Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017­2020

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 20131, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20162, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017­2020 wird ein Zahlungsrahmen von 13 232 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 742.140 BBl 2016 4355

2015-2673

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Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017­2020. BB

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BBl 2016