655 lu. Inkrafttreten Art. 18 Dieses Reglement tritt am I.Juni 1966 in Kraft.

Bern, den 14. März 1966.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schaffner 8914

# S T #

Wettbewerbsausschreibungen

sowie Anzeigen

Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:

AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Sachregister (Stand I.Januar 1966) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. 4.20 beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei, 3003 Bern, bezogen werden.

Vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegeben :

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Aprü 1964.

Preis: Fr. 2.30.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

656

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1960 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

6291

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen:

Obligationenrecht mit den bis I.Januar 1963 erfolgten Abänderungen Der Verkaufspreis beträgt Fr. 4.-- (broschiertes Exemplar), Fr. 4.50 (kartoniertes Exemplar), plus Nachnahmegebühren.

Postcheckkonto 30 - 520

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

1126

Vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement herausgegeben :

Lärmbekämpfung in der Schweiz (Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission an den Bundesrat) Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, zum Preise von 6 Franken.

Inhalt: Zusammenfassender Gesamtbericht.

Schlussbericht der 5 Unterkommissionen : Unterkommission l : Medizinische, akustische, technische Grundlagen.

Unterkommission 2: Motorfahrzeuge, Eisenbahnen Schiffe, Luftseilbahnen.

Unterkommission 3 : Fluglärm.

Unterkommission 4 : Bau- und Industrielärm, Schallschutz usw.

Unterkommission 5 : Juristische Fragen.

Anhang: Muster-Verordnung zum Schutz gegen Lärm, Kreisschreiben des Bundesrates vom l O.Mai 1960 betreffend Lärmbekämpfung, Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements für die Lärmbekämpfung im Strassen verkehr.

675i

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1966

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.04.1966

Date Data Seite

655-656

Page Pagina Ref. No

10 043 250

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.