Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. Juli 20163, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass die Republik Korea in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.

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Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR ...; BBl 2015 5527 BBl 2016 6595

2016-1211

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Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea. BB

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BBl 2016