Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. April 20163, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 9,9 Millionen Franken für ein zinsgünstiges, innerhalb von 30 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf.

1

2

Der Bundesrat legt den Vorzugszins fest.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3

SR 101 SR 192.12 BBl 2016 4037

2016-0350

4063

Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes des IKRK in Genf. BB

4064

BBl 2016