Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 20172020 vom 26. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetztes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 17. Februar 2016 3, beschliesst:
Art. 1 Für die Weiterführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit wird ein Rahmenkredit von 230 Millionen Franken für eine Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 bewilligt.
Art. 2 Die internationale Zusammenarbeit und die Migrationspolitik werden dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, strategisch miteinander verknüpft, indem Konflikt- und Migrationsursachen bearbeitet werden. Der Abschluss von Abkommen und Partnerschaften im Migrationsbereich wird vorangetrieben.
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SR 101 SR 193.9 BBl 2016 2333
2015-2422
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Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 20172020. BB
BBl 2016
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 26. September 2016
Ständerat, 15. September 2016
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol
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