323

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Touristenbahnen im Berner Oberland.

(Vom 15. Juni 1874.)

Tit.!

In der Konzession für die Touristenbahnen im Berner Oberland (Bundesbeschluß vom'24. September 1873) sind folgende Termine angesezt : 1) für die Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten : der 24. Juli 1874 für die Thalbahnen (Bönigen-Zweilütschinen-Lauterbrunnen u. Zweilütschmen-Grindelwald-Grindelwaldgletscher), und der 24. Mai 1875 für die Bergbahn (Lauterbrunnen-Wengernalp-Grindelwald) ; 2) für den Beginn der Erdarbeiten : der 1. April 1875 für die Thalbahnen, der 1. April 1876 für die Bergbahn; 3) für die Vollendung der Linien: der 1. Juni 1877 für die Thalbahnen, der 1. Juni 1878 für die Bergbahn.

Bundesblatt. Jahrg. XXVI. Bd. II.

23

324

Die Schweiz. Baugesellschaft der Jurabahnen als Inhaberin der Konzession stellt das Gesuch, daß diese Fristen je um ein Jahr verlängert werden möchten.

Die technischen Vorlagen (wird zur Begründung angeführt} seien mit Bezug auf die Thalbahnen vollkommen fertig, sodaß sie ohne weitern Verzug sowohl dem Bundesrath zur Genehmigung eingereicht als in den Gemeinden aufgelegt werden könnten. Für die Bergbahn seien die definitiven Vorarbeiten auf dem Terrain in vollem Gange und werden durch ein entsprechend zahlreiches Personal im Laufe der Sommermonate ebenfalls beendet werden.

Dagegen sei ein Versuch, die nötliigen Geldmittel aufzubringen, an der Ungunst der allgemeinen Finanzlage gescheitert.

Da die Gesuchsteller anerkennenswerthe Anstrengungen gemacht haben, ihren konzessionsgemäßen Pflichten zu genügen, die Fristen für das bedeutende Unternehmen auch von vornherein etwas kurz zugemessen waren, so beehren wir uns, Ihnen den Antrag zu stellen, dem Gesuche zu entsprechen und'demgemäß nachfolgenden Entwurf zum Beschlüsse zu erheben.

Genehmigen Sie die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 15. Juni 1874.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Schiess.

325

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Touristenbahnen im Berner Oberland.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches der Schweiz. Baugesellschaft der Jurabahnen, vom 12. Juni 1874; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 15. Juni 1874, beschließt: 1. Die in den Artikeln 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 24. September 1873, betreffend Konzession von Touristeubahnen im Berner Oberland, angesezten Fristen für Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten, für den Beginn der Erdarbeiten und die Vollendung der Linien werden je um l Jahr verlängert.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

ss^gg

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Touristenbahnen im Berner Oberland. (Vom 15. Juni 1874.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1874

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.06.1874

Date Data Seite

323-325

Page Pagina Ref. No

10 008 225

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.