Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2017­2020 vom 26. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetztes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 17. Februar 2016 3, beschliesst:

Art. 1 Für die Weiterführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit wird ein Rahmenkredit von 230 Millionen Franken für eine Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 bewilligt.

Art. 2 Die internationale Zusammenarbeit und die Migrationspolitik werden dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, strategisch miteinander verknüpft, indem Konflikt- und Migrationsursachen bearbeitet werden. Der Abschluss von Abkommen und Partnerschaften im Migrationsbereich wird vorangetrieben.

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SR 101 SR 193.9 BBl 2016 2333

2015-2422

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Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2017­2020. BB

BBl 2016

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 26. September 2016

Ständerat, 15. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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