Bundesbeschluss

Entwurf

über den Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft, die Teil der Gruppe der Interamerikanischen Entwicklungsbank ist vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 19762 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, gestützt auf die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 20163, beschliesst:

Art. 1

Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

Es wird ein Rahmenkredit von 21,7 Millionen Franken für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft genehmigt.

1

Es ist eine Reserve von 2 Millionen Franken zur Absicherung gegen Wechselkursschwankungen eingeschlossen.

2

3

Diese Verpflichtungen können bis am 31. Dezember 2017 geleistet werden.

Art. 2

Verwendung der Mittel

Die Mittel können für Kapitalbeteiligungen an der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft verwendet werden.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3

SR 101 SR 974.0 BBl 2016 1641

2015-3255

1655

Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft. BB

1656

BBl 2016