Obligationenrecht
Entwurf
(Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 20161, beschliesst: I Das Obligationenrecht2 wird wie folgt geändert: Art. 360a Abs. 3 Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag nach Absatz 1 verstossen und liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen nach Absatz 1 führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission nach Artikel 360b befristet verlängern.
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II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
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Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1 2
BBl 2016 2805 SR 220
2016-0546
2819
Obligationenrecht (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen)
2820
BBl 2016