7 Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 20172020 vom 13. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20122 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:
Art. 1 Für die Jahre 20172020 wird für die folgenden Forschungsförderungsaktivitäten ein Zahlungsrahmen von 4274,7 Millionen Franken bewilligt: a.
für die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 10 Absätze 2, 4 und 6 FIFG;
b.
für die Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften Schweiz nach Artikel 11 Absätze 2, 4, 5 und 6 FIFG;
c.
für die Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG.
Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können höchstens eingesetzt werden:
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a.
284 Millionen Franken für die Nationalen Forschungsschwerpunkte;
b.
100 Millionen Franken für Nationale Forschungsprogramme;
SR 101 SR 420.1 BBl 2016 3089
2015-2547
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Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 20172020. BB
BBl 2016
c.
35 Millionen Franken für das gemeinsam vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und von der Kommission für Technologie und Innovation geführte Förderprogramm «Bridge»;
d.
30 Millionen Franken für Forschungsinfrastrukturen und Datenkoordination im Rahmen der Nationalen Förderinitiative «Personalisierte Medizin».
Art. 3 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können im Rahmen der Förderung des Schweizerischen Nationalfonds höchstens 422 Millionen Franken für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden. Die Abgeltungspauschale beträgt höchstens 15 Prozent.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 9. Juni 2016
Ständerat, 13. September 2016
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol
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