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Bekanntmachungen von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 20. bis 26. August 1966

Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit Türkei Herr Mehmet Öztürk, Attaché.

Beendigung der dienstlichen Tätigkeit Bundesrepublik Deutschland Herr Ekkehard Eickhoff, Erster Sekretär.

Marokko Herr Mohamed Lamdouar, Attaché.

Beförderung Vereinigte Staaten von Amerika Herr Coleman J. Nee, Dritter Sekretär, in den Rang eines Zweiten Sekretärs.

Notifikation S

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung verurteilte Sie am 21. April 1966 auf Grund des am 20. Januar 1966 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolls gestützt auf Artikel 53 des Alkoholgesetzes zu einer Busse von 300 Franken. Diese Busse konnte zu einem Drittel erlassen und auf 200 Franken ermässigt werden, weil Sie sich der Strafverfügung zum voraus vorbehaltlos unterzogen hatten (Alt. 60 des Alkoholgesetzes).

Da Sie durch Vermittlung der Post nicht erreicht werden konnten, wird Ihnen die Strafverfügung hiermit eröffnet. Die Höhe der Busse kann binnen 30 Tagen durch Beschwerde beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement angefochten werden.

Bern, den 2. September 1966.

Eidgenössische Oberzolldirektion

199 Notifikation

Die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern verurteilte Sie am l8. Juli 1966 auf Grund des am 7. Juni 1966 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolls und in Anwendung der Artikel 74°, 75 und 91 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von Fr. 806.40.

Der Betrag der Busse kann innert 30 Tagen, von der VeröfTemlichung der vorliegenden Mitteilung an gerechnet, beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern durch Beschwerde angefochten werden.

Bern, den S.September 1966.

Eidgenössische Ober Zolldirektion

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Verband der Immobilien-Treuhänder hat gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 20. September 1963 den Entwurf zu einem Reglement über die eidgenössische höhere Fachprüfung der Immobilien-Treuhander eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch Einsprachen bis zum S.Oktober 1966 zu richten sind.

Bern, den S.September 1966.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung 3003 Bern Nächste Kontrolleurprüfling Die nächste Prüfung von Kontrolleuren findet, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, im November 1966 statt.

Interessenten wollen sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorai, Seefeldstrasse 301, 8008 Zürich, bis spätestens 30. September 1966 anmelden.

Dieser Anmeldung sind gemäss Artikel 4 des Réglementes über die Prüfung von Kontrolleuren für elektrische Hausinstallationen beizufügen : das Leumundszeugnis ein vom Bewerber verfasster Lebenslauf das Lehrabschlusszeugnis die Ausweise über die Tätigkeit im Hausinstallationsfach.

200 Die Prüfung findet in Zürich, Seefeldstrasse 301, statt. Réglemente sowie Anmeldeformulare können beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Zürich bezogen werden (Preis des Réglementes 50 Rp.)- Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass Kandidaten, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, gut vorbereitet sein müssen.

(2.).

Zürich, den 30. August 1966.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat Kontrolleurprüfungskommission

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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom I.Juni 1966. Preis Preis Fr.2.60.

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen T.Nachtrag. Stand I.Juni 1966. Preis Fr.3.60.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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ZAK, Monatsschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung

Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der IV-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich, Jahresabonnement: Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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08.09.1966

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