Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84, Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004, VAG; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

Tarifvorlage der

10. Februar 2016

Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge Am 5. November 2015 wurde von der Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG (Helvetia) ein Antrag auf Genehmigung einer Geschäftsplanänderung gem. Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe r VAG i.V.m. Artikel 5 Absatz 1 VAG eingereicht.

Beantragt wurde eine Genehmigung der Absenkung der Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben in der Kollektivversicherung auf den 1. Januar 2016 von 1,25 % auf 0,50 %.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 10. Februar 2016 zugestimmt hat.

Vorliegend soll die Tarifanpassung auch für das laufende Geschäft Anwendung finden.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

3 Mai 2016 2016-1129

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA 3809