Strategische Ziele des Bundesrates für den Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) für die Jahre 2017­2020 vom 9. November 2016

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Einleitung

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ist eine öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung.

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Das EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen und weiteren Akteurinnen und Akteuren in der Berufsbildung, für die Begleitung und Umsetzung von Berufsreformen und -revisionen sowie für Berufsbildungsforschung. Es nimmt die Aufgaben nach den Artikeln 48 und 48a des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20021 wahr.

Die Tätigkeiten, die Organisation und die Finanzierung des EHB sind in der EHBVerordnung vom 14. September 20052 geregelt.

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Der Bund ist Eigentümer des EHB. Gemäss Artikel 25 der EHB-Verordnung legt der Bundesrat die strategischen Ziele des EHB fest. Sie sind zeitlich und inhaltlich auf den Zahlungsrahmen abgestimmt, den die eidgenössischen Räte am 15. September 20163 beschlossen haben.

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Programmatische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB

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seine Rolle als die Expertenorganisation des Bundes für die Berufsbildung und als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die Verbundpartner wahrnimmt;

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Aufgaben von nationalem Interesse erfüllt, im Dialog mit der Gesellschaft steht und im Rahmen seines Auftrags zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt beiträgt;

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im Rahmen seines Auftrags die Problemstellungen und Strömungen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt frühzeitig aufgreift und mit

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Lösungsvorschlägen für die Akteure der Berufsbildung zur Weiterentwicklung derselben beiträgt.

3 3.1

Ziele in Bezug auf die Aufgaben und den Status des EHB Allgemeine Ziele

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Das EHB nimmt schweizweit eine führende Position im Bereich der Ausund Weiterbildung von Berufsbildungspersonen sowie der Berufsentwicklung und Berufsbildungsforschung ein.

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Es unterstützt die Strategie des Bundes für die internationale Berufsbildungszusammenarbeit und trägt mit spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten, mit seiner Forschung und mit seinen Dienstleistungen in der Berufsentwicklung zur Stärkung des dualen Modells der Berufsbildung im internationalen Kontext bei.

(6)

Die Leistungen des EHB im Dienst der Verbundpartnerschaft sind in der Berufsbildungspraxis verankert und von grosser Nähe zur Arbeitswelt gekennzeichnet.

(7)

Das EHB wirkt bei der Überprüfung seiner gesetzlichen Grundlagen mit und bereitet eine institutionelle Akkreditierung als Hochschule gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 20114 vor. Die Akkreditierung dient der Qualitätssicherung, der Anerkennung in der Hochschullandschaft und der Stärkung der Autonomie des EHB.

(8)

Das EHB verfügt über ein angemessenes Risikomanagementsystem in Anlehnung an ISO 31000. Es meldet dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Risiken, die auf den Bund zukommen könnten.

(9)

Das EHB erbringt Leistungen von hoher Qualität. Es verfügt über ein den internationalen Standards genügendes sowie effizientes und effektives Qualitätsmanagement.

3.2

Spezifische Ziele für einzelne Leistungsbereiche

a. Aus- und Weiterbildung (10) Das EHB fördert mit seinen Studiengängen, Kursen und Zusatzausbildungen die Qualität des Berufsbildungssystems und begünstigt das lebenslange Lernen der Berufsbildungsverantwortlichen.

(11) Es entwickelt und vermittelt praxisverankerte und wissenschaftsbasierte Erkenntnisse und Kompetenzen.

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(12) Es qualifiziert Berufsbildungsverantwortliche, Prüfungsexpertinnen und ­ experten sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Berufsbildung inhaltlich und didaktisch zweckmässig und bereitet sie auf die mit ihren Aufgaben verbundenen Herausforderungen vor.

b. Forschung und Entwicklung (13) Das EHB schafft mit seiner Forschung evidenzbasierte Grundlagen und bereitet bestehende Studien und Forschungsresultate auf für die Beantwortung offener Fragen, für die Lösung sich abzeichnender Probleme und für die Bewältigung künftiger Herausforderungen des Berufsbildungssystems.

Es trägt so zur Steuerung und Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems durch dessen Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen bei.

(14) Es sorgt aktiv für den Wissenstransfer in die Praxis der Berufsbildung und der Arbeitswelt.

(15) Es ist mit seinen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und dem Studiengang «Master of Science in Berufsbildung» in der Hochschullandschaft anerkannt.

c. Dienstleistungen (16) Das EHB unterstützt die Verbundpartner bei der Neu- und Weiterentwicklung der Berufe unter Berücksichtigung von deren Bedürfnissen.

(17) Es unterstützt die Verbundpartner bei einer gesamtschweizerisch harmonisierten und sprachregional verträglichen Umsetzung der Berufsbildung.

3.3

Strategische Themenfelder

(18) Das EHB reagiert insbesondere in folgenden Themenfeldern auf gesellschaftliche Veränderungen und neue Herausforderungen in Berufsbildung und Arbeitswelt: ­ Fachkräfte- und Qualifikationsbedarf ­ Mehrsprachigkeit und Mobilität ­ Migration ­ Heterogenität ­ technologieunterstütztes Lernen (technology-enhanced learning) ­ Fach- und Berufsfelddidaktik

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Finanzielle Ziele (19) Das EHB wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt und setzt seine Ressourcen wirtschaftlich und wirksam ein.

(20) Es finanziert seine Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen (Bundesbeitrag, Gebühren, Einnahmen aus der Zusammen8543

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arbeit mit Dritten, Zuwendungen) und erzielt über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis.

(21) Es bietet seine Ausbildungen im Vergleich zu anderen Anbietern in der Schweiz, namentlich den pädagogischen Hochschulen, zu vergleichbaren Kosten an.

(22) Es erhöht den Zweit- und Drittmittelanteil der Sparte Forschung und Entwicklung bis Ende der Geltungsdauer dieser strategischen Ziele auf 20 Prozent.

(23) Es bietet seine Dienstleistungen am Markt grundsätzlich kostendeckend an.

Eine Ausnahme bilden die Dienstleistungen im öffentlichen Interesse.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele (24) Das EHB betreibt eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik.

(25) Es fördert die Chancengleichheit und bietet für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen an in einem Arbeitsumfeld, das die persönliche Entwicklung und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert.

(26) Es achtet bei seinen Vorgesetzten und Mitarbeitenden auf Integrität und fördert durch seine Personalpolitik die hohe Fachkompetenz der Mitarbeitenden, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig ist.

(27) Es betreibt aktive Nachwuchsförderung in der Berufsbildungsforschung und verfügt über angemessene Laufbahnmodelle. Seine Profile, Bedingungen und Anstellungsverfahren sind hochschulkonform.

(28) Es engagiert sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

(29) Es hält den Anteil an Lernenden von mindestens 5 Prozent des Personalbestandes.

(30) Es richtet das Leistungsniveau der Vorsorgepläne an jenen der Bundesverwaltung aus und verteilt die Lasten angemessen auf Versicherte und Arbeitgeber.

(31) Es informiert den Bundesrat bei einer sanierungsbedürftigen Unterdeckung der beruflichen Vorsorge über die vorgesehenen Massnahmen.

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Kooperationen (32) Das EHB kooperiert mit anderen Institutionen, soweit dies der Erfüllung der strategischen Ziele dienlich ist.

(33) Es arbeitet mit anderen Anbietern von Ausbildungen für Berufsbildungsverantwortliche zusammen mit dem Ziel kundennaher, schweizweit harmonisierter Ausbildungsangebote.

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(34) Es nutzt Synergien in der Forschung und fördert den wissenschaftlichen Dialog im Bereich der Berufsbildung mit anderen Hochschulen. Es kooperiert zielgerichtet mit Praxispartnern, anderen Hochschulen und weiteren Forschungsinstitutionen.

7 7. 1

Schlussbestimmungen Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat kann bei Bedarf diese strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem EHB-Rat.

7.2

Berichterstattung

Das EHB berichtet dem Bundesrat zeitgleich und in Ergänzung zum Geschäftsbericht im Frühjahr schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Es erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.

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Es pflegt während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, dies namentlich im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.

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9. November 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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