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Bundesblatt

Bern, den 20.Oktober 1966

118.Jahrgang

Bandii

Nr. 42 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzuglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1965/66 (Vom 7. Oktober 1966) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom I.Juli 1965 bis SO.Juni 1966 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

L Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sindfolgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Bundesratsbeschluss vom 9. Juli 1965 über die Verwertung der Kartoffelernte 1965 (AS 1965, 490).

2. Bundesratsbeschluss vom 10. August 1965 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Sprit zum Trinkverbrauch (AS 1965, 633).

3. Bundesratsbeschluss vom 10. August 1965 über den Verkaufspreis der Alkoholverwaltung für Branntwein (AS 1965, 632).

4. Bundesratsbeschluss vom 10. August 1965 über die Entrichtung von Monopolgebühren (AS 1965, 634).

5. Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 über die Verwertung der Kernobsternte 1965 (AS 1965, 827).

6. Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 betreffend die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser (AS 1965, 830).

7. Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1965 (AS 1965, 825).

Bundesblatt.118.Jahrg.Bd.il.

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8. Bundesratsbeschluss vom I.März 1966 über die Gewährung von Beiträgen an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes (AS 1966, 483).

9. Bundesratsbeschluss vom 18. März 1966 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltungfür Industriesprit (AS 1966, 511).

10. Bundesratsbeschluss vom 20. Juni 1966 über die Verwertung der Kirschenernte 1966 (AS 1966, 847).

Durch den Bundesratsbeschluss vom l. März 1966 über die Gewährung von Beiträgen an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes sind die in den Motionen Ständerat Danioth (Nr. 8793, vom 6. Juni 1963) und Nationalrat Geiser (Nr. 8797, vom 18. Juni 1963) sowie in der Interpellation Nationalrat Tschanz (Nr. 8676, vom l O.Dezember 1962) gestellten Begehren hinsichtlich des KartofMbaues erfüllt worden.

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten : 1. Fachkommission

Die Fachkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. In der ersten Sitzung vom 24. August 1965 in Bern gelangten die im Geschäftsjahr 1965/66 erforderlichen Vorkehren auf dem Gebiete der Obstverwertung und der Umstellung des Obstbaues, die Mostobstpreise, die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein sowie die Besteuerung der Branntweine zur Beratung. Anschliessend wurden Massnahmen für die Kartoffelverwertung erörtert. An einer zweiten Tagung vom 10. und l I.Mai 1966 in Affoltern a. A. wurden auf Grund eines Berichtes der Alkoholverwaltung Fragen der Umstellung im Obstbau und ihre Auswirkungen auf die Versorgung mit Mostobst und Tafelobst sowie die Weiterführung der obstbaulichen Massnahmen besprochen. Zwei Besichtigungsfahrten führten die Teilnehmer unter fachtechnischer Leitung durch die Obstgebiete des aargauischen Freiamtes und die aargauischen Kirschen- und Kernobstproduktionsregionen.

2. Alkoholrekurskommission

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftstätigkeit zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig Im Berichtsjahr eingegangen

4 Beschwerden 19 Beschwerden

Zusammen

23 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch : Abweisung Rückzug Hängig am Ende des Berichtsjahres

16 Beschwerden 2 Beschwerden 5 Beschwerden

Zusammen

23 Beschwerden

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u. Verwaltung A. Personalbestand

Das Personal wies am Ende des Geschäftsjahres mit Einschluss von 4 Lehrlingen einen Bestand von 257 Bediensteten auf und lag 4 Einheiten unter dem budgetierten Bestand von 261 Personen. Der Zentralverwaltung gehörten 227 Arbeitskräfte an; 30 Personen waren in den betriebseigenen Lagerhausern tätig.

Ferner bestanden am 30. Juni 1966 2488 Brennereiaufsichtstellen, die nebenamtlich geführt werden.

B. Personal- und allgemeine Ausgaben

Im Voranschlag waren für Personal- und allgemeine Ausgaben 15513000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 15641689.30 Franken. Diese Summe setzt sich aus 6128 931.05 Franken für Personalausgaben und 9512758.25 Frankenfür allgemeine Ausgaben zusammen. Einzelheiten sind aus der Rechnung auf Seite 24 ersichtlich.

HI. Brennereiweseu A. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber

Die Alkoholverwaltung hat im Berichtsjahr die Brennapparate von 69 gewerblichen Betrieben aufgekauft. In der gleichen Zeit wurden 130 Inhaber einer Hausbrennerkonzession, welche keinen Landwirtschaftsbetrieb mehr bewirtschaften, zu den Gewerbebrennern umgeteilt. Somit hat sich die Zahl der konzessionierten Gewerbebrennereien von 1438 auf 1499 erhöht.

Die am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Konzessionen verteilen sich wie folgt : Eine Konzession für den Betrieb einer Hackfruchtbrennerei (Zuckerfabrik Aarberg für inländische Zuckerrübenmelasse), zwei Konzessionen für Industriebrennereien (Zuckerfabrik Aarberg für ausländische Zuckermelasse und Cellulosefabrik Attisholz), 1009 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 1065 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 658 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei.

Die beiden Konzessionen der Zuckerfabrik Aarberg sind auf Ende des Geschäftsjahres hinfällig geworden, weil die Zuckerfabrik ihre veraltete Brennereianlage abgebrochen hat und vorläufig nicht beabsichtigt, eine neue Apparatur anzuschaffen. Die Spriterzeugung in Aarberg war bereits seit 1961 eingestellt.

Die bei der Zuckerfabrikation anfallende Melasse findet heute u. a. als Futtermittel gute Verwendungsmöglichkeiten.

Die gewerblichen Brennauftraggeber haben im Verlaufe des Geschäftsjahres von 52317 auf 56342 zugenommen. Wie in früheren Jahren fallt der Zuwachs auf die Einteilung neuer Produzenten, die keinen Landwirtschaftsbetrieb im Sinne der Alkoholgesetzgebung bewirtschaften oder zugeführte Rohstoffe brennen, sowie auf die Umteilung bisheriger Hausbrennauftraggeber, welche auf

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Grund ihrer Betriebsverhältnisse keinen Anspruch auf steuerfreien Eigenbedarf mehr erheben können.

Über die Branntweinerzeugung der Gewerbebrenner und gewerblichen Brennauftraggeber in den letzten 5 Jahren gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss : Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber Speziahtatenbrarmtwem aus Geschäftsjahr

Kernobstbrartntwein Kirschen

TraubenZwetschtrestern, gen und Weinhefe.

Pflaumen Weinresten

ändern Rohstoffen

Zusammen

Gesamterzeugung an Kernobstu. Spezialitatenbranntwem

1 513 120 1 330 955 1 672 770 1 351 782 1 561 557

3 579 563 3 456 258 2 782 097 3200117 1 991 238

Liter 100%

1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66

726 153 723 798 770 002 654 525 573 366

377 890 133 827 354 269 171 924 407 782

379 029 30048 448 330 25000 506 164 42335 501 257 24076 547 728 32681

1 515818 689 569

289 138

476 502

2 066 443 2 125 303 1 109 327 1 848 335 429 681

Durchschnitt

1961/62 bis

1965/66

30828

1 486 037 3 001 855

Infolge der kleinen Kernobsternte und des geringeren Kirschenertrages im Jahr 1965 ist die Erzeugung an Kernobstbranntwein und Kirschwasser bedeutend kleiner ausgefallen als in den vorausgegangenen 4 Jahren. Von den 429 681 Litern Kernobstbranntwein entfielen 92 852 Liter auf Williamsbirnenbranntwein. Die bedeutende Zunahme beim Zwetschgenwasser ist erntebedingt, während der ununterbrochene Anstieg der Branntweinerzeugung aus Produkten des Weinbaues eine Folge guter Absatzmöglichkeiten ist.

B. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 1. Bestand

Am 30. Juni 1966 belief sich die Zahl der anerkannten Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber auf 127 076 gegenüber 135 034 im Vorjahr. Dieser Rückgang ist sowohl auf die Anwendung der Vollziehungsverordnung vom 6. April 1962 zum Alkohol-und Hausbrennereigesetz mit ihren erhöhten Anforderungen an nicht gewerbliche Branntweinproduzenten als auch auf die sich fortsetzende Abnahme der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe zurückzufuhren. Von den Produzenten mit steuerfreiem Eigenbedarf entfallen 107 819 auf Hausbrennauftraggeber und 19 257 auf Hausbrenner.

537 2. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeberl) Speziaktatenbranntwein aus Geschäftsjahr

1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65

Kernobstbranntwem

Kirschen

Traubenändern trestern, RohWdnhefe, stoffen Weinresten Liter effektiver Gradstarke 2)

Zwetschgen und Pflaumen

Zusammen

Gesamterzeugung

666 491 87996 454 142 540 614 561 746 350 758 545 243 87430 371 975 422 286 465 065 378 889 375 201 148 833 395 430

35574 51676 30000 55794 39668

1 244 203 1 504 794 1 034 648 1 322 034 959 132

2 755 564 509 967 270 214 390 239

42542

1 212 962 3 968 526

3 613 271 2 476 702 2 754 753 2 465 430 2 467 665

4 857 474 3 981 496 3 789 401 3 787 464 3 426 797

Durchschnitt 1960/61 bis

1964/65

Die im gesamten betrachtet rückläufige Branntweinerzeugung ist nicht nur erntebedingt, sondern auch darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber in der Zeit vom l. Juli 1960 bis 30. Juni 1965 um 21016 vermindert hat.

3. Steuerfreier Eigenbedarf Wie bei der Erzeugung ist auch beim steuerfreien Eigenbedarf, bedingt durch die Verminderung der Zahl der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber, ein Rückgang festzustellen. Die Zahl der Produzenten, die im eigenen Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb Branntwein steuerfrei verwenden, hat von 1960/61 bis 1964/65 von 129 037 auf 111620 abgenommen. In der gleichen Zeitspanne hat sich die zum steuerfreien Eigenbedarf beanspruchte Branntweinmenge von 3 651383 auf 2864644 Liter effektiver Gradstärke vermindert.

C. Ankauf von Brennapparaten

Mit der steten Abnahme der Zahl der Brennapparate werden auch die Aufkaufsmöglichkeiten kleiner. Zudem wurde durch den Seuchenzug des Jahres 1965 die Aufkaufstätigkeit wesentlich behindert. Trotzdem konnten im Berichtsjahr noch 446 konzessionierte Brennereieinrichtungen auf dem Wege der freiwilligen Übereinkunft erworben werden. Davon entfielen 373 auf Hausbrennereien und 73 auf Gewerbebrennereien. Dazu wurden noch 16 Apparate aufgekauft, die nicht angemeldet waren und erst nachträglich festgestellt wurden.

x

) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 1965/66 liegen noch nicht v or, so dass hier nur die Entwicklung bis 30. Juni 1965 gezeigt werden kann.

) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstarke, wie sie in den Brennkarten eingetragen wurden. Diese bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %.

2

538 Für die übernommenen Brennereien wurden 242220 Franken bexahlt.

Am Ende des Geschäftsjahres waren noch 20986 Brennereien vorhanden.

Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate seit 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss : Bestand am Ende des Berichtsjahres

Berichtsjahr

Bestand am Anfang des Berichtsjahres

1961/62

23798

1962/63 1963/64 1964/65 1965/66

23285 22835 22119 21471

473 427 629 554 446

40 23 87 94 39

23285 22835 22119 21471 20986

1933-1966

42213

18014

3213

20986

Von der Alkoholverwaltung aufgekauft

s

Wegfall gekommen

IV. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen A. Kartoffelverwertung 1. Ernteertrag

Die Kartoffelanbaufläche des Jahres 1965 betrug nach den Schätzungen der Alkoholverwaltung 41500 ha. Sie ist somit gegenüber dem Vorjahr erneut um 1500 ha zurückgegangen. Der Durchschnittsertrag erreichte 293 q je ha gegenüber 314 q im Vorjahr. Der Gesamtertrag der Kartoffelernte bezifferte sich auf 122 000 Wagen, d. h. 13 000 Wagen weniger als im vorangegangenen Jahr. Davon mussten 11500 Wagen (Vorjahr 17 000 Wagen) der Überschussverwertung ausserhalb der Produzentenbetriebe zugeführt werden, was entsprechende Vorkehren und Aufwendungen erforderte.

2. Verwertungsmassnahmen Die im Geschäftsjahr 1965/66 getroffenen Vorkehren stützten sich auf die Bundesratsbeschlüsse vom 9. Juli und 24. September 1965. Es gelangten die nachgenannten, bereits in den Vorjahren bewährten Massnahmen zur Durchführung: Gewährung von Frachtbeiträgen für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie für Kartoffelflocken und -mehl zu Futterzwecken; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung über Sorten, Qualitätsanforderungen, Bezugsmöglichkeiten und neuzeitliche Lagerungs- und Verkaufsmethoden ; Abgabe von verbilligten Kartoffeln an Minderbemittelte; Export von Überschüssen; Verarbeitung von nicht anders verwertbaren Kartoffelüberschüssen zu Flocken und Mehl; Überwachung der Einfuhr von Kartoffelerzeugnissen zu Konsumzwecken.

Die Verpflichtung der Futtermittelimporteure und der gewerblichen Schweinehalter zur Übernahme von Kartoffelerzeugnissen im Zusammenhang mit der

539 Einfuhr und dem Zukauf von Kraftfuttermitteln konnte dank ausserordentlich hoher Futtermitteleinfuhren ab l. September 1965 vo n 400 kg je 101 importierter bzw. bezogener Futtermittel auf 300 kg, ab l. Januar l 966 auf 200 kg herabgesetzt und ab I.April aufgehoben werden.

3. Verwertung der Ernte Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung der Ernte : Wagen zu 101

Gesamtertrag der Ernte (

122 000

Verbrauch zu Speisezwecken (Schätzung) - der nichtbäuerlichen Bevölkerung - im bäuerlichen Betrieb Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb (Schätzung) Verbleibender Überschuss Dieser Überschuss wurde wie folgt verwertet : - Export ' - Verarbeitung zu Flocken und Mehl zu Futterzwecken - Verfütterung ausserhalb des Produzentenbetriebes

29 000 14 000 9 000 58 500 11 500 2 600 7 100 l 800

Aus den verarbeiteten 7100 Wagen Kartoffelüberschüssen sind rund 1610 Wagen Flocken und 60 Wagen Mehl hergestellt worden. Von dieser Produktion und dem Vorrat aus dem Vorjahr lagen im Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses nur noch 19 Wagen Flocken unverkauft auf Lagern der Herstellerbetriebe.

Im Herbst wurden im Einvernehmen mit den Kantonen im Rahmen einer besonderen Aktion 1583 Wagen (Vorjahr 1451 Wagen) Speisekartoffeln verbilligt an Minderbemittelte abgegeben.

Für die Belieferung der Verbraucher in der Zeit von anfangs Dezember bis zum Beginn der neuen Ernte hat der Handel 7079 Wagen Speisekartoffeln eingelagert. Davon mussten schliesslich 373 Wagen der Überschussverwertung (Export, Verarbeitung) zugeführt werden.

Die industrielle Herstellung von Kartoffelerzeugnissen für die küchen- und tischfertige Verwendung in verschiedenen Formen (Chips, Flocken für Stock, Pommes frites usw.) hat durch die Einführung neuer Produkte und den zunehmenden Verbrauch eine weitere Ausdehnung erfahren und gewinnt immer mehr an Bedeutung.

4. Regelung der Einfuhr von

Speisekartoffeln

Die Einfuhr von Frühkartoffeln musste der guten Versorgungslage mit alterntigen Kartoffeln angepasst werden. Auf Grund des Bundesratsbeschlusses

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vom 21. April 1950 und nach Rücksprache mit dem Fachausschuss für die Einund Ausfuhr von Speisekartoffeln wurden von anfangs April bis Ende Mai 46181 Frühkartoffeln importiert gegenüber 8384 t im Frühjahr 1965 und 2120 t im Frühjahr 1964. Die inländische Frühkartoffelernte setzte Ende Mai ein und vermochte den Marktbedarf ab 6. Juni voll zu decken.

5. Förderung der inländischen

Saatkartoffelproduktion

Die für die Produktion von Saatkartoff ehi anerkannte Fläche betrug im abgelaufenen Jahr 3656 ha. Die Ablieferungen beliefen sich auf 4991 Wagen, wovon 68 Wagen (30 Wagen Normalsortierung und 38 Wagen Übergrössen) exportiert wurden. 108 Wagen inländischer Saatkartoff ehi - vor allem solche der zur Zeit weniger begehrten Spätsorten - wurden mit erheblichen Verlusten für die beteiligten Organisationen der Saatgutproduzenten und des Handels auf Futterflocken verarbeitet. Die verbleibenden 4815 Wagen wurden als Erneuerungssaatgut im Inland abgesetzt. Die Einfuhr von Saatkartoffeln wurde der Inlandproduktion, die heute bis 90 Prozent des gesamten Erneuerungsbedarfes zu decken vermag, und den besonderen Sortenwünschen angepasst.

6. Preisgestaltung Zur Verbesserung des bäuerlichen Paritätslohnes und um den Anbau der besonders begehrten Sorten zu fördern, wurden die Produzentenpreise für Bintje, Maritta und Patrones um 2 Franken, für Urgenta und Désirée um l .50 Franken und für die Frühsorten und Ackersegen, Voran, Benedetta, Cosima, Datura und Isola um l Franken erhöht. Die Preise für die Sorten Lori, Fina und Avenir sowie für Futterkartoffeln erfuhren keine Änderung. Die Produzentenpreise betrugen je nach Sorten 20 bis 30 Franken je 100 kg für Speisekartoffeln und 10 bis 13 Franken für Futterkartoffeln.

7. Aufwendungen Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Verwertung der Kartoffelernte 1965 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Franken

Frachtrückvergütungen für Speise-, Futter- und Saatkartoffeln . . l 710 463.07 Verbilligungsbeiträge für Saatkartoffeln 546 900.30 Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligten Kartoffeln 2 344 191.20 Aufklärung und Propaganda 257 490.85 Überschussverwertung 6 994 015.83 Verschiedenes 205 694.75 Gesamtaufwendungen 12 058 756.--

541 B. Obstverwertung und Obstbau

1. Kernobstverwertung a. Ernteertrag. Nach den Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates brachte die Kernobsternte 1965 einen Gesamtertrag von rund 31000 Wagen Äpfel und 12000 Wagen Birnen, zusammen rund 43000 Wagen Obst (Durchschnitt 1951/1960 = 62350 Wagen). Die Ernte erreichte somit nur rund zwei Drittel des letzten Zehnjahresdurchschnittes. Zur Deckung des Bedarfes mussten darum ansehnliche Mengen Mostobst und Tafelobst aus dem Ausland zugeführt werden.

b. Mostobstverwertung. Über die in den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben verarbeitete Menge Obst und die daraus hergestellten hauptsächlichsten Erzeugnisse gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss : Erntejahr

1951/60 1961 1962 1963 1964 1965

Verarbeitetes Obst Wagen zu 10 1

16143 1207P) 23369 12577 174622 750l )

Saft suss ab Presse hl

Garsaft1) hl

Sussmost hl

680 624 516522 637 747 277 585 455 084 182 822

82087 230 893 102 569 189553 216337 98957 83910 176233 92 387 173 856 135459 j 76686 1

Konzentrat 1

36932 184453) 147 7044) 71 445") 107 3204) 30 5484)

Trockentrester

q

59164 52500 66752 45853 80043 43036

Die von den Mostereien im Herbst 1965 aus inländischer Produktion übernommene Menge Mostobst betrug weniger als die Hälfte des Durchschnittes der Jahre 1951/1960. Sie setzte sich zusammen aus 3052 Wagen Mostbirnen und 3323 Wagen Mostäpfel. Zur Ergänzung des Inlandangebotes wurden 1126 Wagen Mostäpfel importiert. Während Mostbirnen in ausreichender Menge zur Verfügung standen, entspricht die Gesamtmenge verarbeiteter Mostäpfel, einschliesslich der Importe, nur etwa 60 Prozent eines normalen Jahresbedarfes für die Herstellung von Obstgetränken.

Die Ausfuhr von Mostobst hielt sich in engen Grenzen. Sie diente vorab der Aufrechterhaltung der Beziehungen mit den traditionellen Abnehmern von schweizerischem Mostobst im Ausland. Insgesamt wurden 734 Wagen Mostobst, wovon 648 Wagen Mostbirnen und 86 Wagen Mostäpfel, exportiert. Die Ausfuhr von Mostbirnen wurde von der Alkoholverwaltung durch Vergütung der Frachtkosten und für einen Teil der Lieferungen durch einen Beitrag an die Handelsmarge erleichtert. Für Mostäpfel wurden keine Beihilfen gewährt.

Zufolge des geringen Mostobstertrages konnte auf die Durchführung der zur Verwertung allfälliger Überschusse vorgesehenen Massnahmen verzichtet 1) Einschliesslich des auf Branntwein verarbeiteten Saftes.

2 ) Mit Einschluss des Importobstes.

3 ) Nur Halbkonzentrate für die Verarbeitung auf Obstgetränke.

4 ) Mit Einschluss der für die Verarbeitung auf Obstgetränke bestimmten Halbkonzentrate.

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werden. Die erzeugten Obstsaftkonzentrate dienten praktisch ausschliesslich als Halbfabrikate für die Bereitstellung des laufenden Obstgetränkeausstosses der Mostereien.

Das Brennen beschränkte sich auf die Verarbeitung für den Konsum nicht mehr tauglicher Säfte alter Ernte sowie von Früchten, die den Qualitätsansprüchen nicht genügten. Aus frühen Mostbirnen hergestellte, ursprünglich zum Brennen vorgesehene Säfte sind in der Folge zur Hauptsache der Essigfabrikation zugeführt worden.

Der Tresteranfall war der geringen Menge des verarbeiteten Mostobstes entsprechend kleiner als andere Jahre. Die Trester wurden wie gewohnt als Futtermittel oder für die Gewinnung von Apfelpektin verwendet. Da die Nachfrage nicht voll gedeckt werden konnte, wurden noch 16834 q Trockentrester eingeführt.

Trotz der ungenügenden Rohstoffversorgung der Verwertungsbetriebe konnte die Deckung des Obstgetränkebedarfes bis zur Ernte 1966 sichergestellt werden, standen doch in den vorsorglich angelegten Ernteausgleichsreserven genügende Mengen Obstsaftkonzentrat zur Verfügung. So konnte denn auch der Süssmostausstoss der gewerblichen Mostereien im Berichtsjahr mit rund 330000 hl sogar eine Ausweitung erfahren. Ausserdem sind 70000 hl Obstsaft für die Herstellung von verdünntem Süssmost (Sprudel) und von Fruchtsaftgetränken verwendet worden. Zusammen mit den im Herbst frisch ab Presse verkauften 77 000 hl Saft belief sich der Gesamtausstoss an unvergorenen Obstsäften auf 480000 hl (1964 rund 500000 hl). Das Jahr 1965/66 brachte auch dem Obstwein eine Absatzsteigerung. Der Ausstoss erreichte die Menge von rund 265000 hl (1964 = 260000 hl). Diese Zunahme dürfte auf den in schwachen Erntejahren üblicherweise grösseren Zukaufbedarf der Selbstversorger zurückzuführen und damit wohl nur vorübergehend sein.

' Die Ausfuhr von Obstprodukten trug ebenfalls den Stempel der schwachen Kernobsternte. An Obstsaftkonzentraten sind wesentlich geringere Mengen, und zwar zur Hauptsache Birnensaftkonzentrate aus Ernte 1964 ausgeführt worden.

Der Export der Konzentrate erforderte wiederum namhafte Beihilfen der Alkoholverwaltung. Eine erfreuliche Steigerung erfuhr der Export von Apfclpektin, während das Obstaroma seine Position halten konnte. Wie schon in den Vorjahren blieb der Export von Süssmost und der übrigen Obsterzeugnisse unbedeutend.
Die Alkoholvei waltung unterstützte die Absatzwerbung für Obstprodukte im Berichtsjahr wiederum mit namhaften Beiträgen. Besonderes Augenmerk widmete sie der Förderung der Obstverwertung ohne Brennen im Rahmen der Selbstversorgung mit Obst und Obsterzeugnissen. Eine reichliche Selbstversorgung, namentlich im Bauernhaus, erleichtert nicht nur die Verwertung der Obsternten, sondern tragt auch zu einer gesunden Ernährung im bäuerlichen Haushalt bei und hilft damit, den vielerorts immer noch zu hohen Branntweinkonsum einzudämmen. In ihren Bestrebungen wurde die Alkohol Verwaltung durch die auf ihre Initiative im Jahre 4947 geschaffene Schweizerische Zentralstelle zur Förderung der brennlosen häuslichen und bäuerlichen Obstverwertung für die Selbstversorgung unterstützt. Diese Zentralstelle war bisher in einer Mietwoh-

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nung in Wädenswil untergebracht, die indessen den Bedürfnissen schon seit längerer Zeit nicht mehr genügte. Der Bundesrat hatte darum die Alkoholverwaltung ermächtigt, in Affoltern am Albis ein Gebäude für die Zentralstelle erstellen zu lassen. Der Bau ist im Frühjahr 1966 bezogen worden. Er ermöglicht einen noch wirksameren und rationelleren Einsatz der Zentralstelle in der Förderung der häuslich-bäuerlichen Selbstversorgung.

c. Produzentenpreis für Mostobst. In Verbindung mit den Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1965 hat der Bundesrat die Richtpreise für das Mostobst wie folgt festgesetzt : je 100 kg Franken

Brennobst Mostbirnen, gesunde, reife Mostäpfel, vollwertige Speziahnostäpfel

5.50 9.-- 9.-- bis 14.-- 18.--

Gegenüber 1964 sind also der Ansatz für Mostbirnen und die untere Preisgrenze der gewöhnlichen Mostäpfel um je l Franken erhöht worden. Die obere Preisgrenze der gewöhnlichen Mostäpfel und der Richtpreis für Speziahnostäpfel haben eine Verbesserung um 2 Franken erfahren.

Die regionalen Vorbörsen haben in der Folge den Preis für die gewöhnlichen Mostbirnen während der ganzen Kampagne auf 9 Franken je 100 kg festgesetzt, was dem Richtpreis entsprach. Die Sorten Theilersbirnen und Wasserbirnen dagegen sind zu 16 Franken bzw. 12 Franken je 100 kg kotiert worden (1964 = 16 Franken bzw. 10 Franken). Bei den gewöhnlichen Mostäpfeln begannen die Obstvorbörsen mit einem Preis von 12 Franken je 100 kg, um im Laufe der Kampagne bis auf 16 Franken je 100 kg zu gehen (1964 = 12 Franken bis 13 Franken). Für sortenreine Ablieferung bestimmter Sorten sind bis 18 Franken und für Spezialmostäpfel 18 Franken bis 20 Franken bezahlt worden (1964 = 15 Franken bzw. 17 bis 18 Franken). Die importierten Mostäpfel sind auf 15 Franken bis 20 Franken je 10 kg franko Grenze unverzollt zu stehen gekommen.

d) Tafelobstverwertung. Das Angebot genussreifer Tafeläpfel inländischer Produktion vermochte die Nachfrage während der ganzen Verwertungskampagne nicht voll zu decken. Um eine genügende Versorgung des Marktes zu ermöglichen, sind deshalb lauf end Bewilligungen für Ergänzungsimporte erteilt worden. Die sorgfältige Abstimmung der Importkontingente auf den tatsächlichen Bedarf und der Umstand, dass die Preise für ausländische Tafeläpfel verhältnismässig hoch lagen, bewirkten einen störungsfreien Absatz der einheimischen Früchte bis gegen Ende der Kampagne. Als jedoch Mitte April auf Antrag des Fachausschusses für Fragen der Ein- und Ausfuhr von Obst und Obsterzeugnissen die Einfuhr weitgehend freigegeben wurde, traten unerwartete Schwierigkeiten in der Verwertung der Restbestände an Inlandobst, vorab der Sorte Glockenapfel, auf. Ursache dafür bildete vor allem die Überschwemmung des Schweizermarktes mit italienischen Tafeläpfeln, deren Preis zufolge mangelnder

544

Absatzmöglichkeiten für die noch grossen Vorräte, in der Endphase völlig zusammengebrochen war. Die für die schweizerischen Lagerhalter zum Teil bitteren Erfahrungen aus der Tafelobstverwertung 1965/66 sind indessen nicht allein auf diese Importe zurückzuführen. Die Schwierigkeiten sind nämlich nicht zuletzt auf die oft ungenügende Qualität des eingelagerten Obstes und auf eine falsche Einschätzung des Marktverlaufes zurückzuführen.

Auf Grund derErnteschätzungcn hat die AlkoholVerwaltung imHerbst 1965 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Obstverband, wie in den Vorjahren, eine Aktion zur verbilligten Abgabe von Tafeläpfeln an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung in die Wege geleitet. In Berücksichtigung der geringen Ernte an Herbstäpfeln wurde die Aktion auf die Abgabe von Lageräpfeln beschränkt.

Wie im Herbst 1964 hatten die Gemeinden Gelegenheit, das Obst in den hergebrachten Harassen zu 25 kg Inhalt oder in 15 kg fassenden Verlustgebinden aus Karton, sogenannten Kartonboxen, zu beziehen. Der Abgabepreis an die Bezüger in den Berggemeinden betrug 35 Franken je 100 kg. In den übrigen Gebieten galt ein Aktionspreis von 40 Franken je 100 kg. Der Zuschlag für die Verlustpackung belief sich auf 3 Franken je 100 kg. Insgesamt sind im Rahmen der Aktion416 Wagen Obst, wovon 67 Prozent in Kartonboxen, an 1273 Gemeinden geliefert worden. Entgegen den vom Obsthandel bei der Vorbereitung der Aktion abgegebenen Zusicherungen bereitete die Beschaffung des Aktionsobstes etwelche Schwierigkeiten. Diese zwangen dazu, auch teurere Kühlhaus wäre und schliesslich sogar 83 Wagen Importäpfel in die Aktion einzubeziehen.

Dass die Obstaktion an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung, trotz einer für die volle Marktversorgung nicht ausreichenden Ernte durchgeführt wurde und zur Erfüllung der eingegangenen Bestellungen auch Importäpfel abgegeben werden mussten, hat zu Kritik Anlass gegeben. Die Vermittlung von verbilligtem Obst im Sinne von Artikel 24, Absatz 2 des Alkoholgesetzes ist in erster Linie eine Massnahme zur Förderung der brennlosen Obstverwertung.

Zwar beanspruchen die Aktionsheferungen mit durchschnittlich 400 Wagen Tafelobst jeweils nur 3 bis 5 Prozent der verkäuflichen Menge Tafeläpfel. Trotzdem bedeuten sie in Jahren guter Ernten eine sehr willkommene Marktentlastung.

Der Bundesrat
geht mit der Alkoholfachkommission, welche die diesbezüglichen Anträge der Alkoholverwaltung gutgeheissen hatte, einig, dass es nicht wohl angeht, die Obstaktionen nur dann durchzuführen, wenn es gilt, Überschüsse zu verwerten, die Bezüger dagegen unversorgt zu lassen, wenn das Obst rar und teuer ist. Zu dieser Stellungnahme führt nicht allein das Interesse an der Erhaltung der Aktionen als Verwertungsrnassnahme, sondern ebenso sehr die Sorge um eine gesunde Ernährung wenig begüterter Volkskreise, namentlich der Bergbevölkerung. Es sollten deshalb die Obstaktionen, wie bisher, wenn immer möglich jedes Jahr durchgeführt werden.

Zur Ergänzung der Marktversorgung sind in der Zeit vom I.Juli 1965 bis 30. Juni 1966 4036 Wagen Tafeläpfel und 1082 Wagen Tafelbirnen aus dem Ausland bezogen worden. Zur Ausfuhr gelangten in der gleichen Zeit lediglich 62 Wagen Tafeläpfel und 28 Wagen Tafelbirnen.

545

2. Steinobstverwertung a. Kirschen. Mit Bundesratsbeschluss vom 21. Juni 1965 wurde die Alkoholverwaltung zur Durchführung der für die Verwertung der Kirschen erforderlichen Massnahmen ermächtigt. Irn Vordergrund stand wiederum die Abgabe verbilligter Tafelkirschen an die Bergbevölkerung. An 341 Gemeinden sind 292418 kg Kirschen zum Preise von 1.20 Franken je kg brutto geliefert worden.

Ferner hat die Alkoholverwaltung Frachtbeiträge für entsteinte Kirschen ausgerichtet. Des weitern hat sie die Werbung für Tafelkirschen und für entsteinte Kirschen unterstützt. Exportiert wurden 324784 kg Kirschen. Eine Beitragsleistung der Alkoholverwaltung hiefür war nicht nötig.

b. Zwetschgen. Mit 5000 Wagen erreichte die Zwetschgenernte im Berichtsjahr das gleiche Ausmass wie diejenige im Rekordjahr 1963. Sie stand damit um nahezu 2000 Wagen über dem Zehnjahresdurchschnitt 1951/1960. Der Bundesrat hat deshalb mit Beschluss vom 24. September 1965 die Alkoholverwaltung, wie in früheren Jahren mit Grossernten, ermächtigt, die Kosten für die vom Schweizerischen Obstverband in die Wege geleitete Gemeinschaftswerbung für Zwetschgen bis zum Betrag von höchstens 70000 Franken zu übernehmen und erstmals auch Zwetschgen zu verbilligtem Preis an Berggemeinden zu vermitteln. ImRahmen der Aktion zu Gunsten der Berggemeinden sind an 308 Gemeinden 233 356 kg Zwetschgen zum Preis von 6.50 Franken je Körbchen zu 12 kg brutto abgegeben worden. Die Verbilligung durch die Alkoholverwaltung beschränkte sich auf die Übernahme der Frachtkosten.

3. Umstellung des Obstbaues Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 19. September 1955 hat die Alkoholverwaltung die Bestrebungen zur Anpassung der Obstproduktion an die Absatzverhältnisse weitergeführt. Sie tat das wie bisher in Verbindung mit den Kantonen und unter Beizug der Schweizerischen Zentrale für Obstbau.

Die getroffenen Massnahmen bezweckten wiederum, in erster Linie den Bestand an unwirtschaftlichen und unerwünschten Sorten tragenden Bäumen weiter zu vermindern und damit den Aufbau einer rationellen Obstproduktion zu erleichtern.

Eine im Berichtsjahr in Verbindung mit der eidgenössischen Betriebszählung 1965 durchgeführte Sondererhebung über die Tafelobst-Intensivkulturen bestätigt eindrücklich die Strukturänderung im schweizerischen Marktobstbau.

So hat sich die durch
neuzeitliche Tafelobstkulturen beanspruchte Fläche seit 1961 mehr als verdoppelt, wobei eine zunehmende Konzentration in klimatisch begünstigten Gebieten festzustellen ist. Annähernd drei Viertel der Gesamtfläche, nämlich 2478 Hektaren, sind mit Apfelbäumen bepflanzt. Daraus geht hervor, dass schon in nächster Zukunft der Marktbedarf an Tafeläpfeln zur Hauptsache aus Intensivkulturen gedeckt werden kann. Damit zeichnen sich auch die Grenzen einer weiteren Ausdehnung des Tafelobstbaues ab. Zwar sind dank des zwangsläufig weiterschreitenden Rückganges des Altobstbaues weitere Neuanlagen in beschränkter Zahl noch möglich. Das Schwergewicht der Vorkehren im

546 Tafelobstbau wird aber inskünftig auf einer noch besseren Abstimmung der Produktion hinsichtlich Sorten, Qualität und Kosten auf die Erfordernisse des Marktes liegen müssen.

Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues sind bisher nur beim Tafelobst moderne Neupflanzungen erstellt worden. Der rasche und unaufhaltbare Rückgang des Altobstbaues wirkt sich nun aber zunehmend auf das Angebot an Mostobst aus. So ist denn auch in jüngster Zeit, nicht zuletzt bedingt durch die geringe Mostobsternte 1965, wiederholt auf die Notwendigkeit eines Neuaufbaues der Mostobstproduktion hingewiesen worden. Im Rahmen der obstbaulichen Zielsetzung und der Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 19. September 1955 über die Umstellung des Obstbaues besteht indessen die Möglichkeit, den Mostobstbau in gleicher Weise zu fördern, wie das bis anhin beim Tafelobstbau geschehen ist. Die Alkoholverwaltung hat diesen Problemen im Berichtsjahr besondere Aufmerksamkeit geschenkt und zusammen mit den interessierten Kreisen die Grundsätze herausgeschält, nach welchen die weitere Bearbeitung der Fragen der Remontierung im Mostobstbau erfolgen soll.

Die mit der Züchtung und Prüfung neuer Obstsorten verbundenen Arbeiten wurden fortgesetzt. Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Abstimmung der Obstproduktion auf die marktgegebenen Möglichkeiten kommt ihnen erhöhte Bedeutung zu. Die Massnahmen im Bereiche des Baumschulwesens sind in bisherigem Rahmen weitergeführt worden.

4. Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1965/66 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor : Franken

Aufklärung und Werbung für Obst und Obstprodukte l 270 864.50 Abgabe von verbilligtem Kernobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung l 033 947.50 Beiträge an das Forschungs- und Versuchswesen 45 379.15 Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung 189 477.50 Verwertung von Obstüberschüssen 1299013.70 Tresterverwertung 253 292.45 Kirschenverwertung 95 645.45 Beiträge an Organisationen 256 008.45 Aufwendungen für die Obstverwertung

4 443 628.70

zuzüglich : Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten l 168 579.65 Zusammen 5 612 208.35

547 V. Beschaffung gebrannter Wasser A. Sprit : Inländische und ausländische Ware Im Geschäftsjahr 1965/66 wurden von der Alkoholverwaltung übernommen und eingeführt : Lieferant und Sorte

Inländische Ware Cellulosefabrik Attisholz AG Feinsprit Industriefeinsprit Sekundasprit Übernommene Ware franko Luterbach-Attisholz Amortisation und Verzinsung der Brennereianlagen Frachten Insgesamt franko Lager Ausländische Ware Alkohol absolutus I u, II Industriefeinsprit Sekundasprit II Insgesamt Kesselwagenmiete Frachten, Zoll Insgesamt franko Lager Inländische und ausländische Ware . .

Menge

Durchschnittspreis je h] 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

66.06

2 607 334.60

35 934,12

3 197,61 338,86 39 470,59

458 896.80 56 303.40 3 122 534.80

39 470,59 7 122.38 142 088,08 32 080,41 181 290,87

79.50 50.-- 48.44

181 290,87 220761,46

566 254.65 7 104 200.25 1 554091.05 9 224 545.95 29 075.-- 317 007.40 9 570 628.35 12693163.15

B. Entwässerung Im Berichtsjahr wurden in der Cellulosefabrik Attisholz AG aus zugewiesenem Industriefeinsprit im Lohn entwässert und abgeliefert : Sorte

Menge

Durchschnittslolin je hl 100%

Kosten

hl 100%

Franken

Franken

Alkohol absolutus I Alkohol absolutus II Insgesamt Entwässerungslohn Amortisation und Verzinsung der Anlage .

Frachten Total Kosten

8 839,34 4 807,10 13 646,44

14.--

191 049.95

13 646,44

278 408.35 43 698.20 513 156.50

548 C. Rektifikation

Die Cellulosefabrik Attisholz AG wurde im Geschäftsjahr 1965/66 mit der Aufarbeitung von Industriesprit auf Extrafein- und Feinsprit beauftragt. Es wurden abgeliefert : Sorte

Extrafeinsprit Feinsprit Sekundasprit (Vorlauf) Insgesamt Rektifikationslohn .

Frachten Total Kosten

Menge

Durchschmttslohn je hl 100%

Kosten

hl 100%

Franken

Franken

11 60

82 045 95 4 247 60 86 293 55

2 242 34 4 687,70 144,85 7 074,89 7 074 89

D. Kernobstbranntwein

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 betragen die Übernahmepreise der Alkoholverwaltung für den im Inland abgelieferten Kernobstbranntwein je Liter 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle: Franken

a. in Hafenbrennereien erzeugt b. in Brennkolonnen erzeugt für die ersten 5 000 Liter 100% für weitere 25 000 Liter 100% für die 30 000 Liter 100 % übersteigende Menge

4.50 4.-- 3.90 3.80

Von den im Inland übernommenen 2299,61 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein entfallen 693,54 hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 1606,07 hl 100 Prozent auf Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber). Die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber haben von letzterer Menge insgesamt 370,89 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein in Hafenbrennereien erzeugt.

549 Im Geschaftsjahr 1965/66 wurden \on der Alkoholverwaltung iibernommen undemgeluhrt:

Inlandische Ware franko Abgangsstation Auslandische Ware franko Abgangsstation Frachten Zoll Kesselwagenmiete Rektifikationskosten Total Beschaffungskosten Inlandische und auslandische Ware

Menge

Durchschnittspreis je W 100%

Kosten

hi 100%

Franken

Franken

2 299 61

40746

937 005 10

18 336,00

28430

5 212 854.90 1 745 288.80 49 641.30 372.50 7945 16260

20 635,61

VI. Verkauf gebrannter Wasser Im Geschaftsjahr 1965/66 wurden abgesetzt: Soite

Menge 111 100%

Sprit zum Trinkverbrauch .

23584 Kernobstbranntwein .

23685 Pharmazeutischer und kosmetischer Sprit 37645 Denaturierter Sekundasprit 40893 Industriesprit 75721 Zusammen 201 528 Denaturier- und Zusatzstoffe . . .

309 Ins°esarnl 201 837

Zu- bzw. Abnahme gegenuber dem Vorjahr

hi 100%

°/'

DurchschmUspreis jehllOO%

Eilds

Franken

Frank en

1281.15 30214289.50 1 270.72 30 097 214.40

-- 1424

3,38 5,67

+ 3712 -- 1 431 + 3965 + 5592

10,94 3,38 5,53 2,85

478.48 68.40 77.79

- 52

20,20

115.74

+

770

18 012 720.50 2 796 906.45 5 890 334.30 87011465.15 35 734.25 87 047 199.40

Die Frachten ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugenfur die verkauften 201836,36 hi 100 Prozent insgesamt 790998.55 Franken oder 3.92 Franken je hi 100 Prozent.

Der Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen friiherer Jahre zeigt folgende Entwicklung:

Bundesblatt. HS.Jahrg. Bd.II.

550

Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Kernobstbranntwein

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Industriesprit und denaturierErzeugnissen, ter Sekundasprit Riech- und Schönheitsmitteln

Zusammen

hl 100 Prozent 1956/57

1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66

16 466,23 17 928,85 17 894,86 15 957,78 16311,38 17 925,78 19 312,64 21 223,79 22 814,49 23 583,77

11 945,88 17 810,84 15 256,64 15 548,01 17 249,52 19 726,62 23 040,58 21 821,27 25 109,18 23 685,17

14 976,20

84 105,01

15 773,88 18 804,76 17501,65 19 005,38 22941,71 25 469,46 28 737,68 33 932,67 37 645,38

83 564,77 85 629,13 93 265,60 102 200,32 106 674,41 108 290,57 111 956,62 114079,62 116613,29

127 493,32 135 078,34 137 585,39 142273,04 154766,60 167268,52 176113,25 183 739,36 195 935,96 201 527,61

Wie die Übersicht zeigt, hat der Gesamtverkauf im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum zugenommen und einen neuen Höchststand erreicht. Die verkaufte Menge von 201527,61 hl 100 Prozent übersteigt diejenige des Vorjahres um 2,85 Prozent. Zum ersten Male seit Bestehen der Alkoholverwaltung hat die abgegebene Menge an gebrannten Wassern die Grenze von 200000 hl überschritten. Am Mehrverkauf ist insbesondere der verbilligte Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln mit einer Zunahme von 10,9 Prozent beteiligt. Innerhalb von zehn Jahren ist der Verkauf an pharmazeutischem und kosmetischem Sprit um 151 Prozent gestiegen. Die erhöhte Nachfrage nach dieser Spritsorte ist vor allem auf die zunehmende Fabrikation von Druckgaspackungen (für Haarspray usw.) zurückzuführen.

Demgegenüber ist beim Kernobstbranntwein ein Rückgang von 5,6 Prozent festzustellen, welcher weitgehend der am 10. August 1965 erfolgten Erhöhung des Verkaufspreises zuzuschreiben sein dürfte.

Aus der Übersicht ergibt sich sodann der Anteil der verschiedenen Sorten gebrannter Wasser am Gesamtabsatz : Trinksprit 11,70 % Kernobstbranntwein 11,75 % pharmazeutischer und kosmetischer Sprit 18,70 % Industriesprit und denaturierter Sekundasprit 57,85 % Mehr als drei Viertel der verkauften Menge werden also für pharmazeutische, kosmetische und technische Zwecke verwendet, während weniger als ein Viertel für Trinkzwecke abgegeben wird.

Die Zahl der Bewilligungen zur Verwendung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln belief sich Ende Juni 1966 auf 3581. Die Bewilligungen verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen :

551

Apotheken Drogerien Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Ärzte, Zahnärzte Hersteller von Riech- und Schönheitsmitteln Essenzenfabriken Andere

1121 1272 169 221 165 73 349 74 137

Zur Verwendung von Industriesprit waren Ende Juni 1966 1513 Bewilligungen ausgestellt worden. Diese verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen: Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte 58 Laboratorien 227 Spitäler 282 Lack- und Farbenfabriken 60 Uhrenindustrie 336 Graphische Anstalten 137 Essigfabriken 9 Andere 404

VU. Besteuerung gebrannter Wasser A. Abgaben auf Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein

Durch Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 wurde die Steuer auf Spezialitätenbranntwein von 5 Franken auf 7.50 Franken und die Selbstverkaufsabgabe für Kernobstbranntwein von 7 Franken auf 8.50 Franken je Liter 100 Prozent erhöht.

Im Geschäftsjahr 1965/66 wurden 35575 Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 15673376.55 Franken ausgestellt, gegenüber 31097 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 11,2 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1964/65. Davon entfielen auf gewerbliche Betriebe 21 768 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 13 468 063.70 Franken. 13 807 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 2205312.85 Franken betrafen Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber .

Über die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Menge Spezialitäten- und Kernobstbranntwein und die entsprechenden Steuerbeträge gibt nachstehende Tabelle Aufschluss :

552 Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Geschäftsjahr

1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66

Spezialitätenbranntwem

Zusammen

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter 100%

Franken

Liter 100%

Franken

Liter 100%

Franken

1 879 634 1 824 863 2136270 1730935 1 837 754

9 634 304.30 9 434 606.45 11532359.40 9 379 385.85 13 468 063.70

Gewerbliche Betriebe 7 571 798.-- 365 274 2 062 506.30 1337461 6 687 303.50 487 402 2 747 302.95 1 665 035 8 325 178.-- 471 235 3 207 181.40 1 356 260 6 781 306.-- 374 675 2 598 079.85 1 568 052 11 271 778.-- 269 702 2196285.70 1514360

Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 790 475.50 169 641' 882 130.35 327736 158 095 730 920.05 320 394 899 167.50 140 561 179833 966 522.20 339 990 176000 879 999.-- 163 990 926 852.35 314961 180856 904 286.-- 134 105 189074 1 105351.40 151 103 1 099 961.45 340 177

1 672 605.85 1 630 087.55 1 846521.20 1 831 138.35 2 205 312.85

Gewerbliche Betriebe, Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 1672455 8 362 273.50 534915 2 944 636.65 2207370 11306910.15 1517294 7586471.-- 627 963 3 478 223.-- 2145257 11064694.-- 1 841 035 9 205 177.-- 635 225 4 173 703.60 2476260 13 378 880.60 1537116 7 685 592.-- 508 780 3 524 932.20 2045896 11 210 524.20 1 757 126 12 377 129.40 420 805 3 296 247.15 2177931 15 673 376.55

Es zeigt sich, dass im Berichtsjahr 1965/66 die gewerblichen Betriebe mehr Spezialitätenbranntwein, hingegen weniger Kernobstbranntwein versteuerten als im Vorjahr. Bei den Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern waren die steuerpflichtigen Mengen sowohl beim Spezialitätenbranntwein als auch beim Kernobstbranntwein grösser als im Vorjahr.

Die jährlichen Schwankungen der Steuerbeträge der Produzenten ergeben sich vor allem aus den ungleichen Obsternten. Die Zunahme beim Spezialitätenbranntwein ist hauptsächlich der grösseren Trauben- und Zwetschgenernte im Herbst 1965 sowie der mit Bundesratsbeschluss vom 24. September 1965 erfolgten Steuererhöhung zuzuschreiben. Der Rückgang beim Kernobstbranntwein ist auf die kleinere Kernobsternte zurückzuführen.

Die von der Alkoholverwaltung vereinnahmten Steuerbeträge beliefen sich laut Betriebsrechnung (s. S. 25) auf 15234796.85 Franken. Die Steuerausstände betrugen am 30. Juni 1966 1370689.70 Franken oder 8,7 Prozent des fakturierten Betrages von 15 673 376.55 Franken. Von den Ausständen waren bei Rechnungsabschluss 596 803 Franken oder 3,8 Prozent verfallen. Als Verlust mussten im abgelaufenen Geschäftsjahr 673.90 Franken abgebucht werden.

B. Monopolgebüfaren und Ausgleichsgebühren Mit Gültigkeit ab 11. August 1965 sind die Monopolgebühren auf der Einfuhr von gebrannten Wassern erhöht worden. Für Produkte zwischen 20 und 75 Volumenprozent Alkohol gelten die folgenden neuen Ansätze :

553 Ordentliche Monopolgebühr : 930 Franken; vorher 750 Franken je q brutto Erhöhte Monopolgebühr: 1300 Franken; vorher 1125 Franken je q brutto.

Die erhöhte Monopolgebühr ist bei der Einfuhr von Whisky, Gin, Wodka, Rum und anderen Branntweinen aus Getreide, Kartoffeln und Zuckerrohr sowie von Cognac und Armagnac zu entrichten. Für diese Produkte ist erstmals ab I.Oktober 1964 eine erhöhte Monopolgebühr von 1125 Franken erhoben worden.

Die nachstehenden beiden Übersichten zeigen die Entwicklung der belasteten Importmengen und der daraus erzielten Einnahmen nach Hauptrubriken während der letzten fünf Geschäftsjahre.

Importmengen 1961/62

Hauptrubnken

q

Rohstoffe Branntweine, Liköre Wermut Weinspezialitäten, Süssweine Pharmazeutische Erzeugnisse . . . .

Parfumerie, Cosmetica Ausgleichsgebühren

433

36820 26830 64635 2271 1 454

9098

1962/63

1963/64

1964/65

1965/66

2037 39484

4722 48198

3028 45253

28 802

3405 42045

28 899

31 605

60414

68614 3450 2269

58982 2723 2865

33 146

9561

11 664

q

2971 1 734

8569

q

q

q

69310 3500 3069 13 115

An der Landesgrenze erhobene Monopol- und Ausgleichsgebühren Hauptrubriken

Branntweine, Liköre.

Wermut Weinspezialitaten,

1961/62 Fr.

13 265.85 26 014 434.05 1 609 788.85

1965/66 Fr.

92 239 40 212621.80 27 921 305.85 33 289 330.20 1 728 541.90 1 734 083.55

135 681.60 39 870 028.-- 1 908 515.50

205 173 85 45 937 830.45 2 056 062.10 4 276 091 10

1963/64 Fr.

3 655 366 15

4172901.95

3 601 898.80

308 132.25

419 365.--

393 063.70

344 056.55

326 725.05

310022.15 190 190.95

371 319.10 171 895.70

488 542.25 195 945.30

658 862.25 241 226.50

720 438.60 275 158.70

225 820.--

225 840.--

225 740.--

225 860.--

866 110.--

32585 117.55

34 585 873 10

40712228.75

46 986 129.20

54 663 589.85

3 913 463 45

Pharmazeutische Erzeugnisse Parfumerie, Cosmetica Ausgleichsgebuhren .

Pauschale für Reisendenverkehr und Verschiedenes ....

1964/65 Fr.

1962/63 Fr.

Im allgemeinen sind die Importmengen noch bis 1963/64 angestiegen, und es sind somit auch grössere Einnahmen erzielt worden. Die am 1. Oktober 1964 und am 11. August 1965 erhöhten Ansätze führten zu einem Rückgang der ImBundesblatt. 118. Jahrg. Bd.II.

38

554

portmengen beim Branntwein und zwar von 48198 q brutto im Jahre 1963/64 auf 45253 q 1964/65 und 42045 q brutto im Geschäftsjahr 1965/66, was gesamthaft einem Rückgang von 13 Prozent entspricht. Wegen der neuen Gebührenansätze sind aber in der gleichen Zeit die Einnahmen auf der Einfuhr von Branntweinen und Likören von 33 auf 40 bzw. 46 Millionen Franken angestiegen.

Für das Jahr 1965/66 ist auf Grund einer neuen Erhebung über die Einnahmen an Monopolgebühren im Reisendenverkehr die von der Oberzolldirektion an die Alkoholverwaltung zu entrichtende Pauschale von 225 000 Franken auf 865000 Franken heraufgesetzt worden.

Die Einnahmen aus den an der Grenze erhobenen Monopol- und Ausgleichsgebühren sind gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Millionen Franken oder um 16 Prozent angestiegen. Sie liegen um zwei Drittel höher als im Jahre 1961/62.

An der Landesgrenze wurden an Monopol- und AusgleichsPranken gebühren bezogen 55 315 697.40 abzüglich : Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten Rohstoffen, auf eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich ergab, dass sie nicht oder nicht in vollem Umfang monopolgebührenpflichtig waren 652 107.55 54663589.85 Hierzu kommen : Die Monopolgebühren auf der inländischen Erzeugung von Branntweinen aus ausländischen Rohstoffen 66 024.45 Zusammen 54 729 614.30

C. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse

In der Zeit vom I.Juli 1965 bis SO.Juni 1966 wurden insgesamt 242141,7 Liter 100 Prozent Alkohol als gebrannte Wasser oder in alkoholhaltigen Erzeugnissen enthalten ausgeführt, gegenüber 232494,8 Liter 100 Prozent im Geschäftsjahr 1964/65.

Die für die ausgeführte Alkoholmenge geltend gemachten RückFranken Vergütungsguthaben betrugen l 846 926. -- Dazu kommen Nachzahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1964/ 1965

493528.70 2340454.70

Im Geschäftsjahr 1965/66 wurden insgesamt ausbezahlt Verbleiben auf Rechnung 1966/67

l 639 975.70 700 479.--

555

Vin. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1966 sind bis 30. Juni 1966 insgesamt 624 Bewilligungen für den Grosshandel und 297 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 608 Grosshandelsund 293 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

IX. Straf fälle Am 30. Juni 1965 waren unerledigt Im Berichtsjahr kamen hinzu

303 Fälle 861 Fälle

Zusammen Davon sind durch Vollzug erledigt

1164 Fälle 724 Fälle

Verbleiben auf 30. Juni 1966 noch zur Erledigung 440 Fälle Von den 440 noch nicht erledigten Fällen sind 260 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 180 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 861 Fällen wurden 721 durch Organe der Alkohol Verwaltung und 140 durch die Zollverwaltung untersucht.

Nach der Art der Widerhandlungen entfielen auf: - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration 140 Fälle - Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren 148 Fälle - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten 14 Fälle - Brennen von Kartoff ehi o der Bezug von widerrechtlich hergestelltem Kartoffelbranntwein 18 Fälle - Andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser 102 Fälle - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung 10 Fälle - Widerhandlungen gegen die Buchf ührungs- und Kontrollvorschriften 388 Fälle - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei 16 Fälle - Vorschriftswidrige Verwendung von verbilligtem Sprit oder Industriesprit, sowie Vergehen betreffend die Kontrollbuchführung für Sprit 3 Fälle - Widerhandlungen verschiedener Art 22 Fälle Zusammen

861 Fälle

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 861 Straf fällen sind 667 entschieden worden; 594 Fälle wurden mit einer Busse gemäss Artikel 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 51 mit einer Verwarnung und 22 mit einer Ordnungsbusse erledigt.

In 16 Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

556

Im ganzen wurden im Berichtsjahr in den eingegangenen und eröffneten Straf fällen an Bussen 69312.60 Franken und an Ordnungsbussen 845 Franken verhängt. Kosten wurden im Betrage von 7676 Franken auferlegt. Ausserdem wurden in drei Fällen Brennapparate, die unberechtigterweise erworben, aufgestellt oder benützt worden waren, konfisziert, sowie drei Brennereien wegen schwerer Widerhandlung eingezogen.

X. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Ausgaben Rechnung 1965/66 Fr.

Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe

Voranschlag 1965/66 Fr.

21 418 196.70 13 292 613.20 7 945 162.60 180 420.90

18 820 000 11 725 000 6 975 000 120 000

Personal Personalbezüge Personalfürsorge

6 128 931.05 5 497 201.80 631729.25

6 037000 5 291 000 746 000

Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen . . .

Vergütung an die Zollverwaltung Verwaltungsausgaben Gebäudeversicherungen Liegenschaften und Einrichtungen Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten

9 512 758.25 389306.90 16 971.40 l 531 695.30 2 690 953.-- 487 772.65 18 136.10 l 282 839.--

9 476 000 405000 20 000 l 605 000 2 350 000 527 000 25 000 l 474 000

Förderung der Kartoffelverwertung

178 124.15 243 765.50 790998.55

l 639 975.70 242 220. --

170 000 240 000 930000

l 500 000 230 000

12 058 756.--

18 000 000

Förderung der Obstverwertung

4 443 628.70

8 000 000

UmsteUung des Obstbaues

1168 579.65

2 500 000

54 730 850.35

62 833 000

Total Ausgaben

557

2. Einnahmen

Rechnung 1965/66 Fr.

Voranschlag 1965/66 Fr.

87 047 199.40

71 531 000

Sprit zum Trinkverbrauch 30 214 289.50 Kernobstbranntwein 30 097 214.40 Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel ... 18 012 720.50 Denaturierter Sekundasprit 2 796 906.45 Industriesprit 5 890 334.30 Denaturier- und Zusatzstoffe 35 734.25

24 765 000 23 625 000

Verkauf gebrannter Wasser

14 558 800 2 924 000 5 622 500 35 700

Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen 70 058 287.--

56 110 000

Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 15234796.85 Monopolgebühren 54 729 614.30 Bewilligungsgebühren 93 875.85

9000000 47 050 000 60 000

Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

81 275.80

80 000

3 556 872.90

2 925 000

252 477.30 zur Vormerkung

Total Einnahmen

160 996 112.40

130 646 000

Einnahmen Ausgaben

160 996 112.40 54730850.35

130 646 000 62 833 000

Einnahmenüberschuss

106 265 262.05

67 813 000

B. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand Fr.

Vortrag des Vorjahres Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung .

Lagervorräte: 30. Juni 1965 30. Juni 1966 Reinertrag

Ertrag Fr.

194 670.46 106265262.05 3 727 359.40 4 123 156.60 3727359.40 110583089.11 106 855 729.71 110583089.11 110583089.11

558

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 1965/66 ergibt einen Reinertrag von 106855729.71 Franken. Der Voranschlag sah einen Einnahmenüberschuss von 67 813 000 Franken vor. Der Rechnungsabschluss ist somit um 39 Millionen Franken günstiger ausgefallen.

Die Abweichungen vom Voranschlag gehen auf Mehrerträge (30,9 Millionen Franken) wie auf geringere Aufwendungen (8,1 Millionen Franken) zurück. Die Mehrerträge resultieren hauptsächlich aus den im Geschäftsjahr 1965/66 neuerdings gestiegenen Verkäufen gebrannter Wasser (Kernobstbranntwein, Trinksprit und verbilligter Sprit) und den nochmals vermehrten Eingängen an Monopolgebühren. Zudem sind im abgelaufenen Geschäftsjahr, infolge der höheren Abgabesätze, auch höhere Steuereinnahmen zu verzeichnen. Die Verkäufe ergaben Mehreinnahmen von 15,5 Millionen, die Steuern von 6,2 Millionen und die Monopolgebühren von 7,7 Millionen Franken.

Bei den Aufwendungen erforderte vor allem die Beschaffung gebrannter Wasser Mehrkosten von 2,6 Millionen Franken. Im Hinblick auf die erhöhten Verkäufe und weil günstige Offerten vorlagen, sind 51000 hl 100 Prozent mehr beschafft worden als im Voranschlag vorgesehen war. Dagegen blieben die Aufwendungen für die Kartoffelverwertung um 6 Millionen, für die Obstverwertung um 3,6 Millionen und für die Umstellung des Obstbaues um l ,4 Millionen Franken hinter den budgetierten Ausgaben zurück.

Gegenüber der Rechnung des Vorjahres mit einem Reinertrag von 75,3 Millionen Franken wird ein um 31,5 Millionen Franken günstigeres Ergebnis erreicht.

C. Verwendung des Reinertrages Zuweisung an den Bund 8.50 Franken auf den Kopf der WohnbevölkeFranken rang (5 429 061) 46 147 018.50 Zuweisung an die Kantone 8.50 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 46 147 018.50 Einlage in den Reinertragsausgleichsfonds 14 500 000.-- Vortrag auf neue Rechnung 61 692.71 106 855 729.71

In Artikel 44, Absatz 3 des Alkoholgesetzes wird die Alkoholverwaltung zur Sicherung eines gleichmässigen Reinertrages verpflichtet, einen besonderen Reservefonds zu führen und zu äufnen. Der Reinertragsausgleichsfonds weist zurzeit einen Bestand von 25,5 Millionen Franken auf. Wir sehen vor, ihn durch eine Einlage von 14,5 Millionen Franken auf 40 Millionen Franken zu erhöhen.

Die Zuweisung von 14,5 Millionen Franken mag auf den ersten Blick als hoch erscheinen. Indessen ist zu beachten, dass 40 Millionen Franken einer Kopf quote von weniger als 4 Franken entsprechen, während in diesem Jahr an Bund und Kantone 92 Millionen Franken oder je 8.50 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung ausbezahlt werden. Der Fonds ist somit, gemessen am ausgewiesenen Reinertrag, noch nicht zu reichlich dotiert.

559

Die disponiblen Reserven, bestehend aus dem Reinertragsausgleichsfonds, der Betriebsreserve, der Reserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung und der allgemeinen Reserven, belaufen sich, nach Einlage der 14,5 Millionen Franken in den Reinertragsausgleichsfonds, aber nur auf 59 Millionen Franken, also auf weniger als zwei Drittel der diesjährigen Ausschüttung.

Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Erteilung von Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen im Geschäftsjahr 1965/66 300787.50 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Reinertrag und an den Kleinharidelsversandgebühren :

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus ..

Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A - Rh Appenzell I.-Rh.

St Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Insgesamt

Anteil am Reinertrag (Fr. 8.50 je Kopf)

Franken 8 094 584.-- 7 560 945.50 2154291.-- 272 178.50 663 408 -- 196 647.50 188 598. -- 341 258.-- 446 156.50 1 353 149.-- 1 706 936.-- 1 917 498.-- 1 260 397 -- 560 838 50 415 820.-- 110015.50 2 885 656.50 1 253 393.-- 3 067 990.-- 1 414 570.-- 1 662311.-- 3 650 852.-- 1 511 155.50 1 254 880.50 2 203 489.-- 46 147 018.50

Kleinhandelsversandgebubren Franken

Zur Auszahlung gelangen insgesamt Franken

52761 -- 49 282.50 14041.50 1 774.-- 4324 -- 1 281.50 1 229.50 2224 -- 2 908 -- 8 820.-- 11 126.-- 12498 -- 8215 -- 3 655 50 2 710 50 717 -- 18 809. -- 8 169.50 19 997.50 9 220.-- 10 835.-- 23 796.50 9 850.-- 8 179.50 14 362.50

7 610 228.-- 2 168 332.50 273 952.50 667 732.-- 197 929.-- 189 827.50 343 482.-- 449 064.50 1 361 969.-- 1 718 062.-- 1 929 996.-- 1 268 612.-- 564 494.-- 418 530.50 110732.50 2 904 465.50 1 261 562.50 3 087 987.50 1 423 790.-- 1 673 146.-- 3 674 648.50 1 521 005.50 1 263 060.-- 2217851.50

300 787.50

46 447 806.--

8 147 345. --

560 Auf Grund der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Reinertrages ergibt sich folgende Bilanz : D. Bilanz 1. Aktiven Umlaufvermögen Kassa Postcheck Schweizerische Nationalbank Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen Wertschriften Debitoren Lagervorräte Transitorische Aktiven

Franken 39 341.75 630 337.30 118 081.77 104851 448.50 67 341 000.-- 3 821 290 49 4 123 156.60 l 878 388.95

Anlagevermögen Immobilien

Franken

- Verwaltungsgebäude in Bern l 764 325.60 - Lagerhausbauten und Einrichtungen . . . . 13 074 820.20 - Übrige Liegenschaften 897000.-- 15 736 145.80 Baukonti - Baukonto Bern 99 298.55 - Baukonto Schachen 111 754.20 - Baukonto Daillens 4 320 959.20 - Baukonto Affoltern a.A 482 786.40 5 014 798.35 203553989.51 Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

5 533 153.55

2. Passiven Fremdkapital Verteilungskonti

-

Verteilung an den Bund Verteilung an die Kantone Kleinhandelsversandgebühren Bussenverteilung

Bussenkonto Transitorische Passiven Wertberichtigungen Immobilien Übertrag

Franken

46 147 018.50 46 147 018.50 300 787.50 62373.25 92657 197.75 182 714.05 3 916 239.20 15736145.80 112 492296.80

561 Franken

Eigenkapital

Übertrag 112492296.80

Reserven - Betriebsreserve - Reserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung - Allgemeine Reserve Fondsvermögen - Reinertragsausgleichsfonds - Versicherungsfonds - Bau- und Erneuerangsfonds Vortrag auf neue Rechnung

2 000 000.-- 8 000 000.-- 9 000 000.--

40 000 000. -- 5 000 000.-- 27 000 000.-- 61 692.71 203553989.51

Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

5 533 153.55

Zu den einzelnen Bilanzposten haben wir noch folgende Ergänzungen anzubringen: Das Wertschriftenkapital von 67 341000 Franken ist mündelsicher angelegt.

Die durchschnittliche Rentabilität beträgt 3,81 Prozent.

Die Debitoren setzen sich wie folgt zusammen : Spritbezüger 2 297 715.54 Steuern-und Abgaben l 370 689.70 Bussen 46 319.85 Diverse 106 565.40 3821290.49 Die Lagervorräte an Alkohol sind wie bisher mit 10 Franken je hl 100 Prozent bewertet worden.

Die Aktivposten « Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie übrige Liegenschaften» sind durch das Passivkonto «Wertberichtigungen Immobilien» abgeschrieben. Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 8 853450 Franken, der Brandversicherungswert 12525000 Franken.

In den unter den Aktiven ausgewiesenen «Baukonti» von insgesamt 5014798.35 Franken sind die bis anhin aufgelaufenen Kosten für die geplanten Bauvorhaben verbucht. Diese Konti werden nach Fertigstellung der Bauten und Beendigung der Rechnungsablage über den unter den Passiven auf geführten Bauund Erneuerungsfonds ausgebucht. Von den 27 Millionen Franken des Bau- und Erneuerungsfonds stehen somit zur Zeit noch 22 Millionen Franken zar Verfügung.

Bunäesblatt. 118.Jahrg. Bd.n.

39

562

XI. Antrag Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Reinertrages der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1965 bis 30. Juni 1966 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32bls der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 7. Oktober 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Schaffner Der Bundeskanzler : Ch. Oser

563

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1965/66 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 7. Oktober 1966, beschliesst: Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1965 bis 30. Juni 1966 werden genehmigt und die zur Verteilung verfügbare Summe wie folgt verwendet : Zuweisung an den Bund 8.50 Franken auf den Kopf der WohnFranken bevölkerung (5429061) 46 147 018.50 Zuweisung an die Kantone 8.50 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5429061) 46 147 018.50 Einlage in den Reinertragsausgleichsfonds 14 500 000.-- Vortrag auf neue Rechnung 61 692.71 106855729.71 9104

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1965/66 (Vom 7 Oktober 1966)

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1966

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42

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9544

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20.10.1966

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533-563

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