Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 20172020
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 20131, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20162, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 20172020 wird ein Zahlungsrahmen von 13 232 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 742.140 BBl 2016 4355
2015-2673
4461
Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 20172020. BB
4462
BBl 2016