14.463 Parlamentarische Initiative Der Nationalrat soll an die Väter und Mütter in seinen Reihen denken!

Bericht des Büros des Nationalrates vom 5. Februar 2016

Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates.

Das Büro beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

Eine Minderheit des Büros (Büchel Roland, Amstutz) beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

5. Februar 2016

Im Namen des Büros Die Präsidentin: Christa Markwalder

2016-0346

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Bericht 1

Ausgangslage

1.1

Regelung der Sitzungszeiten

Seit der Totalrevision vom 4. Oktober 1974 sind die Sitzungszeiten des Nationalrates im Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN; SR 171.13) festgeschrieben.

Zurzeit tagt der Nationalrat gemäss Artikel 34 Absatz 1 GRN in der dreiwöchigen Session jeweils wie folgt: ­

Montag: von 14.30 bis 19.00 Uhr;

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Dienstag: von 8.00 bis 13.00 Uhr;

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Mittwoch: von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr;

­

Donnerstag: von 8.00 bis 13.00 und in der letzten Sessionswoche von 15.00 bis 19.00 Uhr; sowie

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Freitag der letzten Sessionswoche: von 8.00 bis 11.00 Uhr.

Gemäss Artikel 34 Absatz 2 GRN werden Nachtsitzungen (19.00 bis 22.00 Uhr) angesetzt, wenn es die Geschäftslast und die Dringlichkeit der Geschäfte erfordern.

Aufgrund der grossen Geschäftslast findet in der Praxis in der Regel jeweils am Montag der zweiten Sessionswoche eine Nachtsitzung statt, wobei die Nachmittagssitzung jeweils ohne Unterbruch verlängert wird. Seit der Wintersession 2012 legt das Büro das Ende dieser Nachtsitzung gewöhnlich auf 21.45 Uhr fest.

Im Ständerat sind die Sitzungszeiten nicht im Geschäftsreglement geregelt. Sie werden in der Praxis jeweils alle vier Jahre durch das Büro festgelegt (zu Beginn der Legislaturperiode).

1.2

Späterer Beginn der Vormittagssitzungen im Ständerat

Im Büro des Ständerates (Büro-S) wurde am 31. August 2007 die Idee aufgeworfen, die Vormittagssitzungen aufgrund der neuen Ankunftszeiten im Zugverkehr erst um 8.15 Uhr statt um 8.00 Uhr zu beginnen. Das Büro des Nationalrates stimmte diesem Vorhaben am 16. November 2007 diskussionslos zu und beschloss eine Einführung ab der Frühjahrssession 2008. In der Folge setzte am 28. November 2007 auch das Büro-S den Beginn der Vormittagssitzungen des Ständerates ab der Frühjahrssession 2008 auf 8.15 Uhr fest. Als Kompensation beschloss es, den Beginn der Sitzungen vom Montagnachmittag vorzuverschieben (am Montag der ersten Sessionswoche auf 17.15 Uhr und an den Montagen der zweiten und dritten Sessionswoche auf 16.15 Uhr).

Im Nationalrat wurde am ersten Tag der Frühjahrssession 2008 ein Ordnungsantrag von Nationalrat J. Alexander Baumann für das Beibehalten des bisherigen Sitzungsbeginns eingereicht. Das Büro des Nationalrates thematisierte diesen Ordnungsan1320

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trag vorgängig an seiner gleichentags stattfindenden Sitzung. Dabei kam es auf seinen Entscheid vom 16. November 2007 zurück und unterstützte aufgrund der drohenden Einbusse an Sitzungszeit das Beibehalten des Sitzungsbeginns um 8.00 Uhr. Der vom Büro unterstützte Ordnungsantrag J. Alexander Baumann wurde im Rat schliesslich mit 87 zu 53 Stimmen angenommen.

Entsprechend beginnen die Vormittagssitzungen seit der Frühjahrssession 2008 im Nationalrat um 8.00 Uhr und im Ständerat um 8.15 Uhr.

1.3

Späterer Beginn der Vormittagssitzungen auch im Nationalrat

Frau Nationalrätin Maria Bernasconi reichte am 10. Dezember 2014 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «Der Nationalrat soll an die Väter und Mütter in seinen eigenen Reihen denken!» ein, mit der sie im Hinblick auf die Ankunftszeiten der Züge zur besseren Familienverträglichkeit einen um 15 Minuten späteren Beginn der Vormittagssitzungen des Nationalrates fordert. Das Büro des Nationalrates gab der parlamentarischen Initiative am 20. August 2015 Folge. Es verabschiedete am 13. November 2015 den beiliegenden Erlassentwurf zuhanden des Rates.

2

Erläuterungen zur Vorlage

Im Sinne eines pragmatischen Entscheides für eine bessere Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit familiären und beruflichen Aufgaben und für ein Angleichen des Sitzungsbeginns in beiden Räten sollen nach Auffassung des Büros die Vormittagssitzungen im Nationalrat neu wie im Ständerat erst um 8.15 Uhr beginnen. Das führt zu einer Einbusse von 150 Minuten Sitzungszeit pro Session, welche vor dem Hintergrund einer unverändert grossen Geschäftslast kompensiert werden muss.

Die Nachmittagssitzungen sollen deshalb am Montag bereits um 14.15 Uhr statt um 14.30 Uhr und die Nachmittagssitzungen am Mittwoch sowie die Nachmittagssitzung am Donnerstag der letzten Sessionswoche bereits um 14.30 Uhr statt um 15.00 Uhr beginnen. Dies führt zu einer zusätzlichen Sitzungszeit von 165 Minuten und somit auf den ersten Blick zu einer Überkompensation von 15 Minuten pro Session. Aufgrund der ausfallenden Nachmittagssitzungen zugunsten von Fraktionsausflügen oder von Feierlichkeiten zu Ehren neu gewählter Ratspräsidentinnen und Ratspräsidenten, Bundespräsidentinnen oder Bundespräsidenten und neuer Mitglieder des Bundesrates ist dies aber nötig.

Das Büro spricht sich somit in der Regel für folgende Sitzungszeiten aus: ­

Montag: von 14.15 bis 19.00 Uhr;

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Dienstag: von 8.15 bis 13.00 Uhr; der Dienstagnachmittag bleibt für Fraktionssitzungen frei;

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Mittwoch: von 8.15 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 19.00 Uhr;

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­

Donnerstag: von 8.15 bis 13.00 Uhr und in der letzten Sessionwoche von 14.30 bis 19.00 Uhr sowie

­

Freitag der letzten Sessionswoche: von 8.15 bis 11.00 Uhr.

Nachtsitzungen (19.00 bis 21.45 Uhr) werden angesetzt, wenn es die Geschäftslast und die Dringlichkeit der Geschäfte erfordern. Es handelt es sich dabei nicht um zusätzliche Sitzungen, sondern um integrale Bestandteile entsprechend verlängerter Nachmittagssitzungen.

Damit für Anpassungen der Sitzungszeiten zukünftig nicht jedes Mal eine Änderung des Geschäftsreglementes notwendig ist, beantragt das Büro, die Sitzungszeiten nicht mehr im Reglement festzuschreiben, sondern die Kompetenz zum Festlegen der Sitzungszeiten wie im Ständerat dem Büro zu übertragen.

Nach Inkrafttreten der vorliegenden Revision wird das Büro die oben beschriebenen neuen Sitzungszeiten festlegen. Es wird die Sitzungszeiten danach in der Regel jeweils zu Beginn einer neuen Legislatur prüfen und allfällige Änderungen umgehend den Ratsmitgliedern mitteilen und öffentlich bekanntmachen.

Wie bisher bleiben Abweichungen von den Sitzungszeiten (auch mittels Ordnungsantrag) im Einzelfall möglich.

Eine Minderheit des Büros (Büchel Roland, Amstutz) sieht keinen Handlungsbedarf und möchte die heutigen Sitzungszeiten mit Sitzungsbeginn um 8.00 Uhr beibehalten. Sie beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

4

Rechtliche Grundlagen

Die vorgeschlagene Änderung stützt sich auf Artikel 36 des Parlamentsgesetzes (ParlG).

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