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Bundesblatt

Bern, den 16.Juni 1966

118.Jahrgang

Bandi

Nr. 24 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzuglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der militärischen Landesverteidigung (Vom 6. Juni 1966)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 2. Juni 1964 hat Herr Nationalrat Bringolf, Schaff hausen, folgende Motion eingereicht : Das Kreditbegehren für die Beschaffung von 100 Flugzeugen Mirage IIIS und seine Begründung durch den Bundesrat ruckt die Problematik unserer bisherigen Konzeption der Flugwaffe, der Fliegerabwehr und des tragbaren Verhältnisses «Flieger und Flab» zu den übrigen Teilen unserer Armee und ihrer militärischen Verteidigungsbereitschaft in den Vordergrund. Der Bundbsrat wird deshalb beauftragt, die Gesamtkonzeption der Landesverteidigung im Zusammenhang mit den bisherigen Auswirkungen der Armeereform und ihr Verhältnis zur Luftraumverteidigung einer erneuten Überprüfung zu unterziehen und der Bundesversammlung darüber zu berichten. (33 Mitunterzeichner.)

Diese Motion wurde am 3. Dezember 1964 vom Nationalrat und am 9. März 1965 vom Ständerat erheblich erklärt.

Wir beehren uns, im nachfolgenden den mit dieser Motion verlangten Bericht zu erstatten.

Unsere Verteidigungskonzeption kam letztmals in der Botschaft vom 30. Juni 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung) (BB1 1960, II, 321) zur Darstellung. In dieser Botschaft wurden-allerdings nur in allgemeiner Formstrategische und operative Probleme sowie die Grundsätze für die Ausgestaltung unserer Landesverteidigung erläutert. Auf dieser Grundlage beruhen die Anträge, welche zur jetzt geltenden Organisation des Heeres führten.

Ein Teilgebiet, die Luftverteidigung, erfuhr in der elf Monate später erschienenen Botschaft vom 25. April 1961 über die Beschaffung von Kampfflugzeugen (Mirage IH S) und von weiterem Material für die Fliegertruppen (BB11961,1, 793) nochmals eine besonders ausführliche Behandlung.

Bundesblatt. 118. Jatag.Bd.I.

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Die damaligen Ausführungen über die Aufgaben der Armee sind auch heute noch gültig. Als Machtmittel des Staates hat sie die Unabhängigkeit unseres Landes zu gewahrleisten und unserer Neutralitätspolitik Nachachtung zu verschaffen.

Dagegen bedurfte die Art und Weise des Einsatzes unserer Erd- und Luftstreitkräfte, wie sie in den beiden Botschaften dargelegt wurde, einer Anpassung.

Unsere strategische und operative Konzeption kann nicht ein für allemal festgelegt, sondern sie muss periodisch überprüft werden. Jede Konzeption geht von bestimmten Vorstellungen aus. Diese wandeln sich im Laufe der Zeit. Infolgedessen müssen die Grundsätze unserer Kampfführung immer wieder neu durchdacht und in angemessenen Abständen der vei änderten militärpolitischen Lage und dem Fortschritt der Kriegstechnik angepasst werden.

Diese Überprüfung wurde in den letzten Jahren vorgenommen. Als Ergebnis einer einlässlichen Analyse der uns bedrohenden Gefahren und unserer Möglichkeiten liegt heute eine von der Landesverteidigungskommission einstimmig gutgeheissene Umschreibung unserer operativen Konzeption vor. Diese bildet die Grundlage für die Beantwortung der uns gestellten Fragen.

Die durch die Truppenordnung 1961 eingeleitete Neugliederung der Armee ist abgeschlossen; ihre Verjüngung durch stufenweise Herabsetzung des Wehrpflichtalters auf 50 Jahre steht unmittelbar vor dem Abschluss. Die Feuerkraft und Beweglichkeit ist durch die Einführung neuer Waffen und Geräte, vor allem des Sturmgewehrs, bei der Gesamtheit der Kampfverbände sowie durch die Bildung von drei Mechanisierten Divisionen wesentlich verbessert worden. Die Zuteilung der Panzer 61 und der Schützenpanzerwagen an diese Divisionen ist im Gang und steht teilweise vor dem Abschluss. Durch die Rüstungsprogramme 1961 und 1965 sowie gesonderte Beschaffungsvorlagen wurde ganz allgemein eine Erhöhung der Kampfkraft der Armee eingeleitet.

Die Flab-Lenkwaflen sind in Beschaffung, und die Einrichtung der Abschussanlagen ist in vollem Gang. Die Aufstellung von leichten Fliegerstaffeln erhöht unsere Möglichkeiten auf dem Gebiet der Verbindung, Führung und kleinen Lufttransporte.

Mit verschiedenen Bauprogrammen wurde eine Verstärkung der Infrastruktur unserer Landesverteidigung angestrebt. Sie ist zu einem guten Teil verwirklicht.

Auf dem Gebiet der Sicherung unserer
Ausbildungsmöglichkeiten sind durch Erwerb von Schiess- und Übungsplätzen und den Bau der nötigen Einrichtungen Fortschritte erzielt worden.

Endlich wurden die Kredite für ein Luftraumüberwachungs- und Führungssystem für den Einsatz der Flieger- und Flabmittel bewilligt. Damit ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Warnung der Armee und der Zivilbevölkerung gegeben.

Während sich auf all diesen Gebieten die materielle Verwirklichung der Truppenordnung 1961 gemäss den Erwartungen vollzieht, ergaben sich bei der beabsichtigten Verstärkung der Kampfkraft unserer Flugwaffe ernste Schwierig-

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keilen. Es zeigte sich, dass die für die Anschaffung von 100 Kampfflugzeugen Mirage III S bewilligten Kredite bei weitem nicht ausreichten. Entgegen der ursprünglichen Annahme war es auch nicht möglich, für Kampfaufgaben und zu Aufklärungszwecken die gleichen Flugzeuge einzusetzen. Das Bestreben, ein angemessenes Verhältnis der Aufwendungen für die Erdkampftruppen und die Luftverteidigung zu erreichen, führte zur Reduktion der Beschaffung von 100 auf 57 Mirage-Flugzeuge, von denen nur 36 eigentliche Kampfflugzeuge sein werden. Gleichzeitig wurde es klar, dass die finanziellen Möglichkeiten, mindestens bis 1970, die Einleitung neuer Flugzeugbeschaffungen nicht erlauben werden, es sei denn, das ei wähnte Verhältnis würde zugunsten der Flugwaffe verschoben, was nicht beabsichtigt ist.

Unter diesen Umständen war es unvermeidlich, die der Flugwaffe zugedachten Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer realen Möglichkeiten neu zu überprüfen und festzulegen. Auch war zu bestimmen, inwieweit sich daraus Rückwirkungen auf die Kampfweise der Erdtruppen, namentlich auch der gegenüber Luftangriffen besonders empfindlichen Mechanisierten Divisionen, ergeben. Die Landesverteidigungskommission sah sich veranlasst, die Verteidigungskonzeption den veränderten Verhältnissen anzupassen. Ihre Schlussfolgerungen finden Ausdruck in der Aufgabe, welche der Flugwaffe im Rahmen der Landesverteidigung gestellt wird, und haben einen Einfluss auf die Art des Einsatzes mechanisierter Verbände.

Am Beispiel der Flugzeugbeschaffung wurde aber auch die Problematik, welche die Entwicklung auf dem Rüstungssektor für einen nur auf seine eigene Kraft bauenden Kleinstaat darstellt, besonders deutlich. Diese besteht nicht nur in der an sich schon grösseren Aufwendigkeit der modernen Waffen, sondern ebensosehr in ihrer raschen, durch das Fortschreiten wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse und Realisationen bedingten Überalterung. Sie ist besonders ausgeprägt bei technisch anspruchsvollem Material.

Diese Entwicklung stellt uns in bezug auf künftige Rüstungsmassnahmen vor zunehmend schwierigere Entscheide. Neben der Festlegung der heutigen Konzeption gewinnt deshalb eine umfassende, kontinuierliche und sinnvolle Planung immer grössere Bedeutung. Sie ist unerlässlich zur Festlegung einer klaren Marschrichtung und zur Gewinnung der
Grundlagen für die Anpassung unserer Landesverteidigung an die Erfordernisse der Zeit. Diese Anpassung dürfte in vermehrtem Masse als kontinuierlicher Vorgang zu verstehen sein, der nicht die bis jetzt üblichen Zäsuren durch die in gewissen Zeitabständen vorgenommenen umfassenden Reorganisationen aufweist.

Die Planungsarbeit muss auch Gewähr dafür bieten, dass unsere Wehranstrengungen in einem tragbaren finanziellen Rahmen bleiben und angemessen sind. Sodann soll sie zur Erhaltung vernünftiger Relationen zwischen den einzelnen Teilen der Landesverteidigung beitragen.

Der vorliegende Bericht ist entsprechend diesen Überlegungen gegliedert.

In einem ersten Kapitel wird die Konzeption der militärischen Landesverteidigung auf Grund der uns heute und in nächster Zeit zur Verfügung stehenden

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Mittel dargelegt. Die in bezug auf die Kampfkraft und die Möglichkeiten der Flugwaffe veränderten Voraussetzungen sind berücksichtigt.

Vermehrt in den Vordergrund gerückt wird die Notwendigkeit aller Vorkehren, die angesichts des Einsatzes moderner Massenvernichtungsmittel dem Überleben dienen.

Angedeutet wird auch die Evolution, die sich seit den Ausführungen zur Truppenordnung 1961 in bezug auf die Organisation einer totalen Landesverteidigung vollzogen hat. Sie erfordert von militärischer Seite einen vermehrten Einsatz der Armee zur Hilfeleistung an die Zivilbevölkerung. Darüber hinaus sind aber Vorkehren nötig, die das Zusammenwirken aller an der Landesverteidigung interessierten Dienststellen und Organisationen erleichtern. Wir sind uns dabei der Bedeutung, welche allen diesen Bestrebungen, namentlich aber dem raschen Ausbau des Zivilschutzes, beigemessen werden muss, voll bewusst. Unser Bericht muss sich indessen auf diesen Gebieten mit Rücksicht auf die abgegrenzte Fragestellung in der Motion nur mit Hinweisen begnügen.

Ausserdem befinden sich verschiedene grundlegende Fragen gegenwärtig erst im Studium, und es wird darüber zu gegebener Zeit gesondert zu berichten sein.

So bereitet das Eidgenössische Militärdepartement gegenwärtig eine Reorganisation des Territorialdienstes vor, welche das Zusammenwirken von Armee, zivilen Behörden und Bevölkerung vereinfachen und wirksamer gestalten soll.

Bekanntlich sind bezüglich der Struktur des Führungsapparates der totalen Landesverteidigung Untersuchungen im Gang, deren Ergebnis auf Jahresende vorliegen dürfte. Es wird alsdann nötig sein, auch die materiellen Probleme der totalen Landesverteidigung einer einlässlichen Prüfung zu unterziehen.

Ein zweites Kapitel zeigt die Planung der künftigen Ausgestaltung unserer militärischen Landesverteidigung. Es behandelt die Planungsmethoden, die Planungsgrundlagen und die Hauptprobleme der nächsten Planungsperiode.

Aus den Aufgaben, die der Planung gestellt sind, lassen sich die Umrisse der Konzeption unserer Landesverteidigung von morgen erkennen.

Der Wichtigkeit der Frage entsprechend, werden sodann die finanziellen Grundlagen der langfristigen Planung in einem besonderen, dritten Kapitel dargestellt. Es dient der Beantwortung der Frage, ob unsere finanziellen Möglichkeiten weiterhin die Aufrechterhaltung einer wirkungsvollen Landesverteidigung gestatten.

A. Die heutige Konzeption der militärischen Landesverteidigung L Die Grundlagen 1. Die Aufgaben der Armee Unsere Armee soll durch ihr Vorhandensein und ihre Bereitschaft dazu beitragen, einen Angriff auf unser Land als nicht lohnend erscheinen zu lassen, und dadurch unsere Unabhängigkeit, wenn möglich ohne Krieg, zu wahren.

Im Zustand der bewaffneten Neutralität hat die Armee im Rahmen des dem neutralen Staat Zumutbaren Neutralitätsverletzungen in der Luft und auf der Erde entgegenzutreten.

857 Im Kriege ist es Aufgabe der Armee, durch einen hartnäckigen, lange dauernden und für den Angreifer möglichst verlustreichen Widerstand unsere Unabhängigkeit zu erhalten.

Im Rahmen dieser allgemeinen Zielsetzung soll, wenn es die strategische Lage gestattet, ein möglichst grosser Teil unseres Staatsgebietes behauptet oder wenigstens ein begrenzter Raum gehalten werden.

Es ist politisch von Bedeutung, den ganzen Krieg hindurch, soweit möglich, einen Teil unseres Territoriums zu behaupten, auf jeden Fall aber den Kampf bis zum Ende des Krieges mit eigenen Kräften zu führen.

Endziel unseres Abwehrkampfes ist es, den Fortbestand von Volk und Staat durch den Krieg hindurch zu wahren und am Ende desselben unser gesamtes Staatsgebiet in Besitz zu haben.

Wird unser Land mit Fernwaffen und Luftstreitkräften angegriffen, ohne dass feindliche Erd- oder Luftlandetruppen zum Einsatz gelangen, so steht die Armee im Zusammenwirken mit dem Zivilschutz der Bevölkerung bei. Die Bereitschaft zur Abwehr eines Angriffs feindlicher Erdstreitkräfte darf dabei nicht in Frage gestellt sein.

2. Die Bedrohung a. Die militärpolitische Situation Im europäischen Raum stehen sich heute zwei Mächtegruppen gegenüber, welche beide über grosse Vorräte an MassenVernichtungsmitteln verfügen und in ihrer militärischen Planung und Vorbereitung dem Einsatz dieser Mittel einen bedeutenden Platz einräumen.

Sollte die Schweiz in naher Zukunft in einen Krieg verwickelt werden, so dürfte es sich mit grösster Wahrscheinlichkeit um einen allgemeinen Krieg handeln, der sich unter dem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln oder doch unter der ständigen Drohung eines solchen Einsatzes abspielt.

Wenn auch heute gewisse Anzeichen darauf hindeuten, dass eine zunehmende Lockerung innerhalb der bestehenden Mächtegruppen eintreten und in deren Folge die Wahrscheinlichkeit begrenzter, mit konventionellen Waffen ausgetragener Konflikte zunehmen könnte, so würden - solange Vorräte an Massenvernichtungsmitteln in einzelnen Staaten vorhanden sind - derartige Auseinandersetzungen dochl jederzeit den Keim grosser, nuklear geführter Kriege in sich tragen.

b. Mittel und Möglichkeiten des potentiellen Gegners Das entscheidende Kennzeichen moderner Armeen ist ihre Ausstattung mit Nuklearwaffen für den strategischen, operativen und taktischen Einsatzbereich.
Daneben nimmt, namentlich mit der Entwicklung der Nervengifte und Psychokampfstoffe, die chemische Waffe als kampfentscheidendes Mittel an Bedeutung zu. Sie erlaubt, Truppen in einem weiten Umkreis zu vernichten oder kampfunfähig zu machen, ohne die oft unerwünschten Zerstörungen hervorzurufen, welche beim Einsatz von Nuklearwaffen kaum zu vermeiden sind. Viele Anzeichen deuten daraufhin, dass auch der Entwicklung biologischer Kampfstoffe

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grosse Aufmerksamkeit geschenkt wird. Neben der reichen Ausstattung mit atomaren und chemischen und allenfalls mit biologischen Kampfmitteln sind modern gerüstete Armeen charakterisiert durch - starke Luftstreitkräfte und Fernwaffenverbände - weitgehende Mechanisierung der Erdtruppen mit vielfältigen Mitteln zur raschen Überwindung von Hindernissen - starke und weitreichende Feuermittel konventioneller Art - Transportmittel und besonders geschulte Verbände für Luftlandeaktionen - weitreichende, grossenteils elektronische Aufklärungs- und Übermittlungsmittel sowie elektronische Stör- und Täuschungsmanöver - zunehmende Fähigkeit, den Kampf auch in der Nacht zu führen.

Aus diesem reichen Arsenal wird ein potentieller Gegner diejenigen Kampfmittel auswählen, die ihm je nach Zweck und Zeitpunkt seines Angriffs die besten Aussichten bieten, sein operatives Ziel möglichst rasch und mit geringen eigenen Verlusten zu erreichen. Für eine Operation gegen unser Land sind folgende grundsätzlich verschiedenen Kampfformen denkbar : Die nukleare Erpressung Der mögliche Gegner kann versuchen, durch blosse Drohung mit Massenvernichtungsmitteln oder durch den selektiven Einsatz solcher Waffen, namentlich gegen stark besiedelte Gebiete, die politische Kapitulation zu erzwingen, ohne dass es zu einem eigentlichen Kampf auf unserem Territorium kommt, ja sogar bevor feindliche Erdtruppen unsere Landesgrenze erreicht haben. Dieses Vorgehen dürfte begleitet sein von wohlvorbereiteten Aktionen der psychologischen und subversiven Kriegsführung. Wenn wir dem nuklearen Erpressungsversuch zwar kein militärisches Kampfmittel entgegenzustellen vermögen, so kann doch die Armee durch den Einsatz aller geeigneten Truppen für die Katastrophenhilfe und zur Verhinderung von Panikerscheinungen entscheidend dazu beitragen, dass der Durchhaltewillen der Bevölkerung erhalten bleibt.

Der strategische Vernichtungsschlag Ein mit grosskalibrigen Kernwaffen ausgerüsteter Gegner wäre an sich in der Lage, mit dem Einsatz solcher Kampfmittel allein unsere Armee praktisch auszuschalten und die Substanz unseres Volkes zu vernichten. Er würde aber damit die weitgehende Zerstörung alles dessen in Kauf nehmen, was der Eroberung unseres Landes überhaupt einen Sinn geben könnte. Obwohl nicht sehr wahrscheinlich, ist ein solches Vorgehen immerhin möglich.
Der Angriff mit begrenztem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln Sofern der Gegner beabsichtigt, unser Land oder Teile davon in Besitz zu nehmen, um sich unsere Industrien und die Arbeitskraft der Bevölkerung nutzbar zu machen, oder um von unserem Territorium aus militärische Operationen gegen andere Mächte zu unternehmen, oder allenfalls um den räumlichen und verkehrstechnischen Zusammenschluss mit ändern, bereits besetzten Gebieten

859 zu bewerkstelligen, wird er daran interessiert sein, sein Angriffsobjekt möglichst unzerstört in die Hand zu bekommen. Er dürfte also an Massenvernichtungsmitteln gerade so viel einsetzen, als ihm zur Beschleunigung seiner Angriffsaktionen notwendig scheint. Es ist auch denkbar, dass er lediglich die Drohung mit dem Einsatz solcher Kampfmittel auf uns wirken lässt.

Aus den Aufgaben unserer Armee und den Möglichkeiten eines Gegners ergibt sich, dass unsere Armee auf die folgenden giundsätzlich verschiedenen Einsatzmöglichkeiten vorbereitet sein muss : - den Neutralitätsschutz - die Schutz- und Abwehrmassnahmen im Falle von Terrorangriffen - den Abwehrkampf gegen einen Angreifer, der Massenvernichtungsmittel in beschränktem Masse einsetzt oder uns mit deren Einsatz bedroht.

II. Der Einsatz unserer Armee 1. Der Neutralitätsschutz

Der Einsatz von Truppen zum Schutz unseres Hoheitsgebietes verfolgt den Zweck, vorerst mit polizeilichen Massnahmen den Verletzungen unserer Landesgrenze vorzubeugen, wenn jedoch solche vorkommen, sie durch den Einsatz angemessener Kräfte rasch zu bereinigen. Flugwaffe und Fliegerabwehr haben Verletzungen unseres Luftraumes entgegenzutreten. Das Armeekommando bestimmt die Art und Weise und den Umfang ihres Einsatzes im Rahmen der vom Bundesrat erlassenen Weisungen. Es gilt, durch eine kräftige Reaktion auf Neutralitätsverletzungen, dem Auslande und unserem Volk gegenüber unseren Abwehrwillen überzeugend unter Beweis zu stellen.

2. Die Schutz- und Abwehrmassnahmen bei Terrorangriffen Damit es dem Gegner nicht gelingt, den Widerstandswillen von Volk und Armee durch Angriffe aus der Luft, allenfalls verbunden mit subversiven und psychologischen Aktionen, zu brechen, gilt es, jene aktiven und passiven Massnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Schlagkraft der Armee zu erhalten, die Auswirkungen der Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu mildern und die Ordnung im Lande aufrechtzuerhalten. Alle Truppen haben der Verbesserung der Überlebenserwartung grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Die Anstrengungen der Flugwaffe und der Armeefliegerabwehr müssen hauptsächlich darauf gerichtet sein, die Infrastruktur der Flugwaffe und der Flab-Lenkwaffen sowie die Führungseinrichtungen der Landesregierung und des Armeekommandos zu schützen. Neben den Luftschutztruppen werden Sanitätsformationen und andere geeignete Verbände zur Katastrophenhilfe an die Zivilbevölkerung eingesetzt.

Militärische Kräfte unterstützen die Polizei im Einsatz gegen subversive Elemente.

Ähnliche Aufgaben können an die Truppe herantreten, wenn sich die Auswirkungen eines in den Nachbarländern mit Massenvernichtungsmitteln geführten Krieges auf unser Staatsgebiet ausdehnen.

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3. Der Abwehrkampf auf der Erde und in der Luft a. Das Angriffsverfahren eines modernen Gegners Die Einsatzdoktrin Nach der Einsatzdoktrin moderner Armeen sind das nukleare Feuer, die chemischen Kampfstoffe und die rasche Bewegung mechanisierter und lufttransportierter Verbände die Hauptelemente der Kampfführung. Der Angriff soll von Anfang an die ganze Tiefe des gegnerischen Raumes erfassen, um den koordinierten Einsatz der feindlichen Streitkräfte zu erschweren. Der Angreifer setzt seine atomaren und chemischen Waffen zu entscheidenden Schlägen gegen feindliche Feuerbasen, Führungseinrichtungen und Reserven ein. Die auf breiter Front mechanisiert angreifenden Erdstreitkräfte nützen die grossräumige Wirkung der Massenvernichtungsmittel unverzüglich aus; sie stossen durch Lücken der Verteidigung in die Tiefe der Abwehrzonen vor und überlassen den nachfolgenden Wellen die Vernichtung der noch Widerstand leistenden Truppenteile.

Luftlandeverbände werden in der Tiefe der Angriffsstreifen eingesetzt, um Engnisse zu öffnen, feindliche Reserven zu binden und so den Angriffsschwung der eigenen Stossverbände zu erhalten.

Der Einsatz im schweizerischen Raum Die geschilderte Kampfdoktrin dürfte in unserm Gelände nur mit Einschränkungen anwendbar sein, weil einerseits der notwendige freie Operationsraum fehlt und anderseits Geländegestaltung und Geländebedeckung nicht einen unbeschränkten Nuklearwaffeneinsatz zulassen, ohne die angreifenden Verbände in ihrer Bewegungsfreiheit einzuengen. Ausserdem gestatten Ufergestaltung und Wassergeschwindigkeit unserer Flüsse die Verwendung amphibischer Mittel nicht überall ohne Einschränkung. Der Angreifer dürfte deshalb versuchen, mit dem Einsatz von atomaren und chemischen Kampfmitteln dort, wo seine eigene Operationsfreiheit nicht gefährdet wird, die hauptsächlichsten Widerstandszentren frühzeitig auszuschalten und die für Gegenangriffe geeigneten mechanisierten Verbände zu zerschlagen oder wenigstens nachhaltig zu neutralisieren.

Im Gebirge dürfte er seine atomaren und chemischen Waffen namentlich dazu einsetzen, Verschiebungen und Versorgung der dort stehenden Truppen zu unterbinden. Sollte er die Inbesitznahme von Gebirgsräumen anstreben, so dürfte er mit mechanisierten Mitteln durch die grossen Täler angreifen, gleichzeitig im Gebirgsdienst geschulte Luftlandeverbände
zur vertikalen Umfassung ansetzen und mit den vorhandenen Gebirgsformationen über die Höhen vorstossen.

Die Schwächen des Angreifers Die in die Tiefe des Operationsraumes vorgeprellten Verbände können mit der Zeit lange und gefährdete Flanken aufweisen. Dort, wo der Feind gezwungen wird, das Gefechtsfahrzeug zu verlassen und den Kampf zu FUSS zu führen, fehlt ihm die nötige Zahl Infanteristen. Sein technisch hochentwickeltes Kampfgerät ist störungsanfällig und auf umfangreiches Nachschub- und Reparaturmaterial

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angewiesen. Dieses muss über ein Verkehrsnetz nach vorne gebracht werden, das zahlreiche Zerstörungen aufweisen dürfte. Erschwerend wirkt sich für den Gegner aus, dass er auf fremdem Staatsgebiet und inmitten einer ihm feindlich gesinnten Bevölkerung kämpft.

b. Unsere eigenen Kampf bedingungen Vorteile Wir führen den Abwehrkampf im eigenenLand undkönnen ihn deshalb unter Ausnützung unserer Geländekenntnisse weitgehend planen und vorbereiten. Wir sind - wenigstens zu Beginn des Krieges - in der Wahl der Kampfräume frei. Wir können diese nach Massgabe ihrer Eignung für den Einsatz unserer Mittel bestimmen und sie schon im Frieden verstärken.

Unsere Festungswerke, zahlreiche permanente Sperren, vorbereitete Zerstörungen, Überflutungen und Verminungen stellen auch im Kampf mit einem modern ausgerüsteten Gegner eine sehr wirksame Stütze unserer Verteidigung dar.

Im Vergleich zur Gesam'tbevölkerung und zur flächehmässigen Ausdehnung des Landes ist unsere Armee zahlenmässig stark. Das gestattet uns, den Kampf in grosser TiefenstafTelung aufzunehmen.

Wir können damit rechnen, dass die Zivilbevölkerung alles in ihren Kräften stehende unternimmt, um die Lebens- und Kampf bedingungen der Armee zu erleichtern, und alles unterlässt, was dem Feind zum Vorteil gereichen könnte.

Nachteile Abgesehen von der Tatsache, dass wir nicht über atomare, biologische und chemische Waffen verfügen, sind wir dem potentiellen Gegner auch an Reichweite, Beweglichkeit und Wirkung der meisten konventionellen Feuermittel unterlegen. Die Zahl unserer Kampfflugzeuge und unserer Mittel für den mechanisierten Kampf ist verhältnismässig gering. Die Ausbildungsmöglichkeiten sind wegen Mangels an geeigneten Übungs- und Schiessplätzen eingeschränkt.

Diese Gegebenheiten, aber auch der Milizcharakter unseres Heeres mit seinen kurzen Ausbildungszeiten legen es uns nahe, unsern Verhältnissen angemessene Kampfverfahren zu wählen und unter Ausnützung der uns gegebenen Vorteile wenn möglich dort zu kämpfen, wo der Feind überlegene Mittel nicht zur vollen Wirkung zu bringen vermag.

c. Unsere Kampfführung aa. Die Forderung des Überlebens 'Seitdem die Massenvernichtungsmittel das Wesen des Kampfes bestimmen, kommt es für alle Truppen in erster Linie darauf an, die Wirkung von Nuklearwarfen, chemischen und biologischen Kampfstoffen zu überleben, um kämpfen

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zu können. Massenvernichtungsmittel sind ihrem Wesen nach dazu bestimmt, gegen grössere Truppenteile eingesetzt zu werden. Deshalb kommt den kollektiven Schutzmassnahmen neben den Schutzmassnahmen des einzelnen Soldaten grosse Bedeutung zu. Es geht darum, Truppen, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind, soweit als möglich in permanenten Unterständen, Feldbefestigungen und verstärkten Kellerräumen unterzubringen, durch Tarnung und Täuschung dem Gegner das Ermitteln lohnender Ziele zu erschweren, die Verletzlichkeit der Verbände durch Auflockerung und durch die Wahl geeigneter Formationen herabzusetzen und wo immer möglich den Kontakt oder sogar die Verzahnung mit den gegnerischen Kräften herbeizuführen, um zu erwirken, dass der Feind mit den Mitteln, die er gegen uns einsetzen möchte, zugleich seine eigenen Verbände gefährdet.

bb. Die Kampfführung auf operativer Ebene Leitgedanke für den Einsatz unserer Armee zur Abwehr eines modern gerüsteten Angreifers muss sein, ein optimales Verhältnis zwischen Raum, Zeit und verfügbaren Kiäften herzustellen, um einerseits kein untragbares Risiko in bezug auf die Gefährdung durch Massenvernichtungsrnittel einzugehen und anderseits den Erfolg unseres mit konventionellen Mitteln geführten Abwehrkampfes nicht in Frage zu stellen. Je nach Bedrohung müssen wir anstreben, unsere Kräfte voi Beginn von Kampfhandlungen so zu disponieren, dass einerseits keine unzulässigen Massierungen entstehen, anderseits die Zuteilung angemessener Kampfabschnitte und die gegenseitige Unterstützung der Verbände möglich bleiben.

Verschiedene Kampfformen sind zum vorneherein auszuschalten, weil sie diesem Grundprinzip nicht entsprechen oder gegen die Gebote der Ökonomie der Kräfte, der Handlungsfreiheit oder der Konzentration der Wirkung verstossen.

Es sind dies : - ein die operative Entscheidung suchender Bewegungskrieg - die Verteidigung einer linearen, eng zusammenhängenden und dicht belegten Armeestellung - ein Kampf aus Widerstandszentren, die ohne Zusammenhang über das ganze Land verteilt sind.

Demgegenüber führt unsere Armee, ihrer Aufgabe und Eigenart entsprechend, auf operativer Stufe einen Abwehrkampf, der darauf ausgerichtet ist - den Gegner durch mehrere in die Tiefe gestaffelte Abwehrzonen zu kanalisieren und abzunützen - die vorderen Treffen des Gegners
von den rückwärtigen zu trennen, indem die Flugwaffe das Gefechtsfeld abzuschirmen sucht und die Erdtruppen danach trachten, durch Gegenangriffe und Überfälle Verstärkung und Versorgung der feindlichen Angriffsspitzen immer wieder zu unterbinden - in die Tiefe des Abwehrraumes eingebrochene oder aus der Luft gelandete feindliche Streitkräfte durch Gegenangriffe mechanisierter Verbände mit Unterstützung der Flugwaffe zu zerschlagen.

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ce. Die Aufgaben der grossen Verbände Im Rahmen dieser Kampfführung lassen sich die Hauptaufgaben der einzelnen grossen Verbände wie folgt charakterisieren : Die Feldarmeekorps führen den Abwehrkampf im Jura, im Mittelland und im Voralpengebiet.

Es ist Aufgabe der Grenzbrigaden, als operative Sperrverbände dem Gegner ein rasches Durchstossen des Grenzraumes zu verwehren und ihm die Verbindung mit allenfalls im Landesinnern abgesetzten Luftlandetruppen zu erschweren.

Die Grenzdivisionen bilden bewegliche Reserven im Grenzraum. Sie führen den Kampf gegen die eingedrungenen feindlichen Verbände in enger Verbindung mit den Grenzbrigaden.

Die Felddivisionen sind dazu bestimmt, den Abwehrkampf in den operativ wichtigen Räumen des Mittellandes zu führen. Sie werden vorwiegend in Gelände eingesetzt, das den Einsatz feindlicher Atomwaffen erschwert und Angriffe mechanisierter Kräfte behindert, kanalisiert oder in bestimmte Richtungen lenkt, Die Ausstattung mit Leichtpanzern und Panzerjägern erlaubt ihnen, wenigstens an einzelnen Stellen die Panzerbekämpfung mit beweglichen Geschützen aufzunehmen oder Gegenangriffe von Infanterieverbänden mit wirkungsvollem Direktfeuer zu unterstützen.

Die gepanzerten Verbände der Mechanisierten Divisionen werden zu Gegenschlägen gegen feindliche Kräfte eingesetzt, die in unsere Abwehrräume eingebrochen oder aus der Luft gelandet sind. Diese Aktionen versprechen den grössten Erfolg, wenn sie sich gegen einen Feind richten, der durch die Grenztruppen oder Felddivisionen gebunden ist, sich die Bewegungsfreiheit also noch nicht hat erkämpfen können. Der Umfang der einzusetzenden gepanzerten Verbände ergibt sich aus der Lage, insbesondere aus der Luftlage. Die überraschende Auslösung der Gegenschläge ist anzustreben.

Das Gebirgsarmeekorps hat die Aufgabe, einen durch das Alpengebiet vorgetragenen Angriff abzuwehren und einen grossen Teil des Alpenraumes während langer Zeit za behaupten.

Seine Kampfbrigaden sperren die in und durch den Zentralraum führenden Achsen und schaffen so die Voraussetzung für den rechtzeitigen Einsatz der Gebirgsdivisionen.

Die Gebirgsdivisionen sind die beweglichen Kampfverbände des Gebirgsarmeekorps. Die grosse Ausdehnung des Alpenraumes und seine Gliederung in nur schwach untereinander verbundene Kampfabschnitte haben zur Folge, dass diese
Heereseinheiten den Kampf weitgehend auf sich selbst gestellt führen.

Flugwaffe und Fliegerabwehr Es ist Aufgabe der Luftverteidigung, Bevölkerung und Armee bei Luftgefahr zu warnen sowie feindliche Luftstreitkräfte zu bekämpfen, um dem Gegner das Erringen der Luftüberlegenheit und die Einwirkung auf die Kampf hand-

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hingen unserer Erdtruppen zu erschweren. Flugwaffe und Fliegerabwehr ergänzen sich in der Erfüllung dieser Aufgabe.

Im Raumschutz trachten Flugwaffe und Fliegerabwehr danach, dem Gegner die Luftaufklärung und den Angriff auf unsere Truppen innerhalb eines beschränkten Raumes und während einer begrenzten Zeit zu verwehren oder mindestens zu erschweren. Der Schutz unserer Erdtruppen ist bis auf eine Höhe von rund 3000 m über dem Boden in erster Linie Aufgabe der Fliegerabwehrkanonen.

Flugzeuge werden in Ergänzung der Fliegerabwehr vor allem dort eingesetzt, wo diese nicht hinzuwirken vermag.

Im Einsatz gegen Erdziele wird die Flugwaffe vor allem zur indirekten Unterstützung unserer Erdtruppen herangezogen. Sie bekämpft die Entfaltung und den Einsatz gegnerischer Kräfte ausserhalb der Reichweite der übrigen Waffen. Die Bekämpfung von Erdzielen ist die Hauptaufgabe unserer Flugwaffe.

Die nachhaltige Bekämpfung von Erdzielen erfordert den konzentrierten Einsatz einer Mehrzahl an Flugzeugen oder wiederholte Angriffe auf das gleiche Ziel. Solche Angriffe verlangen in der Regel, dass die feindliche Fliegerabwehr im Zielgebiet niedergehalten wird. Überdies kann der Schutz unserer Jagdbomber durch eigene Kampfflugzeuge notwendig werden.

Handstreichartige Angriffe einzelner Flugzeuge oder Patrouillen versprechen eine geringere Wirkung am Ziel. Sie können jedoch vom Gegner nur schwer abgewehrt werden, sofern sie überraschend im Tief- oder Tiefstflug und unter Ausnützung der Dämmerung erfolgen. Überfälle auf bereits bekannte oder leicht auffindbare Objekte lassen sich auch mit älteren Jagdbombern durchführen.

Der Flugwaffe obliegt ferner die Luftaufklärung.

Zur Gewährleistung eines zeit- und lagegerechten Einsatzes der Flugwaffe und der Fliegerabwehrwaffen muss die Führung ein möglichst umfassendes Bild der Lage in der Luft und auf der Erde gewinnen. Der Einsatz der Flugwaffe und der Fliegerabwehrlenkwaffen wird so lange als möglich von einer Einsatzzentrale aus geführt und mit der Kanonenfliegerabwehr koordiniert.

dd. Die Kampfführung auf taktischer Ebene Die Abwehr im operativen Rahmen wird um so erfolgreicher sein, je besser es gelingt, den Kampf auf taktischer Stufe angriffsweise zu führen.

Es geht darum, mit Teilkräften die Vormarschachsen des Gegners mehrmals zu unterbrechen und mit möglichst
starken Reserven jede Gelegenheit auszunützen, um die feindlichen Kolonnen an ihren schwachen Stellen anzupacken und aufzusplittern. Ziel dieses Kampfes ist es, die Wucht des feindlichen Angriffs zu brechen und die geschwächten feindlichen Verbände zu vernichten.

ee. Das Bild des Kampfes Mittel und Angriffsverfahren des möglichen Gegners wie auch die Art, in der wir selber den Abwehrkampf zu führen gedenken, lassen erwarten, dass das

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Kampfgeschehen durch Weiträumigkeit und rasch wechselnde Lagen charakterisiert sein wird. Grosse Teile unseres Landes dürften von Anfang an von den Auswirkungen des Krieges erfasst werden. Die Kampfhandlungen nehmen einen fliessenden Charakter an. Der Verteidiger muss darauf gefasst sein, dass der Feind aus jeder Richtung kommen kann. Rasche und tiefe Vorstösse des Angreifers, Vergiftung oder Verstrahlung von Geländeteilen können zur Folge haben, dass Teile unserer Armee in räumlich getrennt kämpfende Verbände unterschiedlicher Grosse aufgespaltet werden.

Diese Entwicklung des Kampfgeschehens führt nicht zwangsläufig zur Zersplitterung unserer Abwehrkräfte. Trotz der räumlichen Trennung der Verbände sind die Einheit des Handelns und die Konzentration der Wirkung solange gewährleistet, als Verbindungen vorhanden sind, Meldungen von unten nach oben gelangen und der Führer seinen Untergebenen Befehle erteilen und ihre Aktionen koordinieren kann.

Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird nicht nur unser Gegner atomare und chemische Waffen gegen uns einsetzen ; daneben könnten auch andere Mächte den auf unserem Boden stehenden Angreifer mit solchen Waffen bekämpfen.

Es ist deshalb denkbar, dass der anfänglich mit allen Mitteln der modernen Technik geführte Kampf in ein zähes Ringen einzelner Verbände ausmündet, das sich mit bescheidenem Gerät und in elementaren Gefechtsverfahren abspielt.

Es wäre indessen falsch, die Konzeption unserer Abwehr von Anfang an einseitig auf diese mögliche Entwicklung einzustellen. Nach wie vor gilt, dass die einzelnen Kampfmittel dann ihre beste Wirkung entfalten, wenn ihr Einsatz koordiniert wird. Die Auflösung des geführten Kampfes in zahlreiche Einzelaktionen muss jedoch in Rechnung gestellt werden.

B. Die Planung der künftigen Ausgestaltung der militärischen Landesverteidigung L Planungsmethoden

Die schnell fortschreitende kriegstechnische Entwicklung und das damit verbundene rasche Ansteigen des Verteidigungsaufwandes haben zur Erkenntnis geführt, dass eine sich über mindestens ein Jahrzehnt erstreckende Planung zur unerlässlichen Voraussetzung einer wirkungsvollen Landesverteidigung geworden ist. Deshalb wurde mit der Inkraftsetzung der Truppenordnung 61 der Aufbau eines den heutigen Anforderungen angemessenen Planungssystems an die Hand genommen. Die Bemühungen um eine umfassende, systematische und koordinierte Armeeplanung, die im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten einen optimalen Stand der Wehrbereitschaft gewährleisten soll, werden stetig fortgesetzt.

t Die Planung befasst sich einerseits mit den laufenden Problemen der geltenden Truppenordnung und anderseits mit der Schaffung der Planungsgrundlagen für die siebziger Jahre. Sie erstreckt sich zunächst auf den Zeitraum eines

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Jahrzehnts und ist damit auf die Geltungsdauer der verlängerten Bundesfinanzordnung abgestimmt. Dem Umstand, dass Prognosen für einen Zeitraum dieser Dauer problematisch sind und ihr Aussagewert mit jedem Jahr abnimmt, wird dadurch Rechnung getragen, dass jeweils die ersten 5 Jahre (zurzeit 1965-1969) einer detaillierten Planung und die folgenden 5 Jahre einer Grobplanung unterzogen werden.

Der Detailplan der Jahre 1965 bis 1969 ist erarbeitet und wird durch jährliche Revisionen den sich wandelnden Umständen angepasst (u.a. der finanziellen Lage, den Ergebnissen der zum Abschluss gebrachten Projektstudien und neu in Erscheinung tretenden zwingenden Bedürfnissen). Er ist durch Vollzugsmassnahmen der Truppenordnung 61 und komplementäre Planungsarbeiten gekennzeichnet.

Bei der auf die siebziger Jahre ausgerichteten langfristigen Planung handelt es sich um eine systematische Gesamtüberprüfung unserer Landesverteidigungsmassnahmen und den Aufbau eines nach neuzeitlichen Erkenntnissen konzipierten militärischen Gesamtplanes, dessen Ziel es ist, die Entwicklung, die unser Wehrwesen in den Jahren 1970 bis 1979 nehmen soll, zu verdeutlichen.

Dieser Gesamtplan wird den leitenden Instanzen als Richtlinie dienen und die Studien und Planungsbestrebungen der verschiedenen Abteilungen des Eidgenössischen Militärdepartementes von Anfang an in einen einheitlichen Rahmen stellen.

Bei den zurzeit in Bearbeitung stehenden Grundlagen der Planung der siebziger Jahre wird von einer Analyse des Feindbildes und der sich daraus ergebenden Bedrohung ausgegangen, aus deren Spektrum die für unsere Verteidigungsmassnahmen erheblichen Bedrohungsstufen, nämlich jene, für die eine militärische Abwehr überhaupt möglich ist, abgeleitet werden müssen. Von diesem Bedrohungsbild aus, ergänzt durch eine Beurteilung der zu erwartenden Entwicklung der Umweltbedingungen unseres Landes, werden die Auswirkungen auf die operative und taktische Kampf führung untersucht. Die in ihren Umrissen im Kapitel A dargelegte geltende Konzeption der Kriegführung und die heute bestehende Truppenordnung bilden dabei in dem Sinne einen weitern Ausgangspunkt, als sie nach Massgabe neuer Verhältnisse laufend und unter Vermeidung periodischer tiefgreifender Umgestaltungen fortentwickelt werden sollen. Aus der Vergleichsanalyse des Geltenden und Bestehenden
mit den neuen Bedürfnissen werden die Schwergewichte und Dringlichkeiten für den Weiterausbau der Landesverteidigung der siebziger Jahre abgeleitet. In einer weitern Planungsphase müssen die Auswirkungen der Projekte in personell-organisatorischer, materieller, baulicher, ausbildungsmässiger, zeitlicher und namentlich auch finanzieller Hinsicht ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser gründlichen Abklärung leiten schliesslich dazu über, das als notwendig Beurteilte in den Rahmen des Realisierbaren einzufügen. Ein solcher militärischer Gesamtplan wird ebenso wenig wie die derzeitigen Teilpläne (namentlich der Finanzplan und der Plan der Rüstungsbedürfnisse) ein über mehrere Jahre festgelegtes starres Programm sein können. Es liegt in der Natur jeglichen Planes, dass er sich weitgehend auf Hypothesen und Eventualitäten, d.h. auf unbestimmte Faktoren, stützen muss und

867 daher eine gewisse Flexibilität sowie eine kontinuierliche Anpassung an neue Voraussetzungen und Erkenntnisse verlangt. Solche Pläne dürfen die Freiheit des Entschlusses weder einengen noch diesen gar vorwegnehmen. Den Entscheiden bei der Verwirklichung konkreter Vorhaben, namentlich auch den Befugnissen der eidgenössischen Räte, muss gegenüber der Planung der Primat vorbehalten bleiben. Ohne vorausschauende straffe Planung und klare Dringlichkeitsordnung werden wir aber nicht mehr in der Lage sein, den Weiterausbau unseres Wehrwesens in Richtung auf eine optimale Schlagkraft im Rahmen eines vertretbaren Aufwandes unter Kontrolle zu halten.

II. Planungsgrundlagen

l. Das Feindbild der siebziger Jahre Es dürfte richtig sein, aus der gegenwärtigen militärpolitischen Situation und den erkennbaren Tendenzen die Annahme abzuleiten, dass auch im Zeitraum der siebziger Jahre eine Verwicklung der Schweiz in kriegerische Auseinandersetzungen am ehesten im Rahmen eines allgemeinen Krieges erfolgen könnte.

Deshalb ist es notwendig, unsere Abwehrmassnahmen weiterhin auf die Bedrohung durch Streitkräfte modern gerüsteter Armeen einzustellen und unsere militärische Planung auf das Feindbild auszurichten, welches sich - zumindest in groben Umrissen - aus den heute sichtbaren Entwicklungstendenzen der Grossmachtarmeen auf den Gebieten der Kriegstechnik und der Kampfführung abzeichnet.

Diese Entwicklung ist im wesentlichen wie folgt zu beurteilen : - Die nukleare Bewaffnung wird in der Reihe der Massenvernichtungsmittel auf noch unabsehbare Zeit den Vorrang beibehalten und dabei durch eine zunehmende Differenzierung der Einsatzmöglichkeiten gekennzeichnet sein.

Es muss daher weiterhin mit allen Verwendungsstufen solcher Kampfmittel gerechnet werden. Dasselbe trifft für die chemischen und biologischen Waffen zu, denen möglicherweise eine immer grössere, allenfalls sogar primäre Bedeutung zukommen wird.

- In der Luftkriegführung wird mehr und mehr nach einer angemessenen Aufgabenverteilung zwischen bemannten Flugzeugen, Lenkwaffen und Raumschiffen gestrebt, letztere werden dabei, vor allem für Zwecke der Aufklärung und Verbindung, militärisch wichtige Leistungssteigerungen erbringen.

- In der terrestrischen Kampfführung wird sich zudem aller Voraussicht nach eine weitere Steigerung der im Kapitel A (L, 2., b.) dargelegten kriegstechnischen Tendenzen abzeichnen: Wirksamere Aufklärung; grössere Beweglichkeit, namentlich auch durch noch vermehrte Ausnützung der dritten Dimension; zunehmende Bedeutung der Fernwaffen und der elektronischen Kriegführung.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die angedeuteten Entwicklungstendenzen keine grundlegenden Wandlungen des Feindbildes voraussehen

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lassen. Sofern nicht infolge technischer Durchbrüche unerwartete Entwicklungssprünge eintreten, ist viel eher mit einer laufenden Wirkungssteigerung bereits bekannter Kampfmittel zu rechnen.

2. Die Grenzen unserer Möglichkeiten Neben der Bedrohung sind bei der Beurteilung unserer Verteidigungsmassnahmen während der siebziger Jahre die Grenzen unserer Möglichkeiten als weitere Planungsgrundlage in Rechnung zu stellen.

Der Spielraum der Planung und damit des Weiterausbaues unserer Armee wird in sehr erheblichem Masse durch das Bestehende eingeengt : die vorhandene Ausrüstung, permanente militärische Anlagen, erhebliche Reserven an Munition und Kriegsmaterial aller Art. Das Abstossen von überholtem Kriegsgerät ist bei uns mit sehr viel grössern Schwierigkeiten und Auflagen verbunden, als dies für andere Armeen zutrifft. Auch im Rahmen künftiger Rüstungsvorkehren und Reorganisationen wird sorgsam auf das Vorhandene und die Möglichkeit seiner weiteren Verwertung Bedacht zu nehmen sein.

Grenzen sind unsern Ausbau- und Modernisierungsmöglichkeiten auch durch die kurzen, stark aufgesplitterten Ausbildungszeiten gesetzt. Die Umschulung auf neue Waffen und Geräte z. B. erstreckt sich zwangsläufig über mehrere Jahre. Die prekäre Lage in bezug auf Übungs- und Schiessplätze beeinträchtigt die Ausbildungsmöglichkeiten ebenfalls. An diesen Tatsachen ändert auch der Umstand nichts, dass die durchschnittlich hohe Schul- und Berufsbildung unserer Wehrmänner die Beherrschung von taktisch anspruchsvollen Kampfgeräten erleichtert.

Die Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse ist auch durch die verfügbaren Bestände eingeschränkt. Die mit der Truppenordnung 61 verbundene Reduktion der Heeresklassen erlaubt die Freigabe von rund 200 000 Mann, d.h. etwa eines Viertels des früheren Effektivbestandes der Armee, an den Zivilschutz. Dieser Verzicht zugunsten der Bedürfnisse der totalen Landesverteidigung hat, bei sogar leicht erhöhter Anzahl Verbände, zu einem fast völligen Abbau der Personalreserven der Armee geführt.

Die Aufstellung neuer Verbände oder die Erhöhung des Sollbestandes bestehender Formationen, die im Rahmen des Weiterausbaues der Armee als dringlich beurteilt werden müssen, können nur bei gleichzeitiger Auflösung oder Bestandesreduktion bestehender Truppenverbände verwirklicht werden.

Massgeblich wird
schliesslich der Weiterausbau unserer Landesverteidigung durch unsere finanziellen Möglichkeiten bestimmt. Diese werden im Kapitel C näher dargelegt.

3. Richtlinien für unsere Planung Aus dem Feindbild der siebziger Jahre, den Aufgaben unserer Armee und den Grenzen unserer Möglichkeiten lassen sich Richtlinien für die Planung ableiten :

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a. Folgende generellen Anforderungen für den Weiterausbau unserer Armee werden wegleitend sein : - Verbesserung der Überlebenserwartung - Stärkung der Kampfkraft durch Steigerung der Feuerwirkung und Erhöhung der Beweglichkeit - Vervollkommnung der Führungsmittel - Befähigung zur Katastrophenhilfe.

' Obwohl es unser Bestreben ist, der Entwicklung auf dem Gebiete des Kriegswesens zu folgen, zwingen uns unsere beschränkten Möglichkeiten zu einem Masshalten in bezug auf Technisierung, Mechanisierung und Automatisierung.

b. Die Armeeplanung soll zwar im Rahmen einer Gesamtbeurteilung Schwergewichte und Dringlichkeitsordnungen zu bilden suchen; sie wird sich aber auch einer wohlabgewogenen Berücksichtigung anderer, an sich weniger dringlicher Bedürfnisse nicht völlig verschliessen können.

c. Wir werden auf Grund einer realistischen Beurteilung der Möglichkeiten auf Idealforderungen verzichten müssen. Auch Extremlösungen, die alles auf eine Karte setzen, können nicht in Frage kommen.

d. Von entscheidender Bedeutung ist ferner die Würdigung der besonderen schweizerischen Verhältnisse, die von den für moderne Offensivarmeen gültigen Voraussetzungen mehr und mehr abweichen. Eigene Wege sind aber nicht in allen Bereichen der Rüstung gangbar. Die kriegstechnische Entwicklung i im Ausland sowie die Rüstungs- und Organisationsmassnahmen fremder Heere sind daher nicht nur für die Beurteilung der Bedrohung, sondern auch im Hinblick auf unsere eigenen Massnahmen mit grösster Aufmerksamkeit zu verfolgen.

e. Die organisatorische Weiterentwicklung der Armee soll so weit als möglich im Sinne einer steten Anpassung des Bestehenden an neue Gegebenheiten und Bedürfnisse nach Massgabe der personellen, materiellen und finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Tiefgreifende Strukturänderungen der Heeresorganisation in kurzen Zeitintervallen bedeuten für unser Milizsystem eine kaum zumutbare Belastung.

/. Unsere Ausbildung muss darauf ausgerichtet sein, die Fähigkeiten des einzelnen Wehrmannes und die Eigenschaften des verfügbaren Kriegsmaterials voll auszunützen. Durch stetige Verbesserung der Methodik und durch die Erschliessung geeigneter Übungs- und Schiessplätze müssen günstigere Voraussetzungen für eine kriegsnahe Ausbildung geschaffen werden.

III. Hauptprobleme der nächsten Planungsperiode

Soweit der heutige Stand der Untersuchungen die Ausbaubedürfnisse und Möglichkeiten unserer militärischen Landesverteidigung im Hinblick auf das nächste Jahrzehnt erkennen lässt, stehen folgende Hauptprobleme im Mittelpunkt der Planungsarbeiten : Bundesblatt. 118.Jahrg. Bd.I.

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1. Die Eingliederung der militärischen Landesverteidigung in die totale Landesverteidigung

Unsere Landesverteidigung wird in Zukunft viel stärker als bisher von der Notwendigkeit totaler Abwehrmassnahmen bestimmt sein. Die Armee käme in einem immer dichter besiedelten Operationsraum zum Einsatz. Die Auswirkungen der kriegerischen Ereignisse würden sehr rasch das ganze Land und die Gesamtheit seiner Bevölkerung erfassen. Es ist deshalb unumgänglich, bei den militärischen Vorkehren die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung vermehrt zu berücksichtigen. Die Koordination der militärischen Landesverteidigung mit ihren zivilen Bereichen sowie die Möglichkeiten einer besseren Unterstützung der Zivilbevölkerung durch die Armee sind Gegenstand einer umfassenden Untersuchung des Beauftragten des Eidgenössischen Militärdepartementes in Zusammenarbeit mit allen interessierten Stellen. Daneben wird eine Reihe damit zusammenhängender Sonderfragen geprüft, so u.a. die gemeinsamen Belange des Sanitätsdienstes, des Transportdienstes und der Versorgung. Zur grundsätzlichen Frage, ob im Rahmen der totalen Landesverteidigung eine Zweiteilung der Armee in eine solche für den Kampf und eine solche für den Schutz der Zivilbevölkerung anzustreben oder die Armee den Bedürfnissen einer vermehrten Hilfeleistung an die Bevölkerung anzupassen sei, gilt es zu bedenken, dass die erste Lösung eine kaum verantwortbare Schwächung der allein mit militärischen Mitteln und Streitkräften des heutigen Umfanges möglichen Verteidigung unseres Landes gegen eine gewaltsame Aggression ergeben würde. Mit einer weitern Reduktion der militärischen Mannschaftsbestände zugunsten von Spezialverbänden für die Zivilverteidigung, wie sie beispielsweise die Luftschutztruppen darstellen, wäre auch in Anbetracht der Ungewissheit der Lage und des Katastrophenausmasses weder dem Gesamtinteresse der totalen Landesverteidigung noch den Sonderbedürfnissen der Zivilbevölkerung gedient. Die Lösung wird vielmehr in der Richtung zu suchen sein, die Armee in die Lage zu versetzen, der Zivilbevölkerung von Fall zu Fall mit angemessenen Mitteln zu helfen. Eine zum vorneherein festgelegte Aufteilung der verfügbaren Verbände wäre mit Rücksicht auf die enge Schicksalsverbundenheit von Zivilbevölkerung und Armee im Kriegsfalle unzweckmässig. Die Schaffung einer Führung für die totale Abwehr ist dabei unerlässlich.

2. Die Reorganisation des Territorialdienstes

In engem Zusammenhang mit der Integration der Armee in die totale Landesverteidigung steht die Notwendigkeit einer Reorganisation des Territorialdienstes. Die betreffenden Studien sind im Gange. Im Vordergrund einer wirkungsvolleren Ausgestaltung des Territorialdienstes steht der Gedanke, die territorialdienstliche Gliederung im Interesse eines enger koordinierbaren Zusammenwirkens mit den zivilen Behörden besser an die politischen Grenzen, vor allem der Kantone, anzulehnen und damit die Möglichkeit zur räumlichen Zusammenfassung der militärischen Kommandostellen und zivilen Instanzen zu schaffen.

871 Gleichzeitig ist es notwendig, ein umfassendes Warnsystem aufzubauen, das sowohl zugunsten der Armee als auch der Bevölkerung arbeitet. Soweit sich technisch befriedigende und finanziell vertretbare Lösungen finden lassen, sollte dieses System auch die Warnung vor anfliegenden feindlichen Lenkwaffen ermöglichen. Es soll die heute noch nicht vollständig aufeinander abgestimmten Warndienste gegen die Bedrohung aus der Luft, durch atomare, biologische und chemische Waffen und durch Überflutung in einer zweckmässigen Gesamtlösung zusammenfassen. Auch diese Arbeiten sind im Gang und werden wahrscheinlich innert Jahresfrist zum Abschluss gebracht werden können.

3. Die Verbesserung der Überlebenserwartung Das Feindbild der siebziger Jahre lässt immer mehr das Problem des Überlebens und der Erhaltung der Kampfkraft in den Vordergrund treten. Der Verteidiger muss die starke und weiträumige Feuerwirkung des Angreifers überstehen, um kämpfen zu können. Wir werden auch in Zukunft bloss einen verhältnismässig kleinen Teil unserer Armee unter Panzerschutz stellen oder aus Festungen heraus kämpfen lassen können. Für das Gros unserer Streitkräfte wird daher die Geländeverstärkung (namentlich Unterstände) ein vordringliches Rüstungsbedürfnis bleiben. Soweit der Ausbau nicht im Frieden vorgenommen werden kann, sind Vorkehren für eine beschleunigte Durchführung zu treffen.

4. Die Verstärkung der Schlagkraft der ^Armee a. Die Frage der Kernwaffen Nach wie vor haben wir von der Voraussetzung auszugehen, dass unseren Streitkräften Kernwaffen oder gleichwertige Waffen fehlen. Allein schon aus diesem Grund, aber auch aus Überlegungen ethisch-weltanschaulicher Art, sind wir an allen Bestrebungen, die auf eine Eindämmung und Nichtanwendung solcher Waffen hinzielen und in dieser Beziehung Garantien schaffen, in höchstem Masse interessiert. Die Schweiz hat denn auch das Abkommen über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Luft, im Weltraum und unter Wasser, abgeschlossen am S.August 1963 in Moskau, als ersten Schritt in dieser Richtung begrüsst und unterzeichnet. Wir verfolgen die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet mit grösster Aufmerksamkeit und dem aufrichtigen Wunsch, dass sie zu wirklichen Fortschritten führe. Solange aber die erwähnten Waffen vorhanden sind und auch gegen uns eingesetzt werden können, sind
wir verpflichtet, die Vorund Nachteile einer eigenen Nuklearbewaffnung mit allen ihren Auswirkungen zu prüfen. Dazu gehört nicht nur eine gründliche Beurteilung der Schutzmöglichkeiten und der Abschreckungswirkung sowie der Frage, wie weit und unter welchen Voraussetzungen Nuklearwaffen unsere Kampfkraft zu verstärken vermöchten, sondern auch die Prüfung der Grundlagen, die eine Entschlussfassung über eine allfällige Ausrüstung mit Kernwaffen erst ermöglichen könnten. Diese Abklärungen müssen die Frage einschliessen, wann der Punkt erreicht wäre, an dem die weitere Ausbreitung der Kernwaffen unser Land zu

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ihrer Beschaffung zwingen könnte. Würde man die Durchführung solcher Studien, welche den Entschluss der politischen Behörden über eine Nuklearbewaffnung in keiner Weise präjudizieren dürfen, unterlassen, so käme das dem Verzicht auf eine fundierte Beurteilung aller Aspekte einer eigenen Atomwaffenherstellung gleich. Damit würde sich unser Land seiner Handlungsfreiheit begeben.

b. Die Erneuerung der Erdkampfmittel Im Vordergrund des Weiterausbaues der infanteristischen Kampfführung stehen eine nächste Generation von Panzerabwehrwaffen, die Verstärkung der Bogenschusswaffen, die Nachtkampfausrüstung und die Verbesserung der Mittel für den Gebirgseinsatz.

Bei den mechanisierten Kampfverbänden werden die Anstrengungen namentlich auf die Verbesserung der bestehenden Kampfmittel und ihrer Einsatzbedingungen gerichtet sein müssen, vor allem durch Ausbau des Flabschutzes und ihrer technischen Hilfsmittel (u.a. des Geniematerials). Im Rahmen der langfristigen Planung werden die Bedürfnisse der Feld- und Grenzdivisionen an mechanisierten Kampfmitteln mitzuberücksichtigen sein. So werden zunächst auf Mitte des nächsten Jahrzehnts die Panzerjäger durch modernere Kampfmittel ersetzt werden müssen.

Noch vor Ende der sechziger Jahre werden dem Parlament Anträge zur Modernisierung der Artillerie unterbreitet werden. Eine zweckentsprechende Unterstützung der mechanisierten Kampfgruppen steht dabei, verbunden mit dem durch freiwerdende Geschütze möglichen Ersatz technisch überholter Artilleriewaffen, im Vordergrund. Weitern Ausbauphasen bleibt die Prüfung der Bedürfnisse und Möglichkeiten zur Beschaffung geeigneter Mittel der Schwergewichtsartillerie vorbehalten.

Der derzeitige Stand der Motorisierung soll in quantitativer Hinsicht nicht überschritten werden. Untersuchungen, wie eine rationellere Fahrzeugverwendung und -Zuteilung erzielt werden können, sind im Gang. Dem Ersatz technisch überfälliger Fahrzeuge und der qualitativen Verbesserungen der Transportmittel gebührt der Vorrang.

Alle diese in Abklärung begriffenen Rüstungsvorhaben sollen die Grundstruktur der heutigen Truppenordnung nicht in Frage stellen.

c. Die Erneuerung der Luftkampfmittel Ein im Hinblick auf die siebziger Jahre besonders bedeutsames Problem stellt die Rüstungskonzeption im Bereiche der Luftkriegführung dar. Im Durchschnitt der
letzten 10 Jahre wurde für die Flugwaffe und Fliegerabwehr rund die Hälfte der Rüstungsausgaben aufgewendet; dieser Anteil geht in der laufenden Planungsperiode auf rund 45 % zurück. An den gesamten Militärausgaben beträgt der Anteil für die Flugwaffe und Fliegerabwehr zurzeit etwas weniger als 30%.

Die Modernisierung der Mittel für die Luftkriegführung muss - der Bedrohung entsprechend - in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem für die Erdkampfführung erforderlichen Aufwand stehen. Beim Anteil am Gesamtaufwand

873 wird zufolge des in einzelnen Planungsperioden unterschiedlichen Erneuerungsbedarfes - ohne Beeinträchtigung des Gleichgewichtes auf Kosten der terrestrischen Kampfkraft - ein langfristiger Ausgleich anzustreben sein. Angesichts der hohen Erneuerungs-, Unterhalts- und Betriebskosten der Luftstreitkräfte wird ein allfälliger Abbau des Bestandes an Kriegsflugzeugen und eine entsprechende Anpassung der Aufgabenstellung der Flugwaffe erwogen werden müssen, sofern der Aufwand unsere Möglichkeiten übersteigen sollte. Eine abschliessende Beurteilung des Verhältnisses der Aufwendungen der Luftkriegführung zu denen der Erdarmee ist heute nicht möglich. Sie wird Gegenstand einer kontinuierlichen Überprüfung zur Wahrung des Gleichgewichtes bleiben.

Die Beschaffung einer nächsten, unsern Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechenden Flugzeugserie ist auf den Beginn der siebziger Jahre in Aussicht zu nehmen. Die vorbereitenden Arbeiten sind eingeleitet. Bei der Fliegerabwehr ist nach Abschluss der zurzeit laufenden Einführung der Flablenkwaffen und Mittelkalibergeschütze der Ersatz weiterer erneuerungsbedürftiger Geschütze durch leistungsfähigere Waffen ins Auge zu fassen.

d. Weitere Rüstungsbedürfnisse Bei allem Streben nach einer Schwergewichtsbildung und einer Beschränkung auf das absolut Unerlässliche wird aber auch die Erneuerung der Ausrüstung und Einrichtungen anderer Armeeteile, namentlich der Landwehrtruppen, der technischen Hilfstruppen, der Versorgung - im weiteren Sinne des Wortes - und des Territorialdienstes ein dringliches Erfordernis bleiben.

C. Die finanziellen Grundlagen der langfristigen Planung Mit der rasch fortschreitenden technischen Entwicklung ist ein immer schnelleres Ansteigen der Kosten für die Rüstung, den Ausbau der Infrastruktur, die Ausbildung sowie den Unterhalt und Betrieb des Materials unserer Armee verbunden. Daraus ergibt sich, dass der Weiterausbau unserer Armee je länger je mehr von den finanziellen Möglichkeiten abhängt. Angesichts der ständig zunehmenden Aufgaben des Bundes und der durch die Bundesfinanzordnung fixierten Einnahmen ist es nötig, die Militärausgaben in abgewogenen Relationen zu den gesamten Bundesfinanzen zu halten. Somit sind finanzielle Grenzen gesetzt, die einen umfassenden Überblick erfordern, der nur mit einer langfristigen
finanziellen Planung gewonnen werden kann. Sie soll ermöglichen, rechtzeitig die Auswahl unter den auf lange Sicht realisierbaren Vorhaben treffen zu können.

Die Erfahrung lehrt, dass die finanziellen Auswirkungen künftiger Bedürfnisse meistens unterschätzt werden. Mochte es früher noch angehen, die von einzelnen Dienstabteilungen angemeldeten Wünsche zu sichten und mehr oder weniger lineare Abstriche vorzunehmen, kann heute auf eine straffe und zentrale Leitung nicht verzichtet werden.

Der Kleinstaat vermag bei der zunehmenden Geschwindigkeit der technischen Entwicklung nicht mehr auf allen Gebieten Schritt zu halten. Die finanziellen Einschränkungen einerseits, die steigenden Kosten anderseits zwingen

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dazu, noch konsequenter auf alles bloss Wünschenswerte zu verzichten. Bei einer eindeutigen Beschränkung auf das Wesentliche und der Festlegung von Dringlichkeiten sollte es möglich sein, unsere Armee auch in Zukunft auf einem modernen Stand zu halten. Dabei ist es notwendig, im Rahmen einer sinnvollen Ausgewogenheit zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Truppengattungen Ausbauschwergewichte zu bilden, wie dies im Kapitel B dargelegt worden ist. Der auf Grund eingehender Abklärungen ausgearbeitete Finanzplan ist als Arbeitsdokument für die grundlegenden Entschlüsse der Armeeleitung gedacht.

In Erkenntnis dieser Tatsachen ist das Eidgenössische Militärdepartement vor einigen Jahren zu einer kontinuierlichen langfristigen Finanzplanung übergegangen. Eine erste Planungsperiode erstreckte sich auf die Zeit von 1961 bis 1964. Dieser Plan ist, wenn die Teuerung mitberücksichtigt wird, eingehalten worden.

Für die Zeit nach 1965 wurde die Planungsperiode im Einvernehmen mit dem Finanz- und Zolldepartement zunächst auf die Jahre 1965 bis 1974 festgelegt und in zwei Fünfjahresperioden unterteilt.

Dieser neue Finanzplan ist auf Grund eingehender Abklärungen und ständig verbesserter Erfahrungszahlen ausgearbeitet worden.

Als erstes war die in Frage kommende Grössenordnung in Form einer Richtzahl zu bestimmen. Dabei musste einerseits auf das Erfordernis einer vertretbaren Belastung der Volkswirtschaft für die Zwecke der Landesverteidigung, anderseits auf ein tragbares Verhältnis zu den übrigen Bundesausgaben Rücksicht genommen werden. Trotzdem versucht wurde, diese Faktoren möglichst genau zu erfassen, konnte es sich nur um eine Schätzung handeln. Die Grenze der Tragbarkeit von Ausgaben für die Landesverteidigung kann nicht exakt mit Hilfe mathematischer Formeln ermittelt werden. Sie wird schlussendlich immer eine Ermessensfrage, das Ergebnis sorgfältigen Abwâgens, bleiben.

Einen Ausgangspunkt des Finanzplanes bildeten die Schätzungen, die dem Finanz- und Zolldepartement als Basis für die Vorlage betreffend die Weiterführung der Finanzordnung des Bundes nach Ende 1964 dienten. Zum praktisch gleichen Ergebnis führten die Planungsarbeiten des Eidgenössischen Militärdepartementes, das seinerseits unter Beizug volkswirtschaftlicher Experten versuchte, eine Richtzahl unter Beibehaltung des bisherigen
Verhältnisses der Militärausgaben zum Bruttosozialprodukt und in Funktion zu dessen realem Wachstum zu ermitteln. Diese Arbeiten ergaben eine Richtzahl von 8,3 Milliarden Franken für die Jahre 1965 bis 1969. Die Teuerung war dabei nicht inbegriffen, da man - wie erwähnt - vom realen Bruttosozialprodukt ausging.

Diese Richtzahl von 8,3 Milliarden dient dem Militärdepartement seither als Arbeitsgrundlage. Die eidgenössischen Räte sind darüber mit der Botschaft zum Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1965 orientiert worden. Eine Darstellung der Finanzplanung des Eidgenössischen Militärdepartementes wurde auch im Bericht der Arbeitsgemeinschaft der vom Nationalrat und Ständerat eingesetzten Kommissionen über die Abklärung der

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Mirage-Angelegenheit gegeben. Auf Grund der Gegebenheit der Finanzplanung und namentlich der Richtzahl beurteilten diese Kommissionen die finanzielle Tragbarkeit der vorgeschlagenen Beschaffung von Kampfflugzeugen.

Trotz dem als Richtlinie für die Planung aufgestellten und in den vergangenen Jahren eingehaltenen gleichbleibenden Verhältnis zum Bruttosozialprodukt weist der Anteil der Militärausgaben an den gesamten Bundesausgaben wegen der Übernahme neuer Aufgaben durch den Bund rückläufige Tendenz auf, wie folgende Zahlen zeigen : i Jahr

% Anteil der Militarausgaben

1958 1960 1962 1964 1965 1966

38 36 34 30 31 30

In der laufenden Planungsperiode werden die Militärausgaben - nicht voraussehbare zwingende Verhältnisse, namentlich eine Verschärfung der internationalen Lage, vorbehalten - weniger als 30% der Staatsausgaben beanspruchen.

Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, dass bei der Planung der Ausgaben für die Landesverteidigung nach einem ausgewogenen Verhältnis zu den für den Bundeshaushalt massgebenden Grössenordnungen gestrebt wurde. Es versteht sich jedoch, dass die bis jetzt angewendete Arbeitsgrundlage im Rahmen der in der Zwischenzeit in Angriff genommenen langfristigen Finanzplanung für den gesamten Bundeshaushalt nochmals überprüft und im Lichte der übrigen Aufgaben des Staates kritisch gewürdigt werden muss.

Der finanzielle Spielraum für neue Rüstungsvorhaben ist schon heute ausserordentlich klein, weil ein Grossteil der Mittel für die wachsenden laufenden Ausgaben und für die Erneuerung von vorhandenem, aber veraltetem Material gebunden ist. Vor Jahresfrist wurde daher eine umfassende Studie über Einsparungsmöglichkeiten bei den Militärausgaben eingeleitet. Diese Studie bezweckt vor allem die Komprimierung der laufenden Ausgaben sowie Einsparungen und Massnahmen, die es erlauben, Aufwand und Erfolg in einem vertretbaren Verhältnis zueinander zu halten.

Neben der durch die Technisierung und Modernisierung bedingten raschen Zunahme der laufenden Ausgaben fallen vor allem die ständig wachsenden Erneuerungskosten für den Ersatz veralteten Materials ins Gewicht. Es ist dabei nicht zu übersehen, dass die Armee in den Nachkriegsjahren bedeutende Bestände an Kriegsmaterial 'aus ausländischen Liquidationsbeständen kaufte, dessen Ersatz in den nächsten Jahren nicht mehr weiter aufgeschoben werden kann. Die technische Verfeinerung, gepaart mit der geldwertmässigen Teuerung, führen dazu, dass die Erneuerungskosten samtlichen Kriegsmaterials ein Mehrfaches des ursprünglichen Beschaffungspreises ausmachen. Wenn auch anzu-

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erkennen ist, dass durch den Ersatz veralteten Materials stets eine bedeutende Modernisierung und Erhöhung der Kampfkraft unserer Armee verbunden ist, führen die hohen Erneuerungskosten doch zu einer starken Beschränkung der Mittel für die Erfüllung neuer Bedürfnisse, die sich aus der kriegstechnischen Entwicklung und den Erfordernissen der totalen Landesverteidigung ergeben.

Auf Grund dieser Sachlage musste in der Planungsperiode 1965 bis 1969 das Schwergewicht auf die Erfüllung der geltenden Truppenordnung und auf Komplementärmassnahmen zur rascheren Anpassung an die Bedürfnisse der totalen Kriegführung gelegt werden. Für die restlichen Jahre (1967 bis 1969) der laufenden Planungsperiode verbleiben in der Finanzplanung - nach Abzug des Zahlungsbedarfs für laufende Ausgaben und bereits bewilligte Rüstungskredite weniger als 10 Prozent der gesamten Richtzahl für weitere geplante Rüstungsvorhaben und Bauten.

Für die Planungsperiode 1970 bis 1974 ist es auf Grund der heutigen Lagebeurteilung möglich, weiterhin mit Militärausgaben auszukommen, welche die Proportionen des Finanzplanes wahren und namentlich keinen grösseren Anteil am Bruttosozialprodukt beanspruchen. Angesichts der technisch bedingten höheren Beschaffungskosten und unaufschiebbaren Materialerneuerungen sollte ein Schritthalten mit der Entwicklung bei strengster Beschränkung auf das Notwendigste und unseren Verhältnissen Angepasste möglich sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufrechterhaltung einer wirksamen Landesverteidigung während der jetzt überblickbaren Zeit wohl sehr beträchtliche Mittel beansprucht, unsere Möglichkeiten aber nicht übersteigen wird. Sofern sich die internationale militärpolitische Lage in den nächsten Jahren nicht verschlechtert und einer unstabilen Konstellation Platz macht, sehen wir nicht vor, einen grösseren Teil der Staatsausgaben als bisher der Landesverteidigung zuzuführen. Der Anteil der Militärausgaben dürfte im Gegenteil sofern es die nicht von uns zu bestimmenden Umstände zulassen - geringer sein als im letzten Jahrzehnt, so dass die Erfüllung anderer wichtiger Staatsaufgaben nicht in Frage gestellt ist.

Der vorhegende Bericht bemüht sich, dem Auftrag der Motion entsprechend über die Gesamtkonzeption der Landesverteidigung und das Verhältnis der Massnahmen der Luftraumverteidigung zu denen der Erdstreitkräfte so umfassend und erschöpfend Auskunft zu geben, als dies nach dem derzeitigen Stand der laufenden Beurteilung unserer Bedürfnisse und Möglichkeiten sowie mit Rücksicht auf die in Fragen der Landesverteidigung gebotene Zurückhaltung in öffentlicher Berichterstattung überhaupt möglich ist. Wir sind dabei über das bisher in offenen Botschaften betreffend die Organisation des Heeres übliche hinausgegangen.

Die Planungsarbeiten nehmen ihren Fortgang. Es wird bei künftigen Rüstungs- und Organisationsvorlagen an das Parlament Gelegenheit geboten sein, über die Ergebnisse der in der Zwischenzeit zum Abschluss gebrachten

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Studien und über Fragen Bericht zu erstatten, die heute noch nicht abschliessend beurteilt werden können. Dies trifft u. a. auch für die mit einer nächsten Flugzeugbeschaffung verbundenen Aufwendungen im Verhältnis zu den Bedürfnissen der übrigen Armeeteile sowie für die finanziellen Möglichkeiten der siebziger Jahre im einzelnen und für den im Aufbau begriffenen militärischen Gesamtplan zu.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen und die Motion Nr. 8995 abzuschreiben.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 6. Juni 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Schaffner Der Bundeskanzler : Ch.Oser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der militärischen Landesverteidigung (Vom 6. Juni 1966)

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1966

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24

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16.06.1966

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853-877

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