Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Thun, Dekontaminationsplatz für das Kompetenzzentrum ABC-KAMIR vom 14. März 2016
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 16. Juni 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Errichtung des Dekontaminationsplatz auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
29. März 2016
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).
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2016-0722