Kernenergierechtliches Betriebsbewilligungsverfahren Öffentliche Auflage des Gesuchs des Paul Scherrer Instituts vom 27. Januar 2005 betreffend Erteilung bzw. Erneuerung der Betriebsbewilligung für das als Kernanlage geltende HOTLABOR (OHLA) am Paul Scherrer Institut.

Gemeinde: Würenlingen Gesuchstellerin: Paul Scherrer Institut (PSI), 5232 Villigen PSI Gegenstand: Das Paul Scherrer Institut betreibt auf dem Gelände PSI Ost (Gemeindegebiet Würenlingen, Kanton Aargau) seit Mitte der 1960er Jahre die als Kernanlage geltende Forschungseinrichtung HOTLABOR. Es dient der angewandten Materialforschung an stark radioaktiven Proben aus Kerneinbauten und Brennstäben von Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und den PSI-Bestrahlungseinrichtungen. Die Betriebsbewilligung des HOTLABORS vom 8. November 1965 soll im Rahmen des vorliegenden Verfahrens erneuert werden.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Kernenergiegesetz (Art. 61 KEG; SR 732.1), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021).

Öffentliche Auflage: Das Gesuch vom 27. Januar 2005 sowie die eingereichten Gesuchsunterlagen können vom 17. Februar 2016 bis zum 17. März 2016 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

Bauverwaltung der Gemeinde Würenlingen, Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen

Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist vom 17. Februar bis 17. März 2016 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, eingereicht werden.

2016-0169

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BBl 2016

Hinweise: ­

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).

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Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen. Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30a Abs. 3 VwVG).

25. Januar 2016

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Bundesamt für Energie (BFE)