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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung eines Alkohollagers für die Eidgenössische Alkoholverwaltung in Daillens (Vom 2. September 1966)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir beehren uns, Ihnen hiermit die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Objektkredites von 37 MillionenFrankenfür die Errichtung einesAlkohollagers der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Daillens zu unterbreiten.

I. Begründung für die Errichtung des Alkohollagers Mit Botschaft vom 28. August 1964 (BB11964, II, 349) über den Erwerb von Bauland in Daillens zur Errichtung eines Alkohollagers für die Eidgenössische Alkoholverwaltung haben wir Ihnen die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Schaffung von zusätzlichen Lagermöglichkeiten für Sprit und Kernobstbranntwein ausführlich dargelegt. Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass das Alkohollager in der West schweiz errichtet werden soll, um eine bessere und rationellere Bedienung der dortigen Abnehmerschaft zu gewährleisten. Mit Beschluss vom 4. Dezember 1964 haben Sie dem beantragten Erwerb des Baulandes im Halte von 287059 m 2 zugestimmt. Nachfolgend fassen wir die Gründe für die Errichtung des neuen Alkohollagers noch einmal kurz zusammen.

Die ausreichende Versorgung der Wirtschaft mit preiswertem und qualitativ einwandfreiem Sprit gehört zu den Hauptaufgaben der Monopoltätigkeit der Alkoholverwaltung. Dabei müssen entsprechend der vielseitigen Verwendung des Alkohols als Rohstoff und Hilfsstoff in der chemischen Industrie, als Lösungsmittel für Farben und Lacke, für die Fabrikation von Schiesspulver und Sprengstoffen, als Brennstoff, zu Reinigungszwecken, für die Herstellung pharmazeutischer und kosmetischer Erzeugnisse und für die Herstellung von Spirituosen eine grosse Zahl verschiedener Spritsorten und -Qualitäten in genügenden Mengen bereitgestellt werden.

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Der Verkauf von Alkohol durch die Alkoholverwaltung ist in den letzten zehn Jahren sehr stark gestiegen. Die Entwicklung des Absatzes spiegelt sich in folgenden Zahlen : Verkauf von Sprit und Kernobstbranntwein durch die Alkohoherwaltung

Geschäftsjahr

Sprit zum XriBlfverbrauch

Kernobstbranntwein

Sprit zur Herstellung von pharma- Industriezeutischen sprit und nissen.

ter SekundaRiech- und sprit Schönheitsmitteln

Zun&ttmc

hl 100 %

%

hl 100%

1955/56 1956/57 1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65 1965/66

15318,79

9 859,86

16466,23 17 928,85 17 894,86 15957,78 16311,38 17 925,78 19 312,64 21 223,79 22 814,49 23 583,77

11 945,88 17 810,84 15 256,64 15 548,01 17 249,52 19 726,62 23 040,58 21 821,27 25 109,18 23 685,17

13 842,94 14 976,20 15 773,88 18 804,76 17501,65 19 005,38 22941,71 25 469,46 28 737,68 33 932,67 37 645,38

115 563,52 84 105,01 127 493,32 83 564,77 135 078,34 85 629,13 137 585,39 93 265,60 142273,04 102 200,32 154766,60 106 674,41 167268,52 108 290,57 176113,25 111 956,62 183 739,36 114 079,62 195 935,96 116613,29 201 527,61 76541,93

Basis

11 929,80 19 514,82 22021,87 26 709,52 39 203,08 51 705,00 60 549,73 68 175,84 80 372,44 85 964,09

Basis 10,3 16,9

19,1 23,1 33,9 44,7 52,4 59,0 69,5 74,4

Der Jahresverkauf hat somit seit 1955/56 von 115563,52 hl 100 Prozent auf 201527,61 hl 100 Prozent, also um 74,4 Prozent oder 7,4 Prozent im Jahresdurchschnitt zugenommen. Es deutet alles darauf hin, dass die Verkaufszunahme anhalten wird, wenn auch möglicherweise in geringerem Ausmass.

DieindustrielleSpritproduktionimlnland beträgt gegenwärtig jährlich etwa 40 000 hl 100 Prozent, und die Übernahmen von inländischem Kernobstbranntwein durch die Alkoholverwaltung haben im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 12500 hl 100 Prozent erreicht. Da die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der inländischen Spriterzeugung mangels preisgünstiger Rohstoffe und Verarbeitungsmöglichkeiten heute nicht gegeben sind, muss der Bedarf der Alkoholverwaltung zu drei Vierteln im Ausland gedeckt werden. Angesichts dieser Abhängigkeit vom Ausland ist es unerlässlich, dass die Alkoholverwaltung über genügende Reserven verfügt, um die Landesversorgung mit Alkohol aufrechtzuerhalten.

Die ständige Reserve muss unseres Erachtens einem Zweijahresbedarf entsprechen. Bei einem Verkauf von 200000 hl 100 Prozent im Jahre, entsprechend einem effektiven Volumen von 225000 hl, ist also eine Lagerfassung von 450000 hl erforderlich, welche sich unter Mitberücksichtigung des notwendigen Manipulierraumes von 10 Prozent auf 495000 hl erhöht.

Die Weltmarktpreise für Alkohol sind grossen Schwankungen unterworfen.

Ihre Ursachen liegen insbesondere in den Ernte- und Absatzverhältnissen bei den

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Agrarrohstoffen. Zudem können sich auch internationale Verwicklungen auf Angebot und Nachfrage und damit auf die Preise stark auswirken. So konnte die Alkoholverwaltung am 2. November 1961 Sprit zu 32.35 Franken je hl 100 Prozent beschaffen. Am 3. Januar 1964 musste sie für die gleiche Ware 88.20 Franken auslegen ; am 12. August 1965 betrug der Preis wieder 45.-Franken. Die Alkoholverwaltung sollte daher über genügenden Lagerraum verfügen, um günstige Möglichkeiten für die Alkoholbeschaffung ausnützen und bei Preishaussen auf Einkäufe verzichten zu können, ohne ihren Zweijahresvorrat angreifen zu müssen. Zu diesem Zweck ist die Schaffung einer zusätzlichen Lagerraumreserve notwendig. Die hiefür erforderlichen Investitionen sind angesichts der möglichen Einsparungen beim Einkauf von Alkohol durchaus gerechtfertigt.

Insgesamt sollte die Lagerfassung der Alkoholverwaltung etwa 630000 hl betragen. Die Alkoholverwaltung besitzt drei eigene Alkohollager in Delsberg, Romanshorn und Schachen und verfügt über zwei Fabriklager. Die gesamte Lagerkapazität beträgt 360000 hl. Es fehlen ihr somit etwa 270000 hl Lagerfassung. Gemäss Projekt sind in Daillens 256000 hl Lagerraum vorgesehen.

Damit ist allerdings der zu erwartenden weiteren Steigerung des Alkoholumsatzes der Alkoholverwaltung nicht Rechnung getragen. Der hiefür bereitzustellende neue Lagerraum soll durch den Ausbau der bestehenden Lager geschaffen werden. An sich könnte auch in Daillens eine grössere Lagerkapazität als 256000 hl vorgesehen werden. Indessen erscheint es im heutigen Zeitpunkt im Hinblick auf die regionale Gruppierung der Abnehmerschaft nicht tunlich, das neue Alkohollager in der Westschweiz grösser zu bauen. Sollte später ein Ausbau des Alkohollagers in Daillens nötig werden, so steht hiefür eine genügende Landreserve zur Verfügung.

u. Projekt des Alkohollagers Das Projekt für das zu errichtende Alkohollager ist von der Direktion der Eidgenössischen Bauten im Einvernehmen mit der Alkoholverwaltung ausgearbeitet worden. Der Projektierung wurden die neuesten Erkenntnisse und Anschauungen auf dem Gebiete der Lagerung und des Umschlages brennbarer Flüssigkeiten zugrunde gelegt. Die Gebäude und Anlagen gewährleisten einen rationellen Betrieb. Im Bestreben, die Brand- und Explosionsgefahr auf ein Mindestmass herabzusetzen, werden die Behälter oberirdisch freistehend aufgestellt. Die Brandbekämpfungseinrichtungen und die Vorkehren für den Gewässerschutz entsprechen den heutigen strengen Anforderungen.

224 Das Projekt sieht folgende Anlagen und Einrichtungen vor : 1. Tankanlage mit Leitungsnetz Anzahl Behalter

Bauart

Für Sprit md Kernobstbranntwein zylindrisch, stehend 10 zylindrisch, stehend 20 zylindrisch, stehend 12 zylindrisch, stehend 24 zylindrisch, stehend 4 Für Denat urierstoffe zylindrisch, liegend 6 zylindrisch, liegend 8

Fassung eines Behälters

Gesamtfassung

hl

hl

10000 5000 2500 1000 500

100000 100 000 30000 24000 2000 256 000

300 100

1800 800 2600

Zahl und Grosse der Behälter ergeben sich aus den Bedürfnissen des Betriebes. Mit Rücksicht auf die Vorschriften über den Gewässerschutz müssen die Behältergruppen in undurchlässigen Auffangbecken aus armiertem Beton aufgestellt werden.

Die Behälter sollen aus rostfreiem Stahl hergestellt werden. Sie sind durch ein ausgedehntes Leitungsnetz aus gleichem Material mit der Pumpenhalle, den Eisenbahnwaagen und der Fassabfüllhalle verbunden. Die Verwendung von rostfreiem Stahl als Werkstoff für Behälter und Leitungen ermöglicht deren wahlweise Benützung für alle Spritsorten und -Qualitäten sowie für Kernobstbranntwein und gewährleistet eine einwandfreie Lagerung der Ware. Gleichzeitig können damit die bei Tanks und Leitungen aus gewöhnlichem Stahl aufwendigen Unterhaltsarbeiten vermieden werden.

2. Geleiseanlagen 2.1 Industriegeleise Um den Güterverkehr reibungslos bewältigen zu können, sind vier parallele Betriebsgeleise von 1200 m Nutzlänge vorgesehen. Der Anschluss an das SBBNetz beim Stellwerk Daillens erfolgt durch ein zum Teil doppelt geführtes Zufuhrgeleise von 700 m Länge.

2.2 Eisenbahnwaagen Im Hinblick auf den zunehmenden Einsatz von Grossraumkesselwagen für den Alkoholtransport ist der Einbau von zwei Waagen zu 1001 Wiegefähigkeit vorgesehen. Die Waagen können auch zum Abwägen von Strassenfahrzeugen verwendet werden.

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2.3 Verladerampe Die Rampe dient in erster Linie zum Verladen der fahrbaren Container auf Eisenbahnwagen. Heute wird einem Teil der Alkoholbezüger ohne Geleiseanschluss der Sprit in Containern geliefert.

3. Betriebsgebäude Diese Gebäude sollen vorwiegend als Stahlskelettbauten unter Verwendung vorfabrizierter Betonelemente erstellt werden.

3.1 Fassabfüllhalle In der Halle im Ausmass von 60 x 24 m, die mit den erforderlichen Abfülleinrichtungen ausgerüstet ist, werden die Fässer der Kunden gelagert und mit Sprit, bzw. Kernobstbranntwein gefüllt. Durch die Einführung eines Geleises in die Halle werden die Arbeitsbedingungen verbessert und der Warenumschlag erleichtert.

3.2 Pumpenhalle Hier ist die zentrale Pump- und Verteilstation für den gesamten Alkoholumschlag untergebracht.

3.3 Werkstattgebäude Für die Ausführung der Unterhalt- und Reparaturarbeiten ist je eine Mechaniker-, Schlosser- und Malerwerkstätte vorgesehen.

3.4 Lagerschuppen Der Schuppen wird zur Lagerung von Betriebsmaterial aller Art benötigt.

3.5 Garage für Strassenfahrzeuge Hier sollen neben den für den Betrieb des Alkohollagers erforderlichen Motorfahrzeugen auch die fahrbaren Container untergebracht werden.

3.6 Remise für die Rangierlokomotive 3.7 Gebäude für mobile Löschgeräte, Heizanlage und Transformatorenstation Das Gebäude, welches ausserhalb des eigentlichen Lagerareals erstellt wird, dient der Unterbringung der fahrbaren Löschgeräte und der Ausrüstung der Betriebsfeuerwehr. In separaten Räumen werden die Kessel der zentralen Warmwasserheizung und die Transformatoren aufgestellt.

3.8 Feuerlöschzentrale Für die Brandbekämpfung wird jeder Lagertank mit Beschäumungs- und Wasserberieselungseinrichtungen ausgerüstet. Diese Einrichtungen werden von

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der Feuerlöschzentrale aus bedient. Auch dieses Gebäude wird aus Sicherheitsgründen ausserhalb des Lagerareals erstellt.

4. Verwaltungsgebäude Das eingeschossige Gebäude enthält die notwendigen Büroräume, das Laboratorium, sowie die Aufenthalts-, Wasch- und Umkleideräume für das Betriebspersonal. Der Telephonautomat, sowie die elektrische Hauptverteilanlage sind ebenfalls darin untergebracht.

5. Wohnhäuser Die Beaufsichtigung der Betriebsanlagen erfordert die ständige Anwesenheit eines Teils der Belegschaft. Für die Unterbringung des Verwalters und von zwei Angestellten mit ihren Familien ist deshalb die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 5 Zimmern und eines Hauses mit 2 Wohnungen zu je 4 Zimmern in unmittelbarer Nähe vorgesehen.

6. Elektrische Installationen Die Betriebsanlagen erfordern ein ausgedehntes Leitungsnetz. Ein Teil der Installation muss explosionssicher ausgeführt werden.

7. Leitungskanäle Die Spritleitungen, elektrischen Kabel und Fernheizungsleitungen werden zur Erleichterung der Kontrolle und des Unterhalts zum Teil in begehbaren, zum Teil in abdeckbaren Kanälen verlegt.

8. Wasserversorgung Für die Feuerbekämpfung ist ein ausgedehntes Wasserverteilungsnetz mit zahlreicher! Hydranten erforderlich. Das für den Betrieb und die Feuerbekampfung benötigte Wasser wird durch die Gemeinde Daillens geliefert. An den Ausbau der Wasserversorgung der Gemeinde hat die Alkoholverwaltung einen angemessenen Beitrag zu leisten.

9. Betriebsstoff behälter Zur Lagerung des Heizöles und der Treibstoffe werden 6 Behälter in einem überdachten Auffangbecken aufgestellt.

10. Strassen und Plätze Das Alkohollager ist durch eine Zufahrtsstrasse von 700 m Länge mit der Kantonsstrasse Daillens-Eclepens zu verbinden. Diese, wie auch die betriebsinternen Verkehrswege und Plätze, werden mit einem Hartbelag versehen.

*

*

*

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Für die näheren baulichen Einzelheiten sei auf die Projektpläne verwiesen.

UT. Kostenvoranschlag Die Bau- und Einrichtungskosten sind wie folgt veranschlagt: Fr.

1. Erdbewegungen, Strassen, Planie, Beläge, Bauplatzinstallationen, Tiefbauarbeiten, Behalterauffangbecken, Wasserhaltung, Wasserversorgung 2. Alkoholbehälter mit festen Feuerbekämpfungseinrichtungen, Treibstoff behalter mit Abgabestelle 3. Alkoholtransport- und Verteilnetz, Flüssigkeitstandanzeiger der Behälter, Druckluftnetz 4. Brückenwaagen 5. Geleiseanlagen 6. Gebäude 7. Elektrische Installationen 8. Fernheizung«- und Ventilationsanlagen 9. Motorfahrzeuge und mobile Feuerlöschgeräte 10. Maschinen und Mobiliar 11. Umzäunung, gärtnerische Gestaltungsarbeiten, Geometer, Gebühren, Verschiedenes 12. Künstlerische Ausstattung 13. Unvorhergesehenes

14821990.8419740.3095000.1224001573200.3986270.1504700440000.505000.80000234000.80000.2137700.37000000.-

Die vorstehenden Kosten sind auf Grund des Baukostenindexes vom I.April 1966 mit 319,7 Punkten berechnet worden.

IV. Rechtsgrundlage Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Gewährung eines Objektkredites für das Bauvorhaben der Alkoholverwaltung beruht auf Artikel 32Ma der Bundesverfassung.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, den erforderlichen Objektkredit von 37 Millionen Franken für die Errichtung eines Alkohollagers der Alkoholverwaltung in Daillens zu Lasten der Rechnung dieser Verwaltung bewilligen und den beiliegenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutheissen zu wollen. Für die Finanzierung des

228 Bauvorhabens ist vorab der Bau- und Erneuerungsfonds der Alkoholverwaltung, welcher zurzeit mit 27 Millionen Franken dotiert ist, heranzuziehen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 2. September 1966 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : H. Schaffner Der Bundeskanzler : Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Errichtung eines Alkohollagers der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Daillens Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. September 1966, beschliesst:

Art. l Für die Errichtung eines Alkohollagers der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Daillens wird ein Objektkredit von 37 Millionen Franken zu Lasten der Rechnung der Alkoholverwaltung bewilligt.

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Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung eines Alkohollagers für die Eidgenössische Alkoholverwaltung in Daillens (Vom 2. September 1966)

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Jahr

1966

Année Anno Band

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37

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9538

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.09.1966

Date Data Seite

221-228

Page Pagina Ref. No

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