Richtplan des Kantons Zug Genehmigung «Anpassungen 2015» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 18. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 11. Dezember 2015 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung 2015 des Kantons Zug unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt.

2.

Der Kanton ist aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung, in Kapitel E15 Ver- und Entsorgung: Energie, E15.5, die Aufnahme eines Planungsgrundsatzes zur Koordination von Siedlungsentwicklung und Störfallvorsorge in Bezug auf störfallrelevante Rohrleitungsanlagen zu prüfen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

16. Februar 2016

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Bundesamt für Raumentwicklung

2016-0315