Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken für ein zinsgünstiges, innerhalb von 30 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf.

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Der Bundesrat bestimmt den Vorzugszins.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2016 1507

2015-3220

1571

Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der IAO in Genf. BB

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BBl 2016