Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Entwurf

(BVG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 7. Juli 20161 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 2, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 25. Juni 19823 über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge wird wie folgt geändert: Art. 64c Abs. 2 Bst. a und 4 2

Die jährliche Aufsichtsabgabe bemisst sich: a.

bei den Aufsichtsbehörden nach der Zahl der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen und der Anzahl der Versicherten sowie der Anzahl der ausbezahlten Renten;

Die Aufsichtsbehörden können die nach Absatz 2 Buchstabe a geschuldete Abgabe auf die von ihnen beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen überwälzen.

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II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2016 6845 BBl 2016 ...

SR 831.40

2016-2132

6851

Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. BG

6852

BBl 2016