16.016 Botschaft zur Legislaturplanung 2015­2019 vom 27. Januar 2016

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zur Legislaturplanung 2015­2019 und beantragen Ihnen, dem beiliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2012

M

12.3185

Interdepartementale Herangehensweise für die nächste Legislaturplanung (N 15.6.12, FDP-Liberale Fraktion; S 28.11.12)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Januar 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2015-2936

1105

Übersicht Die Legislaturplanung für die Legislaturperiode 2015­2019 umfasst nebst den Perspektiven 2030 und der Lageanalyse hauptsächlich 3 politische Leitlinien, 16 ihnen zugeordnete Ziele und zu jedem Ziel die geplanten Erlasse und andere Massnahmen ­ 60 Vorhaben insgesamt. Sie weist mit dem Legislaturfinanzplan zudem den Finanzbedarf für die Legislaturperiode aus. Der Bundesversammlung wird beantragt, mit einem einfachen Bundesbeschluss die Legislaturplanung zu genehmigen.

Die Botschaft gliedert sich in einen Hauptteil und ein umfangreiches Anhangwerk.

Nach einer Einleitung (Ziff. 1) wird zunächst eine Bilanz der Legislatur 2011­2015 gezogen (Ziff. 2). Es folgt, gestützt auf ausgewählte Indikatoren, die Lagebeurteilung (Ziff. 3). Anschliessend werden die vier Szenarien des Berichts «Perspektiven 2030» und die daraus abgeleiteten Chancen und Gefahren für die Bundespolitik präsentiert (Ziff. 4). Der sich aus der Lagebeurteilung ergebende Handlungsbedarf wird im Hauptkapitel (Ziff. 5) dieser Botschaft ausführlich in die Schwerpunkte der politischen Agenda des Bundesrates für die Legislaturperiode 2015­2019 ausdifferenziert: in 3 politische Leitlinien und in 16 Ziele. Jedem dieser 16 Legislaturziele sind die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere notwendige Massnahmen zugeordnet ­ 60 Vorhaben insgesamt. Die verschiedenen Ziele sind gleich wichtig, doch in gewissen Bereichen braucht es grössere Anstrengungen, die gesetzten Ziele zu erreichen, als in anderen. Sie werden jeweils kurz erläutert und sind soweit möglich mit quantifizierbaren Zielen und entsprechenden Indikatoren versehen, die dem Monitoring der Ziele dienen. Im Kapitel über den Legislaturfinanzplan (Ziff. 6) wird der Finanzbedarf für die Legislaturperiode ausgewiesen. Der Finanzplan ist mit dem Legislaturplan so eng wie möglich sachlich und zeitlich verknüpft.

Anschliessend wird die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019» kurz dargestellt (Ziff. 7). Das letzte Kapitel zeigt die Verknüpfung der Legislaturplanung 2015­2019 mit weiteren Strategien des Bundesrates (Ziff. 8).

Anhang 1 gibt einen Überblick ­ nach Leitlinien und Zielen geordnet ­ über alle Erlassentwürfe, die der Bundesrat während der Legislaturperiode der Bundesversammlung vorzulegen plant (Gesetzgebungsprogramm). Anhang 2 enthält das detaillierte
Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans in tabellarischer Form und versehen mit Kommentaren. Anhang 3 beinhaltet die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019». Anhang 4 gibt einen Überblick über die Indikatoren, die den einzelnen Zielen zur Überprüfung der Zielerreichung zugeordnet sind.

Der Bundesbeschluss listet die 3 politischen Leitlinien und die 16 Ziele der Legislatur auf und ordnet ihnen die geplanten 60 Massnahmen ­ Erlasse der Bundesversammlung und weitere Massnahmen ­ zu, die zur Zielerreichung erforderlich sind.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Einleitung 1.1 Gesetzliche Vorgaben 1.2 Kontinuität und Stabilität als Grundprinzipien 1.3 Umgang mit verabschiedeten Vorlagen 1.4 Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen 1.5 Stärkung des politischen Dialogs 1.6 Quantifizierbare Ziele und Überprüfung der Zielerreichung 1.7 Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

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2

Bilanz der Legislaturplanung 2011­2015

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3

Lagebeurteilung 3.1 Die Schweiz im internationalen Umfeld 3.2 Die Schweiz als Werk-, Denk- und Schaffensplatz 3.3 Die Schweiz und ihre Gesellschaft

1133 1133 1141 1147

4

Synthese des Berichts «Perspektiven 2030» 4.1 Die vier Szenarien 4.2 Chancen und Gefahren für die Bundespolitik

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5

Leitlinien 5.1 Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig 5.1.1 Ziel 1: Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert effiziente staatliche Leistungen 5.1.2 Ziel 2: Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit 5.1.3 Ziel 3: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten 5.1.4 Ziel 4: Die Schweiz erneuert und entwickelt ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU 5.1.5 Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft 5.1.6 Ziel 6: Die Schweiz sorgt für bedürfnisgerechte, zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen

1158 1159 1160 1162

1164 1166 1168 1170

1107

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5.1.7

5.2

5.3

6

Ziel 7: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend und sichert eine nachhaltige Energieversorgung Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit 5.2.1 Ziel 8: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen 5.2.2 Ziel 9: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern 5.2.3 Ziel 10: Die Schweiz stärkt ihr Engagement für die internationale Zusammenarbeit und baut ihre Rolle als Gastland internationaler Organisationen aus Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt 5.3.1 Ziel 11: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig 5.3.2 Ziel 12: Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld 5.3.3 Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration und nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial 5.3.4 Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam 5.3.5 Ziel 15: Die Schweiz kennt die inneren und äusseren Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten 5.3.6 Ziel 16: Die Schweiz engagiert sich aktiv für die internationale Stabilität

Legislaturfinanzplan 2017­2019 6.1 Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung 6.2 Strukturelle Defizite trotz Stabilisierungsprogramm 2017­2019 6.3 Bedeutung der Schuldenbremse im Legislaturfinanzplan 6.4 Einnahmen wachsen nur verhalten 6.5 Ausgabenwachstum geprägt durch neue Vorhaben und Reformen 6.6 Schlussfolgerungen

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7

8

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019 (Kurzfassung) 7.1 Nachhaltigkeitsverständnis 7.2 Einbettung der Nachhaltigkeitspolitik auf nationaler und internationaler Ebene 7.3 Funktion und Adressaten der Strategie Nachhaltige Entwicklung 7.4 Aktionsplan 7.5 Internationales Engagement 7.6 Der Bund als Vorbild 7.7 Monitoring und Berichterstattung 7.8 Bundesinterne Organisation 7.9 Partnerschaften zur Umsetzung

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Weitere Strategien des Bundesrates 8.1 Neue Wachstumspolitik 2016­2019 8.2 Fachkräfteinitiative 8.3 Informationsgesellschaft Schweiz 8.4 E-Government 8.5 Strategie «Gesundheit2020» 8.6 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation 8.7 Roadmap Forschungsinfrastrukturen 2015 8.8 Energiestrategie 2050 8.9 Umweltpolitik 8.10 Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015

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1197 1198 1198 1203 1204 1204 1205 1207

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Anhänge: 1 Gesetzgebungsprogramm 2015­2019 2 Bericht zum Legislaturfinanzplan 2017­2019 3 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019 4 Synopsis der Indikatoren

1217 1228 1229 1230

Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2015­2019 (Entwurf)

1233

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Botschaft 1

Einleitung

Die vorliegende Botschaft stellt die politischen Leitlinien und die ihnen zugeordneten Ziele und Massnahmen der Regierungspolitik 2015­2019 des Bundesrates dar.

Sie enthält überdies den Legislaturfinanzplan 2017­2019 und die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019» und zeigt die Verknüpfung der Legislaturplanung 2015­2019 mit weiteren Strategien des Bundesrates auf. Zusammen mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die politischen Leitlinien, die Ziele und die Massnahmen der Legislaturplanung 2015­2019.

1.1

Gesetzliche Vorgaben

Der Bundesrat, als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten (Art. 174 und 180 der Bundesverfassung1, BV). Die Bundesversammlung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit (Art. 173 Abs. 1 Bst. g BV). Nach Artikel 146 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022 (ParlG) unterbreitet der Bundesrat zu Beginn der Legislaturperiode der Bundesversammlung eine Botschaft zur Legislaturplanung und den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung.

Der Bundesbeschluss definiert die politischen Leitlinien und Ziele der Legislatur und ordnet ihnen die geplanten Massnahmen ­ Erlasse der Bundesversammlung und weitere Massnahmen ­ zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind. In der Botschaft zur Legislaturplanung werden den Zielen Indikatoren zugeordnet, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Die Botschaft enthält auch eine Lagebeurteilung, die sich auf Indikatoren abstützt. Zudem gibt sie einen Überblick über die bedeutendsten Erlassentwürfe, die der Bundesrat während der Legislaturperiode der Bundesversammlung vorzulegen plant (Gesetzgebungsprogramm) sowie über andere bedeutende Vorhaben.

In der Botschaft zur Legislaturplanung wird ferner der Legislaturfinanzplan dargelegt, der den Finanzbedarf für die Legislaturperiode festlegt. Die Ziele und die Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan sind sachlich und zeitlich so eng wie möglich miteinander verknüpft.

Legislaturplanung und Jahresziele informieren das Parlament über die politische Agenda der Regierung. Der Bundesrat wird seine Tätigkeit entsprechend ausrichten und in seinen Jahreszielen jeweils konkretisieren, welche Ziele mit welchen Massnahmen im entsprechenden Jahr erreicht werden sollen. Auf dieser Grundlage wird er dem Parlament im Geschäftsbericht jährlich Rechenschaft ablegen.

1 2

SR 101 SR 171.10

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Der Bundesrat behält sich vor, von der Legislaturplanung abzuweichen, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern.

1.2

Kontinuität und Stabilität als Grundprinzipien

Unser politisches System ist auf Kontinuität und Stabilität angelegt. Unsere staatlichen Institutionen sind so eingerichtet, dass Parlamentswahlen und Legislaturwechsel keine radikalen Veränderungen bewirken. Es gibt keine abrupten Regierungswechsel. Unsere Referendumsdemokratie fördert die Suche nach Konsens und Kompromiss, damit Sachvorlagen in den Volksabstimmungen Bestand haben.

Wir streben nach Konkordanz und Einbindung aller massgeblichen Kräfte in die politische Entscheidfindung. Der Gesetzgebungsprozess gestaltet sich dadurch aufwendiger, aber auch beständiger als in parlamentarischen Regierungssystemen.

Es gibt keine Kehrtwenden im Anschluss an Wahlen. Unser System ist geprägt von Kontinuität und Langfristigkeit, auch im beharrlichen Verfolgen und Umsetzen von Zielen und Strategien. Das Legislaturprogramm von Bundesrat und Parlament ist deshalb auch stärker von den Entscheiden der Vergangenheit geprägt und wirkt intensiver in die Zukunft hinein als Regierungsprogramme im Ausland. Die Legislaturplanung bildet die längerfristig geplante Politik der Regierung für die nächsten vier Jahre ab. Schliesslich wird in der neuen Legislatur die bisherige politische Strategie zwar überprüft, doch im Wesentlichen auf dem Bestehenden weitergebaut: Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode werden umgesetzt; über neu geplante Geschäfte wird teilweise erst in der übernächsten Periode abgestimmt; die heute geplante Politik wirkt sich frühestens in einigen Jahren aus. In diesem Sinne ist die Strategie des Bundesrates, wie sie in den politischen Leitlinien und den Zielen zum Ausdruck kommt, jeweils über den Zeitraum einer Legislatur hinaus gültig.

1.3

Umgang mit verabschiedeten Vorlagen

Bereits vom Bundesrat verabschiedete Vorlagen entfalten ihre Wirkung oftmals mittel- bis langfristig, und die Umsetzungsarbeiten können sich über eine Legislaturperiode hinaus erstrecken. So beschäftigen sich die Bundesverwaltung und in vielen Fällen auch die Kantone oftmals auch zu Beginn einer neuen Legislaturperiode mit bereits verabschiedeten Vorlagen. Der Fokus der Botschaft zur Legislaturplanung liegt jedoch auf jenen Geschäften, über die der Bundesrat in der entsprechenden Legislaturperiode befinden wird, und stellt somit eine prospektive Darstellung der während der kommenden vier Jahre geplanten prioritären Massnahmen dar. Nichtsdestotrotz ist die Strategie des Bundesrates zu den Leitlinien und Zielen der Legislaturplanung geprägt von Erkenntnissen aus bereits verabschiedeten Vorlagen und gegenwärtigen politischen Herausforderungen.

1111

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1.4

Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen

In der Legislatur- und der Legislaturfinanzplanung werden seit einigen Jahren die Aufgaben- und die Ressourcensicht näher zusammengeführt: ­

Seit der Teilrevision vom 5. Dezember 20083 der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20064 (FHV) gilt, dass bedeutende mehrjährige Finanzvorlagen hinsichtlich Planung, Beratung und Beschlussfassung mit der Legislaturplanung zeitlich zu koordinieren sind (Art. 7 Abs. 2 FHV). Durch die Einführung einer Ordnungsfrist von höchstens sechs Monaten zwischen der Botschaft zur Legislaturplanung und den Botschaften zu den bedeutenden Finanzvorlagen werden die Planungsprozesse im Grundsatz parallel ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die Legislaturplanung und die Finanzvorlagen weitgehend gleichzeitig erarbeitet werden. So können dem Parlament die Botschaften zu den Finanzvorlagen kurz nach der Botschaft zur Legislaturplanung, grundsätzlich noch zu Beginn des ersten Legislaturjahrs, unterbreitet und die Finanzvorlagen vom Parlament im Regelfall mit Wirkung ab dem zweiten Legislaturjahr verabschiedet werden. Mit dieser neuen zeitlichen Abstimmung kann dem Parlament ein konsistentes Planungspaket unterbreitet werden, das Gesamt- und Sektoralsicht sowie finanz- und sachpolitische Postulate umfassend berücksichtigt.

­

Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) hat die funktionale Gliederung im (Legislatur-)Finanzplan, das heisst die Zuordnung der Ausgaben nach Aufgaben- bzw. Politikbereichen, den Charakter eines eigentlichen Aufgabenportfolios erhalten. Für die rund 44 Aufgaben gemäss funktionaler Gliederung werden systematisch Ziele, Massnahmen und Ressourcen ausgewiesen, in der Absicht, die längerfristige Ausrichtung der Finanzplanung und deren engere Verbindung mit der Sachplanung zu unterstützen. Der Legislaturfinanzplan wird zudem für ausgewählte Aufgabenbereiche mit längerfristigen Entwicklungsszenarien ergänzt.

­

In der Legislaturplanung 2015­2019 werden soweit möglich die Ziele den Aufgabengebieten gemäss Aufgabenportfolio zugeordnet. Somit wird aufgezeigt, in welchen Aufgabengebieten die verschiedenen Ziele umgesetzt werden sollen.

Im Weiteren haben die eidgenössischen Räte am 26. September 2014 die Gesetzesänderungen zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) beschlossen.5 Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Programm FLAG (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) soll ein neues, flächendeckendes Führungsmodell für die Bundesverwaltung eingeführt werden. Die ziel- und ergebnisorientierte Verwaltungsführung soll die Transparenz und Steuerbarkeit auf allen Ebenen verbessern. Das neue Führungsmodell wird auf den 1. Januar 2017 eingeführt. Mit dem NFB soll die Haushaltssteuerung weiter verbessert werden. Die Errungenschaften im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und dem NRM sollen 3 4 5

AS 2008 6455 SR 611.01 BBl 2014 7311

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mit einer stärkeren Ausrichtung der Finanzplanung und Budgetierung auf Leistungen und ­ soweit möglich ­ auf Wirkungen ergänzt werden («Performance Budgeting»). Die generellen Ziele des NFB sind: ­

Verbesserung von Haushaltssteuerung und -vollzug durch Stärkung der mittelfristigen Planung und Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen, Ressourcen und Leistungen auf allen Ebenen (Parlament, Bundesrat und Verwaltung).

­

Weiterentwicklung der ergebnisorientierten Verwaltungsführung und Verwaltungskultur durch verstärkte Eigenverantwortung der Verwaltungseinheiten bei der Leistungserbringung und vergrösserte Freiräume beim Mitteleinsatz.

­

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in der Bundesverwaltung.

1.5

Stärkung des politischen Dialogs

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, im Rahmen der Legislaturplanung den politischen Dialog mit den Parteien und mit den Kantonen zu stärken. Deshalb hat er sie frühzeitig informiert und konsultiert, damit gegebenenfalls die Prioritäten der Parteien und Kantone in die Strategiefindung integriert werden können.

An den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 28. August 2015 hat sich eine Delegation des Bundesrates mit den Parteipräsidentinnen und Parteipräsidenten sowie Fraktionschefinnen und Fraktionschefs der Regierungsparteien über die Leitlinien und die Ziele der kommenden Legislatur unterhalten. Wie bereits bei der Erarbeitung der Legislaturplanung 2011­2015 wurden die Prioritäten und Schwerpunkte der Parteien damit früh zur Kenntnis genommen.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde in einer ersten Phase eingeladen, zum Bericht «Perspektiven 2030» des Perspektivstabs der Bundesverwaltung Stellung zu beziehen und ihre Erwartungen und Vorstellungen zur strategischen Ausrichtung der Legislaturplanung 2015­2019 des Bundes einzubringen. Anschliessend fand am 5. Oktober 2015 eine Anhörung der KdK mit einer Delegation des Bundesrates statt.

1.6

Quantifizierbare Ziele und Überprüfung der Zielerreichung

Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung und der Wirksamkeit in der Bundesverwaltung Für die Überprüfung der Zielerreichung und der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen stehen auf Bundesebene verschiedene Instrumentarien zur Verfügung.

Gemäss Artikel 170 BV sorgt das Parlament dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Mit der Parlamentarischen Verwal1113

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tungskontrolle (PVK) verfügen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über eine eigene Dienststelle, die Evaluationen vornimmt. Weiter erstellt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Wirkungsanalysen.

Die Evaluation ist auf Gesetzes- und Verordnungsebene sowie in verwaltungsinternen Richtlinien verankert. Die parlamentarischen Kommissionen können Wirksamkeitsprüfungen vom Bundesrat verlangen oder selber in Auftrag geben.

Gemäss Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe f ParlG müssen die Legislativkommissionen die Resultate von Wirksamkeitsprüfungen berücksichtigen. Zudem müssen die Kommissionen jedes Rates für die Koordination und Kohärenz der Evaluationstätigkeiten besorgt sein.

Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g ParlG ist der Bundesrat verpflichtet, sich in seinen Botschaften über die Vollzugstauglichkeit eines Erlassentwurfs und dessen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu äussern.

In den Jahreszielen und im Geschäftsbericht des Bundesrates werden auf Wunsch der GPK die wichtigsten Wirksamkeitsüberprüfungen des Berichtsjahres jeweils in separaten Anhängen aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, auf welcher rechtlichen Grundlage konkrete Evaluationen erstellt worden sind.

Zielüberprüfung in der Legislaturplanung Um die Anforderungen des ParlG (Art. 144 Abs. 3 Jahresziele des Bundesrates und Geschäftsbericht; Art. 146 Abs. 3 Legislaturplanung) zu erfüllen, wurden die sechzehn strategischen Ziele der Legislaturperiode 2015­2019 soweit möglich mit quantifizierbaren Zielen und entsprechenden Indikatoren (im Weiteren als «Legislaturindikatoren» bezeichnet) versehen. «Quantifizierbare Ziele» sind messbare Ziele, wobei diese entweder einen festgelegten Zielwert oder ­ wo dies nicht möglich ist ­ eine angestrebte Entwicklungstendenz beinhalten.

In Bezug auf den Zweck der Legislaturindikatoren ist der Monitoring-Charakter zu unterstreichen. Das Monitoring ermöglicht es, mittels der Indikatoren die Legislaturziele zu beobachten. Das Monitoring macht auf Entwicklungen aufmerksam und soll die entsprechenden Diskussionen auslösen. Die Legislaturindikatoren sind jedoch weder für eine Evaluation spezifischer Politikprogramme noch für deren Controlling (Steuerung) geeignet; denn es besteht erstens kein unmittelbarer UrsachenWirkungs-Zusammenhang zwischen bundesrätlicher Zielfestlegung
bzw. Politikbestimmung und Zielerreichung. Häufig hat der Bundesrat gar nicht die alleinige Handlungskompetenz, sondern teilt sie z.B. mit den Kantonen. Zudem können externe, nicht kontrollierbare Einflüsse die Zielerreichung ebenfalls beeinflussen.

Zweitens sind die Monitoring-Indikatoren in der Regel auf einer übergeordneten Ebene angesiedelt und können kaum direkt für die Steuerung von Politikprogrammen dienen.

Die Auswahl der Legislaturindikatoren ist nicht zufällig. Sie stammen alle aus dem Indikatorensystem für Bundesrat und Parlament. Die Indikatoren sind in der Struktur des Systems verortet (Bezugsrahmen, Typologie, partizipative Prozesse etc.) und wurden mit den federführenden Ämtern im Konsens und unter Einhaltung der Prinzipien der amtlichen Statistik ausgewählt. Die Struktur des Systems hat bei der Auswahl der Indikatoren für die Legislaturplanung geholfen. Gemeinsam mit den 1114

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Generalsekretariaten der Departemente und den Ämtern wurden diejenigen Indikatoren aus dem System ausgewählt, die repräsentativ für ein bestimmtes Themenfeld sind.

Die Grenzen des Systems ergeben sich daraus, dass sich die sechzehn strategischen Ziele des Bundesrates auf unterschiedlich grosse Themenbereiche beziehen. Die quantifizierbaren Ziele decken in der Regel nur einen Teil dieser strategischen Ziele ab. Die Indikatoren ihrerseits können ebenfalls nur einen Teil des quantifizierbaren Ziels abdecken. Mit der Formulierung eines quantifizierbaren Ziels und der Auswahl eines entsprechenden Indikators wird daher ein bestimmter Aspekt eines strategischen Ziels hervorgehoben. Jedes quantifizierbare Ziel wird mit den entsprechenden Indikatoren beobachtet.

Die Legislaturindikatoren sind Kommunikationsinstrumente, die für das Monitoring der Erreichung der Ziele der Legislaturplanung eingesetzt werden. Die Auswahl einer begrenzten Anzahl an Indikatoren ­ ein bis zwei pro quantifizierbares Ziel ­ ermöglicht einen raschen Überblick und eine Orientierung über die beobachteten Entwicklungen. Dies ist insbesondere mit Blick auf eine überschaubare Kommunikation der Legislaturziele von Bedeutung. Bei der Publikation der Legislaturindikatoren wird jeder ausführlich beschrieben und seine repräsentative Eignung für ein bestimmtes Themenfeld begründet. Die Legislaturindikatoren werden jährlich mit Grafiken und Kommentaren im Geschäftsbericht des Bundesrates publiziert. In der Lagebeurteilung der Botschaft zur Legislaturplanung werden die Legislaturindikatoren und andere Indikatoren aus dem System sowie weiterführende Informationen berücksichtigt. Die Legislaturindikatoren sind auch auf dem Portal des Bundesamtes für Statistik (BFS)6 elektronisch zugänglich.

1.7

Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes

Gemäss Artikel 9 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19927 wird für jede Legislaturperiode ein statistisches Mehrjahresprogramm erstellt. Das Mehrjahresprogramm gibt Auskunft über wichtige statistische Arbeiten der Bundesstatistik, den jeweiligen finanziellen und personellen Aufwand des Bundes, die Auswirkungen für Mitwirkende und Befragte sowie über die vorgesehene internationale Zusammenarbeit. Das Parlament erhält so die Möglichkeit, das für die nächsten Jahre vorgeschlagene Programm der bundesstatistischen Tätigkeiten auch unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunkte und Zielsetzungen zu würdigen, wie sie z.B. in den politischen Leitlinien und Zielen der Legislaturplanung 2015­2019 festgehalten sind.

6 7

www.bfs.admin.ch > Themen > Indikatorensysteme > Legislaturindikatoren SR 431.01

1115

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1.8

Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die vorliegende Botschaft und insbesondere die in Ziffer 3 (Lagebeurteilung) und in Ziffer 5 erwähnten Leitlinien und Ziele sind im Sinne der Motion 12.3185 «Interdepartementale Herangehensweise für die nächste Legislaturplanung». Diese Motion wurde am 15. März 2012 eingereicht und fordert, dass bei der Beurteilung der Ausgangslage der Schweiz und der Ausarbeitung der Ziele und Massnahmen für die nächste Legislaturplanung keine sektorielle, sondern eine interdepartementale Herangehensweise anzuwenden ist. Sie wurde vom Nationalrat am 15. Juni 2012 und vom Ständerat am 28. November 2012 angenommen.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 15. Oktober 2014 hat der Bundesrat bereits vor der ersten Aussprache über die politischen Herausforderungen der Legislaturperiode 2015­2019 entschieden, dass die Anzahl Leitlinien und Ziele möglichst tief gehalten werden soll. Damit sollen der interdepartementale Fokus verstärkt und klare Prioritäten gesetzt werden.

Bei seiner Aussprache im Januar 2015 hat der Bundesrat drei Schwerpunkte für die Legislaturperiode 2015­2019 festgelegt: Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit.

Diese drei Schwerpunkte bilden die Basis für die interdepartementalen Leitlinien der Legislaturplanung 2015­2019. Gemäss der Forderung der Motion 12.3185 hat der Bundesrat ferner entschieden, dass die Aussenpolitik in allen drei Hauptthemen integriert wird, da eine Wechselwirkung mit zahlreichen Politikbereichen besteht.

Das Hauptthema der Sicherheit soll sowohl Aspekte der inneren und äusseren wie auch der sozialen Sicherheit abdecken.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion 12.3185 «Interdepartementale Herangehensweise für die nächste Legislaturplanung».

2

Bilanz der Legislaturplanung 2011­2015

Für die 49. Legislaturperiode 2011­2015 wurde die Legislaturplanung auf folgende sieben Leitlinien ausgerichtet8:

8

­

Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus.

­

Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt.

­

Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet.

­

Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet.

­

Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet.

­

Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz.

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1116

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­

Die Schweiz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter.

Der Bundesrat zieht für die Legislaturperiode 2011­2015 eine positive Bilanz.

Im Folgenden wird ein Überblick zu den Schwerpunkten der Legislaturplanung 2011­2015 (Richtliniengeschäfte) gegeben. Eine ausführliche Bilanz der Legislaturplanung 2011­2015 findet sich in den Geschäftsberichten des Bundesrates seit 20129, wobei der Geschäftsbericht 2015 auch eine vollständige Übersicht über die gesamte Legislaturperiode enthält.

Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus Der Bundeshaushalt konnte auch in der vergangenen Legislatur im Gleichgewicht gehalten und der Schuldenabbau fortgesetzt werden: 2012­2015 resultierten strukturelle Überschüsse von rund 6 Milliarden, die Schuldenquote ging von 20 auf unter 17 Prozent zurück, dies bei gleichzeitig sinkenden Ausgaben- und Steuerquoten.

Dazu beigetragen hat unter anderem das vom Bundesrat 2012 verabschiedete und von den eidgenössischen Räten 2015 beschlossene Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket. Der Bundesrat hat ausserdem verschiedene Richtliniengeschäfte umgesetzt, die das Ziel haben, das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes auch in Zukunft zu wahren. Dazu gehören insbesondere die Fabi-Vorlage (Finanzierung der Schienenunterhaltskosten durch den Bahninfrastrukturfonds), die Neustrukturierung des Asylbereichs sowie die Altersreform 2020. Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung ­ «Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)» ­ vom 20. November 201310 wurde das Fundament gelegt für eine Stärkung der mittelfristigen Planung sowie eine transparente Verknüpfung von Ressourcen und Leistungen. Weiter hat sich der Bundesrat in der zweiten Hälfte der Legislatur mehrfach mit den mittelfristigen ausgabenpolitischen Prioritäten befasst. Dies war nicht zuletzt nötig, weil infolge einer verlangsamten Einnahmeentwicklung das Ausgabenwachstum der Legislaturperiode 2015­2019 im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017­2019 weiter gedrosselt werden muss.

Mit der Botschaft zur Legislaturplanung 2011­201511 bekräftigte der Bundesrat, dass die schweizerische Wirtschaft durch bestmögliche Rahmenbedingungen gefestigt werden soll. In seinem Bericht vom 15. Juni 201212 zur Wachstumspolitik 2012­2015
definierte er sieben Handlungsfelder und dreizehn Massnahmen, mit dem Ziel, die Produktivitätszuwächse allgemein und spezifisch in binnenorientierten Sektoren zu verbessern. Mit dem Bericht vom 13. Dezember 201313 über die Regu9 10 11 12 13

BBl 2013 1841, 2014 2005, 2015 1945 BBl 2014 767 BBl 2012 481 www.wbf.admin.ch > Themen > Wachstumspolitik des Bundes > 15.06.2012 Wachstumspolitik 2012­2015 im Zeichen der Produktivitätssteigerung im Binnenmarkt Bericht über die Regulierungskosten (in Erfüllung der Po. Fournier 10.3429 und Zuppiger 10.3592). www.seco.admin.ch > Themen >Wirtschaftspolitik > Regulierung > Regulierungskosten

1117

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lierungskosten hat der Bundesrat aufgezeigt, wo Potenziale für die Vereinfachung und Kostenreduktion bestehen. Für die Förderung der industriellen Produktion und des Tourismus in den verschiedenen Landesteilen schlug der Bundesrat mit dem Bericht vom 26. Juni 201314 ferner ein Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der bewährten Tourismuspolitik des Bundes vor. Ebenfalls hat der Bundesrat am 3. September 201415 die Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes ans Parlament überwiesen. Am 18. Februar 2015 hat er die Botschaft über die Standortförderung 2016­201916 verabschiedet.

Um verbesserte Voraussetzungen für die Stabilität und die Standortattraktivität des Finanzplatzes zu schaffen, verabschiedete der Bundesrat die Botschaft vom 20. April 201217 zur Genehmigung des Abkommens mit Österreich über die Zusammenarbeit im Steuer- und im Finanzmarktbereich. Wichtige Massnahmen im Bereich der Weiterentwicklung eines vertrauensbildenden, steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatzes Schweiz waren die Verabschiedung der Botschaft vom 13. Dezember 201318 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) und der Botschaft vom 16. Oktober 201319 zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes.

Der Bundesrat hat verschiedene Richtlinien umgesetzt, die das Ziel haben, die Agrarpolitik in Richtung einer integralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiterzuentwickeln. Schwerpunkte waren die Unterstützung der Qualitätsstrategie und die Förderung der produzierenden und umweltschonenden Landwirtschaft.

Wichtiger Meilenstein war dabei die Botschaft vom 1. Februar 201220 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2014­2017). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2014 über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 diskutiert und die Schwerpunkte festgelegt: Im Fokus stehen ein erfolgreicher Absatz auf den Märkten, die nachhaltige Produktion und Ressourcennutzung sowie die unternehmerische Entfaltung der Betriebe.

Die Optimierung der Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen war ein wichtiges Vorhaben für die Legislaturplanung 2011­2015. Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 29. November 201321 zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kann im Rahmen der Nationalratswahlen den
realen Entwicklungen Rechnung getragen und der reibungslose Vollzug auch künftig bürger- und parteifreundlich sichergestellt werden. Die geplante Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte betreffend die Vorprüfung von Volksinitiativen und die Erweiterung der materiellen Schranken (Bundesverfassung) wurde sistiert. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich 14

15 16 17 18 19 20 21

Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates (in Erfüllung der Mo. FN-N 12.3985 und FN-S 12.3989).

www.seco.admin.ch > Themen > Standortförderung > Tourismuspolitik BBl 2014 7119 BBl 2015 2381 BBl 2012 5307 BBl 2014 605 BBl 2013 8369 BBl 2012 2075 BBl 2013 9217

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kritisch oder sogar klar ablehnend zu den beiden Massnahmen geäussert. Für eine allfällige Überarbeitung der Entwürfe hat sich keine einheitliche Stossrichtung ergeben. Daher beantragte der Bundesrat dem Parlament, die zugrundeliegenden Motionen22 abzuschreiben.

Mit der Personalstrategie der Bundesverwaltung 2011­2015 legte der Bundesrat die personalpolitischen Schwerpunkte fest und zeigte auf, wie die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin auf die sich verändernden Rahmenbedingungen im Arbeitsmarkt reagieren will. Mit der Inkraftsetzung der Änderung vom 14. Dezember 201223 des Bundespersonalgesetzes (BPG) auf den 1. Juli 2013 konnte eine wichtige Massnahme aus der Personalstrategie der Bundesverwaltung 2011­2015 umgesetzt werden.

Das revidierte BPG trägt zur generellen Zielsetzung der Personalstrategie bei, die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung auszubauen. Um die Entwicklung in wichtigen Bereichen seiner Personalpolitik zu steuern, legte der Bundesrat für die Jahre 2011­2015 Sollwerte und Indikatoren fest. Wie der Bericht zum «Personalmanagement 2014» vom 13. März 2015 zeigt, konnte der Bundesrat die meisten seiner Ziele bereits ein Jahr vor deren Ablauf ganz oder teilweise erreichen.

Für die Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 wurde das Ziel formuliert, dass der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene stärker Einfluss nehmen soll.

Wichtige Vorlagen, mit welchen sich der Bundesrat während der vergangenen Legislaturperiode intensiv beschäftigt hat, waren u. a. die Aufrechterhaltung des bilateralen Weges mit der EU, die Reorganisation des Asylwesens, die Unternehmenssteuerreform III, die «Altersvorsorge 2020», die «Energiestrategie 2050» sowie die Armeereform. Mit seiner «Aussenpolitischen Strategie» vom März 2012 präsentierte der Bundesrat ferner die strategischen Schwerpunkte seiner Aussenpolitik: die Nachbarländer, die EU und EU-Mitgliedstaaten, Stabilität in Europa und der Welt sowie strategische Partnerschaften und globale Themen. Basierend auf der erwähnten Strategie, veröffentlichte der Bundesrat jährlich seinen «Aussenpolitischen Bericht», der einen Gesamtüberblick über die Schweizer Aussenpolitik im Berichtsjahr gibt.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 festgehalten, dass die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit des schweizerischen
Steuersystems gestärkt werden soll. Ein wichtiger Meilenstein in diesem Bereich ist die Unternehmenssteuerreform III. Die Botschaft dazu konnte am 5. Juni 201524 verabschiedet werden. Der Fokus der im Einklang mit den aktuellen internationalen Standards stehenden Massnahmen liegt auf Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Am 4. September 2013 hat der Bundesrat zudem von einem Bericht zum Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem im Energiebereich Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, dazu eine Konsultation zu eröffnen. Die Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem hat der Bundesrat am 28. Oktober 201525 verabschiedet. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe und zur Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen

22 23 24 25

Mo. 11.3468 der SPK-N und Mo. 11.3751 der SPK-S AS 2013 1493 BBl 2015 5069 BBl 2015 7877

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bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung nach der Volksabstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie ­ gegen die Heiratsstrafe» im Jahr 2016 verabschieden.

Die Informations- und Kommunikationstechnologien haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Der Bundesrat hat verschiedene Richtliniengeschäfte umgesetzt, die das Ziel haben, die Chancen dieser Technologien zu nutzen. So hat er am 29. Mai 2013 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier26 verabschiedet, gefolgt von der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Publikationsgesetzes am 28. August 201327. Im dritten Bericht zu «Vote électronique» vom 14. Juni 201328 definierte der Bundesrat u. a. die Bedingungen für die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe. Im Bereich «E-Government» konnte der Bundesrat am 16. April 201429 mit der Verabschiedung der «Open Government Data (OGD)-Strategie Schweiz 2014­2018» einen wichtigen Schritt tätigen. Mit der Etablierung von OGD treibt der Bundesrat die Entwicklung der Informationsgesellschaft voran und positioniert die Schweiz in der globalen Informationswirtschaft. Um die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zum Nutzen der Gesamtbevölkerung einzusetzen und den Wirtschaftsstandort Schweiz durch den Einsatz von IKT innovativ und wettbewerbsfähig zu gestalten, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 9. März 2012 die «Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz» aktualisiert.

Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt Die Welt ist zunehmend global vernetzt und verändert sich schnell. Um die Schweiz regional und global gut zu positionieren und ihren Einfluss im internationalen Kontext zu stärken, hat der Bundesrat während der Legislaturperiode 2011­2015 mehrere Richtliniengeschäfte verabschiedet. Wichtige Vorhaben waren die Verabschiedungen der Botschaft zur vorsorglichen Sperrung der Vermögenswerte von politisch exponierten Personen und deren Umfeld (PEP) am 21. Mai 201430 und der Botschaft zur Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds am 30. November 201231. Die Schweiz beteiligte sich auch an der Finanzierung der Wiederauffüllung der internationalen Entwicklungsagenturen (Weltbank/IDA). Am
4. Juli 2012 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu einem Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe32. Ferner konnte der internationale Standort Genf durch diverse Vorlagen gestärkt werden.

Mit der Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar 2014 sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU belastet. Die für die Legislaturperiode 2011­2015 vorgesehene Botschaft zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Kroatien wurde sistiert, und die Regelung der institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU konnte nicht abgeschlossen 26 27 28 29 30 31 32

BBl 2013 5321 BBl 2013 7057 BBl 2013 5069 BBl 2014 3493 BBl 2014 5265 BBl 2012 9627 BBl 2012 7205

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werden. Dennoch wurde am 17. Mai 2013 das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts33 abgeschlossen, am 20. Juni 2014 von der Bundesversammlung genehmigt, und es trat am 1. Dezember 2014 in Kraft. Die Vorbereitungen für das Abkommen mit der EU über eine Zusammenarbeit im Bereich der Chemikaliensicherheit (REACH und CLP) und für das Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit waren wichtige Vorhaben für die Legislaturperiode 2011­2015. Betreffend die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Kantone bei der Weiterentwicklung des Verhältnisses mit der EU gilt die Einrichtung des «Europadialoges» im Jahr 2012 als wichtiger Schritt.

Damit wurde ein permanentes Leitorgan zum Informationsaustausch in Europafragen zwischen dem Bund und den Kantonen eingerichtet.

Ein wichtiger Schwerpunkt des Bundesrats war ferner die Weiterentwicklung der schweizerischen Aussenwirtschaftsstrategie. In seinem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 vom 11. Januar 201234 vertiefte der Bundesrat die Aussenwirtschaftsstrategie mit dem Schwerpunktkapitel «Die Aussenwirtschaftsstrategie im Zeichen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise». Betreffend die Stärkung des multilateralen Handelssystems gilt der Abschluss des «Bali-Pakets» im Dezember 2013 mit dem neuen Abkommen über Handelserleichterungen als wichtige Etappe in den WTO-Verhandlungen. Die Schweiz ratifizierte dieses Abkommen im Sommer 2015. Trotz grossem Engagement der WTO-Mitgliedsländer in der ersten Jahreshälfte 2015 fehlte es an genügender substanzieller Konvergenz und politischem Willen für die Festlegung eines weiteren «Arbeitsprogramms» betreffend die verbleibenden Themen der Doha-Runde. Ein Abschluss der Doha-Runde bleibt somit weiter ungewiss. Wichtige Meilensteine im Bereich der Aussenwirtschaft waren der Abschluss der Freihandelsabkommen mit China35 sowie mit Costa Rica und Panama36, die der Bundesrat am 4. September 2013 den eidgenössischen Räten mit zwei Botschaften vorlegte; auch konnten die Verhandlungen über das EFTAFreihandelsabkommen mit Indien vorangetrieben werden.

Für die Legislaturperiode 2011­2015 hat der Bundesrat das Ziel festgelegt, dass die Schweiz einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Armutsprobleme
und zur Minderung globaler Risiken leistet. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2013­2016 am 15. Februar 201237 hat der Bundesrat die Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz beantragt.

Die Verstärkung des Engagements der Schweiz im Bereich Menschenrechte, Friedenspolitik, Mediation und Gute Dienste war ein wichtiges Vorhaben für die Legislaturplanung 2011­2015. Mit der Verabschiedung der Botschaft zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen am 29. November 201338 und der Botschaft zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 19. Dezember 33 34 35 36 37 38

BBl 2013 3959 BBl 2012 827 BBl 2013 8165 BBl 2013 8057 BBl 2012 2485 BBl 2014 453

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201239 konnten nennenswerte Abkommen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ferner hat der Bundesrat am 28. Januar 2015 die Botschaft zu einem Überbrückungskredit zum Rahmenkredit zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit40 verabschiedet, damit die Laufzeit des Rahmenkredits bis Ende 2016 entsprechend verlängert werden kann.

Im «Aussenpolitischen Bericht 2014»41 legte der Bundesrat seine Strategie für eine differenzierte Aussenpolitik gegenüber autokratischen und menschenrechtsverletzenden Staaten und den Beitrag der Schweiz zur Respektierung der Menschenrechte vor Ort dar. Im Anhang veröffentlichte der Bundesrat den «Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz: Bilanz 2011­2014 und Perspektiven»42. Im Berichtszeitraum setzte sich die Schweiz in einem von gegensätzlichen Entwicklungen geprägten internationalen Umfeld weiterhin entschlossen, nach aussen wahrnehmbar und glaubwürdig für die Menschenrechte ein. In der Botschaft vom 4. September 201343 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China sowie des Abkommens zwischen der Schweiz und China über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen wird auch auf die Bedeutung des bilateralen Menschenrechtsdialogs eingegangen. Gegenstand des Menschenrechtsdialogs Schweiz-China sind hauptsächlich die Themen Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzug, Rechtsstaatlichkeit, Todesstrafe, Minderheitenrechte, Religionsfreiheit, Wirtschaft und Menschenrechte sowie internationale Fragen im Bereich der Menschenrechte. Als Reaktion auf ein Anliegen der zivilgesellschaftlichen Vertreter aus dem OSZE-Raum ist die Schweiz zudem als erstes Land mit gutem Beispiel vorangegangen und hat sich einer Selbstevaluation unterzogen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat die Umsetzung der OSZE-Verpflichtungen in der Schweiz evaluiert und Empfehlungen zur Verbesserung abgegeben44.

Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet In der Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 hat der Bundesrat betont, dass die Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung sicherheitspolitischer Gefahren und Risiken wirksam angewendet werden sollen. Am 19. Februar 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes45
(ZNDG) verabschiedet.

Ferner legte er mit seinem Bericht vom 9. Mai 2012 zur «Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+»46 dar, wie der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz für die Zeit nach 2015 weiterentwickelt, angepasst und verbessert werden können, damit die zuständigen Stellen die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen effizienter und wirksamer wahrnehmen können. Damit wurde eine solide Grundlage geschaffen, um die Interessen und Bedürfnisse von Bund und Kantonen 39 40 41 42 43 44 45 46

BBl 2013 661 BBl 2015 1439 BBl 2015 1055 BBl 2015 1215 BBl 2013 8165 Aussenpolitischer Bericht 2014, BBl 2015 1055 BBl 2014 2105 BBl 2012 5503

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miteinander in Einklang zu bringen. Auf Grundlage des 2010 vorgelegten sicherheitspolitischen Berichtes und des Armeeberichtes47 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) am 3. September 201448 verabschiedet. Der Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz wird gemäss Bundesratsbeschluss vom 27. August 2014 auf 2016 verschoben und stellt somit einen Schwerpunkt für die Legislaturperiode 2015­2019 dar.

Trotz der guten Sicherheitslage in der Schweiz ist auch unser Land vielfältigen globalen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Um Kriminalität, Terrorismus und Cyberangriffe wirkungsvoll zu bekämpfen und der Gewaltanwendung in der schweizerischen Gesellschaft vorzubeugen, hat der Bundesrat während der Legislaturperiode 2011­ 2015 verschiedene Richtliniengeschäfte ausgearbeitet. Im Bericht «Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen» vom 2. März 201249 erläuterte der Bundesrat die Ergebnisse der eingehenden Prüfung bestimmter Sachbereiche; im Fokus stand dabei die Ausgestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit. Am 4. April 2012 verabschiedete er die Botschaft zu den Änderungen des Sanktionenrechts50. Ferner traf der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Abschaffung jeder Form von Menschenhandel und Ausbeutung.

Zu nennen sind dabei die Inkraftsetzung der Verordnung vom 7. November 201251 über den ausserprozessualen Zeugenschutz, die Genehmigung der LanzaroteKonvention am 27. September 201352 durch die Bundesversammlung sowie die Verordnung vom 23. Oktober 201353 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel.

Es ist ein Anstieg von Cyberrisiken in allen Lebensbereichen zu verzeichnen. Um Herausforderungen in diesem Zusammenhang zu begegnen, hat der Bundesrat den Bericht über die Nationale Strategie «Cyber Defense» am 27. Juni 2012 verabschiedet. Am 15. Mai 2013 legte er sodann den entsprechenden Umsetzungsplan vor.

Ebenfalls hat der Bundesrat am 13. September 2013 einen Bericht sowie ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung und Prävention des Hooliganismus vorgelegt. Zudem hat der Bundesrat am 18. Dezember 2013 das Vernehmlassungsverfahren über die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten54 (Medicrime-Konvention) eröffnet. Die Vernehmlassung hat ergeben, dass mehrere Vernehmlassungsteilnehmende den Wunsch äussern, dass die europäische Regelung zur Rückverfolgbarkeit von Medikamenten (Richtlinie 2011/62/EU, «Falsified Medicines Directive») auf das Schweizer Recht übertragen wird. Der Bundesrat prüft einen solchen Vorschlag. Im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stand während der Legislaturperiode 2011­2015 die kriminalstrategische Priorisierung 2012­2015 des Bundesrates vom 47 48 49 50 51 52 53 54

BBl 2010 8871 BBl 2014 6955 BBl 2012 4459, Bericht «Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen» (in Erfüllung des Po. Malama 10.3045) BBl 2012 4757 SR 312.21 BBl 2013 7395 SR 311.039.3 BBl 2014 179

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28. März 201255 im Vordergrund. Die Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz56 und im Nebenstrafrecht wird der Bundesrat dem Parlament während der Legislaturperiode 2015­2019 überweisen.

Um die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern zu intensivieren, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen. Mit der Verabschiedung der Botschaften zur Anpassungen des schweizerischen Rechts an die zukünftigen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes und des Dublin-Besitzstandes am 7. März57 und 9. April 201458 konnten wichtige Meilensteine erreicht werden.

Die Vorlage zur Änderung des Rechtshilfegesetzes wurde zurückgestellt und mit der Revision des Steuerstrafrechts und der Umsetzung der revidierten GAFIEmpfehlungen zur Geldwäscherei koordiniert (BRB vom 20. Februar 2013).

Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet Die Migration ist ein Thema, welches die Schweiz stark beschäftigt. Während der Legislaturperiode 2011­2015 stand für den Bundesrat im Zentrum, dass die Chancen der Migration genutzt werden und ihren Risiken begegnet wird. Ein wichtiger Schwerpunkt war dabei die Neustrukturierung des Asylverfahrens mit Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes am 3. September 201459. Zudem konnten mehrere Rückübernahmeabkommen zum Abschluss gelangen60, sei es als solches (Russland, Moldau, Montenegro, Kasachstan) oder im Rahmen von Migrationsabkommen (Angola, Kamerun, DR Kongo, Guinea) und von Migrationspartnerschaften (Tunesien). Am 8. März 2013 konnte die Botschaft zu integrationsrechtlichen Neuerungen sowie zur Verankerung der Integration in Spezialgesetzen61 verabschiedet werden. Im Bericht «Personenfreizügigkeit und Zuwanderung» vom 4. Juli 201262 zeigte der Bundesrat die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung in die Schweiz auf. Ebenfalls enthält der Bericht eine Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, den Wohnungsmarkt, die Sozialversicherungen und die Bildung.

Damit die gesellschaftliche Kohäsion gestärkt und gemeinsame Werte gefördert werden, hat der Bundesrat während der Legislaturperiode 2011­2015 verschiedene Massnahmen getroffen. Mit Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 2015 hat er den
Bericht «Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete ­ für eine kohärente Raumentwicklung Schweiz»63 vorgelegt. Am 15. Mai 201364 hat der 55 56 57 58 59 60 61 62 63

www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News > 2012 > Kriminalstrategische Priorisierung: Akzente bei OK und internationaler Korruption SR 321.0 BBl 2014 2675 BBl 2014 3373 BBl 2014 7991 SEM: Bilaterale Zusammenarbeit; www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/internationales/internat-zusarbeit/bilateral.html BBl 2013 2397 Bericht in Erfüllung des Po. Bischof 09.4311, des Po. Girod 09.4301 und der Mo. Brändli 10.3721 Bericht in Erfüllung der Mo. Maissen 11.3927 vom 29. September 2011

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Bundesrat das «Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut» gutgeheissen. Der Bund zielt in erster Linie darauf ab, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erhöhen, damit sie nicht in die Armut abrutschen. Einen zentralen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leistet die Kultur. Die Kulturbotschaft 2016­2020 konnte am 28. November 201465 vom Bundesrat verabschiedet werden. Darin legt er die Förderpolitik des Bundes entlang der drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» dar. Ebenfalls wurde am 29. Mai 2013 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen66 verabschiedet. Mit dieser Vorlage setzte der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues System zur Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen auszuarbeiten. Die Erneuerung des MEDIA-Abkommens vom 11. Oktober 2007 mit der EU konnte während der Legislaturperiode 2011­2015 aufgrund der Aussetzung der Gespräche von Seiten der EU, infolge der Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar 2014, nicht erfolgen.

Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Erwerbstätigkeit oder Ausbildung hat der Bundesrat das Ziel, das bestehende Bundesgesetz vom 4. Oktober 200267 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu revidieren und um zwei auf fünf Jahre befristete Arten von Finanzhilfe zu ergänzen. Einerseits sollen Anreize geschaffen werden, damit Kantone und Gemeinden durch eine Erhöhung ihrer Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung die Tarife für die Eltern senken können. Andererseits sollen Projekte für eine bessere Abstimmung des Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse erwerbstätiger oder sich in Ausbildung befindender Eltern gefördert werden. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung am 18. September 2015 eröffnet.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflege und Betreuung kranker Familienmitglieder durch Angehörige künftig noch wichtiger. Der Bundesrat hat als Teil seiner gesundheitspolitischen Prioritäten «Gesundheit2020» am 5. Dezember 201468 den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen»
verabschiedet. Er will mit diesem Aktionsplan die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige so verbessern, dass diese sich langfristig engagieren können, ohne sich zu überfordern.

Die Schweiz zeichnet sich u. a. durch ihre für alle zugängliche Gesundheitsversorgung von hoher Qualität aus. Die demografische Veränderung ist jedoch auch im Gesundheitsbereich spürbar und resultiert in einer Kostensteigerung. Der Bundesrat hat sich das Ziel gesetzt, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzudämmen, unter anderem durch Stärkung der Prävention. Im Gesundheitsbereich standen die 64 65 66 67 68

www.bsv.admin.ch > Aktuell > Reden und Referate > Nationales Programm zur Bekämpfung von Armut BBl 2015 497 BBl 2013 4975 SR 861 www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik > Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige

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Botschaft vom 7. November 201269 zur Änderung des Heilmittelgesetzes, nationale Präventionsprogramme zu Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung, die Botschaft vom 29. Oktober 201470 zu einem neuen Bundesgesetz über die Registrierung von Krebs und anderen Diagnosen sowie die Botschaft vom 3. Juli 201371 zur Änderung des Medizinalberufegesetzes im Vordergrund. Ferner bildet die Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie ­ «Gesundheit2020» vom 23. Januar 201372 ­ einen wichtigen Schwerpunkt. Demnach soll die Gesundheitskompetenz und die Eigenverantwortung in der Bevölkerung insbesondere durch mehr Transparenz, durch Information hinsichtlich des Behandlungsverlaufs und durch eine angemessene Selbstbeteiligung gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 13. Mai 201573 vom Ergebnis der Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit) Kenntnis genommen und beschlossen, von der Idee eines Zentrums für Qualität abzusehen. Vielmehr sollen die bestehenden Aktivitäten im Bereich der Qualitätssicherung in einem Netzwerk besser koordiniert und ausgebaut werden. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, für den Bereich Qualität bis Ende 2015 zuhanden des Parlaments eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten.

Der Bundesrat hat die Verhütung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und die Reduktion vermeidbarer therapieassoziierter Infektionen in seiner gesundheitspolitischen Gesamtschau «Gesundheit2020» zu prioritären Massnahmen erklärt.

Sie sollen dazu beitragen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern.

Das revidierte Epidemiengesetz74, das zusammen mit drei Verordnungen am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, weist dem Bund unter anderem die Aufgabe zu, unter Einbezug der Kantone ein nationales Programm zu therapieassoziierten Infektionen und Resistenzen bei Krankheitserregern zu erarbeiten. Der Bundesrat hat deshalb am 18. November 201575 die «Strategie Antibiotikaresistenzen» (StAR) verabschiedet.

Parallel zur StAR wurde die Strategie zu therapieassoziierten Infektionen (NOSO) erarbeitet, die vom Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2016 verabschiedet wird.

Um Voraussetzungen im Hinblick auf die Regelung der Präimplantationsdiagnostik zu schaffen, hat der Bundesrat am 7. Juni 2013
die Botschaft zur Änderung von Artikel 119 BV sowie zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes76 verabschiedet. Ein weiterer wichtiger Schritt im Gesundheitsbereich war das Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes per 1. Januar 201477.

In seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 brachte der Bundesrat zum Ausdruck, dass er Massnahmen ergreifen will, um die Sozialwerke finanziell zu 69 70 71 72 73 74 75 76 77

BBl 2013 1 BBl 2014 8727 BBl 2013 6205 www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheit2020 www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Qualitätssicherung > Aktuelles Rechtsetzungsprojekt > Ein Netzwerk für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und Medizin > Infektionskrankheiten > Rechtliche Grundlagen > Epidemiengesetz www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und Medizin > Antibiotikaresistenzen > Damit Antibiotika auch morgen noch wirken BBl 2013 5853 SR 810.30

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konsolidieren. Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung der Botschaft zur Revision der Altersvorsorge 2020 am 19. November 201478. Die vorgeschlagenen Massnahmen haben zum Ziel, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der 1. und der 2. Säule zu sichern. In der Botschaft zur «Altersvorsorge 2020» steht auch die Zukunft der 2. Säule im Fokus.

Ferner konnte die Botschaft zur Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung79 am 15. Februar 2012 verabschiedet werden. Auch hat der Bundesrat die Kohärenz und die Koordination aller Sozialwerke untersucht und mit Beschluss vom 20. November 2013 den Bericht «Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen»80 vorgelegt.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden verschiedene Projekte lanciert, insbesondere zur Thematik junger Menschen, zur Migration und zur Berufsbildung. Diese Projekte hatten direkte Auswirkungen auf die Praxis der Akteure in den Kantonen und im Sozialbereich. Ein Rechtsgutachten zum Datenaustausch zwischen Sozialversicherungen und Kantonen schaffte Klarheit zu den rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen solchen Austausch. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus ALV und Sozialhilfe diente der Klärung verschiedener Schnittstellen zwischen den beiden Institutionen. In diesem Zusammenhang wurden Berichte über Arbeitsmarktfähigkeit und über ein Finanzierungmodell der RAV-Dienstleistungen für Stellensuchende veröffentlicht. Ein Bericht über eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialdiensten wird Anfang 2016 publiziert.

Wie in der Vergangenheit wird auch jährlich eine nationale Tagung zu einem bestimmten Thema durchgeführt.

Nach fünf Jahren ist eine Evaluation der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) sinnvoll. Zur Analyse der Übereinstimmung zwischen den nationalen IIZ-Strukturen und ihrer Mission wurde ein Forschungsauftrag vergeben. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2016 erwartet.

Die 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket81 (IV-Revision 6a), die am 1. Januar 2012 in Kraft trat, führte die eingliederungsorientierte Rentenrevision und die Überprüfung laufender Renten bei somatoformen Schmerzstörungen ein. Weitere Änderungen brachten die Neuregelung des Finanzierungsmechanismus, Preissenkungen im Hilfsmittelbereich
und die Einführung des Assistenzbeitrags. Die 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket82 (IV-Revision 6b), wurde in drei Vorlagen unterteilt: Vorlage 1, die den Grossteil der Massnahmen umfasste, wurde vom Parlament am 19. Juni 2013 abgeschrieben. Vorlage 2, die die Kostenvergütung für stationäre Massnahmen zwischen Kantonen und IV regelt, trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Vorlage 3 schliesslich, die die Senkung der Kinderrenten, die Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen für Renten nach Artikel 28 des Bundesgesetzes vom 78 79 80 81 82

BBl 2015 1 BBl 2012 1941 Bericht in Erfüllung der Po. Humbel 12.3244 vom 15. März 2012, Kuprecht 08.3934 vom 18. Dezember 2008 und der SVP-Fraktion 05.3781 vom 13. Dezember 2005 Botschaft des Bundesrates vom 24. Febr. 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. Revision, erstes Massnahmenpaket). BBl 2010 1817.

Botschaft des Bundesrates vom 11. Mai 2011 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket). BBl 2011 5691.

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19. Juni 195983 über die Invalidenversicherung und ein neues System für Reisekosten beinhaltet, wurde sistiert.

Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet Der Energie- und Ressourcenbedarf steigt weltweit. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 hervorgehoben, dass die Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen Ressourcen langfristig gesichert und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie in die Wege geleitet werden soll. Mit der Botschaft zur Konkretisierung und Umsetzung der «Energiestrategie 2050» vom 4. September 201384 legte der Bundesrat ein Massnahmenpaket vor, das auf die kurzfristigen Zielsetzungen für das Jahr 2020 ausgerichtet ist. Im Rahmen der Erarbeitung der Energiestrategie ­ insbesondere bezüglich Energieversorgung ­ hat der Bund entsprechend der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung mit den Kantonen zusammengearbeitet. Durch eine sorgfältige Raumplanung sollen die Ziele der «Energiestrategie 2050» räumlich umgesetzt und Konflikte mit Schutzinteressen gelöst werden. Ferner hat der Bundesrat am 8. März 201385 von der Berichterstattung des UVEK zur «Grünen Wirtschaft» Kenntnis genommen und den «Aktionsplan Grüne Wirtschaft» des Bundes verabschiedet. Der Bericht fasst 27 bestehende und neue Massnahmen in insgesamt vier Umsetzungsschwerpunkten zu einem Aktionsplan zusammen. Zudem hat der Bundesrat am 12. Februar 201486 die Botschaft zur Revision des Umweltschutzgesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» ans Parlament verabschiedet. Das Energieabkommen mit der EU konnte während der Legislaturperiode 2011­2015 noch nicht abgeschlossen werden und stellt somit ein wichtiges Vorhaben für die Legislaturperiode 2015­2019 dar.

Die Verkehrsinfrastrukturen der Schweiz sind angesichts der steigenden Mobilität und des Bevölkerungswachstums stark beansprucht. Deshalb brachte der Bundesrat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 zum Ausdruck, dass die Schweiz über ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem verfügen soll. Im Bereich des Bahnverkehrs standen die Verabschiedung der Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»87 und zur Finanzierung
und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) und die Botschaft vom 2. März 2012 zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastrukturen und Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013­201688 im Zentrum.

In der Legislaturperiode 2011­2015 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Organisation der Bahninfrastruktur durchgeführt. Die Erarbeitung und die Verabschiedung der Botschaft erfolgen in der Legislaturperiode 2015­2019.

Betreffend die Nationalstrassen hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz und zur Finan83 84 85 86 87 88

SR 831.20 BBl 2013 7561 www.bafu.admin.ch > Publikationen, Medien > Medienmitteilungen > Bundesrat verabschiedet den Aktionsplan Grüne Wirtschaft BBl 2014 1817 BBl 2012 1577 BBl 2012 4015

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zierung der Anpassungen am 18. Januar 201289 sowie die Botschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz am 26. Februar 201490 verabschiedet.

Die Vorlage zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes ist in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 gescheitert. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet91 hat der Bundesrat am 13. September 2013 einen Vorschlag betreffend die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels vorgelegt. Im Verlagerungsbericht 201392 hat der Bundesrat festgestellt, dass die Alpentransitbörse oder limitierende Schwerverkehrsmanagement-Instrumente aus Sicht der EU einen klaren Widerspruch zu den Grundsätzen des Landverkehrsabkommen darstellen und auf dieser Basis die Einführung einer Alpentransitbörse oder eines anderen limitierenden Schwerverkehrsmanagement-Instruments kurz- und mittelfristig chancenlos ist. Die EU hat das Eintreten auf Verhandlungen abgelehnt und auf die Arbeiten im Zürich-Prozess verwiesen. Der Bundesrat hat daher die politische und inhaltliche Abstimmung wie bisher im Rahmen des Zürich-Prozesses unter den Alpenländern mit der Zielsetzung einer langfristigen Umsetzung dieser Instrumente fortgesetzt.

Zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes93 hat der Bundesrat in der Legislaturperiode 2011­2015 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Botschaft zur Vorlage soll dem Bundesrat im Frühjahr 2016 vorgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine grösstenteils technische Vorlage, die der Infrastruktur der Luftfahrt, der technischen Sicherheit und Organisation der Flugsicherung gewidmet ist.

Anzeichen des Klimawandels sind auch in der Schweiz zu verzeichnen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 festgehalten, dass die Schweiz zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen beitragen soll.

Der Bundesrat hat bereits am 26. August 2009 die Botschaft zur Klimapolitik nach 201294 verabschiedet. Darin führt er zu treffende Massnahmen auf, damit die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis zum Jahr 2020 mindestens um 20 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. In der «Energiestrategie 2050» sieht der Bundesrat in einer zweiten Etappe ab 2021 vor, die Klima- und Energiepolitik gemeinsam neu auszurichten. Es soll ein Übergang vom Förder- zu einem Lenkungssystem
stattfinden, das in einem Verfassungsartikel verankert werden soll. Grundlage dazu bildet die am 28. Oktober 201595 vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem.

Die besiedelte Fläche hat in der Schweiz über die vergangenen Jahrzehnte stark zugenommen, und das Infrastrukturnetz wurde entsprechend ausgebaut. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 zum Ausdruck gebracht, dass die Schweiz eine optimale Raum- und Bodennutzung pflegen und für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz ­ insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen ­ 89 90 91 92 93 94 95

BBl 2012 745 BBl 2014 2443 BBl 2013 7315 www.bav.admin.ch > Themen > Verlagerung > Worum geht es? > Verlagerungsbericht www.bazl.admin.ch > Aktuell > Archiv Medienmitteilungen > 2015 > Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes BBl 2009 7433 BBl 2015 7877

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sorgen soll. Ein wichtiges Vorhaben ist dabei die Erarbeitung der Botschaft zur Änderung des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe). Die Vernehmlassungsfrist dazu ist am 15. Mai 201596 abgelaufen. Die Vorlage stösst insbesondere bei den Kantonen auf erhebliche Kritik. Sie verlangen, dass die Vorlage inhaltlich überprüft, auf die Kernthemen der Raumplanung konzentriert und dort noch weiter vertieft werde.

Zudem wird geltend gemacht, der Zeitpunkt der Revision sei problematisch, da Kantone und Gemeinden derzeit stark durch die Umsetzung der ersten Etappe des Raumplanungsgesetzes in Anspruch genommen würden.

Zusammen mit der Verabschiedung der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­ 2019» wird die Verabschiedung der erstgenannten Botschaft einen Meilenstein für die Legislaturperiode 2015­2019 darstellen. Der Bundesrat hat die «Strategie Biodiversität Schweiz» (SBS) am 25. April 201297 angenommen. Ihr Hauptziel ist die langfristige Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt in der Schweiz.

Zur Umsetzung der Strategie sind in engem Austausch mit Kantonen, Gemeinden, Organisationen und Fachleuten Grundlagen für einen Aktionsplan erarbeitet worden.

Am 18. Februar 2015 hat der Bundesrat die Stossrichtung, die zeitliche Etappierung und den finanziellen Ressourcenbedarf des Bundes zur Kenntnis genommen. Ferner konnte die Agglomerationspolitik des Bundes ab der Legislaturperiode 2015­2019 mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 2015 verabschiedet werden.

Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz Die Schweiz belegt in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz. Angesichts der steigenden internationalen Konkurrenz sind jedoch gezielte Anstrengungen nötig, um diese Position zu halten. In der Botschaft zur Legislaturplanung 2011­ 2015 hat der Bundesrat betont, dass die hohe Qualität und der international gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung gewährleistet werden müssen. Im Zentrum stand dabei u. a. die Botschaft vom 22. Februar 201298 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2013­2016 sowie die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses zur Zusammenführung des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereichs im WBF (ehemals Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, EVD). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom
12. November 2014 das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) vom 30. September 201199 auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Ebenso wurde die Verordnung vom 12. November 2014100 zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom Bundesrat verabschiedet; sie trat ebenfalls am 1. Januar 2015 in Kraft. Zudem hiess der Bundesrat am 26. Februar 2015101 die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS) gut.

96

www.are.admin.ch > Raumentwicklung und Raumplanung > Raumplanungsrecht > Revision RPG > RPG 2: Ende der Vernehmlassung 97 www.bafu.admin.ch > Themen A-Z > Fachinformationen > Massnahmen > Strategie und Aktionsplan 98 BBl 2012 3099 99 SR 414.20 100 SR 414.201 101 SR 414.205

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Um Voraussetzungen für bessere Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation zu schaffen, hat der Bundesrat am 9. November 2011 die Botschaft zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG)102 verabschiedet.

Die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen soll durch mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal sichergestellt werden. Dies will der Bundesrat unter anderem mit einem neuen Gesundheitsberufegesetz gewährleisten; er hat deshalb das EDI sowie das WBF beauftragt, eine Gesetzesbotschaft auszuarbeiten.

Im Bildungs- und Forschungsbereich steht Ende der Legislaturperiode 2011­2015 die Frage nach der Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Forschungsprogrammen der EU 2014­2020 («Erasmus+» respektive «Horizon 2020») im Zentrum.

Mit der Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar 2014 wurden die laufenden Verhandlungen von Seiten der EU blockiert. Als Folge einer neuen Einigung konnte im Forschungsbereich am 5. Dezember 2014 ein Abkommen über eine Teilassoziierung vereinbart werden, das jedoch nur bis Ende 2016 gilt.

Die Schweiz muss sich gegen den drohenden Fachkräftemangel wappnen. Aus diesem Grund hielt der Bundesrat in der Botschaft zur Legislaturplanung 2011­2015 fest, dass der Nachwuchs für qualifizierte Fachkräfte in Wissenschaft und Wirtschaft gefördert und die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen verbessert werden müssen. Nach einer Vollassoziierung der Schweiz an die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme der EU seit 2011 hat die Europäische Kommission aufgrund des Abstimmungsresultates vom 9. Februar 2014 auch die Verhandlungen für die Teilnahme am Folgeprogramm «Erasmus+» suspendiert. Der Bundesrat hat am 16. April 2014 eine Übergangslösung für «Erasmus+» im Sinne der früheren indirekten Teilnahme für das Jahr 2014 verabschiedet. Am 19. September 2014 hat er diese Übergangslösung für die Jahre 2015 und 2016 verlängert.

Erklärtes Ziel bleibt die vollständige Assoziierung der Schweiz an «Erasmus+».

Am 7. Juni 2013103 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Bedeutung der Schweizerschulen als Vermittlerinnen schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland verstärkt werden. Um die Chancengleichheit beim
Zugang zur Bildung zu gewährleisten, strebte der Bundesrat für die Legislaturperiode 2011­2015 an, Ausbildungsbeiträge zu konsolidieren und auszubauen sowie das System in Zusammenarbeit mit den Kantonen und in Übereinstimmung mit dem Stipendien-Konkordat der EDK zu harmonisieren. Mit der Botschaft vom 26. Juni 2013 zur «Stipendieninitiative» und zum indirekten Gegenvorschlag (Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes)104 konnte ein wichtiger Schritt erreicht werden.

Die erwähnte Volksinitiative wurde am 14. Juni 2015 von Volk und Ständen abgelehnt. Zu Beginn der Legislaturperiode 2015­2019 tritt somit der vom Parlament im Dezember 2014 beschlossene indirekte Gegenvorschlag in Kraft und löst das bestehende Ausbildungsbeitragsgesetz vom 6. Oktober 2006 ab. Mit dem neuen Gesetz will der Bund die interkantonale Harmonisierung bei der Vergabe von Ausbildungsbeiträgen auf der Tertiärstufe fördern.

102 103 104

BBl 2011 8827 BBl 2013 5277 BBl 2013 5515

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Für die Legislaturplanung 2011­2015 hat der Bundesrat das Ziel formuliert, dass die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung optimiert und sichergestellt werden sollen. Auf Grundlage der Botschaft vom 15. Mai 2013105 haben die eidgenössischen Räte am 20. Juni 2014 das Weiterbildungsgesetz106 verabschiedet. Im Weiterbildungsgesetz werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt.

Die Schweiz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter Die Gewährleistung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau ­ vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter ­ war ein Ziel der Legislaturplanung 2011­2015. Um die Chancengleichheit zu verbessern, hat der Bundesrat am 22. Oktober 2014 eine Aussprache über die Bekämpfung der Lohndiskriminierung geführt und das weitere Vorgehen besprochen. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse vorzunehmen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen. Ferner hat der Bundesrat am 28. November 2014107 entschieden, dass sich wirtschaftlich bedeutende börsenkotierte Gesellschaften innerhalb von fünf Jahren an eine Geschlechtervorgabe in den Verwaltungsräten von 30 Prozent anpassen müssen. Dazu hat er am selben Tag eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung geschickt. Die Förderung der Massnahmen zugunsten einer Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Fächern war ein Ziel der Legislaturperiode 2011­2015. Im Rahmen des Bundesprogramms «Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fachhochschulen ­ Konzeptionelle Grundlagen für die Jahre 2013­2016»108 soll ein besonderer Fokus auf die MINT-Fächer gelegt werden, in denen der Frauenanteil heute besonders tief ist.

Betreffend die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der häuslichen Gewalt, hat der Bundesrat am 22. Februar 2012 den Zwischenbericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)109 zuhanden der Rechtskommission des Nationalrates verabschiedet. Darin wird über den Stand der 20 Massnahmen berichtet, die im bundesrätlichen «Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und
in der Schweiz getroffene Massnahmen»110 vom Mai 2009 aufgelistet sind. Weiter hat der Bundesrat am 28. Januar 2015111 seinen Bericht zur Motion 09.3059 Heim, «Eindämmung der häuslichen Gewalt» verabschiedet.

Die Motionärin verlangte, einen Bericht zur Einstellungspraxis betreffend den Tatbestand «häusliche Gewalt» in den Kantonen zu erstellen und gestützt darauf die 105 106 107 108

BBl 2013 3729 BBl 2014 5177 www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News > 2014 > Aktienrecht soll modernisiert werden www.sbfi.admin.ch > Themen > Hochschulen > Fachhochschulen > Grundlagen > Chancengleichheit > Bundesprogramm Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fachhochschulen 2013­2016 109 BBl 2012 2419 110 BBl 2009 4087 111 www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News > 2015 > Gewaltprävention fortsetzen - Häusliche Gewalt eindämmen

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nötigen Massnahmen zur Eindämmung solcher Gewaltvorkommen und zur Stärkung der Opfer zu unterbreiten.

Massnahmen wurden ebenfalls getroffen, damit die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben durchgesetzt wird und die Chancengleichheit der sprachlichen Minderheiten gewährleistet ist.

Erklärtes Ziel war, den Anteil der Frauen und der sprachlichen Minderheiten im Kader der Bundesverwaltung sowie im Kader und den Verwaltungsräten von bundeseigenen und -nahen Unternehmungen deutlich zu erhöhen. Am 30. November 2012112 hat der Bundesrat den «Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung 2008­2011» genehmigt. Der Bericht mit den «Entwicklungen von 2008­2014 und den Perspektiven von 2015­2019», samt Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik, konnte am 13. März 2015113 genehmigt werden. Die erhobenen Daten zur Muttersprache der Mitarbeitenden zeigen, dass die Ziele einer ausgewogenen Sprachenvertretung in der Bundesverwaltung insgesamt erreicht sind. Noch zu wenig ausgewogen vertreten sind die verschiedenen Sprachgemeinschaften in den oberen Lohnklassen (34­38).

3

Lagebeurteilung

3.1

Die Schweiz im internationalen Umfeld

Entwicklung der Beziehungen Schweiz ­ EU Aufgrund ihrer geografischen und kulturellen Nähe, insbesondere aber wegen ihres politischen und wirtschaftlichen Gewichts, sind die Europäische Union (EU) und ihre 28 Mitgliedstaaten die mit Abstand wichtigsten Partner der Schweiz. Aber auch die Schweiz ist für die EU eine erstrangige Partnerin. Eine aktive Europapolitik ist daher von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand der Schweiz. Am 9. Februar 2014 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» von Volk und Ständen angenommen. Damit haben sich die Voraussetzungen für die Europapolitik der Schweiz erschwert. Die Initiative verlangt, dass innert dreier Jahre bei der Zuwanderung ein neues Zulassungssystem für alle Ausländerinnen und Ausländer eingeführt werden muss. Die neuen Verfassungsbestimmungen der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» schliessen den Abschluss neuer Abkommen aus, die mit der Einführung von Kontingenten für Einwandererinnen und Einwanderer nicht vereinbar sind. Der Bundesrat war deshalb nicht in der Lage, das Protokoll III ­ das die Bestimmungen der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA)114 auf Kroatien enthält ­ in seiner vorgesehenen Fassung zu unterzeichnen. Am 30. April 2014 hat der Bundesrat jedoch Massnahmen beschlossen, die Lösungen für die kontingentierte Zulassung von kroatischen Bürgerinnen und 112

www.news.admin.ch > 2012 > Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ­ Evaluationsbericht 2008­2011 zuhanden des Bundesrats 113 www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Förderung der Mehrsprachigkeit ­ Bundesrat genehmigt Evaluationsbericht und Empfehlungen 114 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, SR 0.142.112.681

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Bürgern als Drittstaatangehörige zum Schweizer Arbeitsmarkt vorsehen. Mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen konnten die Verhandlungen mit der EU in den verschiedenen Dossiers wie Forschung, Strom und Emissionshandel wieder lanciert werden. Zudem konnten am 22. Mai 2014 die Verhandlungen zu den institutionellen Fragen aufgenommen werden.115 Der Bundesrat präsentierte am 20. Juni 2014 das Konzept zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels. Am 11. Februar 2015 hat er den Vorentwurf zur neuen Ausländergesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt.116 Zudem hat er mehrere Beschlüsse zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften verabschiedet (bspw. im Rahmen der Fachkräfteinitiative). Gleichzeitig hat der Bundesrat das Mandat zu Verhandlungen mit der EU über das FZA am 11. Februar 2015 definitiv beschlossen. Im Februar 2015 hat die Schweiz mit der Europäischen Kommission intensive Konsultationen über die Personenfreizügigkeit aufgenommen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 sein Ziel bestätigt, gemeinsam mit der EU eine Lösung zu finden, mit der die Schweiz die Zuwanderung besser steuern und gleichzeitig den bilateralen Weg in den Beziehungen Schweiz ­ EU sichern und weiterentwickeln kann. Deshalb hat er beschlossen, dass die Konsultationen über die Personenfreizügigkeit fortgesetzt und ausgeweitet werden sowie dass alle Diskussionen oder Verhandlungen in den anderen Dossiers wieder aufgenommen werden sollten. Dazu, und um in den Verhandlungen ein Gesamtergebnis zu erzielen, das den Zielsetzungen der bestehenden Mandate entspricht, hat der Bundesrat am 12. August 2015 eine Struktur für die Führung der Gesamtheit der Verhandlungen beschlossen und einen Chefunterhändler ernannt.

Internationale Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und Innovation In der Bildung und Forschung ist die Zusammenarbeit mit der EU von grosser Bedeutung. Bis Ende 2013 waren die Forschungsrahmenprogramme (FRP) die Hauptinstrumente der EU zur Umsetzung ihrer gemeinschaftlichen Wissenschaftsund Innovationspolitik. Seit dem 1. Januar 2014 kommt «Horizon 2020 ­ das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation» diese Funktion zu. Die Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» blockierte jedoch die laufenden Verhandlungen für eine Vollassoziierung der Schweiz. Als Folge konnte die
Schweiz am 5. Dezember 2014 lediglich ein Abkommen über eine Teilassoziierung unterzeichnen, das rückwirkend per 15. September 2014 und nur bis Ende 2016 gilt. Damit kann die Schweiz an einigen Bestandteilen von «Horizon 2020» weiterhin teilnehmen. Sie verbleibt aber bei der Mehrheit aller Programmbestandteile im Status eines Drittstaats. Schweizer Forschende können bei solchen Projekten zwar mitarbeiten, erhalten aber keine Finanzierung von der EU. Ob die Schweiz ab 2017 wieder vollassoziiert oder in allen Programmbereichen in den Status eines Drittstaats versetzt wird, hängt von der Fortführung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz und deren Erweiterung auf Kroatien ab.117 Die Zahlen des letzten FRP zeigen bei115

www.eda.admin.ch/dea/de/home.html > Europapolitik der Schweiz > Europapolitik der Schweiz: Informationsblatt 116 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 117 www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit > Forschungsrahmenprogramme der EU

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spielhaft, wie die Schweiz von diesen Abkommen bisher profitierte. Im Verlauf dieses Programms erhielten Schweizer Forschende bisher über 2400 Millionen Franken Fördermittel (Stand Febr. 2014). Die Schweiz klassiert sich damit in der Top-10-Rangliste aller beteiligten Länder.118 Auch die Anzahl Projekte, die der Europäische Forschungsrat (ERC) ­ ein weiteres Instrument der Forschungsförderung auf der Ebene der EU und neu ebenfalls in «Horizon 2020» integriert ­ in der Schweiz ansässigen Forschenden zugesprochen hat, ist seit 2007 gestiegen. 2013 wurde ein Viertel aller eingereichten Vorschläge aus der Schweiz vom ERC angenommen, was zeigt, dass die Schweizer Projekte überdurchschnittlich gut abschneiden.119 Auch der Einfluss der schweizerischen Publikationen ­ gemessen am Impact der wissenschaftlichen Publikationen ­ ist überdurchschnittlich. Im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 befindet sich die Schweiz auf der Weltrangliste über sämtliche wissenschaftlichen Publikationen hinter den USA auf dem zweiten Platz. Von den mit anderen Institutionen realisierten Publikationen wurden im gleichen Zeitraum 72 Prozent mit internationalen Partnern verfasst. Dabei war der europäische Raum der wichtigste Forschungspartner der Schweiz mit einem Anteil von fast 46 Prozent an allen gemeinschaftlich verfassten Publikationen.120 Neben «Horizon 2020» stellt auch COST (European Cooperation in Science and Technology) ­ zu welchem Schweizer Forschende uneingeschränkten Zugang haben ­ ein tragendes Instrument zur internationalen Kooperation in der Forschung dar. Internationale Kooperationen mit ausländischen Partnern in der Wissenschaft und in der Innovation finden auch auf zwischenstaatlicher Ebene statt, z.B. im Rahmen von Innovationsprogrammen, in denen innovative Schweizer Unternehmen (vor allem KMU) zusammen mit Forschungsakteuren marktfähige Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Dies vollzieht sich z.B. in den Programmen EUREKA und Eurostars, die zur nationalen Innovationsförderung komplementär sind. In der Bildungszusammenarbeit ist das EU-Bildungsprogramm von Bedeutung. Die Schweizer Beteiligung an Mobilitätsund Kooperationsprojekten hat im Laufe der Assoziierung 2011 bis 2013 stetig zugenommen. So konnten in den vergangenen Jahren zum einen Tausende von Schweizerinnen und Schweizern ihre Ausbildung durch einen
Auslandaufenthalt bereichern. Zum anderen ermöglichte das Programm zahlreichen jungen Ausländerinnen und Ausländern einen Ausbildungsaufenthalt in der Schweiz. Ebenso haben bis 2013 Dutzende neue Institutionen einen Antrag als Partner oder Koordinator eines EU-Projekts eingereicht. Nach der Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» hat die EU die laufenden Verhandlungen für eine Beteiligung der Schweiz an «Erasmus+» sistiert. Daraufhin hat der Bundesrat beschlossen, für 2014­2016 eine Übergangslösung im Sinne der früheren indirekten Teilnahme einzurichten.121 118

www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 6 Bildung / Forschung > Ziel 24 Hochschulen > Förderbeiträge aus den Forschungsrahmenprogrammen (FRP) der EU 119 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 6 Bildung / Forschung > Ziel 24 Hochschulen > Angenommene Projekte beim Europäischen Forschungsrat (ERC) 120 www.bfs.admin.ch Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 6 Bildung / Forschung > Ziel 24 Hochschulen > Impact der wissenschaftlichen Publikationen der Schweiz 121 www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Bildungszusammenarbeit > Erasmus+

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In deren Rahmen weisen sowohl die Mobilitätsflüsse als auch die Schweizer Beteiligung an Kooperationsprojekten steigende Zahlen gegenüber dem Vorjahr auf. Bei Kooperationsprojekten sind Schweizer Institutionen im Rahmen der Übergangslösung jedoch von Koordinationsfunktionen ausgeschlossen. Ebenso ist die Vertretung schweizerischer Interessen in strategischen und technischen Arbeitsgruppen nur noch teilweise möglich. Mit dem Ziel, das schweizerische Berufsbildungssystem auch auf internationaler Ebene zu positionieren, hat der Bundesrat am 19. November 2014 den strategischen Grundlagenbericht zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit verabschiedet sowie am 25. September 2015 eine entsprechende Änderung der Berufsbildungsverordnung zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung beschlossen.

Die Schweiz und internationale Organisationen Für die internationale Positionierung der Schweiz sind neben bi- und multilateralen Abkommen die internationalen Organisationen von grosser Bedeutung. Wichtig ist dabei, dass einerseits Schweizerinnen und Schweizer in den Organisationen tätig sind und dass andererseits sich internationale Organisationen in der Schweiz niederlassen und bleiben. Der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer, die als Fachpersonal oder in höheren Positionen in internationalen Organisationen arbeiten, ist seit 2002 relativ stabil und bewegt sich zwischen 0,9 und 1,2 Prozent. 2013 waren rund 730 Schweizerinnen und Schweizer in internationalen Organisationen als Fachpersonen oder in höheren Positionen tätig. Absolut gesehen ist die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer in der Kategorie Fachpersonal und höhere Positionen seit 2011 gesunken. Eine ähnliche Entwicklung kann ebenfalls bei der gesamten Anzahl Stellen in internationalen Organisationen beobachtet werden.122 In der Schweiz ist das Personal von internationalen Organisationen vorwiegend in Genf tätig. 2014 arbeiteten 23 000 Personen in den in Genf ansässigen internationalen Organisationen. Rechnet man die 3800 Personen hinzu, die bei den ständigen Vertretungen, die bei der UNO und andern internationalen Organisationen akkreditiert sind, angestellt sind, so kommt man auf eine Zahl von 27 000 Personen, die in der internationalen öffentlichen Verwaltung (ohne Konsulate) arbeiten.123 Als Schwerpunkt der
vergangenen Legislaturperiode ist an dieser Stelle der Schweizer Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu nennen, den die Schweiz am 1. Januar 2014 für ein Jahr übernommen hat. Die OSZE vermochte unter dem Schweizer Vorsitz ihre Bedeutung als Dialogplattform und Akteurin des Krisenmanagements zu demonstrieren. Die Schweiz konnte sich als wichtige brückenbauende Akteurin in der Ukrainekrise etablieren, in den internationalen Bemühungen um Deeskalation in diesem Konflikt eine zentrale Bedeutung einnehmen und so eine aktive Rolle in der Umsetzung diplomatischer Vereinbarungen einnehmen.124

122

www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 2 Positionierung > Schweizer/innen in internationalen Organisationen 123 www.ge.ch > Themen > Wirtschaft > Kantonale Statistiken > Die 21 Themenbereiche > 06. Industrie, Handel und Dienstleistungen > Internationale Organisationen 124 www.eda.admin.ch/dea/de/home.html > Dienstleistungen und Publikationen > Berichte > Aussenpolitik > Aussenpolitischer Bericht 2014 vom 14. Januar 2015

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Die Sicherheitslage der Schweiz In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Sicherheitslage in und ausserhalb von Europa verändert. Ausgehend vom Konflikt in und um die Ukraine haben sich die Spannungen zwischen der Russischen Föderation einerseits, den USA, der Nato und der EU anderseits stark erhöht. In der südlichen Nachbarschaft Europas ist der Ausgang des mit dem arabischen Frühling eingeläuteten Umbruchs noch offen.

Gewisse Zentralstaaten ­ etwa Irak und Syrien ­ haben Mühe, sich zu behaupten; ausgedehnte Gebiete in dieser Region entgleiten staatlicher Kontrolle. Mit dem «Islamischer Staat» ist im Irak und in Syrien ein Akteur in Erscheinung getreten, der mit seinen militärischen Erfolgen, seinem brutalen Vorgehen, einer professionellen medialen Darstellung und seiner hieraus folgenden Attraktivität und Mobilisierungskraft die westliche Öffentlichkeit aufgeschreckt hat. Er macht der Kern-alQaïda die Führungsrolle in der dschihadistischen Bewegung streitig. Diese Konkurrenzsituation erhöht das Risiko von ­ möglichst spektakulären ­ Anschlägen auch im Westen. Dieses Risiko steigt auch durch die Zunahme des Phänomens von indoktrinierten, ausgebildeten und kampferfahrenen Rückkehrern aus Dschihadgebieten, ebenso wie durch (aus der Ferne) radikalisierte Einzeltäter oder Kleingruppen.

Die Schweiz steht zwar nicht im direkten Fokus dschihadistischer Gruppierungen, bleibt aber als Teil des europäischen Gefährdungsraums möglicherweise bedroht.

Über die Bedrohungen durch Terrorismus und einen bewaffneten Konflikt in Europa hinaus sind die illegale Beschaffung und Manipulation von Informationen, Kriminalität, Versorgungsstörungen sowie Katastrophen und Notlagen als Bedrohungen oder Gefahren zu beachten. Insgesamt sind die Herausforderungen für die sicherheitspolitischen Organe in der Schweiz noch einmal komplexer geworden.125 Im Rahmen der Sicherheit ist der Zusammenarbeit im Schengen-Raum besondere Priorität einzuräumen. Personen, die schwere kriminelle Taten begehen, agieren oft international und müssen auch grenzüberschreitend bekämpft werden. Dazu ist die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen sowie internationalen Partnern im Bereich der Polizei und Strafverfolgung weiterzuentwickeln und zu konsolidieren. 2011 hat das Grenzwachtkorps (GWK) erstmals an Einsätzen der europäischen
Grenzschutzagentur Frontex teilgenommen. Seither ist sowohl bei den Entsendungen als auch bei den Einsatztagen eine Zunahme zu verzeichnen. Im Jahr 2013 hat das GWK 38 Entsendungen von Spezialistinnen und Spezialisten für die Unterstützung von FrontexOperationen durchgeführt. Insgesamt wurden fast 1260 Einsatztage zugunsten von Frontex geleistet. Gleichzeitig waren Gast-Grenzkontrollbeamte aus anderen Schengen-Ländern im Rahmen von Frontex-Operationen in der Schweiz.126 Die Energieversorgung im internationalen Kontext Die Versorgungsrisiken liegen im Zeithorizont 2050 weniger in der Begrenzung der fossilen Energieressourcen als auf der geopolitischen Ebene. Die nachgewiesenen Erdöl- und Erdgasreserven befinden sich vor allem in den Staaten der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) und in Russland. Diese Staaten haben eine marktdominante Stellung. Die Konflikte im Nahen Osten hängen zum Teil mit der 125 126

www.vbs.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Nachrichtendienst www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 3 Sicherheit > Einsatztage für Frontex-Operationen

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Verfügbarkeit von Energieressourcen zusammen. Andererseits sind die Staaten mit grossen Energieressourcen auf Einnahmen aus Energieexporten angewiesen und damit ebenfalls von stabilen und sicheren Beziehungen mit den Verbraucherländern abhängig. Das globale Energiesystem ist trotz der gegenseitigen Abhängigkeiten sehr verwundbar. Aufgrund der weltweiten grossen Energienachfrage ist es wichtig, die Importabhängigkeit der Schweiz bei der Energieversorgung zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energie an der einheimischen Produktion nebst Effizienzanstrengungen zu erhöhen.127 Die Energieimporte in die Schweiz sind in den 1980erJahren angestiegen und haben sich in der Folge stabilisiert; sie wiesen allerdings starke Schwankungen auf. Folglich ist die Energieabhängigkeit der Schweiz vom Ausland gross: 2013 wurden etwa 78 Prozent des Energiebedarfs importiert. Die Importe setzen sich aus fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen zusammen.

Wichtigster inländischer Energielieferant ist die Wasserkraft. Zwar werden im Energiebereich Massnahmen zur Effizienzsteigerung getroffen, dadurch entstehende Einsparungen werden jedoch durch den steigenden Gesamtenergieverbrauch wieder kompensiert.128 Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Nachhaltigkeitsziele der schweizerischen Energiepolitik machen eine enge Zusammenarbeit der Schweiz mit internationalen Energieorganisationen und ausländischen Energiebehörden unabdingbar. Die breite Palette der Zusammenarbeitsbereiche erstreckt sich dabei von der Versorgungssicherheit bis hin zur Förderung erneuerbarer Energien, zu Fragen der Energieeffizienz und zur Forschungszusammenarbeit. Mit ausgewählten Partnerstaaten ausserhalb der EU, etwa mit Aserbaidschan, der Türkei, oder den Vereinigten Arabischen Emiraten baut die Schweiz zudem Energiepartnerschaften auf. In den Gesprächen mit der EU steht für die Schweiz die Absicherung ihrer Stellung im europäischen Energiemarkt im Vordergrund. Seit 2007 verhandelt sie zudem mit der EU über ein Stromabkommen: Fernziel der Verhandlungen ist ein umfassendes Energieabkommen, das neben Elektrizität auch Themen wie Energieinfrastruktur und Energieeffizienz umfassen soll. Schliesslich setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die globale Energiepolitik massgeblich von multilateralen Gremien wie der internationalen
Energieagentur (IEA) mitgestaltet wird, da sie dort als Mitglied Mitspracherecht besitzt.129 Schweizer Klimapolitik Nicht nur bei der Energieversorgung, sondern auch beim Klimaschutz ist eine internationale Zusammenarbeit notwendig. Die Treibhausgasemissionen, gemessen in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, sind auf 51,6 Millionen Tonnen im Jahr 2012 zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang um 3,2 Prozent gegenüber 1990.

Im Kyoto-Protokoll hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008­2012 um 8 Prozent unter den Stand von 1990 auf 48,6 Millionen Tonnen pro Jahr zu senken. Die Senkenleistung des Waldes (1,6 Mio. Tonnen pro Jahr) und ausländische Emissionsminderungszertifikate (2,5 Mio. Tonnen pro Jahr) wurden dabei für die Zielerreichung berücksichtigt. Im revidierten CO2-Gesetz, das 127 128

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2013 in Kraft getreten ist, wird ein Reduktionsziel von 20 Prozent der inländischen Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 verankert.130 Aussenwirtschaftsbeziehungen Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Anteilen des Aussenhandels (Import und Export) am Bruttoinlandprodukt (BIP). Die wichtigsten Handelspartner der Schweiz im Jahr 2014 waren die Industrieländer, mit denen 73 Prozent der Warenausfuhren und 82 Prozent der Wareneinfuhren getätigt wurden. Von besonderem Gewicht war dabei die EU (55 % der Ausfuhr, 73 % der Einfuhr).131 In der vergangenen Legislaturperiode traten unter anderem das bilaterale Freihandelsabkommen mit China und im Rahmen der EFTA das Freihandelsabkommen mit den Staaten des Golfkooperationsrats sowie jenes mit Costa Rica und Panama in Kraft.

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Guatemala wurden abgeschlossen, jene mit Indonesien und Vietnam fortgesetzt. Neu aufgenommen wurden Verhandlungen mit Malaysia. Vor dem Hintergrund der Wahlen in Indien konnten die Verhandlungen mit diesem Partner nicht abgeschlossen werden. Die Verhandlungen mit der Zollunion Russland­Belarus­Kasachstan wurden wegen der Ereignisse in der Ukraine bis auf Weiteres aufgeschoben.132 Die Zollkosten, welche durch Freihandelsabkommen mit der EU und anderen Freihandelspartnern maximal eingespart werden können, variieren von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2013 belief sich das Potenzial für Zolleinsparungen dank Freihandelsabkommen auf rund 2453 Millionen Franken, davon 2067 Millionen Franken für Exporte in die EU und 386 Millionen Franken für Exporte in Staaten ausserhalb der EU, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Bei den berechneten Zolleinsparungen handelt es sich um Maximalgrössen, die erzielt werden können, wenn alle Exporte im Gebiet des jeweiligen Freihandelspartners tatsächlich zum Präferenzzollsatz importiert werden.133 Die Regulierungen des Produktmarkts sind Teil der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Der Index der Produktmarktregulierung besteht aus einem Set von Indikatoren, welche den Grad messen, in dem Regulierungen den Wettbewerb im Produktmarkt fördern oder behindern. Ein tiefer Index bedeutet, dass es wenig behindernde Regulierungen im Produktmarkt eines Landes gibt. Der Index der Produktmarktregulierung betrug 2013 für die Schweiz 1,52
Punkte auf einer Skala von 0 (keine Regulierung) bis 6 (hohe Regulierung). Der Indexwert ist seit der letzten Erhebung im Jahr 2008 konstant geblieben. 2013 befanden sich die Niederlande bei der Produktmarktregulierung mit einem Wert von 0,99 an der Spitze der OECD-Länder, gefolgt von Grossbritannien mit einem Wert von 1,08. Im Vergleich mit der EU und der OECD hat die Schweiz in Bereichen wie zum Beispiel der Briefpost und des Bahnnetzes sowie bei vielen bundesnahen Betrieben eine hohe Produktmarktregulierung. Obwohl in den letzten Jahren im Elektrizitätsmarkt eine Deregulierung stattgefunden hat, bleibt die Regulierungsdichte in diesem Bereich 130

www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 5 Ressourcen / Verkehr > Treibhausgasemissionen 131 www.swiss-impex.admin.ch 132 www.seco.admin.ch > Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte > Berichte zur Aussenwirtschafspolitik 133 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 2 Positionierung > Ziel 10 Aussenwirtschaftsstrategie > Reduktion der Zollbelastung durch Freihandelsabkommen

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noch hoch. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Mitgliedsländer der OECD grösstenteils die Produktmärkte seit 1998 liberalisiert haben.134 Der Schweizerische Finanzplatz 2014 waren die Folgen der weltweiten Finanz- und Schuldenkrise immer noch spürbar. Zwar hat sich die Weltwirtschaft stabilisiert und zumindest teilweise etwas von der Krise erholt, doch die unvermindert hohe Schuldenlast in Europa gibt weiterhin Grund zur Besorgnis, und im Finanzsystem verbleiben zahlreiche Risiken.

Die meisten nach der Finanzkrise initiierten Reformen des internationalen Finanzsystems sind inzwischen aufgegleist, und deren Umsetzung schritt bis zum Ende der Legislaturperiode voran. Daneben wurden 2014 auf internationaler Ebene in verschiedenen wichtigen Bereichen neue Standards geschaffen. Als international stark diversifizierter Finanzplatz ist die Schweiz davon besonders betroffen. Neben der Arbeit in multilateralen Gremien wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF), dem Financial Stability Board, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Groupe d'action financière (GAFI) pflegt die Schweiz auch intensive bilaterale Kontakte mit der EU, mit Nachbarländern und mit den USA. Auch unterhält sie regelmässige Finanzdialoge mit weiteren G20-Staaten.

Im Jahr 2014 verabschiedete der IWF-Exekutivrat die Berichte aus zwei Prüfungen: die Resultate der Finanzsektorüberprüfung der Schweiz und das jährliche Länderexamen. Die Überprüfung der Schweiz wies 2014 auf die gestiegene Stabilität des inländischen Finanzsektors seit der Finanzkrise hin; erhebliche Fortschritte wurden bei der Regulierung und Aufsicht des Finanzsektors erreicht.135 Öffentliche Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit Die Schweiz nutzt ihre internationale Vernetzung, um Entwicklungsländer zu unterstützen. Eine konkrete Zielmarke für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) wurde im Februar 2011 vom Parlament beschlossen, nämlich die Erhöhung der Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE). Der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am BNE stagnierte während der 1990er-Jahre und ist Anfang der 2000er-Jahre gestiegen. 2012 und 2013 betrug die Quote der öffentlichen Entwicklungshilfe 0,47 Prozent; 2014 wurde die Quote mit 0,51 Prozent erreicht.

Voraussichtlich wird 2015 ebenfalls
eine leicht über 0,5 Prozent liegende APDQuote erlangt. Trotz Sparmassnahmen wird weiterhin eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE angestrebt. Ob dies realisiert werden kann, hängt allerdings auch von der Entwicklung der Konjunktur (Höhe des BNE) und anderen Komponenten der APD ab, namentlich von den Kosten für die Asylsuchenden aus Entwicklungsländern im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz, die zurzeit 14 Prozent der APD ausmachen. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz unter den Ländern des Entwicklungshilfeausschusses der OECD im vorderen Drittel.136 Die Schweiz 134

www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Ziel 2 Rahmenbedingungen für die Wirtschaft > Produktmarktregulierung 135 www.sbfi.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen > Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2015 136 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 2 Positionierung > Öffentliche Entwicklungshilfe

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anerkennt ausserdem die Zielsetzung der UNO, wonach der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des BNE angehoben werden soll. Zudem ist von Bedeutung, dass ärmere Länder im Zugang zu Schweizer Märkten nicht benachteiligt werden. Der Anteil der zollfrei aus den LDC in die Schweiz eingeführten Güter ist im Beobachtungszeitraum um vier Prozent gestiegen (Mittel 2011­2013 im Vergleich zum Mittel 2000­2002).137

3.2

Die Schweiz als Werk-, Denk- und Schaffensplatz

Die öffentlichen Finanzen im Überblick Von 2003­2011 sank die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote von 50,2 auf 33,2 Prozent. Bund und Kantone konnten in dieser Zeit die Schulden deutlich abbauen, während die Schulden der Gemeinden konstant blieben. In den Jahren 2012 und 2013 nahm die Schuldenquote der öffentlichen Haushalte wieder auf 34,6 Prozent zu.138 Der Hauptgrund dafür ist die verschlechterte Finanzlage in den Kantonen und Gemeinden. Beide Aggregate wiesen 2012 und 2013 ein Defizit aus.

Auch die Ergebnisse des Bundes haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Im internationalen Vergleich sind die öffentlichen Finanzen nach wie vor in guter Verfassung. So belief sich die Schuldenquote des Euroraums im Jahr 2013 auf 93,5 Prozent.139 Die Fiskalquote der Schweiz ist insgesamt relativ stabil und oszilliert seit 2001 um die 27 Prozent. Eine niedrige Steuerbelastung trägt zur Standortattraktivität bei und ist daher aus wirtschaftlicher Sicht erwünscht.140 Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Der Anteil der zweckfreien Transfers am Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen ist ein wichtiger Gradmesser für die kantonale Finanzautonomie. Mit der Einführung der NFA wurde dieser Anteil substanziell erhöht und beläuft sich seither auf rund 40 Prozent.141 Sozialversicherungen im wirtschaftlichen Kontext Die demografische und die wirtschaftliche Entwicklung stellen das schweizerische Altersvorsorgesystem vor grosse Herausforderungen, die mittel- und langfristige Lösungen verlangen. Im Jahr 2014 entfielen auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren 28 Personen im Alter von 65 Jahren und mehr, während dieses Verhältnis 1970 noch 100 zu 20 betrug. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Anteil der Personen im Alter von 80 Jahren und mehr an der Altersgruppe der 65-Jährigen und

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www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Indikatorensystem MONET > Nachhaltige Entwicklung > Internationale Zusammenarbeit > Zollfreie Importe aus Entwicklungsländern www.efv.admin.ch > Dokumentation > Finanzstatistik >Berichterstattung > Entwicklung der Staatsfinanzen: Resultate für 2013 und Prognosen 2014­2016 www.efv.admin.ch > Dokumentation > Finanzberichterstattung > Budget > Bericht zum Voranschlag V2013 www.efv.admin.ch > Dokumentation > Öffentliche Finanzen www.efv.admin.ch > Dokumentation > Finanzpolitik, Grundlagen > Finanzausgleich > Wirksamkeitsberichte > Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012­2015

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Älteren von 15 auf rund 28 Prozent.142 Im Dezember 2014 erhielten 1,6 Millionen Personen in der Schweiz eine Rente der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Der Bund trug 2014 mit rund 13 Milliarden Franken einen namhaften Teil der Ausgaben der drei Sozialversicherungen AHV, IV (Invalidenversicherung), EL (Ergänzungsleistungen). Dieser Beitrag nahm im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent zu. Die herkömmliche Betriebsrechnung der AHV wies 2014 einen Überschuss von 1,7 Milliarden Franken aus. Aufgrund des guten Börsenjahres ist der Überschuss im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Das Umlageergebnis (ohne Anlageerträge) ergab ein Defizit von 320 Millionen Franken. Im selben Jahr belief sich der Ausgleichfonds, und damit das Vermögen der AHV, auf rund 45 Milliarden Franken. Das sind fast 110 Prozent einer Jahresausgabe.143 2014 bezogen 440 000 Personen Leistungen der IV in Form von Eingliederungsmassnahmen, Invalidenrenten oder Hilfslosenentschädigungen; davon wohnten sieben Prozent im Ausland. Im Dezember 2014 richtete die IV Renten in einer Gesamtsumme von 412 Millionen Franken aus. Nahezu drei Viertel der im Dezember 2014 ausgerichteten Invalidenrenten waren vollumfängliche Renten, die bei einem Erwerbsverlust von 70 Prozent oder mehr zugesprochen werden. Im Monat Dezember 2014 belief sich der durchschnittliche Betrag einer vollumfänglichen Invalidenrente auf etwas mehr als 1600 Franken.144 Finanzierung und Kosten des Gesundheitswesens Die Sozialversicherungen (bspw. Krankenversicherung oder Unfallversicherung) finanzieren zu einem grossen Teil das Gesundheitswesen der Schweiz. 2012 betrug dieser Anteil 28 von insgesamt 68 Milliarden Franken. Der Staat trug im selben Jahr fast 14 und die Privathaushalte 17 Milliarden Franken der Kosten. Der Rest wird von Privatversicherungen und bedarfsabhängigen Sozialleistungen finanziert. 2012 betrugen die Gesundheitskosten rund 11 Prozent des BIP, womit der bisherige Höchstwert von 2004 (10,4 %) übertroffen wurde. Die Zunahme des Gesundheitskostenanteils am BIP besagt, welche Mittel zusätzlich für das Gesundheitswesen benötigt werden. Kann die Kostenentwicklung nicht mehr durch das Wirtschaftswachstum abgedeckt werden, erfolgt ein Lastentransfer zwischen den Direktzahlenden ­ den privaten Haushalten, Sozialversicherungen und öffentlicher Hand.
Obwohl die Gesundheitskosten auf 68 Milliarden Franken zugenommen haben, ist das Verhältnis zum BIP relativ stabil. Dies erklärt sich durch das Wirtschaftswachstum, das die Kostenerhöhung kompensieren konnte. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz gemessen am Verhältnis zum BIP ein kostenintensives Gesundheitssystem. 2012 lag die Schweiz nach den USA, den Niederlanden und Frankreich gemeinsam mit Deutschland auf dem vierten Rang.145 Die Gesundheitsausgaben pro Kopf stiegen im beobachteten Zeitraum an. Für jede Einwohnerin und jeden Ein142

www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 4 Gesellschaft > Rechnungsergebnis der AHV 143 www.bfs.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Statistiken zur sozialen Sicherheit AHV-Statistik 2014 144 www.bfs.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Statistiken zur sozialen Sicherheit IV-Statistik 2014 145 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 4 Gesellschaft > Ziel 18 Gesundheitswesen > Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP

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wohner wurden 2012 monatlich 708 Franken ausgegeben. 254 Franken der monatlichen Ausgaben wurden von der obligatorischen Krankenversicherung, 178 Franken von den privaten Haushalten und 175 Franken vom Staat finanziert. Der schweizerische Durchschnitt bei den Krankenversicherungsprämien (ordentliche Franchise für Erwachsene) betrug 2012 monatlich 396 Franken. Der Kanton Basel-Stadt wies die höchsten Prämien auf, gefolgt vom Kanton Genf. Am tiefsten waren die Prämien in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Nidwalden.146 Wirtschaftliche Entwicklung und Produktivität Höhere Kosten und Ausgaben einer Volkswirtschaft können durch wirtschaftliches Wachstum kompensiert werden. Die Schweizer Volkswirtschaft konnte die ausgeprägte Wachstumsschwäche der 1990er-Jahre zumindest teilweise überwinden und verzeichnete in den letzten Jahren im internationalen Vergleich überdurchschnittliche Zuwächse des BIP. Insbesondere seit der Finanzkrise erwies sich die Schweizer Wirtschaft als ausgesprochen robust.147 Seit 2010 war das Wachstum des BIP nur zweimal negativ: im 3. Quartal 2011 und im 1. Quartal 2015.148 Im 1. Quartal 2015 ging das BIP in der Schweiz um 0,2 Prozent zurück. Die Handelsbilanz mit Waren und Dienstleistungen lieferte einen deutlich negativen Wachstumsbeitrag (Abnahme der Exporte und Zunahme der Importe). Von der Inlandnachfrage kamen positive Impulse, die einen stärkeren Rückgang des BIP verhinderten. Der schwache Jahresauftakt hängt massgeblich mit der Aufgabe der Franken-Untergrenze zum Euro zusammen. Seither passen sich die Schweizer Unternehmen an den stärkeren Franken an. Weitere Auswirkungen der Griechenlandkrise sind ungewiss, weshalb die konjunkturellen Auswirkungen der Frankenstärke schwer abzuschätzen bleiben. Die Schweizer Volkswirtschaft bleibt gegenüber weiteren starken Ausschlägen des Wechselkurses verwundbar. Die Risiken hinsichtlich der (kurzfristigen) Entwicklung des Franken-Euro-Wechselkurses bleiben bestehen.149 Die Betrachtung der Entwicklung der Wirtschaftssektoren (Anteil an der Bruttowertschöpfung) über den Zeitraum zwischen 1995 und 2012 verdeutlicht den stetigen Anstieg des Dienstleistungssektors von rund 68 (1995) auf etwa 73 Prozent (2012). Im selben Zeitraum verringerte sich der Anteil des Industriesektors von 30 auf 26 Prozent, wobei dieser Sektor absolut betrachtet
nicht etwa geschrumpft, sondern lediglich langsamer gewachsen ist als der Tertiärsektor. Einen spürbaren Rückgang musste hingegen der Primärsektor hinnehmen, dessen Anteil an der Wertschöpfung sich von 1,5 (1995) auf 0,7 Prozent (2012) verminderte.150 Die Bruttoproduktion von Nahrungsmitteln hat seit 1990 insgesamt zugenommen und lag im Jahr 2012 bei 23 500 Terajoules,

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www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 4 Gesellschaft > Ziel 18 Gesundheitswesen > Gesundheitsausgaben pro Kopf www.seco.admin.ch > Themen> Wirtschaftspolitik> Strukturanalysen und Wirtschaftswachstum > Wirtschaftswachstum www.seco.admin.ch > Themen> Wirtschaftslage > BIP Quartalsschätzungen www.seco.admin.ch > Aktuell > Medieninformation > Medienmitteilungen 2015 > Schmerzhafte Anpassung der Wirtschaft an die Frankenstärke www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Wirtschaft > Branchenstruktur

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was einem Selbstversorgungsgrad netto von 55 Prozent entspricht.151 Von 1991 bis 2014 ist die gesamte Arbeitsproduktivität nach geleisteten Arbeitsstunden um 31 Prozent gestiegen, bei einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 1,2 Prozent. Seit 2007 hat sich das Produktivitätswachstum jedoch verlangsamt.152 Die Umwelt im wirtschaftlichen Kontext Die Wirtschaft der Schweiz beeinflusst die Umweltbelastung im In- und Ausland: Mit den Materialflusskonten werden, in Tonnen ausgedrückt, die Materialflüsse nachgezeichnet, welche die Volkswirtschaft durchlaufen. Sie bieten einen aggregierten Überblick über die Bedürfnisse und die Emissionen der Wirtschaft. Weiter ermöglichen die Materialflusskonten, eine Verbindung zwischen der Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Fähigkeit der Umwelt zu deren Produktion und zur Absorption der Abfälle herzustellen.153 Der Material-Fussabdruck (RMC) misst die Gesamtmenge der Rohstoffe, die in der Schweiz oder im Ausland zur Deckung der Endnachfrage nach Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz gewonnen werden.

Er wurde vom BFS auf 146 Millionen Tonnen (G2) bzw. auf 18 Tonnen pro Einwohnerin oder Einwohner (t/Einw.) (G1) geschätzt. Demgegenüber betrug 2012 der inländische Materialkonsum (DMC) der Schweiz 96 Millionen Tonnen. Das Verhältnis von 1,5 zwischen RMC und DMC macht deutlich, wie wichtig es ist, die Flüsse in Rohstoffäquivalenten zu betrachten, gerade in einem Land wie der Schweiz, das bedeutende Handelsbeziehungen mit der ganzen Welt unterhält.154 Ebenfalls angestiegen sind die Ausgaben für den Schutz und Erhalt der Umwelt. Die öffentlichen Umweltschutzausgaben sind seit 1990 um 81 Prozent gestiegen (zu laufenden Preisen) und beliefen sich im Jahr 2012 auf 4,3 Milliarden Franken. Es handelt sich dabei um Ausgaben für die Vermeidung, Reduktion oder Beseitigung von Verschmutzungen bzw. anderer Beeinträchtigungen der Umwelt. Bei der Anwendung des Verursacherprinzips werden diese Kosten von den Verursachenden getragen.

So betrug im Jahr 2012 die Nettobelastung der öffentlichen Hand für Umweltschutz ­ nach Abzug der Einnahmen insbesondere aus den Abfall- und Abwassergebühren ­ 1,8 Milliarden Franken.155 Umweltbezogene Steuern verteuern umweltschädliche Güter und Dienstleistungen und geben den Haushalten und Unternehmen einen Anreiz, die ökologische Dimension
bei ihren Konsum- und Produktionsentscheidungen zu berücksichtigen. Diese Steuern werden oft im Zusammenhang mit den Treibhausgasemissionen erhoben. Die sich daraus ergebenden Steuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2012 auf fast 11 Milliarden Franken, wovon 5 Milliarden von den Haushalten stammten, 4,3 Milliarden von der Wirtschaft und 1,6 Milliarden von 151

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www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Ziel 4 Agrarpolitik > Nahrungsmittelproduktion www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 1 Standort > Arbeitsproduktivität www.bfs.admin.ch > Themen > 02 - Raum, Umwelt > Umweltgesamtrechnung > Detaillierte Daten > Physische Konten > Materialflüsse www.bfs.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Materialflusskonten Der MaterialFussabdruck der Schweiz www.bfs.admin.ch > Themen > 02 - Raum, Umwelt > Umweltgesamtrechnung > Umweltgesamtrechnung > Monetäre Konten > Öffentliche Umweltschutzausgaben

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Haushalten und Unternehmen, die nicht in der Schweiz ansässig sind. Von 1990 bis 2012 haben sich die Einnahmen der umweltbezogenen Steuern mehr als verdoppelt und sind auf 1,7 Prozent des BIP gestiegen.156 Im Jahr 2012 trug die Mineralölsteuer mit gut 5 Milliarden Franken knapp die Hälfte zu diesen Einnahmen bei.157 Ressourcenherkunft und Verbrauch Das Ausmass der Umweltbelastung hängt zudem davon ab, wie die Schweiz mit ihrem Ressourcenverbrauch umgeht. Der Zustand der Umwelt in der Schweiz hat sich dank der umweltpolitischen Massnahmen der letzten Jahrzehnte in vielerlei Hinsicht verbessert. Der Ressourcenverbrauch der Schweiz übersteigt aber das naturverträgliche Mass ­ insbesondere wenn man die globalen Auswirkungen berücksichtigt. Da die meisten unserer Produkte und Rohstoffe importiert werden, entsteht ein Grossteil der Umweltbelastung durch den Schweizer Konsum im Ausland. Dieser macht aktuell 74 Prozent der gesamten Belastung aus.158 Eine andere Möglichkeit, die Umweltbelastung des inländischen Konsums darzustellen, ist der ökologische Fussabdruck. Dieser misst den Verbrauch natürlicher Ressourcen und drückt in globalen Hektaren die Fläche aus, die für die Produktion dieser Ressourcen notwendig wäre. Der ökologische Fussabdruck erlaubt eine vereinfachte, aggregierte Aussage (in absoluten Werten) darüber, ob die Nutzung des Umweltkapitals nachhaltig ist oder nicht. Er misst derzeit in der Schweiz fünf globale Hektaren (gha) pro Kopf. Da die Schweiz rund dreimal mehr Umweltleistungen und -ressourcen konsumiert als global verfügbar sind (globale Biokapazität: 1,8 gha pro Person), ist ihr Konsum nicht nachhaltig. Der Verbrauch fossiler Energie macht 65 Prozent des ökologischen Fussabdrucks aus.159 Seit 1990 hat der Bruttoenergieverbrauch um 14 Prozent zugenommen und belief sich 2013 auf rund 1,2 Millionen Terajoules.

Davon stammen 55 Prozent von fossilen Energieträgern und 23 Prozent von Kernbrennstoffen.160 Der absolute Bruttoverbrauch nicht erneuerbarer Energie ist seit den 1990er-Jahren gestiegen: 2013 erreichte der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie 943 800 Terajoules. Dies entspricht 81 Prozent des gesamten Bruttoverbrauchs.161 Die ständige Wohnbevölkerung hat seit den 1990er-Jahren stärker zugenommen als der Bruttoverbrauch nicht erneuerbarer Energie: Der Bruttoverbrauch pro Kopf hat
folglich seit 1990 leicht abgenommen.162 Am gesamten Elektrizitätsaufkommen waren die Wasserkraftwerke zu 57,9 Prozent, die Kernkraftwerke zu 36,4 Prozent sowie die konventionell-thermischen und anderen Anlagen zu 5,7 Prozent beteiligt.163 Der Anteil der Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien an der Gesamt156 157 158 159 160 161 162 163

www.bfs.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Umweltgesamtrechnung Luftemissionen und umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftsakteur www.bfs.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Umweltgesamtrechnung Luftemissionen und umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftsakteur www.bafu.admin.ch > Wirtschaft und Konsum > Das Wichtigste in Kürze www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Analysen > Analysen www.bfs.admin.ch > Themen > 02 - Raum, Umwelt > Umweltindikatorensystem > Umwelt > 1 Nutzung natürlicher Ressourcen > Energieverbrauch www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen > Stromverbrauch 2013 um 0,6% gestiegen www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 5 Ressourcen / Verkehr > Verbrauch nicht erneuerbarer Energie www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen > Stromverbrauch 2013 um 0,6 % gestiegen

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produktion von Elektrizität ist seit 2000 gestiegen. 2013 wurden 3,4 Prozent der gesamten Elektrizitätsproduktion aus neuen erneuerbaren Energien gewonnen.164 Mit der «Energiestrategie 2050» will der Bundesrat den Energie- und Stromverbrauch pro Person senken, den Anteil fossiler Energie reduzieren und die nukleare Stromproduktion durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzen. Dazu beitragen sollen raschere, einfachere Verfahren sowie die Modernisierung und der Ausbau der Stromnetze.165 Auch die Ressource Boden wird vermehrt genutzt. Die Siedlungsfläche pro Kopf hat bis 2009 innert 24 Jahren gesamthaft um 5,2 Prozent zugenommen. Die Ergebnisse der Arealstatistik 2004­2009 zeigen somit weiterhin eine ansteigende Tendenz der Siedlungsfläche. Diese Entwicklung ist auf Änderungen der Bevölkerungsstruktur, abnehmende Haushaltsgrössen, höhere Wohnraumansprüche und eine Wohlstandssteigerung zurückzuführen.166 Auf diese Entwicklung ist in der vergangenen Legislaturperiode mit der Zweitwohnungsinitiative reagiert worden, die von Volk und Ständen am 11. März 2012 angenommen wurde.

Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Das Bevölkerungswachstum stellt zunehmend höhere Ansprüche an die Verkehrsinfrastruktur. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Personenverkehr auf Strasse und Schiene ist zwischen 1998 und 2012 von 17 auf über 20 Prozent angestiegen. Die gesamten Verkehrsleistungen im Personenverkehr haben in der gleichen Periode um mehr als 25 Prozent zugenommen, was von einem steigenden Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung zeugt.167 Trotz der Zunahme des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs (das heisst Fuss- und Veloverkehr) in den Agglomerationen bringt die steigende Mobilität insbesondere in den Städten und deren Umgebung Verkehrsprobleme mit sich.168 Anfang der 80er-Jahre wurden über 50 Prozent der Gütertransportleistung auf der Schiene erbracht. 2012 betrug dieser Anteil noch 36 Prozent. Das Wachstum der Gütertransporte wurde fast ausschliesslich auf der Strasse realisiert:169 Die Anzahl der Staustunden zeigt, wie lange Behinderungen auf den Nationalstrassen aufgrund von Verkehrsüberlastungen bestehen.

Diese Verkehrsüberlastungen bilden sich auf relativ kurzen Abschnitten im Bereich der grossen Agglomerationen. 2014 stiegen sie auf über 18 000 Stunden, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um über sieben Prozent entspricht. Die bau-

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www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 5 Ressourcen / Verkehr > Elektrizitätsproduktion aus neuer erneuerbarer Energie www.uvek.admin.ch > Energie > Energiestrategie 2050 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 5 Ressourcen / Verkehr > Siedlungsfläche pro Kopf www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Indikatorensystem MONET > Nachhaltige Entwicklung > Mobilität und Transport > Modalsplit im Personenverkehr www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 5 Ressourcen / Verkehr > Ziel 23 Raumplanung > Modalsplit im Agglomerationsverkehr www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Indikatorensystem MONET > Nachhaltige Entwicklung > Mobilität und Transport > Modalsplit im Güterverkehr

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stellen- und unfallbedingten Staus haben in der gleichen Periode abgenommen.170 Die Gesamtkosten des Personen- und Güterverkehrs (ohne Schifffahrt) beliefen sich in der Schweiz im Jahr 2010 gegen 95 Milliarden Franken. Dazu trugen der Strassenverkehr (inklusive Langsamverkehr) 78 Milliarden, der Schienenverkehr 10 Milliarden und der Luftverkehr 6 Milliarden Franken bei.

3.3

Die Schweiz und ihre Gesellschaft

Migration Gesellschaftspolitisch prägte vor allem das Thema Migration die vergangene Legislaturperiode, was nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» und der anhaltenden Migration nach Europa steht. Die Ausländerzahl in der Schweiz war im 20. Jahrhundert grossen Schwankungen unterworfen und abhängig von der wirtschaftlichen und politischen Situation im In- und Ausland. Bereits 1910 wies die Schweiz einen Ausländeranteil von nahezu 15 Prozent aus ­ ein Wert, der erst 1967 wieder überschritten wurde. Mit Ausnahme eines Einbruchs in den Jahren 1975­1979 und einem weiteren leichten Rückgang 1983 stieg der Ausländeranteil in der Folge stetig an und betrug Ende 2013 fast 24 Prozent. Unter den europäischen Staaten verzeichnet die Schweiz eine der höchsten Ausländerquoten. Dies ist in erster Linie eine Folge der restriktiven Einbürgerungspolitik, der grossen Einwanderungswellen und der hohen Geburtenund niedrigen Sterbeziffer der ausländischen Bevölkerung. 85 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz besitzen die Staatsangehörigkeit eines europäischen Staates; davon zwei Drittel eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA. Italienische Staatsangehörige machen weiterhin mit 15,4 Prozent den grössten Anteil der Ausländerinnen und Ausländer aus. Es folgen Staatsangehörige aus Deutschland (15 %), Portugal (13 %) und Frankreich (6 %). Der Anteil der Staatsangehörigen eines aussereuropäischen Landes hat sich seit 1980 fast verdoppelt und liegt heute bei knapp 15 Prozent.171 Die ausländische Bevölkerung ist jung. Jede fünfte ausländische Person ist jünger als 20 Jahre. Gleichzeitig bleibt ihr Altersquotient gering. Während bei den ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 11 Personen ab 65 Jahren kommen, sind es in der schweizerischen Bevölkerung 35 Personen. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und das Ausländergesetz haben die Zuwanderung in den vergangenen Jahren beeinflusst. 85 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz besitzen die Staatsangehörigkeit eines europäischen Staates, davon zwei Drittel eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA.

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www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 5 Ressourcen / Verkehr > Ziel 21 Verkehrsinfrastruktur > Staubelastung auf dem Nationalstrassennetz 171 www.bfs.admin.ch > Themen > 01 - Bevölkerung > Migration und Integration > Indikatoren > Ausländische Bevölkerung > Staatsangehörigkeit

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Integration Integration ist ein wechselseitiger Prozess zwischen der Bevölkerung des Aufnahmelandes und den Personen mit Migrationshintergrund. In der Schweiz waren im Jahr 2013 bei einer Befragung 61 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren für eine Schweiz, in der Ausländerinnen und Ausländer die gleichen Chancen haben wie Schweizerinnen und Schweizer. Personen ohne Migrationshintergrund sprachen sich signifikant weniger häufig für Chancengleichheit aus als Personen mit Migrationshintergrund.172 Jede Form der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in Vereinen und Gruppen ist ein Zeichen der aktiven Mitgestaltung der Lebensumwelt und damit ein Ausdruck der sozialen Integration. 2013 beteiligten sich 39 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz als Aktivmitglied an den Aktivitäten von Vereinen, Gesellschaften, Klubs, politischen Parteien oder anderen Gruppen. 36 Prozent waren Passivmitglied in einer Gruppe oder einem Verein. Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund engagierte sich deutlich häufiger als die Bevölkerung mit Migrationshintergrund, dies sowohl im Rahmen von Aktivmitgliedschaften (46 % gegenüber 24 %) als auch von Passivmitgliedschaften (45 % gegenüber 25 %).173 Das Beherrschen einer Landessprache ist sowohl eine wesentliche Voraussetzung als auch ein Ergebnis einer gelungenen Integration. Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sowie bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der zweiten oder höheren Generation lag der Anteil der Personen mit einer Landessprache als (eine ihrer) Hauptsprache(n) 2011­2013 bei fast 100 Prozent. Bei der ersten Generation beträgt ihr Anteil 69 Prozent.174 Bildungsstand der Bevölkerung Chancengleichheit ist auch in der Bildung ein wichtiges Thema, besonders in Bezug auf den Fachkräftemangel. Der Anteil der Frauen unter den Studierenden in MINTFächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) ist in den letzten Jahren gestiegen. 2014 betrug er 30 Prozent. Seit 2002 hat die Anzahl der weiblichen Studierenden in diesen Fächern doppelt so schnell zugenommen wie diejenige der männlichen Studierenden. 2014 entfallen von den insgesamt 220 000 Studierenden (ohne Weiterbildung) 64 200 Studierende auf den MINT-Bereich.

Davon waren 19 500 Frauen.175 In einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft ist der Erwerb einer
nachobligatorischen Ausbildung (Sekundarstufe II) eine Mindestanforderung, um Risiken auf dem Arbeitsmarkt (prekäre Erwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit) zu minimieren, und er bildet eine Grundlage zur Teilnahme am lebenslangen Lernen. Dies haben Bund und Kantone 2015 erneut bekräftigt in den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen, wonach 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen sollen. Der Anteil der 18­24-jährigen 172

www.bfs.admin.ch > Themen > 01 - Bevölkerung > Migration und Integration > Integration > Schlüsselindikatoren > Kultur, Religion und Medien > Politische Meinung zur Chancengleichheit 173 www.bfs.admin.ch > Themen > 01 - Bevölkerung > Migration und Integration > Integration > Schlüsselindikatoren > Kultur, Religion und Medien > Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Gruppe 174 www.bfs.admin.ch > Themen > 01 - Bevölkerung > Migration und Integration > Integration > Schlüsselindikatoren > Sprache > Landessprache als Hauptsprache 175 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 7 Gleichstellung > Anteil Frauen in MINT-Fächern

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ständigen Wohnbevölkerung, der frühzeitig die Schule verlässt, bewegt sich seit 1996 zwischen 6 und 10 Prozent. Seit 2010 nimmt die Tendenz ab. 2013 betrug der Anteil 6,3 Prozent. Bei der gleichen Altersgruppe unterscheidet sich der Anteil der jungen Ausländerinnen und Ausländer an den frühzeitigen Schulabgängerinnen und Schulabgängern deutlich von jenem der Schweizer Jugendlichen. 2014 brachen bei Letzteren 5 Prozent die Ausbildung frühzeitig ab und bei den ausländischen Jugendlichen 11 Prozent. Die Differenz zwischen der Quote von schweizerischen und von ausländischen Jugendlichen nahm jedoch in den letzten Jahren ab.176 Die Abschlussquote in der beruflichen Grundbildung betrug seit 1990 rund zwei Drittel der Bevölkerung im entsprechenden Alter (Durchschnitt der 17- und 18-Jährigen).

Im Jahr 2012 erreichte die Abschlussquote den Höchstwert von 72 Prozent. Von der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren wiesen 2013 rund zwei Fünftel eine berufliche Grundbildung als höchsten Bildungsabschluss aus. Dieser Wert ist in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken, da immer mehr Personen eine weiterführende Ausbildung auf der Tertiärstufe absolvieren.177 Wird die Wohnbevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren betrachtet, so verfügten 2014 über 14 Prozent der Bevölkerung über einen Abschluss der höheren Berufsbildung als höchsten Bildungsabschluss.

Etwas mehr als ein Viertel derselben Altersgruppe hatte einen Hochschulabschluss.

Der Anteil der Bevölkerung mit einer Tertiärausbildung betrug 2014 somit rund 40 Prozent; eine Zahl, die in der Schweiz noch nie so hoch war.178 Weiterbildung ist insbesondere für Personen ohne postobligatorische Ausbildung von Bedeutung, da sie eine Möglichkeit darstellt, die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Der Anteil der Personen, die an Weiterbildung (nichtformale Bildung) teilnehmen, variiert je nach Bildungsstand. Unter jenen Personen, die als höchsten Bildungsabschluss die obligatorische Schule angeben, nahmen 2011 31 Prozent an Weiterbildung teil. Personen, die über eine abgeschlossene Ausbildung auf Hochschulstufe verfügten, nahmen im gleichen Jahr zu 80 Prozent an Weiterbildung teil.179 Beschäftigungsgrad und Einkommensverteilung Das Bildungsniveau hat einen massgeblichen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung und die soziale Teilhabe der Personen. Tendenziell
ist ein tieferes Bildungsniveau mit einem höheren Erwerbslosigkeitsrisiko verbunden. Im Jahr 2014 lag die Erwerbslosenquote (gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO) bei Personen ohne nachobligatorischen Abschluss um über fünf Prozentpunkte höher als bei Personen mit tertiärer Ausbildung. Die Erwerbsquote der Personen ab 15 Jahren blieb im Zeitraum von 1992­2014 nahezu konstant und liegt aktuell bei etwa 176

www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Indikatorensystem MONET > Nachhaltige Entwicklung > Sozialer Zusammenhalt > Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Nationalität 177 www.bfs.admin.ch >Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 6 Bildung / Forschung > Abschlussquote der beruflichen Grundbildung 178 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 6 Bildung / Forschung > Abgeschlossene Ausbildung der höheren Berufsbildung 179 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 6 Bildung / Forschung > Ziel 26 Weiterbildung > Teilnahme an Weiterbildung

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69 Prozent. In der Entwicklung der Quote bestehen jedoch deutliche Unterschiede nach Geschlecht. So war die Erwerbsquote der Männer in diesem Zeitraum fast durchgehend rückläufig, wogegen bei den Frauen ein starker Anstieg auf 62 Prozent zu verzeichnen ist. In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen nahm die Erwerbsquote in den letzten Jahren ebenfalls deutlich zu, bei nach wie vor deutlichen Unterschieden zur jüngeren Bevölkerung. Bei dieser Altersgruppe schlägt sich die tendenziell längere Verweildauer im Bildungssystem seit Anfang der 90er-Jahre mit einer deutlichen Abnahme in den Erwerbsquoten nieder. Die in der Schweiz im internationalen Vergleich hohe Integration der Bevölkerung in den Arbeitsmarkt lässt sich auch durch die starke Präsenz ausländischer Erwerbspersonen erklären. Die durchschnittliche Erwerbsquote der ausländischen Bevölkerung ist höher als bei den Schweizerinnen und Schweizern. Wie in anderen europäischen Ländern ist in der Schweiz die Erwerbslosenquote gemäss ILO der ausländischen Bevölkerung aber deutlich höher als jene der einheimischen. Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist ebenfalls durch altersspezifische Unterschiede geprägt. Vor allem die unteren Altersgruppen weisen ein erhöhtes Erwerbslosigkeitsrisiko auf. Insgesamt zeigen die Erwerbslosenzahlen ein höheres Risiko für geringqualifizierte und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der Einkommensverteilung hat sich wenig geändert: Nach Umverteilung bleibt die Ungleichheit in den jüngeren Beobachtungsjahren nahezu konstant. 2009­2011 betrug das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Privathaushalte in der Schweiz etwas mehr als 9500 Franken pro Monat.180 Der Lohnunterschied nach Geschlecht im privaten Sektor hat sich zwischen 1998 und 2004 verringert und ist seit 2006 bei rund 19 Prozent relativ stabil geblieben. Rund 40 Prozent des Lohnunterschieds können nicht erklärt werden.181 Sozialhilfeempfänger und Armutsgrenze Eine Analyse der Entwicklung der Finanzen der sozialen Sicherheit zeigt, dass die Ausgaben und Einnahmen seit 1970 kontinuierlich zugenommen haben. Zwar haben verschiedene politische Massnahmen zum Aufbau des schweizerischen Sozialsystems und somit auch zu diesem Aufwärtstrend beigetragen, doch es gilt zu bedenken, dass die Finanzen der sozialen Sicherheit auch mehr oder weniger direkt von der
Entwicklung der Bevölkerung, ihrer Lebensformen und der Schweizer Wirtschaft abhängig sind. 2013 betrug die gesamtschweizerische Sozialhilfequote 3,2 Prozent. Besonders verbreitet ist der Bezug von Sozialhilfe unter jungen Erwachsenen, Personen ausländischer Nationalität, Personen mit geringem Bildungsniveau und Personen in alleinerziehenden Haushalten, das heisst in der Mehrheit Mütter mit ihren Kindern. Obwohl sich die Sozialhilfequote nur langsam entwickelt, steigt sie über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet tendenziell an. Ein schwacher Rückgang der Sozialhilfeabhängigkeit stellt sich nur nach längeren Phasen wirtschaftlichen Wachstums ein. Die tendenziell eher unterdurchschnittlich gebildeten und aufgrund von Betreuungspflichten in ihrer Flexibilität eingeschränkten Personen 180

www.bfs.admin.ch > Themen > 13 - Soziale Sicherheit > Berichterstattung zur Sozialen Sicherheit > Statistischer Sozialbericht Schweiz > Statistischer Sozialbericht Schweiz 2015 181 www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 7 Gleichstellung > Ziel 27 Chancengleichheit > Lohnunterschied nach Geschlecht

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in der Sozialhilfe werden erst dann eingestellt, wenn andere Möglichkeiten der Rekrutierung von Arbeitskräften ausgeschöpft sind. Sozialhilfe als unterste Stufe der sozialen Sicherung bekämpft die Armut mittels bedarfsabhängiger materieller Unterstützung. In der Armutsstatistik verlagert sich die Perspektive weg von der institutionellen Sicherung hin zur individuellen Ressourcenausstattung. 2012 war jede 13. Person in der Schweiz von Einkommensarmut betroffen. Seit Beginn der Datenerhebung 2007 hat die Armut in der Schweiz um 1,6 Prozentpunkte abgenommen.

Ebenfalls abgenommen hat die Armut der Erwerbstätigen. Zum Vergleich: 2012 lag die Armutsgrenze für eine Einzelperson bei durchschnittlich rund 2200 Franken pro Monat und für zwei Erwachsene mit zwei Kindern bei rund 4050 Franken.182 Wohlbefinden ­ die persönliche Sicherheit Neben der sozialen Sicherheit kommt der persönlichen Sicherheit grosse Bedeutung zu, wenn es um das Wohlbefinden geht. Die persönliche Sicherheit wird hauptsächlich durch Kriminalität, das verkehrsbedingte Unfallrisiko und Naturgefahren beeinflusst.183 Nachdem die Anzahl Straftaten im häuslichen Bereich 2012 und 2013 gestiegen sind, ist 2014 ein Rückgang zu beobachten. Im Jahr 2014 wurden 15 650 Straftaten im häuslichen Bereich polizeilich registriert. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2009­2013 bedeutet das eine Abnahme um 0,8 Prozent. Da die allgemeine Gewaltdefinition sich nicht mit derjenigen der häuslichen Gewalt deckt, kann der Anteil der häuslichen Gewalt an der polizeilich registrierten Gewalt nur auf der Grundlage der im häuslichen Bereich berücksichtigten Straftaten angegeben werden.

Im Jahr 2014 lag ihr Anteil bei rund 39 Prozent.184 Im Jahr 2014 wurden knapp 9000 Personen Opfer von häuslicher Gewalt. Deutlich übervertreten waren die weiblichen Geschädigten, ihr Anteil lag bei 75 Prozent.185 Im selben Jahr ereigneten sich in der Schweiz rund 17 900 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei verloren insgesamt 276 Menschen ihr Leben. Der historische Vergleich zeigt, dass die Anzahl Todesopfer bei den Hauptverkehrsträgern seit den 1970er-Jahren deutlich zurückgegangen ist. Die Gefahr eines tödlichen Unfalls ist je nach Verkehrsmittel unterschiedlich gross. Bezogen auf die zurückgelegte Distanz sind Eisenbahnfahrten am sichersten, Motorradfahrten dagegen am
gefährlichsten.186 Naturgefahren können bedeutende Sach-, Personen- und Umweltschäden verursachen. Die Minderung der vorhandenen Risiken und die Begrenzung der Schäden, wenn es zu einem Ereignis kommt, sind von volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Von 1972 bis 2014 verursachten Hochwasser, Rutschungen, Murgänge, Felsstürze und Steinschläge Gesamtschäden in der Höhe von 13,7 Milliarden Franken. 2014 betrugen die 182

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www.bfs.admin.ch > Themen > 13 - Soziale Sicherheit > Berichterstattung zur Sozialen Sicherheit > Statistischer Sozialbericht Schweiz > Statistischer Sozialbericht Schweiz 2015 www.bfs.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Urban Audit Lebensqualität in den Städten 2014 www.bfs.admin.ch > Themen > 19 - Kriminalität, Strafrecht > Querschnittsthemen > Häusliche Gewalt www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Monitoring der Legislaturplanung > Leitlinie 7 Gleichstellung > Ziel 27 Chancengleichheit > Häusliche Gewalt www.bfs.admin.ch > Themen > 11 - Mobilität und Verkehr > Verkehrsunfälle und Umweltauswirkungen > Verkehrsunfälle

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Schäden durch Naturgefahren 101 Millionen Franken.187 In der Periode 1972­2013 forderten Hochwasser insgesamt 49 Todesopfer, Murgänge deren 21 und Rutschungen deren 35. Seit Beginn der systematischen Erfassung im Jahre 2002 forderten Sturzprozesse insgesamt 16 Tote. Im Durchschnitt kamen durch Hochwasser, Murgänge und Rutschungen seit 1972 jährlich 2,5 Menschen zu Tode.188 Die Luft-, Wasser- und Bodenqualität in der Schweiz Auch die Umweltqualität ist von grosser gesellschaftlicher Bedeutung. Die Luftqualität der Schweiz wird seit Mitte der 1980er-Jahre stetig besser. Die heutige Belastung mit Feinstaub, Stickoxiden, Ozon und Ammoniak schädigt aber noch immer Menschen und Ökosysteme.189 In den letzten Jahren konnte eine Abnahme der Feinstaub-Konzentration beobachtet werden. Der Rückgang ist mehrheitlich auf die strengeren Emissionsvorschriften bei Fahrzeugen und Maschinen (z.B. mit Partikelfiltern), Industrieanlagen und Feuerungen zurückzuführen. Die Grenzwerte werden aber, vor allem in Städten und Agglomerationen sowie entlang stark befahrener Strassen, nach wie vor überschritten. Hohe Feinstaubkonzentrationen entstehen insbesondere bei winterlichen Inversionslagen, in denen sich Luftmassen kaum vermischen und sich Luftschadstoffe in bodennahen Luftschichten anreichern.190 Die Wasserqualität hat sich in der Schweiz seit den 1950er-Jahren bedeutend verbessert. Pflanzenschutzmittel und andere Mikroverunreinigungen bleiben jedoch eine Herausforderung.191 Nitrat (NO3) ist eine Verbindung aus Sauerstoff und Stickstoff, die in der Landwirtschaft sowie auf Grünflächen in Siedlungsgebieten als Düngemittel eingesetzt wird. Der Nitratgehalt von Oberflächengewässern ist in den letzten Jahrzehnten tendenziell gesunken. Erhöhte Konzentrationen werden vor allem noch in Landwirtschaftsgebieten gemessen.192 Schadstoffe wie Schwermetalle und schwer abbaubare organische Verbindungen reichern sich in Böden an. In der Erhebungsperiode 2005­2009 war bei 20 Prozent der untersuchten Böden der Richtwert für mindestens ein Schwermetall überschritten.193 Die chemische Belastung, die Erosion194 und der Verlust von organischer Substanz im Ackerbau195 vermindern die Bodenfruchtbarkeit.

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www.bfs.admin.ch > Themen > 00 - Grundlagen und Übersichten > Legislaturindikatoren > Legislaturindikatoren > 5 Ressourcen / Verkehr > Schäden durch Naturgefahren www.bafu.admin.ch > Daten, Indikatoren, Karten > Indikatoren> Naturgefahren> Todesfälle durch Hochwasser, Murgänge, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen www.bafu.admin.ch > Publikationen > Umweltschutz im Allgemeinen > Umwelt Schweiz 2015 www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Indikatorensystem MONET > Nachhaltige Entwicklung > Natürliche Ressourcen > Feinstaub-Konzentration www.bafu.admin.ch > Publikationen > Umweltschutz im Allgemeinen > Umwelt Schweiz 2015 www.bfs.admin.ch > Themen > 02 - Raum, Umwelt > Umweltindikatorensystem > Umwelt > 3 Umweltzustand > Wasserqualität der Flüsse www.bfs.admin.ch > Themen > 02 - Raum, Umwelt > Umweltindikatorensystem > Umwelt > 3 Umweltzustand > Schadstoffbelastung des Bodens www.blw.admin.ch > Themen > Nachhaltigkeit > Ökologie > Boden > Kurze Information zur Erosionskarte www.bafu.admin.ch > Publikationen > Boden > Ergebnisse der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO) 1985­2009

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Gesundheit in der Bevölkerung Vom Menschen verursachte Emissionen wirken sich nicht nur auf die Umwelt aus, sie beeinflussen auch die Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung. So fühlen sich in der Schweiz rund fünf Prozent der Bevölkerung durch Verkehrsabgase gestört. Diese Belastung erhöht das Risiko für Atemprobleme und verstärkt die Symptome bei Personen, die bereits von Atemwegs- oder Herz-KreislaufErkrankungen betroffen sind.196 Zudem ist die Bevölkerung zum Teil auch zu Hause starkem Lärm ­ insbesondere Lärmbelastungen durch Strassen-, Luft- oder Schienenverkehr ­ ausgesetzt. Derartige Lärmstörungen können sich auf das körperliche und psychische Wohlbefinden auswirken. Stress und Nervosität bis hin zur Verschlechterung des Hörvermögens und Schlafstörungen sind mögliche Folgen. In der Schweiz ist rund ein Viertel der Bevölkerung von einer solchen Belastung betroffen.197 Trotzdem ist gegenwärtig die Lebenserwartung bei Geburt in der Schweiz eine der höchsten der Welt. Seit 1900 hat sie sich fast verdoppelt: Auf 81 Jahre für die Männer und auf 85 Jahre für die Frauen. Der Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern verringert sich seit Jahren und betrug im Jahr 2014 noch vier Jahre.198 Daneben bestehen je nach erreichtem Bildungsabschluss beträchtliche Unterschiede.

Personen mit einem Tertiärabschluss leben im Durchschnitt länger, als Personen mit einem obligatorischen Schulabschluss als höchste Ausbildung.199 Bewegung gilt als einer der Schlüsselfaktoren für die Gesundhaltung des Körpers. Innert zehn Jahren hat der Anteil der Personen, die die Bewegungsempfehlungen vom «Netzwerk Gesundheit und Bewegung Schweiz» (in der Freizeit wöchentlich mindestens 150 Minuten mässig oder mehr als zwei Mal intensiv körperlich aktiv sein) erfüllen, von 63 Prozent auf 73 Prozent im Jahr 2012 zugenommen. In allen Altersklassen liess sich ein deutlicher Anstieg verzeichnen. Die Resultate weisen jedoch auch auf einen Bewegungsmangel in der Bevölkerung hin: Mehr als 10 Prozent der Bevölkerung gaben an, sich selten körperlich aktiv zu betätigen.200

4

Synthese des Berichts «Perspektiven 2030»

Der Perspektivstab der Bundesverwaltung erarbeitet im Auftrag des Bundesrates und als Grundlagendokument für die Legislaturplanung alle vier Jahre eine Gesamtschau zu den wichtigsten Zukunftsfragen für die Bundespolitik (Art. 146 ParlG über die Legislaturplanung). Der Bericht «Perspektiven 2030» enthält eine Auslegeordnung zu den wichtigsten Chancen und Gefahren, die in den kommenden 10­15 Jahren auf die Schweiz im Allgemeinen und die Bundespolitik im Besonderen zukommen können. Der Bericht ermöglicht es dem Bundesrat, die zentralen Chancen und 196 197 198

www.obsan.admin.ch > Indikatoren > Luftverschmutzung durch Verkehrsabgase www.obsan.admin.ch > Indikatoren > Störungen durch Verkehrslärm www.bfs.admin.ch > Themen > 01 - Bevölkerung > Bevölkerungsbewegung > Indikatoren > Todesfälle, Sterblichkeit und Lebenserwartung > Lebenserwartung 199 www.bfs.admin.ch > Themen > 13 - Soziale Sicherheit > Berichterstattung zur Sozialen Sicherheit > Statistischer Sozialbericht Schweiz > Statistischer Sozialbericht Schweiz 2015 200 www.bfs.admin.ch > Themen > 21 - Nachhaltige Entwicklung > Indikatorensystem MONET > Nachhaltige Entwicklung > Gesundheit > Gesundheitsrelevantes Verhalten: Körperliche Aktivität

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Gefahren unseres Landes frühzeitig zu erkennen und die strategischen Entscheide rechtzeitig zu treffen. Damit der Bericht «Perspektiven 2030» zu einer vorausschauenden und kohärenten Regierungspolitik beitragen kann, bedient er sich einer Perspektive, die bewusst über die kurzfristige Vierjahresperiodizität der Legislaturplanung hinausgeht. Der Bericht «Perspektiven 2030» wurde in einem partizipativen, interaktiven Verfahren erstellt, bei dem sowohl verwaltungsinterne als auch externe Expertinnen und Experten aus einem breiten Spektrum an Fachdisziplinen mitwirkten: Generalsekretärinnen und Generalsekretäre, Mitglieder des Perspektivstabs der Bundesverwaltung, verwaltungsinterne Expertinnen und Experten, bundesverwaltungsexterne Expertinnen und Experten sowie ausländische Think Tanks.

4.1

Die vier Szenarien

Die unterschiedlichen Kombinationen der im Bericht «Perspektiven 2030» gewählten Szenarioachsen «wirtschaftliche Vernetzung der Schweiz» und «globale Technologisierung» ergeben vier Szenarien für das Jahr 2030. Die Szenarien Überholspur, Stockender Verkehr, Steiniger Weg und Seidenstrasse zeichnen vier verschiedene Bilder der Welt und der Situation der Schweiz im Jahr 2030.

Das Szenario «Überholspur» Die Welt im Szenario Überholspur ist von Multilateralismus, Globalisierung und wirtschaftlicher Interdependenz geprägt. Durch die Globalisierung verstärkt sich die soziale und ökonomische Ungleichheit zwischen Staaten und innerhalb von Gesellschaften. Der steigende Ressourcenbedarf schafft Anreize für die Entwicklung von effizienzsteigernden Technologien. Die rasant fortschreitende Technologisierung verändert Güterproduktion und Lebensweise der Menschen. Die Schweiz ist durch den Abbau von Handelshemmnissen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) wirtschaftlich stark vernetzt und gilt als weltweit angesehener Forschungsund Unternehmensstandort. Das Verhältnis der Schweiz zur EU ist mittels eines stabilen Arrangements geklärt. Der Wohlstand in der Schweiz ist zunehmend ungleich verteilt. Die ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie die zunehmende kulturelle Diversität in der Schweiz haben einen «réflexe identitaire» ausgelöst, denn von diesen Veränderungen profitieren nicht alle Berufs- und Gesellschaftsgruppen gleichermassen.

Das Szenario «Stockender Verkehr» Die Welt im Szenario Stockender Verkehr ist durch rasanten technologischen Fortschritt und eine Rivalität zwischen den Grossmächten USA und China geprägt.

Die transatlantischen Bindungen zwischen den USA und der EU werden stärker.

Gleichzeitig nähern Russland und China sich einander an, was den Ost-WestKonflikt akzentuiert. Die Schweiz hat Mühe, ihre politische und wirtschaftliche Stellung in der Welt zu behaupten. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind abgekühlt. Der Ausbau von Handelsbeziehungen mit anderen, nichteuropäischen Staaten braucht eine gewisse Zeit. Auch die wirtschaftliche Vernetzung mit anderen Erdteilen ­ namentlich Asien ­ ist eher schwach ausgeprägt. Neue Technologien kompensieren teilweise die negativen Effekte rückläufigen Aussenhandels.

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Die schwache Vernetzung der Schweiz resultiert auch in verminderter Zuwanderung. Die Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland ist erschwert. Das Schliessen dieser Lücke wird durch einen vermehrten Einbezug von Frauen im Arbeitsmarkt angestrebt. Dies führt zu einer erhöhten Doppelbelastung, da die Betreuung der Kinder und älterer Menschen weiterhin vor allem von Frauen wahrgenommen wird.

Das Szenario «Steiniger Weg» Die Welt im Szenario Steiniger Weg ist in sich konkurrierende Regionen segmentiert und geprägt von Machtpolitik und Handelshemmnissen. Die daraus resultierenden Konflikte um den Zugang zu Rohstoffen akzentuieren sich auf der ganzen Welt. Die Regionalmächte Brasilien, China, Indien, Russland und Südafrika gewinnen im Verhältnis zum Westen an Bedeutung. Gleichzeitig wird die technologische Entwicklung aufgrund knapper Mittel gehemmt. Die Schweiz befindet sich in einem wirtschaftlich und politisch instabilen Umfeld und ist aufgrund der Handelshemmnisse zunehmend auf den Binnenmarkt fokussiert. Während die Arbeitslosigkeit steigt, nimmt die Attraktivität der Schweiz als Einwanderungsland stetig ab.

Dies äussert sich auch in einer fortschreitenden Alterung der Gesellschaft, was in einem hohen Druck auf den Sozialstaat resultiert. Diese Unsicherheit erhöht das Bedürfnis nach Stabilität und Sicherheit in der Bevölkerung.

Das Szenario «Seidenstrasse» Die Welt im Szenario Seidenstrasse ist durch den politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Aufstieg Asiens geprägt. Die ASEAN-Staaten sowie Australien, China, Indien, Japan, Südkorea und Neuseeland pflegen untereinander intensive Beziehungen. Die EU verliert an Zusammenhalt und politischer sowie wirtschaftlicher Bedeutung. Insgesamt nimmt die Wachstums- und Innovationskraft in Europa und in den USA ab. Die Schweiz pflegt gute wirtschaftliche Beziehungen zu den Nachbarländern, mit Süd- und Ostasien sowie mit Afrika und kann diese weiter ausbauen. Die enge Verflechtung der Schweiz mit dem asiatischen und afrikanischen Raum verstärkt die Migration in beide Richtungen. Obwohl die Kohäsion der EU abnimmt, ist die wirtschaftliche Kooperation der Schweiz mit den Nachbarregionen gut. Gemeinsam umfassen die Schweiz und diese Regionen ein wirtschaftlich dynamisches Gebiet. Viele Technologiefirmen und Forschungsinstitute aus Nordamerika und
Europa sind in den asiatischen Raum abgewandert. Vor dem Hintergrund der schleppenden Entwicklung bei ressourcen- und klimaschonenden Technologien und infolge des Wirtschaftswachstums erhöht sich weltweit der Ausstoss von Treibhausgasen. Klimatisch bedingte Extremereignisse häufen sich.

4.2

Chancen und Gefahren für die Bundespolitik

Politische Dimension Die Stärkung des Systems globaler Gouvernanz stellt für die Schweiz im Szenario Überholspur eine Chance dar. Die Schweiz kann auf internationaler Ebene ihre Interessen wahren und das Sicherheitsniveau ist hoch. Im System globaler Gouvernanz kann sie im Szenario Überholspur ihre Expertise bei der Weiterentwicklung

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des Völkerrechts einbringen. Die starke Einbettung in dieses System geht im Szenario Überholspur jedoch auch mit einer zunehmenden Abhängigkeit in verschiedenen Bereichen einher. Wo das System der globalen Gouvernanz eine Schwächung erfährt, das heisst in den Szenarien Stockender Verkehr und Steiniger Weg, bedeutet dies eine Gefahr für die Schweiz, und die Wahrung ihrer Interessen ist erschwert.

In den konflikthaltigen Szenarien Stockender Verkehr und Steiniger Weg ist die Bedrohungslage der Schweiz erhöht, jedoch kann sie sich als anerkannte Vermittlerin und Brückenbauerin positionieren, im Szenario Seidenstrasse insbesondere innerhalb des asiatischen Raums. Die Erfahrungen der Schweiz als föderaler Staat sind in dem von Regionalisierung geprägten Szenario Steiniger Weg gefragt. Mit den steigenden Wohlstandsunterschieden im Szenario Überholspur geht ein schwindendes Vertrauen der Gesellschaft in das politische System einher. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist geschwächt. In den Szenarien Stockender Verkehr und Seidenstrasse nimmt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik aufgrund von gesellschaftlichen Spannungen ebenfalls ab, und die Mechanismen der direktdemokratischen Entscheidfindung sind geschwächt.

Wirtschaftliche Dimension Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Vernetzung der Schweiz in den Szenarien Überholspur und Seidenstrasse eine Chance. Im Szenario Überholspur profitieren die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte von der internationalen Arbeitsteilung, vom Marktzugang und von Exporten. Jedoch können die starke Interdependenz und der Einsatz neuer Technologien auch das Risiko der Abhängigkeit und Verletzlichkeit steigern, und der weltweit hohe Ressourcenverbrauch verteuert die Importe.

Die enge wirtschaftliche Vernetzung mit dem asiatischen Raum im Szenario Seidenstrasse schafft einen neuen Marktzugang für Schweizer Firmen, bedeutet jedoch auch eine erhöhte Konkurrenz und zunehmenden Wettbewerbsdruck. In den Szenarien Stockender Verkehr und Steiniger Weg zeigt sich die schwache wirtschaftliche Vernetzung auch in Finanzierungslücken bei der sozialen Sicherheit. Zentral für das Szenario Stockender Verkehr sind die abgekühlten Beziehungen zur EU. Die Schweiz verliert an Innovationskraft und büsst an Attraktivität für Unternehmen und Fachkräfte ein. In beiden Szenarien droht der
Verlust von Talenten und Fachkenntnissen durch Brain-Drain. Das schweizerische Bildungssystem kann sich in den Szenarien Stockender Verkehr und Seidenstrasse an die sich verändernden Herausforderungen des Arbeitsmarkts anpassen. In den Szenarien Überholspur und Seidenstrasse sind die Einwanderung und das Bevölkerungswachstum hoch, und die Nachfrage nach Wohnraum wie auch die Belastung der Infrastruktur intensivieren sich.

Im Szenario Stockender Verkehr häufen sich Infrastrukturengpässe aufgrund fehlender Mittel und sich rasch ablösender Technologien.

Soziokulturelle Dimension Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist im Szenario Überholspur strapaziert, kann jedoch dank den für die soziale Wohlfahrt vorhandenen Mitteln abgemildert werden.

Die Alterung der Gesellschaft hat sich dank hoher Einwanderung verlangsamt.

Aufgrund des Leistungsdrucks häufen sich psychische Belastungskrankheiten, aber auch Zivilisationskrankheiten. Im Szenario Stockender Verkehr beschleunigt sich die Alterung der Gesellschaft, und die intergenerationelle Solidarität ist gefähr1156

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det. Demgegenüber erstarkt im Szenario Steiniger Weg der Gemeinschaftssinn, und die familiären Strukturen gewinnen an Bedeutung. Aufgrund der knappen öffentlichen Mittel nimmt jedoch die finanzielle Solidarität zwischen den Kantonen ab.

Das Szenario Seidenstrasse ist geprägt von einer sich vergrössernden Einkommensschere und einem abnehmenden gesellschaftlichen Zusammenhalt aufgrund des Drucks zur Anpassung an die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dynamik und aufgrund der hohen Einwanderung. Bei den Szenarien Überholspur und Seidenstrasse fällt die Integration bestimmter sozialer Schichten in den Arbeitsmarkt schwer, der Leistungsdruck und die sprachlichen, interkulturellen und technologischen Anforderungen erhöhen sich. Ein Fortschritt in der Geschlechtergerechtigkeit im Berufsleben ist im Szenario Überholspur festzustellen; externe Betreuungsmöglichkeiten haben sich etabliert. Demgegenüber ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privat- oder Familienleben in den Szenarien Stockender Verkehr und Steiniger Weg erschwert. In den Szenarien Überholspur und Stockender Verkehr führt die technologische Entwicklung zu einer weiteren Qualitätssteigerung im Gesundheitswesen, jedoch herrscht im Szenario Stockender Verkehr auch im medizinischen Bereich Fachkräftemangel. Der Kostendruck auf das Gesundheitssystem und auf sämtliche Institutionen der sozialen Sicherheit ist im Szenario Steiniger Weg besonders spürbar.

Technologische Dimension Die Entwicklung von neuen Technologien stellt insbesondere in den Szenarien Überholspur und Stockender Verkehr sowohl eine Chance als auch eine Gefahr dar.

Während die Cybersicherheit im Szenario Überholspur dank enger internationaler Kooperation verstärkt ist, wird es in den Szenarien Stockender Verkehr und Seidenstrasse aufwendiger, die Cybersicherheit zu gewährleisten. Weiter profitiert beispielsweise die Landwirtschaft in den Szenarien Überholspur und Stockender Verkehr dahingehend von ressourceneffizienten Technologien, dass sie die Nutzung und Pflege der Kulturlandschaft nachhaltig ausrichten kann. Im Szenario Überholspur steigen sowohl die Attraktivität des Bildungs- und Forschungsplatzes als auch die Innovationskraft der Schweiz. Auch im Szenario Seidenstrasse ist die Schweiz als Innovationsstandort durch die Forschungspartnerschaften mit Asien gut positioniert.
Demgegenüber sind die schwache internationale Vernetzung und der Mangel an Spitzenkräften im Szenario Steiniger Weg spürbar, und der Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz verliert an Bedeutung.

Ökologische Dimension Im Szenario Überholspur gelingt es der internationalen Gemeinschaft, Klimaziele zu vereinbaren, und die Schweiz gilt als Vorreiterin in Klimafragen. Eine hohe Belastung erfährt die Umwelt in den Szenarien Überholspur und Seidenstrasse dennoch aufgrund des hohen Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums. Die Umwelt ist in diesem Szenario stark belastet. Im Szenario Überholspur stehen jedoch die finanziellen und technologischen Mittel zur Verfügung, um die negativen Auswirkungen des Wirtschaftswachstums teilweise kompensieren zu können. Die Umwelt leidet in den Szenarien Steiniger Weg und Seidenstrasse stark, denn die finanziellen oder technologischen Mittel für Umweltmassnahmen fehlen. Im Szenario Stockender Verkehr erreicht die Schweiz dank der technologischen Entwicklung und aufgrund 1157

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des Drucks zur Sparsamkeit eine grosse Effizienzsteigerung bei der Ressourcen- und Rohstoffnutzung. In diesem Szenario reduziert sich der Druck auf die Siedlungsfläche.

Rechtliche Dimension Im Szenario Überholspur verstärkt sich die internationale Kooperation in Sicherheits- und Rechtsfragen, jedoch erfährt die Schweiz mit dem Druck, internationale Rechtsgrundlagen zu übernehmen, einen Souveränitätsverlust. In den Szenarien Stockender Verkehr und Steiniger Weg herrscht aufgrund der mangelnden internationalen Abstimmung Rechtsunsicherheit. Das Szenario Seidenstrasse birgt die Gefahr, dass das Verhältnis mit den asiatischen Partnern aufgrund des unterschiedlichen Umgangs mit Menschen- und Minderheitsrechten und divergierender Wertesysteme belastet wird.

5

Leitlinien

Für die Legislaturplanung 2015­2019 hat der Bundesrat Anfang 2015 drei politische Hauptthemen festgelegt: Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit. Die Aussenpolitik ist in allen drei Schwerpunkten integriert, da eine Wechselwirkung mit zahlreichen Politikbereichen besteht. Der Bundesrat versteht den Schwerpunkt der Sicherheit als umfassenden Begriff. Um die nationale Kohäsion zu gewährleisten, deckt dieses Hauptthema sowohl Aspekte der inneren und äusseren wie auch der sozialen Sicherheit ab. Darauf basierend will der Bundesrat die Herausforderungen in der Legislaturperiode 2015­2019 mit Hilfe der folgenden drei Leitlinien angehen: Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt Diese drei Leitlinien sind inhaltlich mehrfach miteinander verbunden.

Die Welt befindet sich im beschleunigten Wandel. In dieser Welt des Wandels und der Unwägbarkeiten steht die Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gut da. Sie verfügt über hohe politische Stabilität, wirtschaftliche Prosperität und gesellschaftliche Kohäsion. Als stark vernetzter, exportabhängiger Staat ist die Schweiz von den Entwicklungen in ihrem regionalen und globalen Umfeld in vielerlei Hinsicht direkt oder indirekt betroffen. Innere und äussere Einflussfaktoren lassen sich immer weniger unterscheiden.

Um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, bedarf es Anstrengungen in verschiedenen Politikbereichen. Es gilt, Querschnittthemen zu identifizieren, die für die Zukunft der Schweiz und ihrer Bevölkerung von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem die demografische Entwicklung, Nachhaltigkeit auf sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ebene sowie die Einbettung und Rolle der Schweiz im europäischen und internationalen Umfeld. Die Stellung der Schweiz in einer zunehmend global vernetzten und sich verändernden Welt ist zu stärken. Dazu 1158

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muss eine Balance gefunden werden zwischen der Wahrung der Souveränität, der Interessenwahrung über internationale Organisationen und stabilen Aussenbeziehungen.

Letztendlich müssen die drei Leitlinien mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden: Vor allem im Hinblick auf die Bewältigung neuer Herausforderungen gibt der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode den Reformen, die den Bundeshaushalt mittel- und längerfristig entlasten, den Vorrang. Die Einhaltung der Schuldenbremse ist in jedem Fall sicherzustellen.

5.1

Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig

«Wohlstand» ist einer der drei politischen Schwerpunkte des Bundesrates für diese Legislaturperiode. Es ist das Zusammenspiel verschiedener Faktoren, das zum Wohlstand der Schweiz beigetragen hat und für die im internationalen Vergleich gute Position der Schweiz auch heute massgebend ist. Einerseits sind dies u. a. die stabilen staatlichen Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit sowie eine moderate Staats- und Fiskalquote; andererseits das Infrastrukturangebot, die hochwertige Qualität von Gütern und Dienstleistungen sowie der internationale Spitzenplatz in Bildung, Forschung und Innovation. Um den Wirtschaftsstandort Schweiz langfristig zu stärken und das Wohlstandsniveau nachhaltig zu sichern, sind jedoch beständige Anstrengungen nötig.

Neben den Vorteilen des europäischen Binnenmarkts spürt die Schweizer Wirtschaft auch die Auswirkungen der wirtschaftlichen und strukturellen Schwierigkeiten innerhalb der EU. Zudem führt die momentane Frankenstärke zu einem direkten Wettbewerbsnachteil für Schweizer Unternehmen, was insbesondere KMU vor grosse Herausforderungen stellt. Unter diesen Umständen müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen optimiert und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Dies ist umso wichtiger, da sich die Haushaltsperspektiven des Bundes für die kommenden Jahre verschlechtern. Eine weitere Herausforderung, welche die Schweiz hinsichtlich der Umsetzung von Artikel 121a BV fordert, ist das Finden einer für alle Parteien tragfähigen Lösung und die institutionelle Konsolidierung der bilateralen Beziehungen mit der EU. Im Zusammenhang mit der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials will sich der Bundesrat aktiv für eine bessere Arbeitsmarktintegration der Frauen und der arbeitslosen Personen engagieren.

Angesichts der steigenden internationalen Konkurrenz gilt es für die Schweiz, den Spitzenplatz in Bildung, Forschung und Innovation zu sichern.

Ein wichtiger Faktor der Standortattraktivität der Schweiz ist das flächendeckende und leistungsfähige Infrastrukturnetz. Damit die Infrastrukturen mit der wachsenden Bevölkerungszahl mithalten können und der steigenden Mobilität unserer Gesellschaft gerecht bleiben, müssen diese ­ wo nötig ­ bedürfnisgerecht ausgebaut und deren Finanzierung sichergestellt werden. Zudem ist eine optimale Abstimmung zwischen den
Verkehrsträgern und mit der Siedlungsentwicklung zu gewährleisten.

Bei den Infrastrukturen legt der Bundesrat seinen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode insbesondere auf die Verkehrs- und die Kommunikationsinfrastrukturen.

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Mit der steigenden Bevölkerungszahl geht ein zunehmender Verbrauch an Boden und natürlichen Ressourcen einher. Die Lebensgrundlagen für künftige Generationen sollen gesichert und die Ressourcen bewahrt werden. Für die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung der Schweiz hat der Bundesrat das Massnahmenpaket «Energiestrategie 2050» erarbeitet. Er setzt dabei auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale sowie auf eine ausgewogene Ausschöpfung der Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien.

5.1.1

Ziel 1: Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert effiziente staatliche Leistungen

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat rechnet in den kommenden Jahren mit einer Verschlechterung der Haushaltsperspektiven. Die langsamere Wirtschaftsentwicklung, die nicht zuletzt auf die Frankenstärke zurückzuführen ist, bedeutet für den Bund Mindereinnahmen in Milliardenhöhe. Aus diesem Grund sind eine nachhaltige Finanzpolitik und die Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Staatstätigkeit auf allen Ebenen für den Bundesrat zentral, um für Stabilität, Wohlfahrt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum zu sorgen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz soll durch einen handlungsfähigen und effizienten Staat sowie durch ein attraktives Steuersystem gezielt gestärkt werden. Ferner verfolgt der Bundesrat im Rahmen von «E-Government» das Ziel, die Verwaltungstätigkeit mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.

Um den politischen Handlungsspielraum auch für die nachfolgenden Generationen beibehalten zu können, will der Bundesrat einen nachhaltigen Ausgleich des Bundeshaushaltes sicherstellen. Ohne gezielte Sparmassnahmen kann das strukturelle Defizit allerdings nicht beseitigt werden.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019: Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017­2019 will der Bundesrat den Bundeshaushalt gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017­2019 vom 1. Juli 2015 um 800 Millionen (2017), 900 Millionen (2018) bzw. 1 Milliarde (2019 ff.) entlasten. Diese Entlastungen sind nötig, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können und am Ende der Planperiode einen geringen Spielraum für prioritäre neue Aufgaben zu schaffen. Im Vordergrund stehen ausgabenseitige Massnahmen, insbesondere eine Drosselung des Ausgabenwachstums.

­

Verabschiedung der Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021: Die Haupteinnahmequellen des Bundes ­ die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer ­ sind bis Ende des Jahres 2020 befristet. Die neue Finanzordnung 2021 muss deshalb die betreffenden Verfassungsbestimmungen ablösen.

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Ziel ist es, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer über das Jahr 2020 hinaus zu erheben.

­

Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz»: Die «E-GovernmentStrategie Schweiz» ist eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist eine Teilstrategie der «Strategie des Bundesrates für die Informationsgesellschaft in der Schweiz». Die 2015 erneuerte «E-Government-Strategie» verfolgt das Ziel von transparenten, wirtschaftlichen und medienbruchfreien elektronischen Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung. Sie fokussiert die gemeinsamen E-GovernmentAnstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden in einem Schwerpunktplan auf wenige national und strategisch bedeutsame Projekte und dauerhafte Aufgaben (Leistungen). Das Hauptaugenmerk des ersten Schwerpunktplans (2016­2019) wird auf dem Aufbau von E-GovernmentBasisinfrastrukturen, wie z.B. der elektronischen Identität, liegen.

­

Umsetzung, Evaluation und Erneuerung der «Personalstrategie Bundesverwaltung 2016­2019»: Damit die Bundesverwaltung ihre Aufgaben längerfristig erfolgreich und effizient erfüllen und sich im Arbeitsmarkt optimal behaupten kann, muss der Bundesrat seine Personalstrategie periodisch auf die aktuellen personalpolitischen Herausforderungen ausrichten. Dies wird umso wichtiger, als der Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte im Kontext der demografischen Entwicklung und der knappen Finanzen künftig grösser werden wird. Der Bundesrat hat im Herbst 2015 die erneuerte «Personalstrategie Bundesverwaltung 2016­2019» verabschiedet. Im Umsetzungskonzept zur Personalstrategie wird der Bundesrat die Massnahmen und den Zeitplan konkretisieren. Die neue Personalstrategie erfordert aber auch eine Überprüfung und Anpassung der strategischen Sollwerte und Indikatoren für das Personalmanagement. Die Berichterstattung zum Controlling mit strategischen Messgrössen erfolgt im Rahmen des jährlichen Reportings «Personalmanagement Bundesverwaltung des Bundesrates» an die parlamentarischen Aufsichtskommissionen.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Bruttoschuldenquote des Bundes (Bruttoschulden in % des BIP) stabilisiert oder verringert sich gegenüber 2014 (16,8 %).

­

Im Bereich E-Government verbessert die Schweiz im internationalen Vergleich ihre Position.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

01.1.3 Schuldenquote des Bundes

­

01.0.3 Online Service Index

Das Ziel 1 ist den Aufgabengebieten «Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen» und «Finanzen und Steuern» zugeordnet.

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5.1.2

Ziel 2: Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit

Strategie des Bundesrates Die Schweizer Wirtschaft ist auf bestmögliche Rahmenbedingungen angewiesen, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen und der Wohlstand in der Schweiz gesichert werden kann. Durch eine optimale Ausgestaltung der wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen und geringe administrative Belastungen soll die Produktivität in der Schweiz erhöht werden. Der Bundesrat ist bestrebt, die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu wahren. Gleichzeitig sollen der wirtschaftliche Strukturwandel und die Innovation gefördert werden. Die Steuerordnung ist gesellschafts-, wirtschafts- und umweltverträglich auszugestalten und dabei insbesondere auf die Grundsätze der Gerechtigkeit, der Effizienz, der Standortattraktivität und der Einfachheit auszurichten. Innenpolitisch sind für den Finanzplatz Schweiz die langfristigen Rahmenbedingungen zu klären, damit Rechtssicherheit und Stabilität erhalten werden können. Gleichzeitig sind die beschlossenen Übernahmen internationaler Standards umzusetzen, die Compliance sicherzustellen und die nötigen Regulierungen gezielt und massvoll auszugestalten. Mit einer Revision des Obligationenrechts ist der Bundesrat bestrebt, das Unternehmensrecht zu modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen anzupassen. Durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion soll die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur polyzentrischen Besiedelung des Landes leisten.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

201 202

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts201 (Aktienrecht): Mit der Änderung des Obligationenrechts strebt der Bundesrat eine flexiblere Ausgestaltung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen und eine Abstimmung des Aktien- auf das neue Rechnungslegungsrecht an.

Die Vorlage verfolgt das Ziel, die per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Verordnung vom 20. November 2013202 gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften in die Bundesgesetze zu überführen und die Corporate Governance, auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften, zu verbessern. Weiter soll die Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen, geregelt werden.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Standortförderung 2020­2023: Der Bundesrat will die Instrumente des Bundes zur Standortförderung der Schweiz in den Jahren 2020­2023 weiterführen und im Hinblick darauf weiterentwickeln. Mit diesem Ziel werden die Massnahmen ab 2017 evaluiert und allenfalls angepasst. Im Rahmen einer Botschaft wird der Bundesrat die Ergebnisse präsentieren und allfällige Anpassungen vorschlagen.

SR 220 SR 221.331

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203 204

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vom 2. April 1908203: Das Versicherungsvertragsgesetz regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Versicherungen und ihren Kunden. In einer Teilrevision wurden per 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen verwirklicht. Mit der vorliegenden Revision will der Bundesrat das Versicherungsvertragsgesetz an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse anpassen. Die 2013 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesene Vorlage wird unter Einhaltung der parlamentarischen Vorgaben ­ und angepasst an aktuelle Entwicklungen ­ erneut vorgelegt.

­

Verabschiedung und Umsetzung der Strategie «Neue Wachstumspolitik»: Der Bundesrat wird in der Legislaturperiode 2015­2019 seine Reformbemühungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und zur Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstandes fortführen. Auf Basis des im Jahr 2015 durch den Bundesrat vorgelegten Berichts «Grundlagen für die Neue Wachstumspolitik» werden dabei die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Stärkung von Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit prioritär bleiben. Zudem bilden künftig die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und die Milderung problematischer Nebenwirkungen des Wirtschaftswachstums weitere zentrale Säulen der «Neuen Wachstumspolitik». Dadurch werden einerseits die Lehren aus der Finanzkrise gezogen, und andererseits wird der zunehmenden Wachstumskritik begegnet.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und der Familienbesteuerung: Die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer hat für den Bundesrat seit Langem eine hohe steuerpolitische Priorität. Nach der Volksabstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie ­ gegen die Heiratsstrafe» im Jahr 2016 wird der Bundesrat eine Aussprache darüber führen, welches Modell am besten geeignet ist, eine verfassungskonforme Ehepaarbesteuerung zu erzielen. Anschliessend wird er eine entsprechende Botschaft verabschieden.

­

Verabschiedung des Berichts über die Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik (in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse204): Mit diesem Bericht erfüllt der Bundesrat verschiedene parlamentarische Vorstösse im Gesamtkontext. Aufgrund der kommenden Herausforderungen und basierend auf den im Dialog mit den Stakeholdern der Agrarpolitik erarbeiteten Visionen und Zielen legt der Bundesrat sein Konzept für die mittelfristige Entwicklung der Agrarpolitik dar. Dieses soll Perspektiven für den erfolgreichen Absatz auf den Märkten, eine nachhaltige Produktion und Ressourcennutzung und die unternehmerische Entfaltung der Betriebe schaffen.

SR 221.229.1 Postulate 14.3023, 14.3514, 14.3815, 14.3618, 14.3894, 14.3991 und 14.4046

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Quantifizierbare Ziele ­

Zur Erhaltung bzw. Steigerung der Standortattraktivität stabilisiert oder verringert sich die Fiskalquote gegenüber 2014 (Fiskalquote [Staat]: 26,7 %).

­

Durch eine optimale Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöhen sich die Wirtschaftsleistung und die Produktivität in der Schweiz.

­

Die Schweiz behält ihre Position als international führender Innovationsstandort.

­

Die einheimische Nahrungsmittelproduktion (in Terajoules, TJ) steigt gegenüber den Durchschnittswerten der Periode 2008­2010 leicht an.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

01.1.5 Fiskalquote der öffentlichen Haushalte

­

12.1.2 Produktmarktregulierung

­

05.5.5 Syntheseindex der Innovation

­

11.1.1 Nahrungsmittelproduktion

Das Ziel 2 ist den Aufgabengebieten «Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen», «Landwirtschaft und Ernährung» und «Wirtschaft» zugeordnet.

5.1.3

Ziel 3: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten

Strategie des Bundesrates Die Schweiz ist ein stark in die Weltwirtschaft eingebundenes Land, dessen Wirtschaft sich durch eine ausgeprägte internationale Orientierung auszeichnet. Unser Wohlstand hängt deshalb zu einem grossen Teil vom internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie von der grenzüberschreitenden Investitionstätigkeit ab. Die stete Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten ist daher ein wichtiges Ziel der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Die Rahmenbedingungen für den Aussenhandel sollen mittels Wirtschafts- und Handelsabkommen, Freihandelsabkommen (bilateral oder im Rahmen der EFTA), bilateralen Abkommen zur Förderung und zum Schutz der Investitionen sowie mittels multilateralen Regeln (WTO) verbessert werden. Gleichzeitig soll die Kohärenz mit internationalen Umwelt- und Arbeitsstandards sowie mit den Menschenrechten gestärkt werden. Die Schweiz soll zudem zur Lösung regionaler und globaler Herausforderungen beitragen, sodass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weltweit verbessert und Wohlstand gefördert werden. Dabei sollen die wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen auch in Partnerländern verbessert und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert werden.

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Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung von Botschaften zu Freihandelsabkommen: Der Bundesrat will seine bisherige Politik des Abschlusses und des Ausbaus von Freihandelsabkommen verstärken, um der Schweiz so den Zugang zu wichtigen ausländischen Märkten mit grossem Wachstumspotenzial zu öffnen. Für die Legislaturperiode 2015­2019 strebt er den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Vietnam, Malaysia, den Philippinen und Georgien an.

­

Verabschiedung der Botschaft zum plurilateralen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA): Mit der Teilnahme der Schweiz an den TISA-Verhandlungen verfolgt der Bundesrat das Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Dienstleistungsanbieter und die Rechtssicherheit für ihre internationalen Aktivitäten zusätzlich zur WTO und den Freihandelsabkommen auch in einem plurilateralen Abkommen zu stärken. Bei einem Abschluss der Verhandlungen wird der Bundesrat das Verhandlungsergebnis dem Parlament im Rahmen einer Botschaft vorlegen.

­

Verabschiedung der Botschaft zum Vertrag von Doha und zu den notwendigen Gesetzesanpassungen: Mit einem Abschluss der WTO-Doha-Verhandlungen bzw. Teilergebnissen davon wird das multilaterale Handelssystem weiterentwickelt. Ferner wird in der WTO ein plurilaterales Abkommen über die Erweiterung des Produkteumfangs des WTO-Informationstechnologie-Abkommens sowie eines plurilateralen Abkommens über die Liberalisierung von Umweltgütern angestrebt. Die entsprechenden Ergebnisse dieser Verhandlungen sollen im Rahmen einer Botschaft präsentiert und allfällige Anpassungen des nationalen Rechts vorgeschlagen werden.

­

Verabschiedung der Botschaft zu einem Abkommen mit der EU im Bereich Lebensmittelsicherheit: Das Ziel dieses Abkommens ist eine Erweiterung der Bilateralen mit der EU im Bereich Lebensmittelsicherheit auf die Lebensmittel nichttierischer Herkunft sowie auf Bedarfsgegenstände (z.B.

Verpackungen). Die nichttarifären Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU sollen weitestgehend abgebaut werden. Ausserdem werden ein Einbezug in das Lebensmittel- und Produktesicherheitsdispositiv der EU (Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX) sowie der Zugang zur Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA angestrebt.

­

Festlegung der Strategie zur Weiterverfolgung der laufenden Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA: Der Bundesrat wird, sobald die Auswirkungen des TTIP auf die Schweiz abgeschätzt werden können, die Strategie der Schweiz festlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechtzuerhalten.

Quantifizierbares Ziel ­

Die Aussenhandelsverflechtung der Schweizer Wirtschaft bleibt stabil oder nimmt gegenüber dem Durchschnittswert der Legislaturperiode 2011­2015 zu.

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Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

Aussenhandelsverflechtung

Das Ziel 3 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland ­ Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet.

5.1.4

Ziel 4: Die Schweiz erneuert und entwickelt ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU

Strategie des Bundesrates Die EU ist bei Weitem die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Für die Schweiz sind die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU somit von zentraler Bedeutung. Durch die Etablierung eines ausgewogenen institutionellen Rahmens und der Konsolidierung der bilateralen Beziehungen soll der Marktzugang zur EU gesichert und ausgebaut werden.

Der Bundesrat ist bestrebt, die bilateralen Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedsländern auf einer für beide Seiten fruchtbaren Grundlage zu sichern und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Schweiz nachhaltig zu bewahren.

Bei der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung gilt es, in Absprache mit Parlament, Kantonen und Sozialpartnern einerseits sowie mit der EU andererseits, eine Lösung für die Weiterführung und den Ausbau der bilateralen Abkommen mit der EU zu finden, was eine Lösung für das Personenfreizügigkeitsabkommen und den Abschluss eines Rahmenabkommens zu den institutionellen Fragen voraussetzt.

Betreffend die Koordination der mittelfristigen Strategie und der institutionellen Fragen sollen die Kantone auch im Rahmen des Europadialogs einbezogen werden.

Die Schweiz verfolgt das Ziel, die politischen und die wirtschaftlichen Beziehungen mit der EU zu erneuern und weiterzuentwickeln, denn sie hat ein Interesse daran, in verschiedenen Bereichen Abkommen mit der EU abzuschliessen und die Zusammenarbeit mit ihr zu stärken. Während der Legislaturperiode 2015­2019 wird in den folgenden Bereichen ein Vertragsabschluss und damit eine Verstärkung der Beziehungen angestrebt, wobei sektorenspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen sind: Lebensmittelsicherheit (Ziel 3), Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung und Forschung (Ziel 5), Elektrizität (Ziel 7), Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (Ziel 7), Assoziierung der Schweiz an das Rahmenprogramm «Creative Europe» der EU (Ziel 8), Beteiligung der Schweiz an der Zusammenarbeit von Prüm (Ziel 15) und Zugang der Strafverfolgungsbehörden auf das Informationssystem von Eurodac (Ziel 15).

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Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Lösung mit der EU für das Freizügigkeitsabkommen (FZA): Im Laufe der Legislaturperiode 2015­2019 muss der Bundesrat mit der EU eine Lösung finden, wie im Rahmen der Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» der bilaterale Weg fortgesetzt werden kann. Eine Lösung im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen und dessen Ausdehnung auf Kroatien garantiert den Fortbestand der heutigen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, insbesondere der Gesamtheit der Bilateralen I.

­

Verabschiedung der Botschaft zu einem institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU: Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU will der Bundesrat den Weg frei machen für neue Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU; er will so den bilateralen Weg fortsetzen. Dieses Abkommen soll horizontale institutionelle Fragen regeln wie die Übernahme von Weiterentwicklungen des EU-Rechts, die Auslegung und die Überwachung der Einhaltung der Marktzugangsverträge sowie die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien.

­

Fällen des Grundsatzentscheids zum Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU: Der Entscheid über eine mögliche Erneuerung des Beitrags der Schweiz zur Erweiterung der EU und über alle damit zusammenhängenden Geschäfte (Botschaft zum Rahmenkredit, gesetzliche Grundlage) wird im Rahmen einer Lösung für die Personenfreizügigkeit und aller laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU gefällt. Mit einer Erneuerung des Beitrags der Schweiz an die Erweiterung der EU würde die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit den Partnerländern in der erweiterten EU fortführen. Sie zeigte damit ihre Solidarität gegenüber dem grossen Beitrag zu Frieden, Stabilität und Wohlfahrt in Europa, den die EU mit ihrem Erweiterungsprozess leistet.

Zugleich stellte die Erneuerung des Schweizer Beitrags zu diesem Erweiterungsprozess eine wichtige Begleitmassnahme zur Konsolidierung und Weiterentwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar.

Quantifizierbares Ziel ­

Keines.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

Keine.

Das Ziel 4 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland ­ Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet.

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5.1.5

Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft

Strategie des Bundesrates In den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation belegt die Schweiz weltweit einen Spitzenplatz. Diesen gilt es bei zunehmendem internationalen Konkurrenzdruck zu erhalten. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Positionierung der Schweiz als international anerkannter wettbewerbsfähiger Denk- und Werkplatz zu stärken.

Dazu gehört auch die langfristige Sicherung der Forschungs- und Bildungskooperation.

Das duale Bildungssystem ist ein Schweizer Erfolgsmodell. Auf Basis der gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen für den Bildungsraum Schweiz setzt sich der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz ein. Der Bundesrat ist bestrebt, die Berufsbildung stark zu halten und weiterzuentwickeln, damit qualifizierter Nachwuchs ausreichend zur Verfügung steht und jungen Menschen eine gute Perspektive geboten wird. Insbesondere die höhere Berufsbildung wird in der Legislaturperiode gezielt gefördert und positioniert. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011205 (HFKG) wird seit dem 1. Januar 2015 partnerschaftlich mit den Kantonen im Sinne der gemeinsamen und ganzheitlichen Steuerung im Hochschulbereich etappenweise in Kraft gesetzt. Die Hochschulen werden ihre hochschultypspezifischen Profile bewahren und schärfen. Die Forschungs- und Innovationsförderung zielt namentlich auf langfristig und strukturell wirkende Massnahmen zur Stärkung der Wertschöpfungskette ab. Der Bundesrat ist darauf bedacht, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Bei dieser Zielsetzung stehen Weiterbildungs- und Umbildungsinitiativen für Erwerbstätige und eine bessere Integration der Frauen und der arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt im Zentrum.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

205

Verabschiedung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017­2020: Mit der BFI-Botschaft 2017­2020 legt der Bundesrat seine Förderpolitik für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020 fest und beantragt die für die Umsetzung benötigten Mittel. Ein wichtiger Aspekt umfasst die Sicherstellung der internationalen Anbindung der Institutionen im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation. Im Hinblick auf die BFI-Botschaft wird auch die «Roadmap für Forschungsinfrastrukturen» erneuert, die einen Ausblick auf die anstehenden Investitionen ermöglicht, die zur Entwicklung wichtiger Forschungsbereiche von gesamtschweizerischem Interesse sind.

SR 414.20

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Verabschiedung der Botschaft zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Bildung bis 2020: Mit dieser Botschaft gewährleistet der Bundesrat die Sicherung der Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend sowie allgemein die internationale Vernetzung der Schweizer Bildungsinstitutionen bis ins Jahr 2020. Für den Fall, dass die Schweiz ab 2017 nicht an das EU-Bildungsprogramm «Erasmus+» assoziiert werden sollte, soll die Beteiligung von Schweizer Bildungsakteuren im Drittstaat-Status optimiert werden. Die Botschaft hat zum Ziel, den internationalen Austausch und die Mobilität im Bildungsbereich zu stärken und zu erweitern.

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Verabschiedung der Botschaft zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Forschung und Innovation bis 2020: Mit dieser Botschaft will der Bundesrat die Sicherung der Schweizer Beteiligung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen sowie der internationalen Vernetzung der Schweizer Forschung und Innovation bis ins Jahr 2020 gewährleisten. Für den Fall, dass die Schweiz ab 2017 vollständig aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020», dem Euratom-Programm und dem ITER-Projekt ausgeschlossen werden sollte, soll die Beteiligung von Schweizer Akteuren im Bereich der Forschung und Innovation im Drittstaat-Status ermöglicht werden. Die Botschaft hat zum Ziel, die internationale Vernetzung der Schweizer Akteure im Bereich der Forschung und Innovation bestmöglich zu stützen.

Quantifizierbare Ziele ­

Im hochstehenden und durchlässigen Bildungssystem wird die Berufsbildung als wichtiger Pfeiler für die Förderung des qualifizierten Nachwuchses gestärkt, und die Jugendarbeitslosigkeit bleibt im internationalen Vergleich tief.

­

Die Hochschulen bewahren und schärfen ihre hochschultypspezifischen Profile, welche die Bedürfnisse von Individuum, Gesellschaft und Wirtschaft abdecken.

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Die Schweiz bleibt in der Wissenschaft und Forschung unter den führenden Nationen.

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Das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft. Die Erwerbsquote der Frauen erhöht sich.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

05.1.3 Abschlussquote der beruflichen Grundbildung

­

05.1.1 Abgeschlossene Ausbildung der höheren Berufsbildung

­

00.3.3 Erwerbslosenquote der Jugendlichen

1169

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­

05.2.1 Erwerbslosenquote von Hochschulabsolvent/innen

­

05.3.4 Impact der wissenschaftlichen Publikationen der Schweiz

­

00.1.5 Erwerbsquote der Frauen, in Vollzeitäquivalenten

Das Ziel 5 ist den Aufgabengebieten «Bildung und Forschung» und «Wirtschaft» zugeordnet.

5.1.6

Ziel 6: Die Schweiz sorgt für bedürfnisgerechte, zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen

Strategie des Bundesrates Ein wesentlicher Faktor der Standortattraktivität der Schweiz ist ihr flächendeckendes und leistungsfähiges Infrastrukturnetz. Angesichts der zunehmenden Kapazitätsengpässe sind die Wirtschaft und die Gesellschaft darauf angewiesen, dass die Infrastrukturen bedürfnisgerecht ausgebaut und ihre Leistungsfähigkeit und Finanzierung sichergestellt werden.

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur erhöht sich die Beanspruchung insbesondere aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen und der wachsenden Mobilität.

Der öffentliche Verkehr und das Nationalstrassennetz müssen modernisiert und punktuell ausgebaut werden. Dabei will der Bundesrat die NFA-Prinzipien hochhalten. Ferner ist eine effizientere Nutzung durch eine über den Tag gleichmässigere Auslastung der Infrastrukturen anzustreben. Auch will der Bundesrat den Gütertransport auf der Schiene stärken, indem für diesen mit neuen Instrumenten langfristig attraktive Fahrrechte (Trassen) gesichert werden.

Zunehmende Bedeutung kommt auch der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu. Der Bundesrat will die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen. Gleichzeitig gilt es, die nötigen Massnahmen zu treffen, um möglichen Risiken zu begegnen. Die strategischen Entscheide müssen gefällt und Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit die nötigen Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schweiz erfolgen.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

1170

Verabschiedung der Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) 2017­2020: Die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2017­2020 beinhaltet die Ziele für den Betrieb und den Substanzerhalt der vom Bund finanzierten Eisenbahninfrastruktur sowie die dafür benötigten Finanzmittel für die Jahre 2017­2020. Gemäss der Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) übernimmt der Bund per 1. Januar 2016 die Finanzierung der gesamten Bahninfrastruktur der SBB wie auch der Privatbahnen (ausgenommen Trams und Metros sowie Strecken ohne Erschliessungsfunktion). Er finanziert die

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ungedeckten Kosten für Betrieb, Substanzerhalt und Erweiterungen. Damit wird die seit Langem geforderte Gleichbehandlung der SBB- und Privatbahn-Infrastruktur umgesetzt. Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt wird über vierjährige Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Eisenbahnunternehmen sichergestellt.

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Verabschiedung der Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI): Mit der Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) will der Bundesrat Massnahmen zur Reduktion von Diskriminierungspotenzialen im Bahnsystem namentlich in den Bereichen Trassenvergabestelle und Systemführerschaft umsetzen sowie die Fahrgastrechte verbessern. Ausserdem verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Mitwirkungsrechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) anzupassen.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Reform des regionalen Personenverkehrs: Mit der Reform des regionalen Personenverkehrs will der Bundesrat die Rahmenbedingungen und die Instrumente im regionalen Personenverkehr weiterentwickeln, sodass die kurz- bis mittelfristige Planung und Finanzierung stabilisiert, das Denken und Handeln in verkehrlichen Räumen gestärkt und die Effizienz erhöht werden. Die Eckpunkte werden im Rahmen einer Vernehmlassung geklärt und anschliessend in einer Botschaft dargelegt.

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Verabschiedung der Botschaft zur Einführung einer elektronischen Autobahnvignette (E-Vignette): Der Bundesrat hat das Ziel, die Nationalstrassenabgabe ab 2020 zu modernisieren und zu flexibilisieren sowie dem heutigen Stand der technischen Möglichkeiten anzupassen. Er verfolgt dabei die Stossrichtung, die heutige Klebevignette durch eine elektronische Version (inkl. Kurzzeitvignette) zu ersetzen.

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Verabschiedung der Änderung des Objektblattes des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt für den Flughafen Zürich (Zweite Etappe SIL Zürich): Der Bundesrat will eine wichtige Anpassung des Objektblattes für den Landesflughafen Zürich verabschieden. Das Objektblatt definiert den Zweck der Anlage sowie deren zentrale Rahmenbedingungen und die räumlichen Auswirkungen (Lärmkurven, Hindernisbegrenzung, Perimeter der Anlage selbst). Die vorgesehene Anpassung bildet die Grundlage für wichtige betriebliche und bauliche Änderungen am Flughafen Zürich.

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Aktualisierung und Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz: Der Bundesrat wird während der Legislaturperiode 2015­2019 seine erneuerte «Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz» verabschieden. In diesem Rahmen wird er auch prioritäre Vorhaben sowie organisatorische oder institutionelle Massnahmen zu ihrer Umsetzung in den Jahren 2016­2019 beschliessen.

Quantifizierbare Ziele ­

Mit dem Programm zur Engpassbeseitigung sollen die gravierendsten Engpässe auf dem Nationalstrassennetz beseitigt werden, damit der Verkehrsfluss trotz Zunahme des Verkehrsvolumens auch in Zukunft nach Möglich1171

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keit gewährleistet bleibt. Parallel zu den baulichen Erweiterungsmassnahmen werden auch Verkehrsmanagementmassnahmen wie die Umnutzung von Pannenstreifen umgesetzt.

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Der Anteil des alpenquerenden Güterverkehrs, der auf die Schiene verlagert wird, nimmt während der Legislaturperiode 2015­2019 zu.

­

Die Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt tragen dazu bei, die Investitionen auf einem hohen Niveau zu halten und die Stelle der Schweiz bei der Anzahl der leitungsgebundenen Breitbandanschlüsse an das Internet innerhalb der fünf besten Länder der OECD zu halten.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

09.1.1 Staubelastung auf dem Nationalstrassennetz

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09.2.1 Modalsplit im alpenquerenden Güterverkehr

­

01.0.2 Abonnent/innen von Breitband-Internetanschlüssen

Das Ziel 6 ist dem Aufgabengebiet «Verkehr» zugeordnet.

5.1.7

Ziel 7: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend und sichert eine nachhaltige Energieversorgung

Strategie des Bundesrates Die Schweiz veränderte sich in den vergangenen Jahrzehnten stark. Im Vergleich zu 1950 ist die Bevölkerung in unserem Land von rund 4,7 Millionen Menschen auf über 8 Millionen angestiegen. Mit dem Wachstum ging auch der Ausbau der Siedlungs- und der Verkehrsinfrastruktur einher. Die Bevölkerung ist mobiler geworden und beansprucht pro Kopf zunehmend mehr Raum. Als Folge dehnen sich Siedlungen und Infrastrukturen immer stärker in die Landschaft aus. Den Prognosen eines weiteren Wachstums von Bevölkerung und Beschäftigten ist durch eine kompakte und qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung nach innen und in bereits bestehenden Siedlungsgebieten zu begegnen. Raum- und Verkehrsplanung sind gut aufeinander abzustimmen. Natürliche Ressourcen ­ wie beispielsweise Wasser, Boden, Luft, Wald, erneuerbare und nicht erneuerbare Rohstoffe ­ sowie auch die biologische und landschaftliche Vielfalt und ein stabiles Klima sind Kernelemente für das menschliche Wohlbefinden und Grundlage für die Wirtschaft. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen nimmt aufgrund des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums weiter zu. Die planetaren Grenzen sind in gewissen Bereichen schon überschritten (Klima, Stickstoff, Biodiversität). Der Schweizer Konsum verursacht eine Umweltbelastung zu einem grossen Teil im Ausland. Damit die natürlichen Ressourcen langfristig erhalten bleiben, sollen sie nachhaltig und schonend genutzt und wo erforderlich ausreichend und umfassend geschützt werden.

Für die langfristige, nachhaltige und umweltverträgliche Sicherstellung und Stärkung der Energieversorgung und die Senkung der Treibhausgasemissionen sieht der 1172

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Bundesrat das Massnahmenpaket «Energiestrategie 2050» vor. Als Folge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie sind der Zubau von Wasserkraft und von neuen erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden, bei Geräten und im Verkehr nötig. Im Rahmen der «Energiestrategie 2050» will der Bundesrat zudem das bestehende Fördersystem mittelfristig durch ein Lenkungssystem ablösen. Das erste Massnahmenpaket der «Energiestrategie 2050» wird derzeit im Parlament behandelt. Weitere Geschäfte mit Bezug zur «Energiestrategie 2050» sind in Ziffer 8.8 dargelegt.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

206 207

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979206 (2. Etappe): Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes will der Bundesrat das Kulturland besser schützen, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen frühzeitiger auf die Siedlungsentwicklung abstimmen und die grenzüberschreitende Raumplanung fördern.

­

Verabschiedung der Botschaft zum «Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz»: Die vom Bundesrat am 25. April 2012 verabschiedete nationale Strategie soll einen Beitrag leisten, damit die Biodiversität langfristig erhalten bleibt und die Ökosystemleistungen in der Schweiz sichergestellt sind.

Der Aktionsplan konkretisiert die Ziele und präsentiert die erforderlichen Massnahmen. Der Bundesrat wird allfällige Gesetzesanpassungen für die Umsetzung der Massnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität in Zusammenarbeit mit den Kantonen und in Abhängigkeit von ihrer Finanzierungsbereitschaft festlegen. Er wird dem Parlament eine entsprechende Botschaft mit einem verursachergerechten Finanzierungskonzept für die Massnahmen des Bundes unterbreiten.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Klimapolitik für die Zeit nach 2020: Der Bundesrat will die in der Schweiz ausgestossenen Treibhausgase kontinuierlich weiter verringern. Das nationale Reduktionsziel für die Zeit nach 2020 soll im Einklang stehen mit der internationalen Verpflichtung, einen angemessenen Beitrag an das 2-Grad-Ziel zu leisten. Das CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011207 verlangt vom Bundesrat, der Bundesversammlung rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach 2020 zu unterbreiten (Art. 3 Abs. 5). Die Gesetzesvorlage soll Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Schweiz und entsprechende Massnahmen für den Zeitraum von 2021­2030 beinhalten.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung des bilateralen Abkommens mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme: Mit der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz will der Bundesrat dazu beitragen, dass Schweizer Unternehmen für CO2-Zertifikate gleiche Marktbedingungen wie ihre europäische Konkurrenz erhalten.

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Verabschiedung der Botschaft zum Stromabkommen mit der EU: Im Vordergrund steht für beide Seiten die Versorgungssicherheit, die im stark verSR 700 SR 641.71

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netzten Energiebereich von keinem Land alleine erreicht werden kann. In einem Vertrag mit der EU möchte der Bundesrat deshalb den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln, die Integration der Schweizer Anbieter sicherstellen, die Sicherheitsstandards harmonisieren, den freien Marktzugang absichern sowie eine Mitwirkung der Schweiz in den verschiedenen Gremien garantieren. Die Verhandlungen über ein Stromabkommen sind weit fortgeschritten. Der Abschluss eines Stromabkommens wird von der EU von Fortschritten bei den institutionellen Fragen und von einer Lösung beim Freizügigkeitsabkommen abhängig gemacht.

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Verabschiedung der Botschaft zur Strommarktöffnung (2. Etappe): Im Rahmen der 2. Etappe der Marktöffnung sollen alle Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten, also auch die Haushalte und das Gewerbe, ihren Stromlieferanten selber wählen können. Der Bundesrat hat bis zum 22. Januar 2015 eine Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung durchgeführt; er wird die entsprechende Botschaft in dieser Legislaturperiode dem Parlament überweisen.

­

Bundesratsbeschluss zum Abschluss der 2. Etappe im Sachplan «Geologische Tiefenlager»: Die Standortsuche für radioaktive Abfälle erfolgt in drei Etappen. Im Verlauf der 2. Etappe hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zwei Standorte vorgeschlagen, die sie für die voraussichtlich 2018 beginnende 3. Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle vertieft untersuchen will. Die technischen Berichte und Analysen der Nagra werden von den Bundesbehörden überprüft und den Standortkantonen und -regionen zur Stellungnahme unterbreitet. Danach wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Bundesrat auf Grundlage aller Ergebnisse entscheiden, ob er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Biodiversität und deren Lebensräume sind zu erhalten und zu fördern.

­

Die Ackerfläche und die Fläche mit Dauerkulturen stabilisieren sich auf dem Mittelwert von 2012­2014. Die Treibhausgasemissionen im Inland vermindern sich bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent.

­

Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung um 16 Prozent bis zum Jahr 2020 anzustreben.

­

Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien am Strom-Mix wird deutlich ausgebaut.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

Vielfalt von Artengemeinschaften in Lebensräumen

­

Ackerfläche und Fläche mit Dauerkulturen

­

10.1.2 Treibhausgasemissionen

1174

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12.3.2 Endenergieverbrauch pro Kopf

­

12.3.4 Elektrizitätsproduktion aus neuer erneuerbarer Energie

Das Ziel 7 ist den Aufgabengebieten «Umweltschutz und Raumordnung», «Landwirtschaft und Ernährung» und «Wirtschaft» zugeordnet.

5.2

Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Beim politischen Schwerpunkt «Zusammenhalt» stehen für den Bundesrat die Stärkung der nationalen und der sozialen Kohäsion und die Förderung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern im Vordergrund. Gleichzeitig soll die Schweiz durch eine aktive Entwicklungshilfepolitik einen Beitrag zur Reduktion der Unterschiede zwischen armen und reichen Ländern leisten.

Die Schweiz ist ein Land verschiedener Sprachgruppen, Kulturen und Religionen.

Sie ist daher auf einen starken nationalen und gesellschaftlichen Zusammenhalt angewiesen. Angesichts der zunehmenden kulturellen Vielfalt und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung müssen sowohl der Dialog als auch die gemeinsamen und verbindenden Werte gepflegt werden. Dabei will sich der Bundesrat für das Verständnis der Generationen untereinander, für eine gute Integration der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer sowie für die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern einsetzen. Für die Stärkung der nationalen Kohäsion ist der Bundesrat darauf bedacht, den Zusammenhalt der Regionen zu stärken und die Verständigung der verschiedenen Sprachgruppen zu fördern.

In der internationalen Zusammenarbeit wird die Schweiz ihr aktives Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und eine aktive Entwicklungshilfepolitik fortführen.

Der Bundesrat will die internationale Schweiz über eine gute Gaststaatpolitik stärken und den Standort Genf für internationale Organisationen ausbauen.

5.2.1

Ziel 8: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen

Strategie des Bundesrates Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und der kulturellen Vielfalt in der Schweiz sind in den letzten Jahren gewachsen.

Angesichts dieser gesellschaftlichen Veränderungen will sich der Bundesrat aktiv für eine Stärkung der nationalen Kohäsion engagieren. Wichtige, zu fördernde Aspekte sind hierbei das gegenseitige Verständnis und die Solidarität der Regionen untereinander. Ein angemessener interkantonaler Lastenausgleich soll gewährleistet und die kantonale Finanzautonomie sowie der Föderalismus gestärkt werden. Län1175

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gerfristig ist eine auf die Stärken und Bedürfnisse der urbanen wie auch der ländlichen Räume ausgerichtete integrierte Regionenpolitik anzustreben.

Unter Berücksichtigung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt sollen die Bestrebungen für die Pflege von gemeinsamen Werten fortgesetzt werden. Dabei spielt der fortwährende Dialog eine zentrale Rolle. Der Bundesrat ist darauf bedacht, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften einerseits und den Austausch zwischen verschiedenen Kulturen und Religionen andererseits zu fördern. Dafür muss der Zugang zu den Landessprachen und zur Kultur gewährleistet sein.

Der Bundesrat ist bestrebt, die Förderung der Landessprachen im Unterricht sowie die Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache in Zusammenarbeit mit den Kantonen weiterzuverfolgen.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

208

­

Verabschiedung der Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2020 bis 2025: Mit dieser Botschaft will der Bundesrat die Grundbeiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2020­2025 festlegen.

­

Verabschiedung des Evaluationsberichtes «Förderung der Mehrsprachigkeit»: Die sprachliche Vielfalt unseres Landes ist eine Herausforderung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, die ihrerseits für den Zusammenhalt des Landes von entscheidender Bedeutung ist. Die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung ist eng verknüpft mit der Förderung der Sprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Nach Artikel 8d Absatz 4 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010208 verabschiedet der Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit sowie entsprechende Massnahmen. Den Referenzrahmen für die kommende Legislaturperiode bildet der Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit. Evaluationsbericht an den Bundesrat und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik (Art. 8d Abs. 4 SpV)» den der Bundesrat am 13. März 2015 genehmigt hat.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Assoziierung der Schweiz an das Rahmenprogramm «Creative Europe» der EU: Die Schweiz hat 2006­2013 am Programm MEDIA der EU teilgenommen, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Filmindustrie stärken will. Eine Assoziierung an das neue Rahmenprogramm «Creative Europe» würde eine Assoziierung nicht nur an MEDIA, sondern an ein breiteres Kulturförderprogramm bedeuten. Ziel ist es, für das Rahmenprogramm «Creative Europe» ein Assoziierungsabkommen auszuhandeln, das eine Beteiligung der Schweiz sowohl an MEDIA wie am Kulturförderprogramm erlaubte. Es wird angestrebt, die Verhandlungen 2016 abzuschliessen.

SR 441.11

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Quantifizierbare Ziele ­

Der Finanzausgleich trägt dazu bei, dass die Ungleichheiten zwischen den Kantonen so gering wie möglich ausfallen.

­

Die Mehrsprachigkeit ist ein wichtiger Pfeiler der Verständigung zwischen den Kulturen und den Sprachgruppen sowie ein Standortfaktor der Schweizer Wirtschaft. Die Sprachkompetenzen der Bevölkerung, insbesondere der Jugendlichen, nimmt zu. Möglichst viele Auszubildende nehmen zumindest einmal an einem nationalen schulischen Austauschprogramm teil.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

Index des standardisierten Steuerertrags nach Ressourcenausgleich

­

Anteil der 15­24-Jährigen, welche mehrere Sprachen sprechen

Das Ziel 8 ist den Aufgabengebieten «Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen», «Kultur und Freizeit» und «Wirtschaft» zugeordnet.

5.2.2

Ziel 9: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat setzt sich dafür ein, eine nachhaltige Grundlage für das Zusammenleben zu sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen. Dabei sind die gleichberechtigten Beziehungen zwischen den Geschlechtern, den Generationen sowie den Lebensgemeinschaften von grosser Bedeutung. Insbesondere sollen die Familien gestärkt und die soziale und wirtschaftliche Armut in der Schweiz bekämpft werden. Wichtige Aspekte für die soziale Kohäsion sind u. a. das Verständnis der verschiedenen Generationen füreinander, die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Integration von in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Bundesrat will seine Bemühungen hinsichtlich der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, der Sicherstellung der Lohngleichheit und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verstärken.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

209

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002209 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Mit einer neuen, auf fünf Jahre befristeten gesetzlichen Grundlage sollen zum einen mittels Finanzhilfen Anreize geschaffen werden, damit Kantone und Gemeinden die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, damit so die Tarife für die Eltern gesenkt werden können. Zum andern sollen mit Finanzhilfen Projekte unterstützt werden, welche die famiSR 861

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lienergänzenden Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger oder sich in Ausbildung befindlicher Eltern ausrichten. Hierfür sollen 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, davon 96,8 Millionen in Form eines Verpflichtungskredits mit einer Laufzeit von 5 Jahren.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes vom 24. März 1995210: Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 beschlossen, zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung zusätzliche staatliche Massnahmen zu ergreifen. Die Arbeitgeber sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, regelmässig eine betriebsinterne Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Bundesrat wird 2016 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis nehmen, über das weitere Vorgehen entscheiden und die Massnahmen im Rahmen einer Botschaft präsentieren.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Armut in der Schweiz nimmt bis Ende 2019 ab.

­

Der Anteil der frühzeitigen Schulabgängerinnen und -abgänger mit Migrationshintergrund nimmt ab.

­

Mann und Frau erhalten den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

­

Die Belastung durch Erwerbsarbeit und Familienarbeit ist ausgeglichener auf die Geschlechter verteilt.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

08.0.2 Sozialhilfequote

­

00.2.4 Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Migrationsstatus

­

00.1.2 Lohnunterschied nach Geschlecht

­

00.1.6 Belastung durch Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit

Das Ziel 9 ist dem Aufgabengebiet «Soziale Wohlfahrt» zugeordnet.

5.2.3

Ziel 10: Die Schweiz stärkt ihr Engagement für die internationale Zusammenarbeit und baut ihre Rolle als Gastland internationaler Organisationen aus

Strategie des Bundesrates Die Schweiz wird ihr Engagement für die Förderung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit fortführen und sich für eine starke internationale Gouvernanz einsetzen. Durch die internationale Zusammenarbeit soll die Schweiz weiterhin einen Beitrag zur Reduktion von Armut leisten, sich für Frieden und

210

SR 151.1

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Sicherheit engagieren, globale Risiken mindern sowie den Zugang ärmerer Bevölkerungsschichten zu Ressourcen und Dienstleistungen verbessern.

Die Schweiz verfügt über eine gute Stellung im internationalen Umfeld. Dabei spielt ihre Rolle als Gastland zahlreicher internationaler Organisationen eine zentrale Rolle. Der Bundesrat ist bestrebt, die Position des internationalen Genf zu festigen und den Beitrag der Schweiz zur Konsolidierung multilateraler Regelwerke auszubauen. Mit einer verstärkten Präsenz von Schweizerinnen und Schweizern in internationalen Organisationen sollen die Interessen des Landes im internationalen Kontext gewahrt und gefördert werden.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017 bis 2020: Der Bundesrat will mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017­2020 die Weiterführung seines Engagements konkretisieren.

In einer immer enger verwobenen Welt und gestützt auf ihre Solidarität, ihre Verantwortung und ihre Interessen engagiert sich die Schweiz mit ihrer internationalen Zusammenarbeit (IZA) für die Verringerung der Armut und der globalen Risiken, für die Linderung von Not und für die Förderung des Friedens und der Achtung der Menschenrechte. Sie trägt dadurch zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung bei. Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz orientiert sich u. a. an der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» und misst sich an internationalen Wirksamkeitsstandards. Erstmals ist der Rahmenkredit zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit Teil der IZA-Botschaft. Die Botschaft beinhaltet überdies die Erneuerung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006211 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas bis 31. Dezember 2024.

­

Verabschiedung der Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat nach 2019: Die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat, die gestützt auf die Botschaft vom 19. November 2014212 vom Parlament beschlossen worden waren213, laufen 2019 aus. Es muss deshalb eine neue Botschaft vorgelegt werden, damit die Zahlungsrahmen und Kredite fortgeführt werden können. Die in den Jahren 2016­2019 umgesetzten Massnahmen sollen 2018 evaluiert werden. Mit der neuen Botschaft werden neue Massnahmen vorgeschlagen und ­ wenn nötig ­ an den bereits ergriffenen Massnahmen Korrekturen vorgenommen, namentlich was die Entwicklung thematischer Plattformen und die Universalität der ständigen Vertretungen in Genf betrifft.

Quantifizierbare Ziele ­

211 212 213

Die Schweiz erreicht 2015 voraussichtlich eine APD-Quote von leicht über 0,5 Prozent des BNE. Sie strebt trotz Sparmassnahmen weiterhin eine APDQuote von 0,5 Prozent des BNE an.

SR 974.1 BBl 2014 9229 BBl 2015 5383

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Der internationale Standort Genf bleibt attraktiv für internationale Organisationen, und die Anzahl internationaler Konferenzen nimmt zu.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

03.2.1 Öffentliche Entwicklungshilfe

­

03.1.4 Anzahl Sitzungen internationaler Organisationen in Genf

Das Ziel 10 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland ­ Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet.

5.3

Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt

Für den Bundesrat umfasst der politische Schwerpunkt «Sicherheit» die Sicherheit im engeren Sinne sowie auch die soziale Sicherheit und den gesicherten Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung. Im internationalen Kontext wird sich die Schweiz weiterhin aktiv für die Förderung von Stabilität und für ein friedliches Zusammenleben der Völker engagieren.

Aufgrund des demografischen Wandels besteht hinsichtlich der Konsolidierung der Sozialwerke Handlungs- und Reformbedarf. Bei der langfristigen Finanzierung der Sozialwerke muss die Solidarität zwischen den Generationen bewahrt werden, indem die Finanzierungslast nicht zu stark auf die jungen Erwerbstätigen abgewälzt wird. Damit der Zugang aller zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung auch auf lange Sicht gewährleistet ist, soll den Herausforderungen der demografischen Entwicklung begegnet werden.

Im Bereich der Migration wird eine stärkere Steuerung des Zuwanderungssystems angestrebt. Daneben erarbeitet der Bundesrat Begleitmassnahmen, mit deren Hilfe das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft und so die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften gedämpft werden soll. Gleichzeitig gilt es, das wirtschaftliche und soziale Potenzial der Migration zu nutzen und die Integration ausländischer Arbeitskräfte zu verbessern.

Die Schweiz gewährleistet ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Mass an Freiheit und Sicherheit. Jedoch befindet sich das strategische Umfeld im Wandel, und auch die Schweiz ist globalen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Diese Bedrohungen müssen erkannt und in koordinierter Zusammenarbeit aller zuständigen Akteure wirksam abgewendet werden. Auf internationaler Ebene wird sich die Schweiz weiterhin engagieren für die Förderung der Menschenrechte, des Völkerrechts und der Rechtstaatlichkeit. Als neutrale Mediatorin und durch ihre Guten Dienste setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Konflikte friedlich gelöst werden.

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5.3.1

Ziel 11: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig

Strategie des Bundesrates Die Veränderungen der demografischen Struktur der Gesellschaft lösen einen vielfältigen Gestaltungs- und Anpassungsbedarf in der sozialen Sicherheit aus. Diese Veränderungen betreffen auch den Generationenvertrag. Der Bundesrat will sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Sozialversicherungen nachhaltig gesichert wird und die Solidarität zwischen den Generationen bewahrt bleibt. Mit der Botschaft «Altersvorsorge 2020» schlägt der Bundesrat entsprechende Reformen und Massnahmen vor. Dafür sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und neue Arbeitsmodelle zu etablieren, die eine flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung erlauben.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006214 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform): Mit dieser Reform verfolgt der Bundesrat das Ziel, das Niveau der Ergänzungsleistungen grundsätzlich zu erhalten.

So wird gewährleistet, dass keine Leistungsverschiebung in die Sozialhilfe stattfindet. Im Vordergrund stehen zudem die bessere Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge sowie die Reduktion von Schwelleneffekten.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung: Die Vorlage hat zum Ziel, die Versicherung zu optimieren. Die Schwerpunkte liegen für den Bundesrat dabei bei der Verbesserung der Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie von Menschen mit psychischer Einschränkung. Ausserdem soll die Koordination der Invalidenversicherung mit anderen Versicherungen und Partnern verbessert werden. Im Rahmen der Reform soll durch eine Optimierung des Systems die Eingliederung invalider Personen gestärkt werden. Damit sollen Neurenten vermindert und die Rentenquote auf dem heutigen tiefen Stand stabilisiert werden.

Quantifizierbares Ziel ­

Die Finanzierung der Sozialversicherungen wird während der Legislaturperiode 2015­2019 nachhaltig gesichert.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

08.0.5 Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit in Prozenten des BIP

­

08.1.1 Umlageergebnis der AHV

Das Ziel 11 ist dem Aufgabengebiet «Soziale Wohlfahrt» zugeordnet.

214

SR 831.30

1181

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5.3.2

Ziel 12: Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld

Strategie des Bundesrates Angesichts des demografischen Wandels gilt es, das Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und seine Finanzierung nachhaltig sicherzustellen. Dabei soll der Zugang der gesamten Bevölkerung zu umfassender und qualitativ hochstehender medizinischer Betreuung gewährleistet sein. Um die hohe Lebensqualität zu bewahren und die Gesundheitskosten einzudämmen, stärkt der Bundesrat unter Einbezug der privaten Akteure die Prävention, die Gesundheitsförderung sowie die Gesundheitskompetenz. Er setzt sich für die Reduktion von nicht wirksamen und nicht effizienten Leistungen sowie Medikamenten und Verfahren ein, um die Qualität zu erhöhen und die Kosten zu reduzieren. Die Gesundheitspolitik der Legislaturperiode 2015­2019 wird sich an der vom Bundesrat am 23. Januar 2013 verabschiedeten Strategie «Gesundheit2020» orientieren (siehe auch Ziff. 8.5).

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

215 216

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994215 über die Krankenversicherung (Einführung eines Referenzpreissystems bei Arzneimitteln mit abgelaufenem Patent): Mit der Einführung eines Referenzpreissystemes will der Bundesrat das Einsparpotenzial im Bereich der Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist, ausschöpfen. Damit ein Referenzpreissystem eingeführt werden kann, ist eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) notwendig, da nach Artikel 44 KVG der Tarifschutz gilt. Mit diesem neuen System wird für einen Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt; nur dieser Preis wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Differenz zum Referenzpreis bezahlt die versicherte Person.

­

Verabschiedung und Umsetzung der «Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten»: Die Strategie (auch NCD-Strategie genannt216) leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der bundesrätlichen Strategie «Gesundheit 2020». Angestrebt werden die Förderung eines gesunden Lebensstils und die Stärkung der gesundheitlichen Lebensbedingungen. Mehr Menschen sollen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status gesund bleiben, weniger Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit erkranken oder vorzeitig sterben. Schliesslich sollen die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen gemildert werden. Die NCD-Strategie bildet nach Verabschiedung durch den Bundesrat im Frühling 2016 die Grundlage für die Erarbeitung von konkreten Massnahmenplänen, die partizipativ entwickelt und in den Jahren 2017­2024 umgesetzt werden.

SR 832.10 NCD = non communicable disease

1182

BBl 2016

­

Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004217 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG): Mit den heutigen Analysenmethoden können in relativ kurzer Zeit das gesamte Erbgut oder weite Teile davon entziffert werden. Dies hat zu einer Erweiterung des Untersuchungsangebots geführt. Um bei genetischen Untersuchungen Missbräuche zu verhindern, wird das GUMG umfassend überarbeitet. Mit der Revision will der Bundesrat Rechtssicherheit schaffen, indem insbesondere die Frage der Zulässigkeit von genetischen Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs geklärt wird. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2016 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis nehmen, über das weitere Vorgehen entscheiden und 2017 die Botschaft zum GUMG verabschieden.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Gesamtkosten für Gesundheit wachsen nicht stärker als in der Legislaturperiode 2011­2015.

­

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung steht allen offen. Der Anteil der Personen, der aus finanziellen Gründen der Gesundheitsversorgung fernbleibt, verringert sich.

­

Die Schweiz engagiert sich für die Prävention und Gesundheitsförderung.

Im Rahmen der Umsetzung der Ernährungsstrategie nimmt der Anteil übergewichtiger Personen im Vergleich zu den letzten zehn Jahren ab. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Bevölkerung, der die Bewegungsempfehlungen umsetzt, im Vergleich zu den letzten zehn Jahren zu.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

08.3.3 Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP

­

Verzicht auf Pflegeleistungen aus finanziellen Gründen

­

07.1.3 Übergewicht

­

06.3.3 Sport- und Bewegungsverhalten

Das Ziel 12 ist dem Aufgabengebiet «Gesundheit» zugeordnet.

5.3.3

Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration und nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial

Strategie des Bundesrates Die Migration ist ein Thema, das die Schweizer Politik sowie auch die Gesellschaft und die Wirtschaft stark bewegt. Mit der Abstimmung vom 9. Februar 2014 hat das Schweizervolk beschlossen, dass die Zuwanderung in die Schweiz in Zukunft aktiver gesteuert wird. Dabei gilt es, das wirtschaftliche und soziale Potenzial von 217

SR 810.12

1183

BBl 2016

Einwanderinnen und Einwanderern unter Berücksichtigung der langfristigen beruflichen und gesellschaftlichen Integrationschancen zu nutzen. Gleichzeitig ist der Bundesrat bestrebt, die illegale Migration zu bekämpfen.

Entsprechend ihrer humanitären Tradition setzt sich die Schweiz weiterhin aktiv dafür ein, dass verfolgten Personen Schutz gewährt wird. Auf europäischer Ebene gilt es, Engagement zu leisten für eine faire Lastenteilung und für die Unterstützung der Erstaufnahmeländer.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005218 (Umsetzung von Art. 121a BV und Vollzugsverbesserung beim FZA): Für die Umsetzung von Artikel 121a BV will der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Ausländergesetzes unter Berücksichtigung des Vernehmlassungsergebnisses, der Gespräche mit der EU sowie der Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials verabschieden.

­

Verabschiedung der Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 8. März 2013219 zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 (Integration) zur Anpassung an Artikel 121a BV und Übernahme von fünf parlamentarischen Initiativen220: Parallel zur Umsetzung von Artikel 121a BV und zur Verabschiedung von Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des FZA wird der Bundesrat eine Zusatzbotschaft erarbeiten zur bereits beantragten Änderung des Ausländergesetzes (Integration; 13.030). Die Bundesversammlung hat im Juni 2014 diese Änderung zurückgewiesen und den Bundesrat beauftragt, Änderungsanträge zu unterbreiten, die der Umsetzung von Artikel 121a BV Rechnung tragen. Überdies soll die Zusatzbotschaft fünf von den eidgenössischen Räten angenommenen und suspendierten parlamentarischen Initiativen Rechnung tragen.

Quantifizierbares Ziel ­

Die wirtschaftliche und soziale Integration von Personen mit Migrationshintergrund wird gefördert.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

08.8.3 Erwerbsquote nach Migrationsstatus

­

00.2.1 Übereinstimmung von Bildungs- und Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes nach Migrationsstatus

Das Ziel 13 ist den Aufgabengebieten «Ordnung und öffentliche Sicherheit» und «Soziale Wohlfahrt» zugeordnet.

218 219 220

SR 142.20 BBl 2013 2397 Parlamentarische Initiativen 08.406, 08.420, 08.428, 08.450 und 10.485

1184

BBl 2016

5.3.4

Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam

Strategie des Bundesrates Im internationalen Vergleich ist die Schweiz nach wie vor ein Land, das seinen Bürgerinnen und Bürgern hohe Sicherheit gewährt. Aufgrund der wirtschaftlichen Konflikte und der globalen sicherheitspolitischen Risiken ist jedoch auch die Schweiz mit steigender Ungewissheit und schwer vorhersehbaren Entwicklungen konfrontiert. Auch ist ein Anstieg von Cyberrisiken in fast allen Lebensbereichen zu verzeichnen.

Im Hinblick auf die Vorbeugung, die Erkennung und die Bekämpfung von Gewalt, Kriminalität und Terrorismus will der Bundesrat die Interventionsmittel auf die aktuellen Bedrohungen abstimmen. Dabei gilt es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen im Sicherheitsbereich tätigen Organen von Bund und Kantonen zu verbessern und die sicherheitspolitische Vernetzung mit anderen Staaten ­ vor allem im Schengenraum ­ zu stärken. Das Strafrecht ist so zu reformieren, dass Strafen präventiv wirken. Zudem sind Strategien und Instrumente gegen Kriminalitätsformen wie Menschenhandel und -schmuggel sowie Geldwäscherei zu erarbeiten und wirksam einzusetzen.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

221 222 223 224

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Rechtshilfegesetzes vom 20. März 1981221, zur Übernahme des Zusatzprotokolls vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959222 über die Rechtshilfe in Strafsachen und zum Rückzug des Fiskalvorbehalts im Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978223 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957224 (Erweiterung der Fiskalstrafrechtshilfe): Im März 2009 hat der Bundesrat beschlossen, im Bereich der internationalen Amtshilfe die OECD-Standards zu übernehmen und die Zusammenarbeit bei der Amtshilfe mittels Doppelbesteuerungsabkommen auf Fälle von blosser Steuerhinterziehung auszudehnen. Um Widersprüche bei der internationalen Zusammenarbeit zu vermeiden, beschloss der Bundesrat am 29. Juni 2011, das Rechtshilferecht in Fiskalsachen an das Amtshilferecht in diesem Bereich anzupassen. Dies soll in erster Linie über eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Fiskalrechtshilfe geschehen; darüber hinaus stehen die Ratifikation des Zusatzprotokolls vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und der Rückzug des Fiskalvorbehaltes im Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 zur Diskussion.

SR 351.1 SR 0.351.1 SR 0.353.12 SR 0.353.1

1185

BBl 2016

225 226 227

­

Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates vom 11. Mai 2011 gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention): Die Istanbul-Konvention ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen umfassend vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt. Die Grundsätze der Gleichheit von Mann und Frau sowie das Diskriminierungsverbot sind explizit verankert.

Darüber hinaus werden verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen strafbar erklärt. Die Konvention enthält zudem Bestimmungen über Prävention, Opferschutz sowie Regeln zur internationalen Zusammenarbeit.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuchs225 und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927226 (Umsetzung von Art. 123c BV): Am 18. Mai 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen. Gemäss dem neuen Artikel 123c BV sollen Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Am 13. Mai 2015 hat der Bundesrat einen Vorentwurf zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung geschickt227; dieser sieht vor, das bestehende Tätigkeitsverbot im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz zu verschärfen. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2016 vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis nehmen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

­

Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 und im Nebenstrafrecht: Die Strafbestimmungen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs werden in einem umfassenden Quervergleich dahingehend überprüft, ob sie der Schwere der Straftaten entsprechen und aufeinander abgestimmt sind. Analoges gilt für das Militärstrafgesetz und das Nebenstrafrecht. Mit der Harmonisierung der Strafrahmen soll ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung gestellt und dabei dem richterlichen Ermessen der nötige Spielraum überlassen werden. Die Vorlage beinhaltet auch die Aufhebung verschiedener Strafbestimmungen.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus: Das im Jahr 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarates verpflichtet die Vertragsstaaten, Handlungen zu bestrafen, die zwar keine Terrorakte sind, aber zu terroristischen Straftaten führen könnten. Konkret stellen die Vertragsstaaten die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Handlungen sowie die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen unter Strafe. Das neue

SR 311.0 SR 321.0 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen 2015 > EJPD

1186

BBl 2016

Übereinkommen ergänzt die bestehenden internationalen Übereinkünfte zur Bekämpfung des Terrorismus, welche die Schweiz bereits umgesetzt hat.

Quantifizierbares Ziel ­

Die Kriminalität in der Schweiz nimmt während der Legislaturperiode 2015­2019 ab.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

02.2.1 Verzeigungen wegen schwerer Gewaltdelikte

­

02.2.4 Häusliche Gewalt

Das Ziel 14 ist dem Aufgabengebiet «Ordnung und öffentliche Sicherheit» zugeordnet.

5.3.5

Ziel 15: Die Schweiz kennt die inneren und äusseren Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten

Strategie des Bundesrates Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen betreffen den Zerfall staatlicher Strukturen im Ausland, die militärische Aufrüstung im näheren und weiteren Umfeld, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen, den verbotenen Nachrichtendienst und Naturgefahren. Die zunehmende Verletzlichkeit der Gesellschaft und technischer Systeme erfordert eine umfassend verstandene Sicherheitspolitik, die rasche und flexible Reaktionen auf Bedrohungen und Gefahren erlaubt.

Die sicherheitspolitischen Instrumente sind derart auszugestalten, dass die Reaktionsfähigkeit auf eintretende Ereignisse ­ auch solche, die nicht vorhersehbar sind ­ jederzeit gewährleistet ist. Das erfordert eine optimale Kooperation aller Partner und ein wirksames und effizientes Zusammenspiel aller sicherheitspolitischen Akteure.

Angesichts der diffusen Bedrohungslage gewinnen die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen und die Früherkennung von Gefahren an Bedeutung. Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen erfordert ein optimales Zusammenspiel im Sicherheitsverbund Schweiz.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Armeebotschaft 2016: Artikel 148j im Entwurf228 zur Änderung des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995229 sieht vor, dass die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliesst.

228

Botschaft vom 3. Sept. 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, BBI 2014 6955 229 SR 510.10

1187

BBl 2016

Dieser soll mit der Armeebotschaft 2016 erstmals für die Jahre 2017­2020 beantragt werden. Gleichzeitig werden mit der Armeebotschaft 2016 auch das Rüstungsprogramm 2016 und das Immobilienprogramm VBS 2016 vorgelegt.

230

­

Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung der Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac sowie des Abkommens «Preventing and Combatting Serious Crime» mit den USA: Der Bundesrat möchte mit einer Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit der EU, durch den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank und das «Prüm-ähnliche» Abkommen mit den USA die Bekämpfung von Straftaten und des Terrorismus weiter verbessern und beschleunigen. Die Prümer Zusammenarbeit (automatisierter Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdrücken, Direktzugriff auf die Fahrzeug- und die Halterdaten) und der Zugriff auf die Fingerabrücke in der Eurodac-Datenbank bedeuten für die Strafverfolgungsbehörden eine Zeitersparnis und Steigerung der Effizienz. Eine ähnliche Wirkung wird durch das Abkommen mit den USA für den Bereich der Fingerabdrücke angestrebt. Der Bundesrat wird die Botschaft zu diesen Abkommen an das Parlament überweisen.

­

Verabschiedung des Berichts zur Umsetzung der «Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+»: Auf der Grundlage der «Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+», die vom Bundesrat am 9. Mai 2012 verabschiedet wurde, konkretisiert der Umsetzungsbericht die erforderlichen Massnahmen zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes als sicherheitspolitische Instrumente. Er soll zusammen mit dem Bericht der Studiengruppe «Dienstpflichtsystem» im ersten Quartal 2016 dem Bundesrat unterbreitet werden.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002230: Mit der Botschaft werden die Massnahmen für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes gemäss Bericht «Umsetzung Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+» rechtlich verankert.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Werterhaltung beim Sicherheitsfunknetz Polycom 2030: Mit der Botschaft zur Werterhaltung des Sicherheitsfunknetzes Polycom 2030 will der Bundesrat sicherstellen, dass der Betrieb des flächendeckenden digitalen Funksystems der schweizerischen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit gewährleistet bleibt. Polycom ist für die Polizei, die Feuerwehr, die Sanität, den Zivilschutz, Teile der Armee sowie für Betreiber kritischer Infrastrukturen, die REGA und das Grenzwachtkorps von essenzieller Bedeutung. Ein erheblicher Teil der im System genutzten Komponenten muss aufgrund des Technologiewandels erneuert werden, damit die Nutzungsdauer bis 2030 sichergestellt werden kann.

SR 520.1

1188

BBl 2016

­

Verabschiedung des Berichts über die Sicherheitspolitik der Schweiz: Der letzte Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz, der den eidgenössischen Räten periodisch unterbreitet wird, stammt aus dem Jahr 2010. Aufgrund der seither eingetretenen Veränderungen in der Bedrohungslage und im sicherheitspolitischen Umfeld generell wird der Bundesrat einen neuen Bericht verabschieden. Der Bundesrat will beim neuen sicherheitspolitischen Bericht einen starken Fokus auf die Analyse der Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz legen. Einerseits geht es darum, gewisse Verschiebungen oder Akzentuierungen abzubilden, die sich seit 2010 verstärkt haben (z.B.

Cyberrisiken). Anderseits soll mit einer gründlichen Bedrohungsanalyse ein solides Fundament geschaffen werden, um Konsequenzen für die künftige, auch längerfristige Ausrichtung der einzelnen Instrumente der Sicherheitspolitik herzuleiten.

Quantifizierbare Ziele ­

Wo es nicht möglich ist, Naturgefahren auszuweichen, werden Massnahmen baulicher, biologischer oder organisatorischer Art getroffen, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren.

­

Der Index des Vertrauens der Bevölkerung in die Armee bleibt über dem Niveau von 2011.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

10.2.2 Schäden durch Naturereignisse

­

04.1.1 Vertrauen in die Armee

Das Ziel 15 ist den Aufgabengebieten «Ordnung und öffentliche Sicherheit», «Landesverteidigung» und «Umweltschutz und Raumordnung» zugeordnet.

5.3.6

Ziel 16: Die Schweiz engagiert sich aktiv für die internationale Stabilität

Strategie des Bundesrates Die Staatengemeinschaft ist angesichts nationaler und internationaler Herausforderungen in den Bereichen Frieden, Sicherheit, Finanzstabilität, Wirtschaftswachstum, Armutsbekämpfung und Klimawandel stark gefordert. Als strategische Antwort auf diese Herausforderungen will sich die Schweiz für die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Als Verfechterin des humanitären Völkerrechts und neutrale Mediatorin zwischen Konfliktparteien wird sich die Schweiz weiterhin für die Friedenserhaltung sowie für Stabilität in Europa und der Welt einsetzen.

Die heutige Welt ist geprägt von komplexen und sich rasch verändernden Konflikten. Deshalb muss die Rolle der Schweiz als glaubwürdiges und engagiertes Mitglied in der Staatengemeinschaft und in multilateralen Gremien erhalten und gestärkt werden.

1189

BBl 2016

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Aussenpolitischen Strategie 2016­2019 (Umfassendes Engagement für Frieden und Sicherheit): In seiner «Aussenpolitischen Strategie 2016­2019» legt der Bundesrat u. a. das umfassende Engagement der Schweiz im Bereich Frieden und Sicherheit fest. Der Bundesrat setzt sich weiterhin in einem umfassenden Ansatz für Frieden und Sicherheit sowohl der Völkergemeinschaft als auch des Einzelnen ein. Im bilateralen Bereich setzt sich der Bundesrat weiterhin für die internationale Zusammenarbeit und für diplomatische Dienste im Bereich von Friedensförderung, Begleitung von Verhandlungen und Mediation ein. Auf multilateralem Gebiet engagiert er sich ebenfalls aktiv für eine internationale nachhaltige Entwicklung, für die Einhaltung der Menschenrechte, die Abschaffung der Todesstrafe, die Stärkung des humanitären Völkerrechts und für den Schutz des internationalen Rechts. Die Schweiz kandidiert für einen neuerlichen Sitz im Menschenrechtsrat 2016­2018. Der Bundesrat beteiligt sich an der Gestaltung der Europäischen Sicherheit insbesondere im Rahmen der OSZE und in enger Zusammenarbeit mit den deutschsprachigen Nachbarstaaten.

In der Bekämpfung aller Arten von Kriminalität unter Einschluss von Terrorismus, Menschenhandel und Cyber-Kriminalität setzt der Bundesrat einen weiteren Schwerpunkt. Er setzt sich insbesondere für Abrüstung und Nonproliferation ein. Die Schweizer Kandidatur für eine nichtständige Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat für 2023­2024 reiht sich in dieses umfassende Engagement ein.

Quantifizierbare Ziele ­

Die multilateralen Abkommen und die Guten Dienste der Schweiz tragen zur internationalen Stabilität bei.

­

Die Schweiz engagiert sich weiterhin an militärischer Friedensförderung im Ausland.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

03.1.7 Multilaterale Abkommen

­

Geleistete Diensttage für militärische Friedensförderung im Ausland

Das Ziel 16 ist den Aufgabengebieten «Beziehungen zum Ausland ­ Internationale Zusammenarbeit» und «Landesverteidigung» zugeordnet.

6

Legislaturfinanzplan 2017­2019

Aufgrund der Frankenaufwertung im Jahr 2015 mussten die Einnahmenerwartungen deutlich nach unten korrigiert werden. Der Bundesrat reagierte auf diese Entwicklung rasch und reduzierte die geplanten Ausgaben in zwei Schritten um bis zu 2 Milliarden pro Jahr. Die Konsolidierungsmassnahmen reichen jedoch nicht aus, um das strukturelle Ungleichgewicht zu beseitigen. Der Legislaturfinanzplan 2017­ 2019 zeigt ansteigende strukturelle Defizite. Es ist daher aus heutiger Sicht zu er1190

BBl 2016

warten, dass in den Jahren 2017­2019 weitere Kürzungen vorgenommen werden müssen. Gleichzeitig ist finanzpolitische Zurückhaltung nötig; Mehrbelastungen müssen vermieden werden.

6.1

Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung

Der Legislaturfinanzplan 2017­2019231 basiert auf den volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Herbst 2015. Nach der abrupten Wachstumsverlangsamung im Jahr 2015 infolge der starken Aufwertung des Schweizerfrankens wird in den Jahren 2016 und 2017 eine zaghafte Erholung erwartet. Bis 2018 dürfte das reale Wirtschaftswachstum wieder die Trendwachstumsrate erreichen und sich die Produktionslücke schliessen, die sich aufgrund der aktuellen Wachstumsverlangsamung ergeben hat. Im Gleichschritt mit der konjunkturellen Erholung steigt auch die Teuerung wieder langsam an.

6.2

Strukturelle Defizite trotz Stabilisierungsprogramm 2017­2019

Der Legislaturfinanzplan 2017­2019 sieht während der gesamten Planperiode Defizite vor. Diese wachsen, ausgehend von rund 500 Millionen im Jahr 2017, auf fast 1 Milliarde an. Damit hat sich die Haushaltsperspektive seit dem letzten Finanzplan 2016­2018 vom 20. August 2014 stark eingetrübt. Damals wurden noch ansteigende Einnahmenüberschüsse erwartet.

Die verschlechterten Perspektiven stehen im Zeichen der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze zum Euro. Mit der daraus resultierenden Abschwächung des realen Wirtschaftswachstums und dem Rückgang der Teuerung wurden auch die Einnahmenschätzungen deutlich nach unten revidiert. In der Folge musste die Ausgabenplanung an das tiefere Einnahmenniveau angepasst werden. Der Bundesrat hat deshalb Sparmassnahmen im Voranschlag 2016 getroffen, die grösstenteils über das Jahr 2016 hinaus wirken, und die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017­ 2019 erarbeitet. Diese Entlastungsmassnahmen von insgesamt bis zu 2 Milliarden sind bereits in den Zahlen des Legislaturfinanzplans berücksichtigt.

Die Schuldenbremse erlaubt in den Jahren 2016 und 2017 noch konjunkturbedingte Defizite. Danach verlangt sie einen ausgeglichenen Haushalt. Der Legislaturfinanzplan 2017­2019 weist jedoch ­ trotz der getroffenen Massnahmen ­ ansteigende strukturelle Defizite aus. Diese sind darauf zurückzuführen, dass ­ neben den Mehrausgaben aus dem geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und der Unternehmenssteuerreform III ­ zusätzliche Belastungen aus dem Beschluss des Erstrates (Ständerat) zur Reform der Altersvorsorge 2020 und aus der ansteigenden Anzahl an Asylgesuchen entstanden sind.

231

Anhang 2 enthält den detaillierten Bericht zum Legislaturfinanzplan 2017­2019.

1191

BBl 2016

Tabelle 1 Legislaturfinanzplan 2017­2019 im Überblick Voranschlag Mio. CHF

Finanzierungsrechnung Ordentliche Einnahmen Ordentliche Ausgaben Ordentliches Finanzierungsergebnis Schuldenbremse Struktureller Überschuss (+)/ Strukturelles Defizit (­) Höchstzulässige Ausgaben Kennzahlen Ausgabenquote % Steuerquote % Schuldenquote brutto % Volkswirtschaftliche Referenzgrössen Wachstum reales Bruttoinlandprodukt % Wachstum nominelles Bruttoinlandprodukt % Teuerung Landesindex der Konsumentenpreise LIK %

Legislaturfinanzplan 2017

2016

2019

2015­19

67 527 67 116 411

66 733 67 134 ­402

68 940 71 554 73 748 69 416 72 298 74 719 ­476 ­744 ­972

2,2 2,7

73

199

67 189

67 333

10,5 9,9 17,1

10,4 9,6 16,3

10,4 9,7 16,6

10,6 9,8 15,2

10,7 9,9 14,5

0,9

1,5

2,0

1,7

1,7

1,7

­0,2

1,1

2,6

2,5

2,7

2,2

­1,1

0,1

0,6

0,8

1,0

0,6

­270

2018

Ø in %

2015

­744

­972

69 146 71 554 73 748

Hinweise: ­ Voranschlag 2015 gemäss Bundesbeschluss vom 11. Dez. 2014; Voranschlag 2016 gemäss Botschaft vom 19. Aug. 2015.

­ Schätzung der Kennzahlen 2015 aufgrund der Konjunkturprognose des SECO vom 17. Sept. 2015 sowie der September-Hochrechnung des EFD vom 28. Okt. 2015: Ausgabenquote 10,1 %, Steuerquote 9,6 %, Schuldenquote 16,2 %.

6.3

Bedeutung der Schuldenbremse im Legislaturfinanzplan

Die Verfassung gibt mit der Schuldenbremse das Hauptziel der Finanzpolitik vor (Art. 126 Abs. 1 BV): «Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.» Aus diesem Grund erlaubt die Schuldenbremse zwar Defizite, wenn die Wirtschaft nicht ausgelastet ist, verlangt aber umgekehrt auch Überschüsse in der Hochkonjunktur.

Die Einhaltung der Schuldenbremse ist nur für das Budget verbindlich. Da jedoch jedes Finanzplanjahr später zum Budgetjahr wird, hat sich der Bundesrat auch für die Finanzpläne eine weitgehende Bereinigung zum Ziel gesetzt. Strukturelle Defizite sind im ersten Finanzplanjahr vertretbar, wenn sie im Rahmen einer normalen 1192

BBl 2016

Budgetbereinigung beseitigt werden können. Dies ist im Jahr 2017 der Fall. In den Jahren 2018 und 2019 können die Vorgaben der Schuldenbremse nur erfüllt werden, wenn das Parlament in den grossen ausgabenpolitischen Vorlagen nicht von den Beschlüssen des Bundesrates abweicht. Andernfalls sind aus heutiger Sicht weitere Entlastungsmassnahmen nötig.

6.4

Einnahmen wachsen nur verhalten

Die Einnahmen nehmen im Zeitraum 2015­2019 mit durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr zu. Das Wachstum ist durch Sonderfaktoren geprägt. Der grösste Strukturbruch ergibt sich aus dem Netzzuschlagfonds, der im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 ab 2017 in den Bundeshaushalt integriert werden soll. Von grösserer Bedeutung sind zudem die Mehrerträge, welche sich durch die Neuerung der Infrastrukturfinanzierung im Bahnbereich ergeben. Ebenfalls bedeutsam sind die Mehreinnahmen aus der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags, die zweckbestimmt dem Nationalstrassen- und AgglomerationsverkehrsFonds (NAF) zufliessen.

Unter Ausklammerung sämtlicher Sonderfaktoren legen die Einnahmen mit durchschnittlich 1,9 Prozent weniger stark zu als das nominale Bruttoinlandprodukt (BIP; 2,2 % p.a.) im gleichen Zeitraum. Dieser Umstand erklärt sich durch das Gewinnsteuerwachstum, das mit dem veränderten internationalen Steuerumfeld an Dynamik einbüssen dürfte.

6.5

Ausgabenwachstum geprägt durch neue Vorhaben und Reformen

Die Ausgaben des Bundes wachsen bis ins Jahr 2019 um durchschnittlich 2,7 Prozent pro Jahr. Zu einem wesentlichen Teil tragen neue Vorhaben und Reformen wie der Netzzuschlagfonds, der Bahninfrastrukturfonds, die Reform der Altersvorsorge und die Unternehmenssteuerreform III zum Ausgabenzuwachs bei. Die übrigen Ausgaben wachsen deutlich weniger stark als das nominale BIP. Darin widerspiegeln sich die aufgegleisten Sparmassnahmen.

Aufgrund der Haushaltslage ist der Spielraum für die ausgabenpolitische Prioritätensetzung eng beschränkt. Das primäre finanzpolitische Ziel besteht darin, den Haushalt im Gleichgewicht zu halten und Mehrbelastungen zu vermeiden. Dennoch widerspiegelt das ausgabenpolitische Profil des Legislaturfinanzplans die politischen Prioritäten der Legislaturplanung relativ gut. Ein starkes Wachstum weisen insbesondere die Ausgaben für den Verkehr auf, wo mit dem Bahninfrastrukturfonds ab 2016 und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (voraussichtlich ab 2018) die Mittel substanziell aufgestockt werden. Relativ stark wachsen zudem die Ausgaben in den Aufgabengebieten Wirtschaft (Integration des Netzzuschlagsfonds in den Bundeshaushalt ab 2017), Finanzen und Steuern (Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer im Rahmen der USR III ab 2019) und soziale Wohlfahrt (AHV, Migration).

1193

BBl 2016

6.6

Schlussfolgerungen

Die finanzpolitischen Handlungsspielräume im Bundeshaushalt sind in den letzten Jahren stetig enger geworden. So sind die strukturellen Überschüsse in den Rechnungsabschlüssen seit 2010 gesunken, von rund 4 auf 0,3 Milliarden im Jahr 2014.

Die Ursachen dafür liegen insbesondere im seit 2011 schwächeren Wirtschaftswachstum und bei den Einnahmen der Gewinnsteuer, die seit der Finanzkrise stagnieren. Auch die Teuerung ging ab 2012 zurück oder stagnierte, was sich ebenfalls auf die Einnahmenentwicklung auswirkte.

Die Frankenaufwertung im Jahr 2015 hat den beschriebenen Trend verschärft. In der Folge ging das Wirtschaftswachstum zurück und die Teuerung fiel erneut in den negativen Bereich. Die Einnahmenerwartungen mussten deshalb deutlich nach unten korrigiert werden. Der Bundesrat reagierte auf diese Entwicklung rasch und passte in zwei Schritten die Ausgabenplanung um insgesamt rund 2 Milliarden an.

Die getroffenen Massnahmen im Voranschlag 2016 und das Stabilisierungsprogramm 2017­2019 reichen aus heutiger Sicht jedoch nicht aus, um den Haushalt strukturell ins Gleichgewicht zu bringen, sodass der Bundesrat trotz seiner Konsolidierungsbemühungen einen Legislaturfinanzplan 2017­2019 verabschieden musste, der strukturelle Defizite ausweist. Die Zunahme der strukturellen Defizite ist darauf zurückzuführen, dass ­ neben den Mehrausgaben aus dem geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und der Unternehmenssteuerreform III ­ zusätzliche Belastungen aus dem Erstratsbeschluss des Ständerates zur Reform der Altersvorsorge 2020 und aus der höheren Anzahl an Asylgesuchen entstanden sind.

Es ist daher aus heutiger Sicht zu erwarten, dass in den Jahren 2017­2019 weitere Kürzungen vorgenommen werden müssen. Damit die Konsolidierungsanstrengungen nicht durch anderweitige Mehrausgaben zunichte gemacht werden, ist auf nicht gegenfinanzierte Mehrbelastungen des Bundeshaushalts zu verzichten. Um weitere Sparprogramme zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass die Reform der Altersvorsorge und die Vorlage zur Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds sowie die Unternehmenssteuerreform III den Haushalt nicht stärker belasten, als der Bundesrat es in seinen Botschaften232 vorgeschlagen hatte. Auch bei weiteren möglichen Mehrbelastungen ist Zurückhaltung geboten; es ist davon
auszugehen, dass verschiedene Vorhaben zeitlich erstreckt werden müssen oder später in Angriff genommen werden können als bisher geplant.

Ob darüber hinaus weitere Massnahmen nötig sein werden, wird im Rahmen der Budgetierung für 2017 zu prüfen sein, unter anderem auf Basis des Rechnungsergebnisses 2015. Der Bundesrat wird bereits im Februar 2016 eine Standortbestimmung zur Haushaltslage vornehmen und auf dieser Basis erste Richtungsentscheide treffen. Angesichts der grösseren Unsicherheiten über die konjunkturelle Entwicklung, das Wachstum der direkten Bundessteuer, die sachpolitischen Entscheide des neuen Parlaments und über die Entwicklung im Asylwesen ist ein schrittweises Vorgehen und eine regelmässige Aktualisierung der Haushaltsperspektiven nötig.

232

BBl 2015 1, BBl 2015 2187 bzw. BBl 2015 5069

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Für den Voranschlag 2017 ist die Ausgangslage aus heutiger Sicht intakt; die Einhaltung der Schuldenbremse kann innerhalb des Budgetierungsprozesses sichergestellt werden. Für die Folgejahre ist die Herausforderung dagegen deutlich grösser.

Vor diesem Hintergrund ist in der neuen Legislatur eine grössere finanzpolitische Zurückhaltung nötig.

Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik Das Parlamentsgesetz hält fest, dass die Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan «sachlich und zeitlich miteinander verknüpft» werden sollen (Art. 146 Abs. 4 ParlG).

In die Finanzplanung aufzunehmen sind gemäss Artikel 4 Absatz 3 der Finanzhaushaltverordnung (FHV) die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen von Parlamentsbeschlüssen und von Erlassentwürfen, die im Erstrat oder einer parlamentarischen Kommission angenommen wurden, sowie von im Bundesrat verabschiedeten Botschaften. Vernehmlassungsvorlagen des Bundesrates sind nur zu berücksichtigen, wenn sich ihre finanzielle Tragweite abschätzen lässt. Nur soweit diese Bedingungen erfüllt sind, haben die vom Bundesrat in der vorliegenden Legislaturplanung angekündigten Geschäfte Eingang in das Zahlenwerk gefunden.

Dem Anliegen einer engen Abstimmung der Sach- und der Finanzplanung wird dennoch durch die folgenden Massnahmen Rechnung getragen: ­

Die mehrjährigen Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite wurden mit dem Legislaturfinanzplan abgestimmt (nach Art. 5 Abs. 5 FHV). Zu diesen Finanzbeschlüssen zählen diejenigen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017­2020, der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017­2020, der Botschaft zum Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020, der Agrarbotschaft 2018­2021 sowie der Botschaft zu einem Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr 2018­ 2021. Die Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen stellen Obergrenzen dar, die nicht zwingend ausgeschöpft werden müssen.

­

Sämtliche Legislaturziele sind mindestens einem Aufgabengebiet zugeordnet. So wird das nach Leitlinien und Zielen geordnete Gesetzgebungsprogramm der Legislaturplanung mit dem im Legislaturfinanzplan verwendeten Aufgabenportfolio mit 13 Aufgabengebieten verbunden. Konkretisiert wird der Zusammenhang in Anhang 4 des Berichts zum Legislaturfinanzplan (siehe Anh. 2 zu dieser Botschaft): Auf der Ebene der Aufgabengebiete werden neben dem Finanzierungsbedarf die massgeblichen Ziele und Geschäfte der Legislaturplanung sowie die wichtigsten laufenden Reformen dargestellt.

­

Um ein Gesamtbild über die finanziellen Perspektiven des Bundes zu erhalten, sind die möglichen Mehrbelastungen ebenfalls zu berücksichtigen.

Diese Geschäfte können einnahmen- oder ausgabenseitige Folgen für den Haushalt haben. Soweit Angaben dazu verfügbar sind, werden sie unter den «möglichen Mehrbelastungen» in Kapitel 35 des Berichts zum Legislaturfinanzplan aufgeführt und erläutert.

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7

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019 (Kurzfassung)

Seit 1997 legt der Bundesrat seine politischen Schwerpunkte zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» fest. Durch die Strategie 2016­2019 bekräftigt er weiterhin sein Engagement in diesem Bereich. Im Aktionsplan beschreibt er einen mittel- bis langfristigen Zielrahmen und führt ausgewählte Massnahmen auf, die in der Legislaturperiode durch den Bund umgesetzt werden. Die Strategie zeigt zudem auf, welchen Beitrag die Schweiz zur Erreichung der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) der Vereinten Nationen in der Legislaturperiode leistet.

Auf die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» in integraler Form wird im Anhang 3 zu dieser Botschaft verwiesen. Das vorliegende Kapitel ist eine synoptische Kurzfassung der wichtigsten Elemente.

7.1

Nachhaltigkeitsverständnis

Der Bundesrat orientiert sich an der international breit abgestützten Definition der nachhaltigen Entwicklung, nach der eine Entwicklung dann nachhaltig ist, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne dabei die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Nachhaltige Entwicklung interpretiert er deshalb in einem breiten Verständnis, wobei die drei Zieldimensionen ­ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung ­ jeweils gleichwertig und umfassend behandelt werden sollen.

Zwei sich gegenseitig ergänzende Aspekte sind dabei von zentraler Bedeutung: die Idee der Grenzen der Belastbarkeit der globalen Ökosysteme und der Vorrang der Befriedigung der Grundbedürfnisse, insbesondere derjenigen der Ärmsten.

Dieser Definition liegt eine ethische Orientierung zugrunde. An die Stelle einer weitgehenden Verfügungsgewalt über die Zukunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Gerechtigkeit zwischen den Generationen (intergenerationelle Solidarität) und den Weltregionen (intragenerationelle Solidarität) treten. Die Lebensgrundlagen für die Menschen sollen unter gerechten Bedingungen gesichert werden.

Der Bundesrat versteht die nachhaltige Entwicklung als übergeordnete Leitidee.

Sie ist demnach nicht als eine punktuelle sektorpolitische Aufgabe zu betrachten, sondern als zukunftsgerichtete Anforderung, die letztlich von sämtlichen Politikfeldern aufzunehmen ist. Als Orientierung für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung dienen die in den Leitlinien des Bundesrats festgehaltenen Grundsätze: 1.

Zukunftsverantwortung wahrnehmen

2.

Die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung ausgewogen berücksichtigen

3.

Die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen

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4.

Die Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und die Kohärenz verbessern

5.

Die nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren

7.2

Einbettung der Nachhaltigkeitspolitik auf nationaler und internationaler Ebene

Schnittstellen zwischen Legislaturplanung und Strategie Nachhaltige Entwicklung Der Bundesrat hat am 4. November 2009 beschlossen, die Legislaturplanung und die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» stärker miteinander zu verknüpfen. Durch die Integration der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» in die Botschaft über die Legislaturplanung unterstreicht der Bundesrat die spezielle Bedeutung der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und stärkt die Strategie dadurch auch institutionell.

Zwischen den beiden Planungsprozessen bestehen enge inhaltliche und prozedurale Zusammenhänge. Beide sind thematisch sehr breit angelegt, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf die inhaltlichen Fokussierungen und den Zeithorizont. Während die Legislaturplanung die wichtigsten legislatorischen Vorhaben in sämtlichen Politikbereichen für die Dauer einer Legislatur beschreibt, ist die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» auf einen langfristigen Zeithorizont ausgerichtet und beinhaltet auch wichtige strategische Massnahmen im Bereich der Umsetzung des geltenden Rechts.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Basierend auf den Beschlüssen der UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) vom Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs am 25. September 2015 die Agenda 2030 verabschiedet. Diese stellt eine ambitionierte transformative Agenda für die internationale Gemeinschaft dar und definiert 17 globale Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG), die für alle Staaten gleichermassen gelten. Für die Erarbeitung der Agenda 2030 wurden die Prozesse zur Erneuerung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) und für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele zusammengeführt.

Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 haben sich alle Staaten bereit erklärt, die gesetzten Ziele bis 2030 gemeinsam zu erreichen, sie als Referenzrahmen für ihre nationalen Nachhaltigkeitsstrategien aufzunehmen sowie einen angemessenen Beitrag für deren Umsetzung auf nationaler und auf internationaler Ebene zu leisten.

Über den Stand der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten soll regelmässig Bericht erstattet werden. Die Umsetzung der Agenda 2030 wird durch das «Hochranginge Politische Forum für nachhaltige Entwicklung» (High Level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) unter der Generalversammlung und dem Wirtschafts- und
Sozialrat (ECOSOC) der UNO begleitet und überwacht.

Die Agenda 2030 ist rechtlich nicht verbindlich, stellt aber einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Schweiz dar. Der Bundesrat nimmt diesen sehr ernst und setzt sich national wie international für die Umsetzung der Agenda ein. Auch wird die 1197

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Schweiz gegenüber der UNO regelmässig über die Fortschritte der Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstatten.

7.3

Funktion und Adressaten der Strategie Nachhaltige Entwicklung

Ziel der Strategie ist, auf Bundesebene eine kohärente Politik für die nachhaltige Entwicklung der Schweiz zu gewährleisten. Die Strategie ist damit primär ein Instrument zur Koordination der Aktivitäten des Bundes.

Die Strategie definiert einen thematischen Zielrahmen, der aus einer langfristigen Vision und konkreten Zielen des Bundes bis 2030 besteht. Dieser Zielrahmen basiert bereits jetzt in zentralen Punkten auf der neuen globalen Agenda 2030. Er soll künftig noch verstärkt mit dieser abgestimmt werden, um damit den Schweizer Beitrag zur Erreichung der SDG bis 2030 sicherzustellen.

Die Visionen und die Ziele definieren die prioritären Themen, zu denen in der Schweiz Handlungsbedarf besteht und auf die der Bundesrat künftig verstärkt fokussieren wird. Sie sollen sowohl dem Bund als auch allen weiteren Akteuren eine langund mittelfristige Orientierung geben. Dadurch übt die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» Einfluss auf weitere Akteure in den Kantonen und Gemeinden, in der Wirtschaft und in der Zivilgesellschaft aus, die sich an diesem vom Bundesrat definierten Zielrahmen orientieren.

Schliesslich beschreibt die Strategie die wichtigsten Instrumente und Bestimmungen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf Bundesebene.

7.4

Aktionsplan

Für die Umsetzung seiner Politik der nachhaltigen Entwicklung verfolgt der Bundesrat einen ganzheitlichen Lösungsansatz. Es ist ihm ein Anliegen, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in sämtliche Sektoralpolitiken des Bundes zu integrieren.

Dabei sollen durch den Aktionsplan spezifische Akzente gesetzt werden.

Der Aktionsplan ist in neun thematische Handlungsfelder zu den für die nachhaltige Entwicklung prioritären Politikbereichen gegliedert. In jedem Handlungsfeld wird im Rahmen einer Vision ein anzustrebender Idealzustand für die Schweiz dargestellt. Als nicht verbindliches langfristiges Zielbild zeigt die Vision auf, in welche Richtung sich die Schweiz in wichtigen Themenbereichen weiterentwickeln sollte.

Darauf aufbauend werden die wichtigsten Herausforderungen für die Schweiz aufgeführt und Ziele beschrieben, die der Bundesrat bis 2030 erreichen möchte. Diese sind als nicht rechtsverbindliche Richtziele zu verstehen, die den für die Umsetzung notwendigen Spielraum offen lassen.

Zur Erreichung der Ziele werden Massnahmen beschrieben, die der Bundesrat in der laufenden Legislaturperiode unternimmt. Diese Massnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen vielmehr Schwerpunkte in den jeweili-

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gen Politikbereichen dar. Die allgemeinen Fortschritte wichtiger Teilbereiche der nachhaltigen Entwicklung werden anhand von ausgewählten Indikatoren abgebildet.

Die mittelfristigen Ziele der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019» für 2030 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Sie können im Rahmen der ordentlichen Strategieerneuerungen sich ändernden Rahmenbedingungen sowie den nationalen und internationalen Prioritäten angepasst werden. Dies betrifft insbesondere ihre weitere Verknüpfung mit der Agenda 2030.

Handlungsfeld 1 ­ Konsum und Produktion Ziel 1.1: Unternehmen nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung in der Schweiz und im Ausland ­ überall dort wo sie tätig sind ­ wahr Ziel 1.2: Unternehmen schöpfen ihre Ressourceneffizienz durch eine optimale Gestaltung ihrer Produktionsprozesse und Produkte aus Ziel 1.3: Die wirtschaftlichen und technischen Potenziale zur Schliessung von Stoffkreisläufen sind genutzt Ziel 1.4: Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über ausreichend Informationen, um Kaufentscheide basierend auf Qualitäts-, Sicherheits- und Gesundheitsaspekten sowie in Kenntnis von ökologischen und sozialen Auswirkungen treffen zu können Ziel 1.5: Der private Konsum trägt zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs und der damit zusammenhängenden Umweltbelastung bei Handlungsfeld 2 ­ Siedlungsentwicklung, Mobilität und Infrastruktur Ziel 2.1: Die Raumentwicklung ist polyzentrisch und zeichnet sich durch ein starkes Städtenetz aus. Die regionalen Stärken sind genutzt Ziel 2.2: Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt.

Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt Ziel 2.3: Neuer Wohnraum entsteht über eine qualitativ hochwertige bauliche Innenentwicklung. Es bestehen ausreichend auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtete Freiräume Ziel 2.4: Hoch- und Tiefbauten werden nach anerkannten Standards der Nachhaltigkeit geplant, erstellt, betrieben und weiterentwickelt. Sie stellen eine über den gesamten Lebenszyklus optimierte Lösung dar Ziel 2.5: Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur Ziel 2.6: Für die Bedürfnisse von Sport und Bewegung stehen die erforderlichen Infrastrukturen sowie Bewegungsräume in und ausserhalb des Siedlungsgebiets zur Verfügung

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Ziel 2.7: Die Absicherung der Mobilitätsbedürfnisse erfolgt effizient, wirtschaftlich und ökologisch durch ein intermodal vernetztes und optimal ausgelastetes Verkehrssystem Ziel 2.8: Die Verkehrsinfrastruktur beschränkt sich auf die zu erfüllende Funktion, sorgt für eine angemessene Erschliessung und garantiert die qualitative und quantitative Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Ziel 2.9: Siedlungen und Infrastrukturen sind angemessen vor Naturgefahren geschützt Handlungsfeld 3 ­ Energie und Klima Ziel 3.1: Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um 50 Prozent gesenkt, davon sind mindestens 30 Prozent durch Massnahmen im Inland erfolgt (durchschnittliche Reduktion 2021­2030 von minus 25 % resp. 35 %) Ziel 3.2: Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um 34 Prozent gesenkt (16 % bis 2020 und 43 % bis 2035) Ziel 3.3: Der durchschnittliche Stromverbrauch pro Person ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um 10 Prozent gesenkt (3 % bis 2020 und 13 % bis 2035) Ziel 3.4: Die durchschnittliche inländische Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien liegt bei mindestens 49 TWh (davon 37 TWh durch Wasserkraft; 51 TWh insgesamt bzw. 37 TWh durch Wasserkraft im Jahr 2035) Ziel 3.5: Die Konsequenzen des Klimawandels auf Naturgefahrenprozesse sind bekannt, und Veränderungen von Risiken werden frühzeitig erkannt Ziel 3.6: Die Risiken des Klimawandels sind minimiert, die klimabedingten Chancen genutzt, Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Anpassungsfähigkeit von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft gesteigert Handlungsfeld 4 ­ Natürliche Ressourcen Ziel 4.1: Eine aus Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten bestehende ökologische Infrastruktur ist geschaffen. Der Zustand der natürlichen Lebensräume und der Artenschutz sind verbessert Ziel 4.2: Die Funktionen des Bodens sind langfristig erhalten. Bodennutzungen führen zu keiner Degradierung, und wo möglich werden Böden und ihre Funktionalität wieder hergestellt Ziel 4.3: Die Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes erfolgt effizient und naturnah. Alle Waldfunktionen werden gleichwertig erfüllt, und der Wald bleibt in seiner Fläche und Verteilung grundsätzlich erhalten Ziel 4.4: Die Landschaft wird unter Wahrung ihres Charakters weiter entwickelt und gestaltet. Die Landschaftsleistungen sind anerkannt und gesichert

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Ziel 4.5: Die Land- und Ernährungswirtschaft ist wettbewerbsfähig, resilient, umweltschonend und ressourceneffizient entlang der gesamten Lebensmittelkette Handlungsfeld 5 ­ Wirtschafts- und Finanzsystem Ziel 5.1: Die Schweizer Volkswirtschaft ist in der Lage, die Arbeitsproduktivität dauerhaft zu erhöhen. Die Wirtschaft ist widerstandsfähig, sichert Arbeitsplätze, verbessert die Ressourceneffizienz und erhöht die Wohlfahrt der Bevölkerung. Als Beitrag zur Respektierung der planetaren Belastbarkeitsgrenzen wird die Übernutzung von natürlichen Ressourcen vermieden und die Umweltbelastung durch Konsum und Produktion ist massgeblich reduziert Ziel 5.2: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Sozialstandards werden eingehalten und gefördert Ziel 5.3: Der Staatshaushalt ist ausgeglichen. Das Wirtschaften der öffentlichen Hand geht nicht auf Kosten zukünftiger Generationen Ziel 5.4: Der Finanzplatz Schweiz ist wettbewerbsfähig, transparent und auf Langfristigkeit ausgerichtet. International zeichnet er sich durch Qualität, Integrität und Stabilität aus. Präventive Massnahmen zur Verhinderung von Too-big-to-fail-Situationen sind geschaffen Ziel 5.5: Die Mechanismen für die Internalisierung negativer Externalitäten in die Marktpreise sind entwickelt und ­ wo möglich und sinnvoll ­ umgesetzt Handlungsfeld 6 ­ Bildung, Forschung, Innovation Ziel 6.1: Die nachhaltige Entwicklung ist im BFI-System verankert und wird über seine Förderinstrumente im In- und Ausland gestärkt Ziel 6.2: Die nachhaltige Entwicklung ist ein integraler Bestandteil der gemeinsamen Zielsetzung von Bund und Kantonen für den Bildungsraum Schweiz Ziel 6.3: Die Menschen sind befähigt, zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung beizutragen Handlungsfeld 7 ­ Soziale Sicherheit Ziel 7.1: Die soziale Sicherheit ermöglicht der gesamten Bevölkerung die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Sie ist den sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst, und ihre Finanzierung ist gesichert Ziel 7.2: Die verschiedenen Sicherungs- und Integrationssysteme sind optimal aufeinander abgestimmt. Angebote werden im Interesse der unterstützten Personen wirksam und effizient genutzt Ziel 7.3: Armutsgefährdete und von Armut betroffene Menschen verfügen über gute Chancen zur beruflichen und sozialen Integration

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Ziel 7.4: Schutzbedürftigen Personen wird der notwendige Schutz gewährt, und sie werden so rasch als möglich integriert. Asylsuchende erfahren dabei eine glaubwürdige, rechtsstaatliche, effiziente und korrekte Behandlung Handlungsfeld 8 ­ Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern Ziel 8.1: Alle Bevölkerungsgruppen können am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit werden als tragende Elemente unserer Gesellschaft anerkannt und gefördert Ziel 8.2: Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf wie auch im Privaten ist garantiert, und die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet. Die unbezahlte Care-Arbeit ist ausgewogener zwischen Frauen und Männern aufgeteilt Ziel 8.3: Sämtliche Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen sind weitgehend eingedämmt Ziel 8.4: Migrantinnen und Migranten werden rasch und nachhaltig in der Schweiz integriert. Sie haben eine chancengerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen Ziel 8.5: Behinderte Menschen sind in allen Lebensbereichen sozial, wirtschaftlich und politisch integriert Ziel 8.6: Diskriminierende Schranken und Strukturen sind abgebaut, Opfer rassistischer Diskriminierung werden unterstützt und beraten Ziel 8.7: Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt in Quartieren und Nachbarschaften sind hoch Ziel 8.8: Der Anteil an preisgünstigem Wohnraum ist insbesondere in stark nachgefragten Gebieten erhalten oder ausgebaut; entsprechende Wohnungen sind für benachteiligte Gruppen gut zugänglich Handlungsfeld 9 ­ Gesundheit Ziel 9.1: Der durch nichtübertragbare und psychische Krankheiten bedingte Anstieg der Krankheitslast ist gedämpft, und vorzeitige Todesfälle sind verringert Ziel 9.2: Der Anteil ungenügend bewegungsaktiver Einwohnerinnen und Einwohner reduziert sich gegenüber 2015 um 10 Prozent Ziel 9.3: Der Anteil an Personen mit Substanzmissbrauch und anderen Suchterkrankungen ist reduziert. Abhängige Menschen erhalten die notwendige Hilfe und Behandlung Ziel 9.4: Menschen mit chronischen Krankheiten erhalten die notwendige Unterstützung und Behandlung Ziel 9.5: Das hohe Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und in der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wird aufrechterhalten

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Ziel 9.6: Die Gesundheitskompetenz der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung ist hoch Ziel 9.7: Es gibt ausreichend qualifiziertes Gesundheitspersonal für ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen

7.5

Internationales Engagement

Über die internationale Zusammenarbeit, die Aussenpolitik und die Aussenwirtschaftspolitik engagiert sich die Schweiz stark für eine globale nachhaltige Entwicklung. Wesentliche Punkte sind dabei die Beseitigung extremer Armut in all ihren Formen und der globalen Risiken, die Linderung von Not, der Schutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Förderung von Frieden und inklusiven Gesellschaften und die Achtung der Menschenrechte. Der Bund engagiert sich dabei für eine Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Einhaltung der planetaren Belastbarkeitsgrenzen und der Sicherung des Wohlergehens von heutigen und künftigen Generationen. Damit leistet er neben innenpolitischen Anstrengungen auch auf der internationalen Ebene einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030.

Aussenpolitische Instrumente Der Bund achtet beim Einsatz seiner Instrumente der internationalen Zusammenarbeit (IZA) und der sektoralen Aussenpolitiken auf eine kohärente Politik der nachhaltigen Entwicklung. Über die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017­2020 legt er die Instrumente für die internationale Umsetzung der SDG fest.

Mit dem Rahmenkredit für die globale Umwelt leistet der Bund ausserdem Beiträge an mehrere spezifische multilaterale Fonds, welche die Anstrengungen der Entwicklungsländer zugunsten der globalen Umwelt sowie zur Umsetzung von internationalen Umweltabkommen unterstützen.

Auch über die sektoralen Aussenpolitiken engagiert sich der Bund für die Umsetzung der Agenda 2030 und für die Bewältigung von globalen Risiken, namentlich durch die Umweltaussenpolitik, die Gesundheitsaussenpolitik, die Aussenwirtschafts-, Handels- und Finanzpolitik, im Bereich der Landwirtschaft sowie durch die Migrationsaussenpolitik.

Finanzierung globaler Partnerschaften Die im Rahmen der Botschaft zur IZA 2017­2020 vorgesehenen Mittel sollen prioritär in den ärmsten Ländern, in von Konflikten betroffenen Kontexten und fragilen Staaten sowie in Ländern mittleren Einkommens eingesetzt werden. Auch wird die Bemühung fortgesetzt, die Effektivität und Transparenz von Geldern der öffentlichen Entwicklungshilfe zu erhöhen. Weiter unterstützt der Bund den umfassenden Finanzierungs- und Umsetzungsrahmen, der an der dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung verabschiedet
wurde (Addis Abeba Action Agenda, AAAA). In Entwicklungs- und Schwellenländern liegt ein besonderes Gewicht auf der inländischen Ressourcenmobilisierung als wichtigste Finanzie-

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rungsquelle für die nachhaltige Entwicklung, sowie auf der effizienten und gerechten Verwendung dieser Gelder.

Globale Gouvernanz Der Bund setzt sich für einen umfassenden, kohärenten, effektiven und effizienten Rahmen ein, der ­ unter anderem basierend auf den Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Partizipation ­ die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung von der globalen bis zur lokalen Ebene begünstigt. Auf globaler Ebene engagiert er sich im HLPF unter Mitwirkung aller Länder sowie unter Einbezug aller relevanten Interessensvertreter.

7.6

Der Bund als Vorbild

Nachhaltige Entwicklung kann nicht nur einfach eingefordert, sondern muss auch vorgelebt werden. Deshalb wendet der Bund die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung konsequent auch bei den eigenen Aktivitäten an. Speziell in den Bereichen Ökologie am Arbeitsplatz, nachhaltiges Beschaffungswesen, Immobilienmanagement, Personalwesen oder in seiner Funktion als Eigentümer von bundesnahen Unternehmen nimmt er bereits heute seine Verantwortung wahr.

So wurde beispielsweise über das Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA) die Umweltbelastung beim Bund pro Vollzeitstelle zwischen 2006 und 2014 um 23,1 Prozent reduziert, und für die Periode 2017­2020 werden Optionen einer schrittweisen modularen Weiterentwicklung von RUMBA geprüft. Das Energievorbild Bund bezweckt zudem bis 2020 eine Steigerung der Energieeffizienz um 25 Prozent in der Bundesverwaltung, im ETH-Bereich und bei bundesnahen Unternehmen. Im öffentlichen Beschaffungswesen wird zusammen mit den Kantonen und Gemeinden die Schaffung einer paritätischen nationalen Plattform für nachhaltige öffentliche Beschaffung geprüft. Und schliesslich wird das Immobilienmanagement durch die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes grundsätzlich in allen Projektphasen nach den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung geführt.

Die Massnahmen im Bereich der Vorbildfunktion des Bundes sollen weiterentwickelt und verstärkt werden. Zur Klärung der Optionen wird eine systematische Bestandesaufnahme zur Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung durch den Bund als Arbeitgeber, Beschaffer, Anleger und Eigentümer von bundesnahen Betrieben durchgeführt.

7.7

Monitoring und Berichterstattung

Monitoring der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz Die Schweiz verfügt seit 2003 über ein umfassendes System zum Monitoring der nachhaltigen Entwicklung (MONET). Die rund 75 regelmässig aktualisierten Indikatoren schaffen ein Gesamtbild der nachhaltigen Entwicklung der Schweiz. Das Indikatorensystem misst nachhaltige Entwicklung mit einem ganzheitlichen Ansatz,

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wobei die Lebensqualität der aktuellen Generation sowie die Verteilungsgerechtigkeit über Raum und Zeit gemessen werden.

In Hinblick auf neue Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der nachhaltigen Entwicklung wurde das Indikatorensystem revidiert. Damit wurde der Referenzrahmen des Systems angepasst, der die Ziele der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» sowie diejenigen der Agenda 2030 mit einbezieht.

Einige MONET-Indikatoren werden den Handlungsfeldern des Aktionsplans der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» zugewiesen. Damit werden wichtige Trends in verschiedenen Bereichen verfolgt und der Stand der Zielerreichung wo möglich bewertet.

Monitoring der nachhaltigen Entwicklung international Auf globaler Ebene werden der Fortschritt und die Zielerreichung der Agenda 2030 anhand einer Liste von internationalen Kernindikatoren gemessen. Diese werden durch die Statistikkommission der UNO festgelegt und sind für alle Länder identisch. Die Entwicklung der Kernindikatoren wird jährlich durch die UNO-Mitgliedsstaaten erhoben und in einem jährlichen internationalen Fortschrittsbericht veröffentlicht. Damit kann globaler Handlungsbedarf erkannt und der Fortschritt der Länder untereinander verglichen werden.

Das MONET-Indikatorensystem wird dabei so erweitert, dass es den auf die Schweiz angepassten Zielrahmen der Agenda 2030 künftig wird messen können.

Berichterstattung Die Umsetzung der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» wird im Hinblick auf deren Erneuerung ausgewertet. Bis Ende 2018 wird ein Bericht zur Umsetzung der Strategie zuhanden des Bundesrates erstellt. Im Rahmen dieser Berichterstattung wird auch ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der Strategie für die Legislaturperiode 2019­2023 unterbreitet.

Auf internationaler Ebene haben sich die UNO-Mitgliedstaaten dazu bereit erklärt, ihre Fortschritte im Rahmen von Länderberichten auszuweisen. Die Berichterstattung erfolgt zuhanden des HLPF. Ziel ist eine Berichterstattung, die auf die Herausforderungen für die Schweiz eingeht und gleichzeitig die Anforderungen an eine gemeinsame Berichterstattung für die Umsetzung der Agenda 2030 erfüllt. Ein erster nationaler Bericht der Schweiz zuhanden der UNO soll bis 2018 erfolgen.

7.8

Bundesinterne Organisation

Integration in bestehende Planungs- und Steuerungsprozesse Nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe des Bundes zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf Bundesrats-, Departements- und Ämterstufe zu integrieren. Primär soll die nachhaltige Entwicklung durch Prioritätensetzung und Umschichtung der bestehenden Ressourcen realisiert werden.

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Die politische Verantwortung für die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» trägt der Bundesrat. Ihre Umsetzung obliegt den betreffenden Bundesstellen. Diese berücksichtigen in ihren Planungen und internen Abläufen die Grundsätze der Strategie.

Für deren Umsetzung werden grundsätzlich bestehende Koordinations- und Abstimmungsstrukturen genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden.

Zuständig für die Koordination der Umsetzung der Strategie ist der «Interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung» (IDANE) unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) als Fachstelle des Bundes für die nachhaltige Entwicklung. Die Koordination der Prozesse auf internationaler Ebene und der aussenpolitischen Beiträge der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 wird ­ bis die definitiven Strukturen zur Umsetzung der globalen Agenda aufgebaut sind ­ durch die provisorische Task Force Agenda 2030 unter der Leitung des EDA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, DEZA) sichergestellt. Nach einer Transitionsphase 2016­2017 (siehe unten) wird über ein definitives Gremium entschieden.

Umsetzung der Agenda 2030 Die Schweiz setzt sich national wie international dafür ein, die Agenda 2030 umzusetzen und zur Erreichung ihrer Ziele (SDG) bis 2030 beizutragen. Dies stellt neue Herausforderungen an die Organisationsstruktur und die Prozesse in der Bundesverwaltung dar. Im Rahmen einer Transitionsphase 2016­2017 werden Fragen zu den institutionellen Auswirkungen geklärt und wo notwendig Anpassungen vorgeschlagen. Dabei sind insbesondere die Prozesse auf nationaler und internationaler Ebene aufeinander abzustimmen.

Die dafür notwendigen Arbeiten werden durch eine zeitlich befristete bundesinterne Koordinationsgruppe gesteuert, die Vertreter der nationalen und der internationalen Ebene umfasst. Sie umfasst unter anderem Vertreter des IDANE und der Task Force Agenda 2030 und wird vom UVEK (ARE) und dem EDA (DEZA) geleitet. Diese erstatten nach Abschluss der Transitionsphase dem Bundesrat bis 2018 Bericht über den Stand der Umsetzung und allfälligen Handlungs- und Anpassungsbedarf und schlagen die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz vor.

Instrumente und Prozesse zur Integration der nachhaltigen Entwicklung in die Sektoralpolitiken Die Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) ermöglicht als
prospektive Beurteilungs- und Optimierungsmethode die Beurteilung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen von politischen Vorhaben und Geschäften des Bundes auf Strategie-, Plan- und Programm- oder Projektebene. Im Zentrum der Methode steht die systematische Erfassung der direkten und indirekten erwünschten und unerwünschten Wirkungen eines Vorhabens. Durch eine nachvollziehbare und integrale Abschätzung der Wirkungen wird eine transparente Entscheidungsgrundlage geschaffen. Dabei wird insbesondere auch Artikel 141 Absatz 4 Buchstabe g ParlG Rechnung getragen, wonach Botschaften des Bundesrates bei Vorhaben die «Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen» darzulegen haben.

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Ein zentraler Stellenwert bei der Sicherung von Politikkohärenz auf Bundesebene kommt der Vorbereitung von Bundesratsentscheiden im Rahmen von Ämterkonsultationen oder thematischer interdepartementaler Arbeitsgruppen zu. Über diese Abstimmungsprozesse werden sektorale Vorhaben des Bundes auf ihre Kompatibilität mit der nachhaltigen Entwicklung geprüft und können im Falle von Widersprüchen, Konflikten oder Lücken entsprechend angepasst werden.

Für die Integration der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in den Sektoralpolitiken bedarf es schliesslich eines themen- und ämterübergreifenden Austausches sowie der Kenntnisse der wichtigsten Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung und von deren internationalen und nationalen Rahmenbedingungen und Zielen. Zu diesem Zweck fördern alle Verwaltungseinheiten die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Weiterbildungen und spezifischen Erfahrungsaustauschen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.

7.9

Partnerschaften zur Umsetzung

Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden Die Berücksichtigung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung auf allen Staatsebenen ist dem Bund ein zentrales Anliegen. Die vertikale Integration über das «Forum Nachhaltige Entwicklung» als bewährte Austausch- und Vernetzungsplattform zwischen den Staatsebenen wird deshalb in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) weitergeführt und gestärkt.

Ein spezieller Fokus liegt auf der Stärkung der Zusammenarbeit mit den kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen oder -delegierten als wichtigste Ansprechpartner des Bundes, die wiederum als Anlaufstelle für die Gemeinden dienen. Dazu soll ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur institutionellen Stärkung der nachhaltigen Entwicklung in den Entscheidungsprozessen und zu inhaltlichen Schwerpunkten verabschiedet werden.

Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Neben einer koordinierten Zusammenarbeit der drei Staatsebenen erfordert dies auch starke Partnerschaften mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Die Partnerschaften für eine nachhaltige Entwicklung sollen sowohl auf der Ebene der Sektoralpolitiken als auch auf der übergeordneten Ebene der gesamtschweizerischen Nachhaltigkeitspolitik weiter gestärkt werden. Aus diesem Grund wurden Interessengruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Politik sowie die kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen und -delegierten über einen breit angelegten Stakeholder-Dialog in den Erarbeitungsprozess der Strategie eingebunden. Der «Stakeholder-Dialog» wird im Hinblick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie verstetigt.

1207

BBl 2016

Neben den nationalen Prioritäten wird die Nachhaltigkeitsdebatte künftig auch stark von den Zielen der Agenda 2030 geprägt sein. Es gilt, diese universelle Agenda auf die Schweiz anzupassen und die nationalen und internationalen Prozesse der nachhaltigen Entwicklung aufeinander abzustimmen. Neben institutionellen Anpassungen auf Ebene der Bundesverwaltung sind auch die partizipativen Prozesse zur nationalen und internationalen Nachhaltigkeitspolitik in einer gemeinsamen Dialogkultur zusammenzuführen.

8

Weitere Strategien des Bundesrates

Neben der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» will der Bundesrat mit weiteren Strategien klare langfristige Ziele in einzelnen Politikbereichen setzen. Zwischen der Legislaturplanung 2015­2019 und den Strategien des Bundesrates bestehen enge Zusammenhänge. Aus diesem Grund müssen die verschiedenen Strategien des Bundesrates und die Legislaturplanung aufeinander abgestimmt sein. Die wichtigsten Zusammenhänge bestehen mit folgenden Strategien:

8.1

Neue Wachstumspolitik 2016­2019

Die Schweizer Wirtschaft hat trotz schwierigem weltwirtschaftlichem Umfeld und der Zusatzbelastung des starken Frankens über die letzten Jahre beim Pro-KopfWachstum vergleichsweise gut abgeschnitten. Die Gründe dafür sind zwar vielfältig, die Rahmenbedingungen, die der Staat für wirtschaftliches Handeln setzt, haben aber eine zentrale Bedeutung. Insbesondere der Wettbewerb zwischen den wirtschaftlichen Akteuren sorgt dafür, dass eine Volkswirtschaft prosperieren kann und der Wohlstand der Bevölkerung erhöht wird.

Das Pro-Kopf-Wachstum war in erster Linie auf eine nochmalige Steigerung der bereits vergleichsweise hohen Erwerbsbeteiligung zurückzuführen. Die Schweiz konnte somit ihre traditionelle Stärke, nämlich eine gute Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials, weiter stärken. Im Gegensatz zur erfreulichen Verbesserung bezüglich der Ausschöpfung des Faktors Arbeit blieb bei der Arbeitsproduktivität die positive Trendwende aus; die Zunahme der Arbeitsproduktivität hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren gar noch weiter verlangsamt.

Das Wachstum der Arbeitsproduktivität in der Schweiz entwickelt sich somit auch nach drei Wachstumspaketen eher schwach. Für eine nachhaltige Sicherung des materiellen Wohlstandes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist es deshalb auch weiterhin notwendig, eine auf das Wachstum der Arbeitsproduktivität ausgerichtete Wirtschaftspolitik weiterzuführen.

Die Analyse und die Erfahrungen mit der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise haben darüber hinaus gezeigt, dass es für die langfristige Wirtschaftsentwicklung entscheidend ist, die Widerstandsfähigkeit einer Volkswirtschaft für ausserordentliche Krisenfälle zu stärken. Zudem ist zu empfehlen, dass sich der Bundesrat vermehrt auch den potenziell negativen Nebeneffekten des Wirtschaftswachstums widmet, indem die Produktivität aller eingesetzten Ressourcen erhöht wird. Für den 1208

BBl 2016

Bundesrat steht nach wie vor fest, dass eine nachhaltige und langfristig orientierte Wachstumspolitik nicht allein auf das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts an sich fokussieren soll. Die wirtschaftliche Leistung soll nicht nur durch mehr Beschäftigung und Kapital erhöht werden, sondern insbesondere durch eine effizientere und produktivere Verwendung aller Produktionsfaktoren. Die «Neue Wachstumspolitik» als langfristig orientierte und auf die Erhöhung des Wohlstands ausgerichtete Politik stützt sich deshalb auf drei Säulen ab: 1.

Stärkung des Wachstums der Arbeitsproduktivität

2.

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft

3.

Wachstum der Ressourcenproduktivität zur Milderung negativer Nebenwirkungen des Wirtschaftswachstums

Aus wirtschaftspolitischer Sicht kommt dabei dem Wachstum der Arbeitsproduktivität nach wie vor prioritäre Bedeutung zu.

Betrachtet man die Stärken und Schwächen der Schweizer Volkswirtschaft, so wird klar, dass die hiesigen Rahmenbedingungen gut sind, aus volkswirtschaftlicher Sicht aber noch weiter verbessert werden können. Als Stärken sind insbesondere die Wirtschaftsfreiheit, der flexible Arbeitsmarkt, die ausgezeichnet ausgebildete Bevölkerung, die hochwertige Infrastruktur, die gute Fiskalpolitik, die hohe Lebensqualität, die hohe Qualität von Natur und Landschaft, vertrauenswürdige staatliche Institutionen und die grosse Skepsis gegenüber einer strukturerhaltenden Wirtschaftspolitik zu nennen. Sie tragen alle dazu bei, dass die Schweiz derzeit eines der wettbewerbsfähigsten Länder der Welt ist.

Dennoch sind aus einer volkswirtschaftlichen Sicht auch einige Schwächen zu nennen, welche gleichzeitig die Handlungsfelder der Wachstumspolitik abstecken: Verschiedene Ursachen tragen zur Schwäche der Arbeitsproduktivität in der Schweiz bei. So sollte in erster Linie der Wettbewerb im Binnenmarkt auch nach drei Wachstumspaketen noch wesentlich erhöht werden. Zu erwähnen sind beispielsweise: die mangelnden Reformen bei den Netzwerkindustrien; Bereiche, in denen der Staat als Konkurrent zu privaten Akteuren tritt; die Behinderung von Parallelimporten. Zudem besteht nach wie vor ein Potenzial zum Öffnen von Märkten für die Schweizer Unternehmen. Schliesslich verringern die administrative Belastung und die hohen Regulierungskosten für Unternehmen die Produktivitätsentwicklung und damit das Wachstum. Zu gewährleisten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Schweiz im Bereich der «Digitalen Wirtschaft» den Anschluss an die führenden Länder nicht verliert. Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass aus einer volkswirtschaftlichen Optik nach wie vor wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf für die Schweiz besteht.

Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass sich die Schweizer Volkswirtschaft zwar als äusserst widerstandsfähig erwiesen hat, aber erheblicher Handlungsbedarf für Verbesserungen bezüglich der im internationalen Vergleich hohen Verschuldung des Finanzsektors wie auch der privaten Haushalte besteht.

Im Bereich der Milderung der negativen Nebenwirkungen des Wirtschaftswachstums sind zwei Stossrichtungen massgeblich: Zum einen ist die Weiterentwicklung der Energie- und Umweltpolitik durch gesamtwirtschaftlich geeignete Massnahmen 1209

BBl 2016

mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und dem Wachstum der Arbeitsproduktivität in Einklang zu bringen. Andererseits ist eine effiziente Nutzung der Infrastrukturen und Siedlungsflächen anzustreben. Somit ergibt sich insbesondere auch bezüglich der Regulierungen in den Bereichen Raumplanung, Wohnungswesen und Infrastrukturen wichtiger Handlungsbedarf für der Schweiz.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur Neuen Wachstumspolitik 2016­2019 haben, sind:

233 234

­

Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019

­

Botschaft zur Standortförderung 2020­2023

­

Botschaft zu den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft in den Jahren 2018­2021

­

Bericht zur administrativen Entlastung von Unternehmen

­

Monitoringbericht des Bundesrates zur Fachkräfteinitiative (FKI)

­

Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und der Familienbesteuerung

­

Bericht über die Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik (in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse233)

­

Bericht zur Überprüfung des Schweizer Too-big-to-fail-Regimes (TBTF)

­

Botschaft zum Vertrag von Doha und zu den notwendigen Gesetzesanpassungen

­

Botschaft zu einem Abkommen mit der EU im Bereich Lebensmittelsicherheit

­

Bericht zur Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (in Erfüllung der Mo. WAK-S 14.3003)

­

Bericht über die Lösungsstrategien des Bundes für die Wahrung des grenzüberschreitenden Marktzugangs (in Erfüllung des Po. Aeschi 12.3099)

­

Lösung mit der EU für das Freizügigkeitsabkommen (FZA)

­

Botschaft zu einem institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

­

Botschaft zur ersten Etappe der Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997234

­

Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) 2017-2020

­

Botschaft zum Ausbauschritt 2030 im Rahmen des «Strategischen Entwicklungsprogramms» (STEP AS 2030)

­

Botschaft zum Stromabkommen mit der EU

­

Botschaft zur «Strategie Stromnetze» Postulate 14.3023, 14.3514, 14.3815, 14.3618, 14.3894, 14.3991 und 14.4046 SR 784.10

1210

BBl 2016

­

Bericht zur «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019»

­

Bericht zur Evaluation des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010235

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002236 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

­

Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017­2020

­

Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

8.2

Fachkräfteinitiative

In der Schweiz herrscht ein Mangel an Fachkräften. Dieser Engpass wurde als eine Schwäche der Schweizer Volkswirtschaft identifiziert237. Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung werden in der Schweiz zunehmend hochqualifizierte und spezialisierte Arbeitskräfte nachgefragt. Gleichzeitig flacht das Wachstum der Erwerbsbevölkerung ab, und ein Rückgang derselben ab 2020 wird immer wahrscheinlicher.

Das Fachkräfteangebot droht somit sogar zu schrumpfen, während die Nachfrage steigt.

Aufgrund dieser Entwicklungen lancierte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Jahr 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI). Ziel der FKI ist die Kompensation der rückläufigen Verfügbarkeit von Fachkräften durch Erschliessung bestehender inländischer Potenziale und durch die Steigerung der Produktivität. Durch diese Kompensationsstrategie soll gleichzeitig die Akzeptanz für ein liberales Zuwanderungsregime gefördert werden.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur Fachkräfteinitiative haben, sind: ­

Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und der Familienbesteuerung

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002238 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

­

Botschaft zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung.

8.3

Informationsgesellschaft Schweiz

Die bundesrätliche Strategie für eine Informationsgesellschaft zeigt auf, wie die Schweiz die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nutzen kann, um den Wirtschafts- und Lebensraum Schweiz attraktiver und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Sie trägt neuen technologischen Trends und Entwicklun235 236 237

SR 783.0 SR 861 www.seco.admin.ch > Themen > Wirtschaftspolitik > Strukturanalysen und Wirtschaftswachstum > Wirtschaftswachstum > Grundlagen für die Neue Wirtschaftspolitik, S.100 238 SR 861

1211

BBl 2016

gen sowie fachübergreifenden Querschnittsthemen Rechnung und leistet so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Strategie wird in den Departementen umgesetzt und interdepartemental koordiniert.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur Informationsgesellschaft Schweiz haben, sind: ­

Vierter Bericht zu «Vote électronique»

­

Botschaft zur Standortförderung 2020­2023

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992239 über den Datenschutz

­

Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 1992240

­

Botschaft über die erste Etappe der Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997241.

8.4

E-Government

E-Government dient dem elektronischen Verkehr zwischen den Behörden und externen Anspruchsgruppen und zielt darauf ab, innerhalb der öffentlichen Verwaltungen die internen Prozesse effizienter zu gestalten. Unternehmen und Bevölkerung erwarten von der Verwaltung eine effiziente und flexible Behandlung ihrer Anliegen, über organisatorische Grenzen und föderale Ebenen hinweg. So möchte ein Unternehmensgründer seine Firma an einer zentralen Stelle anmelden und damit automatisch bei allen relevanten Behörden registriert sein. Bei einem Umzug möchten Privatpersonen sich nicht an diversen staatlichen Stellen ab- und an anderen wieder anmelden müssen, sondern möglichst nur einmal. Dank dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) können die öffentlichen Verwaltungen diesen Ansprüchen gerecht werden.

Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie «E-Government Schweiz» verfolgt das Ziel, Wirtschaft und Bevölkerung von besseren Dienstleistungen und einer effizienteren Verwaltung profitieren zu lassen. Die Strategie ist in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aller drei föderalen Ebenen unter Federführung des Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) entwickelt worden. Sie bildet die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame Ziele auszurichten. Die Strategie geht vom Grundsatz aus, dass durchgängig elektronische Verwaltungsgeschäfte für Unternehmen, Privatpersonen und die Verwaltung eine Erleichterung dank Bürokratie-Abbau bedeuten. Sie legt drei übergeordnete Ziele fest:

239 240 241

a.

Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab.

b.

Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch.

SR 235.1 SR 231.1 SR 784.10

1212

BBl 2016

c.

Die Bevölkerung kann wichtige ­ häufige oder mit grossem Aufwand verbundene ­ Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zu E-Government haben, sind: ­

Umsetzung der «E-Government Strategie Schweiz»

­

Vierter Bericht zu «Vote électronique»

­

Botschaft zur Standortförderung 2020­2023.

8.5

Strategie «Gesundheit2020»

Der Bundesrat hat am 23. Januar 2013 die Strategie «Gesundheit2020» verabschiedet. Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität erhöht und die Transparenz verbessert werden. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren schrittweise und unter Einbezug aller wichtigen Akteure umgesetzt, mit dem Ziel, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und gleichzeitig bezahlbar zu halten.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur Strategie «Gesundheit2020» haben, sind: ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994242 über die Krankenversicherung (Einführung eines Referenzpreissystems bei Arzneimitteln mit abgelaufenem Patent)

­

Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

­

Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004243 über genetische Untersuchungen beim Menschen

8.6

Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010244 den Bericht über seine internationale Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die kommenden Jahre verabschiedet. Die Strategie basiert auf der Absicht, die Entwicklung eines international wettbewerbsfähigen schweizerischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystems weiterzuführen und durch die Definition von Prioritäten und klaren Zielen nachhaltig zu stärken. Sie ist auf die folgende Vision ausgerichtet: «Die Schweiz etabliert sich global als nachgefragter und bevorzugter Standort für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation und nutzt ihre Exzellenz in diesen 242 243 244

SR 832.10 SR 810.12 www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen > Archiv Medienmitteilungen > Archiv Medienmitteilungen SBF > 30. Juni 2010

1213

BBl 2016

Bereichen für die Integration in den weltweiten Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum. Sie behauptet sich so an der Spitze der innovativsten Länder der Welt».

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation haben, sind: ­

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017­2020

­

Botschaft zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Bildung bis 2020

­

Botschaft zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Forschung und Innovation bis 2020

­

Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an den neuen, komplementären Weltspitzenforschungsorganisationen im Bereich der Astrophysik, Cherenkov Telescope Array (CTA)

8.7

Roadmap Forschungsinfrastrukturen 2015

Die «Roadmap Forschungsinfrastrukturen 2015» ist ein Planungsinstrument und dient als Grundlage für die Erarbeitung der BFI-Botschaft 2017­2020. Darüber hinaus gibt die Roadmap Hinweise für einen weiteren Finanzierungsbedarf im nationalen wie auch im internationalen Bereich hinsichtlich einer mittelfristigen Bedarfsplanung nach 2020. Die Roadmap als solche enthält jedoch weder Finanzierungsentscheide noch Entscheide zur Verteilung allfälliger Bundesmittel für die Realisierung von neuen FIS auf relevante Förderkredite. Der Bundesrat hat die «Roadmap Forschungsinfrastrukturen 2015» an seiner Sitzung vom 24. Juni 2015 zur Kenntnis genommen.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur «Roadmap Forschungsinfrastrukturen 2015» haben, sind: ­

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017­2020

­

Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an den neuen, komplementären Weltspitzenforschungsorganisationen im Bereich der Astrophysik, Cherenkov Telescope Array (CTA)

1214

BBl 2016

8.8

Energiestrategie 2050

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 beschlossen, dass er in der Schweiz weiterhin eine hohe Stromversorgungssicherheit garantieren will ­ mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bundesrat im Rahmen der neuen «Energiestrategie 2050» auf verstärkte Einsparungen (Energieeffizienz), auf den Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien sowie, wenn nötig, auf fossile Stromproduktion (Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Gaskombikraftwerke) und auf Importe. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energieforschung verstärkt werden.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur «Energiestrategie 2050» haben, sind: ­

Botschaft zum Stromabkommen mit der EU

­

Botschaft zur Strommarktöffnung (2. Etappe)

­

Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007245

­

Botschaft zur «Strategie Stromnetze»

­

Botschaft zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916246 (Anpassung Wasserzins).

8.9

Umweltpolitik

Der Bericht «Umwelt Schweiz 2015», den der Bundesrat am 29. Januar 2015 verabschiedet hat, gibt einen Überblick über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt in unserem Land. Er zieht Bilanz aus den Massnahmen, die der Bund ergriffen hat, um die Umweltqualität zu verbessern, und zeigt auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Ausserdem vergleicht er die Fortschritte der Schweiz mit denen ihrer Nachbarländer und wirft einen Blick in die Zukunft, indem er Umweltperspektiven für das Jahr 2030 zusammenfasst. Der nächste Bericht «Umwelt Schweiz» wird Ende Jahr 2018 erscheinen.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur Umweltpolitik und ihrer Berichterstattung haben, sind insbesondere:

245 246

­

Botschaft zur Klimapolitik für die Zeit nach 2020

­

Botschaft zum «Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz».

SR 734.7 SR 721.80

1215

BBl 2016

8.10

Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015

Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 den Bericht verabschiedet, der die «Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz» für die Zeit nach 2015 festlegt. Der Bericht legt dar, wie der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz für die Zeit nach 2015 weiterentwickelt, angepasst und verbessert werden können, damit die zuständigen Stellen die Bewältigung von technik- und naturbedingten Katastrophen und Notlagen noch effizienter und wirksamer wahrnehmen können. Zudem wird damit eine solide Grundlage geschaffen, um die Interessen und Bedürfnisse von Bund und Kantonen miteinander in Einklang zu bringen.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2015­2019, die eine Schnittstelle zur «Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015» haben, sind:

247

­

Bericht zur Umsetzung der «Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+»

­

Botschaft zur Werterhaltung beim Sicherheitsfunknetz Polycom 2030

­

Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002247.

SR 520.1

1216

BBl 2016

Anhang 1

Gesetzgebungsprogramm 2015­2019 Aufgenommen sind die bedeutendsten Geschäfte, die der Bundesrat in der Legislaturperiode 2015­2019 (Dez. 2015­Dez. 2019) zur Verabschiedung zuhanden des Parlaments vorsieht.

Die Liste stellt keine vollständige Zusammenstellung aller seitens des Bundesrates geplanten Parlamentsgeschäfte dar. Nicht aufgenommen sind namentlich: 1.

Botschaften zu Volksinitiativen

2.

periodisch erscheinende Botschaften (zu Voranschlag, Staatsrechnung, Rüstungsprogrammen, Bauprogrammen [Immobilienbotschaften])

3.

Botschaften zu Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsschutzabkommen, bilateralen Sozialversicherungsabkommen

4.

Botschaften zur Gewährleistung von Kantonsverfassungen

5.

Botschaften zu Zusatzkrediten

Die finanziellen Auswirkungen der nachfolgenden Vorlagen sind nicht vollumfänglich quantifizierbar, da diese auch stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen.

Der Bundesrat wird darauf achten, dass dem Parlament nur Vorlagen unterbreitet werden, deren Finanzierbarkeit gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse gesichert ist. Vorlagen, bei denen das nicht der Fall ist, müssen entweder kompensiert oder zurückgestellt werden. Im Rahmen künftiger Prioritätensetzungen haben dabei Richtliniengeschäfte Vorrang.

1

Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig

Ziel 1: Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert effiziente staatliche Leistungen Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019

­

Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Legislaturplanung 2015­2019

­

Vierter Bericht zu «Vote électronique»

­

Bericht über die Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen (in Erfüllung der Mo. FK-N 13.3363)

­

Wirksamkeitsbericht 2016­2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

1217

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­

Bericht zum «Lohnsystem des Bundes» (in Erfüllung des Po. FK-N 14.3999)

­

Bericht zum statistischen Mehrjahresprogramm 2015­2019

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 2: Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts248 (Aktienrecht)

­

Botschaft zur Standortförderung 2020­2023

­

Botschaft zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vom 2. April 1908249

­

Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und der Familienbesteuerung

­

Bericht über die Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik (in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse250)

Weitere Geschäfte

248 249 250 251 252 253 254 255

­

Botschaft zu einem FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA

­

Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs251 (Erbrecht)

­

Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 1992252

­

Botschaften zur bilateralen Aktivierung des AIA-Standards mit Partnerstaaten

­

Botschaft zum multilateralen Instrument der OECD für die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen

­

Botschaft zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes vom 28. September 2012253 (gestohlene Daten)

­

Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994254 über das öffentliche Beschaffungswesen

­

Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes vom 8. November 1934255 (Sicherung der Einlagen) SR 220 SR 221.229.1 Postulate 14.3023, 14.3514, 14.3815, 14.3618, 14.3894, 14.3991 und 14.4046 SR 210 SR 231.1 SR 651.1 SR 172.056.1 SR 952.0

1218

BBl 2016

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992256 über den Datenschutz

­

Monitoringbericht des Bundesrates zur Fachkräfteinitiative (FKI)

­

Bericht zur administrativen Entlastung von Unternehmen

­

Bericht zur Überprüfung des Schweizer Too-big-to-fail-Regimes (TBTF)

­

Bericht «Vereinfachte Erhebung der Mehrwertsteuer beim Import von Waren. System von Dänemark» (in Erfüllung des Po. WAK-N 14.3015)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Botschaft zu den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft in den Jahren 2018­2021

­

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zur Standortförderung 2020­ 2023

Ziel 3: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten Richtliniengeschäfte ­

Botschaften zu Freihandelsabkommen

­

Botschaft zum plurilateralen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA)

­

Botschaft zum Vertrag von Doha und zu den notwendigen Gesetzesanpassungen

­

Botschaft zu einem Abkommen mit der EU im Bereich Lebensmittelsicherheit

Weitere Geschäfte

256 257

­

Botschaft zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über die länderbezogene Berichterstattung und zu ihrer Umsetzung

­

Botschaft zur Änderung des Währungshilfegesetzes vom 19. März 2004257

­

Bericht zur Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (in Erfüllung der Mo. WAK-S 14.3003)

­

Bericht über die Lösungsstrategien des Bundes für die Wahrung des grenzüberschreitenden Marktzugangs (in Erfüllung des Po. Aeschi 12.3099)

­

Bericht zum «Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte»

SR 235.1 SR 941.13

1219

BBl 2016

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 4: Die Schweiz erneuert und entwickelt ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zu einem institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

­

Grundsatzentscheid zum Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU

Weitere Geschäfte ­

Bericht über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa (in Erfüllung des Po. Aeschi 13.3151)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017­2020

­

Botschaft zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Bildung bis 2020

­

Botschaft zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Forschung und Innovation bis 2020

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Totalrevision des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991258

­

Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an den neuen, komplementären Weltspitzenforschungsorganisationen im Bereich der Astrophysik, Cherenkov Telescope Array (CTA)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

258

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017­2020: Diverse Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen SR 414.110

1220

BBl 2016

­

Verpflichtungskredit zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Bildung bis 2020

­

Verpflichtungskredit zum weiteren Vorgehen betreffend die Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation sowie zur internationalen Vernetzung der Schweizer Forschung und Innovation bis 2020

­

Verpflichtungskredit zur Beteiligung der Schweiz an den neuen, komplementären Weltspitzenforschungsorganisationen im Bereich der Astrophysik, Cherenkov Telescope Array (CTA)

Ziel 6: Die Schweiz sorgt für bedürfnisgerechte, zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) 2017-2020

­

Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI)

­

Botschaft zur Reform des regionalen Personenverkehrs

­

Botschaft zur (E-Vignette)

Einführung

einer

elektronischen

Autobahnvignette

Weitere Geschäfte

259 260

­

Botschaft zur Änderung 1+ des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948259

­

Botschaft zur Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA)

­

Botschaft zum Ausbauschritt 2030 im Rahmen des «Strategischen Entwicklungsprogramms» (STEP AS 2030)

­

Botschaft zum «Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen» (STEP Nationalstrassen)

­

Botschaft zur Finanzierung des regionalen Personenverkehrs 2018­2020

­

Botschaft zur ersten Etappe der Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997260

­

Botschaft zur Freigabe der Mittel für das Agglomerationsprogramm der 3. Generation (Verpflichtungskredit)

­

Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958261 SR 748.0 SR 784.10

1221

BBl 2016

­

Botschaft zur rechtlichen Regelung für ein international anerkanntes elektronisches Identifizierungsmittel (eID)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Zahlungsrahmen zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) 2017­2020

­

Zahlungsrahmen zum Ausbauschritt 2030 im Rahmen des «Strategischen Entwicklungsprogramms» (STEP AS 2030)

­

Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite zum «Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen» (STEP Nationalstrassen)

­

Verpflichtungskredit zur Finanzierung des regionalen Personenverkehrs 2018­2020

­

Verpflichtungskredit für das Agglomerationsprogramm der 3. Generation

Ziel 7: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend und sichert eine nachhaltige Energieversorgung Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979262 (2. Etappe)

­

Botschaft zum «Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz»

­

Botschaft zur Klimapolitik für die Zeit nach 2020

­

Botschaft zur Genehmigung des bilateralen Abkommens mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme

­

Botschaft zum Stromabkommen mit der EU

­

Botschaft zur Strommarktöffnung (2. Etappe)

Weitere Geschäfte

261 262 263 264

­

Bericht zur «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019»

­

Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007263

­

Botschaft zur «Strategie Stromnetze»

­

Botschaft zur Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes

­

Botschaft zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916264 (Anpassung Wasserzins)

SR 741.01 SR 700 SR 734.7 SR 721.80

1222

BBl 2016

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

2

Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Ziel 8: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2020­2025

­

Botschaft zur Assoziierung der Schweiz an das Rahmenprogramm «Creative Europe» der EU

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Beteiligung des Bundes an der Landesausstellung in der Ostschweiz im Jahre 2027 (Expo2027)

­

Bericht zur Definition des Service public (in Erfüllung des Po. KVF-S 14.3298)

­

Bericht zur Evaluation des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010265

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Kreditbotschaft zur Beteiligung des Bundes an der Landesausstellung in der Ostschweiz im Jahre 2027 (Expo2027)

Ziel 9: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002266 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

­

Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes vom 24. März 1995267

Weitere Geschäfte ­

265 266 267

Bericht zur nationalen Behindertenpolitik (in Erfüllung des Po. Lohr 13.4245)

SR 783.0 SR 861 SR 151.1

1223

BBl 2016

­

Aktionsplan Sportförderung des Bundes (in Erfüllung der Mo. WBK-N 13.3369)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Rahmenkredit Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Ziel 10: Die Schweiz stärkt ihr Engagement für die internationale Zusammenarbeit und baut ihre Rolle als Gastland internationaler Organisationen aus Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017­2020

­

Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat nach 2019

Weitere Geschäfte ­

Keine

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Rahmenkredite über die internationale Zusammenarbeit 2017­2020

­

Rahmenkredit zur Weiterführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2017­2020

­

Rahmenkredit für die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat nach 2019

3

Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt

Ziel 11: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006268 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)

­

Botschaft zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung

Weitere Geschäfte

268

­

Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht der Sozialversicherungen im Zuständigkeitsbereich des BSV

­

Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (in Erfüllung der Mo. Schenker 14.3890)

SR 831.30

1224

BBl 2016

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 12: Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994269 über die Krankenversicherung (Einführung eines Referenzpreissystems bei Arzneimitteln mit abgelaufenem Patent)

­

Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004270 über genetische Untersuchungen beim Menschen

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration und nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005271 (Umsetzung von Art. 121a BV und Vollzugsverbesserung beim FZA)

­

Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 8. März 2013272 zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005273 (Integration) zur Anpassung an Artikel 121a BV und Übernahme von fünf parlamentarischen Initiativen274

Weitere Geschäfte ­

Keine

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

269 270 271 272 273 274

Keine

SR 832.10 SR 810.12 SR 142.20 BBl 2013 2397 SR 142.20 Parlamentarische Initiativen 08.406, 08.420, 08.428, 08.450 und 10.485

1225

BBl 2016

Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Rechtshilfegesetzes vom 20. März 1981275, zur Übernahme des Zusatzprotokolls vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959276 über die Rechtshilfe in Strafsachen und zum Rückzug des Fiskalvorbehalts im Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978277 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957278 (Erweiterung der Fiskalstrafrechtshilfe)

­

Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates vom 11. Mai 2011 gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)

­

Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuchs279 und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927280 (Umsetzung von Art. 123c BV)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 und im Nebenstrafrecht

­

Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung der Strafprozessordnung281

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 15: Die Schweiz kennt die inneren und äusseren Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten Richtliniengeschäfte

275 276 277 278 279 280 281

­

Armeebotschaft 2016

­

Botschaft zur Genehmigung der Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac sowie des Abkommens «Preventing and Combatting Serious Crime» mit den USA

SR 351.1 SR 0.351.1 SR 0.353.12 SR 0.353.1 SR 311.0 SR 321.0 SR 312.0

1226

BBl 2016

­

Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002282

­

Botschaft zur Werterhaltung beim Sicherheitsfunknetz Polycom 2030

­

Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Güterkontrollgesetzes vom 13. Dezember 1996283

­

Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen aus der Armeebotschaft 2016

­

Verpflichtungskredite zur Umsetzung der Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac sowie des Abkommens «Preventing and Combatting Serious Crime» mit den USA

Ziel 16: Die Schweiz engagiert sich aktiv für die internationale Stabilität Richtliniengeschäfte ­

Keine

Weitere Geschäfte ­

Keine

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

282 283

Keine

SR 520.1 SR 946.202

1227

BBl 2016

Anhang 2

Bericht zum Legislaturfinanzplan 2017­2019 Der Text des Berichts zum Legislaturfinanzplan wird nicht im Bundesblatt publiziert. Er kann unter folgender Adresse bezogen werden: BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Art.-Nr. 601.202.16d

1228

BBl 2016

Anhang 3

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016­2019 Der Text der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» wird nicht im Bundesblatt publiziert. Er kann unter folgender Adresse bezogen werden: BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Art.-Nr. 812.101

1229

BBl 2016

Anhang 4

Synopsis der Indikatoren Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig Indikator

Periodizität

Quelle

Schuldenquote des Bundes Online Service Index Fiskalquote der öffentlichen Haushalte Produktmarktregulierung Syntheseindex der Innovation Nahrungsmittelproduktion Aussenhandelsverflechtung

jährlich alle 2 Jahre jährlich

Finanzberichterstattung der EFV UNPAN, E-Government Survey EFV

1 1 2

alle 5 Jahre jährlich jährlich jährlich

2 2 2 3

Abschlussquote der beruflichen Grundbildung Abgeschlossene Ausbildung der höheren Berufsbildung Erwerbslosenquote der Jugendlichen Erwerbslosenquote von Hochschulabsolvent/innen Impact der wissenschaftlichen Publikationen der Schweiz Erwerbsquote der Frauen, in Vollzeitäquivalenten Staubelastung auf dem Nationalstrassennetz Modalsplit im alpenquerenden Güterverkehr Abonnent/innen von BreitbandInternetanschlüssen Vielfalt von Artengemeinschaften in Lebensräumen Ackerfläche und Fläche mit Dauerkulturen Treibhausgasemissionen Endenergieverbrauch pro Kopf Elektrizitätsproduktion aus neuer erneuerbarer Energie

jährlich

OECD, Integrierter PMR-Indikator EU Schweizer Bauernverband Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (BFS) Statistik der Bildungsabschlüsse, Lernendenstatistik (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Befragung der Hochschulabsolvent/innen (BFS) Thomson Reuters, Bearbeitung SBFI

5

jährlich

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) ASTRA

jährlich

BAV, ASTRA

6

jährlich

OECD ­ Key ICT Indicators

6

jährlich

Biodiversitäts-Monitoring Schweiz (BAFU) Landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung (BFS) Treibhausgasinventar (BAFU) Schweizerische Gesamtenergiestatistik (BFE) Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien, Schweizerische Elektrizitätsstatistik (BFE)

7

1230

jährlich jährlich alle 2 Jahre alle 2 Jahre jährlich

jährlich jährlich jährlich jährlich

Ziel

5 5 5 5 5

6

7 7 7 7

BBl 2016

Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit Indikator

Periodizität

Quelle

Index des standardisierten Steuerertrags nach Ressourcenausgleich Anteil der 15­24-Jährigen, welche mehrere Sprachen sprechen Sozialhilfequote Frühzeitige Schulabgänger/ innen nach Migrationsstatus Lohnunterschied nach Geschlecht Belastung durch Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit Öffentliche Entwicklungshilfe Anzahl Sitzungen internationaler Organisationen in Genf

jährlich

Eidgenössische Finanzverwaltung

8

jährlich

Strukturerhebung (BFS)

8

jährlich jährlich

Sozialhilfestatistik (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Schweizerische Lohnstrukturerhebung (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) DEZA, BFS, SECO Statistisches Amt des Kantons Genf

9 9

alle 2 Jahre alle 3 bis 4 Jahre jährlich jährlich

Ziel

9 9 10 10

Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt Indikator

Periodizität

Gesamtausgaben für die soziale jährlich Sicherheit in Prozenten des BIP Umlageergebnis der AHV jährlich Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP Verzicht auf Pflegeleistungen aus finanziellen Gründen Übergewicht

Ziel

Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (BFS) Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens (BFS) Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (BFS) Schweizerische Gesundheitsbefragung (BFS) Schweizerische Gesundheitsbefragung (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS)

11

jährlich

Polizeiliche Kriminalstatistik (BFS)

14

jährlich

Polizeiliche Kriminalstatistik (BFS)

14

jährlich jährlich alle 5 Jahre

Sport- und Bewegungsverhalten alle 5 Jahre Erwerbsquote nach Migrationsstatus Übereinstimmung von Bildungs- und Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes nach Migrationsstatus Verzeigungen wegen schwerer Gewaltdelikte Häusliche Gewalt

Quelle

jährlich jährlich

11 12 12 12 12 13 13

1231

BBl 2016

Indikator

Periodizität

Quelle

Schäden durch Naturereignisse

jährlich

Vertrauen in die Armee

jährlich

Multilaterale Abkommen Geleistete Diensttage für militärische Friedensförderung im Ausland

jährlich jährlich

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Centre for Security Studies, ETH Zürich EDA VBS

1232

Ziel

15 15 16 16