Bundesbeschluss Entwurf über die Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2017­2020 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetztes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 17. Februar 2016 3, beschliesst:

Art. 1 Für die Weiterführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit wird ein Rahmenkredit von 230 Millionen Franken für eine Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 193.9 BBl 2016 2333

2015-2422

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Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2017­2020. BB

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BBl 2016