Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Entwurf

(KVG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 21. März 20161 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 2, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 18. März 19943 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert: Art. 25a Abs. 5 dritter und vierter Satz ... Für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist der Kanton, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit.

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II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2016 3961 Wird im BBl später veröffentlicht.

SR 832.10

2016-0947

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Krankenversicherung. BG

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BBl 2016