Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Brandschutzfachmann mit eidgenössischem Fachausweis/Brandschutzfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

7. Juni 2016

2016-1416

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

4301