Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2016/1624 über die neue europäische Grenz- und Küstenwache (Schengen-Weiterentwicklung) Die Erfahrungen mit der heutigen Grenzschutzagentur Frontex haben gezeigt, dass eine stärkere Unterstützung der Schengen-Staaten insbesondere bei den Aussengrenzkontrollen und der Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatangehöriger notwendig ist, um den gesamten Schengen-Raum zu stärken. Die Verordnung regelt deshalb den Aufbau eines erweiterten und gestärkten europäischen Grenzschutzes.

Der neue Grenzschutz wird sich aus einer europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den für die Grenzverwaltung zuständigen Behörden der einzelnen Schengen-Staaten zusammensetzen.

Datum der Eröffnung: 12. Oktober 2016 Vernehmlassungsfrist: 27. Januar 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Zollverwaltung, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 058 462 81 72, Fax 058 462 65 54, www.ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Oktober 2016

7970

Bundeskanzlei

2016-2691