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9633 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels für den Wehrmann sowie die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten (Vom 23. Dezember 1966)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels für den Wehrmann zu unterbreiten. Gleichzeitig legen wir Ihnen den Antrag auf Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten auf bereits bewilligten Rüstungsbeschaffungen zur Beschlussfassung vor.

I. Die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels

l. Im Verlaufe der letzten Jahre konnten verschiedene Verbesserungen an den bereits vorhandenen Arbeits- und Kampfbekleidungen und -Ausrüstungen unserer Armee verwirklicht und neue Ausrüstungen beschafft werden. Neben der im Vordergrund stehenden Neubeschaffung von Kampfanzügen war es auch möglich, eine Reihe von Ausrüstungsgegenständen den Bedürfnissen der Truppe besser anzupassen, beispielsweise mit der Einführung der Effektentasche und des ABC-Schutzüberwurfes sowie namentlich mit den Änderungen der Uniform Ordonnanz 49, die in Schnitt und individueller Anpassung wesentlich verbessert werden konnte. Wenn es mit diesen Massnahmen auch gelungen ist, erhebliche Fortschritte zu erzielen, ist es heute doch notwendig, die Fragen der Bekleidung und der individuellen Ausrüstung von Grund auf neu zu überprüfen. Abzuklären ist dabei in erster Linie die Frage, ob auch in Zukunft am hergebrachten System der Mehrzweckuniform festgehalten werden kann, oder ob sich für Arbeit und Freizeit einerseits und für Sommer und Winter anderseits grössere Anpassungen der militärischen Bekleidung an die jeweiligen Bedürfnisse aufdrängen. Im weitern hat sich die Notwendigkeit gezeigt, die Schutzausrüstung des Wehrmannes noch vermehrt den Anforderungen des modernen Gefechts anzupassen. Diese Notwendigkeiten haben anfangs des Jahres-1965 dazu geführt,

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umfassende Projektstudien über diese Fragen an die Hand zu nehmen. Diese sollen sowohl Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausgangsuniform als auch zur Schaffung einer zweckmässigen individuellen Kampfausrüstung ergeben.

Nicht nur die laufenden Studien, sondern auch ihre spätere Verwirklichung werden noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es ist deshalb notwendig, dass bereits in der Zwischenzeit jene Massnahmen zur Ergänzung und Verbesserung der Bekleidung und Ausrüstung des Wehrmannes getroffen werden, die dringend sind, für welche die Studien abgeschlossen werden konnten und deren heutige Verwirklichung die künftige Gesamtlösung nicht in einer unerwünschten Weise präjudizieren. Dies ist namentlich der Fall beim Regenschutz des Soldaten.

2. Als Regenschutz und gleichzeitig auch als Mittel der Tarnung sowie für das Biwak wird in unserer Armee seit Jahrzehnten die viereckige Zelteinheit verwendet. Im Bestreben, den Regenschutz für die Arbeit zu verbessern, wurde im Jahr 1955 als Ersatz für die Zelteinheit ein Zeltmantel eingeführt. Infolge seiner verhältnismässig hohen Kosten wurde allerdings zunächst nur eine kleine Serie des Zeltmantels beschafft. Die Mehrzweckverwendung der Zelteinheiten Modell 1901 und der Zeltmantel Modell 1955 vermögen jedoch im Truppeneinsatz immer weniger zu befriedigen. Es wurde deshalb schon seit Jahren angestrebt, den Wehrmann mit einem geeigneten Regenschutz auszurüsten und die Zelteinheiten nur noch als Tarn- und Biwakiermaterial zu verwenden. Aus verschiedenen Gründen konnte indessen dieses Begehren bis heute nicht erfüllt werden.

Mit dem Rüstungsprogramm 1957 haben die eidgenössischen Räte einen Kredit von 9 Millionen Franken zum Zweck einer Verbesserung des Schutzes des Wehrmannes gegen die Unbill der Witterung bewilligt; vorgesehen war dabei ein Arbeitsmantel, der in beschränktem Umfang auch als Schutz gegen radioaktive Ausfälle bei A-Waffeneinsätzen sowie gegen flüssige Kampfstoffe dienen sollte. Leider haben sich in der Folge Schwierigkeiten sowohl bei der Stoffqualität als auch bei der angestrebten Doppelverwendung des Arbeitsmantels eingestellt.

Um vorweg das Bedürfnis nach einem geeigneten ABC-Schutz zu befriedigen, wurde inzwischen ein besonderer ABC-Schutzüberwurf entwickelt, der sich zur Zeit in Beschaffung befindet. Bei diesem handelt es sich um einen
einfachen und billigen Wegwerf-Kunststoffüberwurf. Er wird bei einer Kriegsmobilmachung jedem einzelnen Wehrmann abgegeben und soll nach Gebrauch aus den Reserven ersetzt werden.

Seit der Einführung des Kampfanzuges waren für den Regenschutz für die Arbeit neue Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wie wir mit unserer Botschaft vom 14. September 1962 betreffend Beschaffung von Kampfanzügen dargelegt haben, war ursprünglich vorgesehen, den Kampfanzug aus einem imprägnierten Stoff herzustellen, um auf diese Weise das Regenschutzproblem wenigstens teilweise zu lösen. Leider konnten jedoch die Forderungen nach Wasserundurchlässigkeit unter gleichzeitiger Sicherstellung einer genügenden Ausdünstungsmöglichkeit nicht erfüllt werden. Deshalb muss der Truppe auch zum Kampfanzug ein besonderer Regenschutz abgegeben werden. Als zweck-

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massigste Lösung hat sich dabei eine Pelerine erwiesen, die dem Wehrmann im Felde die erforderliche Bewegungsfreiheit gewährleistet. Diese Pelerinen haben sich in Truppenversuchen so gut bewährt, dass wir vorsehen, sie als allgemeinen Arbeitsregenschutz für die Armee einzuführen und sie auch jenen Wehrmännern abzugeben, die nicht mit dem Kampfanzug ausgerüstet sind.

Im weitern wurde geprüft, ob es möglich wäre, einen sowohl für die Arbeit als auch für den Ausgang geeigneten Regenschutz zu beschaffen. Da jedoch die Anforderungen der beiden Verwendungszwecke allzu verschieden sind, müsste jeder Kompromiss zu eiaer unbefriedigenden Lösung führen. Die Truppe soll deshalb ausser dem Arbeitsregenschutz (Pelerine) auch noch einen besondern Ausgangsregenmantel erhalten.

3. Der Arbeitsregenschutz, dessen Beschaffung wir Ihnen beantragen, ist eine einfache, mit einem Tarnmuster versehene Pelerine aus beschichtetem Gewebe, der leicht und angenehm zu tragen ist. Der Beschaffungspreis ist bedeutend niedriger als jener für den Zeltmantel Mod. 1955. Die Pelerine hat in eingehenden Truppenversuchen ihre Bewährungsprobe bestanden.

Es ist vorgesehen, jedem Wehrmann eine Pelerine abzugeben, vorerst jedoch mit Ausnahme der Genie- und Übermittlungstruppen, die den Zeltmantel 1955 erhalten werden, der den besondem Bedürfnissen dieser Truppengattungen besser entspricht. Bis zur Einführung des Kampfanzuges mit der Pelerine waren diese Zeltmäntel der Infanterie zugeteilt.

Der Arbeitsregenschutz soll zusätzüch zu der bereits vorhandenen viereckigen Zelteinheit abgegeben werden. Damit entfällt die Doppelfunktion der Zelteinheit, die inskünftig nur noch dem Zeltbau und der Tarnung dienen soll, während die Pelerine bzw. der Zeltmantel zu einer wesentlichen Verbesserung des Schutzes des Wehrmannes gegen die Unbill der Witterung beitragen werden.

Für die Beschaffung der erforderlichen Pelerinen wird unter Einbezug einer Reserve ein Kredit von total 22 500 000 Franken notwendig sein. Da im Rüstungsprogramm 1957 (BB vom 26. September 1957) noch ein Kredit von 9000000 Franken zur Verfügung steht, reduziert sich der zu bewilligende Betrag auf 13 500 000 Franken.

4. Dem Wehrmann fehlt heute ein geeigneter Ausgangsregenmantel. Er verfügt in seiner persönlichen Ausrüstung nur über einen Mantel aus verhältnismässig schwerem Wolltuch
mit Einknöpffutter (Kaput), der während der wärmeren Jahreszeit praktisch nicht getragen werden kann und der auch sonst als Regenschutz nicht besonders geeignet ist.

Aus diesen Gründen wurden bereits im Jahre 1950 die ersten Versuche für die Schaffung eines Ausgangsregenmantels aufgenommen. Die damals erhältlichen Gewebe waren indessen zu wenig widerstandsfähig und liessen sich auch nicht in der gewünschten Weise verarbeiten. Erst auf Grund der in den letzten Jahren erzielten grossen Fortschritte auf dem Gebiet der beschichteten Gewebe war es móglich, geeignete Stoffqualitäten für die Konfektionierung von Ausgangsregenmänteln zu erhalten. In eingehenden Truppenversuchen wurden seit dem Jahr 1963 neue Modelle erprobt, wobei Schnitt und Passform den Bedürfnissen des Wehrmannes angepasst wurden. Das heute vorliegende, gefällige Modell

912 eines feldgrauen Ausgangsregenmantels hat in Grossversuchen bei der Truppe die gestellten Anforderungen erfüllt und seine Beschaffungsreife erwiesen.

Es ist vorgesehen, jedem Unteroffizier und Soldaten sowie jedem Hilfsdienstpflichtigen als Ergänzung der persönlichen Ausrüstung einen Ausgangsregenmantel abzugeben. Dieser Regenmantel soll nur im Ausgang getragen werden. Dem Offizier soll es freigestellt werden, einen solchen Regenmantel zu einem angemessenen Preis zu erwerben.

Der erforderliche Kredit für die Beschaffung der Ausgangsregenmäntel beläuft sich unter Einbezug einer Reserve auf 23 000000 Franken.

5. In finanzieller Hinsicht werden somit für die Beschaffung des Arbeitsregenschutzes und des Ausgangsregenmantels folgende Kredite benötigt: Arbeitsregenschutz Im Rüstungsprogramm 1957 bereits bewilligt

Franken 22 500 000.-- 9 000 000.--

Noch zu bewilligen 4usgangsregenmantel Total

13 500 000.-- 23 000 000.-- 36 500 000.--

Diese Aufwendungen bewegen sich im Rahmen der langfristigen Finanzplanung für die Militärausgaben.

Für den Arbeitsregenschutz muss mit einer Lieferfrist von etwa 4 Jahren gerechnet werden und für den Ausgangsregenmantel mit einer solchen von 3 Jahren.

Dementsprechend soll der jährliche Zahlungsbedarf in diejeweiligen Voranschläge eingestellt werden. In der Abwicklung der Beschaffungen wird zuallererst diejenige des Arbeitsregenschutzes gefördert. Jene des Ausgangsregenmantels soll erst in zweiter Linie und soweit es die verfügbaren Mittel erlauben, berücksichtigt werden.

II. Zusatzkredite für teuerungsbedingte Mehrkosten auf bewilligten Rüstungskrediten 1. Mit unserer Botschaft vom 28. Mai 1965 zum Rüstungsprogramm 1965 haben wir die Bewilligung von Zusatzkrediten beantragt, welche infolge der Teuerung notwendig geworden sind, die bei früher beschlossenen Beschaffungen eingetreten ist. Diese Zusatzkredite wurden mit dem Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1965 gewährt. In der genannten Botschaft vom 28. Mai 1965 haben wir ausdrücklich festgestellt, dass es unter Umständen später notwendig sein werde, auch für weitere von der Teuerung verursachte Mehrkosten den Antrag auf Gewährung von Zusatzkrediten zu stellen.

In der Zwischenzeit sind bei weiteren Materialbeschaffungen, deren Kosten seinerzeit auf den Zeitpunkt der entsprechenden Bundesbeschlüsse ermittelt wurden, teuerungsbedingte Mehrkosten erwachsen. Bei den betreffenden Positionen handelt es sich durchwegs um grosse Beschaffungen, deren Abwicklung sich über Jahre erstreckt. Um die Weiterführung der Beschaffung bis zur vollständigen Auslieferung des Materials zu ermöglichen, sehen wir uns veranlasst,

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um die Gewährung entsprechender Zusatzkredite auf bereits bewilligten Objektkrediten nachzusuchen Die erforderlichen neuen Zusatzkredite sollen zusammen mit den bereits früher bewilligten Zusatzkrediten den Teuerungsverlust decken, der voraussichtlich vom Datum der jeweiligen Bundesbeschlüsse bis zum vorgesehenen Zeitpunkt der vollständigen Auslieferung des Kriegsmaterials eintreten wird.

Die Teuerungsberechnungen stützen sich auf die folgenden Grundlagen: - Vertragsbestimmungen (Liefertermine, Preisgleitklauseln usw.)

- Lohnindices des Arbeitgeberverbandes schweizerischer Maschinen- und Metall-Industrieller.

2. Die Teuerungsberechnungen führten im einzelnen zu folgenden Ergebnissen : a. Bundesbeschluss vom 16. März 1961 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungspiogramm 1961) (BEI 1961, l, 622) Motorfahrzeuge Mit dem genannten Bundesbeschluss haben Sie Krediten zur Beschaffung von schweren Geländelastwagen für folgende Verwendungszwecke zugestimmt : - Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen ; - Ersatz von Motorfahrzeugen; - Baukabelsortimente.

Der Totalbetrag für diese \erschiedenen Kredite beträgt 61,16 Millionen Franken; der bereits mit Bundesbeschluss vom 15.September 1965 bewilligte Teuerungsbetrag von 8 Millionen Franken ist in diesem Betrag eingeschlossen.

Unter Anwendung der vertraglich festgelegten Preisgleitklausel ergeben sich bis zur vollständigen Auslieferung dieser schweren Geländelastwagen weitere teuerungsbedingte Mehrkosten von insgesamt 2 Millionen Franken, und zwar für jene zur Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen Franken 400000, und für jene zum, Ersatz von Motorfahrzeugen 1100000 Franken und schliesslich für jene für die Baukabelsortimente 500000 Franken.

Sprachverschlüsselung für Richtstrahlstationen Im Rahmen des zitierten Bundesbeschlusses haben Sie der Beschaffung von automatisch funktionierenden Sprachverschlüsselungsgeräten für die Richtstrahlstationen zugestimmt und dafür einen Kredit von 16 Millionen Franken bewilligt. Für diesen Objektkredit benötigen wir bis zur vollständigen Auslieferung des Materials einen teuerungsbedingten Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken.

b. Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1961 betreffend die Verstärkung der terrestrischen Fliegerabwehr (Fliegerabwehr-Vorlage 1961, BEI 1961, II,
1365) Innerhalb dieses Bundesbeschlusses haben Sie für die Beschaffung von Mittelkaliber-Fliegerabwehrbatterien, Korpsmaterial, Ausbildungsmaterial, Zubehör, Ersatzteilen und Munition einen Objektkredit von 247 Millionen

914 Franken und mit dem Rüstungsprogramm 1965 (Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1965) einen teuerungsbedingten Zusatzkredit von 26 Millionen Franken, also total 273 Millionen Franken, bewilligt. Ausser den Fliegerabwehr-Geschützen werden im Rahmen dieses Objektkredites auch Zug- und Begleitfahrzeuge beschafft.

In Anwendung der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich bis zur vollständigen Auslieferung des gesamten Materials weitere teuerungsbedingte Mehrkosten von 1,5 Millionen Franken.

3. Die in Abschnitt II dieser Botschaft umschriebenen Zusatzkredite für die Deckung von weiteren teuerungsbedingten Mehrkosten auf Kriegsmaterial umfassen : Rüstungsprogramm 1961 0 * ° - Schwere Geländelastwagenfür Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen.

Ersatz von Motorfahrzeugen Baukabelsortimente - Sprachverschlüsselungfür Richtstrahlstationen - Vorlage betreffend terrestrische Verstärkung der Fliegerabwehr, 1961: Mittelkaliber-Fliegerabwehrbatterien Total

Zusatzkredite in Millionen Pranken 0,4 1,1 0,5 3,4

1,5 6^~

III. Sch]ussbemerkungen Die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels entspricht einem unbestrittenen und namentlich im zuerstgenannten Fall auch einem besonders dringenden Bedürfnis. Dem Wehrmann soll einerseits das Leben im Feld erleichtert werden, und anderseits soll er den längst geforderten Regenmantel für den Ausgang erhalten. Bei dieser Beschaffung handelt es sich um eine Sofortmassnahme innerhalb der Gesamtüberprüfung der individuellen Ausrüstung und Bekleidung des Wehrmannes. Wir erachten es als richtig, die beiden Ausrüstungsgegenstände, die sich in eingehenden Truppenversuchen bewährt haben und deren Beschaffungsreife erwiesen ist, schon vor dem Abschluss der Gesamtstudie, wofür noch längere Zeit beansprucht wird, in Auftrag zu geben.

Die Teuerung bedingt bei gewissen Beschaffungsvorhaben, namentlich bei solchen, die sich über längere Zeit erstrecken, das Unterbreiten von Zusatzkreditbegehren.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels für den Wehrmann sowie die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten zur Annahme zu empfehlen.

915 Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 23. Dezember 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Schaffner Der Bundeskanzler : Ch.Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels für den Wehrmann und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. Dezember 1966, beschliesst:

Art. l Der Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels für den Wehrmann sowie der Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten wird zugestimmt.

Es werden hierfür bewilligt : Franken 1. Für die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes 13 500 000 (Zusatzkredit) 2. Für die Beschaffung eines Ausgangsregenmantels 23 000 000 (Objektkredit) 3. Für teaerungsbedingte Zusatzkredite gemäss Verzeichnis im Anhang 6 900 000 (Gesamtkredit)

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarfist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft, Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Anhang zum Bundesbeschluss vom über die Beschaffung eines Arbeitsregenschutzes und eines Ausgangsregenmantels für den Wehrmann und die Gewährung von teuerungsbedingten Zusatzkrediten Objektverzeichnis über neue teuerungsbedingte Zusatzkredüe Bisheriger Objektkredit Franken

Bundesbeschluss vom 16. März 1961 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 61) (BEI 1961, I, 622) Schwere Geländelastwagen für : Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Panzerabteilungen 19 300 000 Ersatz von Motorfahrzeugen 28300000 Baukabelsortimente F 4 für die Übermittlungstruppen 13 560 000 Sprachverschlüsselung für Richtstrahlstationen 16 000 000 Bundesbeschluss vom 13. Dez. 1961 betreffend die Verstärkung der terrestrischen Fliegerabwehr (BBl 1961, II, 1365) Mittelkaliberflab.-Batterien (Korpsmaterial, Ausbildungsmaterial, Zubehör, Ersatzteile und Munition) 273 000 000 Total neue Zusatzkredite 9271

Bundesblatt. 118. Jahrgang. Bd. II.

Neuer Zusatzkiedit Franken

Neuer Objektkredit Franken

400 000 1100000

19 700 000 29400000

500 000

14 060 000

3 400 000

19 400 000

l 500 000 274 500 000 6 900 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1966

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

9633

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.12.1966

Date Data Seite

909-917

Page Pagina Ref. No

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