Bundesbeschluss Entwurf über die angemessene Vertretung der Sprachregionen in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 4. Februar 20161 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... 2, beschliesst: I Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert: Art. 175 Abs. 1 und 4 1

Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.

Die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen sind im Bundesrat angemessen vertreten.

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II 1

Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Die mit diesem Beschluss unterbreitete Verfassungsänderung tritt auf Beginn des ersten Jahres nach der Gesamterneuerung des Nationalrates, welche nach Annahme der Verfassungsänderung durch Volk und Stände stattfindet, in Kraft.

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Minderheit (Steinemann, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Fluri, Jauslin, Nantermod, Rutz Gregor, von Siebenthal) Nichteintreten

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BBl 2016 1369 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 101

2016-0341

1389

Angemessene Vertretung der Sprachregionen in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern. BB

BBl 2016

Art. 175 Abs. 1 Minderheit (Steinemann, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Fluri, Jauslin, Nantermod, Rutz Gregor, von Siebenthal) 1

Streichen (= geltendes Recht)

Art. 175 Abs. 4 Minderheit (Steinemann, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Rutz Gregor, von Siebenthal) Bei der Wahl hat die Bundesversammlung darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen im Bundesrat angemessen vertreten sind.

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