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Bekanntmachung.

Mit Depesche vom: 31. Dezember 1873 theilt Hr. Kubly, schweizerischer Konsul in Buenos-Ayres, dem Bundesrathe mit, daß die Cholera in dieser Stadt wüthet, daß nichts zur Aufnahme der in Masse anlangenden Auswanderer geschieht, und daß die ganze Auswanderungskommission demissionirte, indem nur noch der Sekretär derselben funktionirt.

Der Konsul fügt bei, er habe sich bemüht, den Anlangenden, die im Monat Dezember auf 15,000 anstiegen, wenigstens eine Unterkunft zu verschaffen. Nach seinem Dafürhalten sollte der Auswanderung möglichst Einhalt gethan werden, da man sich erst am Anfange der Epidemie und in der schlechtesten Jahreszeit befinde.

B e r n , den 13. Februar 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Postamtliche Bekanntmachung.

Zuhanden des korrespondirenden Publikums wird angezeigt, daß von nun an Francocouverte in großem Format zu 10 Ep. bei den schweizerischen Postbureaux zum Verkaufe gelangen.

B e r n , den 21. Februar 1874.

Das Schweiz. Postdepartement.

303 Edictalvorladimg.

Uhr vor dem schweizerischen Bundesgericht im Bnndesrathhaus zu Bern zu erscheinen oder sich vor demselben gehörig vertreten zu lassen, um sich vor genfalls dessenungeachtet in Sachen erkannt würde was Rechtens.

C h n r , den 13. Februar 1874.

Die Schweiz. Bundesgericbtskanzlei.

Bau-Ausschreibung.

Wegen Uebernahme folgender xn Thun auszuführender Bauarbeiten, beziehungsweise Lieferungen, wird hiernit Coücurrenz eröffnet: 1) für mehrere in der eidgenössischen Kaserne daselbst anzubringende Vorfenster, Vorthüren und Zimmeröfen (Cyluiderüfen von Blech); 2) für bei diesem Gebäude zu erstellende gemauerte Schilderhäuser; 3) Lieferung und Versezen von Hartstein-Einfassungen an 4 Durchfahrtthoren der Stauungen; 4) für eine am neuen Zeughause daselbst anzubringende Blizableitung; 5) für Schreinerarbeiten zu Erstellung eiues Zimmers im Dachraume des eidgenössischen Laboratoriumsgebäudes : 6) für Erstellung eines 50' hohen Kamins bei diesem Gebäude; 7) Anlage einer Umzäunung um das-neue Magazin an der Aare.

Die nähern Vorschriften und Bedingnisse sind bei Herrn Baumeister Boßhart zu Thun zur Kenntnißnahme aufgelegt, der überhaupt alle gewünschten Auskünfte ertheilen wird.

Uebernahmsangebote, welche beliebig für einzelne oder mehrere obiger Arbeiten gestellt werden können, sind bis spätestens am 28. laufenden Monats in verschlossenen Eingaben an das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den 12. Februar 1874.

Das eidg. Departement des Innern.

304

Bekanntmachung betreffend die Zucht- und Fettvieh-Ausstellung in Frankfurt a. M.

Vom 14. bis 18. Mai 1874 wird in Frankfurt a. M. durch den dortigen landwirtschaftlichen Verein eine Ausstellung von Zucht- und Fettvieh und in Verbindung damit eine Maschinen-Ausstellung veranstaltet, wozu außer deutschen und deutsch-österreichischen auch schweizerische Aussteller eingeladen sind.

Aus den Programmshestimmungen ist Folgendes hervorzuheben: A. Für die Zucht- und Fettviehausstellung.

§ 3. Es werden ausgestellt als Zucht- und Mastvieh : R i n d v i e h , S c h w e i n e u n d Schafe.

§ 4. Alle Anmeldungen geschehen schriftlich, franco, bis spätestens 15. April 1874, mittelst Ausfüllung gedrukter Formulare, welche von dem ,,Sekretariat des landwirtschaftlichen Vereins zu Frankfurt a. M., Kleine Friedberger Gasse Nr. 2" zu beziehen sind.

§ 5. Anmeldungen, welche nach dem 15. April 1874 erfolgen, können nur Berüksichtigung finden, soweit es der Raum gestattet; auch kann deren Eintrag im Katalog nicht garantirt werden.

§ 6. Für jedes zur Ausstellung angemeldete Thier ist gleichzeitig mit der Anmeldung ein Einsaz zu zahlen, und zwar: 1) für ein jedes Stük Rindvieh n. 3. -- 2) für jedes Schwein, beziehungsweise für das Loos junger Schweine ,, 1.45 3) für einen jeden Schafbok oder jedes Loos von 3 Hammeln oder Schafen ,, 1. 45 Junge noch saugende Thiere, welche sich bei den Müttern befinden, sind in sämmtlichen Kategorien vom Einsaz befreit.

§ 7. Die Aussteller sind verpflichtet, die auszustellenden Thiere am 13.

Mai in den Ausstellungsraum zu bringen und bis zum Schlüsse der Ausstellung auf dem ihnen angewiesenen Raum zu belassen.

§ 8. Erfolgt die Stellung der angemeldeten Thiere nicht oder nicht rechtzeitig, so verfällt der Einsaz als Reugeld.

§ 12. Für preiswürdige Thiere einer jeden Abtheilnng werden Preise ertheilt, zu deren Beurkundung Diplome eingehändigt werden.

§ 14. Die Auswahl der zu prämirenden Thiere wird einem PreisrichterKollegium übertragen.

B. Für die Maschinen-Ausstellung.

§ 1. Dieselbe befaßt Maschinen, Werkzeuge, Geräthe, Fabrikate u. s. w., die hauptsächlich in der Land-, Forst-, Garten- und Hauswirthschaft nuzbare Verwendung haben.

§ 3. Anmeldungen haben bis zum 31. März 1874 zu erfolgen.

305 § 4. Anmeldungen, die nach dem 31. März 1874 eintreffen, können nur Berüksichtigung finden, soweit es der disponible Kaum noch gestattet. Verbindlichkeit zur Aufnahme in den Katalog wird im Fall verspäteter Anmeldung nicht übernommen.

§ 6. Dem Ermessen der Kommission ist es anheimgegeben, über die Zulassung angemeldeter Gegenstände zur Ausstellung zu entscheiden.

§ 7. Wenn Maschinen besondere Triebkraft oder außerordentlichen Bedarf an Wasser erfordern, so ist dies bei der Anmeldung besonders hervorzuheben. Das zur Inbetriebsezung nöthige Material haben die Aussteller selbst zu besorgen ; die Kommission wird aber in allen erforderlichen Fällen dem Aussteller bereitwillig an die Hand gehen.

§ 8. Ein Standgeld für den beanspruchten Kaum wird nicht erhoben.

§ 9. Die angemeldeten Gegenstände müssen 2 Tage vor Eröffnung der Ausstellung aufgestellt sein und können vor Schluß der Ausstellung nicht zurükgezogen werden.

§ 10. Zur TJebernahme der Spedition, des Aus- und Einpakens, sowie Vertretung der Aussteller, haben sich die Herren B. D. D r e s l e r , Phil. F o r s t e r , S. L a u s b e r g und Comp. in Frankfurt a. M. bereit erklärt.

§ 6. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für Schädigung oder Verlust der ausgestellten Gegenstände.

§ 17. Prämien werden nicht ertheilt.

Indem das unterzeichnete Departement die Ausstellung der Beachtung des schweizerischen Publikums empfiehlt, erklärt es sich zu jeder weitern Auskunft gern bereit.

Anmeldungsscheine für beide Sektionen der Ausstellung können direkt bei ihm bezogen werden.

B e r n , den 8. Februar 1874.

Das eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Kongress und Ausstellung in Mailand zur Beförderung der Käserei.

Dem Bundesrath ist eine vom 3. Februar datirte MittheiLung des italienischen Gesandten in der Schweiz zugegangen, wonach am iJO. und 31.

März und 1. April lauf. Jahres in der königlichen Akerbauschule zn Mailand ein Kongreß der Direktoren von Käsereigesellschaften und in Verbindung damit eine Ausstellung von Käsereigegen standen stattfinden wird, an welchen

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306 beiden Unternehmen auch auf die Betheiligung der Schweiz gehofft wird..

Folgendes sind die dafür geltenden Hauptbestimmnngen.

A. B e z ü g l i c h des K o n g r e s s e s .

I. Wer dem Kongreß als Effectivmitglied beizuwohnen gedenkt, hatsich bei der Direktion der königl. Akerbauschule, Corso S. Gelso, Nr. 56, in Mailand vor dem 1. März unter Angabe seines Namens und Wohnorts anzumelden. Zutritt zum Kongreß und das Recht zum Sprechen und Stimmen in demselben haben nur solche Effektivmitglieder.

II. Die Diskusiou wird sich ausschließlich auf folgende Fragen erstreken: 1) Welches die wichtigsten Bedingungen für einen Käsereiverband seien zur Erreichung des besten moralischen uud ökonomischen Erfolgs, unter Angabe der uunöthigen und zu modifizirenden.

2) Welches die einfachsten und wirksamsten Arten nnd .Réglemente zur Errichtung von Käsereigesellschaften während der Alpenweide seien.

3) Ob und in welchen Stationen und unter welchen Bedingungen es sich empfehle, magere oder fette Käse zu fabrizirec, was für welche und von welcher Form und Schwere.

4) Wie man die Milchüberbleibsel am besten verwerthen könne.

5) Welches die passendste Zeit und Art sei, um die verschiedenen Käse uud die Butter zu salzen.

6) Welches die einfachsten Arten und Réglemente seien, um Vereinslager für Aufbewahrung und Verkauf der Käse zu gründen.

7) Welche Anforderungen der Handel mit Bezug auf Milchprodukte stelle.

8) Wie man am besten die Butter und den Käse für den Handel in die Ferne präpariren könne.

B. B e z ü g l i c h der Ausstellung.

I. Dieselbe umfaßt folgende 7 Gruppen: 1) Jede Art von Käserei-TJtensilien, sowohl in natürlicher Größe als in.

Modellen und Zeichnungen.

2) Hülfsmaterialen zur Käsebereitung, Lab, Farbstoffe, konservirende Präparate etc.

3) Instrumente uud Substanzen zur Prüfung von Milch und deren Produkten.

4) Milchkonserven und kondensirte Milch.

5) Butter ans Milch, aus Rahm, aus der von der Käsebereitung zurükgebliebenen Milch bereitet, gesalzene und ausgelassene Butter.

6) Käse aller Arten: Kuhkäse, Schafkäse, Ziegenkäse, und gemischte Käse: magere, fette und halbfette Käse etc.

7) Modelle und Pläne von Melkereien und Käsereien.

II. Die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen bis zum 10. Februar angemeldet und mit Ausnahme der Butter, nicht später als 15.

März an die Direktion der königl. höhern Akerbauschule in Mailand, Corso S. Gelso, Nr. 56, spedirt sein.

307 III. Die Aussteller haben 2 Deklarationen auszufertigen, in welchen sie die Art des oder der auszustellenden Gegenstände bezeichnen. Die eine derselben ist bis 10. Februar mit der Anfrage um Zulassung einzusenden, die andere der Sendung beizufügen und zwar fest auf die äußere Verpakung aufzuheften. Diese Deklaration hat außer Namen, Vornamen und Wohnort des Ausstellers die Angabe der Gruppen, zu welcher der gesandte Gegenstand gehört, zu enthalten, und ebenso den horizontalen oder vertikalen Raum, welchen er in Anspruch nimmt.

IV. Jedem ausgestellten Gegenstand sind folgende Angaben beizufügen : a. Name, Vorname und Wohnort des Ausstellers und ob er zu konkurriren gewillt ist.

b. Bezeichnung des ausgestellten Gegenstands und ausführliche Angabe, zu welchem Gebrauch er bestimmt ist.

c. Verkaufspreis in der Fabrik.

d. Ob der ausgestellte Gegenstand verkäuflich ist oder nicht.

e. Angaben über die Wichtigkeit der Fabrikation.

V. Niemand darf 2 gleiche Gegenstände ausstellen, wenn sie mehr als 1000 Quadratcentimeter verticalen oder horizontalen Kaum einnehmen.

VT. Der Trausport der Gegenstände und ihre spezielle Aufstellung wird im Namen und auf Rechnung des Ausstellers von der Direktion der Akerbauschule besorgt.

VII. Kein Aussteller darf irgene einen der ausgestellten Gegenstände vor Schluß der Ausstellung znrükziehen.

VIII/ Die nicht verkauften Gegenstände sind von dem Aussteller während der 3 unmittelbar dem Schluß der Ausstellung folgenden Tage zurükzunehmen. Was binnen dieser Frist weder znrükgezogen noch verkauft ist, wird als der Akerbauschule in Mailand geschenkt betrachtet.

IX. Die Jury hat für die verdientesten Aussteller über eine goldene und 7 silberne Medaillen zu verfügen; die goldene ist für die in Gruppe 7 aufgeführten Aussteller bestimmt. Jeder Medaille wird ein bezügliches Diplom beigegeben werden, wovon jedoch die Ehrenerwähnungen ausgeschlossen bleiben.

Jndem das unterzeichnete Departement noch beifügt, daß Anmeldungsformulare, soweit der Vorrath reicht, von ihm bezogen werden können, erklärt es sich zu weiterer Auskunft überhaupt bereit.

B e r n , den 10. Februar 1874.

Das eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

308

Bekanntmachung.

Im eidg. Instruktorenkorps der Artillerie sind einige Stellen von Kanonier- und Train-TJnterinstruktoren neu zu besezen.

Mit der Stelle eines Kanonier- oder Traininstruktors ist eine jährliche Besoldung von Fr. 1800 bis 2300 verbunden. Neben dieser Besoldung erhalten die Unter-Instruktoren Entschädigung für ihre Dienstreisen, sowie eine jährliche Kleidervergütung. Die Traimmterinstruktoren sind überdies zum Halten eines eigenen Dienstpferdes berechtigt, für welches sie die Rations Vergütung und eine tägliche Pferdewartungs-Entschädigung von 60. Rappen beziehen.

Zur Bewerbung für die Stelle eines Unterinstruktors können nur Schweizerbürger zugelassen werden, die in der eidg. Armee eingetheilt sind und bereits einen militärischen Grad bekleiden, verlangt wird ferner: Guter Leumund, gesunde und kräftige Konstitution, eine wenigstens der Sekundärschule entsprechende Schulbildung und Kenntniß zweier Landessprachen.

Die Bewerber haben sich zunächst als Instruktionsaspiranten annehmen und verwenden zu lassen. Die Instruktionsaspiranten erhalten für ihren Dienst ein Taggeld von Fr. 5. 50. Von ihrem Verhalten während dieser, wenigstens einjährigen Dienstzeit hängt sodann ihre Ernennung als Unterinstruktor ab.

Bewerber für die Stelle eines Artillerie-TJnterinstruktors werden eingeladen, sich für die Annahme als Instruktionsaspiranten bis längstens den 28. Februar bei dem unterzeichneten Departement schriftlich anzumelden.

In der Anmeldung sollen die bürgerliche Stellung, Beruf und Verhältnisse des Bewerbers, die von ihm besuchten Schulen, sein bisheriger Militärdienst und daherige Stellung näher angegeben werden, unter Beilegung eines beglaubigten Dienstetats mit Conduitenliste, sowie allfällige Zeugnisse über seine bürgerlichen Berufsleistungen.

Die bereits von früher her angemeldeten Instruktionsaspiranten, welche ihre Bewerbung um die Stelle eines Unterinstruktors fortsezen wollen, haben ihre Anmeldungen in vorstehend angegebener Weise bis zum 28. Februar zu erneuern.

B e r n , den 3. Februar 1874.

Das eidg. Militiirdepartement.

309

Bekanntmachung.

Es sind in öffentlichen Blättern schweizerische Ordonnanz-Revolver zum Verkaufe angeboten worden. Die unterzeichnete Kanzlei ist daher im Falle zu erklären, daß O r d o n n a n z - R e v o l v e r nur durch Vermittlung der Militärbehörden bezogen werden können, und daß andere Ordonnanz-Revolver, als die durch die eidg. Militär-Verwaltung gelieferten, nicht existiren.

B e r n , den 2. Februar 1874.

Die eidg. Militärkanzlei.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d , Ochsenfleisch, H eu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von A a r au im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Concurrent ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 21. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden..

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 5. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von F r a u e n f e l d im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Concurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferuug"

310 versehen bis Samstag den 21. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Frauenfeld deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 5. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , H a f e r , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von B a s e l im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Basel deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , H a f e r , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von L i e s t a l im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Liestal deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

311

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d, O c h s e n f l e is ch, H af er, H e u und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von L u z e r n im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefiir haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleiscn oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Luzern deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskoinmissariat.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

A u s l ä u f e r auf dem ITelegraphenbüreau in W i n t er t h u r. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Provision. Anmeldung bis zum 10. März 1874 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in "Winterthur.

1) K o n t r o l e n r bei der Hauptzollstätte M o i l l o s u l a z (Genf). Jahresbesoldung bis auf Fr. 3300. Anmeldung bis zum 26. Februar 1871 bei der Zolldirektion in Genf.

2) K o n d u k t e u r des Postkreises Z ü r i c h . Anmeldung bis zum 27. Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) K o n d u k t e u r des Postkreises St. G a l l e n . Anmeldung bis zum 27Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

312 4) B ü r e a u d i e n e r auf dem Telegraphenbüreau in L a u s a n n e . Jahresbesoldung Fr. 1200, nebst Dienstkleidung. Anmeldungsfrist bis zum 2. März 1874 bei dem Chef des Telegraphenbüreau's in Lausanne.

5) B r i e f t r ä g e r i n B e r n e x (Genf), l Anmeldung bis zum 20. Februar Für Aire-la-ville.

| 1874 bei der Kreispostdirektion 6) C o n d u k t e u r des Postkreises Genf. J in Genf.

7) C o n d u k t e u r des Post- | kreises Bern.

l Anmeldung bis zum 20. Februar 1874 ,,. _ .

.'

-r, bei der Kreispostdirektion in Bern.

8) P o s t k o m m i s m Bern. J ä) B r i e f t r ä g e r in R u s w y l (Luzern). Anmeldung bis zum 20. Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

10) P o s t h a l t e r in St. Mär- ] g a r e t h e n (St. Gallen).

11) B r i e f t r ä g e r i n St. Gallen. Anmeldung bis zum 20. Februar 1874 bei ' l der Kreispostdirektion m St. Gallen.

12) B r i e f t r ä g e r in Gossan (St. Gallen).

j 13) T e l e g r a p h i s t in S t r e n g e l b a c h (Aargau). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

14) T e l e g r a p h i s t in Schuls (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 240?

nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

15) T e l e g r a p h i s t in Granges (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Nach Seite 312.

Die Ausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahr 1873, verglichen mit derjenigen der Jahre 1864--1872.

Zusammengestellt, nach den verdankenswerlhen Mittheilungen der Tit.Konsulate in Zürich, Basel und Genf, vom eidg. statistischen Bureau.

Total in den Jahren: Artikel.

Seide und Seidewaaren . .

Baumwoll- und Wollgewebe Broderien Stroh- und Roßhaargeflechte Uhren und Uhrenbestandtheile Musikdosen Käse Leder Verschiedenes

1864.

1865.

1866.

Fr.

25,451,928 1,647,335 352,277 806,700 8,477,192 72,482 241,573 22,125 185,030

Fr.

Fr.

29,970,464 31,766,072 4,268,900 5,173,296 1,132,231 3,236,138 1,521,184 3,179,795 11,301,954 13,093,408 300,108 108,399 490,895 700,130 110,885 486,022 1,098,541

1867.

1868.

1869.

Fr.

Fr.

Fr.

18,818,073 21,197,593 28,552,883 2,038,330 1,242,910 2,253,135 3,154,087 3,050,127 3,896,701 2,432,405 2,102,497 2,802,764 10,362,418 10,469,728 13,322,578 344,448 265,196 258,738 827,647 1,057,437 1,268,417 156,734 44,603 217,986 1,205,428 1,622,265 1,531,609

187».

1870.

Fr.

35,844,786 1,194,850 6,962,403 3,884,064 16,512,162 341,148 1,560,409 582,177 2,308,245

.

79

10(6.

|', Im Durchii schnitt i im jalir per Jahr von 1»W.

leA/t-iero · JUJ\JTC JL.W «· ;t

Angaben nach Konsularkreisen im Jahr 1873.

Zürich.

Basel.

Fr.

Fr.

Fr.

: Fr.

Fr.

Fr.

42,928,017 40,760,941 i 30,587,862 ! 27,060,929 13,736,960 13,323,969*) 2,934,829 1,974,496 2,648,277 2,493,503 2,934,829 10,293,787 11,437,174 4,834,992 10,853,320 10,853,320 1,039,726 1,169,908 3,106,693 1,324,750 2,351,206 2,209,öä4 10.225,579 17,105,753 18,312,511 ·13,217,523 13,054,147 275,890 , 433,573 441,852 j 350,637 2,068,003 1,688,322 2,229,213 i 1,118,227 : 2,068,003 426,461 446,879 i 253,640 701,374 707,492 557,469 2,526,602 1,879,506 ! 1,427,027 1 1,350,913

Total !! 37,256,642 49,280,049 58,658.373 39,260,318 41,304,991 53,931,428 69,190,244 80,675,681 79,481,103 'l 56,559,870 60,391,809

29,402,509

27,214,746

Genf.

Fr.

2,828,568 433,573 426,461 85,952 3,774,554

*) Davon für Fr. 12,844,377 Seidenbänder und für Fr. 479,592 Seidenstoffe.

Im J ä h r 1873 wurden aus der Schweiz für Fr. 19,089,294 w e n i g e r Waaren n a c h den V e r e i n i g t e n S t a a t e n Nordamerika's a u s g e f ü h r t als im Vorjahr 1872; dagegen für Fr. 3,831,939 mehr als im n e u n j ä h r i g e n D u r c h s c h n i t t

von 1864 -- 1872.

Die A b n a h m e der Ausfuhr im Jahr 1873 gegenüber dem Jahr 1872 betrifft: für Fr. 13,700,012 oder 33,s °/o 1) Seide und Seidewaaren 2) Uhren und bezügliche

Bestandteile 3 ) Broderien . .

4) Käse 5) Leder 6 ) Musikdosen . .

7) Verschiedenes .

. .

. .

. .

. .

Dagegen die Zunahme: 1) Baumwoll- und Wollgewebe für Fr.

2) Stroh- und Roßhaargefleclite

5,258,364 583,854 161,210 20.418 8'.279 528Ì593

28,7 ° 0 5

7,2 "/O

4,6 »/o 1,9 °/°

2Sa °/o

286.552 oder 10,s' 66-s1

884.884

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Anders gestaltet sich der Vergleich des W e r t h e s dieser h a u p t s ä c h l i c h s t e n A u s f u h r a r t i k e l v o m J a h r 1873 m i t demjenigen des j ä h r l i c h e n D u r c h s c h n i t t e s der 9 J a h r e 1864--1872.

Nach diesem ergibt sich eine A b n a h m e im Jahr 1873 gegenüber dem jährlichen Durchschnitt der Jahre 1864--1872 von: Absolut: in Prozenten : 1) Seide und Seidewaaren . .

Fr. 3,526,933 oder 11,5 °/o b,o ".'o 141,572 ,, 2) Stroh- und Roßhaargefleclite .

1.2 °',0 163,376 r 3) Uhren und Uhrenbestandtheile 5.3 °/0 4) Verschiedenes Z u n a h m e im Jahr 1873 gegenüber dem jährlichenDurchschnitt der Jahre 1864--1872 von: Fr. 441,326 oder 17,7 > 1) Baumwoll- und Wollgewebs .

2) Broderien 6.018,328 ,, 124-r, °/o 157.683 ., 57,2 °,o 3) Muäikdosen 4) Käsa 949J76 l 84.3 °/o 5) Leder 172.821 '.'. 6S'.t °/o

76,114 ,;

Nach vorstehender Uebersicht bleibt die Gesammtausfuhr vom Jahr 1873 gegenüber derjenigen der lezten 3 Jahre 1870, 1871 und 1872 bedeutend zurük und zwar gegenüber dem Jahr 1870 um Fr. 8.798,435 oder 13°/o, gegenüber dem Jahr 1871 um Fr. 20,283,872 oder 25°/o, gegenüber dem Jahr 1872 um Fr. 19,089,294 oder 24°/o und gegenüber dem Durchschnitt dieser 3 J a h r e um Fr. 16,057,200 oder 21°/o.

Dagegen übersteigt dieselbe immerhin noch die sechs J a h r g ä n g e 1864--1869.

Es wurden Dämlich im J a h r 1873 mehr ausgeführt als im Jahr 1864 für Fr. 23.135,167 oder 62% 23°/o ., 1865 ·K Ti 11,111,760 1.733,436 ,, 1866 3°/o 2l',131,491 54 °/o ,, 1867 19,086,818 46% ,,' 1868 12% 6.460,381 ,,; 1869 mehr als im jährlichen Durchschnitt der 6 ,, 13.776.5Ü9 ,, 30% J a h r e 1864--1869 und mehr als imjährl.

Durchschnitt der 9 3.831,939 r 7°'o J a h r e 1864--1872

Allgemeine Bemerkung. Die so bedeutende, aus vorstehender Zusammenstellung ersichtliche, plözliche A b n a h m e der A u s f u h r aus der Schweiz nach den Vereinigten Staaten Nordamerika^ im Jahr 1873 gegenüber den lezten 3 demselben unmittelbar vorangegangenen Jahren hat ihren G r u n d in den bekannten finanziellen und c o n i m e r z i e l i e n Erschütterungen, der daherigen, schon im Frühjahr 1873 zu einem bedenklichen Grade gesteigerten, Geldklemme, der hierauf erfolgten Geldkrisis und der durch diese Umstände gebotenen, allgemeinen B e s c h r ä n k u n g des Importes in Nordamerika, wodurch sich das abgelaufene Jahr 1873 für diesen Welttheil d%ikwürdig gemacht hat.J

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