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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Bundesrechtspflege - Ausgabe 1963Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen: 1. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Reglement vom 21. Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.

5. Tarif vom 14. November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

6. Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.

Preis (kartoniert) Fr. 3.50 plus Zustellgebühr.

1306

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 1951 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.

Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Ende 1965 Fr. 288.-. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Ende 1965 zum Gesamtpreis von Fr. 125.35. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

7902

Der vom Eidgenössischen Finanz- und._Zolldepartement herausgegebene

Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens vom September 1965 kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preis von Fr. 3.90 bei der EidgenössischenDrucksachen-undMaterialzentrale,3003Bern, bezogen werden.

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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1960 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

6291

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen :

Obligationenrecht mit den bis I.Januar 1963 erfolgten Abänderungen Der Verkaufspreis beträgt Fr. 4.-- (broschiertes Exemplar), Fr. 4.50 (kartoniertes Exemplar), plus Nachnahmegebühren.

Postcheckkonto 30 - 520

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

1126

Vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement herausgegeben:

Lärmbekämpfung in der Schweiz (Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission an den Bundesrat) Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern 3, zum Preise von 6 Franken.

Inhalt: Zusammenfassender Gesamtbericht.

Schlussbericht der 5 Unterkommissionen: Unterkommission l : Medizinische, akustische, technische Grundlagen.

Unterkommission 2 : Motorfahrzeuge, Eisenbahnen Schiffe, Luftseilbahnen.

Unterkommission 3 : Fluglärm.

Unterkommission 4: Bau- und Industrielärm, Schallschutz usw.

Unterkommission 5 : Juristische Fragen.

Anhang: Muster-Verordnung zum Schutz gegen Lärm, Kreisschreiben des Bundesrates vom l O.Mai 1960 betreffend Lärmbekämpfung, Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements für die Lärmbekämpfung im Strassenverkehr.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1966

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.03.1966

Date Data Seite

579-580

Page Pagina Ref. No

10 043 231

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