Verfügung betreffend abweichender Höchstgeschwindigkeiten und anderer Verkehrsanordnungen von Brügg bis Biel-Ost, Nationalstrasse N5 vom 30. November 2016

Die Nationalstrasse N5 wird von Brügg bis Biel-Ost eröffnet.

Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie die Artikel 107 Absatz 1 und 108 Absätze 1, 2 Buchstaben a und c und 4 und 5 Buchstaben a und c der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Die Höchstgeschwindigkeiten auf der Nationalstrasse N5 von Brügg bis Biel-Ost können durch den Einsatz von dynamischen Geschwindigkeitssignalen grösstenteils der jeweiligen Verkehrssituation (z. Bsp. bei Verkehrsüberlastungen, Unterhaltsarbeiten, Ereignissen, etc.) angepasst werden. Die Steuerung erfolgt verkehrsbelastungsabhängig. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden gemäss Gutachten zur Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit Dokument Nr. 2922 vom 12. Oktober 2016, Plan Geschwindigkeitsniveaus Dokument Nr. 2921 vom 8. April 2016 und den Signalisationsplänen (Liste vom 12. Oktober 2016) wie folgt festgesetzt: Dynamisch: ­

100/80/60 km/h in den beiden Tunneln Längholz und Büttenberg;

­

80/60 km/h im Bereich des Anschlusses Orpund;

Die jeweils höchste Geschwindigkeit ist die Grundgeschwindigkeit.

Fix:

1 2

­

80, 60 und 40 km/h im Bereich der beiden Verzweigungen Brüggmoos und Bözingenfeld;

­

80 km/h im Bereich des Anschlusses Brügg.

SR 741.01 SR 741.21

2016-3242

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BBl 2016

II Anbringen diverser Höchstgeschwindigkeitssignale (60, 50, 50 generell und 40 km/h) auf den Ein- und Ausfahrtsrampen der Anschlüsse Brügg, Biel-Süd, Orpund und Biel-Ost, gemäss Gutachten zur Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit Dokument Nr. 2922 vom 12. Oktober 2016, Plan Geschwindigkeitsniveaus Dokument Nr. 2921 vom 8. April 2016 und den Signalisationsplänen (Liste vom 12. Oktober 2016).

III Abringen diverser Vorschrifts- und Vortrittssignale auf der Nationalstrasse N5 von Brügg bis Biel-Ost, im Bereich der beiden Verzweigungen Brüggmoos und Bözingenfeld, sowie im Bereich der Anschlüsse Brügg, Biel-Süd, Orpund und Biel-Ost, gemäss den Signalisationsplänen (Liste vom 12. Oktober 2016).

IV Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Detaillierte Unterlagen können beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Nationalstrassenbau, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, eingesehen werden.

13. Dezember 2016

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

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