3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2017­2020

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20162, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2017­ 2020 wird ein Zahlungsrahmen von 101,9 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2016 3089

2015-2543

3349

Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2017­2020. BB

3350

BBl 2016