Richtplan des Kantons Zürich Genehmigung Teilrevision Richtplan Kanton ZH, Innovationspark Dübendorf Der Bundesrat hat am 31. August 2016 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 15. August 2016 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung Innovationspark Dübendorf unter dem Vorbehalt der Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Die Richtplanfestlegung unter Punkt 6.6.2, Objekt Nr. 6 «Heliport mit Bundesbasis, Wangen-Brüttisellen» wird nicht genehmigt. Der Kanton wird beauftragt, den Richtplantext innert zwei Monaten entsprechend nachzuführen und zu veröffentlichen.

3.

Soweit der in der Richtplankarte bezeichnete Perimeter der «Gebietsplanung Nationaler Innovationspark, Hubstandort Dübendorf» nicht mit dem im neuen Objektblatt Militärflugplatz Dübendorf des angepassten Sachplans Militär ausgeschiedenen Perimeter für den Innovationspark übereinstimmt, ist für die nachgeordnete Planung, namentlich für den kantonalen Gestaltungsplan, der Perimeter im Sachplan Militär massgebend.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

27. September 2016

2016-2442

Bundesamt für Raumentwicklung

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