16.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 Auszug: Kapitel I vom 4. März 2016

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. März 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2016-0414

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2011 M 11.3005

Umsetzung der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten Resolution (N 17.3.11, Aussenpolitische Kommission NR; S 15.9.11)

Um die schwerwiegenden Anschuldigungen, die im Bericht des Europarates über mutmassliche unmenschliche Behandlung von Personen und illegalen Handel mit menschlichen Organen in Kosovo erhoben wurden, unabhängig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, wurde 2011 die sogenannte «Special Investigative Task Force» (SITF) gegründet. Die rechtliche Zuständigkeit und die Gerichtsbarkeit der SITF leiten sich aus der exekutiven Kompetenz der EU-Rechtstaatlichkeitsmission (EULEX) u. a. für die Ahndung von Kriegsverbrechen sowie von ethnisch motivierten und organisierten Verbrechen in Kosovo ab. Die Schweiz hat die SITF von Beginn weg unterstützt und hat angeboten, qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.

Um die Straflosigkeit zu bekämpfen und den Rechtsstaat zu stärken, hat das kosovarische Parlament im August 2015 einer Verfassungsänderung zugestimmt, die die Errichtung eines von der EULEX geführten Sondergerichts erlaubt, das die von der SITF untersuchten Anschuldigungen gerichtlich aufarbeiten soll. Die Schweiz ist von der Wichtigkeit aller Initiativen überzeugt, mit denen diese Anschuldigungen vollständig aufgeklärt werden können. Aufgrund der Sparmassnahmen, die im Rahmen des Voranschlags 2016 und des Legislaturfinanzplans 2017­2019 beschlossen wurden, ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aber nicht in der Lage, seinen Beitrag an die EULEX zu erhöhen, und es musste deshalb darauf verzichten, das Sondergericht finanziell zu unterstützen.

Dank seinem Programm für menschliche Sicherheit wird das EDA die Bemühungen im Bereich der Vergangenheitsarbeit im Westbalkan und insbesondere im Kosovo aber weiterhin substanziell mittragen. Das Programm umfasst unter anderem die Unterstützung von nationalen Prozessen zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur Versöhnung, ein Engagement im Bereich der Bekämpfung der Straflosigkeit (Unterstützung der nationalen Justizbehörden bei der Erhöhung der Effizienz in der Verfolgung von Kriegsverbrechen, Kampagnen zur Sensibilisierung für die Bedeutung der Verfolgung von Kriegsverbrechen) und Aktivitäten im Bereich der verschwundenen Personen (Unterstützung der nationalen Suchbemühungen und der Exhumierung und Identifizierung von Opfern anhand ihrer DNA sowie Sensibilisierung durch regionale Medien).

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt, die Motion abzuschreiben.

2011 P 11.3572

Unterstützung für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland (N 30.9.11, Abate)

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats 11.3572 den Bericht «Konsularische Struktur zur Unterstützung der Schweizerinnen und Schweizer» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3260

Expo 2015 als Schaufenster für die Schweizer Landwirtschaft (N 17.6.11, Schibli; S 8.3.12, N 18.9.12)

Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, der schweizerischen Landwirtschaft im Rahmen der Schweizer Teilnahme an der Weltausstellung 2015 in Mailand einen prominenten Auftritt zu garantieren.

Der Schweizer Pavillon bot eine ideale Plattform, um die Leistungen und Produkte der Schweizer Landwirtschaft zu präsentieren. Dank dem grossen Engagement der Agro-Marketing Suisse (AMS), einer Vereinigung von über 40 landwirtschaftlichen Branchenorganisationen, und des Bundesamts für Landwirtschaft konnte eine vielfältige Menükarte, hauptsächlich mit einheimischen Produkten, zusammengestellt und zu italienischen Marktpreisen angeboten werden. Auch sonst übernahm die Schweizer Landwirtschaft unter der Federführung der AMS eine Hauptrolle: Einer der vier Türme des Pavillons wurde mit Apfelringen von Ostschweizer Kleinproduzenten bestückt, die für die Qualität, die Biodiversität und die Diversifizierung im Landwirtschaftssektor standen. Die Schweizer Landwirtschaft investierte 2 Millionen Franken in Promotionsmassnahmen, wovon 1,7 Millionen Franken für das Restaurant und den Informationsstand und 0,3 Millionen für den Apfelturm bestimmt waren. Die Branche war zudem während der ganzen Expo präsent, nahm an zahlreichen Debatten teil und organisierte Delegationen für die verschiedenen Verbände.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 12.3287

Die Expo 2015 als Chance für den öffentlichen Verkehr und den Schweizer Tourismus (N 15.6.12, de Buman; S 26.11.12)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem öffentlichen Verkehr und dem Tourismus im Globalkonzept zur Expo 2015 eine wichtige Rolle zu verleihen und die Expo so zum Schaufenster für die Schweiz zu machen.

Im Rahmen des «Giro del gusto», der ein Jahr vor der Eröffnung der Expo 2015 nacheinander in drei italienischen Städten Halt machte, präsentierte sich die Schweiz mit kulinarischen Spezialitäten und einem reichhaltigen Programm an kulturellen, 2895

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wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten. Während der ersten Etappe des «Giro del gusto» in Mailand luden die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einem Container zu einer virtuellen Reise durch den neuen Gotthardtunnel ein.

Das BAV war während der Expo 2015 im Schweizer Pavillon mit einer Installation zum Gotthard-Basistunnel vertreten. Am Sondertag zum Thema Verkehr vom 8. Juni 2015 nutzte Bundesrätin Doris Leuthard die Plattform des Schweizer Pavillons, um den Countdown für die am 1. Juni 2016 stattfindende Eröffnung des Gotthard-Basistunnels zu starten.Präsenz Schweiz schloss zudem eine Vereinbarung mit den SBB ab.

Schweiz Tourismus präsentierte im Schweizer Pavillon eine riesige elektromechanische Skulptur, eine Einladung zur «Grand Tour de Suisse». Zudem organisierte Schweiz Tourismus in Zusammenarbeit mit den Partnerkantonen und -städten Promotionsveranstaltungen im Schweizer Pavillon. Unter dem Motto «Die Schweiz ­ keine zwei Schritte von der Expo» lancierte Schweiz Tourismus ausserdem eine Tourismuskampagne, um den Besucherinnen und Besuchern der Expo zehn grössere Tourismusdestinationen in der Schweiz näherzubringen, die von Mailand aus leicht erreichbar sind.

Damit spielten die Themen öffentlicher Verkehr und Schweizer Tourismus bei der Teilnahme der Schweiz an der Expo 2015 in Mailand, wie in der Motion Buman gefordert, eine wichtige Rolle.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3005

Bundesrätlicher Bericht zur Mitgliedschaft im UNOSicherheitsrat (N 3.6.13, Aussenpolitische Kommission NR 12.479)

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats 13.3005 den Bericht «Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2023­2024» verabschiedet. Der Bericht ist aufgeschaltet unter www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/ 39665.pdf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3258

Gesundheits- und Sexualaufklärung in Entwicklungsländern.

Kampf gegen HIV/AIDS und gegen die Bevölkerungsexplosion (N 21.6.13, Fiala)

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 in Erfüllung des Postulats 13.3258 den Bericht «Gesundheits- und Sexualaufklärung in Entwicklungsländern. Kampf gegen HIV/ Aids und gegen die Bevölkerungsexplosion» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53163.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2013 M 13.3006

Zusammenarbeit mit der Auslandschweizer-Organisation (N 3.6.13, Aussenpolitische Kommission; S 18.9.13)

An der Sitzung des Ständerats vom 18. September 2013 wurde die Motion angenommen, jedoch mit einer neuen Interpretation: Der Bundesrat solle in Zusammenarbeit mit der Auslandschweizer-Organisation ein System einführen, mit dem die im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer über die E-Mail-Adressen direkt kontaktiert werden können und das den geforderten Datenschutz gewährleistet. Mit dem neuen elektronischen Auslandschweizerregister «eVERA» werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um den angemeldeten Auslandschweizerinnen und ­schweizern Informationsmails zu senden, sofern sie sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 13.4022

Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen (S 17.3.14, Keller-Sutter)

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats 13.4022 den Bericht «Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2014 P 14.3388

Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft (N 26.9.14, Noser)

Der Bundesrat hat am 18. November 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Überprüfung der statistischen Methoden des Bundes betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Gesundheit 2006 P 06.3438

Zu teure Krebsmedikation (S 5.12.06, David)

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrere Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zur Preisfestsetzung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) beschlossen. Diese betreffen auch die Krebsmedikamente. Bei der Preisfestlegung der Arzneimittel werden inzwischen der Preis des Arzneimittels im Ausland in neun europäischen Referenzländern (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Grossbritannien, Frankreich, Österreich, Belgien, Finnland, Schweden) und der Preis anderer Arzneimittel in der Schweiz mit gleicher Indikation berücksichtigt.

Seit 2009 werden alle Arzneimittel der SL alle drei Jahre auf die Erfüllung der Aufnahmebedingungen überprüft; dabei wird vor allem die Wirtschaftlichkeit aufgrund des Vergleichs mit dem Ausland geprüft. Es konnten in den vergangenen Jahren deutliche Einsparungen bei den Arzneimitteln erzielt werden. Weiterhin wird bei Ablauf des Wirkstoffpatentes eines Originalpräparates das Präparat erneut überprüft. Dabei wird ein Vergleich mit dem Ausland durchgeführt.

Seit dem 1. Juli 2013 kommt bei Indikationserweiterungen das sogenannte Prävalenzmodell zur Anwendung. Lässt Swissmedic für ein bereits in der SL aufgelistetes Originalpräparat eine neue Indikation zu, so wird das Präparat durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut überprüft. Dabei wird bei einer Anwendung des Prävalenzmodells der Preis des Originalpräparates in Abhängigkeit des voraussichtlichen Mehrumsatzes aufgrund der neuen Indikation gesenkt.

Die letzte Änderung trat am 1. Juni 2015 in Kraft. Sie hatte eine weitere Effizienzsteigerung durch Vereinfachung der Prozesse, eine Qualitätssteigerung bei der Nutzen-Kosten-Beurteilung, eine Erhöhung der Transparenz beim Entscheid sowie eine Stabilisierung des Kostenwachstums bei den Originalpräparaten zum Ziel.

Entsprechend führt das BAG bei der Beurteilung der Aufnahmebedingungen eines Originalpräparates nun eine Nutzenbewertung durch und publiziert seit dem 1. Juni 2898

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2015 seine Entscheidgrundlagen (Beurteilung der Wirksamkeit inkl. Ergebnis der Nutzenbewertung, Zweckmässigkeit und bezüglich der Wirtschaftlichkeit den Vergleich mit anderen Arzneimitteln sowie den Innovationszuschlag). Ebenso publiziert das BAG neu, wenn ein Arzneimittel nur befristet in die SL aufgenommen wurde, weil sich einzelne Kriterien noch in Abklärung befinden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2007 M 05.3235

Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen (N 19.3.07, Roth-Bernasconi; S 2.10.07)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützen seit 2003 verschiedene Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dazu gehören insbesondere Aufbau und Betrieb einer Vermittlungsstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidung (Mandat Caritas Schweiz). Zentrale Anliegen der Motion wurden durch Caritas Schweiz im Rahmen dieses Mandats umgesetzt: Sensibilisierung der Fachleute und der kantonalen Fachstellen aus dem Gesundheits-, Migrations- und Sozialbereich, Schulung von Mediatorinnen und Mediatoren für die direkte Präventionsarbeit in den betroffenen Migrationsgemeinschaften, Durchführung von Präventionsveranstaltungen, Entwicklung und Vertrieb von Informationsmaterialien, Vernetzung. Anfang 2012 wurde in Zusammenarbeit mit dem SEM und den wichtigsten Akteuren in diesem Themenbereich eine Arbeitsgruppe gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien eingesetzt; diese erarbeitete Grundlagen, um den zukünftigen Handlungsbedarf zu eruieren.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten hat der Bundesrat am 28. Oktober 2015 als Bericht in Erfüllung der Motion verabschiedet, und er hat das BAG und das SEM beauftragt, von 2016 bis 2019 Informations- und Präventionsaktivitäten eines Netzwerks gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien mitzufinanzieren, das durch verschiedene Organisationen aufgebaut und getragen werden soll. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 08.3972

Schutz vor hormonaktiven Stoffen: Erkenntnisse umsetzen (N 20.3.09, Graf Maya; S 15.12.10)

Mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Revision der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201), basierend auf einer auf das gleiche Datum in Kraft gesetzten Änderung des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20), hat der Bundesrat Massnahmen getroffen, um die Belastung der Oberflächengewässer mit Spurenstoffen zu senken. Aufgrund der neuen Bestimmungen müssen rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die sich in der Nähe von Gewässern befinden, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden oder grosse Mengen Abwasser transportieren, mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur 2899

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Beseitigung von Spurenstoffen aufgerüstet werden. Finanziert wird diese Aufrüstung zu einem grossen Teil durch eine Abwasserabgabe pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr, die von allen ARA erhoben wird. Damit trägt der Bundesrat dem zentralen Anliegen der Motion Rechnung, Kläranlagen hinsichtlich ihrer Eliminationsleistung und ihres technischen Optimierungspotenzials betreffend der Eliminierung von hormonaktiven Stoffen und von anderen gewässerrelevanten, nicht hormonaktiven Stoffen zu überprüfen.

Mit den in den letzten Jahren erfolgten Revisionen der Chemikalienverordnung vom 5. Juni 2015 (SR 813.11) und der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (SR 814.81) hat der Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um hormonaktive Substanzen im Hinblick auf deren Substitution wie in der EU einem Autorisierungsverfahren für besorgniserregende Stoffe unterstellen zu können. Zudem wurden mit der Revision der Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 2005 (SR 813.12) die Zulassungsanforderungen verschärft, sodass Biozidprodukte, die aktive Wirkstoffe mit hormonaktiven Eigenschaften enthalten, künftig prinzipiell nicht mehr zugelassen werden können.

Über die Einsetzung einer interdepartementalen Expertengruppe zur Risikobeurteilung von endokrin aktiven Substanzen wurde der sektorübergreifenden Bedeutung der Thematik Rechnung getragen. Dies mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Kenntnisse auf dem Gebiet endokriner Disruptoren weiter zu vertiefen, die Schweizer Bevölkerung sachgerecht zu informieren beziehungsweise zu beraten. Sofern es angezeigt ist, ist die Expertengruppe in der Lage, weitere Massnahmen zur Reduktion der Risiken für Mensch und Umwelt zu prüfen. Die Schweizer Behörden arbeiten überdies aktiv mit in internationalen Expertengruppen der OECD und der EU zur Etablierung von Beurteilungskriterien für die Identifizierung von endokrinen Disruptoren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 11.3001

Heilversuche (N 10.3.11, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 09.079; S 15.6.11; N 27.9.11)

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 in Erfüllung der Motion den Bericht «Heilversuche» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch
Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken >
Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Vorgehen bei experimentellen medizinischen Behandlungen rechtlich ausreichend geregelt ist. Die Patientenrechte sowie die ärztlichen Sorgfaltspflichten sind grundsätzlich unstrittig.

Der Bundesrat sieht allerdings Verbesserungsbedarf in der Umsetzung dieser verschiedenen Regelungen, insbesondere bei der Aufklärung der Patientinnen und Patienten, bei der Transparenz, dem Erfahrungsaustausch unter den Fachpersonen und dem Zugang zu neuen Behandlungen. Insofern sind die Kantone in ihrer Aufsichtstätigkeit angesprochen. Die medizinischen Fachkreise sollen den Wissensaustausch verbessern, insbesondere auch über negative Erfahrungen. Auf Bundesebene wird mit der Revision des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) 2900

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unter anderem die Anwendung von Medikamenten, die in der Schweiz noch nicht zugelassen sind, präziser geregelt. Dadurch soll ein rascher und unbürokratischer Zugang zu erfolgversprechenden Substanzen gewährleistet werden, ohne dabei den Schutz der Patientinnen und Patienten zu vernachlässigen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3100

Patientenrechte stärken (N 15.6.12, Kessler)

2012 P 12.3124

Patientenrechte stärken (N 15.6.12, Gilli)

2012 P 12.3207

Stärkung der Patientenrechte (N 15.6.12, Steiert)

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 in Erfüllung der Postulate 12.3100, 12.3124 und 12.3207 den Bericht «Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bericht stellt zum einen die Patientenstellung in der schweizerischen Rechtsordnung sowie die Funktion und die Partizipationsmöglichkeiten der Patientenorganisationen dar. Zum anderen enthält er eine Übersicht über ausländische Regelungen und die Einschätzungen der betroffenen Akteure aus der Praxis. Er schliesst mit einer Bewertung der aktuellen Situation und kommt namentlich zum Schluss, dass bezüglich der materiellen Rechtslage in der Schweiz keine Lücken ersichtlich sind.

Einzelne Handlungsmöglichkeiten ortet der Bericht in den Bereichen Transparenz, bei der Umsetzung der Patientenrechte in der Praxis, bei der Schadensprävention bzw. im Umgang mit Schäden aus medizinischen Behandlungen und schliesslich bezüglich der Berücksichtigung von Patienteninteressen in gesundheitspolitischen Prozessen. Soweit in der Bundeskompetenz liegend, werden die Handlungsmöglichkeiten nun vertieft geprüft oder im Rahmen laufender Dossiers berücksichtigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3396

Anpassung im Preisbildungssystem für Medikamente (N 28.9.12, Bortoluzzi; Punkt 3 angenommen)

2012 P 12.3614

Medikamentenpreise. Neue Methode für die Preisfestsetzung (N 28.9.12, Schenker Silvia)

2014 P 14.3295

Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (1) (S 13.6.14, Geschäftsprüfungskommission SR)

2014 P 14.3296

Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (2) (S 13.6.14, Geschäftsprüfungskommission SR)

Der Bundesrat hat per 1. Juni 2015 mit der Revision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der KrankenpflegeLeistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen zur Preisfestsetzung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) beschlossen und damit auch die Anliegen der Postulate 12.3396, 2901

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12.3614, 14.3295 und 14.3296 umgesetzt. Die Anpassung hatte eine weitere Effizienzsteigerung durch Vereinfachung der Prozesse, eine Qualitätssteigerung bei der Nutzen-Kosten-Beurteilung, eine Erhöhung der Transparenz beim Entscheid sowie eine Stabilisierung des Kostenwachstums bei den Originalpräparaten zum Ziel.

Bei der Preisfestlegung der Arzneimittel wird der Auslandpreisvergleich neu mit neun europäischen statt wie bisher mit sechs Referenzländern durchgeführt (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Grossbritannien, Frankreich, Österreich, Belgien, Finnland, Schweden). Durch eine Anpassung des Länderkorbes wird ein ausgewogenerer Vergleich möglich. Die zusätzlichen Länder (Belgien, Finnland und Schweden) sind meist Pharmastandorte oder haben eine überdurchschnittliche Kaufkraft in Europa. Zudem ermöglicht die Berücksichtigung verschiedener Währungen eine Abfederung von Wechselkursschwankungen des Euro, und die Länder weisen eine unterschiedliche Preisbildung auf (Durchführung eines Auslandpreisvergleiches, eines therapeutischen Quervergleiches oder andere Preisfestsetzungsmethoden). Der Bundesrat hat neu auch die Grundlage geschaffen, dass öffentliche Rabatte in den Referenzländern berücksichtigt werden. So wird nun insbesondere der Herstellerrabatt in Deutschland beim Preisvergleich mit dem Ausland vom Fabrikabgabepreis abgezogen. Der Vergleich mit anderen Arzneimitteln in der Schweiz (therapeutischer Quervergleich) kommt insbesondere im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre vermehrt zur Anwendung. Zudem wird im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre bei der Festlegung eines allfälligen Senkungssatzes auch der bisherige Preis des Arzneimittels berücksichtigt, um Wechselkursschwankungen abzufedern. Arzneimittel gleicher Indikation werden neu im selben Jahr überprüft.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Auftrag, bei der Beurteilung der Aufnahmebedingungen eines Originalpräparates eine Nutzenbewertung durchzuführen und die geprüften Originalpräparate in Nutzenkategorien einzuteilen. Aufgrund der Einteilung in eine Nutzenkategorie kann bei gezeigtem Mehrnutzen ein Innovationszuschlag gewährt werden. Die Kriterien der Nutzenbewertung und der entsprechenden Gewährung des Innovationszuschlages werden im Handbuch zur SL (einer vom BAG publizierten
Verwaltungsanordnung) festgehalten.

Das Verfahren zur Aufnahme von Originalpräparaten in die SL wurde transparenter.

Das BAG veröffentlicht die Grundlagen seiner Entscheide über die Aufnahme eines Originalpräparates hinsichtlich dessen Wirksamkeit (inkl. Nutzenbewertung) und Zweckmässigkeit elektronisch. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit werden die Grundlagen zur Beurteilung des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln und eines allenfalls zu gewährenden Innovationszuschlages veröffentlicht. Da von den Zulassungsinhaberinnen erhobene Beschwerden aufschiebende Wirkung haben, können beispielsweise vom BAG verfügte Preissenkungen nicht sofort umgesetzt werden.

Da ein wesentliches öffentliches Interesse besteht, die betroffenen Arzneimittel zu kennen, gibt das BAG nun bei Beschwerden gegen seine Verfügungen, insbesondere gegen Preissenkungsverfügungen im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Aufnahmebedingungen, die Namen von betroffenen Arzneimitteln bekannt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2016

2012 P 12.3966

Migrationsbevölkerung. Gesundheit von Müttern und Kindern (S 3.12.12, Maury Pasquier)

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Gesundheit von Müttern und Kindern mit Migrationshintergrund» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bericht zeigt, dass bei Müttern und Neugeborenen mit Migrationshintergrund in der Schweiz häufiger gesundheitliche Probleme auftreten als bei Schweizer Müttern und Neugeborenen. Um die Gesundheit dieser Bevölkerungsgruppe zu verbessern, schuf die Tripartite Agglomerationskonferenz von Bund, Kantonen und Gemeinden 2013 den Integrationsdialog «Aufwachsen ­ Gesund ins Leben starten». Gesprächspartner dieses Dialogs sind die Berufsverbände jener Fachpersonen, die während der Schwangerschaft, der Geburt und in den ersten Lebensjahren Erwachsene und Kleinkinder begleiten. Die Dialogpartner haben verschiedene Massnahmen zur Förderung der Gesundheit von Migrantinnen und Migranten initiiert und umgesetzt.

Der Bundesrat bekräftigt im Bericht sein Engagement für den Integrationsdialog.

Auf Bundesebene werden bereits eingeleitete Vorhaben weitergeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.3643

Stärkung der Hausarztmedizin (S 26.9.12, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 6.3.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Hausarztmedizin als wesentlichen Teil der medizinischen Grundversorgung zu stärken und die Aktivitäten mit dem Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» zu koordinieren. Die sieben geforderten Massnahmen konnten im Rahmen der Bundeskompetenz vollständig erfüllt werden. 1) Der systematische Einbezug der Hausarztmedizin bei der Gesetzgebung und bei anderen neuen Projekten, die die medizinische Grundversorgung betreffen, wird durch das Forum «Medizinische Grundversorgung» gewährleistet, in dem sich die Hausärzteschaft und weitere Akteure der medizinischen Grundversorgung direkt mit Bund und Kantonen austauschen können. 2) Im revidierten Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (SR 811.11) wurden die Aus- und Weiterbildungsziele im Sinne der Hausarztmedizin ergänzt. Zudem nennt Artikel 117a der Bundesverfassung (SR 101) zur medizinischen Grundversorgung die Hausarztmedizin explizit als wesentlichen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. 3) Zur Integrierung hausarztspezifischer Lernziele sowie der Praxisassistenz in die betreffenden ärztlichen Weiterbildungsgänge und zur Sicherstellung der Finanzierung ausreichender Weiterbildungsplätze erarbeitete die Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» das Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal). Es verpflichtet Spitäler und Kliniken, Assistenzärzte und Assistenzärztinnen weiterzubilden, wofür sie von den Kantonen eine Pauschalzahlung pro Kopf und Jahr erhalten. Weiterbildungsplätze in Hausarztmedizin erhalten zudem einen finanziellen Zuschlag. Die Umsetzung des Modells PEP liegt in der Verantwortung der Kantone. 4) Zur Stärkung und Konsolidierung von Lehre und Forschung zur Hausarztmedizin an den Universitäten 2903

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wurden 3 Millionen Franken im Rahmen eines Programms der Schweizerischen Universitätskonferenz sowie 1 Million Franken vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation eingesetzt. Weiterführende Arbeiten liegen im Verantwortungsbereich der Institute. 5) Zum Auf- und Ausbau der Versorgungsforschung, namentlich zu hausarztspezifischen Themen, lancierte der Bundesrat 2015 das Nationale Forschungsprogramm «Gesundheitsversorgung», das 20 Millionen Franken umfasst. Dieses kann die hausarztspezifische Versorgungsforschung spezifisch fördern, wenn geeignete Gesuche eingereicht werden. 6) Innovative Versorgungsmodelle werden vom Bund im Rahmen der Fachkräfteinitiative unterstützt. Derzeit wird ein Förderprogramm zur Stärkung der Interprofessionalität geprüft, die als innovative Versorgungsform gilt. Die Massnahmen bezüglich des Sonntags-, Nachtund Notfalldienstes hingegen liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. 7) Der Ärztetarif (TARMED) sowie die Analysenliste wurden im Sinne der Hausarztmedizin angepasst. Die Verordnung vom 20. Juni 2014 über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (SR 832.102.5) trat am 1. Oktober 2014 in Kraft und die Änderung der Analysenliste am 1. Januar 2015. Beide Massnahmen tragen zu einer Besserstellung der Hausarztmedizin bei. Die noch laufenden Arbeiten liegen im Verantwortungsbereich der Tarifpartner.

Fazit: Der Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» wurde am 4. September 2014 abgeschlossen. Die noch laufenden Arbeiten liegen in der Verantwortung der Kantone (Umsetzung des Modells PEP, Massnahmen bezüglich des Sonntags-, Nacht- und Notfalldienstes) bzw. der Leistungserbringer und Versicherer (Anpassungen im TARMED und der Analysenliste). Der Rahmen der geltenden Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung in der medizinischen Grundversorgung zwischen Bund und Kantonen wurde gewahrt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3609

Solidaritätsprinzip der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht strapazieren (N 28.9.12, Darbellay; S 18.3.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 2 Absatz 4bis der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (SR 832.102) zu streichen. Dozierende und Forschende, die sich im Rahmen einer bezahlten Lehr- und Forschungstätigkeit in der Schweiz aufhalten, seien ohne Ausnahmen der Versicherungspflicht des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) zu unterstellen. Mit der Änderung vom 29. November 2013 hat der Bundesrat diese Verordnungsanpassung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 vorgenommen (AS 2013 4523).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2016

2013 P 12.4099

Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG (S 18.3.13, Bruderer Wyss)

2013 P 12.4051

Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte (N 22.3.13, Heim)

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2015 in Erfüllung der Postulate 12.4051 und 12.4099 den Bericht «Zuständigkeit für die Restfinanzierung im Rahmen der Pflegefinanzierung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch
Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Er stellt fest, dass für Pflegekosten, die ausserhalb des Wohnkantons einer Person anfallen, eine präzise Regelung fehlt. Der Bundesrat legt verschiedene Lösungen dar und kommt zum Schluss,
dass die EL-Regelung für mehr Klarheit bei der Umsetzung sorgen würde. Er verzichtet aber auf einen konkreten Gesetzesvorschlag, da das Parlament bereits an einer Regelung arbeitet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.4052

One-Health-Ansatz für eine kohärente Antibiotika-Strategie in der Human- und Veterinärmedizin (N 22.3.13, Heim; S 9.9.13)

2014 P 14.3065

Nutzlose Antibiotika. Resistenzbildung (N 20.6.14, Heim)

Der Bundesrat hat am 18. November 2015 die Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) gutgeheissen und damit auch die Anliegen der Motion 12.4052 und des Postulats 14.3065 erfüllt. Die Strategie ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

StAR stellt gemäss der Motion den One-Health-Ansatz ins Zentrum. Die Massnahmen der Strategie sind bereichsübergreifend definiert, und die Ziele betreffen den Human-, den Veterinär-, den Landwirtschafts- wie auch den Umweltbereich gleichermassen. Im Handlungsfeld «Forschung und Entwicklung» ist das Anliegen des Postulats aufgenommen. So wird bei der Umsetzung von StAR erforscht, ob und in welchem Umfang antibiotikaenthaltende Mittel, die frei und ohne Rezept erhältlich sind (z. B. gewisse Medikamente für den Rachen) sowie antibiotisch wirkende Stoffe (z. B. für die Oberflächenbehandlung) relevant für die Resistenzbildung sind.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 13.4125

Mehr Transparenz für Patienten über die Qualität im Spitalbereich (S 4.3.14, Eder)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert seit 2009 die Mortalitäts- und Fallzahlen zu Eingriffen und Diagnosen in den Schweizer Akutspitälern. Seit 2015 ist zudem eine Übersichtsliste zu den Fallzahlen aufgeschaltet. Diese ist eine Dar2905

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stellung pro Diagnose beziehungsweise Eingriff. Sie zeigt die Reihenfolge der Spitäler je Diagnose beziehungsweise Eingriff. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick und eine gut verständliche Auskunft über die Erfahrung der Spitäler in der jeweiligen Behandlung, somit auch einen indirekten Hinweis auf die Qualität. Ein weiterer Ausbau der zur Verfügung stehenden Informationen ist geplant. Die Statistikangaben sind zu finden unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Qualitätssicherung > Qualitätsindikatoren > Abfrage.

Santésuisse und das Konsumentenforum haben im November 2015 informiert, dass sie die Plattform «Spitalfinder» geschaffen haben (www.spitalfinder.ch). Die durch das BAG veröffentlichten Daten werden dort zusammen mit den Daten des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken aufbereitet und publiziert. Die bisher auf Spitalebene an unterschiedlichen Orten zur Verfügung stehenden öffentlichen Informationen zur Ergebnisqualität werden somit auf einer weiteren Plattform gebündelt, lesbar und verständlich dargestellt. Beide Neuerungen entsprechen dem Anliegen des Postulats.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4007

Evaluation der Kostendeckung von Ausnüchterungszellen (N 10.3.14, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit)

Der Bundesrat hat am 1. April 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Evaluation der Kostendeckung von Ausnüchterungszellen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Er beinhaltet die Ergebnisse der Befragung der Kantone über die mögliche Umsetzung des zweiten Teils der parlamentarischen Initiative 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» und zeigt auf, mit welchen Mitteln und auf welcher Rechtsebene die Forderung nach Deckung der Kosten der Ausnüchterungszelle durch die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter am sinnvollsten und effizientesten erreicht werden könnte.

Aufgrund der Ergebnisse der Befragung der Kantone sieht der Bundesrat auf Bundesebene keinen Koordinations- oder anderweitigen Handlungsbedarf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4264

Patientensicherheit nach Einführung der Fallpauschalen (N 21.3.14, Kessler)

Die Auswirkungen der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung auf die Qualität an den Schnittstellen innerhalb des stationären Spitalbereichs sowie der Bereiche, die der Akutsomatik nachgelagert sind, wurden in zwei Studien untersucht. Die Resultate dieser Studien wurden im Zwischenbericht der Evaluation (insbesondere Kap. 2.4, S. 36­40) ausführlich dargestellt. Der Bundesrat hat den Zwischenbericht am 13. Mai 2015 zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist abrufbar unter www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik > Evaluation im BAG >

2906

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Berichte, Studien > Krankversicherung > Evaluation KVG-Revision Spitalfinanzierung.

Im Einzelnen kommen die Studien zu folgenden Ergebnissen: a)

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat im Rahmen seiner Studie zum Einfluss der Revision auf die Qualität der stationären Spitalleistungen (Obsan Rapport 62) festgestellt, dass sich die akutsomatische Aufenthaltsdauer von Patientinnen und Patienten im Jahr 2012 gegenüber 2008 im Schnitt um zwei Tage verkürzt hat, diese aber anschliessend gleich lang in der Rehabilitation bleiben wie vor 2012. Insgesamt ist eine leichte Zunahme der Übertritte von der Akutsomatik in die Rehabilitation und in andere Bereiche der Nachversorgung (Pflegeheime, Spitex) zu verzeichnen.

Die Veränderungen haben bereits in den Jahren vor 2012 eingesetzt, weshalb vermutet werden kann, dass es sich hierbei vor allem um eine längerfristige Entwicklung handelt und nicht um einen spezifischen Effekt der Einführung von SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups).

b)

In einer zweiten Studie (Schnittstellenstudie) wurde die Qualität an den Schnittstellen zwischen der akutstationären und der poststationären Versorgung analysiert. Dabei wurden verschiedene Zufriedenheitsmuster identifiziert, deren jeweilige Anteilswerte über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg (2006­2013) sehr stabil blieben und sich auch nach der Einführung von SwissDRG grundsätzlich nicht änderten. Insgesamt kann in beinahe 9 von 10 Fällen davon ausgegangen werden, dass bei der Schnittstellenpassage kaum Probleme auftreten. Eine Mehrheit (61 %) der Nachsorger und gut die Hälfte der Patientinnen und Patienten zeigten sich zufrieden mit dem Schnittstellenmanagement, während die Schnittstellenpassage in rund 13 Prozent der Fälle sowohl aus Nachsorger- wie aus Patientensicht problematisch war. Zusammenfassend ergaben sich keine unmittelbaren Hinweise auf grössere Veränderungen der Qualität an den Schnittstellen von der stationären Behandlung zu poststationärer Nachsorge im Zusammenhang mit der Revision.

Die Studien haben das vorhandene Datenmaterial zum Bereich der Schnittstellen zwischen der Akutsomatik und den ihr nachgelagerten Institutionen analysiert.

Diesbezüglich sind deshalb im Hinblick auf den für 2019 vorgesehenen Schlussbericht der Evaluation grundsätzlich keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3094

Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick (S 11.6.14, Eder)

2014 P 14.3089

Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick (N 20.6.14, Graf-Litscher)

2907

BBl 2016

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 in Erfüllung der Postulate 14.3089 und 14.3094 den Bericht «Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung ­ Schwerpunkt: Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat hält darin fest, dass mit der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) einer der Kerninhalte der Verfassungsbestimmung, die Sicherstellung der Heilmittelvielfalt in der Komplementärmedizin, in Umsetzung begriffen ist. Die vom Parlament am 20. März 2015 verabschiedete Teilrevision des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006 (SR 811.11) sieht die Vermittlung von Kenntnissen über die Komplementärmedizin in der Ausbildung der universitären Medizinalberufe vor. Damit ist auch dieser Verfassungsauftrag in Umsetzung begriffen. Was die nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten betrifft, so wird an der Schaffung von höheren Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom gearbeitet, wie z. B. die höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker, die am 28. April 2015 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt wurde. Die Schaffung von Lehrstühlen und Instituten für komplementärmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte liegt in der Verantwortung der Universitäten und Hochschulen bzw. der Kantone. Schliesslich ist ein Vorschlag für die Neuregelung der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für komplementärmedizinische ärztliche Leistungen in Erarbeitung. Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass die Kerninhalte der Verfassungsbestimmung in Umsetzung begriffen sind und dem Verfassungsauftrag Rechnung getragen wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2011 M 10.3466

Effektivität und Effizienz im Bereich Jugendmedienschutz und Bekämpfung von Internetkriminalität (S 16.9.10, Bischofberger; N 3.3.11)

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 in Erfüllung der Motion den Bericht «Jugend und Medien. Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bericht hat die Notwendigkeit hervorgehoben, die Massnahmen im Bereich Förderung der Medienkompetenz, informelle Koordination und Monitoring des Bundes fortzusetzen. Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Regulierung des Film- und Videospielbereichs auf Bundesebene zu prüfen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2016

2012 P 12.3672

Autismus und andere schwere Entwicklungsstörungen. Übersicht, Bilanz und Aussicht (S 3.12.12, Hêche)

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Kinder und Jugendliche mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Forschungsbericht «Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Frühkindliche Entwicklungsstörungen und Invalidität» ist veröffentlicht unter www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Forschungspublikationen > Invalidität/Behinderung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3960

Schlechterstellung von Teilerwerbstätigen bei der Invalidenversicherung (N 14.12.12, Jans)

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Die Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung bei Teilerwerbstätigkeit» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.3982

EO. Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden und Militärdienstleistenden (N 20.3.13, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «EO.

Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden und Militärdienstleistenden» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3135

Familienpolitik (N 27.9.13, Tornare)

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Gestützt darauf hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern im Rahmen einer Aussprache zur Familienpolitik beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf für eine auf fünf Jahre befristete Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Mit zwei neuen Finanzhilfen will der Bund zum einen Anreize schaffen, dass Kantone, Gemeinden und allenfalls Arbeitgeber mehr in die familienergän2909

BBl 2016

zende Kinderbetreuung investieren, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken; zum andern will er Projekte unterstützen, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3259

Krippen vergünstigen und den Sektor dynamisieren (N 27.9.13, Bulliard)

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im Ländervergleich» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Forschungsbericht «Analyse der Vollkosten und der Finanzierung von Krippenplätzen in Deutschland, Frankreich und Österreich im Vergleich zur Schweiz» ist veröffentlicht unter www.bsv.admin.ch > Themen > Familie/ Familienzulagen > Weitere familienpolitische Themen > Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4010

Rahmengesetz für die Sozialhilfe (N 10.3.14, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen. Handlungsbedarf und -möglichkeiten» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2012 P 11.4045

Bisphenol-A-Problematik (N 30.5.12, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Nutzen und Gefahren der Verwendung von Bisphenol A» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2910

BBl 2016

2013 P 12.3660

Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche (N 20.3.13, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche» verabschiedet.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3669

Freiwillige Positivdeklaration auch für ausländische Lebensmittel (N 24.11.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Freiwillige Positivdeklaration auch für ausländische Lebensmittel» verabschiedet.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Swissmedic 2010 P 09.4009

Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen (N 19.3.10, Heim)

2011 M 09.4175

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz (N 19.3.10, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 9.3.11)

Mit diesen beiden Vorstössen wird der Bundesrat beauftragt, mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine Vereinbarung für den Austausch von vertraulichen Informationen anzustreben. Im Juli 2015 haben die EMA und die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic und dem Eidgenössischen Departement des Innern vereinbart, zum Zweck eines besseren Schutzes der öffentlichen Gesundheit nichtöffentliche Informationen zur Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Heilmitteln auszutauschen, die in der Schweiz oder in der Europäischen Union bereits zugelassen oder im Zulassungsverfahren sind. Die Vereinbarung unterstützt die Bemühungen der europäischen und der schweizerischen Regulierungsbehörden, die Aufsicht über Human- und Tierarzneimittel zu verbessern. Die Vereinbarung baut auf einer früheren Zusammenarbeit zwischen der EMA und Swissmedic während der H1N1-Pandemie von 2009/2010 sowie dem 2002 unterzeichneten Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewer-

2911

BBl 2016

tungen auf. Die Vereinbarung ist am 10. Juli 2015 in Kraft getreten, gilt für fünf Jahre und kann verlängert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats und der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3786

Härtere Sanktionen für den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln (N 17.12.10, Parmelin; S 30.5.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Kampf gegen den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln und anderen Heilmitteln auf allen Ebenen zu verstärken, das heisst auf strafrechtlicher Ebene, in verwaltungstechnischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen.

Die verlangten Elemente wurden in die Revision des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) integriert. Diese sieht strengere strafrechtliche Sanktionen vor, einerseits durch höhere Strafen, andererseits aber auch durch die Einführung des Tatbestands einer abstrakten Gefährdung, wodurch bereits eine potenzielle Gefährdung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Die strengeren Kriterien zur Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren wurden aus dem Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121) übernommen. Was die Verwaltungsmassnahmen angeht, erhält das Institut die Kompetenz, Bestellungen unter einem fiktiven Namen vorzunehmen, um die Herkunft illegaler Produkte abzuklären. Diese Punkte wurden vom Parlament bereits verabschiedet. Für die Revision als Ganzes wird dies voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 der Fall sein.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3789

Bürokratieabbau bei genehmigungspflichtigen und meldepflichtigen Änderungen von Arzneimitteln (S 3.12.12, Eder; N 13.6.13)

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, dass die kumulierten Gebühren gleichzeitig eingereichter Änderungsgesuche des gleichen Arzneimittels die Kosten einer Neuzulassung nicht überschreiten sollen. Er beauftragte Swissmedic, eine angemessene Regelung umzusetzen. Die in der Motion genannte Situation kann namentlich bei Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPA) sowie bei Tierarzneimitteln (TAM) auftreten, da bei diesen Arzneimittelkategorien die Erstzulassungsgebühren gestützt auf den politischen Willen sehr tief angesetzt sind. Eine Analyse der Heilmittelbehörde für das Jahr 2013 zeigte dabei auf, dass lediglich in acht Fällen bei KPA und in drei Fällen bei TAM gleichzeitig eingereichte Änderungsgesuche für dasselbe Arzneimittel zu einer höheren Gebühr als die Erstzulassungsgebühr führten. Der Institutsrat von Swissmedic beschloss, dass das Anliegen der Motion durch eine Praxisänderung umgesetzt werden soll, und zwar mit der Plafonierung der Gebühren von mehreren gleichzeitig eingereichten Änderungsgesuchen für dasselbe Arzneimittel in der Höhe der entsprechenden Erstzulassungsgebühr. Diese Praxisänderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie wurde im Swissmedic Journal 1/2015 publiziert. Die entsprechende Anpassung der Heilmittel2912

BBl 2016

Gebührenverordnung vom 2. Dezember 2011 (SR 812.214.5) wird nach Abschluss der Revision des Heilmittelrechts vorgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2913

BBl 2016

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Justiz 2002 M 00.3169

Schluss mit unlauteren Gewinnversprechen (N 20.3.01, Sommaruga; S 4.6.02)

Die Anliegen der Motion wurden im Rahmen der Arbeiten zu einer Totalrevision des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (SR 935.51) in den Jahren 2002­2003 geprüft. Es wurden Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet, die neben Änderungen im Lotterierecht namentlich auch solche im Lauterkeitsrecht vorsahen. Der Bundesrat entschied indessen nach durchgeführter Vernehmlassung am 18. Mai 2004, die Revisionsarbeiten vorläufig zu sistieren. Aufgrund dieser veränderten Sachlage entschloss sich das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, verschiedene Anliegen der Motion ­ zusammen mit anderen Anliegen zur Stärkung des materiellen Lauterkeitsschutzes ­ im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) umzusetzen. Das Parlament verabschiedete am 17. Juni 2011 die Änderung des UWG (AS 2011 4909). Das geänderte Gesetz ist per 1. April 2012 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen den Schutz vor unlauteren Gewinnversprechen erhöhen und namentlich auch ermöglichen, besser gegen Schneeballsysteme vorzugehen (Art. 3 Abs. 1 Bst. r und t und Art. 10 Abs. 3­5 UWG). Die Änderungen haben sich mittlerweile bewährt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 07.3697

Meldepflicht für Gewaltvorfälle (N 19.12.07, Allemann; S 29.9.08; N 11.3.09)

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2015 in Erfüllung der Motion den Bericht «Gewaltvorfälle in der Schweiz. Bericht des Bundesrates zur Motion 07.3697 Allemann vom 5. Oktober 2007» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 09.3424

Elektronische Fussfesseln als Strafvollzugsmittel (N 3.6.09, Sommaruga Carlo)

2010 M 07.3847

Maximale Altersobergrenze für erzieherische und therapeutische Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht (N 3.6.09, Galladé; S 23.9.10)

Die Änderungen des Sanktionenrechts (Änderung vom 19. Juni 2015; Referendumsvorlage BBl 2015 4899) ermöglichen den Einsatz elektronischer Fussfesseln als Mittel zum Vollzug von Freiheitsstrafen und erhöhen die Altersobergrenze für 2914

BBl 2016

Massnahmen im Jugendstrafrecht. Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2015 unbenutzt abgelaufen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats und der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.3059

Eindämmung der häuslichen Gewalt (N 3.6.09, Heim; S 10.12.09; N 3.3.10)

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2015 in Erfüllung der Motion den Bericht «Eindämmung der häuslichen Gewalt» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 09.4040

Befristung der Aufbewahrungspflicht? (N 19.3.10, Fässler; Abschreibung beantragt BBl 2010 7511)

Der Bundesrat hat am 29. April 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Befristung der Aufbewahrungspflicht» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3120

Schutz der Souveränität der Schweiz (N.17.6.11, FDP-Liberale Fraktion; S 29.2.12)

Mit Beschluss vom 11. Mai 2011 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD, Bundesamt für Justiz) beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und zum Schutz der schweizerischen Souveränität auszuarbeiten. Die Verwirklichung dieses Projektes gestaltete sich komplex, und die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens fielen uneinheitlich aus. Das EJPD setzte den bundesrätlichen Auftrag um und überarbeitete den Vorentwurf im Lichte der Kritik aus der Vernehmlassung.

Im Februar 2015 nahm der Bundesrat Kenntnis von der Entscheidung des EJPD, auf die Fortführung des Projekts zu verzichten und zwar aus den folgenden Gründen: Die internationale Zusammenarbeit hat sich seit 2011 intensiviert. In jenen Sachgebieten, in denen die Probleme am deutlichsten zutage getreten sind, konnten Lösungen gefunden werden, die die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch vereinfachen. Die Arbeiten am Vorentwurf haben zudem geholfen, verschiedene Fragen für die Praxis zu klären, wie beispielsweise den Umgang mit Bewilligungen nach Artikel 271 StGB. Angesichts der in der Zwischenzeit entwickelten Lösungen hat das Projekt seine Notwendigkeit eingebüsst. Mit dem Entscheid, das Projekt nicht fortzuführen, wird jenen Stimmen Rechnung getragen, die dem Staat einen Hang zu übereifriger Gesetzgebung vorwerfen. Probleme, die noch 2011 akut erschienen sind, konnten auch ohne neues Gesetz gelöst werden. Den gesetzgeberi2915

BBl 2016

schen Weg beschreiten zu wollen, rechtfertigt sich schliesslich umso weniger, je fragiler der politische Konsens über die Fragen ist.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3607

Zeitgemässes kohärentes Zivil- und insbesondere Familienrecht (N 14.12.12, Fehr Jacqueline)

Der Bundesrat hat am 25. März 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Modernisierung des Familienrechts» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3608

Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (N 14.12.12, Fehr Jacqueline)

Die Kantone haben auf Initiative und mit der Unterstützung der kantonalen Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz ein flächendeckendes Netz von Anlaufstellen geschaffen, die Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Beratung und Unterstützung in ihrer Lebenssituation bieten. Ein entsprechendes Verzeichnis dieser Anlaufstellen findet sich unter: www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch > Anlaufstellen > Adressliste. Die Arbeit der kantonalen Anlaufstellen, die unter anderem auch eng mit den kantonalen Archiven zusammenarbeiten, hat sich bewährt; diese wird auch von den anderen Behörden und Institutionen geschätzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.4139

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (S 23.9.13; Bischof, N 23.9.13; S 2.12.13)

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 in Erfüllung der teilweise in einen Prüfauftrag umgewandelten Motion den Bericht «Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3820

Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen (N 13.12.13, Fluri)

2013 P 13.3835

Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen (S 11.12.13, Germann)

2916

BBl 2016

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 in Erfüllung der beiden Postulate den Bericht «Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung. Erfahrungen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3978

Bericht über die Verwahrungspraxis in der Schweiz (N 13.12.13, Rickli Natalie)

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 den «Bericht über die Verwahrungspraxis in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 13.3978 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.3805

Klares Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht (N 21.3.14, FDP-Liberale Fraktion)

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Klares Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 15.3202

Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (N 29.9.15, Schneider Schüttel)

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 die Botschaft zur sog. Wiedergutmachungsinitiative und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (E-AFZFG) verabschiedet (BBl 2016 101). Artikel 13 Absatz 1 des Gesetzesentwurfes sieht vor, dass insbesondere die kantonalen Archive auf Ersuchen hin abklären, ob in ihren Aktenbeständen Informationen über allfällige Sparguthaben von Opfern und Betroffenen enthalten sind. Ausserdem haben die Archive diese Personen bei der Aktensuche zu unterstützen. Falls sich aus den Akten Hinweise ergeben, dass während der Dauer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen Sparguthaben bei einer Bank vorhanden waren, so sollen diese oder ihre Rechtsnachfolgerin auf Ersuchen der betreffenden Personen die erforderlichen Abklärungen unentgeltlich vornehmen (Art. 13 Abs. 2 E-AFZFG).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2917

BBl 2016

Bundesamt für Polizei 2013 P 12.4162

Stopp dem Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung (N 22.3.13, Streiff)

2013 P 13.3332

Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden (N 27.9.13, Caroni)

2014 P 13.4033

Bericht über die Situation der Sexarbeiterinnen und -arbeiter in der Schweiz (N 21.3.14, Feri)

2014 P 13.4045

Prostitution und Sexarbeit. Länderstudie (N 21.3.14, Fehr Jaqueline)

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 den Bericht «Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» in Erfüllung der Postulate 12.4162, 13.3332, 13.4033 und 13.4045 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlich unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3324

Grenzüberschreitende Kriminalität. Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (N 26.9.14, Romano)

Der Bundesrat hat am 22. April 2015 den Bericht «Grenzüberschreitende Kriminalität. Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand» in Erfüllung des Postulats 14.3324 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3672

Demonstrationen und Grossanlässe. Bekanntgabe von Internetadressen (S 10.12.14, Sicherheitspolitische Kommission SR)

Der Bundesrat hat am 11. September 2015 den Bericht «Demonstrationen und Grossanlässe. Bekanntgabe von Internetadressen» in Erfüllung des Postulats 14.3672 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2918

BBl 2016

Staatssekretariat für Migration 2012 P 12.3858

Migrationspartnerschaften. Kontrolle und Evaluation (N 14.12.12, Amarelle)

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 den Bericht «Migrationspartnerschaften. Kontrolle und Evaluation» in Erfüllung des Postulats 12.3858 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3597

Personenfreizügigkeit. Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht (N 27.9.13, Amarelle)

Der Bundesrat hat am 16. September 2015 den Bericht «Personenfreizügigkeit.

Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht» in Erfüllung des Postulats 13.3597 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4127

Messung der Wirkung von Massnahmen zur Integration von Eingewanderten (S 19.3.2014, Engler)

Am 2. Juni 2015 beschloss der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern die Einführung eines systematischen Monitoring-Instruments «Zusammenleben in der Schweiz». Dieses besteht zum einen aus einer im Zweijahresrhythmus durchgeführten Kurzbefragung, die es erlaubt, als «Barometer» des gesellschaftlichen Klimas ereignisnah wichtige gesellschaftliche Entwicklungen im Auge zu behalten, negative Trends frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit der im Sensibilisierungs-, Präventions- und Integrationsbereich ergriffenen Massnahmen zu überprüfen. Das Monitoring-Instrument besteht zweitens aus in den Zwischenjahren durchgeführten, vertieften und gezielten Untersuchungen problematischer Erscheinungen in spezifischen Lebensbereichen. Die Befragung wird durch das Bundesamt für Statistik (BFS) im Rahmen der «Omnibusbefragungen» in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Rassismusbekämpfung und dem Staatssekretariat für Migration durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage fliessen in die Integrationsindikatoren des BFS ein.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2919

BBl 2016

2014 P 14.3523

Integration von Migrantinnen und Migranten in den schweizerischen Arbeitsmarkt (N 26.9.14, Tornare)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Begleitmassnahmen Artikel 121a BV: Verstärkung der Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Bericht in Erfüllung des Postulats Tornare (14.3523) vom 19. Juni 2014: Integration von Migrantinnen und Migranten in den schweizerischen Arbeitsmarkt» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2920

BBl 2016

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

armasuisse 2013 M 12.3667

Registrierung der Marken «Swiss Army», «Swiss Military», und «Swiss Air Force» (S 6.12.12, Sicherheitspolitische Kommission SR; N 20.6.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum die Marken «Swiss Army», «Swiss Military», «Swiss Air Force» und andere Bezeichnungen in dieser Sprache und anderen Sprachen, für diese und andere Truppengattungen der Schweizer Armee als Wort- und Bildmarke zu registrieren.

Zur Umsetzung der Motion hat das Eidgenössische Departement für Bevölkerungsschutz und Sport die Weisungen über die Markenpolitik auf den 1. Februar 2014 in Kraft gesetzt. Gestützt darauf hat die armasuisse folgende Umsetzungsschritte eingeleitet und vollzogen: Markenanmeldungen in der Schweiz und im Ausland, Markenschutz und -verteidigung bei eingetragenen Marken, Verhandlungen mit mehreren Firmen bezüglich Markenlizenzierung, Einleitung von rechtlichen Schritten bei Verletzung von Markenrechten oder Blockierung von Markenanmeldungen in Widerspruchsverfahren. Die Marke «Swiss Army» wird auf der Basis eines Lizenzvertrages der armasuisse mit Victorinox geschützt, vermarktet und verteidigt.

Für die Marke «Swiss Military» sind 2015 mit zwei Schweizer Uhrenfirmen entsprechende Verträge abgeschlossen worden. In den kommenden Jahren werden mit weiteren Firmen für Produkte, welche die Swissness-Anforderungen erfüllen, analoge Lizenzverträge betreffend den erwähnten Marken und der Marke «Swiss Air Force» abgeschlossen. Die Markenverteidigung erfolgt parallel, sobald entsprechende Marken in den jeweiligen Ländern eingetragen sind.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Sport 2015 M 15.3383

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (N 18.6.15, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 1.6.2015 15.3383)

2015 M 15.3384

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (S 1.6.15, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR; N 18.6.15)

2015 P 15.3151

Beiträge für «Jugend und Sport» (N 1.6.15, Graber)

Mit dem Postulat Graber wird der Bundesrat ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, dass das Bundesamt für Sport die am 10. März 2015 angekündigte Beitragskürzung 2921

BBl 2016

per 1. August 2015 rückgängig macht und allenfalls notwendige Kürzungen über mindestens zwei Jahre erstreckt. Zudem soll das Bundesamt für Sport in Form eines Berichts aufzeigen, mit welchen Auswirkungen auf das Programm «Jugend und Sport» zu rechnen wäre, wenn die Mittel wie angekündigt gekürzt werden müssten.

Die Motionen beauftragen den Bundesrat, eine Erhöhung der jährlichen Mittel für «Jugend und Sport» vorzusehen, sodass gestützt auf die aktuell gültigen «Jugend und Sport»-Ansätze die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone gesichert bleibt.

Der Bundesrat hat mit der Botschaft vom 25. März 2015 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 (BBl 2015 3207) eine Erhöhung des «Jugend und Sport»Subventionskredits um 12 Millionen Franken beantragt. Damit hätte die Finanzierungslücke bis Ende des Sport- und Schuljahrs 2014/15 gedeckt werden können.

Die eidgenössischen Räte haben in Anbetracht der angekündigten Kürzungen ab 1. August 2015 entschieden, den «Jugend und Sport»-Subventionskredit im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2015 um 17 Millionen Franken zu erhöhen, womit die vom Bundesamt für Sport angekündigte Beitragskürzung rückgängig gemacht werden konnte. Am 24. Juni 2015 hat der Bundesrat darüber hinaus beschlossen, den Kredit für «Jugend und Sport» für das Budgetjahr 2016 und die kommenden Finanzplanjahre um 20 Millionen von 75,5 auf 95,5 Millionen Franken aufzustocken.

Am 18. September 2015 hat der Bundesrat im Weiteren einen Bericht über Beiträge für «Jugend und Sport» in Erfüllung des Postulats Graber vom 17. März 2015 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats und der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2922

BBl 2016

Eidgenössisches Finanzdepartement

Generalsekretariat 2010 P 09.4011

Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung (N 19.3.10, Häberli)

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht «Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Sonstige Berichte). Auf Antrag der GPK-N und mit Entscheid des Nationalrats vom 2. Juni 2014 wurde die Abschreibung des Postulats von einer zweiten Nachkontrolle zum Bericht «Expertenbeizug in der Bundesverwaltung» abhängig gemacht. Diese Nachkontrolle liegt mit Schreiben der GPK-S vom 6. Oktober 2015 an den Bundesrat vor. Der Bundesrat wird bis Ende Februar 2016 dazu Stellung nehmen. In diese Nachkontrolle sind die Erkenntnisse des Postulatsberichts eingeflossen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3658

Verletzung des Wirtschafts- und Steuerrechts ausländischer Rechtsstaaten durch Mitarbeitende und Kader schweizerischer Banken und anderer Finanzintermediäre. Prüfung von Strafbestimmungen (S 23.9.13, Zanetti)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat damit beauftragt, die Möglichkeiten gesetzlicher Grundlagen für eine strafrechtliche Ahndung der Verletzung des Wirtschaftsund Steuerrechts ausländischer Staaten durch Mitarbeitende schweizerischer Banken und anderer Finanzintermediäre zu prüfen und in einem Bericht darzulegen.

Am 11. Dezember 2015 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Verletzung ausländischen Wirtschafts- und Steuerrechts» (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > 11.11.2015 > Verletzung ausländischen Wirtschafts- und Steuerrechts). Darin kommt er zusammengefasst zum Schluss, dass dem ausländischen Recht bereits nach geltendem Recht genügend Nachachtung verschafft werden kann. Insbesondere sind die schweizerischen Bestimmungen zur internationalen Amts- und Rechtshilfe so ausgebaut, dass die Schweiz die ausländischen Behörden bei der Durchsetzung ihres Rechts und bei der Ahndung von Rechtsverletzungen wirksam zu unterstützen vermag. Zudem können Banken und andere Finanzintermediäre, deren Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen ausländisches Recht verstossen, bereits nach geltendem Finanzmarktrecht aufsichtsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Strafbestimmung, wie das Postulat sie zu prüfen verlangt, lässt sich hingegen kaum ohne Verletzung des verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzips und des sich daraus ergebenden Bestimmtheitsgebots verwirklichen. Schliesslich würden mit einer solchen Strafbestimmung erstmalig ausländische Interessen geschützt, ohne dass die Schweiz dazu völkerrechtlich (z. B. nach einem bi- oder multilateralen Staatsvertrag, der auch für die Gegenparteien gelten würde) verpflichtet wäre. Eine Strafbestim2923

BBl 2016

mung im Sinne des Postulats ist deshalb nach Ansicht des Bundesrats weder notwendig noch sachgerecht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Informatiksteuerungsorgan Bund 2012 M 12.3986

Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern (N 29.11.12, Finanzkommission NR, S 5.12.12)

2012 M 12.3987

Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern (N 29.11.12, Finanzkommission SR, S 5.12.12)

Der Bundesrat hat am 30. April 2014 in Erfüllung der beiden Motionen den Bericht «Pool von Informatikprojektleiterinnen und -leitern, Umsetzungskonzept» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.isb.admin.ch > Dokumentation > Berichte.

Aktuell sind alle drei internen Projektleiter aus dem Projektleiter-Pool innerhalb der Bundesverwaltung im Einsatz. Zusätzlich werden per Mitte 2016 externe Projektleiterinnen und -leiter basierend auf einer WTO-Ausschreibung verfügbar sein.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2010 M 09.3361

Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommission (N 23.9.09, Aussenpolitische Kommission NR; S 17.3.10)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Aussenpolitischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG; SR 171.10) zu konsultieren, bevor er Verhandlungen über die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich des Informationsaustausches aufnimmt.

Die Motion zielt nicht darauf ab, dass der Bundesrat der Bundesversammlung den Entwurf eines Erlasses unterbreitet (Art. 120 Abs. 2 ParlG), sondern fordert den Bundesrat zur Umsetzung der in Artikel 152 Absatz 3 ParlG vorgesehenen Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen auf. Nach dieser Bestimmung sind die Aussenpolitischen Kommissionen zu wesentlichen Vorhaben sowie zu den Richtund Leitlinien zum Mandat für bedeutende internationale Verhandlungen zu konsultieren.

Die Leitlinien der schweizerischen Abkommenspolitik im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen bestehen seit Langem und folgen grundsätzlich dem OECD-Musterabkommen. Am 13. März 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die Amtshilfepolitik der Schweiz an den internationalen Standard (Art. 26 OECD2924

BBl 2016

Musterabkommen) anzupassen. Er hat damit die diesbezügliche Abkommenspolitik wesentlich verändert. Die APK-N wurde am 18. Mai 2009 und die APK-S am 18. Juni 2009 über die Änderung der Amtshilfepolitik konsultiert. Weitere Konsultationen fanden statt mit der APK-N am 24. August 2009 und mit der APK-S im Februar 2010, anlässlich der Behandlung der ersten zehn Abkommen, welche die neue Amtshilfebestimmung enthalten.

Bezüglich der Arbeiten in der OECD zur Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) hat der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen regelmässig mündlich und schriftlich über den Stand dieser Arbeiten und die anstehenden Schritte informiert. Zu den Mandatsentwürfen für Verhandlungen über den AIA erfolgte die Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen in den Kommissionssitzungen vom Juli und August 2014.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er damit der Konsultationspflicht nach Artikel 152 Absatz 3 ParlG im Bereich des steuerlichen Informationsaustausches nachgekommen ist. Er wird die Aussenpolitischen Kommissionen auch in Zukunft rechtzeitig und ausführlich informieren sowie im Rahmen der Konsultationspflicht nach Artikel 152 Absatz 3 ParlG konsultieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3008

Entwicklungspolitische Implikationen von DBA und TIEA (N 5.3.13, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Am 4. April 2012 hat der Bundesrat seinen in Erfüllung des Postulates 10.3880 erstellten Bericht «Vor- und Nachteile von Informationsabkommen mit Entwicklungsländern» verabschiedet. Anlässlich der Sitzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 21./22. Januar 2013 wurde dieser Bericht beraten. Im Rahmen dieser Beratung ersuchte die WAK-N den Bundesrat mit Postulat 13.3008, das Kapitel 4.2 des Berichts zu ergänzen. Der Bundesrat hat den ergänzten Bericht an seiner Sitzung vom 24. Januar 2014 behandelt und gutgeheissen. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Sonstige Berichte.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.4204

Steuerliche Privilegien und staatliche Hilfen für juristische Personen in Ländern, die mit der Schweiz in Verhandlungen stehen. Das Gegenrechtsprinzip muss eingehalten werden (S 11.3.13, Fournier)

2013 M 13.3065

Steuerattraktivität der Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten (N 19.6.13, Feller; S 27.11.2013)

2013 P 13.3701

Berücksichtigung staatlicher Beihilfen durch Drittländer bei internationalen Verhandlungen der Schweiz (N 13.12.13, Feller)

2925

BBl 2016

Der Bundesrat hat am 12. November 2014 den Bericht «Steuerattraktivität der Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten unter Einbezug steuerlicher Privilegien und staatlicher Beihilfen» in Erfüllung des Postulats 12.4204, der Motion 13.3065 und des Postulats 13.3701 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 12.4016

Welchen Mehrwert haben Schweizer Beiträge zum IWF?

(N 22.3.13, Grüne Fraktion)

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 den Bericht «Ziele und Aktivitäten des Internationalen Währungsfonds» in Erfüllung des Postulats 12.4016 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 11.4185

Weniger Risiken durch ein Trennbankensystem. Bericht (N 9.9.13, Fraktion SP)

2014 P 14.3002

Evaluation der «Too big to fail»-Vorlage (S 12.3.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR)

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 den Bericht «Too big to fail (TBTF). Evaluation gemäss Artikel 52 Bankengesetz» in Erfüllung der Postulate 11.4185 und 14.3002 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 12.3099

Strategie betr. EU-Regulierungsvorhaben MiFID II/MiFIR und AIFMD (N 9.9.13, Aeschi Thomas)

Der Schlussbericht der Expertengruppe zur «Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie» vom Dezember 2014 sowie sein Anhang 2 legen die Handlungsoptionen der Schweiz im Bereich Marktzutritt für Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung auch der EU-Regulierungsvorhaben MiFID Il/MiFIR, EMIR und AIFMD umfassend dar. Zudem informiert der jährliche Bericht über internationale Finanzund Steuerfragen des EFD über die Aktivitäten der Schweiz zur Wahrung und Verbesserung des Marktzutritts. Diese Berichte, die vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und veröffentlicht wurden, erfüllen die Anliegen des Postulates. Eine weitergehende Berichterstattung des Bundesrates würde eine wirksame Interessenwahrung in diesem Bereich erschweren.

2926

BBl 2016

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3651

Einschränkung der Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem (S 23.9.13, Recordon)

Der Bundesrat hat am 12. August 2015 in Erfüllung des Postulats 13.3651 den Bericht «Bedeutung des US-Dollars und des US-Zahlungs- und Abwicklungssystems für den Schweizer Finanzsektor» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3687

Die Risiken der Online-Währung Bitcoin evaluieren (N 13.12.13, Schwaab)

2014 P 13.4070

Rechtssicherheit für Bitcoin schaffen (N 21.3.14, Weibel)

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 in Erfüllung der Postulate 13.3687 und 13.4070 den «Bericht des Bundesrates zu virtuellen Währungen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 M 14.3003

Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (S 17.1.14, WAK-SR)

Der Bundesrat hat die Bundesversammlung im Rahmen der Berichte des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen SIF über internationale Finanz- und Steuerfragen der Jahre 2015 und 2016 umfassend über die Massnahmen zur Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China informiert, die mit Blick auf die Etablierung eines Renminbi-Hub in der Schweiz erfolgreich waren. Die Berichte sind veröffentlicht unter www.sif.admin.ch Dokumentation Publikationen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 M 14.3923

Die Expertengruppe Brunetti nicht «beerdigen», sondern sie zum «Strategierat Zukunft Finanzplatz» machen (S 17.3.15, Bischof; N 24.9.15)

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) am 5. Dezember 2014 beauftragt, einen Beirat «Zukunft Finanzplatz» einzusetzen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft. Die Mitglieder des Beirates wurden vom EFD im März 2015 ad personam ernannt,

2927

BBl 2016

gestützt auf die Nominationen der Wirtschaftsverbände und der Bundesbehörden.

Der Beirat hat seine Arbeiten im Juni 2015 aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2003 P 03.3071

SAirGroup. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (N 20.6.03, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

2003 P 03.3155

Swissair-Bericht von Ernst & Young. Rechtliche Konsequenzen (N 20.6.03, Leutenegger Oberholzer)

Mit dem Postulat der SVP-Fraktion wurde der Bundesrat aufgefordert, seinen Einfluss dahin geltend zu machen, dass gegen fehlbare Organe von SAirGroup zivilrechtliche Verantwortlichkeitsklagen eingereicht werden. Bei einem Verzicht des Liquidators SAirGroup (RA Karl Wüthrich) sollte der Bund die ihm vom Aktienrecht eingeräumten Klagemöglichkeiten selbstständig wahrnehmen. Aufgrund seiner Abklärungen ist der Liquidator zur Auffassung gelangt, dass verantwortlichkeitsbegründende Handlungen ehemaliger Organe von SAirGroup vorliegen. Gestützt darauf hat er die aus seiner Sicht nötigen Massnahmen ergriffen. Nach Beurteilung des Bundesrates hat er zusammen mit dem Gläubigerausschuss alles vorgekehrt, um allfällige Haftpflichtansprüche nach den Artikeln 754 f. des Obligationenrechts (OR; SR 220) durchzusetzen. Für ein Eingreifen des Bundes bestand daher weder die Möglichkeit noch ein Anlass. Überdies war sich der Bundesrat stets bewusst, dass der Bund für die Tätigkeit seiner ehemaligen Vertreter im Verwaltungsrat von SAirGroup grundsätzlich nach Artikel 762 Absatz 4 OR in Anspruch genommen werden konnte. In der Tat hat der Liquidator am 9. Juli 2012 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich gegen 20 Parteien aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit geklagt. Unter diesen Parteien befanden sich insbesondere der Bund und die Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich. Verfahrensgegenstand bildete zwar in erster Linie der Akquisitionsentscheid «Air Littoral»; das Gericht sah sich aber dazu veranlasst, bei dieser Gelegenheit das seinerzeitige Geschäftsumfeld von SAirGroup umfassend auszuleuchten. Mit Urteil vom 26. Januar 2015 hat nun das Handelsgericht die Klage vollumfänglich abgewiesen. Dementsprechend wurde die Gerichtsgebühr von 1,33 Millionen Franken der Masse auferlegt. Ausserdem wurde die Klägerin dazu verpflichtet, den Beklagten Parteientschädigungen im Gesamtbetrag von 4,29 Millionen Franken zu entrichten. Zusammenfassend hat das Gericht eine Sorgfalts- oder Treuepflichtverletzung durch die Organe von SAirGroup deutlich verneint. Gestützt darauf hat die Klägerin auf eine Beschwerde an das Bundesgericht verzichtet, und das Urteil des Handelsgerichts ist rechtskräftig geworden. Angesichts dieses Ausgangs eines wichtigen Pilotprozesses sind weitere zivilrechtliche Schritte gegen die ehemaligen Organe von
SAirGroup mangels Erfolgsaussicht nicht angezeigt.

Das Postulat Leutenegger-Oberholzer deckt sich weitgehend mit dem Postulat der SVP-Fraktion. Zusätzlich wurde jedoch gefordert, der Bundesrat habe für die Einleitung strafrechtlicher Verfahren zu sorgen und allfällige Einstellungsbeschlüsse 2928

BBl 2016

anzufechten. Zum strafrechtlichen Aspekt ist Folgendes zu ergänzen: Mit Urteil vom Juni 2007 hat das Bezirksgericht Bülach in einer «ersten Welle» sechzehn Verwaltungsräte von SAirGroup und drei aussenstehende Personen vom Vorwurf der Gläubigerschädigung, ungetreuen Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Gläubigerbevorzugung und Urkundenfälschung freigesprochen. Massgebend für die Freisprüche waren vor allem rechtliche Gründe. Inzwischen sind die noch offenen Verfahren der «zweiten Welle» eingestellt. Der Kanton Zürich hat das in seiner Zuständigkeit liegende Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der verfügbaren Ressourcen geführt. Allerdings hat die Oberstaatsanwaltschaft in ihrem Bericht vom 30. März 2009 gewisse Lehren im organisatorischen Bereich gezogen.

Es gibt heute keinerlei rechtliche Handhabe für ein strafrechtliches Vorgehen des Bundes gegen die ehemaligen Organe von SAirGroup.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass unter den gegebenen Umständen die beiden Postulate nicht aufrechterhalten werden sollen, und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 13.4214

Mehr Transparenz bei Spezialfonds und Spezialfinanzierungen (N 12.12.13, Finanzkommission NR))

Der Bundesrat hat am 11. September 2015 in Erfüllung des Postulats 13.4214 den Bericht «Mehr Transparenz bei Spezialfonds und Spezialfinanzierungen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 14.3207

Kant. Verteilung von Bundesgeldern jährlich ausweisen (S 17.6.14, Fetz; N 11.12.14)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, seine Finanzstatistik mit einer kommentierten Übersicht der zurechenbaren Finanzströme des Bundes auf Kantonsebene zu ergänzen. Seit Oktober 2014 publiziert die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in ihrer jährlichen Publikation «Finanzstatistik der Schweiz» www.efv.admin.ch > Dokumentation) ein zusätzliches Kapitel «Kantonale Verteilung von Bundesgeldern», in dem der Auftrag der Motion umgesetzt wird. Dieses Kapitel enthält zwei kommentierte Tabellen zu den Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen (in absoluten Zahlen und pro Einwohner).

Im Vergleich zur in der Motion erwähnten, bis zum Rechnungsjahr 2007 publizierten Tabelle zu den Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen sind die neuen Tabellen umfassender. So werden z. B. auch die zweckgebundenen Kantonsanteile an Bundeseinnahmen den konkreten Aufgabengebieten zugeordnet, und die Einnahmen aus Bundesquellen werden insgesamt vollständiger auf die vorgesehenen Aufgabengebiete aufgeteilt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2016

Eidgenössisches Personalamt 2013 P 13.3358

Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung (N 27.9.13, Grossen Jürg)

Der Bundesrat hat am 19. September 2014 in Erfüllung des Postulats 13.3358 den Bericht «Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung»verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4081

Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters (N 21.3.14, Lehmann)

Der Bundesrat hat am 26. August 2015 in Erfüllung des Postulats 13.4081 den Bericht «Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2011 P 10.4023

Erodiert die Mittelschicht? (N 18.3.11, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat wurde mit diesem Postulat beauftragt, die Situation der Mittelschichten in der Schweiz zu untersuchen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat dazu einen Bericht erstellt, der mehrere konkrete Fragen beantwortet, wobei einige dieser Fragen bereits im Bericht zum Postulat 10.4046 «Verteilung des Wohlstandes in der Schweiz» beantwortet wurden. Diesen Postulatsbericht zur «Verteilung des Wohlstandes in der Schweiz» haben der Ständerat und der Nationalrat in der Sommersession 2015 zur Kenntnis genommen; dabei sind sie dem Abschreibungsantrag des Bundesrates (stillschweigend) gefolgt.

Der Bericht «Erodiert die Mittelschicht?» wurde unter der Projektleitung der ESTV und mit Beteiligung verschiedener Bundesämter (BFS, BAG, BWO und Seco) sodann im Frühjahr 2015 fertiggestellt; der Bundesrat hat den Bericht am 13. Mai 2015 zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats damit als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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BBl 2016

2012 P 12.3821

Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung verbessern (N 14.12.12, Fässler Hildegard)

Der Bundesrat wurde beauftragt, mit Blick auf die Arbeiten am Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (USR III) in einem Bericht die steuerstatistischen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung offenzulegen. Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur USR III wurden im erläuternden Bericht steuerliche und finanzielle Eckwerte zur Unternehmensbesteuerung erstmals publiziert. Diese haben auch Eingang in die Botschaft zur USR III gefunden, die am 5. Juni 2015 vom Bundesrat verabschiedet worden ist (BBl 2015 5069. Der ausführliche Bericht zur Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung wurde vom Bundesrat am 12. August 2015 verabschiedet und am gleichen Tag publiziert. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates damit als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3292

Finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern (N 4.6.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2015 in Erfüllung des Postulats 14.3292 den Bericht «Übergang vom Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zum Prinzip der Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit bei den Kinderkosten» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3087

Finanzielle Sanktionen wie z. B. Bussen. Steuerliche Abzugsfähigkeit (N 18.6.14, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat hat am 12. September 2014 in Erfüllung des Postulats 14.3087 den Bericht «Steuerliche Abziehbarkeit von Bussen und finanziellen Verwaltungssanktionen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2931

BBl 2016

Eidgenössische Zollverwaltung 2013 M 12.3337

Grenzkontrollen, wenn Dublin nicht eingehalten wird (N 14.6.12, Staatspolitische Kommission NR; S 4.6.13)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, an den Grenzen zu Staaten, die das Dublin-Abkommen nicht befriedigend umsetzen, die Kontrollen zu verstärken.

Genannt wird in der Motion namentlich Italien.

Um die Motion zu erfüllen, hat das Grenzwachtkorps (GWK) die Verstärkungsaktion «MÉDITERRANÉE» ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion wurden seit dem Jahr 2013 während 103 Wochen Verstärkungseinsätze im Tessin durchgeführt.

691 Angehörige des GWK aus anderen Regionen wurden dafür kurzzeitig ins Tessin verschoben, wo sie insgesamt während 4384 Arbeitstagen Dienst leisteten. Die Massnahmen werden bis auf weiteres weitergeführt.

Die Schweizer Armee stellte dem GWK zur Überwachung der Südgrenze ihre Helikopter im Jahr 2015 für 51 Einsätze zur Verfügung (2013: 58 / 2014: 59). Die Drohnen der Schweizer Armee flogen im Jahr 2015 17 Einsätze im Tessin, (2013: 9 / 2014: 14).

Zur Abfederung der Auswirkungen der illegalen Migration auf die Schweiz schöpft das GWK zudem seinen Handlungsspielraum aus. Die formellen Überstellungen via das Dublin-System sind nicht die einzige Möglichkeit für die Schweiz, irreguläre Migranten an Italien rückzuführen. Das GWK hat dank seiner guten Beziehungen zu den italienischen Grenzkontrollbehörden im Jahr 2015 4049 irreguläre Migranten an den Tessiner Grenzübergängen und auf der Simplonlinie direkt und praktisch formlos im vereinfachten Verfahren an Italien rücküberstellen können (2013: 1283 / 2014: 1747).

Der Bundesrat beantragte die Motion letztes Jahr zur Abschreibung, nachdem er die Anstrengungen dargelegt hatte, die das GWK seit 2013 unternommen hat, um dem Auftrag der Motion nachzukommen. Das Parlament anerkannte zwar, dass das GWK seine Einsätze mit den bestehenden Mitteln nicht mehr signifikant verstärken kann, wies aber anlässlich von Beratungen auch darauf hin, dass das Problem an der Südgrenze weiterhin bestehe und Italien seinen Verpflichtungen als Erstasylland gemäss dem Dublin-Abkommen nicht hinreichend nachkomme. Der Bundesrat hält die vorliegende Motion für kein geeignetes Mittel, um eine striktere Anwendung der Grundsätze des Dublin-Abkommens durch Italien zu erreichen. Er weist auch darauf hin, dass das GWK als die mit der Umsetzung der Motion betraute Behörde keinen Einfluss darauf nehmen kann, wie buchstabengetreu Italien das Dublin-Abkommen
umsetzt. Solange die Situation es erfordert, wird das GWK die oben erwähnten Massnahmen aber in vergleichbarem Umfang aufrechterhalten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3071

Grenzwachtkorps aufstocken (N 17.4.13, Romano; S 23.9.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Grenzwachtkorps (GWK) aufzustocken.

Im Gegensatz zu ähnlichen Motionen verlangt sie vom Bundesrat eine Aufstockung 2932

BBl 2016

des GWK, ohne die Zahl der gewünschten zusätzlichen Stellen zu spezifizieren. Sie wurde von den eidgenössischen Räten in der Herbstsession 2013 überwiesen. Die Motion Fehr Hans vom 15. März 2012 (12.3180 «Aufstockung des Grenzwachtkorps»), die eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 100­200 Grenzwächterinnen und Grenzwächter verlangte, wurde gleichzeitig im Zweitrat (Ständerat) abgelehnt.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) als vorberatende Kommission des Zweitrats für beide Motionen führte intensive Diskussionen. Am 22. August 2013 behandelte sie sowohl die vorliegende Motion als auch die Motion Fehr Hans (12.3180). Sie bekundete ihre Unterstützung für eine Aufstockung des GWK, zeigte sich aber ausserstande, ohne zusätzliche Grundlagen abzuschätzen, in welcher Grössenordnung sich eine solche Aufstockung bewegen sollte. Die SiK-S lehnte deshalb einstweilen beide Motionen ab, formulierte aber ihrerseits ein Postulat (13.3666 «Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand»; siehe unten), das vom Bundesrat verlangt, im Geschäftsbericht 2013 Auskunft über die Auftragserfüllung und den Persoalbedarf des GWK zu geben.

Mit der Annahme der vorliegenden Motion und der gleichzeitigen Ablehnung der Motion Fehr Hans (12.3180), die eine Aufstockung um 100­200 Grenzwächterinnen und Grenzwächter verlangt, haben die eidgenössischen Räte zwar eine Aufstockung des GWK bejaht, legten jedoch deren Quantifizierung in die Hände des Bundesrates und machten gleichzeitig deutlich, dass die Aufstockung unter 100 Stellen zu liegen kommen sollte.

Der Bundesrat kam dem Auftrag des Postulats SiK-S (13.3666) mit der Publikation des Geschäftsberichts 2013 nach. Er nahm diese Berichterstattung als Grundlage für eine Genehmigung von 35 zusätzlichen Stellen zugunsten des GWK im Rahmen der Gesamtschau der Personalressourcen des Bundes vom Juni 2014. Im letzten Jahr beantragte er die vorliegende Motion deshalb zur Abschreibung. Das Parlament vertrat allerdings die Ansicht, der Motion sei mit 35 zusätzlichen Stellen noch nicht genügend Rechnung getragen. Im Juni 2015 sprach der Bundesrat noch einmal 48 Stellen zugunsten des GWK. Damit wurde das GWK seit Überweisung der Motion um 83 Stellen aufgestockt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Personalaufbau in dieser Grössenordnung unter Berücksichtigung der
Ablehnung der Motion Fehr Hans (12.3180) dem Auftrag des Parlaments entspricht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 M 14.3449

Keine zusätzliche staatliche Förderung des Einkaufstourismus (N 15.9.14, Bischofberger; S 2.3.15)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren im Reiseverkehr eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicherzustellen.

In der Folge erarbeitete die Zollverwaltung zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Bundesamt für Landwirtschaft, der Preisüberwachung sowie mit dem Schweizer Fleisch-Fachverband und dem Schweizerischen Bauernverband eine pragmatische und praktikable Regelung. Dabei wurde vereinbart, den Zollansatz für 2933

BBl 2016

Fleischeinfuhren ab 10 Kilogramm von 17 auf 23 Franken je Kilogramm zu erhöhen. Dieser Betrag entspricht dem höchsten Zollansatz für Fleisch im Handelswarenverkehr. Damit entfällt der vom Motionär bemängelte Anreiz für Gewerbetreibende, Fleisch, das für den Verkauf vorgesehen ist, im Reiseverkehr einzuführen.

Am 7. Dezember 2015 verabschiedete die Vorsteherin des EFD eine entsprechende Änderung der Zollverordnung des EFD vom 4. April 2007. Diese Änderung trat auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Bauten und Logistik 2015 M 14.3096

Bedeutung des Bundeshauses durch Beflaggung unterstreichen (N 20.6.14, Estermann; S 18.6.15)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die von ihm erlassenen Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes so zu ändern, dass das Bundeshaus dauernd mit einer Schweizerfahne zu beflaggen ist.

Am 19. Oktober 2015 hat der Bundesrat der Totalrevision der Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes zugestimmt und diese auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen dieser Totalrevision wurde ein neuer Artikel eingefügt, der bestimmt, dass die zwei südlichen Kuppeln des Parlamentsgebäudes das ganze Jahr mit je einer Schweizerfahne beflaggt sind.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2016

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen 2014 P 14.3922

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen.

Weniger Bürokratie und Optimierung des Betriebes (S 11.12.14, Fournier)

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2015 in Erfüllung des Postulats 14.3922 den Bericht «Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Wirtschaft 2011 P 10.3971

Mehr Nutzen aus Freihandelsabkommen durch Kreuzkumulation (N 18.3.11, Noser)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht zu prüfen, ob die Verbindung von Ursprungsregeln verschiedener bilateraler Freihandelsabkommen der Schweiz durch die Kreuzkumulation umgesetzt werden soll. Nach Ansicht des Bundesrates könnten die wirtschaftspolitischen Ziele der Schweiz mithilfe der Kreuzkumulation zweifelsohne gefördert werden. Zunächst müssten allerdings die offenen Fragen zur praktischen Anwendung der Kreuzkumulation gelöst werden können. Im Hinblick auf eine mögliche Nutzung des Konzepts der Kreuzkumulation für die wirtschaftspolitischen Ziele der Schweiz unterstützt der Bundesrat die Fortsetzung des Dialogs zu diesen Themen, den die Schweiz zusammen mit den EFTAPartnern mit den Freihandelspartnern führt.

Der Bericht «Freihandelsabkommen: Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen der Kreuzkumulation von Ursprungsregeln», welcher am 8. März 2013 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft zu finden unter www.seco.admin.ch > Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte > Aussenwirtschaft.

Auf Antrag der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat der Nationalrat die Abschreibung am 15. Juni 2015 abgelehnt, da die Kommission den Bericht aus Zeitgründen nicht zur Kenntnis nehmen konnte. Aus diesem Grund beantragte die Kommission, den Vorstoss bis zur Beratung des bundesrätlichen Berichts in der Kommission aufrechtzuerhalten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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BBl 2016

2011 P 11.3461

Eine Industriepolitik für die Schweiz (N 19.9.11, Bischof)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, ob und welche Industriepolitik die Schweiz heute verfolgt und welche Alternativen er für möglich hält, um den Werkplatz Schweiz namentlich im Bereich der produzierenden Industrie (Sektor 2) lebendig zu erhalten. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 16. April 2014 den Bericht «Eine Industriepolitik für die Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist unter www.seco.admin.ch > Aktuell > Medieninformation > 2014 veröffentlicht.

Auf Antrag der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat der Nationalrat die Abschreibung am 15. Juni 2015 abgelehnt, da die Kommission den Bericht aus Zeitgründen nicht zur Kenntnis nehmen konnte. Aus diesem Grund beantragt die Kommission, den Vorstoss bis zur Beratung des bundesrätlichen Berichts in der Kommission aufrechtzuerhalten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3044

Prospektivstudie zum Fachkräftebedarf nach Branchen und Berufsprofilen (N 28.9.11, Aubert)

2013 P 13.3382

Potenzial inländischer Arbeitskräfte besser ausschöpfen (S 26.9.13, Keller-Sutter)

2014 M 14.3009

Massnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels aufgrund der neuen Ausgangslage (S 12.6.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR; N 16.6.14)

2014 M 14.3380

Massnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels aufgrund der neuen Ausgangslage (N 12.6.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 16.6.14)

2014 P 14.3235

ltere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt. Chancen und Perspektiven (N 20.6.14, Heim)

2014 P 14.3451

Konzept zur Förderung von Wiedereinsteigerinnen (S 23.9.14, Graber Konrad)

2014 P 14.3465

Massnahmen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials rasch und konsequent umsetzen (N 26.9.14, FDP-Liberale Fraktion)

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2015 den Bericht «Fachkräfteinitiative ­ Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen» in Erfüllung der oben aufgeführten Motionen und Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch
Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen und Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2936

BBl 2016

2012 M 11.3927

Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume (S 20.12.11, [Maissen]-Bischofberger; N 11.6.12)

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 in Erfüllung der Motion den Bericht «Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3266

Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege (N 15.6.12, Schmid-Federer)

Der Bundesrat hat am 29. April 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3842

Unternehmensgründung in fünf Arbeitstagen und über One-Stop-Shop-Verfahren (S 4.12.12, Schmid Martin)

Der Bundesrat hat am 2. September 2015 den Bericht «Administrative Entlastung.

Bessere Regulierung ­ weniger Aufwand für Unternehmen Bilanz 2012­2015 und Perspektiven 2016­2019» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.3791

Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs (S 4.12.12, Abate; N 19.3.13)

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die Revision der Verordnung 2 vom 10. Mai 2000 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112) verabschiedet (AS 2015 669).

Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, können neu Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen. Die Revision trat per 1.

April 2015 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2016

2013 M 12.3642

Regelung der Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen (S 11.12.12, Kommission für Rechtsfragen SR; N 11.3.13; S 6.6.13)

Der Bundesrat setzt sich aktiv für einen Schutz geografischer Angaben ein, der über das Schutzniveau des WTO-Abkommens vom 15. April 1994 über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trips-Abkommen; Anhang 1C zum Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation; SR 0.632.20) hinausgeht.

Daher versucht die Schweiz in allen derzeit laufenden Verhandlungen auch den Gebrauch von geografischen Angaben mit den Verhandlungspartnern zu regeln. Mit ausgewählten Ländern strebt die Schweiz separate Abkommen zum Schutz von geografischen Angaben an. Bis zu welchem Grade geografische Angaben in Freihandels- und anderen Abkommen geschützt werden können, hängt letztlich vom Gesamtergebnis der Vertragsverhandlungen ab, das jedoch nicht vorweggenommen werden kann.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3361

Vollzug des Avig durch die Kantone (N 10.6.13, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 13.027)

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlung» verabschiedet.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.4058

Situation in Tieflohnbranchen bezüglich Einstiegs- und Mindestlöhnen (N 21.6.13, Meier-Schatz)

Der Bundesrat hat am 12. August 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Situation in Tieflohnbranchen bezüglich Einstiegs- und Mindestlöhnen» verabschiedet.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3907

Wachstumsschwäche der Schweiz? (N 13.12.13, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat hat am 21. Januar 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Grundlagen für die Neue Wachstumspolitik. Analyse der bisherigen und Ausblick auf die zukünftige Strategie» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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BBl 2016

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3013

Vor- und Nachteile eines Übergangs zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte (N 19.3.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Vorund Nachteile eines Übergangs zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 14.4001

Kulturgüterraub in Syrien und Irak (N 1.12.14, Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur NR; S 3.3.15)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit Kulturgüter aus Syrien und dem Irak nicht illegal in die Schweiz gelangen und dass für solche Güter ein Handelsverbot gilt. Die Forderungen der Motion wurden mit der Änderung vom 17. Dezember 2014 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7; AS 2015 45) bereits erfüllt. Ferner wird der Bundesrat beauftragt, einen Bergungsort (sog. «Safe Haven») für bedrohte Kulturgüter einzurichten. Am 25. August 2015 informierten das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über den in der Schweiz eingerichteten Bergungsort. Dieser steht bei Bedarf und in Absprache mit der UNESCO zur Verfügung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2012 P 11.4157

Erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung berücksichtigen (N 16.3.12, von Siebenthal)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die Faktoren zur Berechnung einer Standardarbeitskraft (SAK) für das Hügel- und Berggebiet zu überprüfen und dabei die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung angemessen zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts vom 20. Juni 2014 in Erfüllung der Postulate von Siebenthal (12.3234), Birrer-Heimo (12.3242) und Leo Müller (12.3906) «Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK» eine breite Auslegeordnung zur Thematik gemacht. Mit der Verabschiedung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets im Herbst 2015 hat er nun erste Massnahmen 2939

BBl 2016

umgesetzt. Die SAK-Faktoren wurden per 1. Januar 2016 an den technischen Fortschritt angepasst, und gleichzeitig wurde die für die Berechnung der SAK-Faktoren unterstellte Normarbeitszeit von jährlich 2800 auf 2600 Stunden reduziert sowie der Mindestarbeitszeitbedarf für die Ausrichtung von Direktzahlungen von 0,25 auf 0,2 SAK herabgesetzt. Damit bleibt die Anzahl der direktzahlungsberechtigten Betriebe grundsätzlich unverändert. Weiter wurden für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen SAKZuschläge eingeführt, sofern ein Betrieb mindestens 0,8 SAK aus kernlandwirtschaftlichen Tätigkeiten aufweist. Bereits seit dem 1. Januar 2014 haben zudem die Kantone die Möglichkeit, für die Gewerbegrenze einen tieferen Wert von 0,6 SAK festzulegen (vorher: 0,75 SAK). Damit können die Kantone gezielt auf die Bedürfnisse einzelner Regionen eingehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 10.4152

Förderung der Züchtung von Biosaatgut (N 3.5.12, Graf Maya)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat zusammen mit Fachleuten aus der Forschung, Züchtung, Wirtschaft sowie weiteren interessierten Kreisen eine Strategie für die Pflanzenzüchtung Schweiz 2050 erstellt. Der Bereich biologische Landwirtschaft war stark vertreten und steht hinter dieser Strategie. Diese ist auf dem Internetauftritt des BLW aufgeschaltet (www.blw.admin.ch Themen Pflanzensorten, Züchtung, Genressourcen Pflanzenzüchtung Strategie Pflanzenzüchtung Schweiz).

Ziel der Strategie ist, dass der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft langfristig geeignete Pflanzensorten für eine nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Die Wirkung der Strategie ist umso grösser, wenn sie dies für die verschiedenen Produktionssysteme der Landwirtschaft erreicht, unabhängig davon, ob dies nach den Regeln des ökologischen Leistungsnachweises ÖLN, der integrierten Produktion (IP) oder der biologischen Landwirtschaft (Bio) erfolgt. Die Strategie wird nun vom Bundesamt für Landwirtschaft in einem Massnahmenplan umgesetzt.

Auch hierzu wird ein erweiterter Kreis einschliesslich die Bio-Landwirtschaft eng einbezogen.

Schliesslich hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 17. Dezember 2014 zur Erfüllung des Postulats Müller-Altermatt (12.3555 «Stärkung der Forschung für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft») vorgeschlagen, die Forschung für den biologischen Landbau und eine nachhaltige Landwirtschaft stärker zu fördern und die dafür vorgesehenen Finanzmittel massgeblich zu erhöhen. Von diesen zusätzlichen Finanzmitteln profitiert auch die biologische Saatgutproduktion.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3555

Stärkung der Forschung für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft (N 28.9.12, Müller-Altermatt)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, ein Konzept zur Stärkung der Forschung für eine ökologische Land- und Ernährungswirtschaft vorzulegen. Das Postulat verlangt 2940

BBl 2016

eine klare Aufgabenteilung zwischen den Forschungsinstituten in diesem Bereich, den Abschluss einer Public Private Partnership (PPP) in der Höhe von mindestens zehn Millionen Franken jährlich mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL sowie Vorschläge zur Kompensation der Mehrkosten.

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 den Bericht in Erfüllung des Postulats Müller-Altermatt (12.3555) «Stärkung der Forschung für eine ökologische Landund Ernährungswirtschaft» verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Forschung für den biologischen Landbau und eine nachhaltige Landwirtschaft stärker zu fördern sind. Die jährliche Finanzhilfe an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) soll um drei Millionen Franken auf 7,72 Millionen Franken erhöht werden. Das FiBL hat national und international viel zur Entwicklung des Biolandbaus beigetragen und den Schweizer Forschungsplatz gestärkt.

Bioprodukte werden heute auf dem Markt zunehmend nachgefragt. Die Bioforschung kann auch Lösungsansätze für die Nicht-Biolandwirtschaft aufzeigen beziehungsweise zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Mit der zusätzlichen Finanzierung sollen bestehende Kompetenzen ausgebaut werden.

Zusätzlich werden zwei Millionen Franken für Nachhaltigkeitsforschung zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden vom Bundesamt für Landwirtschaft zur optimalen Nutzung der Synergien zwischen den Forschungsansätzen im Biolandbau und der nachhaltigen Landwirtschaft im Wettbewerb vergeben. Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen des Voranschlags 2016 einen entsprechenden Vorschlag für die Kompensation der Mehrausgaben im Agrarbudget gemacht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3906

Bemessung der Standarbeitskraft (N 14.12.12, Müller Leo)

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 den Bericht «Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK» in Erfüllung der Postulate 12.3234, 12.3242 und 12.3906 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass das System der Standardarbeitskräfte, das die Arbeiten in der Landwirtschaft mit standardisierten Faktoren bewertet, Stärken hat: Es ist objektiv und anwenderfreundlich. Daneben hat es aber auch Schwachpunkte, wie etwa die schlechte Verständlichkeit für die Landwirte. Zudem bildet es die Wirtschaftlichkeit der Betriebe ungenügend ab. Der Bundesrat will deshalb das bestehende System weiterentwickeln, indem beispielsweise die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten künftig ebenfalls berücksichtigt werden. Er hat mit der Verabschiedung des Berichts zu Handen des Parlaments auch die entsprechenden Folgearbeiten in Auftrag gegeben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2013 M 12.3665

Milchmarkt (N 26.9.12, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 21.3.13)

Der Bundesrat hat am 14. Mai 2014 den Bericht «Gegenseitige sektorielle Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte» in Erfüllung der Motion Milchmarkt der WAK-N (12.3665) sowie in Erfüllung des Postulats Bourgeois (12.3344) «Aufhebung der Milchkontingentierung in der EU. Auswirkungen auf die Perspektiven der Milchbranche» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.blw.

admin.ch Dokumentation Berichte 2014 Ausführliche Analyse einer gegenseitigen Milchmarktöffnung mit der EU. Schwerpunkte des Berichts bilden die Analysen der wirtschaftlichen Auswirkungen sowie Vorschläge zur Anpassung der Stützungspolitik für den Milchsektor. Im Kontext der bestehenden Herausforderungen im Milchmarkt könnte diese Option Vorteile aufweisen. Der Annäherung der Milchpreise an das EU-Niveau im Falle einer Öffnung und dem damit einhergehenden Einkommensrückgang der Milchbetriebe müsste jedoch mit wirksamen Stützungsmassnahmen begegnet werden. Dazu wären zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von rund 100­150 Millionen Franken jährlich nötig.

In Folge der Veröffentlichung dieses Berichts hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) das Postulat 15.3380 «Perspektiven im Milchmarkt» eingereicht, das vom Nationalrat am 17. September 2015 angenommen wurde. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Situation und die Herausforderungen auf dem Schweizer Milchmarkt zu verfassen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3221

Gleichbehandlung von Vorsassen unechter Gemeinschaftsweidebetriebe und privaten Vorsassen (N 21.6.13, von Siebenthal)

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 den Bericht «Gleichbehandlung Vorsassen «unechter» Gemeinschaftsweidebetrieb mit privaten Vorsassen» in Erfüllung des Postulats 13.3221 verabschiedet. Der Bericht behandelt die rechtlichen Grundlagen des Sömmerungsgebiets. Der Bundesrat lehnt aufgrund der Prüfung die Forderungen des Postulats ab. Er kommt zum Schluss, dass eine Neuabgrenzung des Sömmerungsgebiets aufgrund veränderter Kriterien eine breit abgestützte Prüfung voraussetzt und koordiniert erfolgen müsste (z. B. im Rahmen einer neuen Agrarpolitik). Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 10.3404

Wiederherstellung und Erhaltung von verbuschten und verwaldeten landwirtschaftlichen Nutzflächen (N 3.5.12, von Siebenthal; S 25.9.13)

Der Bundesrat hat mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem auf das Jahr 2014 hin zielgerichtete Instrumente eingeführt. Einerseits werden Kulturlandschafts2942

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beiträge zur Offenhaltung von Flächen ausgerichtet. Vor allem den Erschwernissen in den Hang- und Steillagen sowie im Sömmerungsgebiet wird damit besser Rechnung getragen, indem die finanziellen Mittel für die entsprechenden Instrumente substanziell erhöht wurden. Andererseits können gezielte Massnahmen zur Verhinderung der Verbuschung und Verwaldung von Flächen mit Landschaftsqualitätsbeiträgen unterstützt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 13.3657

Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen (S 24.9.13, Zanetti; N 6.3.14)

Anlass zur Motion gab die Revision der Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310), die vom Bundesrat auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wurde. Die Revision will den effizienten Einsatz von Bundesmitteln sicherstellen (die Zuchtförderung soll eine hochstehende eigenständige Zucht gewährleisten) und die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umsetzen (Fokussierung der Tierzucht auf Kernaufgaben). Weil die an kantonalen Viehschauen erhobenen Daten der subjektiven Exterieurbeurteilung von den zuständigen Zuchtorganisationen nicht mehr zur Zuchtwertschätzung herbeigezogen werden, wurde die staatliche Stützung hierfür gestrichen.

Der Bundesrat wurde mit der Motion beauftragt, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, damit im Rahmen des Landwirtschaftskredites auch künftig Beiträge für die Förderung und an die Ausrichtung von Viehschauen geleistet werden können.

Der Bundesrat sieht zwar keine Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Viehschauen im Rahmen der Tierzuchtverordnung, denn die an den traditionellen Viehschauen durchgeführten Exterieurbeurteilungen können züchterisch nicht ausgewertet und entsprechend keiner nach international anerkannten, wissenschaftlichen Kriterien durchgeführten Leistungsprüfung unterzogen werden. Er anerkennt hingegen einen gewissen Wert der traditionellen Viehschauen, die auch Konsumentinnen und Konsumenten das landwirtschaftliche Wirken näherbringen. Deshalb werden die finanziellen Beiträge nun neu gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung ausgerichtet. Die entsprechenden Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung sind einzuhalten. Insbesondere müssen 50 Prozent der anrechenbaren Kosten durch finanzielle Mittel der Branche getragen werden. Im Maximum steht für die Unterstützung der traditionellen Viehschauen ein Betrag von 300 000 Franken pro Jahr zur Verfügung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 12.3234

Berücksichtigung des Arbeitsbedarfs der Waldbewirtschaftung und der Sömmerung bei der Berechnung der SAK-Werte (N 19.3.14, von Siebenthal)

Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts vom 20. Juni 2014 «Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK» eine breite Auslegeordnung zur Thematik gemacht. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Ge2943

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schäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Im Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Arbeitsbedarf für die Bewirtschaftung des eigenen Waldes und der Sömmerung bei der Anwendung im Bereich des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (SR 211.412.11) und der Strukturverbesserungen genügend berücksichtigt wird. Die Berücksichtigung der Zuschläge für Wald und Sömmerung im Bereich der Direktzahlungen ist hingegen nicht zielführend, weil der Wald nicht zur landwirtschaftlichen Kerntätigkeit gehört. Die SAK für die Sömmerung werden auch bei Direktzahlungen indirekt mitberücksichtigt, indem der massgebliche Tierbestand trotz Abwesenheit der Tiere auf dem Heimbetrieb nicht reduziert wird. Der Bundesrat hat das bestehende System auf den 1. Januar 2016 respektive im Bereich Bodenrecht auf den 1. Juli 2016 angepasst und für die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf selbstproduzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Produktionsbetrieb, wie die Herstellung von Alpkäse oder Alpbutter, einen Zuschlag von 0,05 SAK pro 10 000 Franken Rohleistung eingeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 12.3242

Mindestarbeitsaufkommen für landwirtschaftliche Direktzahlungen umfassend bewerten (N 19.3.14, Birrer-Heimo)

Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts vom 20. Juni 2014 «Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK» in Erfüllung der Postulate 12.3234, 12.3242 und 12.3906 eine breite Auslegeordnung zur Thematik gemacht (www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses). Mit der Verabschiedung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets vom Herbst 2015 hat er nun erste Massnahmen umgesetzt. Die SAK-Faktoren wurden per 1. Januar 2016 an den technischen Fortschritt angepasst, und gleichzeitig wurde die für die Berechnung der SAK-Faktoren unterstellte Normarbeitszeit von jährlich 2800 auf 2600 Stunden reduziert sowie der Mindestarbeitszeitbedarf für die Ausrichtung von Direktzahlungen von 0,25 auf 0,2 SAK herabgesetzt. Damit bleibt die Anzahl der direktzahlungsberechtigten Betriebe grundsätzlich unverändert. Für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten wurden in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen zudem SAK-Zuschläge eingeführt, sofern ein Betrieb mindestens 0,8 SAK aus kernlandwirtschaftlichen Tätigkeiten aufweist. Sowohl die Arbeiten für die Betriebsführung als auch die Bewirtschaftungserschwernisse wurden bereits bisher angemessen berücksichtigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 12.3454

Imkerei. Finanzielle Unterstützung der Erneuerung dezimierter Bienenbestände (N 12.6.14, Grin)

Die Bundesversammlung hat im Jahr 2007 die Motion Gadient (04.3733) vom 16. Dezember 2004 «Förderung der Bienen in der Schweiz», angenommen. Damit

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hat sie den Bund beauftragt, die Imkerei in der Schweiz zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Was das finanzielle Problem beim Ersatz der Bienenvölker betrifft, soll der Bundesrat mit dem Postulat beauftragt werden, die Möglichkeit zu untersuchen, durch eine finanzielle Unterstützung über die Imkervereine zur Erneuerung und zum Ersatz der dezimierten Bestände beizutragen.

Als Antwort auf die Motion Gadient 04.3733 empfahl die unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) eingesetzte Arbeitsgruppe, die Bienenzucht, die Bienenforschung und die Bienengesundheit zu unterstützen sowie Tierverkehrsvorschriften für Bienen zu erlassen. Diese Empfehlungen sind alle umgesetzt worden. Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz unterstützt der Bund den Bienensektor in den Bereichen Forschung und Beratung sowie Absatzförderung und Tierzucht. Im Bereich Bienenforschung stellte das BLW eine zusätzliche Stelle zur Verfügung. Seit 2013 investiert die öffentliche Hand über den 2012 neu geschaffenen Bienengesundheitsdienst in die Prävention zur wirksamen Unterstützung der Imkerei.

Die Kantone können Produzenten für ihre Tierverluste entschädigen, falls Tiere auf behördliche Anweisung hin aufgrund einer Seuche oder zur Vorbeugung einer solchen vernichtet werden müssen. Weil die Ursachen der Bienenverluste multifaktorieller Art und nicht auf eine administrativ angeordnete Vernichtung der Völker zurückzuführen sind, kann der Bund keine Sondermass-nahmen zur Entschädigung für erlittene Bienenverluste ergreifen. Er wird sich aber weiterhin finanziell an den verschiedenen Massnahmen zur Erhaltung einer erfolgreichen Imkerei beteiligen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 12.3365

Schutz von eingetragenen Bezeichnungen wie AOC oder IGP.

Schluss mit dem Missbrauch (N 12.6.14, Barthassat-Barazzone; S 11.12.14)

Anlass zum parlamentarischen Vorstoss gab der von Emmi in den USA geplante Ausbau der Produktion von Gruyère. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zu den Interessen der Schweizer Gruyère-Produzenten sowie den Anstrengungen des Bundes auf internationaler Ebene zum Schutz von geografischen Angaben (GA). Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen gegen die Pläne der Emmi zu treffen bzw. zusätzliche Bestimmungen für den Schutz von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben auch im Ausland zu erlassen.

Zusätzlich sollen den Unternehmen bei missbräuchlicher Verwendung allfällige Bundesbeiträge gestrichen werden.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 15. August 2012 darauf hingewiesen, dass aufgrund des Territorialitätsprinzips das Schweizer Recht im Ausland nicht anwendbar ist. Folglich liegt es im Ermessen jedes einzelnen Staates, ob eine GA in seinem Hoheitsgebiet schutzwürdig ist oder nicht. Zudem besteht im Landwirtschaftsgesetz mit Artikel 16b eine Bestimmung über die Verteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben auf internationaler Ebene.

Auf dieser Grundlage unterstützt der Bund Branchenorganisationen bei dieser Ver2945

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teidigung und kann hierzu einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen, die den Branchen entstehen.

Der Bundesrat kommt er zum Schluss, dass die bestehenden und die neuen Rechtsgrundlagen (Swissness) ausreichend sind. Zudem begrüsst er, dass Emmi und die «Interprofession du Gruyère» Gespräche aufgenommen haben, und zeigt sich erfreut, dass Emmi sich verpflichtet hat, ab 2013 bei den amerikanischen Produkten auf die Verwendung der Bezeichnung Gruyère zu verzichten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 12.3369

Schutz der AOC-Produkte auch in den USA (N 12.6.14, PillerCarrad, S. 11.12.14)

Anlass zum parlamentarischen Vorstoss gab der von Emmi in den USA geplante Ausbau der Produktion von Gruyère. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zu den Interessen der Schweizer Gruyère-Produzenten sowie den Anstrengungen des Bundes auf internationaler Ebene zum Schutz von geografischen Angaben (GA). Der Bundesrat wird aufgefordert, mit den USA ein bilaterales Abkommen über den Schutz von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben abzuschliessen, das eine missbräuchliche Verwendung in Zukunft verhindert.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 18. August 2012 darauf hingewiesen, dass die Schweiz sich auf internationaler Ebene für den besseren Schutz von geografischen Angaben engagiert und dies auch weiterhin tun wird. Bei der WTO vertritt sie die Position, dass das bis heute nur bei Wein und Spirituosen gewährte höhere Schutzniveau auch auf die geografischen Angaben aller Produkte ausgedehnt wird. Zudem fordert die Schweiz in Freihandelsgesprächen immer den Schutz ihrer geografischen Angaben ein und ist stets daran interessiert, mit anderen Partnern spezifische Abkommen über geografische Angaben abzuschliessen. Mit den USA hat die Schweiz im Jahr 2005 exploratorische Gespräche im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen, das auch den Schutz von geografischen Angaben umfassen sollte, aufgenommen. Die Gespräche haben die ablehnende Haltung der USA sowohl auf internationaler bilateraler Ebene als auch bei der WTO gegenüber den geografischen Angaben bestätigt. Seit 2011 besteht ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und der geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP) für Agrarprodukte und Lebensmittel. Dieses stärkt die Position der Schweiz im Hinblick auf ein mögliches TTIP zwischen den USA und der EU.

Zudem begrüsst der Bundesrat, dass Emmi und die «Interprofession du Gruyère» Gespräche aufgenommen haben, und zeigt sich erfreut, dass Emmi sich verpflichtet hat, ab 2013 bei den amerikanischen Produkten auf die Verwendung der Bezeichnung Gruyère zu verzichten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bundesamt für Verkehr 2012 P 12.3402

Gleichbehandlung aller Güterverkehrsarten bei Betriebsabgeltungen zur Güterverkehrsverlagerung (S 14.6.12, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 12.043)

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 den Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2015 verabschiedet. In ihm enthalten ist mit Ziffer 4.6.3 die Berichterstattung in Erfüllung des Postulats 12.3402. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das im Postulat formulierte Anliegen insbesondere unter Einbezug der mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes beschlossenen Massnahmen mittelfristig als erfüllt. Er verzichtet daher darauf, gesonderte Massnahmen vorzuschlagen und beantragt die Abschreibung des Postulats.

2013 P 12.3595

Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen (N 26.9.13, von Siebenthal)

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats 12.3595 den Bericht «Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2002 P 02.3339

Verbot von Heliskiing im Unesco-Weltnaturerbe JungfrauAletsch-Bietschhorn (N 4.10.02, Teuscher)

Mit Beschluss vom 21. Oktober 2015 hat der Bundesrat den überarbeiteten Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Teil III B6a Gebirgslandeplätze (GLP) und mit ihm das Netz der GLP festgelegt. Im Rahmen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) hat der Bundesrat zudem per 1. Dezember 2015 die Höchstzahl der GLP auf 40 festgelegt, mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Die beiden GLP Rosenegg-West und Gumm sind in der Folge aufzuheben. Künftig sind gesamttouristische Interessen im Rahmen der Nutzung der GLP zu berücksichtigen. Für die Heliskiingnutzung ist ein gesamttouristisches, qualifiziertes Interesse

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nachzuweisen, zum Beispiel mittels eines regionalen oder kantonalen Tourismuskonzepts. Die Abstimmung ist mit dem kantonalen Richtplan sicherzustellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Energie 2011 P 11.3356

Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken (N 8.6.11, Vischer)

Der Bundesrat hat am 21. Januar 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3350

Thermische Solarkollektoren nicht durch Fotovoltaik verdrängen (N 9.6.11, Pfister Theophil)

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Solarwärme und Photovoltaik ­ ein Technologievergleich» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 11.3417

Anreizsystem für Solarwärme (N 9.6.11, BDP Fraktion; S 29.9.11; N 6.12.11)

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2015 in Erfüllung der Motion 11.3417 den Bericht «Solarwärme und Photovoltaik ­ ein Technologievergleich» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 12.3652

Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung (N 24.9.12, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 13.12.12)

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 in Erfüllung der Motion 12.3652 den Bericht «Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung» verabschiedet. Der 2948

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Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3251

Der Bau von Wasserkraftwerken innerhalb von BLN-Objekten soll erleichtert werden (N 28.9.12, Fraktion BD; S 19.3.13

Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (BBl 2013 7561) verabschiedet.

Darin nimmt der Bundesrat auch die Anliegen der Motion 12.3251 auf. Er schlägt u.a. vor, gesetzlich zu verankern, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau im nationalen Interesse liegen. Neue und bestehende Anlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung, also ab einer bestimmten Schwelle, erhalten so den Status eines nationalen Interesses. Mit diesem Status ziehen die Energieanlagen grundsätzlich mit anderen Interessen von nationaler Bedeutung gleich, insbesondere mit dem Schutzniveau, das die Objekte in den Bundesinventaren des Natur-, Landschafts-, Heimat- oder Ortsbildschutzes geniessen (BLN-Gebiete). Ziel ist nicht, dass sämtliche noch freien Standorte verbaut werden sollen, erst recht nicht in Schutzgebieten. Vielmehr sollen v. a die Anlagen realisiert werden, die mit möglichst wenigen Eingriffen einen grösstmöglichen Nutzen für die Stromproduktion bringen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen dieser Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3004

Internationaler Biogasmarkt im Brennstoffbereich (N 4.3.13, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Internationaler Biogasmarkt im Brennstoffbereich» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3286

Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers (N 12.6.13, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht « Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3186

Energieeffiziente Rechenzentren und Erfolg von gezielten Fördermassnahmen (N 21.6.13, Maier Thomas)

Der Bundesrat hat am 19. August 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Stromverbrauch, Energieeffizienz und Fördermassnahmen im Bereich der Rechenzentren» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2011 P 11.3597

Staumanagement auf den Nationalstrassen mithilfe des Pannenstreifens (N 23.12.11, [Hany]-Amherd)

2012 P 10.3417

Flüssiger Verkehr ist ökologischer (N 5.6.12, Wasserfallen)

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 in Erfüllung der beiden Postulate den Bericht «Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen: Geplante Massnahmen und Stand der Umsetzung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3591

Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängern (N 28.9.12, von Siebenthal)

Ziel des Postulats ist es, zu prüfen, ob die geltenden Nachprüfintervalle bei Personenwagen, insbesondere das Intervall bis zur ersten Nachprüfung von 4 Jahren, verlängert werden können.

Mit der vom Bundesrat am 21. Januar 2015 beschlossenen Änderung der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) müssen Personenwagen neu erst spätestens bis sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung erstmals nachgeprüft sein. Um den Kantonen Zeit für die nötigen Anpassungen zu gewähren, tritt die Änderung am 1. Februar 2017 in Kraft. Die Änderung ist in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht (AS 2015 465).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2013 M 12.3979

Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen (N 4.3.13, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR; S 13.6.13)

Die Motion hat zum Ziel, gewisse elektrisch betriebene Kleinmotorräder in Bezug auf die Verkehrsregeln und die Anforderungen an die Führerinnen und Führer den Leichtmotorfahrrädern gleichzustellen sowie sie von der periodischen Nachprüfungspflicht für Motorfahrzeuge auszunehmen.

Mit den vom Bundesrat am 15. April 2015 beschlossenen Verordnungsänderungen wurden die technischen Bestimmungen und Verkehrsregeln für Fahrzeuge wie Elektro-Stehroller oder Elektro-Rikschas angepasst, um den neuartigen Fahrzeugen besser Rechnung zu tragen. Die Änderungen wurden auf den 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen sind in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts zu finden (AS 2015 1335, AS 2015 1315, AS 2015 1321, AS 2015 1319, AS 2015 1333, AS 2015 1311, AS 2015 1317).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 13.4183

Slot-Management und KMU (S 20.3.14, Schwaller)

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «SlotManagement und KMU» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 14.3761

Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen (N 12.12.14, Derder; S 16.03.15)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 beschlossen, im Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsregelnverordnung, Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen im Rahmen der Formel-E-Meisterschaften zuzulassen und die dafür nötige Ausnahmebewilligung zu erteilen. Die Änderung tritt am 1. April 2016 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2012 P 12.3580

Zukunftstaugliche Mobilfunknetze (N 28.9.12, Noser)

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2015 in Erfüllung des Postulats 12.3580 den Bericht «Zukunftstaugliche Mobilfunknetze» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf

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gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 11.3352

Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe (N 4.3.13, [von Rotz]-Frehner; S 17.9.13)

Der Bundesrat wird von der Motion aufgefordert, die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) und die entsprechenden technischen und administrativen Vorschriften (TAV) so anzupassen, dass die dynamische Leitweglenkung von Notrufen (u. a. auch aus VoIP-Netzen) sowie die Möglichkeit einer präziseren Ortung von Mobilfunkgeräten in Notrufsituationen durch die Blaulichtorganisationen genutzt werden können, soweit technische Lösungen und internationale Standards es erlauben.

Zur Umsetzung der geforderten dynamischen Leitweglenkung von Notrufen wurden die technischen und administrativen Vorschriften betreffend die Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe entsprechend angepasst. Diese sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Eine Anpassung der FDV erwies sich in diesem Zusammenhang als nicht notwendig.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3254

Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern (N 20.6.14, Birrer-Heimo)

Der Bundesrat hat sich im Fernmeldebericht 2014 vom 19. November 2014 zu möglichen Massnahmen geäussert, wie der missbräuchlichen Verwendung von Telefonnummern für Werbeanrufe begegnet werden könnte (www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Die Dynamik des Fernmeldemarkts erfordert zeitgemässe Rechtsgrundlagen). Die Thematik fand auch Eingang in die Vorlage für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG), für die am 11. Dezember 2015 die Vernehmlassung eröffnet wurde.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 14.3424

Mobilfunkverbindungen. Weniger Gebühren, mehr Investitionen (S 25.9.14, Theiler; N 12.3.15)

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2015 in Erfüllung der Motion 13.3424 die Revision der Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich (GebV FMG) verabschiedet und die Richtfunkgebühren gesenkt. Die revidierte GebV FMG trat am 1. Januar 2016 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Bundesamt für Umwelt 2010 M 09.3723

Massnahmen zur Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei (N 8.9.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 10.3.10; S 15.6.10)

Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Anpassung der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (SR 922.01) sowie anschliessend der Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32).

Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Jagdverordnung, die am 15. Juli 2012 in Kraft getreten ist, folgende Anliegen der Motion umgesetzt: (1) Verkürzung der Schonzeit des Kormorans um den Monat Februar; (2) Schaffung der rechtlichen Möglichkeiten zum Ergreifen sogenannter Kormoran-Vergrämungsabschüsse an den ausgelegten Fanggeräten von den Motorbooten der Berufsfischer aus.

Im Berichtsjahr wurde nun auch die WZVV revidiert; die Änderung ist am 15. Juli 2015 in Kraft getreten. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, damit das Bundesamt für Umwelt zusammen mit den Kantonen eine «Vollzugshilfe Kormoran» erlassen kann. Mit der Vollzugshilfe soll die Möglichkeit einer interkantonal harmonisierten Regulierung des Kormoranbestandes auch in den eidgenössischen Schutzgebieten geschaffen und die Schadensprävention bei der Berufsfischerei verbessert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3605

Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation (N 30.9.10, Hassler; S 16.3.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein langfristiges und international abgestimmtes Grossraubtiermanagement in die Wege zu leiten und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Schäden von Grossraubtieren langfristig zu minimieren und dabei gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen einzuhalten.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Jagdverordnung, die am 15. Juli 2012 in Kraft getreten ist, folgende Anliegen der Motion umgesetzt: (1) die Möglichkeit zur Bestandesregulation der geschützten Grossraubtiere wegen grossen Schäden an Nutztierbeständen; (2) die Möglichkeit zur Bestandesregulation der geschützten Grossraubtiere wegen hohen Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone.

Die Revisionsvorlagen der Konzepte «Wolf» und «Luchs» wurden im Sommer 2014 in die Konsultation geschickt. Vorgelegt wurden die detaillierten Rahmenbedingungen für die Bestandesregulation, namentlich flächige Verbreitung, dokumentierte Reproduktion, Monitoring der Bestände sowie nachweislich umgesetzte Herdenschutzmassnahmen. Gemäss dem Ergebnis der Konsultation wurde das Konzept «Luchs» wie geplant im Jahr 2015 revidiert. Die Inkraftsetzung wird im Januar 2016 erfolgen. Die Bestandesregulation beim Wolf wurde mit der Revision der Jagdver2953

BBl 2016

ordnung im Juli 2015 neu geregelt. Das Konzept Wolf wurde anschliessend an die neue rechtliche Ausgangslage angepasst und mit aktualisierten Anhängen ergänzt.

Die Inkraftsetzung wird ebenfalls im Januar 2016 erfolgen Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 09.3488

Elektromagnetische Felder. Monitoring (N 11.4.11, Gilli)

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Konzept für ein nationales Monitoring nichtionisierender Strahlung verabschiedet.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3149

Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen (N 20.6.14, FDP-Liberale Fraktion)

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht « Zukunftstaugliche Mobilfunknetze » verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben) > auf gesuchten Vorstoss klicken > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 13.4181

Angemessene Finanzierung der Pärke von nationaler Bedeutung (S 20.3.14, Imoberdorf; N 11.9.14)

Die Motion verlangt vom Bundesrat, die finanzielle Unterstützung der Pärke von gegenwärtig 10 auf 20 Millionen Franken zu verdoppeln. Die Aufstockung soll für die Programmvereinbarungen der Pärke ab 2016 wirksam werden. Das Bundesamt für Umwelt hat die von der Motion geforderten Finanzmittel zur Förderung der Pärke für die kommende Programmperiode (2016­2019) eingeplant und die Finanzhilfen mit den Kantonen ausgehandelt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 M 14.3157

Konzentrationswerte von Schadstoffen veröffentlichen (N 20.6.15, Hadorn; S 17.6.15)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Liste mit allen bisher in der Schweiz gemäss Anhang 1 Absatz 1 der Altlastenverordnung (AltlV, SR 814.680) hergeleiteten und vom Bundesamt für Umwelt gutgeheissenen Konzentrationswerte öffentlich zugänglich zu machen.

Das Bundesamt für Umwelt hat die entsprechenden Konzentrationswerte von Anhang 1 AltlV auf seiner Website veröffentlicht und wird die Liste periodisch aktuali2954

BBl 2016

sieren. Diese Veröffentlichung der zusätzlich hergeleiteten Konzentrationswerte soll den zuständigen kantonalen Behörden die Arbeit erleichtern.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Raumentwicklung 2005 P 05.3393

Verursachergerechtere Verkehrsfinanzierung (N 7.10.05, Walker Felix)

Mit dem im Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI; BBl 2013 4725) sowie den in der Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (NAF-Botschaft; BBl 2015 2065; 15.023) vorgesehenen beziehungsweise beantragten Änderungen wird die Nutzerfinanzierung verstärkt. Ferner sah der Bundesrat in seiner Botschaft vom 25. Januar 2012 zur Legislaturplanung 2011­2015 (BBl 2012 481; 12.008) unter Ziel 21 die Erarbeitung eines Konzeptberichts über «Mobility Pricing» vor. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wurde beauftragt, einen entsprechenden Bericht unter Einbezug der betroffenen Bundesämter zu erarbeiten.

Am 27. Mai 2015 hat der Bundesrat vom Entwurf des Konzeptberichts Kenntnis genommen und die Anhörung eröffnet. Diese endete am 11. September 2015. Im ersten Quartal 2016 wird der Bundesrat den Konzeptbericht verabschieden und das weitere Vorgehen festlegen.

Mobility Pricing steht für eine effizientere Bewirtschaftung der Verkehrsinfrastrukturen, eine leistungsbezogene Festsetzung der Preise sowie eine verbesserte Umsetzung des Verursacherprinzips. Im Konzeptbericht wird Mobility Pricing definiert als «benützungsbezogene Abgaben für Infrastrukturnutzung und Dienstleistungen im Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr mit dem Ziel der Beeinflussung der Mobilitätsnachfrage». Ziel ist es, verkehrsträgerübergreifend Verkehrsspitzen zu brechen und eine bessere und gleichmässigere Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen zu erreichen. Mit Mobility Pricing soll dabei nicht mehr, sondern anders, das heisst nach dem Prinzip «pay as you use» bezahlt werden.

Vor dem Hintergrund dieser Projekte erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 12.3008

Standorte für Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen (N 1.3.12, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 30.5.12; N 24.9.12)

Die Motion beauftragt den Bund, zusammen mit den Kantonen für die Ausscheidung geeigneter Gebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu sorgen und damit gute Voraussetzungen für eine Beschleunigung der nachgeordneten Bewilligungsverfahren zu schaffen. Derzeit läuft in den eidgenössischen Räten 2955

BBl 2016

noch die Differenzbereinigung zur Vorlage 13.074 «Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» zu einer Teilrevision des Energiegesetzes (Botschaft des Bundesrates vom 4. Sept. 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 [Revision des Energierechts] und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus Atominitiative [Atomausstiegsinitiative]», BBl 2013 7561). In Artikel 13 Absatz 1 des Gesetzesentwurfs werden die Kantone angehalten, dafür zu sorgen, dass die für die Nutzung geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken, insbesondere für die Wasser- und Windkraft, im Richtplan festgelegt werden. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) vorgeschlagen, dass der Richtplan insbesondere die für die Nutzung erneuerbarer Energien geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken zu bezeichnen hat (Art. 8d Bst. b der Vorlage). In der Auswertung der Vernehmlassung hat sich die Aufnahme zusätzlicher Mindestinhalte für die kantonalen Richtpläne als politisch nicht tragfähig erwiesen. Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 entschieden, die Aufnahme zusätzlicher Mindestinhalte für die kantonalen Richtpläne nicht weiterzuverfolgen.

Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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