7 Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2017­2020 vom 13. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20122 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:

Art. 1 Für die Jahre 2017­2020 wird für die folgenden Forschungsförderungsaktivitäten ein Zahlungsrahmen von 4274,7 Millionen Franken bewilligt: a.

für die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 10 Absätze 2, 4 und 6 FIFG;

b.

für die Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften Schweiz nach Artikel 11 Absätze 2, 4, 5 und 6 FIFG;

c.

für die Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG.

Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können höchstens eingesetzt werden:

1 2 3

a.

284 Millionen Franken für die Nationalen Forschungsschwerpunkte;

b.

100 Millionen Franken für Nationale Forschungsprogramme;

SR 101 SR 420.1 BBl 2016 3089

2015-2547

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Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2017­2020. BB

BBl 2016

c.

35 Millionen Franken für das gemeinsam vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und von der Kommission für Technologie und Innovation geführte Förderprogramm «Bridge»;

d.

30 Millionen Franken für Forschungsinfrastrukturen und Datenkoordination im Rahmen der Nationalen Förderinitiative «Personalisierte Medizin».

Art. 3 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können im Rahmen der Förderung des Schweizerischen Nationalfonds höchstens 422 Millionen Franken für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden. Die Abgeltungspauschale beträgt höchstens 15 Prozent.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 9. Juni 2016

Ständerat, 13. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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