Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2015 vom 9. Juni 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte 9. Oktober 19981, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. März 20162, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2015 wie folgt genehmigt: a.

Die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 681 003 453 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 494 180 298 Franken, die durch Tresoreriedarlehen gedeckt wird;

b.

die Bilanz verzeichnet eine Bevorschussung in der Höhe von 8 807 090 178 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 31. Mai 2016

Ständerat, 9. Juni 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 742.140 Im BBI nicht veröffentlicht.

2016-1634

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Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2015. BB II

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BBl 2016