Bericht der GPK-N vom 22. März 2016 betreffend Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2016

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der GPK-N vom 22. März 20161 betreffend Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. Mai 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Berufsbildung ist ein wichtiger Teil des schweizerischen Bildungssystems. Sie setzt sich zusammen aus den Angeboten der beruflichen Grundbildung sowie der höheren Berufsbildung und der beruflichen Weiterbildung.

Die Erfolge des Systems sind anerkannt, auch im Ausland. Kritisiert werden mitunter die Qualität der Verbundpartnerschaft sowie die fehlende Umsetzungskontrolle für gemeinsam beschlossene Massnahmen. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates am 31. Januar 2014 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt, eine Evaluation durchzuführen.

Die Evaluation der PVK dauerte von November 2014 bis September 2015. Die PVK stützte sich auf unterschiedliche Datenquellen, analysierte umfangreiche Unterlagen, führte vertiefte Gespräche und Interviews und führte Befragungen mit einem Online-Fragebogen durch.

Die Subkommission EFD/WBF befasste sich an ihrer Sitzung vom November 2015 mit dem Evaluationsbericht. Gestützt auf diesen erarbeitete sie einen Berichtsentwurf, der an der Sitzung der GPK-N vom 22. März 2016 genehmigt wurde.

Mit Brief vom 23. März 2016 ersucht die Kommission den Bundesrat, bis spätestens zum 24. Mai 2016 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen sowie zur Evaluation der PVK Stellung zu nehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Feststellungen der GPK-N grundsätzlich.

Zu den einzelnen Empfehlungen nimmt er wie folgt Stellung: Empfehlung 1: Klärung des Begriffs der OdA und der Angemessenheit der Aufsichtsinstrumente Der Bundesrat ist bereit, den Begriff der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und ihre Rollen zu klären. Der Bundesrat plant, in einem ersten Schritt mit den Verbundpartnern «Grundsätze der Zusammenarbeit (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen)» zu unterzeichnen und erst nachgelagert daraus resultierende gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Er wählt dieses Vorgehen, weil er davon ausgeht, dass ein Klärungsbedarf besteht, dem man allein mit gesetzlichen Mitteln nicht gerecht werden kann. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Organisationen der Arbeitswelt als Verbundpartner mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Dokumentes besser einbezogen und eingebunden fühlen.

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Der Bundesrat wird die Angemessenheit der Aufsichtsinstrumente prüfen. Er sieht sowohl Potenzial bei der Ausschöpfung bestehender als auch bei der Schaffung neuer Aufsichtsmittel.

Empfehlung 2: Langfristige Vision und Strategie Der Bundesrat ist dieser Empfehlung bereits gefolgt. Am 18. April 2016 hat das nationale Spitzentreffen der Berufsbildung stattgefunden. Unter der Leitung des Bundespräsidenten haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Politik und Wirtschaft die Erarbeitung einer zukunftsorientierten Berufsbildungsstrategie auf die gemeinsame Agenda gesetzt. In einem ersten Schritt werden Stossrichtungen für die Weiterentwicklung der Berufsbildung erarbeitet. Diese sollen bis im Frühsommer 2017 vorliegen.

Empfehlung 3: Förderung einer systematischen Umsetzung und Kontrolle der Handlungsschwerpunkte Der Bundesrat ist bereit, die systematische Umsetzung und Kontrolle der von den Verbundpartnern gemeinsam beschlossenen Massnahmen an die Hand zu nehmen.

Er stellt fest, dass bereits bei der Verabschiedung der Massnahmen die Verantwortung für die Umsetzung festgelegt werden muss. Zudem ist zu überlegen, wer in die Commitments einbezogen werden soll. Auch ein öffentliches Reporting ist zu prüfen.

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