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Bundesblatt

Bern, den 30. Dezember 1966

118. Jahrgang

Band II

Nr. 52 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgefauhr

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9632 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (Vom 23. Dezember 1966)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze zu unterbreiten.

Unsere Anträge schliessen an die Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB11963, II, 669), vom M.Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken (BB1 1964, II, 1616) und vom l. Juni 1965 betreffend militärische Bauten (BB11965,1,1386) an.

Ferner basieren sie einerseits auf den mit unserer Botschaft vom 28. Mai 1965 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1965, BB11965, I, 1474) begründeten materiellen Verteidigungs-Vorkehren und andererseits auf unserem Bericht vom 13. Mai 1966 über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess-i und Übungsplätze der Armee (Postulat Baudère und Motion Weisskopf ; BB11966,1,744).

Die erste Gruppe umfasst Kreditbegehren für militärische Bauten und Einrichtungen, die zweite Gruppe Kreditbegehren für den Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen, die dritte Gruppe Kreditbegehren für hängige Landerwerbsgeschäfte und einen Sammelkredit für unvorhergesehene Landerwerbe und die vierte Gruppe eine Anzahl Zusatzkreditbegehren zu früher beschlossenen Objektkrediten. Die anhaltende Bauteuerung hat im einen oder ändern Fall zu Mehrkosten geführt, die leider mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gedeckt werden können. Dazu kommen einige wenige Zusatzkredite, die aus ändern Gründen notwendig geworden sind.

Die Bauprojekte sind nach Dringlichkeit und Stand der technischen Abklärungen ausgewählt. Ihre Verwirklichung und somit der Zahlungsbedarf wird sich auf eine Zeitspanne von rund 10 Jahren verteilen. Die jährlichen AufwenBvmdesblau. 118. Jahrgang. Bd. II.

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düngen sind im langfristigen Finanzplan des Eidgenössischen Militärdepartementes enthalten. Die neuen Vorhaben werden unter Wahrung der konjunkturpolitischen Notwendigkeiten zur Ausführung kommen.

Wo nichts anderes erwähnt wird, stützen sich die Kostenberechnungen auf den Preisstand vom 1. April 1966.

I. Militärische Bauten 1. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung Zentrale Wärmeversorgung in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf (13,76 Millionen Franken) Das Eidgenössische Militärdepartement verfügt über zwei Munitionsfabriken. Während jene in Thun die Fabrikation im Jahre 1864 aufnahm, wurde die Anlage in Altdorf (M+FA) im Jahre 1895 erstellt und 1908 erweitert. Letztere beschäftigt heute annährnd 1300 Personen.

Das Hauptareal der M+FA beidseits des Schächenbaches wird von vier grösseren Ölheizzentralen, zwei kleineren Ölheizungen und von vier Zentralen mit Kohlenfeuerung mit Industrie- und Raumwärme beliefert. In drei Zentralen stehen Elektrokessel, die aus Kostengründen seit langer Zeit nicht mehr im Betrieb sind. Verschiedene Gebäude verfügen ferner über grössere Elektroboiler oder Durchlauferhitzer für Warmwasser- und Bäderheizung. Die mehr als 20 Heizkessel sind durchschnittlich über 25 Jahre im Betrieb, reparaturanfällig und vor allem sehr überlastet. Eine Reserve besteht längst nicht mehr und die Wärmeversorgung der Fabrik ist in Frage gestellt. Die Wärmebilanz zeigt heute einen Fehlbetrag von rund 1,5 Mio kcal/h. Dieses Manko wird gedeckt durch den Aufwand von rund 1100 kW/h Elektroenergie, entsprechend rund 0,95 Mio kcal/h und der Rest von rund 0,55 Mio kcal/h durch starkes Forcieren der Kesselanlagen.

Der heute überblickbare, zukünftige Wärmebedarf, unter Ausschaltung aller elektrisch beheizten Wärmeverbraucher gibt folgendes Bild : Raumheizung rund 5,5 Mio kcal/h Industrieheizung und Warmwasseraufbereitungen . . . . rund 4,5 Mio kcal/h Ventilationen (müssen stark ausgebaut werden) rund l,3 Mio kcal/h Total

rund 11,3 Mio kcal/h

Unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors von 90 Prozent ergibt dies einen Leistungsbedarf von rund 10 Mio kcal/h. Eine neue Heizung muss also für mindestens diese Produktionsmöglichkeit ausgelegt werden. Eingehende Untersuchungen haben ergeben, dass die Erstellung einer zentralen Wärmeversorgungsanlage in betrieblicher und finanzieller Hinsicht dezentralisierten Versorgungsanlagen vorzuziehen ist. Eine zentrale Anlage gestattet dem Betrieb, das Schwergewicht der Fabrikation und somit auch des Wärmebedarfs jederzeit an einen beliebigen Ort im Hauptareal zu verlegen. Die von der Gemeinde Altdorf

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geplante Kehrichtverbrennungsanlage kommt als Wärmelieferantin nicht in Frage, da der Kehrichtanfall viel zu gering ist.

Im Zuge des Neubaues der Heizungszentrale müssen auch die Ventilationsanlagen in der Oberflächenbehandlungswerkstatt und der Hülsendreherei saniert werden. Das von der Direktion der Eidgenössischen Bauten ausgearbeitete Projekt nimmt ferner Rücksicht auf den in einem späteren Zeitpunkt vorgesehenen Ausbau der Energie- und Druckluftversorgung. Der grösste Teil der Heizkanäle im Fabrikareal soll begehbar sein und wird die Aufnahme von Kabeln und Leitungen aller Art gestatten.

Das vorliegende Projekt sieht als Wärmeträger Heisswasser vor. Dieses verlässt das Kesselhaus mit maximal 180 ° C bei einem Gesamtbetriebsdruck von 20 kg/cm2. Mit einem Temperaturgef alle von ungefähr 70° C zwischen Vor-und Rücklauf ergeben sich für den Wärmetransport wirtschaftliche Rohrdurchmesser. Des verhältnismässig hohen Betriebsdruckes wegen werden in den heutigen Heizzentralen an Stelle der Kessel Uniformer aufgestellt. An diese können die bestehenden Anlagen praktisch unverändert angeschlossen werden.

Für die industrielle Wärmeversorgung und für die Raumheizung werden getrennte Umformer aufgestellt.

Laut Wärmebilanz ist eine Kesselleistung von mindestens 10 Mio kcal/h vorzusehen. Projektiert ist dementsprechend eine Heizzentrale, enthaltend drei Heisswasserröhrenkessel mit je einer Leistung von 4 Mio kcal/h. Platz für eine Kesseleinheit mindestens gleicher Leistung ist vorgesehen. Es wird alles vorgekehrt, damit die Anlage sowohl mit Heizöl, Schwer-, Mittel- oder Heizöl extra leicht betrieben werden kann. Zwei Stehtanks mit je 500 m3 Inhalt decken ungefähr einen Halbjahresbedarf. In den vorhandenen Tanks mit einem Gesamtfassungsvermögen für etwa 550 Tonnen wird nur Heizöl extra leicht eingelagert.

Bauliche Massnahmen (Hochsilos usw.) und technische Einrichtungen für die allfällige Verfeuerung von festen Brennstoffen sind im vorliegenden Projekt nicht enthalten. Es ist für die allfällige Anlage eines Kohlenlagers im Freien lediglich der Platz vorgesehen.

Die Wärmespeicheranlage besteht aus zwei Speichern von 160 bzw. 100 m3 Inhalt und einem Expansionsgefäss von 28 m3 Inhalt. Die Speicheranlage dient zur Deckung der Anfahrspitzen am Morgen und ist so gross bemessen, dass deren Wärmeinhalt ausreichen
würde um einen Tagesbedarf an industrieller Wärme zu decken. Sie dient aber auch in Übergangszeiten bei stark reduziertem Wärmebedarf der Raumheizung dazu, das Areal während der Nacht mit Wärme zu versorgen, ohne Einschaltung des Kesselbetriebes.

Die Ausführung des Projektes ist dringlich und bedeutet für die M+FA eine wirkliche Sanierung ihrer Energieversorgung. Dadurch lassen sich nahmafte Einsparungen für Reparaturen, Erweiterungen, Provisorien und an Betriebskosten erzielen. Der Bau wird mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen und der Kostenvoranschlag sieht folgende Aufwendungen vor :

856 Franken

Heizzentrale Öltankanlage Fernleitungskanäle Unterstationen Umgebungsarbeiten Ventilationsanlagen Unvorhergesehenes Objektkredit

6 059 200 559 700 3 625 250 l 021 850 770 240 746 310 977 450 13760000

Von diesem Betrag entfallen etwa 5,3 Millionen Franken auf Ersatz (Unterhalt), 2,4 Millionen Franken auf die Erweiterung der Kapazität und die restlichen 6 Millionen Franken auf den Umbau, d- h- die Konzentration in eine einzige Zentrale sowie die Umstellung von elektrischer auf Ölfeuerung. Diesen Aufwendungen von 6 Millionen Franken stehen jährliche Einsparungen an Brennmaterial- und Stromkosten von 300000 Franken gegenüber, zuzüglich weitere Betriebskosteneinsparungen infolge vereinfachter Bedienung.

2. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen

a. Bauten und Einrichtungen für Ausbildung, Unterkunft und Einsatz der Mirage-Flugzeuge (7,59 Millionen Franken) Mit Bundesbescbluss vom 15. Dezember 1965 über militärische Bauten (BB11965, III, 725) wurde u. a. auch der Erstellung einer ersten Etappe von Bauten und Einrichtungen für Ausbildung, Unterhalt und Einsatz der MirageFlugzeuge zugestimmt und ein Objektkredit von 13,6 Millionen Franken bewilligt.

In der Botschaft vom l. Juni 1965 betreffend militärische Bauten, mit welcher dieser Kredit begründet und beantragt wurde, wiesen wir darauf hin, dass die als erste Etappe für die Infrastruktur zusammengefassten Bauten ihrer Dringlichkeit wegen vorweg finanziert werden müssen und dass die zweite Etappe der MirageInfrastruktur für die Aufnahme in eine spätere Botschaft noch zurückgestellt werde. Dabei handle es sich um Bauten und Installationen im Zusammenhang mit damals noch nicht beschlossenen Mirage-Zusatzausrüstungen und um Bauten mit zeitlich zweiter Dringlichkeit. Wir fügten bei, diese zweite Etappe werde Kosten verursachen, die nicht viel höher sein werden als diejenigen für die erste Etappe.

Nachdem die Beschaffung der restlichen Zusatzausrüstung mit Bundesbeschluss vom 12. Oktober 1965 betreffend Zusatzkredite für die Beschaffung von Kampfflugzeugen Mirage-III und von weiterem Material für die Fliegertruppen (BB1 1965, II, 1463) beschlossen wurde und die nötigen Projektunterlagen nunmehr vorliegen, zeigt es sich, dass unter Beschränkung auf das Uner-

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lässlichefür diese Vorhaben der zweiten Etappe mit einem wesentlich geringeren Kostenbetrag auszukommen ist, als ursprünglich angenommen wurde; es sind dies: Anpassungen und Einrichtungen in Flugzeugkavernen und auf Kriegsstützpunkten - Erstellen von zwei Salpetersäure-Tankanlagen - Erstellen von Alarmstandorten/Betankungsplätzen für Flugzeuge mit Zusatz-Raketen-Triebwerken - Anpassungen in Flugzeugkavernen für den Luftaufklärungsdienst - Erstellen eines Abbremsplatzes für Mirage-Flugzeuge mit und ohne ZusatzRaketen-Triebwerken.

Bauten und Einrichtungen auf Ausbildungsplätzen - Anbau an eine Flugzeughalle und Einrichtungen von Ausbildungsräumen für den Instruktionsdienst - Anpassung der Stromversorgung auf einem Flugplatz - Einrichtungen für den Luftaufklärungs- und Photodienst.

Bauten und Einrichtungen auf der Unterhaltsbasis - Einrichtungen einer Oberflächenbehandlungswerkstatt - Erstellen einer Kreiselgeräte- und Elektronikwerkstatt - Anpassung der Flugzeug-Lenkwaffen-Prüfstelle und der Flugzeug-Lenkwaffen-Werkstätten - Erstellen eines Zusatz-Raketentrieb\\erk-PrüfStandes - Anpassung der Stromversorgung der Unterhaltsbasis.

Die vorgesehenen Bauten, Anpassungen und Installationen erfordern einen Objektkredit von 7,59 Millionen Franken.

b. Weitere Bauten auf Flugplätzen (2,43 Millionen Franken) Ein Grossteil der Kontroll- und Reparaturarbeiten an den Kriegsflugzeugen verlangt vor Abgabe der instandgestellten Flugzeuge in den Flugdienst Prüf- und Regulierläufe am Boden. Dabei laufen die Triebwerke oftmals über längere Zeit auf hoher Leistung und verursachen einen starken und auf die Bevölkerung in Flugplatznähe störend wirkenden Lärm. Um diese Belästigung auf ein tragbares Mass herabzusetzen, sollen auf zwei Flugplätzen schallgedämpfte Gebäude, sogenannte Flugzeugabbremszellen, erstellt werden, in welchen die Prüfläufe nur noch geringe Lärmausstrahlungen verursachen. Diese Bauten enthalten einen Abgas-Schalldämpfer zur Aufnahme des aus dem Triebwerk austretenden lärmstarken Gasstromes.

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Diese zwei Flugzeugabbremszellen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Programms über Lärmbekämpfungsmassnahmen am Boden auf unseren Militärflugplätzen in Nachachtung des Berichtes vom 13. April 1966 des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Lärmbekämpfung (BB11966, I, 621).

Flugzeugabstellplätze, Hallen und Werkstätten eines der beiden Flugplätze bedürfen zudem aus Sicherheitsgründen, aber auch um unbefugten Personen den Zutritt zu verhindern und die Überwachung der Anlage zu erleichern, einer Umzäunung.

Der anbegehrte Objektkredit teilt sich wie folgt auf: Franken

Flugzeugbremszelle I Flugzeugbremszelle II Landerwerb Umzäunung

l 120 000 l 160 000 70 000 80 000

Total

2 430 000

3. Geländeverstärkungen im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau (3,98 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom S.Juli 1959 zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (BB11959, II, 105) wurde mit Bundesgesetz vom S.März 1960 (BEI 1960,1,1137) (Art.48) der Bundesrat beauftragt, die Grundsätze für die Anrechnung derjenigen Kosten von Anpassungsarbeiten an bestehenden militärischen Verteidigungsanlagen festzulegen, welche durch die Erstellung vonNationalstrassen bedingt sind. Mit denBundesratsbeschlüssen vom 18. September 1961 und vom 4. Oktober 1965 haben wir bestimmt, dass dem Nationalstrassenbau nur diejenigen Kosten belastet werden dürfen, welche aus dem Bau von Zerstörungseinrichtungen und der Versetzung oder Anpassung bestehender, durch den Strassenbau verdrängter bzw. in ihrer Wirkungsmöglichkeit beeinträchtigter militärischer Anlagen erwachsen.

Die Prüfung verschiedener, zur Zeit in Verwirklichung stehender Nationalstrassenprojekte hat ergeben, dass man sich nicht in allen Fällen mit der Anpassung der bestehenden militärischen Anlagen begnügen kann. Durch den Bau der Nationalstrassen entsteht in einzelnen Fällen eine Situation, die eine Ergänzung des Verteidigungsdispositivs durch den Bau neuer militärischer Anlagen unumgänglich macht. Die hieraus erwachsenden Kosten können nicht dem Nationalstrassenbau belastet werden.

Da Art, Umfang und Kosten der neu zu erstellenden militärischen Anlagen jeweils erst beim Vorliegen der endgültigen Ausführungspläne für den Strassenbau festgelegt werden können, muss die Kreditbeschaffung laufend und nach

859 Massgabe der jeweiligen Bedürfnisse erfolgen. Der anbegehrte Objektkredit von 3,98 Millionen Franken ist für die Verstärkung dreier Verteidigugnsdispositive bestimmt.

4. Ausbau des Übermittlungsnetzes

(1,69 Millionen Franken) Seit 1958 sind unter fünf Malen in Botschaften betreffend militärische Bauten Vorhaben für Übermittlungsanlagen mit einem Gesamtkostenaufwand von 42,919 Millionen Franken eingestellt worden. Wir haben dabei einlässlich darauf hingewiesen, dass zur Sicherung der Betriebsbereitschaft der permanenten Drahtverbindungen der Armee im Kriegsfall das Übermittlungsnetz gestützt auf ein Gesamtprogramm laufend und in engster Zusammenarbeit mit den zivilen Telephon- und Telegraphenbetrieben ausgebaut und den militärischen Bedürfnissen angepasst werde.

Von den früher bewilligten Objekten sind eine Anzahl ausgeführt, andere gegenwärtig in Arbeit oder Vorbereitung. Diese Etappe erfordert einen Objektkredit von 1,69 Millionen Franken, sodass zwei Drittel des vorgesehenen Gesamtprogramms finanziert sind.

Die Kosten betragen : für den Ausbau einer bestehenden Anlage für die Anpassung einer PTT-Anlage

Franken l 480 000 210 000

Objektkredit

l 690 000

5. Bauten für die Versorgung der Armee mit Lebensrnitteln und Betriebsstoffen

a. Erstellung eines Armeeverpflegungsmagazins (3,06 Millionen Franken) Die Versorgung der Armee mit Lebensmitteln erfolgt im Friedensdienst und von einer bestimmten Versorgungslage an auch im Ernstfall zu rund einem Drittel des gesamten Bedarfes aus Armee-Verpflegungsmagazinen und Depots, welche sich über das ganze Land verteilen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Versorgung mit haltbaren Artikeln wie Kaffee, Reis, Zucker, Teigwaren, Konserven usw.

Eines der Magazine ist durch die städtebauliche Entwicklung in den letzten Jahren dermassen von einem Industriegebiet umschlossen worden, dass es in absehbarer Zeit aufgegeben werden muss. Zudem wird ein Teil der Gebäulichkeiten demnächst für den Bau einer Expressstrasse abgetreten werden müssen.

Als teilweisen Ersatz für dieses aufzugebende Armee-Verpflegungsmagazin wird beantragt, auf einem Grundstück des Bundes in der Nähe einer Tankanlage ein

860 neues Magazin zu bauen. Der Standort ist versorgungs- und verkehrstechnisch günstig gelegen. Das Gebäude ist als Betonskelettbau mit einem Keller und zwei Obergeschossen geplant. Die zwei Verladerampen, wovon eine mit Geleiseanschluss und einem Warenlift von rund 1500 kg Nutzlast, werden einen rationellen Warenumschlag und das Stapeln des Lagergutes mit Paletten ermöglichen.

Die Verwirklichung des Projektes bringt insgesamt keine Personalvermehrung mit sich.

Der anbegehrte Objektkredit teilt sich wie folgt auf: Franken

Baukosten 2 292 850 Umgebungsarbeiten 259 700 Geleiseanschluss 206 100 Mobiliar und Einrichtungen .

178000 Unvorhergesehenes 123 350 Total

3 060 000

b. Umbau einer Tankanlage in der Westschweiz (1,4 Millionen Franken) Eine zu Lasten der am 4. Juni 1939 vom Volke angenommen Wehrvorlage erstellte Tankanlage in der Westschweiz muss wegen undichter Rohrleitungen umgebaut werden. Im Verlaufe des Jahres 1963 wurden kleine Mengen Dieseltreibstoffe in einem nahe vorbeifliessenden Bach festgestellt. Sofort eingeleitete Untersuchungen ergaben, dass die Ölleitungen zwischen dem rund 560 m entfernten Bahnhof mit den Entleerungseinrichtungen für Eisenbahnzisternen und der Tankanlage undicht waren. Die Undichtheiten sind vermutlich auf Korrosionen zurückzuführen, die durch vagabundierende Gleichströme verursacht wurden. Diese Auffassung wird durch einen Bericht der Korrosionskommission des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins bekräftigt. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass eine neuerliche Inbetriebnahme der Ölleitungen zu weiteren Durchbrüchen von Korrosionsstellen und zu Leitungsdefekten führen könnte.

Solche Risiken wären auf die Dauer nicht zu verantworten.

Um den heutigen betrieblichen Bedürfnissen zu genügen und um den verschärften Grundwasserschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, ist ein Umbau der Tankanlage vorgesehen. Die mitten im Dorf, bzw. auf dem Stationsareal gelegenen Entleerungs- und Füllvorrichtungen für Eisenbahn- und Strassenzisternen sollen in nächste Nähe der Tankanlage verlegt werden. Dies bedingt, dass die bestehende Zufahrtsstrasse zur Tankanlage für Schwerverkehr ausgebaut wird.

Mit Zustimmung der betreffenden Eisenbahn-Organe kann in unmittelbarer Nähe der Tankanlage ein Anschlussgeleise gebaut werden. An diesem Geleise werden die neuen Entleerungs- und Fülleinrichtungen für Eisenbahnzisternen

861 liegen. Für die Realisierung dieses Bauvorhabens ist ein Landerwerb von rund 2300 m2 notwendig.

Der vorgesehene Umbau schliesst Vorkommnisse in der Art von 1963 weitgehend aus. Er garantiert der Armee ab dieser Tankanlage einen reibungslosen Nach- und Rückschub von Betriebsstoffen.

Die Kosten betragen :

Franken

Bauarbeiten Mechanische Installationen ..

Elektrische Installationen ...

Landerwerb Projekt und Bauleitung Unvorhergesehenes Objektkredit

737 930 355 800 43 600 40 000 81 000 141 670 l 400 000

6. Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial

a. Eidgenössisches Zeughaus Langnau i. E.

(1,14 Millionen Franken) Die Zeughausanlage Langnau i. E. entstand vor der Jahrhundertwende und umfasste damals drei Gebäude. Drei weitere Bauten wurden in den Jahren 1935 bis 1937 und eine Lagerhalle 1962 erstellt. Dem Betrieb wurden im Laufe der Jahre umfangreiche zusätzliche Aufgaben zugewiesen, wie z. B. die Verwaltung mehrerer unterirdischer Anlagen; er beschäftigt heute gegen dreissig Personen.

Die Zuweisung neuer Aufgaben und die damit verbundene Vermehrung des Materials wirkt sich nicht nur im Bedarf an Lagerraum, sondern auch auf die Werkstätten und die allgemeinen Betriebsräume aus, die bis heute der Entwicklung nicht im erforderlichen Mass haben angepasst werden können.

Eingehende Untersuchungen haben ergeben, dass die Sanierung der Werkstätten sowie der Büro- und Betriebsräume am zweckmässigsten durch einen Anbau und durch die bauliche Anpassung bestehender Gebäude verwirklicht werden kann. Vorgesehen ist vorab der Ausbau der mechanischen Werkstätte mit Büchserei und die Einrichtung einer leistungsfähigen Wäscherei. Ferner können auch ein dringend nötiger Büroraum, ein neuer Speditionsraum, ein Aufenthaltsraum mit Garderobe für die Betriebsangehörigen und ein Luftschutzraum geschaffen werden. Durch die Umbauten wird zudem eine Verbesserung und Erweiterung der bisher behelfsmässig eingerichteten Retablierungsräume möglich. Im Zusammenhang mit dem Mehrbedarf an Heisswasser und Wärme für die neue Wäscherei mit Trockenräumen lassen sich auch die heute über das ganze Areal verteilten und veralteten Heizungsanlagen sanieren.

862 Die Kosten für diese Bauvorhaben betragen : Anbau an Werkstattgebäude Anpassungen im Altbau Umbauten Neue Heizzentrale und Tröckneraum Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten Mobiliar und Betriebsinventar Unvorhergesehenes Objektkredit

Franken 324 000 25 000 119 000 370 000 143 000 80 000 79 000 l 140 000

b. Erstellung eines Flabwerkstattgebäudes (7,51 Millionen Franken) Während des letzten Aktivdienstes wurden in einem Dorf im Berner Oberland Motorfahrzeug-Reparaturwerkstätten erstellt, die seit dem Jahre 1954 zusätzlich auch als Flab- und Elektrowerkstätten dienen. Für die Bewältigung der ständig zunehmenden Aufgaben genügen diese Werkstätten bezüglich Ausmass und Einrichtungen schon seit längerer Zeit nicht mehr. Mit der Einführung neuer Fliegerabwehrgeschütze ist die Schaffung grösserer und zweckmässig eingerichteter Werkstatträumlichkeiten unumgänglich geworden.

Anschliessend an die bestehende Zeughausanlage ist hiefür die Erstellung eines Werkstattgebäudes als dreigeschossiger Eisenbetonskelettbau geplant. Dessen massgebener Teil bildet eine sich über zwei Stockwerke erhebende Geschützhalle. Im Untergeschoss befinden sich Lagerräume und Luftschutzkeller und der Dachaufbau ist zur Aufnahme von technischen Einrichtungen vorgesehen. Die Reinigung der Abwasser erfolgt in einer Neutralisationsanlage.

Mit diesem Neubau wird gleichzeitig die Sanierung der übrigen Werkstätten ermöglicht, wobei insbesondere die heute aus Platzmangel an vier verschiedenen und bis zu 3,5 km auseinanderliegenden Standorten untergebrachte Blei-AkkuWerkstatt in das Werkstattzentrum zusammengezogen und als betriebliche Einheit installiert werden kann.

Das notwendige Land wurde zu Lasten des in der Botschaft vom M.September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB11962, II, 625) begründeten Sammelkredites für unvorhergesehene Landerwerbe bereits erworben.

Die Kosten für dieses Bauvorhaben betragen : Flabwerkstatt-Neubau Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten Akku-Werkstatt-Einbau in bestehendes Gebäude Betriebseinrichtungen und Inventar Unvorhergesehenes

Franken 5 754 000 423 000 304 000 663 000 366 000

Objektkredit

7 510 000

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c. Erstellung von Aussenzeughausanlagen (18,74 Millionen Franken) In den letzten zehn Jahren sind, abgesehen von inzwischen erstellten oder in Ausführung begriffenen Armeemotorfahrzeugparks, keine grösseren Bauten für die Unterbringung des Korpsmaterials der Truppe geschaffen worden, obwohl dieses als Folge der Ablieferungen aus Rüstungsprogrammen laufend vermehrt wurde. Diese Entwicklung hatte schon vor den Auswirkungen der Truppenordnung 1961 (TO 61) zu einem ausgesprochenen Nachholbedarf geführt.

Die mit ihrer Einführung zusammenhängenden Änderungen im Mobilmachungsdispositiv machten Verschiebungen von Korpsmaterial notwendig, dessen Unterbringung teilweise nur mittels Einmietung von Lager- und Einstellrâumen sowie Lagerung unter Vordächern und im Freien vollzogen werden konnte.

Auf Grund der TO 61 und den nachfolgenden Revisionen haben weitere, namhafte Ablieferungen von Material eingesetzt oder stehen unmittelbar bevor.

Wir verweisen hier insbesondere auf die Umbewaffnung der schweren Fliegerabwehr auf Mittelkaliber, auf das umfangreiche neue Geniematerial und auf die allgemeine Vermehrung der Motorfahrzeuge.

Die Ablieferung von neuem Kriegsmaterial aus dem Rüstungsprogramm 1965 wird ausserdem eine weitere Steigerung des Raumbedarfes in Zeughäusern zur Folge haben. Berechnungen haben ergeben, dass die Ablieferungen aus diesem Rüstungsprogramm allein, ohne Berücksichtigung des Einstellraumes in Armeemotorfahrzeugparks, rund 50000 m2 Lagerfläche in Zeughäusern erfordern. Zur Behebung des prekärsten Einstell- und Lagerraummangels ist vorerst die Erstellung nachvermerkter 4 Aussenzeughausanlagen geplant.

Einstell-und Lager fläche in m* Erstellungskosten in Mio Franken Gebäude Erschliessung und Umgebung Mobiliar und Betriebsinventar . .

Unvorhergesehenes Objektkredite

Anlage I

Anlage II

Anlage IU

Anlage IV

2860

3600

7260

11670

1,380 1,484 0 120 0,146

2,690 2,184 0,190 0,246

5,197 2276 0280 0,527

3,130

5,310

8,280

. . 1,086 . . 0,766 . . 0 070 . . 0,098

2,020

Die Ausführung der Bauten ist zur Hauptsache in vorfabrizierten Elementen vorgesehen. Die Direktion der Eidgenössischen Bauten hat einen entsprechenden Bautyp entwickelt. Es handelt sich dabei um zwei- bis dreistöckige Bauten mit einer Tiefe von 19 Metern, einem Vordach von 4 Metern und einer beliebigen Anzahl Binder im Abstand von 6 Metern. Das Erdgeschoss weist einen Stützenraster von 6 x 4,5 m auf, die lichte Höhe beträgt 3,7 m. Die Unterzüge sind so bemessen, dass an bestimmten Orten Flaschenzüge und dergleichen angebracht werden können. Das Obergeschoss mit 2,4 m Höhe im Licht ist vollkommen stützenfrei. Die Längs-Fassaden bestehen aus vorfabrizierten Beton-

864 platten einerseits und aus Betonrahmenfenstern anderseits. Beim dreistöckigen Typ kommt das Gebäude auf ein Untergeschoss zu stehen. Die Nutzlasten je m2 betragen 500 bis 1500 kg.

Für alle Anlagen ist das erforderliche Bauland bereits erworben.

d. Massnahmen zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung bei Zeughausanlagen (2 Millionen Franken) Am l. Januar 1957 ist das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung sowie dessen Vollziehungsverordnung in Kraft getreten. Mit dem Vollzug sind die Kantone beauftragt worden. Die meisten Kantone haben in der Zwischenzeit entsprechende Vollziehungsgesetze erlassen, wobei die Aufgaben weitgehend an die Gemeinden delegiert werden.

Eine Verfügung des Eidgenössischen Militärdepartements betreffend Massnahmen der Truppe und der Militärverwaltung zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung ist in Bearbeitung.

Die bezüglich Gewässerschutz verschärften Bestimmungen machen insbesondere bauliche Massnahmen für die Ausführung von Parkdienstarbeiten durch die Truppe erforderlich. Da ausser den Abwässern von Motorfahrzeug-Abspritzplätzen nunmehr auch die Entwässerungen der Plätze für weitere Parkdienstarbeiten über Öl- und Benzinabscheideranlagen zu leiten sind, werden Änderungen von Kanalisationen (Trennsystem) sowie Vergrösserungen von Abscheideranlagen notwendig.

Die Kosten dieser Massnahmen zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung bei militärischen Anlagen sind schwer abzuschätzen. Für die Inangriffnahme dieses umfangreichen Programms wird vorerst ein Sammelkredit von 2 Millionen Franken angefordert. Das Eidgenössische Militärdepartement regelt die Freigabekompetenz.

e. Erstellung von zwei unterirdischen Munitionsmagazinen (34,19 Millionen Franken) In der Botschaft vom l. Juni 1965 betreffend militärische Bauten haben wir darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren eine nicht unbeträchtliche Vermehrung unserer Munitionsreserve notwendig werde, für welche die Mittel im Finanzplan des Militärdepartements eingestellt worden sind. Mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1965 wurde daraufhin ein Kredit von 16,96 Millionen Franken für die Erstellung einer unterirdischen Anlage bewilligt. Schon in jener Botschaft haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass für neue Munition kein Lagerraum verfügbar sei und eine behelfsmässige Unterbringung
oder gar eine Lagerung im Freien nicht in Frage komme. Es wurde auch angekündet, dass in späteren Botschaften für Munitionsmagazine noch weitere Kredite anbegehrt werden müssten. Mit Bundesbeschluss vom 15.Dezember 1965 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (BB1 1965, III, 726) wurde diese neue Munition

865 bewilligt. Zu deren Einlagerung werden im Rahmen eines mehrstufigen Raumprogramms vorerst zwei weitere unterirdische Munitionsanlagen geplant.

Die erforderlichen Kredite für den Landerwerb wurden bereits mit der Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken anbegehrt.

Für die Unterbringung kriegswichtigen Armeeproviants und Materials ist die Möglichkeit der späteren Angliederung je eines zusätzlichen Werkes vorgesehen.

Gemäss Voranschlag betragen die Erstellungskosten in Millionen Franken : Anlage I

Anlage II

- Bauarbeiten - Einrichtungen und Inventar - Unvorhergesehenes

14,76 0,33 1,47

15,74 0,33 1,56

Objektkredite

16,56

17,63

/. Erstellung eines Munitionsnachschubgebäudes (1,27 Millionen Franken) Bis zum Jahre 1957 war die Versorgung der Schulen und Kurse mit Verbrauchsmunition Aufgabe des einzigen Munitionsdepots in Thun. Für die Bereiststellung gewisser Munitionsarten sowie bei grösseren Bestellungen mussten zunehmend auch andere Anlagen beansprucht werden.

Zur Entlastung des Munitionsdepots Thun wurde in der Folge eine zweite Versorgungsbasis im Raum Altdorf geschaffen und vorläufig provisorisch in vorhandenen Holzbauten eingerichtet. Für die Wahl des Standortes war nicht nur die dortige Munitionsfabrik, sondern auch die Lage des zugeteilten Versorgungsraumes massgebend.

Um einen rationellen und betriebssicheren Arbeitsablauf zu ermöglichen, ist nunmehr die Erstellung eines zweckmässigen, permanenten Munitionsnachschubgebäudes geplant. Das einstöckige Hauptgebäude misst 44x16 m, ist in Stahl-Konstruktion mit vorfabrizierten Wand- und Dachelementen vorgesehen und verfügt über Strassen- und Bahnrampe. Für die Unterbringung der Heizung sowie der notwendigen Elektrofahrzeuge und Ladegeräte ist in unmittelbarer Nähe gleichzeitig eine Garage zu erstellen. Der Bau kann auf bundeseigenem Areal errichtet werden.

Gemäss Voranschlag betragen die entsprechenden Erstellungskosten : Franken

-

Munitionsnachschubgebäude Garage einschliesslich Heizung Umgebungsarbeiten Mobiliar und Betriebsinventar Unvorhergesehenes

Objektkredit

670000 156000 277000 100 500 66 500 1270000

866 7. Bauten für Armeemotorfahrzeugparks

a. Prüfstrecken für Motorfahrzeuge und Panzer (2,88 Millionen Franken) Für die im Zusammenhang mit Reparaturdiensten der Armeemotorfahrzeugparks (AMP) notwendigen Probefahrten sowie für die Übungs- und Prüfungsfahrten der zu Wiederholungskursen einrückenden Panzertruppen müssen in Hinwil und in Rothenburg hauptsächlich öffentliche Strassen benützt werden.

Durch die ständige Vermehrung der armee-eigenen Motor-und Raupenfahrzeuge sowie die Zunahme des zivilen Verkehrs und die immer dichteren Besiedlungen in der Nähe der AMP, sind die durch solche Fahrten bedingten Auswirkungen (Verkehrsstörungen, Schäden an Strassenbelägen sowie Störungen durch Lärm und Abgase) schlechthin unhaltbar geworden.

Zur Behebung dieser immer wieder beanstandeten Zustände ist die Erstellung bundeseigener Prüfstrecken geplant, deren Ausbau auch strapaziöse Erprobungen ermöglicht.

AMP Hinwil (2,18 Millionen Franken) Das für den Bau der Prüfstrecke Hinwil notwendige Land wurde teilweise zu Lasten der mit Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken begründeten Kredite erworben. Der restliche Teil wurde von der Waldkorporation Hinwil unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die Kosten betragen : - Bauarbeiten - Unvorhergesehenes

Franken 2031000 149000

Objektkredit

2180000

AMP Rothenburg (0,7 Millionen Franken) Die Prüfstrecke in Rothenburg kommt zum grössten Teil auf Boden des AMP zu liegen. Der restliche Landerwerb ist auf Grund vorliegender Botschaft zu finanzieren.

Die Kosten betragen : - Bauarbeiten - Landerwerb - Unvorhergesehenes

Franken 646000 4500 49 500

Objektkredit

700000 b. Verladerampe für Panzer in Rothenburg

(0,87 Millionen Franken) Für den Bahnverlad von Panzerwagen steht dem AMP Rothenburg nur die bei der Station Rothenburg befindliche und den Anforderungen nicht genügende Verladerampe zur Verfügung.

867

Nachdem aus verschiedenen Gründen auf den früher geplanten Geleiseanschluss verzichtet werden muss, soll nunmehr die bahneigene Verladerampe zweckentsprechend vergrössert werden. Vorgesehen ist auch die Erstellung eines genügenden Abstellgeleises sowie einer kürzeren Strassenzufahrt. Zur Einhaltung der Geleise- und Grenzabstànde ist überdies ein Landerwerb notwendig.

Die Schweizerischen Bundesbahnen sind bereit, von den Erstellungskosten der Verladerampe und des Abstellgeleises rund 156000 Franken in Form bahneigener Leistungen zu übernehmen.

Die Kosten betragen : - Bauarbeiten - Landerwerb - Unvorhergesehenes - Abzüglich Sachleistungen durch die SBB Objektkredit

Franken 912000 76000 38000 1026000 156000 870000

8. Verschiedenes a. Ausbau der Rynächtstrasse, Altdorf (1,06 Millionen Franken) Die Rynächtstrasse führt vom Bahnhof Altdorf in südöstlicher Richtung zur Gotthardstrasse. Sie wurde im Zusammenhang mit dem Bau militärischer Anlagen in den Jahren 1917-1919 erstellt. Im Jahre 1920 wurde sie öffentlich erklärt, wobei das Werkeigentum und die damit verbundene Haftpflicht nach wie vor der Schweizerischen Eidgenossenschaft verblieb.

Teilweise auf dem Bahndamm der SBB und teilweise auf dem Damm der Rynächtstrasse verlaufend, führt auch ein Anschlussgeleise zu militärischen Anlagen.

Die für die seinerzeitigen Bedürfnisse erstellte Strasse genügt den heutigen Beanspruchungen nicht mehr. Der zu schwache Unterbau, der mangelhafte Oberflächenbelag sowie die ungenügenden Entwässerungen liessen die notwendigen Flickarbeiten von Jahr zu Jahr immer umfangreicher und kostspieliger werden.

Um die Fahrbahn vor dem Verfall zu bewahren, ist ein Ausbau dieser Strasse nicht mehr zu umgehen. Sie wird eine Fahrbahnbreite von 5,5m aufweisen. In der Kostenschätzung ist kein Trottoir vorgesehen, ebenso sind keine Aufwendungen berücksichtigt für Strassenbeleuchtung und Kanalisations-Hauptleitung.

Mit dieser Sanierung soll die Grundlage für Verhandlungen mit dem Kanton Uri und der Gemeinde Altdorf betreffend die Übernahme der Strasse geschaffen werden.

868 Die errechneten Kosten betragen für : -

Strassensanierung Abschnitt Nord (1160 m) Strassensanierung Abschnitt Süd (690 m) Sanierung des Anschlussgeleises Beitrag an die Gemeindekanalisation im Abschnitt Nord Unvorhergesehenes

Objektkredit

Franken 387000 391500 25 500 138500 117500 1060000

b. Neue Fabrikationsanlagefür Trockenbatterien (2,24 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 14. September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB11962, II, 625) wurden mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 im Hinblick auf die langen Lieferfristen 2,2 Millionen Franken für die Beschaffung der Maschinen und Apparate zu Fabrikationsanlagen für Trockenbatterien bewilligt.

In der Begründung haben wir darauf hingewiesen, dass auf Grund der Truppenordnung 1961 die Zahl der Funkstationen sowohl für die Kommandoführung als auch für Aufgaben der Feuerleitung wesentlich vermehrt werden müsste.

Um im Kriegsfall den Nachschub an Batterien sicherstellen zu können, sei es unerlässlich, die Einrichtungen der heute bestehenden armee-eigenen Fabrikationsanlagen anzupassen und zudem eine neue Anlage zu bauen.

Das Projekt für die vorerwähnte neue Fabrikationsanlage liegt nunmehr vor. Es sieht ein dreigeschossiges Gebäude vor mit Fabrikationsräumen im Erdgeschoss und Lagerräumen im Unter- und Dachgeschoss. Ferner wird es Duschenanlagen für die Belegschaft, einen Luftschutzkeller, eine eigene Kläranlage von rund 60 m3 Inhalt und einen grösseren Dieselöltankraum umfassen.

Die für die Fabrikation von Trockenbatterien notwendigen Maschinen und Apparate werden noch dieses Jahr abgeliefert. Das Bauland ist sichergestellt.

Die Kosten für dieses Bauvorhaben betragen : -

Gebäudekosten Erschliessungs- und Umgebungsarbeiten Mobiliar und Ausrüstung Unvorhergesehenes

Objektkredit

Franken 1720000 263000 70000 187000 2240000

c. Mobiliar für die Ausrüstung von militärischen Anlagen (2 Millionen Franken) Die Kostenberechnungen der mit vorliegender Botschaft beantragten Bauten enthalten in der Regel eine Position Mobiliar entsprechend den besonderen Bedürfnissen des Werkes.

869

Die Mobiliarbeschaffungen für bestehende militärische Bauten sind zusammengefasst worden, um so den Gesamtbedarf aller Dienstabteilungen Rechnung zu tragen und um vorteilhaftere Einkaufsbedingungen zu ermöglichen. Alle Artikel sind normiert und werden in der Schweiz fabriziert. Es handelt sich insbesondere um Beleuchtungsmaterial, Öfen, Küchenmaterial, Betten, Schränke, Bänke und Stühle.

Mit Bundesbeschluss vom 18. März 1959 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB11959,1,562) wurde erstmals ein Sammelkredit für solche Mobiliar-Ersatzanschaffungen im Betrage von 7,532 Millionen Franken bewilligt. Da dieser Kredit heute nahezu erschöpft ist, wird ein neuer Sammelkredit von 2 Millionen Franken für solche Bedürfnisse angefordert, über den das Eidgenössische Militärdepartement verfügt.

d. Studien- und Projektierungskosten (3 Millionen Franken) Mit der Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben wir letztmals einen solchen Kredit angefordert. Die Vorbereitung von Projekten militärischer Bauten, vor allem der unterirdischen Anlagen, verlangt in der Regel ein bis zwei Jahre Arbeit und den Beizug zahlreicher Spezialisten. Oftmals ist das Einholen geologischer Gutachten, technischer Studien oder weitreichende Planungsarbeit notwendig. Nur ein derartiges Vorgehen gestattet eine rasche Bauausführung und sichert den Bauherrn einigermassen vor Kreditüberschreitungen. Diese Erfahrungen veranlassen uns, nach Erschöpfung des bisherigen Kredites um einen weiteren Objektkredit von 3 Millionen Frankenfür Studien und Projektierungsarbeiten nachzusuchen.

Diese betreffen im wesentlichen Bauten für - die Kriegstechnische Abteilung für die Modernisierung und Rationalisierung ihrer Regiebetriebe; - die Abteilung für Genie und Festungswesen für Bauten zur Geländeverstärkung und für Dienstgebäude; - die Abteilung für Sanität für den Ausbau von Spitälern, Apotheken und pharmazeutischen Fabrikationsanlagen ; - das Oberkriegskommissariat für den Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen ; - die Kriegsmaterialverwaltung für den Bau von Werkstätten, Magazinen und Zeughausanlagen.

Bundesblatt. 118. JahJgang. Bd. II.

66

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II. Waffen- und Schiessplätze 1. Waffenplatz Andermatt

a. Landerwerb (3 Millionen Franken) Der Waffenplatz Andermatt, seit Jahren Zentrum für die Wintergebirgsausbildung und die militärischen Skiwettkämpfe, hat durch die Belegung im Sommer und Herbst mit den Gebirgs-Infanterieschulen der Gebirgsdivision 12 eine neue Bedeutung als Infanterie-Waffenplatz erhalten.

Für die Durchführung einer Unteroffiziersschule und einer Rekrutenschule während der Sommer- und Herbstmonate bietet der Raum Andermatt geländemässig günstige Voraussetzungen. Dagegen gestatten die klimatischen Verhältnisse in der ersten Jahreshälfte die Stationierung einer Rekrutenschule nicht, da die Grundschulung der Rekruten in dieser Zeit allzusehr erschwert würde. In dieser Zeit können aber jeweils mehrere Kurse der Wintergebirgsausbildung von der Höhenlage und den meistens bis in das Frühjahr hinein günstigen Schneeverhältnissen profitieren. Bedingt durch die regelmässige Stationierung einer Gebirgsinfanterie-Rekrutenschule in Andermatt ergab sich die Notwendigkeit, das bundeseigene Übungsgelände zu erweitern und gewisse Anlagen und Einrichtungen zu verbessern und den Erfordernissen eines zweckmässigen Dienstbetriebes und moderner Ausbildungsmethoden anzupassen.

Das auf dem Waffenplatz Andermatt für die Ausbildung zur Verfügung stehende Gelände umfasst rund 30 Hektaren. In westlicher Richtung anschliessend sollen nun weitere rund 45 Hektaren erworben werden, um der Truppe in ihrer Ausbildungstätigkeit eine gewisse Bewegungsfreiheit zu sichern und um eine zweckmässige Plazierung weiterer Ausbildungsanlagen zu ermöglichen.

Mit diesem Landerwerb kann auch vermieden werden, dass die Truppe gezwungen ist, für die Grundausbildung privates Kulturland in der Umgebung des Waffenplatzes in Anspruch zu nehmen.

Für die Verwirklichung dieses Landerwerbes ist ein Objektkredit von 3 Millionen Franken erforderlich.

b. Platzgestaltung und Beleuchtung (0,99 Millionen Franken) Das Gelände um die Kasernengebäude und insbesondere der grosse Platz vor der Hauptkaserne Altkirch sind mit einem Naturbelag versehen. Diese Plätze werden heute für die Ausbildung, für Besammlungen und auch als Parkplätze benützt. Diese Verwendungsmöglichkeit wird bei trockenem Wetter durch die Staubplage und bei nassem Wetter durch Schmutz stark beeinträchtigt. Insbesondere wirken sich die beim bekannten starken Wind entstehenden
Staubfontänen sehr lästig auch auf die nähere und weitere Umgebung aus. Die Staubfreimachung dieser Plätze muss deshalb als dringliches Bedürfnis bezeichnet werden. Die weitaus grösste Fläche, nämlich 21500 m2, soll mit einem Asphaltbelag

871

versehen werden, währenddem der Vorplatz vor dem Werkstattgebäude und der PTT-Garage (l 500 m2) im Hinblick auf die Verwendung als Parkdienstplatz einen Betonbelag erhalten soll. Ferner wird die Verwendungsmöglichkeit dieser Vorplätze und des eigentlichen Kasernenplatzes durch die fehlende Beleuchtung eingeschränkt. Dies wirkt sich ganz besonders im Herbst nachteilig aus, wenn Andermatt von vielen WK-Truppen und Schulen belegt wird, welche auf diese Plätze in den sogenannten Randstunden, d. h. am Morgen und Abend angewiesen sind.

Dazu gehört auch die Gebirgsinfanterie-Rekrutenschule, welche in der Regel nach der Verlegungsperiode im November nach Andermatt zurückkehrt und dort die Demobilmachungsphase durchführt.

Das Projekt sieht insgesamt 33 Beleuchtungskörper vor, welche zum Teil an bestehenden Gebäuden und zum Teil auf Kandelabern montiert werden.

Längs der Gotthardstrasse werden für die Platzbeleuchtung und Strassenbeleuchtung die gleichen Kandelaber verwendet.

Es ist angezeigt, Platzgestaltung und Einbau der Beleuchtung in einem Arbeitsgang auszuführen. Damit werden die vordringlichen Begehren im Bereich der Kaserne erfüllt. In einem späteren Zeitpunkt werden dann noch die eigentlichen Kasernen saniert werden müssen.

Die Kosten betragen : Franken - für den Hartbelag 842310 - für die Beleuchtung 118500 - für Verschiedenes und Unvorhergesehenes 29190 Objektkredit

990000 2. Waffenplatz Bière;Landerwerb

(2 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 29. September 1965 über Landerwerb zu militärischen Zwecken (BB1 1965, II, 1465) bewilligten Sie für den Landerwerb von Stellungsräumen ausserhalb des WafFenplatzes einen Kredit von l Million Franken. Mit diesem Kredit konnte eine erste Etappe zur Sicherstellung neuer Stellungsräume ausserhalb des Waffenplatzes und zur Erweiterung bestehender bundeseigener Stellungsräume, wie sie durch die Erhöhung der Geschütze je Batterie von 4 auf 6 notwendig geworden war, verwirklicht werden.

Für die Beendigung dieses Programms sind noch einige weitere Landkäufe notwendig. Ferner bietet sich die Möglichkeit, unmittelbar angrenzend an das bundeseigene Waffenplatzgelände zum Teil mit Servituten belegtes Gelände käuflich zu erwerben und damit sowohl für die Truppe als auch für zivile Bewirtschafter günstigere Voraussetzungen für die Wahrung ihrer Interessen zu schaffen.

In der Gemeinde Ballens ist zudem der Erwerb einer Parzelle zur Errichtung eines Munitionsmagazins für die Bedürfnisse der Schulen und Kurse des Waffenplatzes vorgesehen.

Für diese Landkäufe ist ein Objektkredit von 2 Millionen Franken erforderlich.

872 3. Bauten und Anlagen für den Waffenplatz Drognens/FR

(37,7 Millionen Franken) a. Allgemeines Mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 über militärische Bauten und Waffenplätze (BB11961,1, 1611) bewilligten Sie einen Kredit von 3,375 Millionen Franken und mit Bundesbeschluss vom l I.März 1964 weitere 10,27 Millionen Franken zur Sicherstellung von Gelände für einen Waffenplatz für die motorisierte Infanterie und die Infanterie-Motorfahrerschulen in Drognens. Das entsprechende Gelände wurde inzwischen erworben.

Wie aus unserem Bericht vom 13. Mai 1966 über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee hervorgeht, sieht dieneue Belegungskonzeption für die Waffenplätze vor, auf demnéuen Waffenplatz Drognens neben den Infanterie-Motorfahrerschulen die Radfahrerschulen zu plazieren.

In den Botschaften vom 5. Mai 1961 (BB1 1961, I, 873) und vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde auf die Eignung des Gebietes von Drognens zur Schaffung eines Waffenplatzes hingewiesen.

Jene Ausführungen können heute bestätigt und ergänzt werden mit der Feststellung, dass die ganze nähere und weitere Umgebung dieses Waffenplatzes auch gute Voraussetzungen für die Ausbildung der Radfahrer bietet.

Die Belegung des neuen Waffenplatzes durch die Infanterie-Motorfahrerund die Radfahrerschulen ergibt während der Hauptbelegungsperioden Bestände von rund 70 Offizieren, 140 Unteroffizieren und 700 Soldaten. Dazu kommen noch insgesamt 180 Motorfahrzeuge vom Motorrad bis zum schweren Lastwagen.

Zwischen den Rekrutenschulen, oder während deren Abwesenheit in der Verlegung, wird der Waffenplatz durch andere Schulen und Kurse, insbesondere Offizierskurse belegt. Für letztere besteht heute ein ausgesprochener Mangel, da nur wenige der bestehenden Waffenplätze die notwendigen Räumlichkeiten aufweisen, um solche Kurse aufzunehmen.

b. Bauten Mit Ausnahme einzelner Gebäude, die vom früheren Institut mit gewissen Änderungen übernommen werden können, müssen alle Unterkünfte und Anlagen neu geschaffen werden. Daraus ergibt sich ein sehr umfangreiches und vielgestaltiges Raumprogramm, welches bestätigt, dass der Anteil der eigentlichen Unterkünfte am Gesamt-Bauvolumen gegenüber den ändern Anlagen - im Gegensatz zu früher - auf einem modernen Waifenplatz kleiner geworden ist.

Motorisierung, Einführung des Sturmgewehrs
und neuzeitliche Ausbildungsmethoden erfordern vermehrte Ausbildungsanlagen.

Für die Unterkunft, welche 70 Betten für Offiziere und 886 Betten für Unteroffiziere und Soldaten aufweisen wird, ist eine leicht aufgelockerte Bauweise mit

873 mehrgeschossigen Bauten vorgesehen. Die Anordnung der Unterkünfte und der Nebenräumlichkeiten ist auf einen rationellen Dienstbetrieb ausgerichtet und trägt dem Bestreben, den einzelnen Einheiten eine möglichst grosse räumliche Selbständigkeit zu verschaffen, Rechnung. Alle Einrichtungen entsprechen den Bedürfnissen der Hygiene und den Geboten der Einfachheit, die der Ausbildung zum Soldaten dienen. Räumlich etwas getrennt von den eigentlichen Wohnbauten sind die Anlagen für den Motorwagendienst und die Werkstätten plaziert.

Die Schaffung genügender und zweckmässiger Unterrichtsräume ist auch im Hinblick auf die Belegung des Waffenplatzes mit Offizierskursen notwendig.

Um die elementare Fahrschule auf besonderen Fahrschulstrassen durchführen zu können, ist der Bau eines Strassennetzes auf dem bundeseigenen Gelände erforderlich. Diese Fahrschul- und Verbindungsstrassen dienen auch der Entlastung der öffentlichen Strassen in der näheren und weiteren Umgebung des Waffenplatzes. Die Truppe kann indessen auf diese imRahmen der fortgeschrittenen Fahrerausbildung nicht ganz verzichten. Die vorgesehenen Abstellplätze sind gleichzeitig auch Arbeitsplätze für den Fachdienst und Parkdienstplätze für die zahlreichen Motorfahrzeuge.

Auf dem 5 km vom Waffenplatz entfernten Gelände von Montagne de Lussy sind die Schiessanlagen vorgesehen. Das Projekt umfasst eine Schulschiessanlage mit insgesamt 24 Scheiben auf Distanzen von 400, 300, 200 und 100 m, eine Kurzdistanzschiessanlage, eine Handgranaten-Wurfanlage und eine Piste für Panzerattrappen. Auf den Anlagen von Montagne de Lussy können gleichzeitig zwei Einheiten einen konzentrierten und rationellen Schiessbetrieb durchführen. Das Gebiet hat auch den grossen Vorteil, dass es ganz vom Wald umgeben und von den nächsten Ortschaften so weit entfernt ist, dass durch den Schiessbetrieb niemand gestört wird.

-

Die Kosten belaufen sich auf: Frarken Bauten für Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung, Ausbildung . . . 15935950 Anlagen für den Motorwagendienst 2226100 Erschliessung 4275100 Renovation, Anpassung bestehender Gebäude 638000 Ausbildungsanlagen auf Montagne de Lussy 2628000 Umgebungsarbeiten 3488000 Fahrschulstrassen 4079000 Mobiliar und Betriebsinventar 2700000 Unvorhergesehenes 1729 850

Objektkredit

37700000

c. Personelle Auswirkungen , Für Verwaltung, Instandhaltung und Betrieb der umfangreichen Gebäude und Anlagen ist folgendes Personal notwendig : l Waffenplatzverwalter 4 Büro- und Betriebsbeamte

874

12 Waffenplatzarbeiter (Gärtner, Schlosser, Schreiner, Reinigungsarbeiter usw.)

6 Zeiger und Arbeiter für den Betrieb und Unterhalt der Schiessanlagen 1 Sanitäts-Instruktions-Unteroffizier 2 Krankenpfleger l Waffenplatz-Feldpost-UnterofEzier Total 27 Arbeitskräfte 4. Ausbildungsplätze für die Mittelkaliberflab auf dem Waffenplatz Emmen

(1,89 Millionen Franken) Die Rekruten und Kader der Mittelkaliberflab werden auf dem Waffenplatz Emmen ausgebildet. Ein anderer Waffenplatz steht für diesen Zweck nicht zur Verfügung.

Die Ausbildung erfolgt auf dem bundeseigenen Waffenplatzareal, welches vorwiegend aus Wiesland besteht. Die Geschütze und Geräte sind während der ganzen Ausbildungsperiode an ihren Platz mehr oder weniger gebunden, so dass der Boden sehr stark beansprucht wird und mit der Zeit aufweicht.

Die Feuerleitgeräte, welche in ihrer Normalausführung auch für den Anschluss an das Ortsnetz ausgerüstet sind, werden infolge Fehlens der entsprechenden Anschlüsse auf dem Platz von motorgetriebenen Aggregaten gespiesen.

Diese Motoren verursachen einen dauernden Lärm, der nicht nur den Unterricht der Truppe, sondern auch die Bewohner der nahe gelegenen Wohnquartiere, insbesondere bei Nachteinsatz, erheblich stört. Zudem weisen diese Motoren bei Dauerbetrieb einen grossen Verschleiss auf.

Um diese sich auf die Ausbildung, das Material und die Umgebung auswirkenden Nachteile zu beheben, sieht das vorliegende Projekt vor, die Ausbildungsplätze mit einem Hartbelag und zum Teil mit Beleuchtung zu versehen und auf jedem Platz die notwendigen elektrischen Anschlüsse zu erstellen, so dass die Benzinmotoren nicht dauernd in Betrieb gehalten werden müssen. Im Zusammenhang mit den elektrischen Installationen ist auch der Bau einer neuen Transformatorenstation notwendig, da die bestehende Anlage den neuen Anschlusswerten nicht genügt.

Für den WafFenplatz Emmen handelt es sich bei diesen Bauten um zeitlich vordringliche Massnahmen, in einem späteren Zeitpunkt wird eine umfassende bauliche Sanierung dieses Waffenplatzes notwendig werden.

-

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen : Strassen und Plätze Elektrische Installationen Verschiedenes (Honorare, Gebühren) Unvorhergesehenes

Objektkredit

Franken 570400 1020500 127100 172000 1890000

875

5. Waffenplatz Kloten-Bülach a. Bau einer Mannschaftskaserne und eines Theoriegebäudes auf dem Waffenplatz Bülach (10,14 Millionen Franken) Auf dem Waffenplatz Bülach muss schon seit mehreren Jahren eine Rekruteneinheit in den 1936 erstellten Unterkunftsbaracken des Waffenplatzes untergebracht werden. Diese Holzbaracken sind baufällig und bilden seit Jahren Gegenstand sanitätsdienstlicher Beanstandungen. Der Zustand dieser Bauten hat sich in den letzten Jahren derart verschlechtert, dass weitere Unterhaltsarbeiten nicht mehr verantwortet werden können und für die Unterbringung dieser Einheit eine neue Unterkunft geschaffen werden muss.

Die Truppenordnung 1961 brachte den Übermittlungstruppen erhöhte Bestände an auszubildenden Rekruten und - bedingt durch die Aufstellung neuer Einheiten der Übermittlungstruppen - auch einen grösseren Bedarf an Einheitskommandanten. Dies hatte zur Folge, dass in den Funker-Rekrutenschulen die Zahl der Einheiten von 3 auf 4 erhöht werden musste. Da für diese zusätzliche Einheit kein Platz vorhanden ist, muss sie bereits seit 1962 eine GemeindeUnterkunft in der Umgebung des Waffenplatzes belegen. Diese Notlösung muss im Interesse der Ausbildung und eines rationellen Dienstbetriebes so bald als möglich aufgehoben werden, was die Schaffung einer neuen Unterkunft für eine weitere Einheit auf dem Waffenplatz selbst erfordert.

Mit der Einführung von neuem technischem Material ist die Einrichtung von Ausbildungsräumen mit den entsprechenden technischen Installationen notwendig geworden. Ferner fehlt den auf diesem Waffenplatz regelmässig stationierten Mechanisierten Truppen ein geeigneter Raum für die Ausbildung in der Funkführung in den Wiederholungskursen und in den besonderen Funkführungskursen. Die entsprechenden Anlagen sind heute behelfsmässig in einer Baracke auf dem Waffenplatz Kloten installiert. Ein neuer, zwecfcmässiger Raum mit den erforderlichen Installationen ist aber für diese Ausbildung notwendig.

Das vorliegende Projekt sieht den Bau einer Mannschaftskasernefür 2 Einheiten, das heisst für 394 Unteroffiziere und Soldaten und eines Theoriegebäudes mit den erforderlichen Ausbildungsräumen, einem Funkführungsraum und Unterkunft für 20 Offiziere vor.

Die Mannschaftskaserne enthält im Untergeschoss Magazine, Arrestlokale, Duschen und Trockneräume, im Erdgeschoss
die Küchen, Essräume für Soldaten und Unteroffiziere und die Büros für die 2 Einheiten, in den beiden Obergeschossen je Unterkunft für 160 Mann in Zehner-Zimmern und für 42 Unteroffiziere in Sechser-Zimmern. Das Theoriegebäude umfasst Zugstheoriesäle, besonders eingerichtete Räume für die Ausbildung an verschiedenen Geräten und Anlagen, einen Funkführungsraum für die Mechanisierten Truppen sowie Zimmer als Offiziersunterkunft. Einzelne Räume sind identisch dabei mit den Luftschutzräumlichkeiten im Untergeschoss.

876 Die Gebäude bieten Gewähr dafür, dass der Engpass auf dem Waffenplatz Bülach inbezug auf Unterkunft Und Ausbildungsräume auf zweckmässige Weise und den Bedürfnissen einer SpezialWaffengattung entsprechend behoben wird.

In einem späteren Zeitpunkt wird es notwendig sein, weitere Anlagen und Einrichtungen dieses Waffenplatzes im Rahmen eines vorliegenden GesamtausbauProgramms zu verbessern oder neu zu erstellen.

-

Gemäss Projekt betragen die Baukosten : Mannschaftskaserne Theoriegebäude Mobiliar Anschlüsse, Umgebungsarbeiten, Verschiedenes Unvorhergesehenes

Objektkredit

Franken 4673000 2843000 772000 1024 000 828000 10140000

Für die Wartung der neuen Gebäude und Instandhaltung der Anlagen ist die Anstellung von 4 zusätzlichen Kasernenarbeitern erforderlich.

b. Bau einer Panzerstrasse in Kloten-Bülach (4,6 Millionen Franken) Die Panzertruppen des Feldarmeekorps 4 sind darauf angewiesen, in ihren Wiederholungskursen die bundeseigenen Übungsgelände auf den Waffenplätzen Frauenfeld, Kloten-Bülach und zum Teil auch St. Gallen/Breitfeld zu benützen.

Diese Plätze bilden zusammen mit den im Turnus benützten Schiessplätzen Hinterrhein, Elm/Wichlen und Wideralp jeweils den WK-Standort eines Panzer-Regiments. Auch wenn ab 1968 der Panzerübungsplatz Bure (Ajqje) in Betrieb genommen werden kann, werden die Panzerformationen des Feldarmeekorps 4 auf die Benützung der im Korpsraum gelegenen bundeseigenen Rollfelder angewiesen sein, da diese mit den betreffenden Schiessplätzen ein Ganzes bilden.

Auf dem Waffenplatz Kloten-Bülach stehen für Panzerübungen zwei bundeseigene Übungsplätze zur Verfügung ; der eine Platz befindet sich zwischen dem Areal der Kaserne Kloten und dem Flughafen und der andere Teil am Nordende der Blindlandepiste des Flughafens Kloten, südlich des Höhragenwaldes. Zwischen diesen beiden Geländeteilen konnte ein 100 m breiter und 2,5 km langer Verbindungsstreifen durch Landabtausch in den Besitz der Eidgenossenschaft gebracht werden.

Durch die beiden Übungsgebiete und den Verbindungsstreifen führt heute eine 3,5 m breite Schotterstrasse, die bei den Panzerübungen als eigentliche Verbindungs- und Zufahrtsstrasse zu den einzelnen Geländeteilen benützt wird.

Diese Strasse ist für die schweren Panzerfahrzeuge nicht geeignet und zeigte schon sehr bald bis zu 30 cm tiefe Fahrspuren und Schlaglöcher. Da eine solche interne Erschliessungs- und Verbindungsstrasse als Voraussetzung für eine zweckmässige und den Bedürfnissen der Ausbildung entsprechende Ausnützung des Geländes

877

bezeichnet werden muss, ist der Ersatz des ungenügenden Strässchens durch eine neue Panzerstrasse notwendig.

Das vorliegende Projekt sieht den Bau einer rund 6,5 km langen und 5,5 m breiten Panzerstrasse vom Kasernenareal Kloten durch das ganze bundeseigene Areal bis in das Gebiet des Höhragenwaldes vor. Als Oberflachenbelag ist Beton vorgesehen und auf der ganzen Länge der Strasse innerhalb des bundeseigenen Areals werden ein- oder beidseitig Rampen erstellt, um den Panzern zu ermöglichen, überall ohne Beschädigung des Strassenkörpers vom Gelände auf die Strasse zu gelangen und umgekehrt.

Die Kosten für diese Strasse wurden auf Grund der Erfahrungen mit einem imJahre 1965 erstellten Probestück errechnet. Siebetragenfür: Franken

- Strassenbauten - Ausweichstellen - Installationen - Verschiedenes (Bepflanzungen, Bauleitung) - Unvorhergesehenes Objektkredit

3580720 162000 220000 233000 404280 4600000

6. Um- und Ausbau der Kaserne Bernrain in Kreuzlingen

(1,9 Millionen Franken) Im Jahre 1945 wurde die Kaserne Bernrain in Kreuzlingen als Unterkunft der Festungswächter dieses Abschnittes gebaut. Später, nachdem die meisten Festungswächter sich verheiratet und andere Wohnungen bezogen hatten, konnte die Kaserne den Schulen und Kursen der Armee zur Verfügung gestellt werden. Seit mehr als 15 Jahren ist sie, neben den Verwaltungsgebäuden der Festungswachtkompagnie, im besonderen für die Kurse des Frauenhilfsdienstes reserviert.

Die jetzige Kapazität der Kaserne Bernrain weist 90 Plätze auf. Um eine rationelle Ausbildung, hauptsächlich der technischen Dienste (Übermittlungsdienst, Warndienst, Motorwagendienst usw.) zu gewährleisten, mussten in der Nähe des Hauptgebäudes Baracken aufgestellt werden. Andererseits ist ein Teil der Schlafräume (rund 30 Betten) im Dachstock untergebracht. Diese Räume sind unhy gienisch - sie haben nur 2 Toiletten und l Lavabo - und die erforderliche Sicherheit für die Evakuierung im Falle eines Brandes ist nicht gewährleistet.

Alle diese Nachteile stören einen guten Dienstverlauf und haben uns veranlasst, den Umbau dieses Gebäudes in Aussicht zu nehmen. Die Baracken sollen verschwinden und die Theoriesäle mit allen technischen Einrichtungen im Dachstock installiert werden. Zudem werden die Verwaltungsbüros der Festungswachtkompagnie anderswo untergebracht und diese Räume dem Schulkommando zur Verfügung gestellt. Die vorgesehenen Umbauten im Betrag von 1,9 Millionen Franken werden genügen, um 100 Personen unterzubringen und auszubilden.

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Einmal umgebaut, wird die Kaserne Bernrain ebenfalls für die Ausbildung in Schulen und Kursen der Armee (Zentralschulen, Stabskurse, Stabsübungen usw.), für welche Theorieräume notwendig sind, zur Verfügung stehen.

Da diese abgelegene Kaserne während Tag und Nacht durch die Verwaltung besetzt und überwacht werden muss, ist schliesslich die Erstellung einer Dienstwohnung vorgesehen.

Die Kosten betragen : - Frauenhilfsdienstkaserne - Kommandoposten einer Festungswachtkompagnie - Dienstwohnung

Franken l 105 000 490 000 , 155 000

gemäss Baukostenindex vom I.Oktober 1965

l 750 000

- Aufrechnungauf den Indexstand vom I.April 1966 - Mobiliar und Einrichtungen

l 800 000 100 000

Objektkredit

l 900 000 7. WafFenplatz Monte Ceneri

a. Sanierung und Ausbau (5,67 Millionen Franken) Die erstmalige Benützung des Gebietes des Monte Ceneri als Artilleriewaffenplatz geht auf das Jahr 1912 zurück. Während und unmittelbar nach dem 1. Weltkrieg wurden die ersten Waffenplatzbauten erstellt, die in einer weiteren Bauphase in den dreissiger Jahren ergänzt wurden. In den Jahren nach dem 2. Weltkrieg wurden einige neue, im Zusammenhang mit der Motorisierung notwendig gewordene Anlagen geschaffen.

Mit dem Anwachsen der Rekrutenbestände genügte die Unterkunftskapazität nicht mehr und es mussten schon vor 20 Jahren Notunterkünfte geschaffen werden. Diese Notunterkünfte mit ihren ungenügenden hygienischen Einrichtungen und den Erschwerungen des Dienstbetriebes und der Ausbildung werden heute noch belegt. Die Situation hat sich mit der Truppenordnung 1961 insofern noch verschlechtert, als durch die Erhöhung der Anzahl der auf diesem Waffenplatz auszubildenden Einheiten ein vermehrter Bedarf an Räumlichkeiten aller Art entstanden ist.

Mit der Entwicklung der Waffen, insbesondere mit der Einführung des Sturmgewehres, sind auch die Anlagen für die schulmässige Schiessausbildung ungenügend geworden. Zudem entspricht die heutige 300-Meter-Schiessanlage den Sicherheitsvorschriften nicht mehr und musste deshalb vom zuständigen Experten abgesprochen werden.

Für die elementare Fahrschule der Motorfahrer (je Rekrutenschule sind es deren rund 100) fehlt auf dem Monte Ceneri eine geeignete Möglichkeit, zumal

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diese Fahrerausbildung infolge des in den letzten Jahren gewaltig angewachsenen Zivilverkehrs immer mehr vom öffentlichen Strassennetz yerdrangt wird.

Die Zunahme des Zivilverkehrs hat auch zur Folge, dass es für die Truppe, sei sie zu FUSS oder motorisiert, ein gefährliches Unterfangen geworden ist, die Ceneri-Strasse zu überqueren, um auf den ändern Teil des bundeseigenen Waffenplatzareals zu gelangen. Bereits im Zuge der Verbreiterung der Ceneri-Strasse wurde deshalb im Bereich des Waffenplatzes eine Unterführung geplant.

Gemäss dem vorliegenden Projekt sollen die Kasernen I und II sowie das Gebäude «Stallone», welches im Dachstock eine Truppenunterkunft enthält, so saniert werden, dass darin unter zeitgemässen Bedingungen 4 Batterien untergebracht werden können. In allen 3 Gebäuden ist dabei die Schaffung neuer Toiletten- und Waschanlagen notwendig. Für die S.Einheit ist der Bau eines neuen Unterkunftsgebäudes mit 128 Betten und den notwendigen Nebenräumlichkeiten wie Büros, Magazine, Anlagen für den Innern Dienst vorgesehen. Die Kaserne III wird für die Verwendung als Lehr- und Magazingebäude eigerichtet. Zudem erfordern hier die Bodenverhältnisse eine Konsolidierung der Fundation.

Als Ersatz für die alten Schul-Schiessanlagen ist im gleichen Gebiet der Bau einer neuen modernen Schiessanlage mit einem zweigeschossigen Schützenhaus und Scheibenständen mit je 10 Scheiben auf Distanzen von 100 und 200 m und 24 Scheiben auf die Distanz von 300 m vorgesehen. Die Anlage ermöglicht einen gleichzeitigen Schiessbetrieb auf alle 3 Distanzen.

Auf bundeseigenem Gelände im Val Trodo ist eine rund 3 km lange, 4 m breite und mit einem Asphaltbelag versehene Fahrschulstrasse geplant. Die Linienführung, welche u. a. auch der Lage der Geschützstellungen und dem Schwierigkeitsgrad der Ausbildung Rechnung trägt, sieht 6 Fahrschulen vor.

Um die Verbindung zwischen dem eigentlichen Waffenplatz und dem Offizierskasino, der Kasernenverwaltung, dem Zeughaus und der Fahrschulstrasse im Val Trodo sicherzustellen, ohne dass die neu ausgebaute Kantonsstrasse überquert werden muss, sieht das Projekt den Bau einer Unterführung vor, welches das kreuzungsfreie Einmünden in die verschiedenen Teile des Waffenplatze und auf die Kantonsstrasse gewährleistet.

Für die witterungsunabhängige Ausbildung ist vorgesehen, einen
Platz teilweise mit einem rund 500 m2 grossen Schutzdach zu versehen. Es handelt sich dabei um eine auf 4 Stützen tragende Metallkonstruktion mit Wellblech-Eindeckung.

In der Soldatenstube ist die heutige Buffetanlage veraltet und baufällig. Vorgesehen ist der Einbau einer modernen, einen rationellen Betrieb gewährleistenden Anlage mit den entsprechenden Spezialapparaten, Kühlfächern, Kaffeemaschine, Geschirrabwaschmaschine usw.

Mit der Verwirklichung des vorliegenden Ausbauprojektes werden nicht nur die dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen, sondern auch die Voraussetzungen geschaffen, dass der Waffenplatz Montei Ceneri in der von den Rekrutenschulen und Unteroffiziersschulen nicht beanspruchten Zeit vermehrt durch andere Kurse ausgenützt werden kann.

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Die Baukosten betragen : Sanierung der Kasernen Neubau eines Unterkunftsgebäudes Schiessanlagen Fahrschulstrasse Unterführung verschiedene Bauten Mobiliar

Total Objektkredit (abgerundet)

Franken 1050600 1540400 1232000 801000 807000 115000 125000 5671000 5670000

Unterhalt, Überwachung und Betrieb der erweiterten Ausbildungsanlagen erfordern die Anstellung von einem zusätzlichen Waffenplatzarbeiter.

b. Landerwerb (1,6 Millionen Franken) Nachdem die Artillerie-Zielgebiete zum grossen Teil entweder vertraglich oder durch Kauf gesichert werden konnten, ist es angezeigt, die entsprechenden Stellungsräume ebenfalls sicherzustellen.

Ferner macht es die bauliche Entwicklung auf dem Monte Ceneri unumgänglich, rechtzeitig eine gewisse Arrondierung des Waffenplatzareals vorzunehmen. In letzter Zeit zeichnet sich die Möglichkeit ab, geeignetes Gelände zu vernünftigen Bedingungen zu kaufen. Um davon Gebrauch machen zu können, ist ein Objektkredit von 1,6 Millionen Franken erforderlich.

8. Ausbau des Schiessplatzes Breitfeld/St. Gallen

(2,06 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom l I.März 1964 bewilligten Sie einen Kredit von 6,07 Millionen Franken zur Sicherstellung von Übungsgelände für den Waffenplatz St. Gallen/Herisau u.a im Gebiet des Übungsplatzes Breitfeld. Wie wir in unserer Botschaft vom 13. September 1963 betreffend rnilitärische Bauten und Waffenplätze ausführten, war dieser Landerwerb bedingt durch den Bau der Nationalstrasse N l, für die gewisse Teile des Übungsgeländes bereits abgegeben werden mussten, und durch die allgemeine zivile Bautätigkeit in diesem Gebiet.

Von der Nationalstrasse direkt berührt wird derjenige Teil des Übungsplatzes, der die Schiessanlagen umfasst. Da für eine Verlegung dieser Anlage in einen ändern Geländeteil die Voraussetzungen fehlen, ist eine Neudisposition dieser Anlagen am bisherigen Standort notwendig. Damit verbunden werden muss auch eine seit Jahren fällige allgemeine Sanierung der bestehenden Anlagen und der Bau neuer, der modernen Infanterie-Ausbildung entsprechenden Einrichtungen.

Das Projekt sieht vor, die Anlagen und Einrichtungen für das schulmässige Schiessen undf ür die Gefechtsausbildung so zu plazieren, dass eine möglichst rationelle Ausnützung gewährleistet wird. Zum Ausbau der Schiess- und Aus-

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bildungsanlagen hinzu kommt der Bau eines WC- und Magazingebäudes, die Errichtung von Blenden und Schutzdämmen zur Gewährleistung der Sicherheit der übrigen Schiessplatzbenützer, der Bau interner Verbindungsstrassen und die Entwässerung des Schiessplatzareals. Für einzelne bauliche Massnahmen auf diesem Schiessplatz wurden im Rahmen früherer Jahresbudgets bereits Objektkredite von rund 190000 Franken bewilligt. Mit der Zustimmung zum vorliegenden Projekt werden diese Kredite hinfällig, da die Ausführung der betreffenden Arbeiten mit Rücksicht auf die sich abzeichnende Notwendigkeit einer Gesamtsanierung zurückgestellt wurde.

-

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen : Franken Neu- und Ausbau von Anlagen für das schulmässige Schiessen.... 391500 Anlagen für gefechtsmässiges Schiessen 304200 Panzerabwehrschiessanlage 126900 Sicherheitsmassnahmen und Signaleinrichtungen 135300 Hochbauten (WC-Anlagen und Magazine) 32 800 Verbindungs- und Erschliessungsstrassen 531500 Entwässerung 129 500 Verschiedenes 408300

Objektkredit

2060000

9. Waffenplatz Thun a. Bau einer Panzerpiste (9,1 Millionen Franken) Bereits in früheren Botschaften haben wir darauf hingewiesen, dass der Aus bau des Waffenplatzes Thun für die Bedürfnisse der Panzertruppe weitere Mittel erfordern werde. Nachdem eine Panzer-Rundpiste auf der Allmend erstellt ist und sich die Renovation der Hauptkaserne und der Stallgebäude auf dem Waffenplatz in der Endphase befindet, ist als nächste Etappe die Erschliessung des Übungsgeländes und die Schaffung weiterer Fahrpisten für die Panzer notwendig.

Die mit der Vermehrung der Panzerfahrzeuge notwendig gewordene weitergehende Beanspruchung des bundeseigenen Übungsgeländes hat in der letzten Zeit Anlass zu Meinungsverschiedenheiten gegeben. Wesentliche Gründe hiefür waren, neben der erwähnten zusätzlichen Inanspruchnahme von bundeseigenem Gelände, u. a. auch die Befürchtungen der Bevölkerung inbezug auf den durch den vermehrten Panzereinsatz entstehenden Lärm, Staub und allgemeine Versteppung des Geländes sowie auf die vermehrte und den Zivilverkehr gefährdende Beanspruchung des öffentlichen Strassennetzes für die Fahrschule mit Raupen- und Pneufahrzeugen.

882 Der militärische Fahrzeugverkehr auf dem Waffenplatz Thun hat tatsächlich einen Umfang angenommen, der nach zusätzlichen Möglichkeiten für die Ausbildung der Fahrer verlangt, ohne dass dadurch öffentliche Strassen vermehrt in Anspruch genommen werden müssen. Ferner muss für die Panzer die Möglichkeit geschaffen werden, auf einer geeigneten Piste in die verschiedenen Geländeteile zu gelangen, da der Boden viel zu stark in Mitleidenschaft gezogen würde, wenn Hin- und Rückfahrten als Geländefahrten erfolgen würden.

Zur Erschliessung der für Panzer festgelegten Übungszone unter bestmöglicher Erhaltung der Vegetation und gleichzeitig als interne Verbindungs- und Fahrschulstrasse sieht das vorliegende Projekt den Bau einer Panzerpiste vor.

Sie beginnt bei der Zufahrt von der bestehenden Panzerpiste östlich des Blockhauses, führt über das Blockhaus beim Hofgut Mühlematt vorbei bis vor den Uebeschisee, durchquert nordöstlich des Sees das Übungsgelände, um auf der ändern Seite über Stäghalten-Auwald-Zelgli den Ausgangspunkt wieder zu erreichen.

Die Piste weist eine Breite von 5,2 m und eine totale Länge von 7985 m auf; mit Ausnahme der speziellen Schotterpisten ist als Strassenbelag Beton vorgesehen. Ein Teilstück der Piste durchquert Privatboden; der erforderliche K redit für den Kauf dieses Bodens ist im Kreditbegehren für den Landerwerb auf dem Waffenplatz Thun gemäss Buchstabe c hiernach enthalten. In den Baukosten von 9,1 Millionen Franken sind auch drei Panzergrobreinigungsanlagen inbegriffen.

Die Baukosten, in denen auch drei Panzergrobreinigungsanlagen inbegriffen sind, betragen : Franken

-

Erdarbeiten und Fundationen 3592500 Entwässerungen 279300 Fahrbahndecke 2159800 Kunstbauten 862800 Grobreinigungsanlagen 520000 Unvorhergesehenes und Verschiedenes (Anpassungen, Honorare, Untersuchungen) 1685600

Objektkredit

9100000 b. Abwasseranschlüsse an die ÄRA Thun (3,3 Millionen Franken)

Auf Grund der Botschaft vom 29. Juni 1956 betreffend die Sanierung der Abwasserverhältnisse auf dem Waffenplatz Thun (BB11956,1,1316) sind in den vergangenen Jahren im Rahmen des bewilligten Kredites von 700000 Franken die bestehenden Kanalisationen der Eidgenössischen Militäranstalten auf dem Platz Thun (EMT) ausgebaut und auf den Stand der heutigen technischen^und gesetzlichen Anforderungen gebracht worden. Planung und Ausführung dieser Arbeiten wurden dabei von Anfang an auf die spätere Einleitung der gesamten Abwasser der EMT in eine damals schon im Studium gestandene regionale Ab-

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wasserreinigungsanlage (ARA) ausgerichtet. Nach langwierigen Vorarbeiten wurde am 4. September 1962 der ÄRA-Verband Thun, welcher 15 Gemeinden umfasst, gegründet. Die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an diesem Gemeinschaftswerk ist auf den I.Januar 1963 vertraglich geregelt worden. Danach ist der Bund ermächtigt, die Abwasser der EMT in die ÄRA-Verbandsanlagen abzuleiten. Der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis ist diese Ableitungsmöglichkeit unter Benützung dazwischenliegender Gemeindekanalisationen grundsätzlich ebenfalls gewährleistet. Die Projektstudien für die komplizierte Zuführung der Abwasser dieser Fabrik sind aber noch nicht abgeschlossen.

Das vorliegende Projekt sieht vor, sämtliche Abwasser der EMT unter Berücksichtigung der früher erstellten Leitungen zu sammeln und dem verbandseigenen ARA-Hauptkanal zuzuleiten. Es bedingt dies auf der linken Aareseite den Einbau von je einem Schmutzwasserkanal süd- und westwärts in die bundeseigene Uttigenstrasse und von je zwei Schmutz- und Regenwasserkanälen im Bereiche der Feuerwerkerstrasse im Lerchenfeld. Die mit diesen Kanälen gesammelten Abwasser werden an zwei Stellen, nämlich bei der Regiebrücke (Verbandsanlage) und unterhalb des Munitionsdepots Thun (Bundesanlage) auf die rechte Aareseite in den ARA-Hauptkanal geleitet. Dieser letztere Zuleitungskanal über die Aare soll im Zusammenhang mit dem projektierten Bau einer bundeseigenen Aarebrücke erstellt werden, welcher Gegenstand einer späteren separaten Botschaft bilden wird. Schliesslich wird rechts der Aare auch das Schwäbis-Areal an den ARA-Hauptkanal angeschlossen. Für den Bau dieser Sammelleitungen ist ein Objektskredit von 3,3 Millionen Franken erforderlich.

Mit dem Bau der ÄRA auf Boden der Gemeinde Uetendorf ist im Sommer 1966 begonnen worden. Der mechanische Reinigungsteil wird 1969 in Betrieb genommen werden können, der biologische Teil und damit die vollständige Reinigungsanlage ab 1971. Es ist daher wichtig, dass mit den Arbeiten für die bundeseigenen Schmutzwasserkanäle rechtzeitig begonnen werden kann, damit unsere Abwasser bei Betriebsaufnahme der ÄRA nicht mehr ungereinigt in die Aare fliessen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen : - Baukosten - Honorare - Unvorhergesehenes

Franken 2800000 240300 259700

Objektkredit

3300000

c. Landerwerb im Zusammenhang mit der Gesamtplanung Thun (4 Millionen Franken) In der Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken wurde auf die Notwendigkeit der Sanierung der misslichen Platzverhältnisse bezüglich der militärischen Industriebetriebe, der Truppenaus-

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bildung und der verschiedenen Verwaltungszweige des Bundes auf dem Waffenplatz Thun hingewiesen und die Schaffung einer Landreserve im Rahmen einer Gesamtplanung begründet. Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel wurde in die genannte Botschaft ein Betrag von 6 Millionen Franken eingestellt.

Damit konnten im Norden und Westen des Waffenplatzes bedeutende und für das Weiterbestehen des Waffenplatzes wichtige Landkäufe getätigt werden.

Schon damals haben wir auf den bevorstehenden folgenschweren Eingriff in das Areal des Bundes durch den Bau der Nationalstrasse 6 hingewiesen. Heute, da die Linienführung festgelegt ist, gilt es, in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton die sich daraus ergebenden Landerwerbsmöglichkeiten zur Arrondierung des Waffenplatzes auszunützen. Mit den beantragten 4 Millionen Franken hoffen wir, mit Ausnahme eines Sonderfalles, die Landerwerbsaktion auf dem Waffenplatz Thun abschliessen zu können.

Bei dieser Gelegenheit muss einmal mehr auf die zentrale Bedeutung des Waffenplatzes Thun hingewiesen werden, auf welchem allein rund 10 Prozent aller Rekruten ausgebildet werden. Alle Liegenschaftskäufe im Räume Thun folgen gestützt auf die Studien der mit der Gesamtplanung auf diesem Waffenplatz beauftragten Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung, 10. Landerwerb für den neuen Luftschutzwaffenplatz in Wangen an der Aare (5,44 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 29. September 1965 über Landerwerb zu militärischen Zwecken bewilligten Sie einen Kredit von 3 Millionen Franken zur Sicherstellung eines Teils des notwendigen Geländes für das künftige Luftschutz- und Zivilschutzzentrum. In der betreffenden Botschaft vom 14.Dezember 1964 hatten wir erwähnt, dass für den Erwerb des restlichen Geländes bis zum vorgesehenen Perimeter später weitere Mittel anbegehrt werden müssten, deren Hohe davon abhängt, in welchem Umfang überhaupt noch Land erhältlich sei.

In der Zwischenzeit hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement entschieden, dass das Zivilschutzzentrum nicht in Wangen an der Aare errichtet werden soll. Dieser Entscheid hatte intern lediglich einen Einfluss auf das Raumprogramm, nicht aber auf den Umfang des notwendigen Geländes, das von Anfang an für die Bedürfnisse des Luftschutzwaffenplatzes berechnet wurde.

Mit den im Jahre 1965
bewilligten 3 Millionen Franken konnte die erste Etappe des Landerwerbes verwirklicht und das gesteckte Ziel erreicht werden.

Für die Verwirklichung der zweiten und letzten Etappe, welche den Kauf des Schiessgeländes, des Bodens längs des Kanals für die Ausbildung am Wasser, der Standorte für Bauten und Anlagen und gewisser Pufferzonen umfasst, wird ein Objektkredit von insgesamt 5,44 Millionen Franken benötigt. Von diesem Betrag wurden durch Bundesratsbeschluss vom 13. Mai 1966 bereits 2 Millionen Franken für die dringendsten Landkäufe, deren sofortiger Abschluss in unserem

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Interesse lag, bewilligt und inzwischen auch verausgabt. Ihre Finanzdelegation hat am l. Juni 1966 diesem Vorgehen zugestimmt.

Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass diese Landkäufe im Räume von Wangen an der Aare Voraussetzung sind für die Schaffung des neuen Luftschutzwaffenplatzes und damit für die Verlegung der Luftschutzschulen aus der gegenwärtigen, in verschiedener Hinsicht ungenügenden Kaserne «La Planche» in Freiburg.

Die Mittel für den Bau der Kasernen und Ausbildungsanlagen in Wangen an der Aare werden in einer nächsten Botschaft anbegehrt werden.

11. Bau von Truppenunterkünften auf dem Schiessplatz Gantrisch-Gurnigel

(7,67 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 20.Dezember 1957 (BB11957, H, 1247) bewilligten Sie unter anderem einen Kredit von 3,95 Millionen Franken für den Erwerb einer Alpbesitzung im Gantrischgebiet. In der entsprechenden Botschaft vom 25. Oktober 1957 (BB11957, II, 797) ist bereits erwähnt, dass die Unterkünfte für die Truppe der Erweiterung und Verbesserung bedürfen. Das Gantrischgebiet ist heute ein nicht mehr wegzudenkendes Ausbildungs- und Schiessgelände sowohl für die Panzertruppen als auch für die Infanterie und die Artillerie. Für den Waffenplatz Thun bildet es eine notwendige Ergänzung, da gewisse Schiessen der in Thun stationierten Truppen nur im Gantrischgebiet durchgeführt werden können. Begrenzt wird die militärische Benützung des Gebietes durch die Schneeverhältnisse, durch die in einer Sperrzeit vom 15. Juni bis 10. September zum Ausdruck kommenden Interessen der Alpwirtschaft und durch verschiedene weitere Einschränkungen, die im Hinblick auf die Eigenschaft des Gantrischgebietes als Touristen-, Ski- und Erholungsgebiet zugestanden wurden.

In den vorhandenen Truppenunterkünften können heute 400 Mann untergebracht werden, nämlich 180 Mann im Hotel Gurnigel, am Standort des früheren Gurnigelbades, und 220 Mann in Baracken beim Hotel Schwefelbergbad.

Die übrigen Truppen eines Bataillons oder einer Rekrutenschule müssen entweder in den bestehenden Alphütten primitivste Unterkunft beziehen oder, je nach den klimatischen Verhältnissen, Unterkünfte in den Ortschaften der weiteren Umgebung suchen.

Die Schaffung neuer Unterkunftsmöglichkeiten für zwei Einheiten im Bereich der Schiessplätze entspricht deshalb einem ausgesprochenen militärischen Bedürfnis und trägt dazu bei. dass der Schiessplatz in der zur Verfügung stehenden Zeit besser ausgenützt werden kann.

Das Projekt sieht vor, eine Truppenunterkunft für rund 160 Mann am Standort des heutigen Restaurants Berghaus Gurnigel zu erstellen. Da das Berghaus veraltet und in bezug auf Einrichtungen den Anforderungen vor allem während der Touristen- und Skisaison nicht mehr gewachsen ist, soll als Ersatz dafür Bundesblatt. 118-Jahrgang. Bd. II.

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nebst dem Truppenlager ein einfacher Gastwirtschaftsbetrieb für die Bedürfnisse des zivilen Tourismus eingerichtet werden. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen werden dabei so angeordnet, dass sie durch die Truppe und den Pächter des Gastwirtschaftsbetriebes gemeinsam benützt werden können.

Die Unterkunft besteht aus 6 Einzel- und Doppelzimmern und 5 Räumen für je 30 Mann, ausgerüstet mit doppelst öckigen Betten. Die Einrichtungen dieser Unterkünfte und insbesondere die Toiletten-Anlagen tragen dabei der Tatsache Rechnung, dass das Lager auch durch zivile Schulen und Kurse und durch Vereine belegt werden kann.

Zu der eigentlichen Unterkunft hinzu kommen eine gemeinsame Küche, ein Essraum, eine Gaststube, eine Wohnung für das Geranien-Ehepaar sowie Angestelltenzimmer, Krankenzimmer für die Truppe, ein Büro, ein Wachtlokal, Magazine und verschiedene andere Hilfsräumlichkeiten.

Es liegt zweifellos im Interesse der Eidgenossenschaft als Grundeigentümerin und Benutzerin des Schiessplatzes und auch in demjenigen der betreffenden Gemeinde und der Öffentlichkeit, wenn hier eine neue Unterkunft für Truppe und zivile Bedürfnisse geschaffen wird. Damit kann auch vermieden werden, dass von ziviler Seite in diesem Gebiet eine solche Einrichtung gebaut wird, deren Belegung während der Schiesszeiten nur neue Reibungsflächen schaffen würde, wobei der Eidgenossenschaft als Hauptinteressentin jegliche Lenkung der Belegungen verunmöglicht würde.

Die zweite Truppenunterkunft im Gantrischgebiet für rund 200 Mann ist zusammen mit dem Neubau der Unteren Gantrischhütte vorgesehen. Die Bedürfnisse der Truppe und diejenigen der Alpbewirtschaftung werden dabei unter einem Dach vereinigt. In der grundrisslichen Gestaltung wurde sowohl ein rationeller Dienst- als auch ein zweckmässiger Alpwirtschaftsbetrieb berücksichtigt.

Ferner werden auch die Belange des Natur- und Heimatschutzes und die örtliche Bauweise berücksichtigt.

Während der vertraglichen Sperrzeit im Sommer werden die Räumlichkeiten für die Alpwirtschaft zur Verfügung gestellt, währenddem sie im Winter, sofern sie nicht militärisch belegt sind, an zivile Organisationen vermietet werden können.

Die Unterkunft besteht aus 3 Zimmern mit Betten und 2 Lagern mit insgesamt 190 Schlafplätzen auf Pritschen. Die Truppenküche wird als Wohnküche erstellt und anstelle
separater Essräume werden entsprechende Plätze in den Unterkünften vorgesehen. Zur alleinigen Benützung durch die Hirtenfamilie sind ein Wohn-Esszimmer und zwei Schlafzimmer vorgesehen.

Toiletten- und Waschanlagen sind in einfachster, aber hygienisch einwandfreier Ausführung vorgesehen. Die Stallungen für 80 Kühe und Rinder und 2 Pferde werden von der Truppe auch als Magazine verwendet.

Mit dieser Lösung kann der Bund seine Verpflichtungen zur Sicherstellung der Alpbewirtschaftung im Gantrischgebiet in geeigneter und wirtschaftlich vorteilhafter Form erfüllen.

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Die Kosten betragen:

FraÄen

Fianken

Berghaus - Gebäudekosten - zusätzliche Baukosten - Mobiliar - Unvorhergesehenes

3 145 000 429 000 220 000 176 000

3 970 000

Untere Gantrischhütte - Gebäudekosten - Schuppen für Holz und Heu - zusätzliche Kosten - Mobiliar - Unvorhergesehenes

2 300 000 40 000 190 000 130 000 130 000

2 790 000

640 000 270 000

910 000

Wasserversorgung - Berghaus - Untere Gantrischhütte Objektkredit

7 670 000

Für die Wartung und Instandhaltung beider Gebäude ist die Anstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft erforderlich.

12. Schiessplatz Gehren bei Aarau a. Sanierung der Tankbahn (2,1 Millionen Franken) Der Schiessplatz Gehren bei Aarau mit der Tankbahn stellt nicht nur für die Schulen des Waffenplatzes Aarau, sondern auch für die WK-Truppen des Feldarmeekorps 2 eine wichtige Ausbildungsanlage dar. Mit der Truppenordnung 1961 hat der Platz eine neue Bedeutung als Schiessplatz für die Panzertruppen der Mechanisierten Division 4 auf bewegliche Ziele erhalten.

Die technische Installation ist heute veraltet und vermag den Anforderungen in bezug auf Geschwindigkeit der Ziele und auch auf Sicherheit nicht mehr zu genügen. Da die Truppe auch in Zukunft auf diese Anlage, welche die einzige in dieser Landesgegend ist, angewiesen sein wird, drängt sich ein Ausbau auf.

Das vorliegende Projekt sieht eine neue Anlage der eigentlichen Tankbahn mit 6 Fahrzeugen mit eigenem Elektromotor vor. Ferner ist ein Betriebsgebäude geplant, welches die elektrischen Einrichtungen, die Steueranlage, Werkstätten und Magazine enthält. Für das Schiessen aus den verschiedenen Distanzen sind zwischen 30 und 1000 m 6 Schiesspodeste vorgesehen. Um die Anlage und das Betriebsgebäude an das bestehende Strassennetz anzuschliessen, ist im Rahmen dieses Projektes auch der Bau einer internen Verbindungsstrasse von 200 m Länge und 4 m Breite notwendig.

Die Kosten betragen :

Franken

- für den baulichen Teil - für den mechanischen Teil

1535000 560000

Total Objektkredit (aufgerundet)

2095000 ,. 2100000

b. Ausbau der Zufahrtsstrasse (0,69 Millionen Franken) Art und Umfang der Benützung der Tankbahn Gehren erfordern einen Ausbau der Zufahrtsstrasse Erlinsbach-Schiessplatz Gehren.

Am 23. Februar und 25.März 1965 ist mit der Gemeinde Erlinsbach eine Vereinbarung für diesen Ausbau abgeschlossen worden. Die Gemeinde leistet daran einen Beitrag von 80 000 Franken, der Kanton Aargau einen solchen von 250 000 Franken. Der Restbetrag von aufgerundet 690 000 Franken muss von der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Hauptbenützerin der Strasse getragen werden.

13. Landerwerb für den Schiessplatz Glaubenberg (2,5 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 29. September 1965 über Landerwerb zu militärischen Zwecken bewilligten Sie auf Grund der Botschaft vom 14. Dezember 1964 für den Erwerb von Schiessgelände auf dem Glaubenberg einen Kredit von 4,1 Millionen Franken. Mit diesem Kredit konnte eine erste Etappe des Landerwerbes verwirklicht werden. Das betreffende Gelände steht der Truppe bereits zur Verfügung.

Beim Schiessplatz Glaubenberg handelt es sich um einen der in der Gesamtplanung vorgesehenen grösseren Schiessplätze für Übungen bis zum Verband des Bataillons oder der Abteilung. Der Platz weist den Vorteil auf, dass er in bezug auf ein grosses militärisches Einzugsgebiet sehr günstig gelegen und gut zugänglich ist, bereits bundeseigene Unterkunft für l Bataillon aufweist und andererseits nicht in einem ausgesprochenen Touristengebiet liegt.

Zur Erweiterung des bundeseigenen Geländes bis zum vorgesehenen Perimeter sind noch weitere Landkäufe zu tätigen. Die Verhandlungen mit den betreffenden Grundbesitzern sind so weit gediehen, dass mit der vorliegenden Botschaft der notwendige Objektkredit von 2,5 Millionen Franken für diese weiteren Landkäufe anbegehrt werden kann. Damit kann der Schiessplatz im ursprünglich vorgesehenen Umfang verwirklicht werden; es ist aber nicht ausgeschlossen, dass dem Eidgenössischen Militärdepartement später Liegenschaften angeboten werden, bei denen von Fall zu Fall auf Grund der militärischen Eignung zu entscheiden ist, ob sich ein Kauf rechtfertigt oder nicht.

889 14. Schiessplatz Petit Hongrin

a. Landerwerb (12 Millionen Franken) Mit Bundesbeschlüssen vom l I.März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze und vom 29. September 1965 über Landerwerb zu militärischen Zwecken bewilligten Sie einen Kredit von insgesamt 23,21 Millionen Franken für die Schaffung eines Schiessplatzes im Gebiet des Petit Hongrin. In unserer Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken haben wir darauf hingewiesen, dass für den Erwerb restlichen Geländes bis zum vorgesehenen Schiessplatzperimeter weitere Mittel in der Grössenordnung von rund 12 Millionen Franken notwendig seien, welche in einer späteren Botschaft zusammen mit dem Kredit für den Ausbau einer Zufahrtsstrasse und für die Schaffung von Unterkünften angefordert werden müssen.

Die Vorarbeiten sind nun so weit gediehen, dass wir Ihnen die Kreditbegehren für den restlichen Landerwerb, die notwendige Zufahrtsstrasse und einen Teil der Truppenunterkünfte unterbreiten können. Wir möchten dabei in Erinnerung rufen, dass es sich beim Schiessplatz Petit Hongrin um den grössten bundeseigenen Schiessplatz handelt, der, wenn einmal voll betriebsbereit, wesentlich dazu beitragen wird, die Ausbildungsmöglichkeiten, vorab unserer Panzertruppen, zu verbessern. Es ist hier gelungen, eines der wenigen Gebiete in dieser Höhenlage, welches nicht bereits durch andere Interessen beansprucht ist, für die Ausbildung der Armee zu sichern.

Die Verhandlungen für den Kauf des restlichen Geländes bis zum vorgesehenen Schiessplatzperimeter sind, von einigen Ausnahmen abgesehen, so weit gediehen, dass der notwendige Objektkredit auf 12 Millionen Franken festgelegt werden kann. Nach Abschluss dieser letzten Etappe des Landerwerbes wird der Schiessplatz eine Fläche von rund 3000 Hektaren aufweisen.

b. Bau einer Zufahrtsstrasse (24,92 Millionen Franken) Ein Teil des Schiessgeländes ist für Pneufahrzeuge und Leichte Panzer von Süden her über Aigle-Corbeyrier zuganglich. Mittlere Panzer können das Gelände heute nicht erreichen. Die Schaffung einer entsprechenden Zufahrt ist die wichtigste Voraussetzung, um das ausgedehnte Schiess- und Übungsgebiet wie vorgesehen verwenden zu können.

Der Ausbau der bestehenden Strasse über Corbeyrier zur Hauptzufahrt zum Schiessplatz erwies sich als unzweckmässig, da diese Strasse nur den südwestlichen Teil des
Schiessplatzes erschliesst und eine interne Erschliessungsstrasse von mehreren Kilometern Länge zusätzlich erstellt werden müsste, um in die übrigen Teile des Schiessgeländes zu gelangen. Ferner würde der Ausbau dieser Strasse für die Benützung mit schweren Raupenfahrzeugen angesichts der schwierigen Bodenverhältnisse grossen technischen Schwierigkeiten mit entsprechenden Baukosten begegnen.

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Das vorliegende Projekt sieht deshalb eine neue Erschliessungsstrasse von Nordosten her vor. Diese Strasse zweigt in La Lécherette vom Col des Mosses ab, führt schon nach rund l km in das bundeseigene Gelände und durchquert dieses auf einer Distanz von rund 11,5 km bis zur Wasserscheide, wo die Verbindung mit der bestehenden Strasse aus Richtung Corbeyrier, welche für den Geländeteil bis zur südwestlichen Grenze des Schiessplatzes zugleich die interne Erschliessungsstrasse darstellt, hergestellt wird.

Die neu zu bauende Strasse ist deshalb Zufahrt und interne Erschliessungsstrasse gleichzeitig. Ihre Linienführung wurde unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten so gewählt, dass die Verwendung des Geländes als Schiessplatz nicht beeinträchtigt wird und dass von ihr aus möglichst viele Geländeteile mit wenig Aufwand für die militärische Benützung erschlossen werden können. Diese Anschlüsse werden im Laufe der Zeit entweder durch die Truppe selbst oder im Rahmen einiger Jahresbudgets erstellt.

Die Strasse weist folgende technische Daten auf: - Länge der Strasse : 12660m - Strassenbreite : 5,20 m mit 8 Ausweichstellen von 20 und 5 m Länge - Belag: Beton Der Bau dieser Strasse wird rund 4 Jahre in Anspruch nehmen, da in dieser Höhenlage die Bausaison verhältnismässig kurz ist. Bis dahin kann der Platz wie bisher von Süden her auf der bestehenden Strasse erreicht und benützt werden, ohne dass Bauarbeiten und Schiessbetrieb einander behindern.

Die Baukosten von 24,92 Millionen Franken oder 1,968 Millionen Franken je Kilometer ergaben sich aus den zahlreichen, durch Geländeformen und Bodenbeschaffenheit bedingten Kunstbauten und die grosse Belastung bis zu 100 Tonnen, die Strassenkörper und Belag auszuhalten haben. Sie variieren zwischen 1,23 Millionen Franken für die einfachsten Strecken und 2,88 Millionen Franken je Kilometer für die schwierigen Geländeteile mit grossen Kunstbauten.

15. Einrichtung von Truppenunterkünften auf den Schiessplätzen Petit Hongrin und Wichlen (5 Millionen Franken) Die in den letzten Jahren durch die Eidgenossenschaft erworbenen Schiessgebiete Petit Hongrin und Wichlenalp stehen heute der Truppe zur Verfügung.

Allerdings sind der Belegung und damit der militärischen Ausnützung dieser Plätze u. a. deshalb Grenzen gesetzt, weil keine geeigneten Truppenunterkünfte
vorhanden sind.

Auf dem Schiessplatz Petit Hongrin sind heute nur Unterkunftsmöglichkeiten in bestehenden Alphütten, welche den minimalsten Anforderungen in bezug auf Einrichtungen und Hygiene aber nicht genügen, vorhanden. Die Truppe ist

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deshalb gezwungen, die ohnehin stark belegten Ortschaften im untern Rhonetal zu belegen und die Umtriebe eines langen Anmarschweges zum Schiessplatz i,n Kauf zu nehmen.

Auch im Bereich des Schiessplatzes Wichlen sind die Unterkunftsverhältnisse ausserordentlich prekär, indem die Gemeinden des Sernftales nicht in der Lage sind, die der Aufnahmefähigkeit des Schiessplatzes entsprechenden Truppen unterzubringen.

Ursprünglich war vorgesehen, Ihnen mit dieser Botschaft auch die Kreditbegehren für die Schaffung von je einem Truppenlager für l Bataillon/Abteilung auf diesen beiden Schiessplätzen zu unterbreiten. Die Vorprojekte samt Kostenschätzungen entsprachen indessen nicht den Vorstellungen, die man sich von einfachen Schiessplatzunterkünften gemacht hatte, sodass es angezeigt war, diese Vorhaben noch einmal gründlich zu überprüfen.

Um aber der Truppe andererseits möglichst bald eine rationellere Ausnützung des bundeseigenen Schiessgeländes zu ermöglichen, ist es notwendig, auf diesen Plätzen Sofortmassnahmen zu treffen.

Auf dem Schiessplatz Petit Hongrin kann durch den Ausbau bestehender Alphütten und allenfalls durch den Bau einer neuen Alphütte Unterkunft für l Bataillon geschaffen und damit den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprochen werden. In einer späteren Phase, das heisst wenn die einzelnen Teile des Schiessplatzes auch für Mechanisierte Truppen voll erschlossen sind, wird der Bau einer weiteren Bataillonsunterkunft notwendig werden.

Auf der Wichlenalp ist auf bundeseigenem Gelandeter Bau einer Alphütte, welche 2 Einheiteij aufnehmen kann, vorgesehen. In einem späteren Zeitpunkt wird die Ergänzung der Unterkünfte für die Aufnahme eines Bataillons notwendig sein.

Für die Verwirklichung dieser Projekte auf beiden Schiessplätzen ist ein Objektkredit von 5 Millionen Franken erforderlich. Die damit mögliche Sofortlösung wird später im angedeuteten Sinne ergänzt wenden müssen, wofür die Kredite zu gegebener Zeit anbegehrt werden sollen.

Die personellen Auswirkungen bestehen darin, dass für die Betreuung dieser Unterkünfte und weiterer Gebäude auf dem Schiessplatz Wichlen l Arbeitskraft und auf demjenigen von Petit Hongrin deren 2 notwendig sind.

III. Länderwertungen Mit der Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken begründeten wir u. a. globale
Landerwerbskredite mit der Notwendigkeit, möglichst rasch handeln zu können und günstige Gelegenheiten zur Sicherstellung von Gelände zu militärischen Zwecken, sei es als Standort für Bauten oder als Schiess-und Übungsplätze, auszunützen. Mit den mitBundesbeschluss über Landerwerb zu militärischen Zwecken vom 29. September 1965 bewilligten Sammelkrediten für Landerwerbsgeschäfte konnten wertvolle Land-

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kaufe getätigt werden. Sie werden über den Stand und die Verwendung dieser Kredite jeweils im Zusammenhang mit der Staatsrechnung orientiert.

Es erweist sich heute als notwendig, für solche vordringlichen Landerwerbsgeschäfte Sammelkredite anzufordern. Einer dieser Sammelkredite ist bestimmt für hängige Landerwerbsgeschäfte, deren Kostenelemente bereits abgeschätzt werden können, währenddem der andere Sammelkredit zur Finanzierung heute noch nicht voraussehbarer, dringender Landkäufe, bei denen in Ausnützung günstiger Gelegenheiten sofort gehandelt werden muss, dienen soll. In Analogie zu den entsprechenden Sammelkrediten der Botschaft vom 14. Dezember 1964 betreffend Landerwerb zu militärischen Zwecken würden auch hier die einzelnen Kredittranchen vom Bundesrat freigegeben.

1. Kredit für hängige Landerwerbsgeschäfte

(8,46 Millionen Franken) Es handelt sich hier um einen Kredit für solche Landerwerbungen, die bereits in Aussicht stehen und die zurzeit Gegenstand von Verhandlungen bilden, ohne dass aber die genaueren Kosten heute schon endgültig feststehen.

a. Militärflugplatz Sitten (0,3 Millionen Franken) Die auf der Nordseite des Flugplatzes Sitten vorgesehene Nationalstrasse 12 führt auch über bundeseigenes Gelände und hat, neben der Umgruppierung verschiedener militärischer Anlagen, einen entsprechenden Landverlust für den Bund zur Folge. Der gleichzeitige Zerschnitt privater Grundstücke macht die Durchführung einer Güterzusammenlegung notwendig.

Die Landabtretung für die Nationalstrasse einerseits und die Erschwerung des Landerwerbes nach durchgeführter Güterzusammenlegung andererseits lassen es als zweckmässig erscheinen, durch den vorgängigen Zukauf weiteren Bodens eine günstige Ausgangslage zu schaffen. Das zusätzlich zu erwerbende Land wird, zusammen mit dem vorhandenen Grundbesitz des Bundes, dazu dienen, eine den militärischen Bedürfnissen auf weitere Sicht entsprechende Neuzuteilung zu verwirklichen. Die hiefür notwendigen Mittel belaufen sich auf 300000 Franken.

b. Militärflugplatz Kägiswil (0,3 Millionen Franken) Der Militärflugplatz in Kägiswil befindet sich nur zum Teil im Eigentum des Bundes. Für das übrige Flugplatzgebiet bestehen zeitlich befristete Benützungsverträge, deren Erneuerung teilweise auf immer grössere Schwierigkeiten stösst.

Es liegt deshalb in unserem Interesse, wenn jede Möglichkeit, weitere Teile dieses Geländes zu vernünftigen Bedingungen in den Besitz des Bundes zu bringen, benützt wird. Um eine sich gegenwärtig bietende Gelegenheit ausnützen zu können, ist ein Kreditbedarf von voraussichtlich 300 000 Franken notwendig.

893 c. Verschiedene Militärflugplätze (0,5 Millionen Franken) Auf verschiedenen Militärflugplätzen drängen sich Landerwerbe sowie Errichtung von Bauverboten, Pflanz- und Bewirtschaftungsbeschrànkungen und anderer Servitute auf, um die Ein- und Ausflugszonen freizuhalten. Der Kreditbedarf liegt in der Grössenordnung von 500 000 Franken.

d. Sanitätsdienstliche Anlagen der Armee (0,11 Millionen Franken) In einer unterirdischen Anlage der Abteilung für Sanität muss die Ventilationsanlage verbessert werden. In diesem Zusammenhang drängt sich der Erwerb einer darüberliegenden Parzelle auf, damit die notwendigen baulichen Veränderungen auf bundeseigenem Grund und Boden vorgenommen werden können.

Für den Erwerb dieses Grundstückes sind voraussichtlich 110000 Franken erforderlich.

e. Grenzzeughausanlagen (0,22 Millionen Franken) Bei den Grenzzeughäusern handelt es sich um kleinere Zeughausanlagen in den Grenzzonen. Sie liegen einerseits in der Nähe der Herkunftsorte der betreffenden Grenztruppe und andererseits unweit der Einsatzräume. Dadurch kann der Zeitbedarf für die Mobilmachung auf einem Minimum gehalten werden. Der Bau von drei weiteren solchen Zeughäusern ist vorgesehen. Als erste Massnahme ist der notwendige Landerwerb zu tatigen. Für ein Zeughaus ist dies bereits erfolgt und für die beiden ändern sind Mittel in der Grössenordnung von 220000 Franken erforderlich.

/. Schiessgelände Schwarzsee (3 Millionen Franken) Das Schwarzseegebiet wird heute zum Teil auf Grund vertraglicher Abmachungen mit den Grundbesitzern und zum Teil nach den gesetzlichen Vorschriften der Militärorganisation (MO) durch Wiederholungskurse und Rekrutenschulen häufig belegt. Besonders vorteilhaft sind dabei die günstige Lage, die gute Zufahrt, das Vorhandensein eines dem Kanton Freiburg gehörenden Lagers für rund 500 Mann und vor allem aber die günstigen Schiessplätze, welche die Durchführung von Schiessübungen mit Infanteriewaffen und Artillerie bis zum Rahmen des Bataillons/Abteilung gestatten.

Ein Teil des für die Durchführung militärischer Übungen interessantesten Gebietes kann nun käuflich erworben werden. Es liegt zweifellos in unserem Interesse, wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, da dadurch der Truppe bessere Voraussetzungen für ihre Schiessausbildung geboten werden und die das Gelände am meisten
beanspruchenden Übungen auf bundeseigenem Boden durchgeführt werden können. Die übrigen Alpen werden dadurch eine gewisse Entlastung erfahren, wenn auch auf deren Benützung nicht ganz verzichtet werden kann. Eine reduzierte alpwirtschaftliche Bewirtschaftung des zu erwerbenden Geländes ist noch möglich und von militärischer Seite sogar erwünscht. Um von dieser interessanten Kaufsmöglichkeit Gebrauch machen zu können, wird der Kreditbedarf auf 3 Millionen Franken geschätzt.

894

g. Schiessplatzfür Drahtlenkwaffen (3 Millionen Franken) Für den Ankauf von drahtgelenkten Panzerabwehrwaffen bewilligten Sie mit Bundesbeschluss vom 28. September 1965 betreffend die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen (BB1 1965, II, 1467) einen Kredit von 68 Millionen Franken. Diese Waffe wird in unserer Armee in den kommenden Jahren eingeführt und dementsprechend wird mit der Ausbildung von Lenkwaffenschützen in einer Rekrutenschule im Frühjahr 1967 begonnen. Mit Rücksicht auf das zur Verfügung stehende Lehrpersonal und die Zahl der Ausbildungsgeräte ist es notwendig, diese Ausbildung auf den Waffenplatz Yverdon, sowohl für Rekruten als auch für WK-Truppen, zu konzentrieren.

Für die praktische Schiessausbildung muss ein Platz bereitgestellt werden, der die besonderen Voraussetzungen in bezug auf Ausdehnung, Lage und Bodenbeschaffenheit erfüllt und der vom Waffenplatz Yverdon aus gut und mit annehmbarem Zeitaufwand erreicht werden kann. Ferner muss sich der Zielraum für das Befahren mit Zielfahrzeugen eignen. Eine Bewirtschaftung wird nur sehr beschränkt möglich sein, da die Lenkdrähte aus Gründen einer rationellen Zeiteinteilung jeweils am Boden liegen gelassen und nur von Zeit zu Zeit eingesammelt werden.

Die Möglichkeit der Verwendung vorhandener bundeseigener Schiessplätze als Schiessplatz für Drahtlenkwaffen wurde überprüft. Dabei ergab sich, dass keiner dieser Plätze die erwähnten Anforderungen erfüllt und dass eine zweckmässige Ausbildung nicht möglich wäre, ganz abgesehen davon, dass dann jene Plätze dem ihnen zugedachten Verwendungszweck entfremdet würden. Die Verhandlungen für den Erwerb eines besonderen Drahtlenkwaffenschiessplatzes sind im Gange. Das in Aussicht stehende Gelände eignet sich auch für die Durchführung anderer militärischer Übungen, denen aber durch die zunehmende Beanspruchung für den Hauptzweck, welche gegenwärtig 12 und später über 30 Wochen im Jahr betragen wird, zeitliche Grenzen gesetzt werden. Der Kreditbedarf für den Kauf dieses Platzes wird auf rund 3 Millionen Franken geschätzt. Bei der Beurteilung dieser Aufwendungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Ausbildung an den Drahtlenkwaffen um eine kostspielige Ausbildung handelt, welche Anspruch auf beste geländemässige Voraussetzungen erheben muss.

h. Fliegerschiessplatz Gibloux (0,73 Millionen
Franken) Beim Fliegerschiessplatz Gibloux handelt es sich um ein Schiessgelände ohne permanente Einrichtungen. Er wurde bisher im Rahmen der jeweiligen Bedürfnisse vereinzelt benützt. Der Boden - es handelt sich um Torfgebiet - gehört der Gemeinde Maules, die von Fall zu Fall entschädigt wurde. Sie kann sich für die Zukunft mit dieser Regelung nicht mehr einverstanden erklären und hat das Schiessgebiet zum Kaufe angeboten.

Der Schiessplatz Gibloux stellt vor allem eine wertvolle Entlastung für den Schiessplatz Neuenburgersee dar. Währenddem dort früher das ganze Jahr ohne zeitliche Einschränkung geschossen werden konnte, zwingt die zunehmende Überbauung der Seeufer, der Badebetrieb im allgemeinen, aber ganz besonders

895 das sich in Entwicklung befindliche Sommersportzentrum in Estavayer-le-Lac zu einer Reduktion des Schiessbetriebes in den Sommermonaten. Nach der gegenwärtig geltenden Regelung kann im Juli und August nur noch an 2 Tagen in der Woche geschossen werden.

Für den vorgesehenen Landerwerb sind Mittel in der Grössenordnung von 730000 Franken erforderlich; damit kann das eigentliche Zielgebiet und ein Teil der Sicherheitszone in den Besitz des Bundes gebracht werden. In einem späteren Zeitpunkt sollte dann das übrige zur Sicherheitszone gehörende Gelände, nach Massgabe sich bietender Gelegenheiten, entweder erworben oder vertraglich gesichert werden.

i. Flabschiessplatz Reckingen-Gluringen (0,3 Millionen Franken} Mit der Einführung des neuen 35-mm-Fliegerabwehrmaterials reicht der auf dem Flabschiessplatz Rcckingen für die Ausbildung zur Verfügung stehende Platz nicht mehr aus und eine Vergtösserung drängt sich auf. Zudem ist es notwendig, von einer sich bietenden Gelegenheit, angrenzend an den sogenannten Parallaxplatz Gelände zu kaufen, Gebrauch zu machen. Damit kann eine Pufferzone geschaffen und eine zivile Überbauung, welche den Dienstbetrieb stören würde, von vornherein verhindert werden.

Diese Landkäufe erfordern einen Kreditbedarf von 300000 Franken.

2. Sammelkredit für unvorhergesehene, dringende Landerwerbe

(10 Millionen Franken) Während unter Ziffer l hie\ or ein Kredit für zwar geplante, aber nicht in allen Teilen abschliessend bezifferbare Landerwerbe begründet wird, handelt es sich hier um einen Sammelkredit, der rasches Handeln auch in unvorhergesehenen Fällen ermöglichen soll. Er wird nur für dringende Geschäfte beansprucht werden und zwar immer dann, wenn ein Zuwarten den Interessen des Bundes abträglich wäre. Das Verfügungsrecht über diesen Sammelkredit bleibt dem Bundesrat vorbehalten.

IV. Zusatzkreditbegehren 1. Bundesbeschluss vom 18.März 1959 über die.Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB11959 I, 562)

Armeemotorfahrzeugpark

Burgdorf

Teuerungsbedingte Mehrkosten für Bauarbeiten (3,58 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB1 1958, II, 1077) wurde mit Bundesbeschluss vom 18. März 1959 (BB1 1959, I, 562) für die Erstellung eines Armee-

896 motorfahrzeugparks im Räume Burgdorf ein Objektkredit von 23 295 500 Franken bewilligt. Er umfasste im wesentlichen Landerwerb, Einstellhallen, Werkstatt- und Nebengebäude, Zufahrten, Geleiseanschluss und Umgebungsarbeiten.

Die Anlage dürfte anfangs 1967 fertig erstellt sein.

Die damalige Kostenberechnung basierte auf dem Baukostenindex des Jahres 1958 mit 213,2 Punkten. Infolge der seither eingetretenen Teuerung ergeben sich für die Baujahre 1958 bis und mit 1966 (Index 319,7 Punkte) Mehrkosten im Betrage von 6 521400 Franken. Nach Abzug des Betrages von 1277 800 Franken für «Unvorhergesehenes» sowie der Anrechnung erfolgter Einsparungen von rund 1663600 Franken ist ein Zusatzkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten von 3 580000 Franken notwendig.

Die Gesamtkosten der Anlage kommen demnach auf 26 875 500 Franken zu stehen.

Damit die Bauarbeiten nicht unterbrochen werden müssen, haben wir am 26. August 1966 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 3 580000 Franken einzugehen. Ihre Finanzdelegation hat diesem Vorgehen am 6. September 1966 zugestimmt.

2. Bundesbeschlüsse vom 21. Juni / 28. September 1961 über militärische Bauten und Waffenplätze (BB11961,1,1611; BEI 1961, II, 653) a. Prüfstandfür

Turbotriebwerk A T AR

Teuerungsbedingte Mehrkosten und Projektänderung (0,366 Millionen Franken) Der Prüfstand «Ohrbühl» in Oberwinterthur wurde im Jahre 1952 durch die Firma Gebr. Sulzer AG, Winterthur, auf Rechnung des Bundes für Triebwerke bis rund 4000 kg Schub oder von Ghost-Triebwerken ohne Nachverbrennung erstellt. Mit der Botschaft vom S.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB11961,1, 873) wurde für die Anpassung des Prüfstandes an die stärkere Schubkraft der Triebwerke (8000-9000 kg) ein Kredit von l,5 Millionen Franken anbegehrt und mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 (BB11961,1,1611) bewilligt.

Im Zusatzvertrag zwischen der Kriegstechnischen Abteilung und der Firma Gebr. Sulzer AG zum Lieferungsvertrag wurden die baulichen Änderungen und Einrichtungen beschrieben. Die Kosten der Änderungen wurden auf 1322000 Franken und 150000 Franken für technische Mitarbeit zusammen auf rund 1,5 Millionen Franken geschätzt, wobei die Firma Sulzer, gemäss erwähntem Vertrag, die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen darf.

897

Der Kostenvoranschlag Sulzer im Betrage von 1322000 Franken beruhte auf einer Schätzung auf Grund der damals bekannten technischen Daten. Vom Lizenzgeber konnten gewisse Einzelheiten, die auch einen Einfluss auf die Umbauarbeiten hatten, verhältnismässig spät erhältlich gemacht werden. Hinzu kommt, dass vom alten Prüf stand, bestehend aus zwei Prüfzellen, -wahrend der Dauer des Umbaues eine Prüfzelle stets in Betrieb gehalten werden musste, um die Prüfungen mit revidierten Ghost-Triebwerken vornehmen zu können. Dies bedingte grösste Sicherheitsmassnahmen, um die Prüfresultate durch Einwirkungen von Seiten des Baues nicht ungünstig zu beeinflussen.

Gemäss genanntem Vertrag ist der Bund verpflichtet, Mehrkosten zu übernehmen, wenn seit der Abgabe der Offerte infolge zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannter technischer Notwendigkeiten oder auf Grund von am Triebwerk eingeführten Modifikationen am, Projekt Abweichungen vorgenommen werden müssen. Alle vertraglichen Kosten basieren auf der Preisbasis vom Dezember 1960.

Die tatsächlichen Gesamtkosten der Umbauarbeiten mit Einschluss der Teuerung belaufen sich auf 1665 094.65 Franken. Dieser Betrag entspricht einem Wert auf der Basis Ende 1960 von 1397000 Franken. Somit ergibt sich eine Überschreitung von 75590 Franken gegenüber dem KostenVoranschlag von 1322000 Franken. Zusätzlich sind infolge Massnahmen für die Inbetriebnahme des Prüfstandes weitere Kosten im Betrage von 11882 Franken aufgelaufen, sodass die totale Kostenüberschreitung mit 87472 Franken (Basis Dezember 1960) zu bewerten ist. Für den Ausgleich der Teuerung allein sind 289 839.35 Franken anzufordern. Der notwendige Zusatzkredit für Mehrkosten zufolge Projektänderung und Teuerung beträgt somit : Franken

- Umbau und technische Mitarbeit - Teuerung

87 472.-- 289 839.35 377311.35

- Zuzüglich allfälliger Verzugszins einschliesslich Aufrundung....

16 688.65 394000.--

- Abzüglich der im Jahre 1960 vorgenommenen, nicht in die Abrechnung einbezogenen Aufrundung von 1472000 Franken auf 1500000 Franken 28 000.-- Total

366 000.--

Damit die notwendigen Verpflichtungen eingegangen und die Bauarbeiten beendet werden konnten, haben wir am 26. Juni 1966 das Militärdepartement ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 366000 Franken einzugehen. Ihre Finanzdelegation hat diesem Vorgehen am 20. Juli 1966 die Genehmigung erteilt.

898 b. Anpassung von Einrichtungen einer unterirdischen Anlage Teuerungsbedingte Mehrkosten (1,144 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom S.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde mit Bundesbeschluss vom 28. September 1961 über militärische Bauten und Wafifenplätze (BB1 1961, II, 653) unter anderem für die Anpassung von Einrichtungen in einer unterirdischen Mehrzweckanlage ein Objektkredit von 4450000 Franken bewilligt.

Gemäss einer neuesten Kostenübersicht rechnet das Baufachorgan indexmässig mit Gesamtkosten (einschliesslich Betriebsinventar) von 5373400 Franken. Davon werden als Teuerung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages im Jahre 1960 1253879 Franken ausgewiesen. Demgegenüber rechnet das Baufachorgan die Bauten mit einem Zusatzkredit von 1144000 Franken fertigstellen zu können.

Für die Ausbauarbeiten standen im Rahmen dieses Objektkredites auf Ende Rechnungsjahr 1965 noch 528000 Franken zur Verfügung. Dieser Betrag konnte für Zahlungen nur noch bis Mitte 1966 ausreichen. Leider zeigte sich keine Möglichkeit, die teuerungsbedingten Mehrkosten durch Einsparungen innerhalb des Objektkredites ganz oder durch Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten im Rahmen des bewilligten Gesamtkredites gemäss Bundesbeschluss vom 28. September 1961 decken zu können. Um die Bauarbeiten ohne Verzug abzuschliessen und die Rechnungen innert nützlicher Frist begleichen zu können, haben wir am 3I.Mai 1966 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 1144000 Franken einzugehen. Ihre Finanzdelegation hat am 6. September 1966 diesem Vorgehen die Genehmigung erteilt.

c. Sanierung der Hauptkaserne, der Offizierskaserne und der ehemaligen Stallungen des Waffenplatzes Thun Teuerungsbedingte Mehrkosten und Projektergänzungen (3,707 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 5. Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 (BB1 1961, I, 1611) unter anderem für die bauliche Sanierung von Kasernenanlagen auf dem Waffenplatz Thun ein Objektkredit von 10,38 Millionen Franken bewilligt. Die erste Bauetappe, umfassend die Hälfte der Mannschaftskaserne und der Stallungen, wurde im Jahre 1962 begonnen und im Sommer 1964 vollendet. Anschliessend wurde die zweite Bauetappe, Rest der
Mannschaftskaserne und der Stallungen, in Angriff genommen. Die Stallungen und die Arbeiten in der Mannschaftskaserne konnten Ende letzten Sommers ebenfalls beendet werden.

Inzwischen wurden auch die Arbeiten in der Offizierskaserne begonnen, sodass im Laufe des Jahres 1967 alle Arbeiten programmgemäss abgeschlossen werden können.

899

Die Kostenberechnung vom August 1960 basierte auf einem Baukostenindex von 225 Punkten. Am 1. April 1966 erreichte dieser 319/7 Punkte. Die Ausführung der Bauarbeiten fällt zur Hauptsache in die Zeit von 1963 bis 1966. Vom Baufachorgan ist die Teuerung nach Indexpunkten auf 3,3 Millionen Franken berechnet worden.

Mit der Planung des Umbaus ist im Jahre 1956 begonnen worden. Damals war mehr eine Renovation als ein Gesamtausbau geplant worden. Es hat sich jedoch bereits zu Beginn der Arbeiten gezeigt, dass sich im Interesse einer wirtschaftlichen Sanierung der baulichen Verhältnisse im Blick auf Jahrzehnte hinaus gewisse grössere Umbauten und Erneuerungen nicht umgehen lassen. Wir erwähnen als Beispiel die vollzogene Neukonzeption der Heizung mit der in einem Neubau installierten Heizzentrale, die Erneuerung der Offiziers- und Mannschaftsduschenanlagen und den Ausbau des früheren Krankenstalles in einen Film- und Theoriesaal. Diese Arbeiten konnten aus dem im Kostenvoranschlag vom August 1960 eingesetzten Betrag von 465 647 Franken für « Unvorhergesehenes» gedeckt werden. Vor Abschluss der Bauarbeiten zeigten sich folgende Projektergänzungen als unumgänglich notwendig : Franken

a. Bau von neuen, zweckmässigen Retablierungsanlagen 241 000 b. Umbau des Theoriesaales D6 in einen Filmsaal 92 000 c. Verbesserungen in der Offizierskantine und deren Einrichtungen 74 000 Total

407000

Zur Deckung der teuerungsbedingten Mehrkosten und der Projektergänzungen ist somit ein Zusatzkredit von 3 707000 Franken notwendig.

Die Ergänzungsarbeiten müssen im Zuge der übrigen Umbauarbeiten ausgeführt werden können. Damit die in \ ollem Fluss befindlichen Arbeiten ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können, haben wir am 24. Juni 1966 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 3707000 Franken einzugehen und die Unternehmerrechnung zu bezahlen. Ihre Finanzdelegation hat diesem Vorgehen am 20. Juli 1966 die Genehmigung erteilt.

3. Bundesbeschluss Tom IS.Dezember 1961 über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen

(BB1 1961, II, 1361) Bauten und Anlagen für den Waffenplatz

Bremgarten

Teuerungsbedingte Mehrkosten für Bauarbeiten (320000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 14. Juli 1961 über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen (BB11961, II, 128) wurde mit Bundesbeschluss vom IS.Dezember 1961 ein Betrag von 6,03 Millionen Franken für den Landerwerb

900 und teilweisen Ausbau des Geniewaffenplatzes Bremgarten AG bewilligt. Davon waren 2,238 Millionen Franken für den Bau der Erschliessungsstrasse, der Reussbrücke und die Erstellung der Schiessanlage vorgesehen. Alle Anlagen sind gemäss den seinerzeit vorgelegten Projekten fertig erstellt. Der seinerzeitige Kostenvoranschlag basierte auf einem Baukostenindex von 237 Punkten. Die während des Baus eingetretene Teuerung der Baukosten beträgt im Mittel 20,1 Prozent. Für die Fertigstellung der Arbeiten benötigt das Baufachorgan einen Zusatzkredit von 320000 Franken, was einer Teuerung von 14,6 Prozent entspricht.

Um die Bauarbeiten ohne Verzug abschliessen und Rechnungen innert nützlicher Frist bezahlen zu können, haben wir am 19.November 1965 das Baufachorgan ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen im Betrage von 320000 Franken einzugehen.

4. Bundcsbeschluss vom 19.Dezember 1962 über militärische Bauten und Waffenplätze (BEI 1962, II, 1649) a. Altdorf; Umbau eines Gebäudes in der Eidgenössischen Munitionsfabrik (40000 Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 14. September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB1 1962, II, 625) wurde mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 unter anderem ein Objektkredit von 935000 Franken bewilligt.

Dieser Objektkredit setzt sich bei einem Baukostenindex von 234,7 Punkten wie folgt zusammen : Franken

Bonderisierung Zwischenbau

Franken

755 000 180 000

davon Unvorhergesehenes 36 500 davon Unvorhergesehenes 8 000

935 000

44500

Vom Januar 1963 bis Dezember 1964 wurden umfangreiche Erhebungen bezüglich Heizung und Lüftung durchgeführt, sodass mit der Bauausführung erst anfangs Januar 1965 begonnen werden konnte.

Seit der Eingabe des Bauvorhabens bis zum Baubeginn stieg der Baukostenindex auf 302,1 Punkte, was einer Teuerung von rund 24 Prozent oder 222000 Franken entspricht.

Die Umbauarbeiten konnten im Mai 1966 bis auf die Umgebungsarbeiten abgeschlossen werden. Bringt man von der aufgelaufenen Teuerung von 222000 Franken den bereits miteinbezogenen Betrag von 44500 Franken für Unvorhergesehenes in Abzug, so verbleibt anteilmässig ein Betrag von 177500 Franken, der als Teuerung ausgewiesen werden darf.

Das Baufachorgan erachtet aber einen Betrag von 40000 Franken als ausreichend. Um das in der genannten Botschaft umschriebene Projekt fertigstellen zu können, ist somit ein Zusatzkredit in dieser Höhe notwendig.

901 b. Erwerb einer Liegenschaft auf dem Waffenplatz

Bière

Teuerungsbedingte Mehrkosten für Bauarbeiten (0,32 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom W.September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 für den Erwerb einer Liegenschaft auf dem Waffenplatz Bière ein Objektkredit von 2950000 Franken bewilligt. In diesem Kredit war auch ein Betrag von 1537000 Franken für den Ausbau des vorhandenen Werkstattgebäudes sowie die Erstellung einer Motorf ahrzeug-Einstellhalle eingeschlossen. Nach Abschluss der Bauarbeiten dient die Anlage als Armeemotorfahrzeugpark-Depot.

Während der Erwerb der Liegenschaften zu den festgelegten Bedingungen erfolgen konnte, unterliegen die Kosten der aus verschiedenen Gründen stark verzögerten Bauarbeiten der ständig zunehmenden Teuerung.

Die für die Bauarbeiten massgebende Kostenschätzung basierte auf dem Baukostenindex vom I.April 1962 mit 257,9 Punkten. Mit den Bauarbeiten wurde anfangs 1964 begonnen. Sie sollen im Verlaufe des Jahres 1967 beendet sein. Dabei fällt das Schwergewicht der Bauausführung in den Zeitraum 1966/67 mit einer Teuerung von rund 26 Prozent.

Das Baufachorgan hat' die teuerungsbedingten Mehrkosten auf total 320 000 Franken, d. h. ungefähr 20 Prozent errechnet.

Zufolge der seinerzeit eher knappen Kostenschätzung besteht leider keine Möglichkeit, diese Mehrkosten durch weitere Einsparungen innerhalb des Objektkredites aufzufangen. Zur Fertigstellung dieses Bauvorhabens ist daher ein Zusatzkredit von 320000 Franken notwendig.

5. Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und Waffenplätze (BB11964,1, 591)

a. Emmen; neue Zeughausanlage Teuerungsbedingte Mehrkosten (0,25 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB1 1963, II, 669) wurde mit Bundesbeschluss vom l I.März 1964 für die Erstellung einer neuen Zeughausanlage in Emmen ein Objektkredit von 4250000 Franken bewilligt.

Die für die Bauarbeiten massgebende Kostenberechnung basierte auf dem Baukostenindex vom I.April 1963 mit 277,5 Punkten. Mit den Bauarbeiten wurde im Frühjahr 1965 begonnen; deren Beendigung ist für Ende 1966 vorgesehen. Der Schwerpunkt der Bauausführung liegt im Zeitabschnitt l. Oktober 1965 bis I.April 1966 mit einem Baukostenindex von 311,3 Punkten. Das Baufachorgan hat die teuerungsbedingten Mehrkosten mit total 582400 Franken ausgewiesen, beansprucht aber hievon nur den Betrag von 250000 Franken.

Bundesblatt. 118. Jahrgang. Bd. II.

68

902 Die Differenz von 332400 Franken kann mit dem seinerzeit eingestellten Posten für Unvorhergesehenes gedeckt werden. Um das Bauvorhaben fertigstellen zu können, ist ein teuerungsbedingter Zusatzkredit von 250000 Franken notwendig.

b. Erweiterung der Schiessanlage Krähtal auf dem Waffenplatz

Brugg

Teuerungsbedingte Mehrkosten (0,126 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 13. September 1963 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde mit Bundesbeschluss vom l I.März 1964 ein Betrag von 0,83 Millionen Franken für die Erweiterung der Schiessanlage im Krähtal bei Brugg bewilligt. Die Ausführung der Bauarbeiten ist in vollem Gang und es kann damit gerechnet werden, dass die neue Schiessanlage spätestens im Frühjahr 1967 betriebsbereit sein wird. Der seinerzeitige Kostenvoranschlag basierte auf dem Baukostenindex von 277,5 Punkten. Dieser Index betrug am I.April 1966 319,7 Punkte. Die Ausführung der hauptsächlichsten Bauarbeiten fällt in das Jahr 1966. Das Baufachorgan hat daher die teuerungsbedingten Mehrkosten auf 126000 Franken berechnet, was einer Teuerung von 15,2 Prozent entspricht. Um das Bauvorhaben fertigstellen zu können, ist ein teuerungsbedingter Zusatzkredit von 126000 Franken notwendig.

6. Bundesbeschlüsse vom 21. Juni 1961 und IS.Dezember 1965 über militärische Bauten

(BEI 1961,1, 1611 ; BB1. 1965, III, 725) Thun, Panzerwerkstätte Nr. 2 der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte 1

Teuerungsbedingte Mehrkosten (l ,05 Millionen Franken) Gestützt auf die Botschaft vom 5. Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB1 1961,1, 873) wurde mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1961 (BB11961,1,1611) für die Erstellung der Panzerwerkstätte 2 mit Magazingebäude und Motorprüfstand in Thun ein Objektkredit von 14830000 Franken bewilligt.

Mit der Botschaft vom l. Juni 1965 betreffend militärische Bauten (BB11965, I, 1386) wurde ein Zusatzkredit im Betrage von 745000 Franken für Projektänderungen anbegehrt und mit Bundesbeschluss vom IS.Dezember 1965 (BB1 1965, III, 725) bewilligt.

Heute sind alle Gebäude erstellt. Die Panzerwerkstätten l und 2 sowie das Magazingebäude wurden dem Betrieb übergeben. Der Motorenprüfstand wird zur Zeit eingerichtet. Die Umgebungsarbeiten werden bis Frühjahr 1967 ausgeführt sein.

Den Berechnungen lag seinerzeit der Baukostenindex vom Herbst 1960 mit 230 Punkten zu Grunde. Im Herbst betrug dieser 302,1 Punkte und ist bis Frühjahr 1966 auf 319,7 Punkte gestiegen.

903 Wie in der Botschaft vom I.Juni 1965 ausgeführt wurde, glaubte das Baufachorgan die anfallende Teuerung für Panzerwerkstätte und Magazingebäude auffangen zu können. Nach heutiger Kostenübersicht wird dies jedoch nur zum Teil möglich sein. Bringt man von der aufgelaufenen Teuerung von 2500000 Franken den bereits miteinbezogenen Betrag für Unvorhergesehenes von 617000 Franken in Abzug, so verbleibt anteilmässig ein Betrag von 1883000 Franken, der als Teuerung ausgewiesen werden kann.

Das Baufachorgan erachtet jedoch einen Betrag von 1050000 Franken als ausreichend, um das in der genannten Botschaft umschriebene Projekt fertigstellen zu können. Damit es den finanziellen Verpflichtungen nachkommen und das Bauvorhaben projektgemäss vollendet werden kann, ist ein teuerungsbedingter Zusatzkredit von 1050000 Franken notwendig.

Zusammenzug Der für die in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Bauvorhaben, Landerwerbungen und Zusatzkreditbegehren erforderliche Gesamtkredit berechnet sich wie folgt : Franken

I. Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I II. Bauvorhaben und Landerwerbungen gemäss Objektverzeichnis Anhang II III. Landerwerbungen gemäss Objektverzeichnis Anhang III . . . .

IV. Zusatzkreditbegehren gemäss Objektverzeichnis Anhang IV Zusammen

110 810 000 148 270 000 18 460 000 10 903 000 288 443 000

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze zur Annahme zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 23. Dezember 1966 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Schaffner Der Bundeskanzler : Ch. Oser

904

(Entwurf)

Bundesbeschhiss über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. Dezember 1966, / beschliesst:

Art. l Den mit Botschaft vom 23. Dezember 1966 unterbreiteten Bauvorhaben, Landerwerbungen und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.

2 Es werden hiefür folgende Gesamtkredite bewilligt : 1

Franken

a. Für Bauvorhaben gemäss Objektverzeichnis Anhang I b. Für Bauvorhaben und Landerwerbungen gemäss Objektververzeichnis Anhang II c. Für Landerwerbungen gemäss Objektverzeichnis Anhang III d. Für änderungs- und teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren gemäss Verzeichnis Anhang IV

110 810 000 148 270 000 18 460 000 10 903 000

Art. 2 1

Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er ist befugt, im Rahmen der bewilligten Gesamtkredite gemäss Artikel l, Buchstaben a und b geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen. Er verfügt ferner über die Sammelkredite für Landerwerbungen gemäss Artikel l, Buchstabe c.

2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlicher Natur und tritt sofort in Kraft.

905 Anhang I

Objektverzeichnis der Bauvorhaben

1. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung Zentrale Wärmeversorgung in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf 2. Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen a. Bauten und Einrichtungen für Ausbildung, Unterkunft und Einsatz der Mirage-Flugzeuge b. Weitere Bauten auf Flugplätzen 3. Geländeverstärkungen im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau 4. Ausbau des Übermittlungsnetzes 5. Bauten für die Versorgung der Armee mit Lebensmitteln und Betriebsstoffen a. Erstellung eines Armeeverpflegungsmagazins . . .

b. Umbau einer Tankanlage in der Westschweiz . . .

6. Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial a. Eidgenössisches Zeughaus Langnau i. E b. Erstellung eines Flabwerkstattgebäudes c. Erstellung von Aussenzeughausanlagen Anlage I Anlage II Anlage III Anlage IV d. Massnahmen zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung bei Zeughausanlagen e. Erstellung von zwei unterirdischen Munitionsmagazinen Anlage I Anlage II / Erstellung eines Munitionsnachschubgebäudes..

7. Bauten für Armeemotorfahrzeugparks a. Prüfstrecken für Motorfahrzeuge und Panzer b. Verladerampe für Panzer in Rothenburg 8. Verschiedenes a. Ausbau der Rynächtstrasse, Altdorf b. Neue Fabrikationsanlage für Trockenbatterien c. Mobiliar für die Ausrüstung von militärischen Anlagen d. Studien- und Projektierungskosten Zusammen

Ob]ektkredit in Franken

Gesamtkredit m Franken

13760000

13760000

7 590 000 2 430 000

7 590 000 2 430 000

3 980 000 l 690 000

3 980 000 l 690 000

3 060 000 l 400 000

3 060 000 l 400 000

1140000 7 510 000

1140000 7 510 000

2 020 000 3 130 000 5 310 000 8 280 000

18 740 000

2000000

2000 000

16 560 000 17 630 000 l 270 000

34 190 000 l 270 000

2 880 000 870 000

2 880 000 870 000

l 060 000 2 240 000

l 060 000 2 240 000

,2000000 3000000

2000000 3000000 110810 000

906 Anhang II

Objektverzeichnis der Waffen- und Schiessplätze Objektkredit in Franken

1. Waffenplatz Andermatt a. Landerwerb 3 000 000 b. Platzgestaltung und Beleuchtung 990 000 2. Waffenplatz Bière Landerwerb 2 000 000 3. Bauten und Anlagen für den Waffenplatz Drognens 37 700 000 4. Ausbildungsplätze für die Mittelkaliberflab auf dem Waffenplatz Emmen l 890 000 5. Waffenplatz Kloten-Bülach a. Bau einer Mannschaftskaserne und eines Theoriegebäudes auf dem Waffenplatz Bülach 10 140 000 è. Bau einer Panzerstrasse in Kloten-Bülach 4600000 6. Um- und Ausbau der Kaserne Bernrain in Kreuzungen l 900 000 7. Waffenplatz Monte Ceneri a. Sanierung und Ausbau 5 670 000 b. Landerwerb l 600 000 8. Ausbau des Schiessplatzes Breitfeld/St. Gallen... 2 060 000 9. Waffenplatz Thun a. Bau einer Panzerpiste 9 100 000 b. Abwasseranschlüsse an die ÄRA Thun 3 300 000 c. Landerwerb im Zusammenhang mit der Gesamtplanung Thun 4 000 000 30. Landerwerb für den neuen Luftschutzwaffenplatz in Wangen an der Aare 11. Bau von Truppenunterkünften auf dem Schiessplatz Gantrisch-Gurnigel 12. Schiessplatz Gehren bei Aarau a. Sanierung der Tankbahn b. Ausbau der Zufahrtsstrasse

3 990 000 2 000 000 37 700 000 l 890 000

14740000 l 900 000 7 270 000 2 060 000

16 400 000

5 440 000

5 440 000

7 670 000

7 670 000

2 100 000 690 000

2 790 000

13. Landerwerb für den Schiessplatz Glaubenberg... 2500000 14. Schiessplatz Petit Hongrin a. Landerwerb 12 000 000 b. Bau einer Zufahrtsstrasse 24 920 000 15. Bau von Truppenunterkunft auf den Schiessplätzen Hongrin und Wichlen Zusammen

Gesamtkredit in Franken

5 000 000

2500000

36 920 000 5 000 000 -148 270 000

907

Anhang III

Sammelkredite für Länderwertungen Franken

1. Kredit für hangige Landerwerbsgeschäfte 2. Sammelkredit für unvorhergesehene, dringende Landerwerbe Zusammen

8460000 10000000 18 460 000

Anhang IV

Verzeichnis der Zusatzkredite Objektkredit m Franken

1. Bundesbeschluss vom 18. März 1959 über die Errichtung militärischer Bauten (BB11959,1, 562) Armeemotorfahrzeugpark Burgdorf . 23 295 500 2. Bundesbeschlüsse vom 21. Juni/28.

Sept. 1961 über militärische Bauten und Waffenplätze (BEI 1961,1, 1611; BB11961, II, 653) a. Prufstand für Turbotriebwerke ÀTAR l 500 000 b. Anpassung von Einrichtungen einer unterirdischen Anlage 4 450 000 c. Sanierung der Hauptkaserne, der Offizierskaserne und der ehemaligen StaUungen des Waffenplatzes Thun 10 380 000 3. Bundesbeschluss vom 15. Dez. 1961 über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen (BB1 1961 II, 1361) Bauten und Anlagen für den Waffenplatz Bremgarten 6 030 000

Zusatzkredit in Franken

Neuer Objektkredit m Franken

3 580 000

26 875 500

366000

l 866000

l 144 000

5594000

3707000

14 087 000

320000

6350000

908 Objektkredit in Franken

4. Bundesbeschluss vom 19. Dez. 1962 über militärische Bauten und Waffenplätze (BEI 1962, II, 1649) a. Altdorf; Umbau eines Gebäudes in der Eidg. Munitionsfabrik 935 000 b. Erwerb einer Liegenschaft auf dem Waffenplatz Bière 2950000 5. Bundesbeschluss vom 11. März 1964 über militärische Bauten und WaffenpJätze (BB11964,1, 591) a. Emmen; neue Zeughausanlage ...

4250000 b. Erweiterung der Schiessanlage Krähtal auf dem Waffenplatz Brugg 830000 6. Bundesbeschlüsse vom 21. Juni 1961 und 15. Dez. 1965 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BEI 1961,1, 1611 ; BEI 1965, III, 725) Thun; Panzerwerkstätte Nr. 2 der Eidg. Konstruktionswerkstätte 15575000 Zusammen 9186

Zusatzkredit in Franken

Neuer Objektkredit in Franken

40 000

975 000

320000

3270000

250000

4500000

126000

956000

1050000 10 903 000

16625000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze (Vom 23. Dezember 1966)

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Jahr

1966

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

9632

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.12.1966

Date Data Seite

853-908

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10 043 496

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