Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Gebäudeklima Schweiz, der Schweizerische Kaminfegermeister-Verband (SKMV), die «Suissetec», der Schweizerische Verein Luft- und Wasserhygiene (SVLW), ProKlima und energie-cluster haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann Komfortlüftung mit eidgenössischem Fachausweis/Fachfrau Komfortlüftung mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

28. Juni 2016

5056

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2016-1648