Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) soll so geändert werden, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab 70 Jahren.

Datum der Eröffnung: 4. November 2016 Vernehmlassungsfrist: 3. Februar 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, Telefon +41 58 464 91 57 / +41 58 463 42 20, Fax +58 463 23 03, www.astra.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. November 2016

2016-2925

Bundeskanzlei

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