Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die Einführung der Landesverweisung Am 1. Oktober 2016 werden die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft treten. Sie sehen eine strafrechtliche Landesverweisung vor, die bei straffälligen ausländischen Personen an die Stelle der bisherigen ausländerrechtlichen Massnahmen tritt. Die davon betroffenen Verordnungen in den Bereichen des Ausländer- und Asylrechts, des Strafrechts und des Polizeirechts müssen agepasst werden. Die Anpassungen werden in einer Mantelverordnung zusammengefasst.

Datum der Eröffnung: 29. Juni 2016 Vernehmlassungsfrist: 30. September 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Jusitz, Sektion Strafrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 466 08 40, Fax 058 466 08 40, www: bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Juli 2016

2016-1798

Bundeskanzlei

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