Bundesbeschluss über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) vom 8. März 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Juli 20152, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für das Programm über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) wird ein Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 1

2

1 2

Etappierung

Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in drei Etappen: a.

Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 5 Millionen Franken freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 49 Millionen Franken und der dritten Etappe im Umfang von 16 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Unter den freigegebenen Etappen können Verschiebungen vorgenommen werden.

SR 101 BBl 2015 5735

2015-1132

2305

Programm APS2020. BB

Art. 3

BBl 2016

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 8. Dezember 2015

Nationalrat, 8. März 2016

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

2306