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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 31. August 1874.)

Der Bundesrath hat die im Artikel 5 des Bundesbeschlusses vom 24. September 1873, betreffend die Konzession für eine Eisenbahn von Solothurn n a c h S c h o n b ü h l , angcsezte Frist zur Einreichung der vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten der Gesellschaft, bis zum 26. August 1875 und die im genannten Beschlüsse aufgestellte Frist zum Beginn der Erdarbeiten bib zum 1. Januar 1876 verlängert

Für die am 10. September d. 3. in Yverdon stattfindende Pferderennen bewilligte der Bundesrath als Preis einen KavallerieKarabiner.

(Vom ?. September 1874.)

Das schweizerische Generalkonsulat in B a l a v i a hat mit Schreiben vom 18. Juli abbin neuerdings eine Abmahnung gegen das Militärdienstnehmen nach Niederländisch Indien dem Bundesrathe eingesandt. Das Schreiben des jezigcn Konsulatsverwesers lautet im Wesentlichen also : ,,Troz der immerwahrenden Abmahnungen von Seite des hierseitigén Generalkonsulates scheinen die Werbungen von Schweizern

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für den Kriegsdienst in Niederländisch Indien gerade gegenwärtig wieder auf größerm Fuße betrieben zu werden ; wenigstens befanden sich unter einem dieser Tage hier angekommeneu Transport von 150 Soldaten nicht weniger als 32 Schweizer. Für alle, die mit den Verhältnissen der hiesigen Soldaten vertraut sind, macht dieses einen bemühenden Eindruck, und besonders für uns Schweizer ist es schwer zu begreifen, wie sich so viele so weit vergessen können, um mit unerklärlichem Leichtsinn in einem Augenblick von Aufregung ihre Freiheit gegen einen beinahe sichern Tod oder gegen ein physisches und moralisches Dahinsiechen zu verkaufen. Ein anderes Loos wartet den für hier Angeworbenen nicht; denn unter den vielen Hunderten von Miethsoldaten sind nur wenige, die durch große Willenskraft einen guten Charakter sich zu erhalten vermögen ; die übrigen 99 % sind für die menschliche Gesellschaft verloren.

,,Der kleine Lohn von 17 Cents per, Tag erlaubt natürlich den Soldaten nicht, täglich ihr Glas, Wein oder; Bier zu trinken, sondern sie müssen zu Getsänken Zuflucht, nehmen,, welche dio Gesundheit ganzlich ruiniren. Im Zustande der Betrunkenheit begehen dann Viele Disziplinarvergehen, welche auch in Batavia sehr streng bestraft werden, und häufig jahrelanges Gefängniß, selbst den Tod zur Folge haben, wovon hier gar viele Beispiele vorhanden sind.

,,Dieses ist das traurige Loos der hiesigen Schweizersoldaten.

Möchte doch unsere kurze Schilderung desselben dazu dienen, daß kein Schweizer sich mehr für den Kriegsdienst in Niederländisch Indien anwerben ließe, unter welchen Versprechungen es auch sein sollte."

(Vom 4. September 1874.) ' Der Bundesrath hat die Frist .zur Einreichung der Vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Ausweise für die Eisenbahn Winterthur-Zofingen bis zum 31. Dezember d, J, verlängert.

768 Der Bundesrath hat gewählt: (am 2. September 1874) als Kopist bei der %idg. Oberzolldirektion : Hrn. Rudolf S c h l u p p , von Großaffoltern (Bern), Angestellter der Spar - und Leihkasse in Bern; ,., Postkommis in Zürich : ,, Jakob N ö t z l i, von OberEngstringen (Zürich), Postaspirant, in Zürich; (am 4. September 1874) als Telegraphist in Menzingen: Hrn. Joseph Anton S c h ö n , Gemeinderathsschreiber, von und in Menzingen (Zug); ,, ,, ,, Johann B a u m g a r t n e r , B St. Margrethen : von und in Altstätten (St.

Gallen) ; ,, Telegraphistin in Zürich: Jgfr. Anna Meyer, Telcgraphenaspirantin, von Ober-Engstringen, in Zürich ; v ,, ,, Ursula R h e i n e r , von und n Buchs: , in Buchs (St. Gallen).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1874

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39

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05.09.1874

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766-768

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