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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Postbetriebsgebäudes in Zollikon-Dorf (Vom 4. März 1966)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft denEntwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Postbetriebsgebäudes in Zollikon-Dorf zu unterbreiten. Wegen der Dringlichkeit des Bauvorhabens, auf die wir noch zu sprechen kommen werden, bildet das Kreditbegehren ausnahmsweise nicht Bestandteil einer Sammelbotschaft.

Die Gemeinde Zollikon hat sich als Vorortsgemeinde von Zürich in den letzten Jahren stark entwickelt. Als typische Wohngemeinde verzeichnet sie eine Bevölkerungszunahme von rund 5900 Einwohnern im Jahre 1940 auf über 12 000 Einwohner im Jahre 1965. Die bevorzugte Wohnlage sowie die vorhandenen Baulandreserven vor allem im bergseitigen Teil der Gemeinde (Zollikerberg) lassen ein weiteres Ansteigen der Bevölkerungszahl erwarten. Die Ortsplanung rechnet für das Jahr 2000 mit einer Einwohnerzahl von rund 10000 für den Gemeindeteil Zollikon-Dorf und von rund 15 000 für Zollikerberg.

Die Gemeinde verfügt zur Zeit über drei Poststellen. Das im Zentrum gelegene Hauptamt Zollikon-Dorf besorgt den Annahme- und Zustelldienst im südwestlichen Teil der Gemeinde, während die Poststelle Zollikerberg Annahmeund Zustellamt für das nordöstliche Gemeindequartier ist. Daneben besteht beim Bahnhof an der SBB-Linie Zürich-Meilen-Rapperswil die ausschliesslich der Postaufgabe dienende Poststelle Zollikon-Station. Der prozentuale Anteil an den Postdienstleistungen beträgt für Zollikon-Dorf rund 35 Prozent, für Zollikerberg 50 Prozent und für Zollikon-Station 15 Prozent. Mit Rücksicht auf die Entfernungen der einzelnen Quartiere und Postbedienungszentren steht eine Umorganisation der Postdienste auf dem Platz Zollikon, etwa im Sinne vermehrter Zentralisation, vorläufig nicht zur Diskussion, so dass sich die drei Poststellen auch weiterhin mit den ihnen heute übertragenen Aufgaben zu befassen haben werden. Es ist zwar denkbar, dass die Paketzustelldienste in einem späteren Zeitpunkt im Forchgebiet zusammengefasst werden. Eine solche Massnahme

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hätte jedoch in erster Linie raummässige Auswirkungen bei der Poststelle Zollikerberg und weniger bei dem heute zur Diskussion stehenden Postamt Zoffikon-Dorf.

Beim Postamt Zollikon-Dorf hat sich der Postverkehr in den letzten Jahren wie folgt entwickelt : Dienstzweige

1940

1950

I960

1964

71300 125 800 219 700 261 600 Wertzeichenverkauf, Fr. .

359 000 694 300 Briefpost Aufgabe 346 200 855 200 25900 36900 59 800 Paketpost Aufgabe 52700 58 100 83 500 165 900 184800 Einzahlungen Briefpost, Zustellung . . . . 1 309 400 1 746 000 2 532 600 2 774 300 45900 68800 96200 Paketpost, Zustellung 89500 11-000 16700 28300 Auszahlungen 29200

Index 1964 1940=100

367 238 204 318 212 195 266

Im gleichen Zeitraum hat sich der Personalbestand beinahe verdoppelt.

Die Postlokale befinden sich seit 1940 in einem Quertrakt zum Gemeindehaus und sind von den PTT-Betrieben gemietet. Entsprechend der Zunahme des Verkehrs und des Personalbestandes sind diese Räume zu eng geworden. Ungenügend sind vor allem der Büro- und Botenraum sowie der Verteil- und Verladeraum für die Paketpost. Dazu kommt, dass die Gemeindeverwaltung die Mieträume für ihre eigenen Bedürfnisse dringend benötigt, was sie veranlasste, die Postlokale auf den 31. März 1963 vorsorglich zu kündigen. Die PTT- Betriebe sind damit gezwungen, andere Lokale zu beziehen.

In dieser Situation bemühten sich die PTT-Betriebe, in Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden eine geeignete Liegenschaft für die Erstellung eines Postneubaus zu finden. Es gelang ihnen, eine Parzelle an der Rothfluhstrasse, in unmittelbarer Nähe des heutigen Standortes und in guter Verkehrslage zu sichern. Die Pensionskasse der Migros-Genossenschaft ist dort Eigentümerin der Parzelle Kat.Nr.6901. Südlich angrenzend befindet sich das Grundstück Kat.

Nr. 6902, das der Gemeinde Zollikon gehört. Diese erklärte sich bereit, den PTTBetrieben ihre ParzeEe abzutreten, wobei in Aussicht genommen wurde, diese mit einem Teil des der Pensionskasse der Migros-Genossenschaft gehörenden Grundstücks abzutauschen, um eine zweckmässigere Gesamtüberbauung zu ermöglichen. Die Pensionskasse stimmte diesem Abtausch wie auch der gemeinsamen Projektierung einer Gesamtüberbauung beider Grundstücke zu. Das in der Folge durch eine Architektengemeinschaft ausgearbeitete Überbauungsprojekt sieht auf der Südseite ein in der ruhigeren Zone liegendes dreigeschossiges Wohnhaus für die Pensionskasse vor und auf der Nordseite einen erdgeschossigen Posttrakt, der als separate Liegenschaft ausgeschieden ist.

Für das postbetriebliche Projekt wurde bereits Ende 1962 die mit Bedingungen und Auflagen versehene Baubewilligung erteilt. In der Folge entstanden jedoch wegen der Einsprache des Nachbareigentümers Schwierigkeiten für das Wohnhausprojekt, die sich auch auf den Posttrakt hemmend auswirkten, da das

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Post- und Wohngebäude baupolizeilich als einheitliches Bauprojekt behandelt werden. Langwierige Verhandlungen waren notwendig, um diese Einsprache zu beseitigen. Im Zusammenhang damit musste das Projekt in \ erschiedenen Einzelheiten abgeändert Und bereinigt werden. Erst im Sommer 1965 konnte das definitive Bauprojekt bei der Gemeindebehörde eingereicht werden, worauf die erforderliche zusätzliche Bewilligung am 20. September 1965 erteilt wurde. Es war damit nicht mehr möglich, um den notwendigen Objektkredit für das Postgebäude in der auf die Herbstsession 1965 hin erschienenen Sammelbotschaft nachzusuchen.

Angesichts des Zeitverlustes von drei Jahren durch das Baubewilligungsverfahren drängt die Pensionskasse der Migros-Genossenschaft auf sofortige Bauausführung, zumal das Erlöschen der Baubewilligung und die Anhebung eines neuen umständlichen Baubewilligungsverfahrens nicht riskiert werden darf. Andererseits verlangt die Gemeinde, dass beide Bautrakte in einem Zuge erstellt werden, mit Rücksicht auf die Nachbarschaft, die einer Bauausführung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Etappen Widerstandleisten würde. Schliesslich ist auch die Gemeinde an einer unverzüglichen Erstellung des neuen Postgebäudes interessiert, da sie die heutigen Postlokale im Gemeindehaus für eigene Bedürfnisse nach wie vor dringend benötigt. Der Bundesbeschluss sollte deshalb von den eidgenössischen Räten so rasch verabschiedet werden, dass auch die PTT-Betriebe mit den Arbeiten für den Postneubau noch diesen Sommer beginnen können.

Der projektierte Postneubau sieht folgende Gliederung vor : Kellergeschosse : Paketraum Heizung Garderoben Schutzraum Archiv Erdgeschosse:

Schalterhalle Büroraum Botenraum Posthof Garage

Die Hanglage bewirkt, dass die bergseitigen Raumteile des Erdgeschosses das Geländeniveau nicht überragen, und erlaubt eine optimale Ausnützung des Terrains, indem auf drei Seiten bis an die Grenze gebaut werden kann. Die stark mit Personal belegten Betriebsräume liegen gegen die Strasse und sind gut belichtet. Die Räume im Hang mit Belichtung durch Oberlichter dienen als Hof für Zustellfahrzeuge, als Lade- und Manövrierfläche für die Transportfourgons des Ortstransportdienstes und der Massenaufgeber. Zur Vereinfachung der Fahrmanöver ist bei der Zufahrt der Einbau einer Drehscheibe vorgesehen.

Die Baukosten belaufen sich nach dem Voranschlag vom 20. Mai 1965 auf 1556000 Franken bei einem Baukostenindex von 310,6. Nicht eingeschlossen

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sind darin die Betriebsanlagen (Aufzüge, Hebebühne mit Drehscheibe, Tröckneschrank), die auf rund 94 000 Franken zu stehen kommen und wie üblich den Betriebskrediten der PTT-Betriebe belastet werden. Hinzu kommen 200000 Franken Landerwerbskosten, die sich wie folgt zusammensetzen : Fr - Kaufpreis für Parzelle Kat. Nr. 6902 der Gemeinde Zollikon a (654 m zu Fr.200.--) 130800.-- - Aufpreis aus Abtausch mit Parzelle Kat. Nr. 6901 der Pensionskasse der Migros-Genossenschaft (Mehrfläche von 223 m2 zu Fr.260.--) 57980.-- - Zins und Handänderungskosten 11220. -- Total Landerwerbskosten

200000.--

Der Objektkredit einschliesslich Landerwerb beträgt demnach 1756000 Franken.

Der Delegierte für Konjunkturfragen hat dem Bauprojekt zugestimmt.

Gestützt auf diese Auführungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zu genehmigen.

Bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Vorlage halten wir fest, dass sich die Zuständigkeit der Bundesversammlung aus Artikel 13, Buchstabe f des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1960 über die Organisation der Post-, Telephon- und Telegraphenbetriebe (AS 1961,17) ergibt, das sich seinerseits auf Artikel 36 der Bundesverfassung stützt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 4. März 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates : Der Bundespräsident : Schaffner

Der Bundeskanzler : Ch.Oser

453 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Postbetriebsgebäudes in Zollikon-Dorf Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. März 1966, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Postbetriebsgebäudes in Zollikon-Dorf wird ein Objektkredit von 1756000 Franken bewilligt.

2 Am Bauprojekt dürfen im Rahmen des Objektkredites noch jene Änderungen vorgenommen werden, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

1

Art. 2 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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1966

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12

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9429

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24.03.1966

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449-453

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