Obligationenrecht

Entwurf

(Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 20161, beschliesst: I Das Obligationenrecht2 wird wie folgt geändert: Art. 360a Abs. 3 Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag nach Absatz 1 verstossen und liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen nach Absatz 1 führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission nach Artikel 360b befristet verlängern.

3

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2

BBl 2016 2805 SR 220

2016-0546

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Obligationenrecht (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen)

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BBl 2016