Verfügung betreffend Entfernen und Anbringen von Vorschrifts- und Vortrittssignalen beim Anschluss Rheineck, Nationalstrasse N1 vom 16. März 2016

Beim Anschluss Rheineck (Nationalstrasse N1) werden die beiden bestehenden T-Knoten mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet. Entlang der Burietstrasse wird ein neuer Gehweg erstellt und der bestehende Radweg wird neu geführt.

Zusätzlich wird die Burietstrasse unter den beiden Brücken abgesenkt.

Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie die Artikel 107 Absatz 1 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Entfernen folgender Vorschrifts- und Vortrittsignale beim Anschluss Rheineck (Nationalstrasse N1) gemäss Signalisations- und Markierungsplan vom 23. Februar 2016 und den beiden Plänen Lichtsignalanlagen West und Ost vom 29. Mai 2015: «Einfahrt verboten», «Höchsthöhe 4.2 m», «Höchsthöhe 4.3 m», «Hindernis rechts umfahren», «Kein Vortritt».

II Anbringen folgender Vorschrifts- und Vortrittsignale beim Anschluss Rheineck (Nationalstrasse N1) gemäss Signalisations- und Markierungsplan vom 23. Februar 2016 und den beiden Plänen Lichtsignalanlagen West und Ost vom 29. Mai 2015: «Einfahrt verboten», «Hindernis rechts umfahren», «Kein Vortritt».

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SR 741.01 SR 741.21

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2016-0786

BBl 2016

III Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, eingesehen werden.

29. März 2016

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

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