Leistungsvereinbarung 20172020
vom 3. Juni 2016
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) als Auftraggeberin und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Giacomettistrasse 1, 3000 Bern 31 als Auftragnehmerin betreffend das publizistische Angebot für das Ausland nach Artikel 28 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40), Artikel 35 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV; SR 784.401), Artikel 14 der Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969; 2012 9073; 2013 3291; 2016 59) sowie nach dem Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SuG; SR 616.1)
2016-0867
4647
BBl 2016
Leistungsvereinbarung Prämisse Die vorliegende Leistungsvereinbarung bestimmt im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 RTVG den Umfang des publizistischen Angebots der SRG für das Ausland, die entsprechenden Kosten, die Beitragsleistungen des Bundes sowie die Reportingaufgaben der SRG.
1
Ziele
1.1
Allgemein
Die SRG erbringt ein publizistisches Angebot für das Ausland, das insbesondere beiträgt zur Förderung:
der engeren Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz;
der Präsenz der Schweiz und des Verständnisses für deren Anliegen im Ausland.
1.2
Umfang des Angebots
Das Angebot besteht aus der Zusammenarbeit mit den internationalen TV-Veranstaltern TV5Monde und 3Sat sowie aus den zwei internationalen Internetangeboten tvsvizzera.it (italienisch) und swissinfo.ch (mehrsprachig).
2
Anforderungen an die Inhalte
Für die publizistischen Inhalte von swissinfo.ch und tvsvizzera.it sowie für die Sendungen, die TV5Monde und 3Sat von der SRG geliefert werden, gelten sinngemäss die Artikel 46 RTVG sowie Artikel 3 der Konzession SRG1. Die SRG erbringt ihre Leistungen durch einen hohen Anteil an Eigenproduktionen.
1
Siehe Art. 12 Abs. 2 der Konzession SRG.
4648
BBl 2016
3
Zusammenarbeit mit TV5MONDE
3.1
Inhalte
Die SRG sorgt dafür, dass über die Programmangebote von TV5Monde Sendungen aus verschiedenen Bereichen, insbesondere Nachrichten- und Informationensendungen mit Bezug zur Schweiz, verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise zu wichtigen internationalen Ereignissen und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.
3.2
Qualität
Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.
3.3
Quantität
Unter Vorbehalt der Entscheide von TV5Monde zur Programmgestaltung und unter Vorbehalt der Urheberrechte sowie unter Berücksichtigung der tatsächlich im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung verfügbaren finanziellen Mittel sollen die schweizerischen Sendungen im Zeitraum 20172020 durchschnittlich 9 Prozent der Sendezeit von TV5Monde erreichen, wenn möglich zu attraktiven Sendezeiten. Die Eigenproduktionen von TV5Monde sowie Eigenwerbung und Werbung werden dabei nicht berücksichtigt.
3.4
Information
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die SRG informieren sich gegenseitig mit geeigneten Mitteln und so rasch wie möglich vor und nach den Sitzungen der Ministerkonferenz, der Organe und der Arbeitsgruppen von TV5Monde.
Die SRG stellt insbesondere sicher, dass das BAKOM nach den Sitzungen des Verwaltungsrats rasch informiert wird, damit das BAKOM die Sitzungen der hochrangigen Beamtinnen und Beamten gezielt vorbereiten kann.
Der Bund spricht sich mit der SRG vor wichtigen Beschlüssen mit finanziellen Konsequenzen ab und sucht eine Möglichkeit für einen finanziellen Ausgleich, wenn die SRG dies nicht aus dem dafür vorgesehenen Betrag aus den Empfangsgebühren finanzieren kann.
4649
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3.5
Finanzierung
Die SRG nimmt die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber TV5Monde wahr nach der Charte TV5 vom 19. September 20052, geändert am 9. November 2007 in Luzern und am 27. November 2008 in Vancouver, angenommen von der Schweizer Delegation3 bei der jährlichen Genehmigung der Budgets und der Planung von TV5Monde. Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten (siehe Ziff. 7.1).
3.6
Kosten
Die jährlichen Akontobeiträge des Bundes richten sich nach zwei separaten Kostendächern: den Schweizer Beiträgen an TV5Monde und den spezifischen Kosten der SRG. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung von TV5Monde und der detaillierten endgültigen Abrechnung der SRG nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bundes gelten die folgenden Kostendächer: 2017
2018
2019
2020
Schweizer Beiträge TV5Monde (Euro)
8 185 000
8 335 000
8 485 000
8 485 000
Spezifische Kosten (SRG/RTS; CHF)
3 500 000
3 500 000
3 500 000
3 500 000
Im Rahmen von Budgetentscheiden zu TV5Monde sorgt die Schweizer Delegation dafür, dass die oben genannten Kostendächer nicht überschritten werden.
Stellt sich nach den Entscheiden der Partnerstaaten von TV5 heraus, dass das Kostendach der Schweizer Beiträge an TV5Monde höher ist als die oben genannten Beträge, so bringt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die fehlende Summe von dem Beitrag des Bundes an den spezifischen Kosten der SRG/RTS in Abzug (Berechnung zum Kurs von 1.10). In diesem Fall muss überprüft werden, ob die unter Ziffer 3.3 festgelegte quantitative Zielvorgabe erreicht werden kann; andernfalls ist sie in gegenseitigem Einverständnis mit der SRG abzuändern.
2
3
Der Text der Charta von TV5MONDE ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Internationale Aktivitäten > Internationale Organisationen > TV5 Die Schweizer Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der SRG. Letztere ist als Beobachterin eingeladen.
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3.7
Reporting
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.
Die SRG reicht dem BAKOM bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Bericht mit Informationen über:
die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 3.13.3;
die wichtigen Entscheide der Organe von TV5Monde;
die Entwicklung von TV5Monde als Unternehmen;
die Entwicklung der Leistungsindikatoren.
4
Zusammenarbeit mit 3Sat
4.1
Inhalte
Die SRG sorgt dafür, dass im Programm von 3Sat auch Nachrichten und Informationen mit Bezug zur Schweiz verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise zu wichtigen internationalen Ereignissen und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.
4.2
Qualität
Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.
4.3
Quantität
Unter Vorbehalt zwingender Erfordernisse an die Programmgestaltung und unter Vorbehalt der Urheberrechte müssen die schweizerischen Sendungen für den Zeitraum 20172020 durchschnittlich 10 Prozent der Sendezeit von 3Sat erreichen.
4.4
Information
Die SRG informiert das BAKOM mit geeigneten Mitteln und so rasch wie möglich über wichtige anstehende und erfolgte Entscheide, die das Gemeinschaftsprogramm 3Sat betreffen.
4651
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4.5
Kosten
Die jährlichen Akontobeiträge des Bundes richten sich nach den von der SRG für 3Sat budgetierten Leistungen. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bundes gelten die folgenden Kostendächer:
Kosten (CHF)
4.6
2017
2018
2019
2020
7 800 000
7 800 000
7 800 000
7 800 000
Reporting
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.
Sie reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs ein (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) sowie einen Bericht mit Informationen über:
die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 4.14.3;
die wichtigen Entscheide der Organe von 3Sat;
die Entwicklung von 3Sat als Unternehmen;
die Entwicklung der Leistungsindikatoren.
4.7
Entwicklung 3Sat
Die SRG und das BAKOM beobachten die Entwicklung und Bedeutung des Programms von 3Sat im Rahmen der Trägerschaft von 3Sat. Bei Änderungen, welche die Ziele nach den Ziffern 1 und 4.14.3 betreffen, wird die Beteiligung der Schweiz neu geprüft.
5
tvsvizzera.it
5.1
Angebot
Das Angebot tvsvizzera.it besteht aus Inhalten im Internet auf Italienisch und richtet sich an ein internationales, italienischsprachiges Publikum, das sich für die Schweiz interessiert. Es stellt die Sicht der Schweiz auf das Tagesgeschehen und insbesondere auf grenzüberschreitende Aspekte dar. Es soll auch das Wissen über die Schweiz in Italien vertiefen.
Die Themen beziehen sich hauptsächlich auf das schweizerische und das italienischschweizerische Tagesgeschehen, je nachdem aber auch auf das italienische Tagesge4652
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schehen. Themen von internationaler oder globaler Tragweite sowie Unterhaltung, Dienstleistungen und Austauschplattformen ergänzen das Angebot.
Das Angebot umfasst von RSI, RSI.ch und swissinfo.ch übernommene wesentliche Beiträge, die bei Bedarf für ein internationales Publikum angepasst werden. Themen, die unter dem Gesichtspunkt der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien noch nicht behandelt wurden, können zum Gegenstand einer Erstproduktion werden.
5.2
Qualität
Das Angebot tvsvizzera.it liefert qualitativ hochstehende Beiträge zum schweizerischen und italienischen Tagesgeschehen; diese zeigen die politische, gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Realität der Schweiz, insbesondere unter dem Blickwinkel der bilateralen und grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.
5.3
Quantität
Das Angebot tvsvizzera.it umfasst neben angepassten Beiträgen aus anderen Quellen der SRG zwei bis drei eigene Beiträge pro Tag.
5.4
Sinnesbehinderte Personen
Das Angebot tvsvizzera.it wird in einer für sinnesbehinderte Personen geeigneten Weise aufbereitet.
5.5
Reporting
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über:
die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 5.15.4;
die Weiterentwicklung des Angebots tvsvizzera.it;
der Entwicklung der Leistungsindikatoren.
4653
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5.6
Kosten
Die jährlichen Akontobeiträge richten sich nach den von der SRG für tvsvizzera.it budgetierten Leistungen. Der definitive Beitrag des Bunds wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bunds gelten die folgenden Kostendächer:
Kosten (CHF)
2017
2018
2019
2020
1 000 000
1 000 000
1 000 000
1 000 000
6
swissinfo.ch
6.1
Angebot
Das Angebot swissinfo.ch besteht aus mehrsprachigen, multimedialen Inhalten im Internet.
Die Beiträge werden in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch und Japanisch angeboten.
Grundsätzlich werden allen Sprachgruppen ähnliche Inhalte angeboten. Die thematischen Schwerpunkte können jedoch aufgrund des unterschiedlichen Informationsbedarfs variieren.
Das Angebot umfasst von swissinfo.ch produzierte Hintergrundberichte aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft und nach Möglichkeit auch Beiträge, die von SRF, RTS, RSI und RTR übernommen und angepasst werden. Es ergänzt die Multimedia-Aktivitäten dieser SRG-Unternehmenseinheiten und umfasst folgende Formate: Textbeiträge, Bild-, Audio- und Video-Files, Grafiken und Animationen. Zum Angebot swissinfo.ch gehört ausserdem das Auswählen und Verbreiten von qualitativ hochwertigen Webinhalten zu einem bestimmten Thema (Kuratieren) und von wichtigen Beiträgen des partizipativen Journalismus.
6.2
Inhalte
Die Inhalte werden aus einer spezifisch schweizerischen Gesamtsicht erarbeitet und vermitteln schweizerische Standpunkte zu internationalen Ereignissen und Entwicklungen.
Das Angebot swissinfo.ch widerspiegelt auch die Sicht des Auslands auf die Schweiz und auf deren Standpunkte.
4654
BBl 2016
6.3
Zielpublikum
Das Angebot swissinfo.ch richtet sich in erster Linie an ein internationales, an der Schweiz interessiertes Publikum.
Es richtet sich auch an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und ermöglicht ihnen eine freie Meinungsbildung im Hinblick auf die Ausübung ihrer politischen Rechte in der Schweiz (Abstimmungen und Wahlen).
Es berücksichtigt das sich verändernde Nutzungsverhalten und die Nutzungszeiten der Zielgruppen.
6.4
Qualität
Das Angebot swissinfo.ch setzt thematische Schwerpunkte und bietet qualitativ hochstehende Beiträge, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt umfassend darstellen.
6.5
Quantität
Das Angebot swissinfo.ch berichtet täglich in allen unter Ziffer 6.1 genannten zehn Sprachen über mindestens ein Thema; dieses wird in bis zu drei Formaten aufbereitet.
6.6
Sinnesbehinderte Personen
Das Angebot swissinfo.ch wird in einer für sinnesbehinderte Personen geeigneten Weise aufbereitet.
6.7
Reporting
Das Unternehmen swissinfo.ch reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.
Das Unternehmen swissinfo.ch reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht, der Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über:
die Angebots- und Marktentwicklung;
das Qualitätsmanagement (einschliesslich der Berichte des Publikumsrats und der Ombudsstelle);
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die Nutzungsstatistiken im Jahresvergleich nach Sprachen und Regionen;
die Nutzung der Abstimmungsdossiers;
den Einsatz und die Nutzung von sozialen Medien;
Einschätzungen zur Sicht des Auslands auf die Schweiz;
die Aufbereitung der Inhalte für sinnesbehinderte Personen;
die Entwicklung der Leistungsindikatoren.
6.8
Kosten
Die jährlichen Akontobeiträge des Bunds richten sich nach den Budgets des Unternehmens swissinfo.ch. Der definitive Beitrag des Bunds wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bunds gelten die folgenden Kostendächer:
Kosten (CHF)
2017
2018
2019
2020
17 731 500
17 776 500
17 817 100
17 817 100
7
Finanzierungsgrundsätze
7.1
Höhe der Beiträge
Der Bund übernimmt 50 Prozent der effektiven Kosten4, die der SRG aufgrund der vorliegenden Leistungsvereinbarung und der finanziellen Beteiligung des Bundes nach Ziffer 3.5 entstehen. Diese Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Kostendächer und Jahresbudgets durch das Parlament.
Der finanzielle Rahmen der subventionierten Leistungen wird erstellt auf der Basis der detaillierten Budgets und des mittelfristigen Finanzplans der vier Mandate der SRG nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung sowie aufgrund des Strategieplans 20172020 von TV5Monde; diese Dokumente finden sich im Anhang, der integraler Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung ist. Die SRG sorgt dafür, dass ihr Beitrag 50 Prozent der effektiven Gesamtkosten nicht übersteigt.
Kann ein Überschreiten nicht verhindert werden, so erläutert die SRG die Gründe dafür im Jahresbericht.
Für die Dauer der Leistungsvereinbarung sind folgende Beiträge des Bundes vorgesehen, wobei das jeweilige Jahrestotal als pro Position verbindliches Kostendach zu verstehen ist. Der Beitrag des Bundes an TV5Monde wird in Euro an die SRG entrichtet, die diesen unverzüglich TV5Monde überweist.
4
Anrechenbar sind nur Aufwendungen, die tatsächlich entstanden und die für die zweckmässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind (vgl. Art. 14 Abs. 1 SuG).
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Überschüsse aus dem Vorjahr werden mit laufenden Beitragsverpflichtungen im vierten Quartal verrechnet. Für die Periode 20172020 ergeben sich für die Bundesbeiträge folgende Kostendächer: 2017
2018
2019
2020
Total (CHF)
swissinfo.ch
8 865 750
8 888 250
8 908 550
8 908 550
35 571 100
3Sat
3 900 000
3 900 000
3 900 000
3 900 000
15 600 000
tvsvizzera.it TV5MONDE Spezifische Kosten SRG/RTS
500 000
500 000
500 000
500 000
2 000 000
1 750 000
1 750 000
1 750 000
1 750 000
7 000 000
4 666 750
4 666 750
18 419 500
TV5MONDE Schweizer Beitrag in CHF 4 501 750 4 584 250 (Kurs: 1.10) in Euro (4 092 500) (4 167 500)
(4 242 500) (4 242 500)
Total (CHF)
19 725 300
7.2
19 517 500
19 622 500
19 725 300
78 590 600
Vierteljährliche Zahlung
Der vereinbarte jährliche Beitrag des Bundes wird der SRG in vier Tranchen (Februar, Mai, August, November) entrichtet. Da die Beteiligung des Bundes an TV5Monde (Schweizer Beitrag) der SRG in Euro überwiesen wird, erstellt diese zwei gesonderte Quartalsrechnungen.5 Die SRG stellt dem BAKOM jeweils Rechnung mit Zahlungsfrist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem es die Rechnung angenommen hat.
In Rechnung gestellt wird jeweils ein Viertel des Jahresbeitrags nach Ziffer 7.1 in Schweizer Franken oder in Euro im Falle des Schweizer Beitrags an TV5Monde. In der Abrechnung für das vierte Quartal werden allfällige Überschüsse aus dem Vorjahr verrechnet. Der Rechnung ist aus Gründen der Transparenz eine Belastungsanzeige der Bank über den TV5Monde überwiesenen Beitrag mit Angabe des entsprechenden Wechselkurses beizulegen.
Die Kostendächer für die Jahresbeiträge des Bundes gelten bis zum 31. Dezember 2020. Der Jahresabschluss 2020 erfolgt als vorgezogene, von den Parteien vereinbarte Abrechnung.
5
Die Beteiligung des Bundes an den Gemeinkosten von TV5Monde wird in Euro in Rechnung gestellt. Der Anteil des Bundes an allen anderen Posten wird in CHF fakturiert.
4657
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8
Inkrafttreten, Dauer und Anpassungen, Anhänge
8.1
Inkrafttreten und Dauer
Die vorliegende Leistungsvereinbarung ersetzt diejenige vom 16. Mai 2012 über das publizistische Angebot der SRG für das Ausland, gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016, und deren Nachtrag vom 29. Mai 2013.
Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2020.
8.2
Anpassungen
Die vorliegende Leistungsvereinbarung kann bei Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Wahrung des öffentlichen Interesses angepasst werden.
Resultieren aus dem Budgetprozess des Bundes andere als die unter Ziffer 7.1 genannten Beträge, so muss überprüft werden, ob die Vereinbarung vollstreckbar ist; gegebenenfalls muss sie in gegenseitigem Einverständnis angepasst werden. Das BAKOM muss die SRG unverzüglich informieren, falls die Beteiligung des Bundes nach unten korrigiert werden muss.
Sollten sich die Rahmenbedingungen der vorliegenden Vereinbarung, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Vertragspartner liegen, erheblich ändern, so nehmen die Vertragspartner zur Anpassung der Vereinbarung Verhandlungen auf. Bei einer Änderung wird sichergestellt, dass die Interessen und Pflichten nach dieser Vereinbarung weiterhin im Gleichgewicht sind.
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8.3
Anhänge
Die detaillierten Budgets und der mittelfristige Finanzplan der vier Mandate der SRG, die als Basis zur Festlegung der in Ziffer 7.1. genannten Kostendächer nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung dienten, sowie der Strategieplan 20172020 von TV5Monde finden sich im Anhang und bilden integralen Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung.
Bern, den 3. Juni 2016 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
...
Für die SRG SSR: Der Präsident: Viktor Baumeler
Der Generaldirektor: Roger de Weck
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