Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 14556 Widersprechende Harry-Brot GmbH, Kiebitzweg 15-19, D-22869 Schenefeld, internationale Registrierung Nr. 480 874 «Harry Bäcker seit 1688» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Rotterdam Leisure Holding B.V., Bahialaan 2, NL-3065 WC Rotterdam, internationale Registrierung Nr. 1 255 522 «HARRY» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Januar 2016 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 14556 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

13. Januar 2016

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2016-0079

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