Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Berufsverband Haushaltleiterinnen Schweiz BVHL hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Haushaltleiter mit eidgenössischem Fachausweis/Haushaltleiterin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

20. Dezember 2016

2016-3321

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

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