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Ineaen s c * a t c.

Korrespondenzkarten im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

Nachdem, laut einem unter'm 22. d. Mts. eingegangenen Telegramm des Generalpostdirektors der Vereinigten Staaten von Amerika, nunmehr zwischen den beiden Postverwaltungen vollständige Uebereinstimmung bezüglich der Einführung des Korrespondenzkarten-Verkehrs herrscht, können, vom 1. Mai 1874 an, solche Karten zu folgenden Bedingungen von der Schweiz nach den Vereinigten Staaten versandt werden: 1. Die Taxe beträgt 10 Kappen, für deren Dekung eine Karte zu 10 Rp. oder eine solche zu 5 Rp. mit einer beigefügten Fünfer-Marke zu verwenden ist.

2. Die Rekommandation ist zuläßig gegen Vorausbezahlung einer besondern Gebühr von 50 Rp., für deren Dekung Frankomarken auf die Karte zu kleben sind. (Es wird hiebei in Erinnerung gebracht, daß für den Verlust eines auf f r e m d e m Gebiete verlorenen rekommandirten Briefpostgegenstandes von der Schweiz nach den Vereinigten Staaten keine Vergütung geleistet wird).

3. Die Korrespondenzkarten von der Schweiz nach den Vereinigten Staaten von Amerika werden ausschließlich über B r e m e n oder H a m b u r g befördert, Abgang der Briefpakete: von Basel jeden Montag um 94045Abend und ,, Dienstag um 8 40 Morgen: » Donnerstag um 9 Abend und ,, Freitag um 8" Morgen; von H a m b u r g jeden Mittwoch, und ,, Bremen ,, Samstag.

4. Die Korrespondenzkarten nach den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen im Weitern den allgemein gültigen Vorschriften.

B e r n , den 24. April 1874.

Eidg. Post- und Telegraphendepartement.

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Bekanntmachung.

Dio Heimathörigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein eingesandt wurde, ist zu ermitteln, nemlich : Für eine Sophie Schallenberg?, gebürtig von Rapperschwyl, Kts.

Bern?, Tochter von Christian Schallenberg und der Katharina Zurbruck?, gestorben zu Paris, Eue de la Préfecture N" 8, in einem Alter von 32 Jahren.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, sowie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen.

B e r n , den 22. April 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Für den Druk der nachbezeichneten Réglemente wird hiermit Concurrenz eröffnet : Deutsch.

Dienstreglement für die eidg. Truppen (Ausgabe von 1871) 8000 Exemplare.

Anleitung über den Gebrauch des Schirmzeltes (vom 10.

Mai 1865) 2000 Angebote für den Druck und Einband dieser Réglemente, sind unter Beilegung von Mustern für Schrift und Papier bis spätestens den 20. Mai nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat einzureichen, woselbst die Réglemente zur Einsicht vorliegen und weitere Auskunft erthteilt wird.

B e r n , den 21. April 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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Ediktalladung.

I g n a z Lu d wig J a u m a n n aus T u b a c h (St, Gallen), dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hiemit nach § 58 dea Bundesgesezes über das Verfahren beim Bundesgericht aufgefordert, Samstag den 30. Mai 1874, Morgens 10 Uhr, auf der Gerichtskanzlei Solothurn-Lebern in Solothurn vor dein unterzeichneten Instruktionsrichter zu erscheinen, um gegen die Ehescheidungsklage der Frau Jaumann, geb. Müller, Antwort zu ertheilen und die Einleitung des Prozesses zu vollenden. Sollte Beklagter nicht erscheinen, so wird im Prozesse fürgefahren werden.

S o l o t h u r n , den 20. April 1874.

Der Instruktionsrichter : Wilh. Vigier, Reg.-Rath.

Schweizerische

Centralbahn.

Wir bringen hiemit E. E. Handelsstande zur Kenntniß, daß auf den 1.

August 1874 der Spezialtarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von ,,Käse in jeder Quantität" von L an g n au und Emmenmatt nach Basel etc. d. d. 20. August 1864 außer Kraft gesezt wird.

B a s e l , den 14. April 1874.

(H. V.)

Das Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Ausstellung von Spinn- und Faserpflanzen in St. Petersburg.

Dem Bundesrath ist folgendes Programm mitgetheilt worden: Mit A l l e r h ö c h s t e r Genehmigung wird das Ministerium der Kaiserlich-russischen Reichsdomänen 1/13 Juni 1874 in Petersburg eine Ausstellung von Spinn- und Faserpflanzen, so wie auch von Maschinen und Geräthen, welche zur Bearbeitung dieser Pflanzen dienen, eröffnen. Zweck dieser Aus-

607 Stellung ist Constatirung des gegenwärtigen Zustandes dieses Erwerbszweiges in Rußland und Bekanntmachung der Landwirthe mit den dabei nothwendigen odor nüzlichen und hier oder un Auslande gebräuchlichen Geräthen.

Die Organisation der Ausstellung ist einem speziell dann ernannter Comité anvertraut *).

Die betreffenden Anzeigen der Personen, welche an dieser Ausstellung Theil zu nehmen wünschen, werden bis zum 9/13 April angenommen, zur Annahme der zu exponirend Gegenstände ist der 15/27 Mai als lezter Termin bestimmt**).

Allo Arten der Spinnpflanzen, sowohl diejenigen, welche schon seit langer Zeit in Rußland! cultivirt werden, wie Flachs und Hanf, als auch solche, auf welche wir erst in lezterer Zeit unsere- Aufmerksamkeit gelenkt haben, als: Baumwolle, Kendyr, Jute, perennirende Nesseln u. s. w. worden in Samen und Faserform zur Ausstellung zugelassen. Außerdem finden Plaz auf derselben alle Werkzeuge, Geräthe und Maschinen einfacher oder complicirter Construktion, welche bei der Bearbeitung der Spinnpflanzen gegenwärtig angewandt werden oder sich dabei nützlich erweisen könnten, als: Flachs und Hanf -- Brechen und Schwingen, Hecheln und Kumme, Saatabsonderungsmaschinen, Dreschmaschinen, Saatreinigungsmaschinen, Maschinen z u r so wie auch diejenigen landwirthshhaftlicheGeräthe,e, welche speciell zur Cultur der Faserpflanzen benutzt werden können.

Nur die in Rußland erzeugten Pflanzen, Samen und Fasern werden auf die Ausstellung zugelassen, während Geräthe und Maschinen von allen, sowohl russischen als ausländischen Exponenten angenommen werden.

Jede Werkstätte, welche ihre Erzeugnisse auf der Ausstellung exponiren will, hat über dieselben, bis zum 1/13 April, dem Präsidenten des Comités folgende schriftliche Angaben zuzusenden : 1) Namen und Adresse des Fabrikbesitzers oder Direktors.

2) Wo sich die Fabrik befindet.

3) Seit welcher Zeit dieselbe existirt.

4) Wie viel solcher Geräthe oder Maschinen dieselbe jährlich producirt.

5) Preis der Maschinen auf der Fabrik.

6) üb die Maschine in St. Petersburg verkauft werden soll.

7) Wieviel Eaum für dieselbe auf der Ausstellung erforderlich sein wird, Für die vorzüglichsten Werkzeuge, Geräthe und Maschinen zur Cultur und Vorarbeitung der Faserpflanzen und für vervollkommnete Bearbeitungsmethoden derselben sollen drei erste, fünf zweite
and sieben dritte Prämien ertheilt, werden.

Die ersten Prämien bestehen aus goldenen, di» zweiten aus großen silbernen und die dritten aus kleinen silbernen Medaillen.

*) Vorsitzer: Geheimrath 0. W. L u t k o w s k y . Mitglieder: Graf A.

P. S c h u w a l o w , B a r o n P. L. v. Korff, D. D. Pautow, N.M. Solsky, N.J. P o g r e b o w , A. G. Solotarew und V. W. T s c h e r n i a e w , (letzterer ist auch Geschäftsführer).

**) Adresse des Comités: St. Petersburg, Catherinenhofs Prospect Nr. 37, Wohnung des Gouverneurs.

608 Jedem Exponenten kann nicht mehr als eine Prämie, in jeder Categorie, für die von ihm ausgestellten Geräthe oder Maschinen zugesprochen werden.

Die Exponenten haben alle Transportansgaben für ihre Maschinen auf eigene Kechnung zu bestreiten ; doch hat das Comité wegen Ermäßigung der Bahnfrachten Verhandlungen mit der Verwaltung der russischen Eisenbahnen angeknüpft.

A n m e r k u n g . Alle landwirtschaftlichen Geräthe und Maschinen haben zollfreie Eintuhr und Ausfuhr in Rußland.

Indem das unterzeichnete Departement die obigen Bestimmungen dem Schweiz. Publikum zur Kenntniß bringt, empfiehlt es das Unternehmen bestens seiner Beachtung.

B e r n , den 13. April 1874.

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Insectologische Ausstellung in Paris.

Vom 15. September bis 11. Oktober 1874 soll auf Veranstaltung der Société centrale d'apiculture und unter Mitwirkung eines Comité fur landwirthschaftliche Jnsectologie und Seidenzucht im Industriepalast in Paris eine insectologische Ausstellung und in Verbindung damit in der 2. Hälfte September ein insectologischer Congreß stattfinden, wozu schweizerische Interessenten, wie überhaupt Ausländer, ebenfalls eingeladen sind.

Aus den Erogrammsbestimmungen ist im Wesentlichen Folgendes hervorzuheben : ' 1) Die Ausstellung umfaßt: nüzliche Insekten (wie: Seidenwürmer, Bienen, Cochenilles) und deren Produkte; Vorrichtungen und Instrumente, die zur Präparirung dieser Produkte verwendet werden; und schädliche Insekten, sowie die verschiedenen Arten ihrer Vertilgung.

2) Wer sich an der Ausstellung zu betheiligen wünscht, hat vor dem 1. S e p t e m b e r l 174 beim Sekretariat : rue Monge, 59, in Paris, franco sich zu melden und ctie auszustellenden Gegenstände vor dem 12. September einzusenden.

3) Die Gesellschaft wird sich-bei den französischen Eisenbahnen für eine Erachtermäßigung von 50°/o verwenden.

4) Die allgemeinen Kosten trägt die Gesellschaft; die Kosten für spezielle Schaukosten jedoch fallen auf die Aussteller.

5) Die Gesellschaft wird für gute Ueberwachung der Gegenstände sorgen, entsehlägt sieh jedoch aller Haftbarkeit für Schädigungen.

6) Es werden goldene, silberne und bronzene Medaillen, sowie Ehrenerwähnungen ertheilt werden. Die Spezialjuries werden zur einen Hälfte

609 von der Gesellschaft, mi andern Hälfte von den am Tag der Ausstellungseröffnung anwesenden Ausstellern ernannt.

7) Das Organisationscomité behält sieh vor, über alles nicht bereite festgesezte mit Stimmenmehrheit Beschluß zu fassen.

Indem das unterzeichnete Departement das Unternehmen der Beachtung der schweizerischen Fachmänner empfiehlt, erklärt es sich zu detaillirteren.

Aufschlüssen durch Abgabe von Programmen, so weit der Vorrath reicht, bereit.

B e r n , den 1. April 1874.

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) E i n n e h m e r der Nebenzollstätte P o n t e C r e m e n a g a (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 500, nebst 5% Bezugsprovision von der Roheinnahmen Anmeldung bis zum 6. Mai 1874 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Baselaugst. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Postbote von Baselaugst nach Pratteln. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Ablagehalter und B r i e f t r ä g e r in Pfäfers (St. Gallen). Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Chur.

5) Posthalter und Briefträger in Conciso (Waadt).. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispost direktion in Lausanne.

G) Briefträger in Aigle (Waadt). Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

7) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in E m i b o i s (Bern). Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

8) K r e i s p o s t k a s s i e r in Genf. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Genf.

610 9) B ü r e a n d i e n e r beim Hauptpostbüreau in Genf. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Genf.

10) B r i e f t r ä g e r in M o s n a n g (St. Gallen). Anmeldung bis zum 8.

Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) B r i e f t r ä g e r in Genf. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Genf.

12) Postablagehalter und Briefträger in Oberegg (Appenzell I. Eh.)

Anmeldung ois zum 8. Mai 1874 bei1 der Kreispostdirektion in St. Gallen.

13) Po st h alt er in E o Ile. Anmeldung bis zum 8. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

14) T e l e g r a p h i s t in C o n c i s e (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Posthalter und B r i e f t r ä g e r in Wassen (Uri). Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Lnzern.

2) B r i e f t r ä g e r in Erlen (Thurgau). Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) B r i e f t r ä g e r in Aigle (Waadt). Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) C o n d u k t e u r für den Postkreis N e u e n b u r g . Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) K o m m i s beim Hauptpostbüreau in Zürich. Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Kommis beim Hauptpostbüreau in Genf. Anmeldung bis znm 1.

Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Genf.

7) T e l e g r a p h i s t in B a l l a i g n e s (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphen bureau in Lnzern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Provisionsantheil. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei dem Chef des Telegraphenbüreaus in Lnzern.

9) T e l e g r a p h i s t in Eue (Freiburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) T e l e g r a p h i s t in Garns (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

N o t e . Dieser Nummer ist beigelegt der Geschäftsbericht des Schweiz. Militär départements für 1873 (genehmigt vom Bundesrathe am 17. April 1874).

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1874

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.04.1874

Date Data Seite

604-610

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10 008 133

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