Genehmigung der Flugbetriebsgebühren der Flughafen Zürich AG Mit Entscheid vom 28. April 2016 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der Flughafen Zürich AG festgelegten Flughafengebühren für die Dauer von vier Jahren ab deren Inkrafttreten genehmigt. Die genehmigten Flugbetriebsgebühren treten frühestens 90 Tage nach der vorliegenden Publikation in Kraft.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. (0)58 456 99 46, e-mail: roger.hofmann@bazl.admin bezogen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in den Händen haben.

3. Mai 2016

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BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt

2016-1106