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Bundesblatt

Bern, den 4. August 1966

118 Jahrgang

Band II

Nr. 31 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erneuerung des Kredits zur Weiterführung der internationalen Hilfswerke (Vom 12. Juli 1966)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Es gehört zur guten und pflegenswerten Tradition der Eidgenossenschaft, jene Werke und Aktionen besonders zu fördern, in welchen der internationale Solidaritätswille und die humanitäre Gesinnung unseres Volkes Ausdruck finden.

Dank eines Kredits von 90 Millionen Franken, den Sie vor zwei Jahren beschlossen haben (Bundesbeschluss vom lO.Dezember 1964; BB11964, II, 1502), konnte die modernste Ausdrucksform der internationalen Solidarität, die technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungslandern, unsern Vorschlägen entsprechend ausgebaut werden. Im Wesen verschieden, aber nicht von geringerer Bedeutung und Aktualität sind die sogenannten humanitären Hilfswerke, die berufen sind, die Not in der Welt zu lindern. Solange die Menschheit solcher Hilfeleistungen bedarf, wird unser Land nicht abseits stehen können, im Gegenteil, es wird ein Mehreres tun müssen, um auch in Zukunft seinem guten Ruf gerecht zu werden.

Um die zur Tradition gewordene Bundesbeihilfe an international tätige Wohlfahrtsinstitutionen weiterhin zu ermöglichen, haben Sie uns am S.Dezember 1963 einen Rahmenkredit von 33,6 Millionen Franken für eine am 31. Dezember 1966 zu Ende gehende Dreijahresperiode zur Verfügung gestellt (Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen Hilfswerke; BB11963, II, 1539). Dieser Kredit ist annähernd erschöpft. Wir sind überzeugt, dass das Schweizervolk mit den Landesbehörden hinsichtlich der bisherigen Tätigkeit auf humanitärem Gebiet nicht nur solidarisch fühlt, sondern mit ihnen auch die Notwendigkeit empfindet, diese Aktivität noch zu steigern. Gestützt darauf, unterbreiten wir Ihnen diese Botschaft mit der Empfehlung, einen neuen, auf 43 Millionen Franken erweiterten Rahmenkredit für die Periode 1967-1969 zu Bundesblatt. 118. Jahrg. Bd. U.

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beschliessen. Ohne hier schon Einzelheiten erörtern zu wollen, erachten wir einen kurzen Hinweis auf die Umstände für angebracht, welche die Ausweitung des bisherigen Kredits um 9,4 Millionen Franken als begründet erscheinen lassen.

Statt für die Unterstützung des Welternährungsprogramms (PAM), wie 1962, einen Spezialkredit anzubegehren, haben wir einen entsprechenden Betrag in den Rahmenkredit aufgenommen, in der Meinung, dass die in Rede stehende Aktion den humanitären Hilfeleistungen zuzurechnen sei. Der für das PAM in Aussicht genommene Beitrag - der vier Jahresleistungen, einschliesslich für 1966, umfasst - beläuft sich auf 8,6 Millionen Franken. Der Einschluss dieser Summe erklärt zur Hauptsache die beantragte Krediterhöhung. Die verbleibende Marge von 800 000 Franken sowie gewisse Einsparungen, die wir zu machen hoffen, und von denen weiter unten die Rede sein wird, dürften es erlauben, während der drei kommenden Jahre die Beiträge an bestimmte internationale Organisationen und schweizerische Hilfswerke in bescheidenem Rahmen zu erhöhen.

Im übrigen ist eine Herabsetzung der Abgabe von Pulvermilch von 12 auf 8 Millionen Franken vorgesehen. Diese Massnahme wird es gestatten, an zwei Hilfswerke der Vereinten Nationen, die darum nachgesucht haben, den Gegenwert der ihnen bisher zugeteilten Milchprodukte als zusätzliche Barbeiträge zufliessen zu lassen.

Wir benützen die Gelegenheit, um Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass wir uns auch an der Finanzierung einer nach Vietnam entsandten schweizerischen zivilen medizinischen Equipe beteiligt haben. Diese Aktion soll wahrend der nächsten drei Jahre fortgesetzt und sobald es die Umstände erlauben, auf Nordvietnam ausgedehnt werden. Zu diesem Zwecke haben wir eine Speziaireserve von zwei Millionen Franken für die Vietnamhilfe vorgesehen.

Schliesslich erachten wir es als zweckmässig, wie dies für die Periode 19641966 geschah, wiederum eine allgemeine Reserve zu schaffen, aus der die Mittel zur Finanzierung unvorhersehbarer Hilfsaktionen geschöpft werden sollen.

Wir werden auf den folgenden Seiten unsere Zusammenarbeit mit den einzelnen zwischenstaatlichen und den im Ausland tätigen schweizerischen Hilfsorganisationen skizzieren. Orientierungshalber und zur besseren Übersicht lassen wir zunächst jedoch eine Aufstellung über die Verwendung des
Rahmenkredits 1964-1966 im Betrage von 33,6 Millionen Franken folgen.

A. Beiträge und Spenden in Bargeld a) Internationale Hilfswerke Kinderhilfsfonds (UNICEF) Hochkommissariat für Flüchtlinge Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) Auswanderungs-Komitee (CIME) b) Schweizerische Hilfswerke Schweizerisches Rotes Kreuz (Tibet-, Kinder-Hilfsaktionen) Schweizerisches Auslandshilfswerk (vgl. Ziffer 11,1) c) Katastrophen - Arztliche Nothilfe Voraussichtliche Aufwendungen bis 31.Dezember 1966

Fr.

5 700 000.l 860 000.750 000.600 000.750 000.3 000 000.2 040 000.Übertrag 14700000.-

Fr.

Übertrag 14700000.-

d) Arzt-Equipe im Kongo Voraussichtliche Aufwendungen bis 31.Dezember 1966

3 900 000.-

B. Natural-Spenden, insbesondere Milchprodukte Voraussichtliche Zuwendungen an : UNICEF, UNRWA, IKRK und Liga der Rotkreuz-Gesellschaften und andere Institutionen 12 000 000.C. Reserven Aufwendungen für Hilfsaktionen in Jemen, Indien und Vietnam . . . . 3000000.Total 33 600 000.-

Zwischenstaatliche Organisationen Die Aufgaben der im Rahmen der UNO geschaffenen SpezialOrganisationen und autonomen Institutionen sind im allgemeinen wissenschaftlicher, wirtschaftlicher oder technischer Art, und die Lösung der ihnen gestellten Probleme pflegt gewöhnlich auf Regierungsebene zu erfolgen. Immerhin haben vier von ihnen Aufgaben sozialer Natur zugewiesen erhalten, die unmittelbar das menschliche Wohl von Gruppen und Einzelpersonen betreffen.

Die Schweiz bringt natürlicherweise der Tätigkeit dieser Organisationen besonderes Interesse entgegen. Sie hat regelmässig an den Verhandlungen der beratenden Gremien teilgenommen und mitgeholfen, die finanziellen Lasten zu tragen. Es handelt sich um den 1946 geschaffenen Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen, das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (1950), das Büro der Vereinten Nationen für Unterstützung und Arbeitsbeschaffung für die Palästina-Flüchtlinge (1948) und das Welternährungsprogramm UNO/FAO (1962). In diesem Zusammenhang ist auch das Zwischenstaatliche Komitee für europäische Auswanderung, dem die Schweiz ebenfalls angehört, zu erwähnen. Es ist dies zwar eine von den Vereinten Nationen unabhängige, jedoch dem UNO-Hochkommissariat für die Flüchtlinge nahestehende Organisation. Wir werden weiter unten auf die jeweiligen besonderen Verhältnisse näher eingehen.

1. Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen (UNICEF oder FISE)

Entstehungsgeschichte und Ziele der vor zwanzig Jahren gegründeten Organisation sind bekannt. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges war der Kinderhilfsfonds als provisorische Organisation für die Soforthilfe an Kinder der kriegsverheerten Länder ins Leben gerufen worden, und vor einigen Jahren wurde er in eine ständige Organisation der Vereinten Nationen umgewandelt' Er beschränkt sich heute nicht mehr auf die Sorge um die Opfer des letzten Weltkrieges, es geht ihm vielmehr um das Wohlergehen der Kinder in aller Welt. In allen Belangen, die das Los der Kinder berühren, trachtet er vorsorgend und hei-

fend zu wirken. Allein schon der Gedanke an die jährliche Zuwachsrate der Weltbevölkerung lässt das Ausmass eines solchen Vorhabens ahnen. Wie indessen die verantwortlichen Leiter des UNICEF mit Recht hervorheben, stellen die Aufwendungen für Pflege, Erziehung und Unterricht der Jugend - von der Geburt bis zum Abschluss der Berufsausbildung - zweifellos die beste Kapitalanlage dar, die eine Regierung für ihr Land und die kommenden Generationen machen kann. In diesem Sinne führt die Fondsleitung die weitschichtige Mission weiter und ruft die Hilfsbereitschaft der Staaten an, wobei sie sich entschieden dafür einsetzt, dass deren Entwicklungspläne den Bedürfnissen der Minderjährigen in angemessener Weise Rücksicht tragen.

Der Kinderhilfsfonds erhält von 116 Staaten finanzielle Beiträge. Diese summierten sich im Jahre 1960 auf 23 Millionen Dollar, stiegen 1965 auf 34 Millionen an und sollten, nach dem Wunsche der Organisationsleitung, 45 Millionen Dollar erreichen, damit die dringendsten Aufgaben erfüllt werden können.

Seit Beginn ihrer Mitgliedschaft hat die Schweiz ohne Unterbruch dem Verwaltungsrat des UNICEF angehört und Jahresbeiträge an die Organisation entrichtet. Unter den Spendernationen erscheint sie an 8. Stelle nach den Vereinigten Staaten, der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Schweden, der Sowjetunion und Mexiko. Schweden, das im Jahre 1965 dem Hilfsfonds l Million Dollar zufliessen liess, hat seinen Beitrag für 1966 auf 1,5 Millionen erhöht. Die Schweiz hat von 1961 bis 1963 Jahresbeiträge in bar von je 1,5 Millionen Franken und von 1964 bis 1966 von je 1,9 Millionen geleistet. Zu diesen Beträgen sind noch Abgaben von Milchpulver im Werte von 1,5 Millionen Franken jährlich gekommen. Die gegenwärtigen schweizerischen Aufwendungen für den UNICEF belaufen sich somit auf insgesamt 3 400 000 Franken im Jahr.

Die gegenwärtige Aufteilung unserer Beiträge in Bar- und Naturalleistungen ist nicht als Ideallösung anzusprechen. Dem UNICEF wäre in der Tat besser gedient, wenn die Schweiz anstelle der Milchprodukte einen entsprechend höheren Barbeitrag leisten könnte. Würde dieser Anregung Folge gegeben, so könnte der Hilfsfonds auch auf grössere Zuwendungen seitens der Vereinigten Staaten zählen, da die USA ihren Beitrag, nach dem «matching» Verfahren, auf maximal
40 Prozent der Totalsumme der von den übrigen Staaten geleisteten Zahlungen festsetzen.

Wir halten dafür, dass dem Wunsche der UNICEF-Leitung soweit als möglich entsprochen werde. Die anvisierte Lösung, von der unter Ziffer III noch die Rede sein wird, soll es erlauben, durch Ersetzen der Naturalspenden den Barbeitrag der Schweiz namhaft zu erhöhen, und damit dem Beispiel anderer Länder zu folgen. Wir dürfen in diesem Zusammenhang auf die positive Haltung hinweisen, die das Schweizervolk dem Kinderhilfsfonds entgegenbringt und die Sympathie erwähnen, mit der es auch den verschiedenen privaten Veranstaltungen des schweizerischen Komitees dieses Werkes Unterstützung leiht.

2. Hochkominissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge Die besonders enge Bindung unseres Landes an das 1950 geschaffene Flüchtlingshochkommissariat entspricht einer längeren Tradition, geht sie doch auf das ehemalige, vom Völkerbund eingesetzte Nansenamt für Flüchtlinge zurück.

Zwei Schweizer Bürgern, den Herren August Lindt und Felix Schnyder, fiel nacheinander die Ehre zu, das Amt des Hochkommissars zu bekleiden. Herrn Lindt ist die bedeutende internationale Solidaritätsaktion zu verdanken, die vor allem während des Weltflüchtlingsjahres 1959/60 ihre Wirkkraft ausstrahlte, als es gelang, für Zehntausende Entwurzelter eine neue Heimat zu finden und die Eingliederung in die menschliche Gemeinschaft in die Wege zu leiten, so dass fast sämtliche Flüchtlingslager in Europa aufgehoben werden konnten.

Herr Schnyder seinerseits machte sich um die erstmalige Hinwendung der von ihm geleiteten Organisation zur «dritten Welt» und namentlich zu Afrika verdient, wo das Entstehen vieler unabhängiger Staaten von neuartigen, bisher unbekannten Problemen begleitet
Von 1964 bis 1966 hat sich die Eidgenossenschaft
mit 1,7 Millionen Franken am ordentlichen Budget des Hochkommissariats beteiligt. Ausserdem erhielt dieses im Dezember 1965 einen speziell für das Afrika-Programm bestimmten ausserordentlichen Beitrag von 150 000 Franken. Wir sind der Auffassung, dass die Schweiz auch in Zukunft das Flüchtlingshochkommissariat unterstützen soll. Seitens jener Staaten, die ihre Zahlungen zu erhöhen imstande sind, werden künftighin zur Finanzierung der erweiterten Aufgaben indessen bedeutendere freiwillige Spenden erwartet. Nachdem unsei Land an die Verwaltungskosten des Hochkommissariats nichts beisteuert, ersuchen wir Sie um Ermächtigung, die Beteiligung am Werkprogramm etwas zu erhöhen.

3. Büro der Vereinten Nationen für Unterstützung und Arbeitsbeschaffung für die Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)

Die 700 000 arabischen Palästina-Flüchtlinge, zu deren Betreuung im Jahre 1948 die UNRWA durch Beschluss der UNO-Generalversammlung geschaffen wurde, haben Zuwachs erhalten; ihre Zahl hat sich in der Zwischenzeit verdoppelt. Eine neue, in den Lagern geborene Generation ist in diesen achtzehn Jahren herangewachsen, und immer dringlicher stellt sich das Problem der Berufsausbildung. Es gebührt den Leitern der UNRWA Dank dafür, dass sie sich der Sache tatkräftig angenommen und keine Mühe gescheut haben, um aus diesen jungen Flüchtlingen hoffnungsvolle Menschen zu machen, die beruflich geschult ihren weiteren Weg mit innerer Sicherheit gehen dürfen. Natürlich erfordert ein solches Programm beträchtliche Mittel. Im Jahre 1965 beanspruchte es beispielsweise 15 Millionen Dollar.

Um dieser Sachlage Rechnung zu tragen, haben wir seit 1964 unsern ordentlichen Jahresbeitrag an dieses Hilfswerk von 150 000 auf 250 000 Franken erhöht. Überdies werden jährlich Milchprodukte im Werte von 500 000 Franken abgegeben. Seit 1965 sind der UNRWA zudem andere bedeutende Hilfeleistungen gewährt worden, die ihr, im Rahmen der technischen Zusammenarbeit, auch dieses Jahr gesichert bleiben : die finanzielle Beteiligung mit l 600 000 Franken am Bau einer pädagogischen Anstalt in Beirut, Dienstleistungen von Fachexperten am landwirtschaftlichen Musterbetrieb von Beit Hanun und die Aufnahme von Praktikanten in der Schweiz. Zusammengefasst stellen unsere Leistungen an die UNRWA für 1965 einen Frankengegenwert von über 1,6 Millionen dar; ein annähernd gleicher Beitrag soll ihr auch dieses Jahr zukommen.

Die Schweiz steht damit an fünfter Stelle der diese Organisation unterstützenden westlichen Staaten, nämlich nach den Vereinigten Staaten (22,9 Millionen Dollar), Grossbritannien (5 Millionen Dollar), Kanada (2,2 Millionen Dollar) und der Bundesrepublik Deutschland (500 000 Dollar).

Es würde über den Rahmen dieses Exposés hinausgehen, wollten wir hier die Massnahmen erwägen, die auf dem Gebiete der technischen Hilfe noch geplant sind. Diese werden übrigens in der nächsten Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Darstellung gelangen. Dagegen beantragen wir Ihnen, dieser Organisation im nächsten Triennium, an humanitärer Hilfe, Beiträge zufliessen zu lassen, die gegenüber den
bisherigen Leistungen wertmässig leicht erhöht sind. Gleich wie dem UNICEF wären auch der UNRWA anstelle der Milchspenden grössere Barzuwendungen willkommen. Wir haben vor, dieser Anregung nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

4. Zwischenstaatliches Komitee für europäische Auswanderung (CIME)

Die selbständige, zwischenstaatliche Organisation «CIME», die 1951 geschaffen wurde, befasst sich mit dem Reisetransport von europäischen Flüchtlingen nach überseeischen Ländern sowie von auswanderungswilligen, euro-

päischen Arbeitskräften, die in denselben Ländern Anstellung suchen. Inbezug auf die erstere dieser Gruppen - nur diese interessiert die Eidgenossenschaft ist das CIME dem Hochkommissariat für Flüchtlinge ein wertvoller, ja unentbehrlicher Helfer. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns an der Finanzierung der Organisation beteiligen. Im Laufe der letzten zwei Jahre hat das CIME mehr Flüchtlingen (1964 waren es 36 640 und 1965 gar 39 100) als nationalen Auswanderern die Reise nach Übersee ermöglicht. Der ausschliesslich für den Reisetransport von Flüchtlingen bestimmte schweizerische Beitrag belief sich in den vergangenen drei Jahren auf 200 000 Franken im Jahr. An das Budget der Verwaltungskosten des CIME hat die Schweiz 1,9 Prozent beigesteuert, d. h. einen Betrag von 611 000 Franken für den Zeitraum 1964-66. Wir sind der Meinung, dass die Organisation, solange sie in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat die Eingliederung der Flüchtlinge in die menschliche Gemeinschaft erleichtert, weiterhin unsere Unterstützung verdient. Selbstverständlich werden wir darüber wachen, dass unsere Beiträge, wie es bis anhin der Fall war, den gesetzten Zwecken gemäss verwendet werden.

5. Welternährungsprogramm FAO/UNO (PAM) Im Dezember 1962 unterbreiteten wir Ihnen eine Botschaft, in der wir um eine Beitragsleistung an das Welternährungsprogramm ersuchten. Mit Bundesbeschluss vom 18. Juni 1963 (BB11963,1, 1409) haben Sie diesem Gesuch entsprochen und uns ermächtigt, dem Programmfonds für die Jahre 1963 bis 1965 eine Million Dollar zu überweisen.

Die Idee des in Rede stehenden Programms war von der UNO und FAO (Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft) angesichts der Tatsache konzipiert worden, dass Millionen von Menschen an Unterernährung und Hunger leiden, während gleichzeitig anderorts beträchtliche Nahrungsmittelvorräte vorhanden sind. Mit dem FAO-Programm wird das Ziel verfolgt, diese höchst alarmierenden Verhältnisse zu ändern, indem die Nahrungsmittelüberschüsse erfasst werden, um sie unter der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft zur Bekämpfung der andauernden Ernährungskrisen and für den wirtschaftlichen Aufbau der Entwicklungsländer zu verwenden. Die seinerzeitigen Beschlüsse bezweckten die Durchführung eines auf drei Jahre befristeten Versuchsprogramms, das weniger
ein Werk der Wohltätigkeit sein wollte, als ein Instrument, geeignet, dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt Auftrieb zu verleihen. Von den ausgewählten Projekten sollte eine demonstrative Wirkung ausgehen. Allerdings mussten Vorkehren getroffen werden, damit das wirtschaftliche Gleichgewicht der begünstigten Länder intakt blieb, d. h. mit ändern Worten, man versuchte die Verteilung der PAM-Produkte so zu steuern, dass daraus für die an Ort und Stelle geförderten Erzeugnisse keine unliebsamen Störungen der Absatzmärkte resultierten. Im Gegensatz zu ändern Lebensmittel-Verteilungs-Aktionen werden die Nahrungsmittel durch das PAM grösstenteils so eingesetzt, wie wenn es sich um Kapital- oder Ausrüstungsgüter handelte, die zur Förderung landwirtschaftlicher oder industrieller Entwicklungsprojekte bestimmt sind.

Für eine derart gezielte Verwendung von Lebensmitteln wurde im Jahre 1962 ein erstes Budget von 100 Millionen Dollar angenommen. Über dreissig Staaten beteiligten sich daran mit Beiträgen, die sich insgesamt auf 96 Millionen Dollar beliefen. Die erwähnten Apporte, zum grössten Teil Naturalgaben, wurden für 115 Entwicklungsprojekte, 29 Notfälle sowie für die Deckung der Verwaltungskosten verwendet. Einige der Projekte konnten inzwischen abgeschlossen werden, die Mehrzahl befindet sich gegenwärtig in verschiedenen Stadien der Ausführung.

Der mit dem Welternährungsprogramm verknüpfte Dreijahresauftrag der FAO ging am 31. Dezember 1965 zu Ende. Inzwischen hat aber die 13. Konferenz der FAO und die 20. Generalversammlung der UNO nach Prüfung des Tätigkeitsberichtes die Weiterführung des Programms für solange beschlossen, als eine multilaterale Ernährungshilfe notwendig und möglich sein wird. Für den Zeitraum 1966/67 ist eine Erhöhung des Budgets von 100 auf 275 Millionen Dollar vorgeschlagen worden. Bis Januar 1966 waren für die Dreijahresperiode Beiträge im Werte von 205 Millionen angemeldet; davon entfallen 139 Millionen auf Naturalspenden.

Unserer Auffassung nach hat das FAO-Programm während der Versuchsperiode ein ausserordentlich wichtiges und nützliches Hilfswerk aufgebaut. Die meisten Entwicklungsländer haben ihre Dankbarkeit für die ihnen zuteilgewordene Hilfe bekundet. Was am Programm zurecht kritisiert werden mag, ist der Umstand, dass es bloss «Linderungsmittel» zur Verteilung bringt ; die Nützlichkeit der Aktion an sich steht ausser Zweifel.

Das Welternährungsprogramm wird in den nächsten drei Jahren nach den schon zu Beginn festgelegten Richtlinien weitergeführt, allerdings mit wesentlich vermehrten Mitteln. Wir halten es für unerlässlich, dass die Schweiz ihm weiterhin ihre Unterstützung gewährt. Angesichts des stark erweiterten Budgets und mit Rücksicht auf die Haltung der Mehrzahl der traditionellen SpenderNationen beantragen wir Ihnen, auch die schweizerischen Beiträge zu erhöhen, was durch Überlassung eines Teiles der bisher an UNICEF und UNRWA verabfolgten Pulvermilch geschehen kann. Da der Bundesbeschluss vom 18. Juni 1963 (BB11963,1, 1409) sich nur auf unsere Kontribution während der Jahre 1963-65 bezieht, sollten die erwähnten Naturai- und Geldspenden auch für das laufende Jahr
bewilligt werden.

Wie wir schon in der Einleitung dieser Botschaft darlegten, halten wir es für richtig, unsere Beiträge an das FAO-Programm in den Rahmenkredit für humanitäre Hilfswerke einzubeziehen; aus diesem Grunde werden wir auch davon absehen, in dieser Sache einen Spezialkredit anzubegehren. Sofern Sie unserer Auffassung folgen, werden die für das Welternährungsprogramm anbegehrten Beträge den Summen zugerechnet, die für die Weiterführung der humanitären Hilfswerke bestimmt sind.

II Schweizerische Organisationen für internationale Hilfe Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für internationale Hilfstätigkeit ist ein Zeichen der Zeit. Sie lässt erkennen, dass die Regierungen sich der schwebenden Probleme in vermehrtem Masse bewusst werden und deutet auch auf das Gewicht und die Ausmasse dieser Probleme hin. Eben deshalb wohl finden sich mehr und mehr auch die nationalen Hilfswerke in den Reihen jener, die um Staatsbeiträge bitten.

Obwohl wir der Überzeugung sind, dass Wohltätigkeit und humanitäre Hilfe in erster Linie den privaten Institutionen überlassen bleiben müssen, glauben wir doch, dass auf diesem Gebiet eine finanzielle Beihilfe der Eidgenossenschaft sich mehr denn je aufdrängt. Tatsächlich sehen sich die Hilfsorganisationen immer grösseren und vielschichtigeren Aufgaben gegenüber, und wenn sie auch auf die Gebefreudigkeit unseres Volkes zählen können, so vermögen sie diese doch kaum mehr zu bewältigen. Infolge der Beschränktheit der finanziellen Mittel muss die staatliche Beihilfe stets fragmentarisch bleiben. Trotzdem vermag sie gute Wirkungen zu zeitigen, wenn sie selektiv und gezielt erfolgt.

Sie soll denn, wie in der Vergangenheit, auch künftighin in der Regel auf zwei private Institutionen konzentriert werden, die durch ihre organisatorische Gestaltungskraft dazu berufen sind, die weitverzweigte philantropische Hilfstätigkeit zu koordinieren. Diese grundsätzliche Regelung ist nicht starr gedacht; sie lässt Spielraum für Ausnahmen zu, wenn besonderen Verhältnissen Rechnung zu tragen ist.

Die beiden Organisationen, auf die wir eben anspielten, die Schweizer Auslandhilfe und das Schweizerische Rote Kreuz, haben in verschiedenen Gebieten Afrikas und Asiens hervorragende Leistungen vollbracht. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Hingabe und Selbstverleugnung unserer Landsleute im Dienst dieser Institutionen viel zur Wertschätzung beitragen, deren sich unser Land in der Welt erfreuen darf.

1. Schweizer Auslandhilfe (SAH)

Aïs die «Schweizer Spende» im Jahre 1947 zu bestehen aufhörte, wurde die «Schweizer Europahilfe» ins Leben gerufen, weil das Schweizervolk angesichts der bei seinen europäischen Nachbarn immer noch vorhandenen Nöten nicht untätig bleiben konnte. In der Folge wurde aus der SEH die SAH, die « Schweizer Auslandhilfe». Mit dem «Ausland» ist nun immer weniger Europa und immer mehr die übrige Welt, vor allem die «dritte Welt», gemeint. Die Schweizer Auslandhilfe ist etwas wie ein Konsortium der wichtigsten schweizerischen Organisationen für die internationale Hilfe. Sie umfasst als Mitglieder das Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS), den Schweizerischen Caritasverband (CARITAS), den Verband schweizerischer jüdischer Fürsorgen (VSJF), den Verband der Gesellschaften für Kinderhilfe und Gesundheitsschutz der

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Juden (OSE), das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAHW) und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), zu denen zehn weitere schweizerische Fürsorge- und Wohltätigkeitsorganisationen als angeschlossene Mitglieder kommen.

Die Schweizer Auslandhilfe führt zu Beginn jeden Jahres mit Unterstützung des Bundespräsidenten, der zur Unterzeichnung des Aufrufs eingeladen wird, eine Geldsammlung beim Schweizervolke durch. Das Ergebnis wird jeweils vereinbarungsgemäss unter die Mitglieder verteilt und ein gemeinsamer Plan koordiniert deren Programme. Gewisse Aktionen bleiben der SAH als selbständiger Organisation vorbehalten.

Während der im Dezember 1966 abgelaufenen Dreijahresperiode haben wir der SAH jährlich Zuwendungen von je einer Million Franken gewährt. Über die Verwendung dieser Beiträge gibt die folgende Aufstellung einen Überblick : Griechenland Flüchtlings- und Kriegsgeschädigtenhilfe im Norden des Landes Jugoslawien Ärztliche Hilfe Algerien Fürsorge und Entwicklungshilfe in kriegsverwüsteten Gegenden Kamerun Ärztliche Hilfe Indien Fürsorge, Aussätzigendörfer, Erziehungszentrum Beteiligung an den Verwaltungskosten Total l

1964

1965

1966

Fr.

250 000

Fr.

240 000

Fr.

190 000

50 000 250 000

-

50 000

300 000

275 000

350000 110 000 l 000 000

375000 110 000 l 000 000

50 000 300000 100 000 000 000

Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass die Beiträge der Eidgenossenschaft auf wenige Staaten und Werke konzentriert verwendet wurden. Wir möchten überdies betonen, dass sich eine immer deutlichere Verlagerung der Hilfstätigkeit der SAH nach aussereuropäischen Ländern vollzieht.

Die Schweizer Auslandhilfe gedenkt ihr gegenwärtiges Programm weiterzuführen. Das Flüchtlingsproblem in Europa hat in der Mehrzahl der Fälle eine Lösung gefunden, abgesehen von der noch mangelnden Eingliederung einiger Gruppen in Griechenland. Die SAH wird nun ihre diesbezüglichen Bemühungen hauptsächlich der Flüchtlingshilfe in Indien und Nepal sowie in Vietnam, in Afrika und im Nahen Osten zuwenden. Die Wiederaufbauhilfe für die kriegsverwüsteten Länder wird in Algerien weitergeführt und sollte sich auf weitere Gebiete, so auf Vietnam, ausdehnen. Schliesslich plant die SAH auch, ihre Tätigkeit im Bereich der fürsorgerischen und ärztlichen Betreuung zu erweitern, namentlich in Westafrika, im Nahen Osten und in Indien.

Auf Grund einer Abmachung zwischen der SAH und dem Büro des Delegierten für technische Zusammenarbeit hat dieses von der SAH zwei in Indien ins Werk gesetzte Programme übernommen. Damit scheint Fortsetzung und

11 Entfaltung des Begonnenen gesichert. Zwischen der Schweizer Auslandhilfe und dem Büro des Delegierten für technische Zusammenarbeit, deren Zielsetzungen weitgehend identisch sind, hat sich übrigens ein regelrechtes Teamwork entwickelt. Der überwiegend soziale Charakter der mit der SAH konsortial verbundenen Institutionen rechtfertigt es indessen, die gewährten Bundesbeiträge dem Kredit zur Weiterführung der humanitären Hilfswerke zuzurechnen.

Wir empfehlen Ihnen, unserem Kreditbegehren zu entsprechen, damit auch die Beiträge während.der nächsten drei Jahre wiederum an die Schweizerische Auslandhilfe ausgerichtet, bzw. etwas erhöht werden können.

2. Schweizerisches Rotes Kreuz Ungeachtet seiner Mitgliedschaft beim «Konsortium» der Schweizer Auslandhilfe, an deren Unternehmen es sich auch beteiligt, muss das Schweizerische Rote Kreuz doch noch gesondert, für sich, betrachtet werden. In allen Staaten, die an die Genfer Konventionen gebunden sind, geniessen das nationale Rote Kreuz und die ihm entsprechenden Gesellschaften: der Rote Halbmond, der Löwe mit der roten Sonne, als öffentliche Hilfsorganisationen, unter Wahrung ihres unabhängigen Status, besondere Unterstützung seitens der Regierung.

Innerhalb der Landesgrenzen hat das Schweizerische Rote Kreuz eine besonders schwere Bürde im Spitalwesen und bei der Ausbildung des Pflegepersonals auf sich genommen. Nach aussen, beim Vollzug internationaler Solidaritätsmassnahmen zur Linderung menschlicher Not, tritt es als wichtigster Vertreter der Eidgenossenschaft in Erscheinung. Es übermittelt den Bundesbehörden jeweils die Hilfegesuche der Liga der Rotkreuzgesellschaften und des IKRK und stellt seine Mitwirkung zur Verfügung. Unser Rotes Kreuz ist auch zur Stelle, wenn es gilt, direkt auf den Apell des Bundesrates hin zu handeln. So wurde 1960 eine schweizerische Ärzte-Equipe nach dem Kongo entsandt, als der Bundesrat einem Gesuch des UNO-Generalsekret?rs zu entsprechen wünschte.

Nach sechs Jahren ununterbrochener, mühsamer Arbeit ist diese Einheit noch immer in Leopoldville, dem heutigen Kinshasa, am Werk. Wir werden darauf zurückkommen.

Eine andere schweizerische Rotkreuzgruppe hat den Lazarettdienst mitten in der Wüste Jemens, der vom IKRK in Frontnähe eingerichtet worden war, aufrechterhalten. Mit der Reserve des Kredits für humanitäre
Hilfswerke haben wir die Personalkosten dieser Arbeitsgruppe mittragen helfen. Der grösste Teil der Ausgaben ist dagegen aus dem Kredit bestritten worden, den Sie mit den Bundesbeschlüssen vom 19.Dezember 1945 (BS, 8, 740) und vom S.April 1946 (BS, 8,741) bewilligt haben, und wonach der Bundesrat ermächtigt ist, demIKRK einen bis 7,5 Millionen Franken gehenden Betrag als rückzahlbaren Vorschuss zu bewilligen. Das erwähnte Feldlazarett stellte im November 1965 seine Tätigkeit ein und die schweizerische Equipe, die hervorragende Dienste geleistet hatte, konnte aufgelöst werden.

Unsere nationale Rotkreuzgesellschaft hat in den Jahren 1964 und 1965 auch in Algerien höchst verdienstvoll gewirkt. Sie hat dort Krankenpflegerinnen aus-

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gebildet und eine bemerkenswerte Hilfeleistung auf dem Gebiete der orthopädischen Behandlung erbracht. Die erste dieser Unternehmungen ist abgeschlossen, während die zweite noch weitergeführt wird.

Ausserdem hat sich letztes Jahr eine dringend angeforderte schweizerische Rotkreuzgruppe während zwei Monaten bei kranken Flüchtlingen in Burundi aufgehalten. Auf afrikanischem Boden ist das Schweizerische Rote Kreuz ferner in Senegal tätig, wo es sich ebenfalls der Pflege von Flüchtlingen aus einem benachbarten Staate widmet.

Die vor einigen Jahren schon vom Schweizerischen Roten Kreuz in Nepal übernommene Betreuung der tibetischen Flüchtlinge ist gemäss dem seinerzeit aufgestellten Programm weitergeführt worden. Kürzlich nun konnten die Ambulatorien von Pokhara-Hyangja, Katmandu und Chialsa dem Nepalesischen Roten Kreuz übergeben werden. Ein Teil der schweizerischen Arbeitsgruppe wird indessen noch an Ort und Stelle bleiben, um während der Übergangszeit dem Nepalesischen Roten Kreuz beizustehen und es zu beraten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte auch das Ambulatorium von Dhorpatan übergeben werden können. Die Ausgaben für die Tibeterhilfe, welche sich auch auf die Flüchtlinge in der Schweiz erstreckt, werden in den kommenden drei Jahren eine Verringerung erfahren. Trotzdem könnte sie das Schweizerische Rote Kreuz angesichts seiner vielfältigen anderweitigen Verpflichtungen nicht tragen. Seinem Ersuchen, wie bisher für diese Aktion einen jährlichen Zuschuss von 100 000 Franken zu erhalten, sollte unseres Erachtens entsprochen werden.

Als letzte Beitragsleistung ist ein jährlicher Betrag von 150 000 Franken zu erwähnen, der für die Rotkreuzabteilung: Kinderhilfe, Fürsorge und Patenschaften bestimmt ist. Dieser Posten sowie die Patenschaftsbeiträge, die es direkt entgegennimmt, ermöglichen ihm die Weiterführung seines Hüfswerkes zugunsten ausländischer Kinder, die in besonderem Masse benachteiligt sind. Wir halten dafür, dass diese finanzielle Beihilfe dem Schweizerischen Roten Kreuz auch in Zukunft zu gewähren ist, damit es die gesetzten Ziele erreichen kann.

3. Soforthilfe bei Katastrophen Die Schweiz ist bisher von grossen nationalen Katastrophen verschont geblieben. Dies legt uns nahe, uns umso mehr des Unglücks der von schweren Naturereignissen oder Kriegen heimgesuchten Länder anzunehmen.
Traditionsgemäss haben wir auch in den vergangenen Jahren gewöhnlich das Schweizerische Rote Kreuz beauftragt, die Spenden der Eidgenossenschaft den Opfern von Katastrophen zuzustellen, was entweder über die Liga der Rotkreuzgesellschaften oder das IKRK zu erfolgen pflegte. Ausnahmsweise haben wir dazu die Dienste unserer diplomatischen Vertretungen in den betreffenden Ländern in Anspruch genommen.

In den Jahren 1964 und 1965 ist Pakistan mehrmals von Wirbelstürmen heimgesucht worden; in Jugoslawien, Marokko und Vietnam kam es zu Überschwemmungen; in Somalia herrschte Hungersnot; in der Türkei musste eine

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gefährliche Masernepidemie bekämpft werden; Griechenland und Chile erlitten schwere Erdbeben und auf den Philippinen richtete ein Vulkanausbruch Verwüstungen an. Anlässlich all dieser Heimsuchungen und anderer, deren Aufzählung zu weit führen würde, sind dem Schweizerischen Roten Kreuz je nach der Schwere des Ereignisses Spenden von 10 000 bis 50 000 Franken überwiesen worden; es hat über diese Gelder in jedem Einzelfall gemäss den Abmachungen zugunsten der Betroffenen verfügt.

Anderseits beteiligte sich die Eidgenossenschaft an den Hilfsaktionen für die Opfer des indisch-pakistanischen Konflikts und für diejenigen des Krieges in Vietnam, für die Zivilbevölkerung Zyperns und die bedeutenderen Flüchtlingsgruppen in Burundi und Senegal.

Durch diese Soforthilfen manifestierte die Schweiz ihre Solidarität mit den von Naturkatastrophen, bewaffneten Auseinandersetzungen oder anderem Unglück hart betroffenen Ländern ; für die Berichtsperiode beliefen sich die entsprechenden Zuwendungen auf nahezu 2 000 000 Franken. In diesem Betrage sind die den üblichen Rahmen übersteigenden Spenden - wir denken an diejenigen zugunsten der von Hungersnot bedrohten Bevölkerung Indiens - nicht Inbegriffen.

4. Schweizerische medizinische Einheit im Kongo

Wie weiter oben schon erwähnt, entsprach der Bundesrat im Jahre 1960 einem Gesuch des UNO-Generalsekretärs, eine schweizerische Ärzteequipe für den Kongo zur Verfügung zu stellen. Seither erhalt eine aus Ärzten, Pflege- und Sanitätspersonal zusammengesetzte, etwa zwanzigköpfige Arbeitsgruppe des Schweizerischen Roten Kreuzes den Dienst im Kintambo-Spital in Kinshasa (Leopoldville) aufrecht. Diese Anstalt verfügt über 500 Betten, und es werden dort durchschnittlich über tausend Patienten im Monat behandelt. Ausserdem werden täglich vier- bis fünfhundert Kranke ambulant behandelt.

Mit dieser Aufgabe erfüllt das Schweizerische Rote Kreuz eine doppelte Mission : einerseits - wie erwähnt - die Sicherung des regelmässigen Spitalbetriebs, anderseits die Ausbildung des kongolesischen Personals, das zu gegebener Zeit die schweizerische Gruppe ersetzen und die Leitung der Kintambo-Anstalt übernehmen soll. Nach Schätzung des Roten Kreuzes wird es wenigstens noch drei bis vier Jahre dauern, bis dieses Programm abgeschlossen werden kann.

Im Jahre 1964 haben die von der Eidgenossenschaft für die Tätigkeit dieser Ärztemission übernommenen Kosten l 204 539 Franken betragen, das heisst etwa 11 000 Franken weniger als 1963. Im vergangenen Jahr ist der Betrag auf l 068 694 Franken gesunken. So hofft das Rote Kreuz sein Budget stufenweise abzubauen. Obwohl normalerweise die betreffenden Ausgaben fortschreitend sinken sollten, ist Vorbedacht auf ausserordentliche Kosten am Platz, die sich aus der Notwendigkeit, Apparate und Einrichtungen des Krankenhauses zu ersetzen, oder aus dem Versand grösserer Mengen von Arzneien oder Verbandsmaterial, ergeben können; zudem sind die rasch steigenden Lebenskosten in Kinshasa zu berücksichtigen.

14 5. Schweizerische ärztliche Hilfe für Vietnam

Im Anschluss an die Erkundigungsreise eines IKRK-Delegierten beschloss das Schweizerische Rote Kreuz, eine Equipe ins Berggebiet nördlich des 15. Breitengrades, nach Kontum, in Südvietnam, zu schicken. Die aus vier Ärzten, sechs Krankenpflegern und einem Verwalter bestehende Gruppe verliess im April 1966 die Schweiz, um die Führung eines Spitals zu übernehmen und die bedürftige Zivilbevölkerung der Gegend, namentlich die zahlreichen Opfer des Krieges, zu pflegen. Auf Ersuchen des Schweizerischen Roten Kreuzes trägt die Eidgenossenschaft zur Finanzierung dieser Unternehmung bei, die in der nächsten Dreijahresperiode weitergeführt werden soll.

Was Nordvietnam betrifft, so hat das IKRK Sendungen von Arzneien, chirurgischen Instrumenten und Blutplasma aus der Schweiz durchführen können; es prüft weiterhin, wie diesem Lande wirksame Hilfe geleistet werden könnte. Es wäre unser Wunsch, mehr zu tun ; wir möchten deshalb aus dem Rahmenkredit 2 Millionen Franken für Hilfeleistungen sowohl an Nordvietnam als auch an Südvietnam in Bereitschaft halten.

6. Aufnahme von «schwer plazierbaren Flüchtlingen» in der Schweiz

Unser Land hat sich auch an den seit Kriegsende im Gang befindlichen Bestrebungen zur Unterbringung alter, gebrechlicher, hilfloser und kranker oder sonstwie geschwächter Flüchtlinge aktiv beteiligt. Auf Grund von Absprachen zwischen den zuständigen Départemental können jährlich fünfzig solcher Flüchtlinge in die Schweiz einreisen. So wurden von 1964 bis 1966 insgesamt 150 meistens ältere Flüchtlinge europäischen Ursprungs aus Hongkong und einige wenige auch aus Nordafrika aufgenommen. Ihr Unterhalt wird zum grössten Teil aus einem der Polizeiabteilung zur Verfügung gestellten Kredit finanziert. Unsere privaten Wohltätigkeitsorganisationen beteiligen sich am Unternehmen, indem sie die Flüchtlinge mit Kleidern und Taschengeld versehen.

Der UNO-Hochkommissar hat uns dringend gebeten, dieses karitative Werk fortzusetzen, wie es auch Belgien, Schweden und mehrere andere Staaten tun. Sicher sind Sie mit uns der Auffassung, dass diesem Ansuchen im bisherigen Rahmen zu entsprechen ist.

Während des abgelaufenen Trienniums blieb die für die Errichtung von Flüchtlingsheimen vorgesehene Reserve noch intakt. Im Einvernehmen mit den Wohltätigkeitsinstitutionen, die diese Flüchtlinge betreuen, werden voraussichtlich aber schon bald entsprechende Vorkehren zu treffen sein.

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III Abgabe von Milchprodukten Gemäss Artikel 2 Buchstabe b des Bundesbeschlusses vom 3. Dezember 1963 stand während der Jahre 1964 bis 1966 ein Betrag von 12 Millionen Franken 4 Millionen Franken im Jahr - für die unentgeltliche Abgabe von Milchprodukten an internationale und schweizerische Hilfswerke oder ausnahmsweise für andere Zuwendungen zur Verfügung. Dadurch war es uns möglich, 1964 die Verteilung von 716,329 Tonnen Milchprodukte für 3 411 181 Franken durchzuführen. Im Jahre 1965 waren es 802,095 Tonnen für 3 934 182 Franken. Die Zuteilungen des laufenden Jahres werden kaum eine Änderung erfahren. Hauptsächliche Empfänger waren der UNICEF, die UNRWA, das IKRK, die Liga der Rotkreuzgesellschaften, die CARITAS, das Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz und der lutherische Weltbund. Wie früher schon, hatten, von zwei besonders gelagerten Fällen abgesehen, die bedachten Organisationen für Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten aufzukommen.

Anderseits konnten wir 1964 und 1965 dem Weltgesundheitsamt für 100000 Franken Pockenimpfstoffe übergeben, die gestützt auf die Schlussklausel des erwähnten Artikels 2 Buchstabe b finanziert und vom Schweizerischen Serum- und Impfinstitut bezogen wurden.

Die zahlreichen Gesuche um Zuteilung von Milchprodukten, die dem Politischen Departement von schweizerischen und hier niedergelassenen internationalen privaten Hilfsorganisationen zugekommen sind, beweisen die Wertschätzung, welche diesen Erzeugnissen entgegengebracht wird. Die Zuteilungen können grundsätzlich aufrechterhalten werden, jedenfalls insofern sie den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Dagegen würden UNICEF und UNRWA, wie wir eingangs dieser Botschaft erwähnten, es vorziehen, den Gegenwert dieser Naturalspenden in bar zu erhalten. Der Grund liegt darin, dass diese Organisationen bereits von verschiedenen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Milch erhalten. Beim UNICEF spielt ausserdem der Umstand mit, dass die Vereinigten Staaten das «matching»-System anwenden, von dem bereits die Rede war und welches den Barbeiträgen erhöhten Wert verleiht.

Es sei hier daran erinnert, dass die Abgabe von Milchprodukten im Rahmen der Auslandhilfe im Jahre 1960 eingesetzt hat, wobei zunächst auch wirtschaftliche Überlegungen mitspielten. In der Folge hat die Verteilung der überschüssigen
Milchprodukte jedoch neben ändern eidgenössischen Hilfsmassnahmen den Charakter eines internationalen Solidaritätswerks angenommen.

Während der letzten Jahre hat diese Hilfsaktion ihren wirtschaftlichen Charakter teilweise verloren, da sich die Verwertung der einheimischen Milchproduktion trotz ständig wachsender Aufwendungen weniger schwierig gestaltet. In diesem Zusammenhang muss schliesslich noch vermerkt werden, dass die schweizerische Pulvermilch zwar qualitativ hochwertig, in der Anschaffung aber mehr als doppelt so teuer ist wie auf dem Weltmarkt.

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Bei diesen Verhältnissen kann man sich feagen, ob es noch sinnvoll ist, deu Wohltätigkeitsorganisationen derart beträchtliche Mengen Milchprodukte zn reservieren. Wir sind im Gegenteil der Meinung, die Zuteilungen sollten nach und nach eingeschränkt und in einigen Jahren unter Umständen ganz eingestellt werden. Einstweilen wären bloss noch jene Organisationen, denen die Sendungen willkommen sind, zu beliefern; so wird es möglich sein, dem UNICEF und der UNRWA an Stelle der Naturalspenden entsprechende Geldbeträge auszuhändigen, Die diesen Kredit betreffenden Verwendungsmodalitäten werden, wie bisher, Gegenstand eines speziellen Bundesratsbeschlusses bilden. Das Politische Departement wird sich im Einvernehmen mit dem Volkswirtschaftsdepartement und dem Finanz- und Zolldepartement der Verteilung der Milchprodukte annehmen. Eine zu diesem Zwecke gebildete Einkaufsgruppe wird die korrekte Ausführung der Lieferungen überwachen.

Schliesslich wäre es unseres Erachtens zweckmässig, mit dem in Rede stehenden Kredit in Ausnahmefällen auch die Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten der zugeteilten Milchprodukte zu finanzieren, wie dies bisher geschah.

IV.

Reserve für Spezialprojekte Als wir unsere Botschaft vom 3I.Mai 1963 über die Weiterführung der internationalen Hilfswerke während des Zeitraums 1964-1966 an Sie richteten, machten wir Sie auf den unerfreulichen Umstand aufmerksam, dass wir beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wo Soforthilfe nottut, das zeitraubende Verfahren einhalten und mittels einer Botschaft das Zusatzkreditbegehren stellen müssen. Wir ersuchten Sie, eine Reserve vorzusehen, die genügend gross wäre, um in derartigen Fällen unverzüglich Hilfsaktionen zu ermöglichen. Dabei hatten wir den für eine solche Reserve einzuräumenden Betrag auf 3 Millionen Franken geschätzt. Dieser Betrag war jedoch nicht ausreichend. Nachdem die Reserve 1964 für das Lazarett in Jemen und zugunsten der Geschädigten von Skoplje in Anspruch genommen worden war, richtete im Januar 1966 die Regierung Indiens auch an uns jenes Hilfegesuch, dessen Ziel dahin ging, die Gefahr der Hungersnot zu bannen. Im Februar desselben Jahres bat uns das Schweizerische Rote Kreuz, ihm die Entsendung einer chirurgischen Arbeitsgruppe nach Südvietnam und ihre dortige Tätigkeit finanzieren zu helfen ; der Anstoss war vom Aufruf des IKRK zugunsten der Opfer des Vietnamkonfliktes ausgegangen. Es handelte sich hier um dringende Hilfsaktionen, deren Bedeutung das gewohnte Ausmass unserer Solidaritätsbezeugungen anlässlich von Katastrophenfällen überstieg. So kam es, dass seit Anfang 1966 die Spezialreserve vollumfänglich beansprucht werden musste und kein Restbetrag blieb, der es ermöglichte, im laufenden Jahre an etwaigen grösseren Aktionen teilzunehmen.

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Wir benützen den Anlass, um Ihnen mitzuteilen, dass das Politische Departement von verschiedenen schweizerischen, im Ausland wirkenden Hilfsorganisationen auf die Verdienste jener aufmerksam gemacht wurde, die sich als freiwillige Helfer den Ärztemissionen zur Verfügung stellen. Diese Organisationen wünschten, die Eidgenossenschaft möchte diesen Freiwilligen eine ähnliche Unterstützung gewähren, wie sie denjenigen zukommt, die sich an den Unternehmungen der technischen Auslandhilfe aktiv beteiligen. Nach unserem Dafürhalten wäre eine Ermunterung für diese Art Freiwilliger am Platze. Die Abteilung für internationale Organisationen ist beauftragt worden, die Frage mit den interessierten Gremien zu prüfen. Um in besonders gelagerten Ausnahmefällen auf entsprechende Gesuche eintreten zu können, haben wir uns vorgenommen, die Kreditreserve in Anspruch zu nehmen.

Angesichts der dargelegten Verhältnisse erschien uns für die nächste Dreijahresperiode ratsam, den Betrag der neuen Reserve für Spezialprojekte wiederum auf 3 Millionen Franken festzusetzen. Es versteht sich, dass wir nur in Fällen unbedingter Notwendigkeit von der Reserve Gebrauch machen werden.

Wir möchten schon jetzt Ihre Aufmerksamkeit auf ein uns besonders am Herzen liegendes Spezialprojekt lenken, das den Rahmen der in dieser Botschaft vorgesehenen Unternehmungen übersteigt. In zahlreichen Ländern richtet die Bilharziose, eine Schmarotzerkrankheit, bedeutende Verheerungen an. Ein Unternehmen der schweizerischen chemischen Industrie hat ein unter dem Namen «Ambilhar» bekanntes Mittel herausgebracht, dem die Sachverständigen eine beachtliche Wirkung zuschreiben. Da die Weltgesundheitsorganisation ein starkes Interesse für das Mittel bekundet hat, möchten wir die Möglichkeit einer grösseren Aktion gegen die Bilharziose eingehender prüfen. Eine unter der Ägide der Weltgesundheitsorganisation durchzuführende Unternehmung dieser Art würde sicherlich einen Sonderkredit erfordern, für den wir Ihnen gegebenenfalls eine besondere Botschaft vorlegen werden.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Aus unsern Darlegungen geht hervor, dass die Eidgenossenschaft in der Dreijahresperiode 1964-1966 sich an den grossen internationalen Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen mit jährlich ungefähr 5 Millionen Franken beteiligt hat, wovon zwei Millionen auf die Abgabe von Milchprodukten entfallen sind. Der Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen steht an der Spitze der Empfänger ; er allein hat 3,4 Millionen Franken im Jahr erhalten, davon l ,5 Millionen in Form von Milchspenden. Auf ihn folgt das Büro der Vereinten Nationen für Unterstützung und Arbeitsbeschaffung für die Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten mit einem Jahresbeitrag von 750 000 Franken, davon 500 000 Franken in Form von Milchprodukten; in diesen Zahlen sind die Hilfeleistungen des Büros des Delegierten für technische Zusammenarbeit nicht berücksichtigt, An nächster Stelle steht das Hochkommissariat für die Flüchtlinge mit einem ausschliesslich in bar entrichteten durchschnittlichen Beitrag von etwas über 600 000 Franken im Jahr. Schliesslich erhielt das CIME jährlich 200 000 Franken.

Bundesblatt. 118. Jahrg. Bd. II.

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Pro memoria erwähnen wir hier auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, dem die Eidgenossenschaft einen jährlichen Beitrag von einer Million Franken an die bei der Durchführung der humanitären Aufgaben erwachsenen Verwaltungskosten leistet. Dieser Betrag ist nicht im Kredit betreffend die Weiterführung der internationalen Hilfswerke enthalten; er ist im Bundesbeschluss vom 27. September 1962 (BEI 1962, II, 673) begründet, der vom jährlichen Beitrag des Bundes an das IKRK handelt.

In Anbetracht ihrer humanitären Mission stünde es der Schweiz nicht an, sich in Zukunft weniger grosszügig als bisher an den internationalen Hilfsaktionen zu beteiligen, die auf der multilateralen Ebene der Vereinten Nationen unternommen werden und in besonderem Masse an die Solidarität der privilegierten Nationen appellieren.

Wir haben Ihnen auch Bericht erstattet über die Verwendung des restlichen Betrages von ungefähr 6,2 Millionen Franken im Jahr, den wir im gleichen Zeitraum für Hilfsaktionen auf bilateraler Ebene heranziehen konnten, namentlich für Soforthilfen bei Naturkatastrophen und anderen allgemeinen Heimsuchungen sowie für Unternehmungen der ärztlichen Hilfe. Bedenkt man, dass von diesen 6,2 Millionen Franken 2 Millionen auf Milchzuteilungen entfallen, 1,3 Millionen auf die Kosten des vom Schweizerischen Roten Kreuz im Kongo weitergeführten langfristigen Werkes und l Million auf die vom Bundesrat der Schweizer Auslandhilfe zugebilligte finanzielle Unterstützung, so kann man nur zum Schlüsse kommen, dass die verbleibende Spanne von etwa 1,9 Millionen, über die wir jährlich für unvorhersehbare Ereignisse verfügen, äusserst bescheiden ist. Aus dieser Kreditspitze mussten denn auch alle bei Katastrophen gewährten Hilfeleistungen sowie die Kosten der ausserhalb des Kongostätigen Rotkreuzequipen bestritten werden.

Leider besteht wenig Anlass zu hoffen, die Not der Welt werde sich derart verringern, dass die von uns künftig zu erbringenden Leistungen geringer sein dürften als die bisherigen. Unsere Hilfe an Vietnam beispielsweise wird sich auch auf den Norden erstrecken müssen, sobald es die Umstände erlauben.

Selbst wenn der Krieg in dieser Weltgegend bald zu Ende ginge, würden seine Folgen es entschieden ratsam erscheinen lassen, die zum Wohle der Zivilbevölkerung unternommenen Aktionen nicht vorzeitig
abzubrechen.

Wir ersuchen Sie deshalb, uns für die drei kommenden Jahre (1967 bis und mit 1969) einen neuen, leicht erhöhten Kredit zur Weiterführung der internationalen Hilfswerke, einschliesslich des PAM, zur Verfügung zu stellen. 43 Millionen Franken erscheinen uns als ein den gegenwärtigen Verhältnissen angemessener Betrag. Ausserdem halten wir es für angebracht, die Regeln, die bisher für die Zuteilungen von Milchprodukten bestimmend waren, elastischer zu gestalten und es uns zu überlassen, von Fall zu Fall zu beurteilen, ob ein Betrag in bar oder in anderer Form zu entrichten sei.

Ferner bitten wir Sie, uns zu ermächtigen, die in dieser Botschaft in Aussicht genommene Verteilung des Kredits zu ändern, wenn besondere Umstände es

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erfordern, indem Sie uns die Möglichkeit einräumen, die Beträge, die nicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Zwecke verwendet worden sind oder verwendet werden können, für andere humanitäre Aktionen einzusetzen.

Die eidgenössischen Räte haben von jeher das Recht in Anspruch genommen, Bundeszwecke, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu unterstützen, selbst wenn hierfür keine ausdrückliche Verfassungsgrundlage besteht. Im vorliegenden Falle handelt es sich ausschliesslich um Hilfsaktionen internationalen Charakters, deren Durchführung eindeutig Bundesaufgabe ist. Die finanzielle Unterstützung dieser Aktionen durch den Bund steht deshalb in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung.

Von diesen Erwägungen geleitet empfehlen wir Ihnen, anhand des beigehefteten Entwurfs, in dem ein Gesamtkredit vorgesehen ist, Beschluss zu fassen.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 12.Juli 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Schaffner Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Erneuerung des Kredites zur Weiterführung der internationalen Hilfswerke Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 12. Juli 1966, beschliesst: Art. l

Für die Weiterführung der internationalen Hilfswerke während der Jahre 1967,1968 und 1969 wird dem Bundesrat ein Betrag von 43 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Art. 2

Dieser Kredit kann verwendet werden für die Ausrichtung von ordentlichen und ausserordentlichen Beiträgen in bar oder Sachwerten, namentlich in Form von schweizerischen Milchprodukten, an zwischenstaatliche oder schweizerische, im Ausland tätige Hilfsorganisationen sowie für humanitäre Werke, die vom Bundesrat angeordnet werden.

Art. 3

Der für jedes Jahr benötigte Kredit, einschliesslich eine genügende Reserve für unvorsehbare Notsituationen, ist in den Vorschlag einzusetzen.

Art. 4 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt. Er entscheidet über die zu gewährenden Beiträge und setzt gegebenenfalls die zu berücksichtigenden besonderen Bedingungen fest.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erneuerung des Kredits zur Weiterführung der internationalen Hilfswerke (Vom 12. Juli 1966)

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04.08.1966

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